Nachrichten

 

 

 

Die Büros der Gemeindeverwaltung Ruppichteroth sind am Dienstag, dem 24. Dezember 2019 (Heiligabend), am Freitag, dem 27. Dezember 2019 (Brückentag), am Montag, dem 30. Dezember 2019 (Brückentag) und am Dienstag, dem 31. Dezember 2019 (Silvester) ganztägig geschlossen.

 

 

- Herzliche Weihnachtsgrüße und Grußwort zum Neuen Jahr
- Stellenausschreibung
- Ehrenamtskarte NRW
- Bereitschaftsdienste
- Niederschrift zur Sitzung des Rates

 

 

 

Herzliche Weihnachtsgrüße und Grußwort zum Neuen Jahr

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

„Alle Jahre wieder“ feiern wir in wenigen Tagen das Weihnachtsfest und blicken auf den bevorstehenden Jahreswechsel. Wir sehnen uns zu Recht nach einer besinnlichen Zeit und freuen uns darauf, den Alltag zu unterbrechen, um auf Altes im ablaufenden und auf Neues im kommenden Jahr zu schauen. Dabei freuen wir uns auf gemeinsame Stunden mit der Familie und Freunden in einer schönen Atmosphäre mit Weihnachtsbaum, Musik und Gebäck.

Zum Weihnachtsfest und zum Jahreswechsel grüße ich Sie mit einem irischen Segenswunsch „Nimm dir Zeit zum Lachen, es ist die Musik der Seele. Nimm dir Zeit, freundlich zu sein, es ist der Weg zum Glück. Nimm dir Zeit zu lieben und geliebt zu werden, es ist der wahre Reichtum des Lebens.“ Damit wünsche ich Ihnen von Herzen, dass Sie diese Zeit finden, um zur Ruhe zu kommen, und nicht nur in diesen schönen Tagen, sondern ebenso im Neuen Jahr auf das sich zu besinnen, was Familie bedeutet. Hierzu gehört auch der Glaube, welcher durch das große Fest der Christen uns wieder näher gebracht wird.

Es ist eine Zeit, die uns in der großen Politik viele Präsidenten beschert, die mit Demokratie und Menschlichkeit nicht viel Sinnvolles verbindet. Aber viele Menschen begegnen diesen Zukunftsängsten mit zahlreichen Aktionen gegen dieses unmenschliche Denken. In den letzten Monaten steht besonders das Thema Klima- und Umweltschutz im Fokus. Alle Generationen sind betroffen und die Älteren von uns müssen alles Mögliche unternehmen, um unseren Kindern und Enkelkindern eine gute und bewohnbare Erde zu hinterlassen. Der Rat der Gemeinde und die Verwaltung führen bereits seit 2012 viele Maßnahmen für den Klimaschutz durch und es sind bereits Beschlüsse in diesem Jahr gefasst wurden, wo wir uns gemeinsam mit dem Klimaschutzmanager sowie mit Ihnen, liebe Bürgerinnen und Bürger, den künftigen Herausforderungen in den Themen Mobilität, Energiereduzierung und Nachhaltigkeit stellen werden.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gemeinde und ich persönlich sehen auf ein ereignisreiches Jahr zurück, welches nun zu Ende geht. In der Gemeinde Ruppichteroth geschieht viel Spannendes und Neues, was sich im Jahr 2020 fortsetzen wird. Wir haben daher allen Grund, positiv in die Zukunft zu schauen. Ich freue mich, gemeinsam mit Ihnen unsere Gemeinde im kommenden Jahr weiter zu entwickeln und zukunftsfähig aufzustellen.

Für das ablaufende Jahr danke ich herzlich allen ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern, den Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehr, den Unternehmerinnen und Unternehmern, den Geldinstituten, den kirchlichen Institutionen, den Vereinen und Dorfgemeinschaften, den Schulen, den Kindergärten sowie meinen Kolleginnen und Kollegen der Verwaltung und des Rates – Sie alle tun etwas für ihre Mitmenschen und bewegen viel für unsere Gemeinde Ruppichteroth.

Abschließend wünsche ich Ihnen sowie Ihren Familien und Freunden – auch im Namen von Rat und Verwaltung – ein frohes und besinnliches Weihnachtsfest, einen guten Rutsch ins Neue Jahr und ein gesundes, glückliches 2020.

Es grüßt Sie im Dezember 2019 herzlichst


Ihr Bürgermeister

Mario Loskill

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stellenausschreibung


Die Gemeinde Ruppichteroth sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt

eine/n Mitarbeiterin/Mitarbeiter
für den Aufgabenbereich Überwachung des ruhenden Verkehrs
und allgemeine Kontrollen im Bereich des Ordnungswesens

Es handelt sich um Teilzeitbeschäftigungen mit ca. 10 Wochenstunden.


Das Aufgabengebiet umfasst im Wesentlichen
    • Überwachung des ruhenden Verkehrs
    • Erteilung von gebührenpflichtigen Verwarnungen
    • Durchführung von Verkehrszählungen
    • Kontrolle der Einhaltung der örtlichen Satzungen bzw. Verordnungen
    • Ermittlungsdienste (Fahrerermittlung etc.)

Wir erwarten
    • eine abgeschlossene Berufsausbildung. Von Vorteil wäre eine Verwaltungsausbildung oder vergleichbare Qualifikation.
    • sicheres Auftreten, sachbezogene Kommunikation
    • kompetente Darstellung der gemeindlichen Anliegen
    • Verhandlungsgeschick und Durchsetzungsvermögen
    • Zuverlässigkeit und Leistungsbereitschaft
    • flexible Arbeitszeitgestaltung, Bereitschaft zum Arbeitseinsatz auch abends und am Wochenende
    • Führerschein der Klasse B
    • Bereitschaft, den privaten PKW für dienstliche Zwecke einzusetzen (Wegstreckenentschädigung nach dem Landesreisekostengesetz für Dienstfahrten mit dem privaten PKW)

Die Gemeinde Ruppichteroth bietet Ihnen eine anspruchsvolle und abwechslungsreiche Tätigkeit, einen sicheren Arbeitsplatz sowie ein Betriebsklima, das von Teamgeist und guter Zusammenarbeit geprägt ist.
Das Arbeitsverhältnis richtet sich nach den Bedingungen des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD).

Wenn Sie Interesse haben und weitere Auskünfte erhalten möchten, setzen Sie sich bitte mit dem Leiter des Fachbereiches 2, Herrn Sascha Seuthe, entweder telefonisch unter 02295/4925 oder per E-Mail unter sascha.seuthe@ruppichteroth.de in Verbindung.

Die Chancengleichheit aller Menschen, unabhängig von deren ethnischer, kultureller oder sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung, Behinderung oder sexueller Identität ist für uns selbstverständlich.

 

 


Bitte senden Sie Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen in Papierform bis zum
10.01.2020 an

Bürgermeister der Gemeinde Ruppichteroth
-Personalamt-
Rathausstraße 18
53809 Ruppichteroth

Mit der Eingabe Ihrer Bewerbung erklären Sie sich gleichzeitig einverstanden, dass vorübergehend erforderliche Daten im Rahmen des Bewerbungsverfahrens gespeichert werden. Die Bewerbungsunterlagen werden ausschließlich zum Zwecke des Auswahlverfahrens verwendet und nach Abschluss des Auswahlverfahrens unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen gelöscht.
Informationen zum Datenschutz und zur Verarbeitung personenbezogener Daten erhalten Sie unter http://www.ruppichteroth.de/cms122a/startseite/impressum/.

Kosten im Zusammenhang mit einer Bewerbung bzw. einem Vorstellungsgespräch werden nicht erstattet.

Onlinebewerbungen können derzeit leider nicht entgegengenommen werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Richtlinien der Gemeinde Ruppichteroth
für die Vergabe der Ehrenamtskarte Nordrhein-Westfalen
(Ehrenamtskarte NRW)


1.
Anspruchsberechtigter Personenkreis

Die Ehrenamtskarte NRW erhalten Personen,
    • die mindestens fünf Stunden pro Woche bzw. 250 Stunden pro Jahr ehrenamtlich tätig sind,
    • die seit wenigstens zwei Jahren vor Antragstellung diese ehrenamtliche Tätigkeit ohne Vergütung oder pauschale Aufwandsentschädigung nachweisen können,
    • deren ehrenamtliche Tätigkeit sich auf die Gemeinde Ruppichteroth bezieht oder von in der Gemeinde Ruppichteroth ansässigen natürlichen Personen erbracht wird.
Die ehrenamtlichen Tätigkeiten können auch bei unterschiedlichen Trägern oder verteilt auf einzelne zeitintensive Einsätze mit mindestens insgesamt 250 Stunden pro Jahr erbracht werden.

Ebenfalls anspruchsberechtigt sind alle Aktiven in der Freiwilligen Feuerwehr Ruppichteroth und die Angehörigen der Ehrenabteilung.

Junge Menschen mit der JugendleiterCard (JuLeiCa) können ebenfalls eine Ehrenamtskarte erhalten, sofern sie den Nachweis erbringen, dass sie seit sechs Monaten vor Antragstellung in der Gemeinde Ruppichteroth ehrenamtliche Tätigkeiten unabhängig von der Stundenzahl erbringen.


2.
Antragstellung und Ausstellung

Der Antrag auf Zuteilung der Ehrenamtskarte NRW erfolgt mittels eines Bewerbungsbogens bei der Gemeinde Ruppichteroth. Anträge können ganzjährig gestellt werden.
 
Der Bewerbungsbogen enthält den Nachweis, in dem
    • der zeitliche Umfang der ehrenamtlichen Tätigkeit gemäß Ziffer 1 durch den bzw. die Träger des Angebotes (soziale Gruppierung, Einrichtung, Verein, usw.) bestätigt wird
und
    • bescheinigt wird, dass weder eine Vergütung noch eine pauschale Aufwandsentschädigung gezahlt wird, die über Auslagen für die Tätigkeit oder Erstattung von Kosten hinausgeht.

Der v. g. Nachweis ist mit Datum, Unterschrift einer für den Träger vertretungsberechtigten Person und soweit vorhanden, mit einem Stempel des Trägers zu versehen.

Bei Erfüllung der Voraussetzungen nach Ziffer 1 dieser Richtlinien wird für die anspruchsberechtigte Person eine Ehrenamtskarte NRW ausgestellt. Die Ausgabe der Ehrenamtskarten NRW wird nicht kontingentiert. Alle, die die vorgenannten Voraussetzungen erfüllen, erhalten auf Antrag die Ehrenamtskarte NRW.

Die Ehrenamtskarte NRW ist nicht übertragbar. Sie ist nur in Verbindung mit dem Personalausweis/Reisepass bzw. dem Schülerausweis gültig.

 

3.
Gültigkeitsdauer

Die Gültigkeit der von der Gemeinde Ruppichteroth ausgestellten Ehrenamtskarte NRW beträgt zwei volle Kalenderjahre. Nach Ablauf der Gültigkeit kann ein neuer Antrag auf Zuteilung einer Ehrenamtskarte bei der Gemeinde Ruppichteroth gemäß Ziffer 2 dieser Richtlinien gestellt werden.

Nach Ablauf der Gültigkeit ist die Ehrenamtskarte NRW an die Gemeinde Ruppichteroth zurückzugeben.


4.
Kosten

Die Ausstellung der Ehrenamtskarte NRW durch die Gemeinde Ruppichteroth erfolgt kostenlos.


5.
Geltungsbereich der Ehrenamtskarte NRW

Die Ehrenamtskarte NRW gilt landesweit in Nordrhein-Westfalen. Die Inhaber/innen können mit ihrer Ehrenamtskarte die Vergünstigungen aller Projektpartner aus NRW in Anspruch nehmen; die in der Gemeinde Ruppichteroth zur Verfügung gestellten Vergünstigungen gelten für alle Inhaber/innen der Ehrenamtskarte NRW, unabhängig vom Wohnort.


6.
Berichterstattung

Die Gemeindeverwaltung berichtet dem Rat der Gemeinde Ruppichteroth einmal jährlich über die Anzahl der ausgestellten Ehrenamtskarten.


7.
Inkrafttreten

Diese Richtlinien gelten ab dem 01.01.2020.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bereitschaftsdienste

Polizei-Notruf                    110
Polizeibezirksdienststelle                  02295/5425
(Sankt-Florian-Straße 8)                   
Bürgersprechstunde nach telefonischer
Vereinbarung unter der Rufnummer    0173/5624217
Feuerwehr- und Rettungsdienst:    112
Krankentransporte                                02241/19-222

GEMEINDEWERKE  RUPPICHTEROTH GmbH
  VER- UND ENTSORGUNGSBETRIEBE

Störfall – Telefon- Nummer

0800/ 7766655

Unter den o.g. Rufnummern erreichen Sie den Notdienst der Gemeindewerke Ruppichteroth GmbH für die Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung der Gemeinde Ruppichteroth über die Leitstelle des Aggerverbandes.

NOTDIENST  DES  RWE

Bei Stromausfall im Versorgungsnetz erreichen Sie den Störungsdienst der RWE Energie AG
unter der Telefon – Nr.                    0800/4112244

Notruf-Nummer der Rhenag           0180/2484848

Ärztlicher Bereitschaftsdienst für die Gemeinde Ruppichteroth

In der sprechstundenfreien Zeit erreichen Sie den ärztlichen Bereitschaftsdienst aller Fachrichtungen für den Rhein-Sieg-Kreis unter der

zentralen Rufnummer   116 117

Bei lebensbedrohenden Zwischenfällen und Unfällen:                                   112

ZAHNÄRZTE des rechtsrheinischen Rhein-Sieg-Kreises

            Telefonischer Ansagedienst zum zahnärztlichen Notdienst: 01805-986700

Die Notfalldienstzentrale für den gesamten rechtsrheinischen RSK ist folgendermaßen besetzt:
-    wöchentlich von 18.00 Uhr bis 08.00 Uhr des darauffolgenden Morgens,
-    mittwochs von 13.00 Uhr bis zum nächsten Morgen 08.00 Uhr,
-          freitags von 14.00 Uhr bis zum nächsten Morgen 08.00 Uhr und
-    an Samstagen, Sonntagen, sowie an Feiertagen, ganztägig.

INFORMATIONSZENTRALE FÜR VERGIFTUNGSFÄLLE
Universitätsklinik Bonn, Telefon-Nr.: 0228-19240


APOTHEKEN-NOTDIENST

Apotheken-Notdienst-Hotline

Alle Informationen zu den notdiensthabenden Apotheken gibt es telefonisch:
kostenlos aus dem deutschen Festnetz: 0800 00 22833
vom Mobiltelefon ohne Vorwahl: 22833 (Anruf oder SMS mit „apo“ oder der fünfstelligen Postleitzahl; max. 69 Cent/Min/SMS)

Die 24-Stunden-Notdienstbereitschaft wechselt täglich um 9.00 Uhr morgens.

Aktuelle Notdienstpläne der Apotheken finden Sie auch im Internet unter
www.aknr.de

 

ALZHEIMERSPRECHSTUNDE

kostenfrei
im Seniorenzentrum Siegburg
Friedrich-Ebert-Straße 16, 53721 Siegburg

Immer am 2. Mittwoch eines jeden Monats
Um 16.30 – 18.00 Uhr.
(Parkmöglichkeiten vorhanden)
Hier können in einer Gruppe von betroffenen Angehörigen Fragen zu Alzheimer und anderen Demenzerkrankungen erörtert werden. Begleitung: ein Facharzt der Praxis Fetinidis, Kelzenberg und Sarkessian und Fachkraft des Hauses.
Ansprechpartnerin: Frau Bäsch: 02241/2504-1036 oder 2504-2000
Multiple Sklerose
DMSG Betroffenen-Berater
Uwe Stommel – DMSG Betroffenen-Berater
Tel.: 02295-902118
e-mail: Uwe.Stommel@gmail.com
Michael Wendel – DMSG Betroffenen-Berater
Tel.: 02243-80373
e-mail: mianwe@t-online.de
www.mskreis-ruppichteroth.de

  Drogen-Suchthilfen

1.    Suchtkrankenhilfe des Caritasverband für den Rhein-Sieg-Kreis e.V.
Ansprechpartner: Herr Pöplau
Tel.-Nr. (02241) 1209-302
2.    Diakonisches Werk Siegburg Drogenhilfe
-Zentrale und Beratungsstelle-
Ansprechpartner: Herr Wolf
Tel.-Nr.: 02241/66656
3.    Kommissariat Kriminalprävention/ Opferschutz Siegburg
Herr Seeger
Tel.-Nr.: 02241/541-4715
4.    Kriminalkommissariat 41 Siegburg
Ansprechpartner: Herr Krist
Tel.-Nr.: 02241/541-4411

Weitere Informationen sind im Rathaus, Tel.-Nr.: 02295/4925, erhältlich.

SOZIALPSYCHIATRISCHES ZENTRUM

Sozialpsychiatrisches Zentrum Eitorf/Siebengebirge
Kontakt- und Beratungsstelle des SPZ Eitorf in der Gemeinde Ruppichteroth

Jeden Mittwoch findet in den Räumen der evangelischen Kirchengemeinde, Burgstraße 8, 53809 Ruppichteroth
die Kontakt- und Beratungsstelle von 14.00 - 17.00 Uhr statt (andere Zeiten werden bekannt gegeben und/oder erfolgen per Aushang).

Sozialpsychiatrisches Zentrum
Eitorf/Siebengebirge
Tagesstätte und Kontaktstelle
Siegstraße 16, 53783 Eitorf/Sieg,
Tel.-Nr.: 02243-82670
E-Mail: Kobe@awo-bnsu.de

SPZ Notfalldienst Rhein-Sieg-Kreis ist unter der Nummer 02243-847580 zu erreichen.

Beratungs- und Betreuungszentrum Eitorf, Spinnerweg 51-54, 53783 Eitorf
Telefon:               02243/84758-0    
Fax :                    02243/84758-11  

Beratungszeiten:
nach Vereinbarung !

Tagesstätte & Kontaktstelle:
Siegstrasse 16, 53783 Eitorf
Telefon:       02243/82670
Fax:             02243/842794

Öffnungszeiten:
montags         11.30 - 14.30 Uhr: Brunch, Offene Angebote
donnerstags   15.00 - 19.00 Uhr: Offener Treff
Jeden 2. Samstag  9.30 - 12.00 Uhr
(Möglichkeit zum gemeinsamen Frühstück)
       

Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“
Das Hilfetelefon ist das erste Beratungsangebot in Deutschland, das barrierefrei, kostenlos und vertraulich rund um die Uhr erreichbar ist. Die mehr als 60 Fachberaterinnen sind wie folgt erreichbar:
Telefon: 08000 116 016 sowie
über Chat und E-Mail auf der Website www.hilfetelefon.de.
Sie unterstützen jedoch nicht nur gewaltbetroffene Frauen, sondern beraten auch Familienmitglieder, Freunde und Fachkräfte. Jederzeit können Dolmetscherinnen für 15 Sprachen zugeschaltet werden.


Sprechstunde der Sozialarbeiter des Jugendhilfezentrums Neunkirchen-Seelscheid, Much und Ruppichteroth

Seit dem 01. Oktober 2017 ist neben Frau Wagner, die seit dem Jahre 2012 Ansprechpartnerin für die Familien und Kinder aus Ruppichteroth im Rahmen der Bezirkssozialarbeit ist, Frau Ley als Bezirkssozialarbeiterin des Jugendhilfezentrums Neunkirchen-Seelscheid für die Gemeinde Ruppichteroth tätig.
Frau Wagner ist für den Hauptort Ruppichteroth und die umliegenden Orte wie
u.a. Bölkum, Stranzenbach, Obersaurenbach, Kämerscheid und Ennenbach zuständig. Im Zuständigkeitsbereich von Frau Ley hingegen liegen die Hauptorte
Schönenberg und Winterscheid sowie die umliegenden Orte wie u.a. Ahe, Oberlückerath, Rose und Ingersauelermühle.
Die offene Sprechstunde von Frau Wagner findet donnerstags in der Zeit von 14.00 Uhr bis 15.00 Uhr in den Räumlichkeiten des Ökumenischen Familienzentrums „Unter`m Regenbogen“ statt. Frau Ley ist donnerstags im Rahmen der offenen Sprechstunde von 14.00 Uhr bis 15.00 Uhr im Rathaus in Schönenberg anzutreffen.
Außerhalb der Sprechstunde sind die Mitarbeiterinnen des Jugendhilfezentrums unter folgenden Rufnummern zu erreichen:
Frau Wagner: 02247-92155518
Frau Ley: 02247-92155528.
 

Die Beratung der Zukunftslotsen

steht Ihnen bei Geldsorgen, Erziehungsproblemen, Lebenskrisen, Schwierigkeiten bei Behördengängen oder mit Formularen kompetent, vertraulich und kostenlos zur Seite.
Darüber hinaus sind sie auch telefonisch erreichbar unter Tel.-Nr. 02245-4418
in Much Ort, Pfarrheim St. Martinus, Klosterstraße 8
jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat von 15.00 bis 17.00 Uhr Beratung durch die Sozial-Lotsen, ohne Terminvereinbarung, Tel. 02245.4148 sowie
jeden 2. und 4. Donnerstag im Monat von 10.00 bis 12.00 Uhr Beratung durch Ines Mildner-Rest ( Dipl. Soziaalarbeiterin – SKF ), mit Terminvereinbarung, Tel. 02241.958046
Frau Dipl.-Sozialpädagogin Heike Gießrigl vom Sozialen Dienst des SKF steht für Beratungsgespräche zur Verfügung.
Für Gespräche mit Frau Gießrigl bitten wir um eine Terminabsprache (Tel.: 02241-958046,
E-Mail: heike.giessrigl@skf-bonn-rhein-sieg.de).
N e u b ü r g e r b e a u f t r a g t e r

Persönlicher Ansprechpartner für alle Zugewanderten ist der Neubürgerbeauftragte des Rhein-Sieg-Kreises, Ludwig Neuber. Er bietet nach telefonischer Vereinbarung
Sprechstunden an. Termine können mit ihm telefonisch unter der Rufnummer 02295/902318 oder 0160/8230810 oder per E-Mail an ludwig@neuber.de vereinbart werden. Der Kontakt kann auch über das Kommunale Integrationszentrum des Rhein-Sieg-Kreises, - Der Landrat -, Kaiser-Wilhelm-Platz 1, 53721 Siegburg, Telefon 02241 /13-2107, E-Mail: integration@rhein-sieg-kreis.de hergestellt werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Niederschrift zur Sitzung des Rates

Nachstehend wird die Niederschrift über die Sitzung des Rates der Gemeinde Ruppichteroth vom 5. Dezember 2019 gemäß § 26 der Geschäftsordnung für den Rat der Gemeinde bekannt gegeben.

Öffentlicher Teil

Tagesordnungspunkt:
Nachwahl zu verschiedenen Ausschüssen des Rates der Gemeinde Ruppichteroth

Aufgrund der Anträge der SPD-Fraktion vom 13.10.2019 und vom 15.11.2019 nimmt der Rat der Gemeinde folgende Nachwahlen vor:

- Ausschuss für Schule und Sport

neu:
bisher:

Herr Daniel Meis aus Ruppichteroth
als sachkundiger Bürger
Herr Andreas Rudolf aus Oberlückerath
als sachkundiger Bürger

 

- Betriebsausschuss
- Ausschuss für Schule und Sport
- Ausschuss für Wirtschaftsförderung, Kultur und Tourismus
- Ausschuss für Planung und Umweltschutz
- Ausschuss für Jugend, Familie und Senioren

neu:
bisher:

Herr Marc Giffhorn aus Ruppichteroth
als stellvertretender sachkundiger
Bürger
Herr Gerhard Biallas aus Ruppichteroth
als stellvertretender sachkundiger
Bürger


einstimmig

 


Tagesordnungspunkt:
Erlass eines 1. Nachtrages zur Beitrags- u. Gebührensatzung und zur Satzung über die Entsorgung des Inhaltes von Grundstücksentwässerungsanlagen (Kleinkläranlagen, abflusslose Gruben) der Gemeinde Ruppichteroth

Der Rat der Gemeinde nimmt die vorliegenden Gebührenbedarfsberechnungen vom 12.11.2019 gemäß Anhang 1 und Anhang 2 der maßgebenden Verwaltungsvorlage V/WP14/0375 vom 13.11.2019 aufgrund einer Empfehlung des Betriebsausschusses zur Kenntnis und beschließt aufgrund dieser Empfehlung darüber hinaus,

    • dass der Prozentsatz für die Auflösung der Ertragszuschüsse bei der Gebührenkalkulation weiterhin unverändert 0,95 % von den bilanziellen Auflösungsbeträgen der Zugänge bis 2003 beträgt,

    • den Erlass eines 1. Nachtrages zur Beitrags- u. Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung und zur Satzung über die Entsorgung des Inhaltes von Grundstücksentwässerungsanlagen (Kleinkläranlagen, abflusslose Gruben) der Gemeinde Ruppichteroth in der dieser Niederschrift als Anlage 1 beigefügten Fassung mit den nachfolgenden Gebührensätzen:

        

einstimmig

Hinweis:
Der 1. Nachtrag zur Beitrags- u. Gebührensatzung und zur Satzung über die Entsorgung des Inhaltes von Grundstücksentwässerungsanlagen (Kleinkläranlagen, abflusslose Gruben) der Gemeinde Ruppichteroth wurde im Mitteilungsblatt (Amtsblatt) für die Gemeinde Ruppichteroth am 13. Dezember 2019, Kalenderwoche 50, öffentlich bekannt gemacht.


Tagesordnungspunkt:
Feststellung des Wirtschaftsplanes Abwasserbeseitigung für das Wirtschaftsjahr 2020

Der Rat der Gemeinde beschließt aufgrund einer Empfehlung des Betriebsausschusses, den Wirtschaftsplan Abwasserbeseitigung für das Jahr 2020

    im Erfolgsplan mit Aufwendungen von        2.746.100,-- €
    und Erträgen von                    2.852.700,-- €

    im Vermögensplan
    mit einem Finanzbedarf und
    einer Finanzabdeckung von je                  1.363.000,-- €

    sowie einem Kreditbedarf von insgesamt                 715.200,-- €
    1. für Neuaufnahme        715.200,-- €
    2. für Umschuldung                   0,-- €

festzusetzen.

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf 1.000.000,-- € festgesetzt.
Die Stellenübersicht 2020 wird beschlossen.

einstimmig    


Tagesordnungspunkt:
Feststellung des Wirtschaftsplanes Energie für das Wirtschaftsjahr 2020

Der Rat der Gemeinde beschließt aufgrund einer Empfehlung des Betriebsausschusses, den Wirtschaftsplan Energie für das Jahr 2020

    im Erfolgsplan mit Aufwendungen von        38.200,-- €
    und Erträgen von                    43.000,-- €

    im Vermögensplan
    mit einem Finanzbedarf und
    einer Finanzabdeckung von je             18.700,-- €

    sowie einem Kreditbedarf von insgesamt                       0,-- €
    1. für Neuaufnahme                  0,-- €
    2. für Umschuldung                  0,-- €

festzusetzen.

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf 150.000,-- € festgesetzt.

einstimmig    


Tagesordnungspunkt:
Erlass eines 29. Nachtrages zur Straßenreinigungs- und Gebührensatzung der Gemeinde Ruppichteroth;
hier: Kalkulation der Gebührensätze für die Straßenreinigung und den Winterdienst
Der Rat der Gemeinde beschließt aufgrund einer Empfehlung des Hauptausschusses den
Erlass des 29. Nachtrages zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von
Straßenreinigungsgebühren der Gemeinde Ruppichteroth (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) in der dieser Niederschrift als Anlage 2 beigefügten Fassung.

Hierdurch werden die Gebühren je lfd. Meter Grundstücksseite ab dem 01.01.2020 wie folgt festgesetzt:

Straßenreinigung

für eine Straße, die überwiegend dem

-
überörtlichen Verkehr dient
0,43 Euro
-
innerörtlichen Verkehr dient
0,48 Euro
-
Anliegerverkehr dient
0,52 Euro


Winterdienst

für eine Straße, die überwiegend dem

-
überörtlichen Verkehr dient
0,47 Euro
-
innerörtlichen Verkehr dient
0,57 Euro
-
Anliegerverkehr dient
0,60 Euro

einstimmig

Hinweis:
Der 29. Nachtrag zur Straßenreinigungs- und Gebührensatzung der Gemeinde Ruppichteroth wurde im Mitteilungsblatt (Amtsblatt) für die Gemeinde Ruppichteroth am 13. Dezember 2019, Kalenderwoche 50, öffentlich bekannt gemacht.


Tagesordnungspunkt:
Erlass einer neuen Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungsteuer in der Gemeinde Ruppichteroth

Der Rat der Gemeinde beschließt aufgrund einer Empfehlung des Hauptausschusses den
Erlass einer neuen Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungsteuer in der Gemeinde Ruppichteroth in der dieser Niederschrift als Anlage 3 beigefügten Fassung.

Zustimmung durch Mehrheitsbeschluss bei
1 Ja-Stimme des Bürgermeisters, 13 Ja-Stimmen der CDU-Fraktion, 5 Ja-Stimmen der SPD-Fraktion, 1 Ja-Stimme der FDP-Fraktion, 2 Ja-Stimmen der Fraktion DIE LINKE, 3 Nein-Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Hinweis:
Die Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungsteuer in der Gemeinde Ruppichteroth wurde im Mitteilungsblatt (Amtsblatt) für die Gemeinde Ruppichteroth am 13. Dezember 2019, Kalenderwoche 50, öffentlich bekannt gemacht.


Tagesordnungspunkt:
3. Nachtrag zur Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Entgelten in der Gemeinde Ruppichteroth bei Einsätzen der Freiwilligen Feuerwehr Ruppichteroth

Der Rat der Gemeinde beschließt aufgrund einer Empfehlung des Hauptausschusses den
Erlass des dieser Niederschrift als Anlage 4 beigefügten 3. Nachtrages zur Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Entgelten in der Gemeinde Ruppichteroth bei Einsätzen der Freiwilligen Feuerwehr Ruppichteroth.

einstimmig

Bei der Beratung und der Beschlussfassung hat die Kalkulation der Kostenersatz- und Entgelttarife vorgelegen.

Hinweis:
Der 3. Nachtrag zur Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Entgelten in der Gemeinde Ruppichteroth bei Einsätzen der Freiwilligen Feuerwehr Ruppichteroth wurde im Mitteilungsblatt (Amtsblatt) für die Gemeinde Ruppichteroth am 13. Dezember 2019, Kalenderwoche 50, öffentlich bekannt gemacht.

 


Tagesordnungspunkt:
Einführung der Ehrenamtskarte Nordrhein-Westfalen in der Gemeinde Ruppichteroth

Der Rat der Gemeinde beschließt aufgrund einer Empfehlung des Hauptausschusses,

-
zur Anerkennung bürgerschaftlichen Engagements die Ehrenamtskarte Nordrhein-Westfalen (Ehrenamtskarte NRW) in der Gemeinde Ruppichteroth schnellstmöglich im Jahr 2020 einzuführen,

-
die Verwaltung wird beauftragt und ermächtigt, alle mit der Einführung der Ehrenamtskarte NRW verbundenen Maßnahmen umzusetzen; hierzu gehört auch die Festlegung von Vergünstigungen der Gemeinde,

-
die Richtlinien der Gemeinde Ruppichteroth für die Vergabe der Ehrenamtskarte NRW in der dieser Niederschrift als Anlage 5 beigefügten Fassung.

einstimmig


Tagesordnungspunkt:
Klimaschutzprojekt NRW
- Energetische Sanierung der Bröltalhalle/ Jugendzentrum

Frau Architektin Riekenbrauck vom ÖkoZentrum NRW und der Kämmerer, Herr Schwamborn, erläutern vertiefend die Ergebnisse der baufachlichen Prüfung zum eingereichten Förderantrag durch die Bezirksregierung Köln.

Nach Diskussion wird über den Beschlussvorschlag der Verwaltung abgestimmt.

Der Rat der Gemeinde beschließt, das Klimaschutzprojekt „Sanierung der Bröltal-halle/Jugendzentrum und Ausbau der Nutzung zum Generationen-Informationszentrum zum Klimaschutz“ fortzuführen.

Haushaltsmittel nach derzeitigem Planungsstand des Förderprojekts für die Finanzierung des Eigenanteils stehen zur Verfügung.

Zur Rest-Finanzierung der außerhalb des Klimaschutzprojektes geplanten zusätzlichen Maßnahmen wird die vorgesehene Anschaffung eines LKW’s für den Bauhof in das Jahr 2021 verschoben.

Der Bürgermeister und ein/e weitere/r Gemeindevertreterin/Gemeindevertreter werden ermächtigt, nach Vorlage des Ergebnisses der europaweiten Ausschreibung, die Auftragsver-gabe für die Generalplanungsleistung im Wege einer dringlichen Entscheidung durchzu-führen.

Zustimmung durch Mehrheitsbeschluss bei
1 Ja-Stimme des Bürgermeisters, 12 Ja-Stimmen der CDU-Fraktion, 5 Ja-Stimmen der SPD-Fraktion, 3 Ja-Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, 1 Nein-Stimme der CDU-Fraktion, 2 Nein-Stimmen der Fraktion DIE LINKE, 1 Enthaltung der FDP-Fraktion

 

 

Tagesordnungspunkt:
Verbesserung der Verkehrssicherheit des Radweges an der Rathausstraße (B 478) in Schönenberg
- Antrag der FDP-Fraktion vom 29.04.2019
- Antrag der SPD-Fraktion vom 06.06.2019

Gemeindevertreter Smielick beantragt für die FDP-Fraktion gemäß seinem Antrag vom 29.04.2019 „Treffen der Wegekommission am 06.05.2019“, an den Kreuzungen „B 478/
L 86“ sowie „B 478/L 317“ zur Verbesserung der Sicherheit für die Fahrradfahrer auf den Radwegen, an diesen Stellen die Fahrradquerungen mit rotem Fahrbahnbelag deutlicher zu markieren, wie dies an der Einfahrt zum Huwil-Center in Ruppichteroth geschehen ist.

Ablehnung durch Mehrheitsbeschluss bei
1 Ja-Stimme der FDP-Fraktion, 1 Nein-Stimme des Bürgermeisters, 13 Nein-Stimmen der CDU-Fraktion, 2 Nein-Stimmen der Fraktion DIE LINKE, 5 Enthaltungen der SPD-Fraktion, 3 Enthaltungen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen


Aufgrund einer Empfehlung des Ausschusses für Planung und Umweltschutz beschließt der Rat der Gemeinde die Ausführungen der Vertreter des Straßenverkehrsamtes des Rhein-Sieg-Kreises in der Sitzung des vorgenannten Ausschusses vom 28.11.2019 zustimmend zur Kenntnis zu nehmen.

Zustimmung durch Mehrheitsbeschluss bei
1 Ja-Stimme des Bürgermeisters, 12 Ja-Stimmen der CDU-Fraktion, 5 Ja-Stimmen der SPD-Fraktion, 3 Ja-Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, 1 Ja-Stimme der FDP-Fraktion, 2 Ja-Stimmen der Fraktion DIE LINKE, 1 Nein-Stimme der CDU-Fraktion


Tagesordnungspunkt:
Errichtung einer Behelfsbrücke für Fußgänger am Haus Tanneck
- Antrag der Fraktion DIE LINKE vom 18.10.2019 –

Der Rat der Gemeinde beschließt aufgrund einer Empfehlung des Ausschusses für Planung und Umweltschutz, die Verwaltung zu beauftragen, den Durchlass über den Derenbach in Tanneck Richtung Fußhollen nur für Fußgänger freizugeben und die dafür erforderlichen baulichen Voraussetzungen zu schaffen.

einstimmig

 

 

Nichtöffentlicher Teil

Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung wurde über folgenden Tagesordnungspunkt beraten bzw. beschlossen:

    • "civitec 2018plus"
- Zukunftsorientierte Weiterentwicklung des kommunalen Zweckverbandes civitec im Bereich der Informationstechnologie (IT) -;
hier: Zusammenschluss des Zweckverbandes civitec und der regio iT