Nachrichten

 

Herzlichen Glückwunsch Frau Irmgard Reyning, Ruppichteroth, Bechlingen 5, zur Vollendung des 80. Lebensjahres am 20.



- Müllabfuhr in dieser Woche
- Fundsachen
- Anmeldung für Plätze in den Kindertageseinrichtungen
- Der Arbeitskreis „Senioren und behinderte Menschen“
- Übergabe einer historischen Medaille an das Gemeindearchiv
- Straßenreinigung in der Gemeinde Ruppichteroth
- Volkstrauertag
- Bröltal-Bad geschlossen
- Bereitschaftsdienste
- Bebauungsplan „Einkaufszentrum Huwil-Center“

 

Müllabfuhr

Montag, 17.11.2014
Wertstofftonne: Abfuhrbezirk 3

Dienstag, 18.11.2014
Wertstofftonne: Abfuhrbezirk 4

Donnerstag, 20.11.2014
Restmüll, 14tägig / 4wöchentl.: Abfuhrbezirk 3
Biotonne, Grünabfall: Abfuhrbezirk 1

Freitag, 21.11.2014
Restmüll, 14tägig / 4wöchentl.: Abfuhrbezirk 4
Biotonne, Grünabfall: Abfuhrbezirk 2

Service-Telefon der RSAG: 0 22 41 - 306-306

 

 

 

 

 

 

 

 

Fundsachen

Dem Fundamt der Gemeinde Ruppichteroth wurde  folgende Fundsache  gemeldet:

1 City-Roller,
Ruppichteroth, 45. Kalenderwoche

Eigentümer bzw. Besitzer von Fundsachen sowie Fundtieren können bei Eigentums- bzw. Besitznachweis die Fundsache beim Ordnungsamt, Zimmer 101, in Empfang nehmen oder sich telefonisch unter den Rufnummern 02295/4924 oder 4956 melden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anmeldung für Plätze in den Kindertageseinrichtungen in der Gemeinde Ruppichteroth

Sehr geehrte Eltern,

auch in diesem Jahr möchte ich Ihnen die Möglichkeit eines einheitlichen Anmeldeverfahrens für die Kindergärten in der Gemeinde Ruppichteroth bieten.
In den folgenden kurzen Darstellungen der einzelnen Einrichtungen können Sie sich einen ersten Eindruck über den jeweiligen Träger und seine Angebote verschaffen.
Anmeldeschluss für alle Einrichtungen ist der 5. Dezember 2014.
Ich bitte Sie, sich direkt mit Ihrer jeweiligen Wunscheinrichtung in Verbindung zu setzen.

Elterninitiative Bewegungskindergarten Winterscheider Wirbelwinde:

Winterscheid
Zum Ortsiefen 4
53809 Ruppichteroth
Telefon: 02247/5990
E-Mail-Adresse: leitung@wirbelwinde.de
Ansprechpartnerin: Frau Kathrin Panzer

Wir sind ein dreigruppiger Bewegungskindergarten mit 55 Kindern zwischen 0 und 6 Jahren.
Unser modernes Haus ist auf zwei Ebenen gebaut und die Kinder sind in altersgemäß eingerichteten Gruppen untergebracht.
Da wir ein Kindergarten mit viel Bewegung sind, bieten wir den Kindern täglich zahlreiche Möglichkeiten zum Laufen, Klettern, Fahrzeuge fahren etc. an.
An zwei Tagen pro Woche bewegen wir uns zusätzlich im Wald oder in der Turnhalle.
Im 14tägigen Wechsel besuchen wir die große Schulturnhalle, die wir mit viel Spaß und Freude nutzen.
Drei bis viermal im Jahr findet (jahreszeitlich vorgegeben) eine feste Waldwoche statt, in der wir jeden Tag „auf Achse“ sind.
Wir bieten täglich ein Frühstücksbuffet mit viel Abwechslung an.
Im täglichen Umgang mit den Kindern ist uns besonders wichtig, dass ein vertrauensvolles und harmonisches Miteinander entsteht.
Hieraus resultierend können die Kinder gestärkt und behütet zahlreiche wichtige Erfahrungen für Ihre Entwicklung machen.
Unsere Öffnungszeiten sind Montag bis Donnerstag von 7.00 bis 16.30 Uhr und Freitag von 7.00 bis 14.00 Uhr.
Haben wir Ihr Interesse geweckt? Weitere Informationen finden Sie auf www.wirbelwinde.de oder auch gern persönlich bei unserer Kindergartenleitern Kathrin Panzer unter 02247/5990.

Katholischer Kindergarten St. Servatius:

Winterscheid
Herrnsteinstraße 4
53809 Ruppichteroth
Telefon: 02247/2200
E-Mail-Adresse: KigaStServatius@web.de
Homepage: www.katholische-kita-winterscheid.de
Ansprechpartnerin: Frau Julia Hermann

Unsere Einrichtung befindet sich in der Trägerschaft des katholischen Kirchengemeindeverbands St. Severin Ruppichteroth. Die Tageseinrichtung bietet 45 Plätze mit der Möglichkeit der ganztägigen Betreuung für Kinder im Alter von 2 bis 6 Jahren an (davon vier U3 Plätze).

Die Öffnungszeiten sind von 7.00 bis 16.00 Uhr. Unsere pädagogische Arbeit orientiert sich an der Reggio-Pädagogik. Sie basiert auf der Grundlage der ganzheitlichen Persönlichkeitsbildung aus dem katholischen Glauben heraus. Wir gehen von einem starken und kompetenten Kind aus, das mit allen Anlagen ausgerüstet ist, um sich die Welt mit allen Sinnen zu erklären. Die Kinder haben die Möglichkeit im Kindergarten sich selbst zu bilden durch ihre „Arbeit“ in Projekten, deren Themen von ihren alltäglichen Erfahrungen ausgehen. Es ist uns wichtig, dass die Kinder in einer Atmosphäre des Vertrauens, der Geborgenheit und der Sicherheit im alltäglichen Miteinander leben.
Durch regelmäßige Waldtage haben die Kinder das ganze Jahr über die Möglichkeit, die Veränderung der Natur im Jahreskreis kennenzulernen.

Eine Anmeldung, ein Beratungsgespräch oder eine Hausbesichtigung ist bei uns in den Öffnungszeiten möglich, bitte vereinbaren sie einen Termin, damit wir uns genügend Zeit für sie nehmen können.

Katholischer Kindergarten St. Severin:

Mucher Straße 1
53809 Ruppichteroth
Telefon: 02295/5115
E-Mail-Adresse: kath_kiga_st_severin@t-online.de
Ansprechpartnerin: Frau Manuela Bacher

Unser Konzept zur frühkindlichen Bildung orientiert sich an der Reggio-Pädagogik.
Dabei steht das selbständige, eigenständige, kritische, neugierige, kompetente und aktive Kind im Mittelpunkt der individuellen Förderung.
Die Reggio-Pädagogik erhielt 1991 von der UNESCO die Auszeichnung „weltbeste Vorschulpädagogik“.
Das Ziel unserer pädagogischen Arbeit ist, das Selbstbewusstsein der Kinder zu bestärken und es wachsen zu lassen.

Ab Sommer 2014 können wir in unserer neu erbauten Tageseinrichtung in drei Gruppen 60 Plätze, davon 18 Plätze für Kinder ab 2 Jahren, mit der Möglichkeit der ganztätigen Betreuung für Kinder im Alter von 2 bis 6 Jahren anbieten.

Unsere neue Einrichtung wird unter besonderer Berücksichtigung der Aspekte der Reggio-Pädagogik errichtet, wobei z.B. eine große „Piazza“ als Treff-, Sammel- und Mittelpunkt im Kindergarten gehört.

Die Kinder werden bei uns in der Tageseinrichtung zum Experimentieren, Erfinden und Erforschen angeregt. Ihre Kreativität wird gefördert und ihre Wahrnehmungen mit allen Sinnen angeregt. In der Projektarbeit setzen sich die Kinder mit ihren Fragen auseinander und versuchen gemeinsam mit den Erzieherinnen Lösungen zu entwickeln.
Die Themen für Projekte entwickeln sich aus dem Alltagsgeschehen, Wetter, Natur, Konflikte und Erlebtes können z.B. Grundlage für ein Projekt sein.

Im Kinderparlament erfahren die Kinder Mitbestimmung und Verantwortung.
Die Kinder werden in Entscheidungsprozessen mit einbezogen und wir trauen ihnen selbständiges Handeln zu.

Durch regelmäßige Waldtage und auch Waldwochen haben die Kinder das ganze Jahr über die Möglichkeit, die Veränderung der Natur im Jahreskreis kennenzulernen.

Eine Anmeldung ist zu den Öffnungszeiten der Einrichtung jederzeit möglich.
Für ein Beratungsgespräch und eine Hausbesichtigung vereinbaren Sie bitte einen Termin, damit wir uns Zeit für Sie nehmen können. Wir freuen uns auf Ihr Interesse!

Ökumenischer Kindergarten „Schneckenhaus“ in Büchel:

Büchel
Alte Schule 4
53809 Ruppichteroth
Telefon: 02295/1274
E-Mail-Adresse: kgbuechel@gmx.de
Ansprechpartnerin: Frau Gabriele Fuchs

Wir sind eine eingruppige Kindertageseinrichtung mit einer altersgemischten Gruppe für 20 Kinder von 2 bis 6 Jahren. Wir bieten eine Öffnungszeit von 7.00 bis 14.00 Uhr an.
Unsere Einrichtung mit ihrem großen Außengelände befindet sich in einer alten Schule.
Das Haus ist insgesamt so modernisiert und gestaltet, dass die Kinder es mit viel Aufforderungscharakter erleben. Im „Schneckenhaus“ gibt es viele unterschiedliche Räumlichkeiten, die den individuellen Bedürfnissen der Kinder entsprechen.
Seit Januar 2013 sind wir ein zertifizierter Gesundheitskindergarten KITA Vital (www.kivi-ev.de). Das heißt, wir praktizieren Gesundheitsförderung, indem wir Gesundheit und Bildung als übergreifendes Thema in unseren täglichen Spiel-, Lern- und Arbeitsalltag integrieren. Unser Ziel ist es, die Kinder und Eltern in Bezug auf ausreichende Bewegung, Ruhe und Entspannung sowie eine gesunde Ernährung zu sensibilisieren.
Lernen braucht Bewegung. Bewegung fördert Körper und Geist, Wahrnehmung und Koordination. Aber Kinder brauchen auch Möglichkeiten und Unterstützung, um zur Ruhe zu kommen. So können Entspannungsgewohnheiten von klein auf die Weichen fürs Leben stellen. Und eine ausgewogene Ernährung ist die optimale Grundlage für eine gute Entwicklung und das Wohlbefinden eines jeden Kindes.
Neugierig geworden? Dann schauen Sie nach Absprache gerne bei uns herein!

Ökumenisches Familienzentrum „Unter´m Regenbogen“ in Ruppichteroth:

Am Kindergarten 4
53809 Ruppichteroth
Telefon-Nr.: 02295/1230
E-Mail-Adresse: leitung@oekumenisches-familienzentrum.de
Leitung: Frau Birgit Kerstgens
Internet: www.oekumenisches-familienzentrum.de

Das Ökumenische Familienzentrum „Unter´m Regenbogen“ bietet Betreuungsmöglichkeiten in der Zeit von 7.00 Uhr bis 16:00 Uhr für 111 Kinder im Alter von einem Jahr bis zum Schuleintritt in sechs Gruppen an. Die Jüngsten werden in einer kleinen Gruppe liebevoll betreut und die Älteren erfahren eine besondere Förderung, die sie gut auf die Schulzeit vorbereitet. Zusätzlich zu unseren U3 und Ü3 Gruppen haben wir eine Gruppe mit 15 Kindern, davon vier Kinder in Einzelintegration. In unserem Familienzentrum erfahren die Kinder zum einen eine optimale und individuelle Betreuung, Förderung (verschiedene Therapieangebote sind vor Ort, wie die Frühförderstelle Much, eine Logopädin und eine Ergotherapeutin) und Erziehung. Zum anderen sollen aber auch Eltern und Familien verschiedene Bildungs-, Beratungs- und Freizeitangebote in Anspruch nehmen können. Seit August 2014 sind wir plusKiTa, d.h., dass wir Kinder mit einem zusätzlichen Förderbedarf im Bereich Sprachentwicklung durch qualifiziertes Fachpersonal fördern und unterstützen.

Gemeinsam mit den Kindern bewältigen wir den Alltag in unserer Einrichtung und beziehen die Kinder in Projekte, Angebote, Festgestaltung und vieles mehr mit ein. Durch Mitbestimmung in Kinderbesprechung und Kinderparlament und durch Eigenverantwortung für sich selbst und die Gemeinschaft, wachsen sie in ihrem Tun und ihrer Selbstständigkeit.
Eine Anmeldung während unserer Öffnungszeiten ist jederzeit möglich. Bitte vereinbaren Sie hierzu einen Termin, damit wir Ihnen und Ihrem Kind in aller Ruhe die Einrichtung zeigen können.
Wir freuen uns auf Sie und Ihr Kind!

Ökumenischer Kindergarten „Spatzennest“ in Schönenberg:

Schönenberg
Auf der Burghardt 7
53809 Ruppichteroth
Telefon: 02295/2137
Email: oekumenischeKiTa-Schoenenberg@t-online.de
Ansprechpartnerin: Frau Doris Heimann

In unserer Einrichtung werden in der neu angebauten U3-Gruppe 12 Kinder im Alter von 1 bis 3 Jahren und in den beiden Regelgruppen 40 Kinder zwischen 3 und 6 Jahren betreut.
Zu unserem Haus, das am Waldrand liegt, gehört ein sehr großzügiges Außengelände, das vielfältige Möglichkeiten zur Bewegung bietet.
Darin liegt auch einer unserer pädagogischen Schwerpunkte. Des Weiteren liegt unser Hauptaugenmerk auf der religiösen Erziehung und der Förderung der Kommunikation und Sprachentwicklung. Selbstverständlich werden aber auch alle anderen Bildungsbereiche in unserer Arbeit mit berücksichtigt.
Kinder mit besonderem Förderbedarf können in unserer Einrichtung therapeutisch betreut werden (z.B. Frühförderung, Ergotherapie, Logopädie).
Unsere Öffnungszeiten sind von 7.00 bis 16.00 Uhr und umfassen Betreuungszeiten von 35 oder 45 Stunden.
Gerne können Sie sich unsere Einrichtung anschauen und sich bei einem persönlichen Gespräch einen Eindruck verschaffen.
Eine gute Gelegenheit dafür bietet auch der Tag der offenen Tür am 23.01.2015.
Wir würden uns freuen Sie bei uns begrüßen zu dürfen.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die Kita-Leiterin Frau Heimann, unter Telefon: 02295/2137 oder per E-Mail an OekumenischeKiTa-Schoenenberg@t-online.de.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Der Arbeitskreis „Senioren und behinderte Menschen“ informiert!

 

Theaterbesuch am 10. Dezember 2014

 

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

 

die Theaterbesuche, die vom Arbeitskreis „Senioren und behinderte Menschen“ im vergangenem Jahr organisiert wurden, waren ein großer Erfolg. Der Arbeitskreis bietet Ihnen daher erneut die Möglichkeit zu einem Besuch im Contra Kreis Theater in Bonn.
Am 10. Dezember 2014, um 20.00 Uhr, möchten wir Sie einladen mit uns zum Theaterstück „Möwe und Mozart“ zu fahren. Bekannte Darsteller wie Heide Keller, Walter Gontermann und Daniel Buder werden Ihnen einen lustigen unbeschwerten Abend bescheren. 

 

Alle Interessenten melden sich aus organisatorischen Gründen bitte bei Frau Dagmar Papenfuß-Sauerwein unter der Telefonnummer 02295 – 4921 an. Der Theaterbesuch kostet inkl. Eintritt und Fahrtkosten max. 28,85 € pro Person. Die Besucher des Theaterstücks treffen sich an der Bushaltestelle „Post – Ruppichteroth“. Um 17.30 Uhr wird der Bus dort los fahren. Sofern Sie in Bonn angekommen sind verbringen Sie eine Stunde im Galestro Bistro, damit Sie sich vielleicht bei einem Gläschen Wein oder bei einem Kaffee auf einen schönen Abend einstimmen können. Gemeinsam fahren Sie mit dem Gemeindebus nach Bonn und selbstverständlich auch wieder zurück nach Ruppichteroth. Weitere Fragen werden gerne von Frau Papenfuß-Sauerwein beantwortet.
 

 

 

„Ich dachte es kommen mehr“

Liebe pflegende und betreuende Angehörige,

 

seit nun fast einem Jahr gibt es den Stammtisch für pflegende und betreuende Angehörige in Ruppichteroth. Deshalb möchte ich an dieser Stelle die Gelegenheit nutzen und eine Rückmeldung einer Besucherin aufgreifen, um mehr Aufmerksamkeit auf den Stammtisch zu lenken.
„Ich dachte es kommen mehr!“ hegt die Erwartung, dass sich mehr Betroffene zusammen finden und sich gegenseitig mit ihren Erfahrungen und Erlebnissen austauschen.
Alle bisherigen Besucher/-innen des Stammtisches hat das Zusammensein gut gefallen und es wurde je nach Bedarf über die persönlichen Belange gesprochen. Hier wird auch deutlich, dass sie in ihrer alltäglichen Belastung nicht alleine sind, da bestimmte Phänomene sich gleichen.
Deshalb wünschen sich die wenigen Besucher mehr Gespräche mit anderen Betroffenen.
Der Slogan eines Stammtisches aus Kärnten sagt „miteinander reden, einander zuhören und voneinander profitieren“- das wollen wir auch!
Wir treffen und im Gemeindecafé „Alte Schule“ in der Burgstr. 14, hinter der Ev. Kirche, der Gemeinde Ruppichteroth.
Wann: 21.11.2014 um 15:30 - 17:00 Uhr
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich gerne an: Petra Kraffczyk, Tel.: 02295/909235
 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Übergabe einer historischen Medaille an das Gemeindearchiv

 

Im Rahmen des Schulfestes zum 60. Jahrestag der Grundsteinlegung der Grundschule in Ruppichteroth, erhielt die Gemeinde Ruppichteroth von Herrn Lothar Willach aus Much, weitere geschichtliche Zeugnisse betreffend seines Vorfahren, Herrn Lehrer Hohn.

In seiner Rede führte Herr Lothar Willach aus:

Meine sehr verehrten Damen und Herren, lieber Mario Loskill und Hartmut Benz!

Getreu dem olympischen Motto „dabei sein ist alles“, so war auch ich dabei, als im Jahre 1954 die Grundsteinlegung dieses Schulgebäudes erfolgte. Im gleichen Jahr, in der alten Schule neben der evangelischen Kirche eingeschult, wurden alle Schüler, wir Erstklässler, immer schön 2 und 2, von Fräulein Ibisch und den Lehrern Walter Maron und Fritz Richert, hinauf zu der Baustelle geführt, um an dem Festakt teilzunehmen.

Nun aber zu dem Anlass, der mich heute hier hin geführt hat.

Johann Heinrich Wilhelm Hohn, mein Ur-Ur-Großvater, der am 18. Dezember 1831, in Aulerhof-Wahlscheid, in der heutigen Stadt Lohmar geboren wurde, besuchte von 1849 bis 1851 das evangelische Lehrer Seminar in Neuwied.

1852 wurde er Lehrer, in der in den Jahren 1834/35 gegründeten Schule in Stromberg im Siegtal, heute zur Gemeinde Windeck gehörend.

Ein Jahr später wählte der Schulvorstand der evangelischen Schule in Ruppichteroth, Wilhelm Hohn zum Nachfolger des aus dem Schuldienst ausgetretenen Christian Schütz.

Danach war er bis zum 1. Juni 1902, Lehrer in Ruppichteroth. Am 27. Mai 1902 wurde von der Gemeinde eine Feier zum 50. Lehrer Jubiläum ausgerichtet.

Das Zeugnis des Lehrer Seminars in Neuwied, sowie das Schreiben des Landrates vom 10. März 1902, bezüglich des Ruhestandes von Lehrer Hohn sowie ein Foto von Lehrer Hohn, das ihn zusammen mit seiner Frau und Tochter und mit meinem Vater zeigt, habe ich bereits dem Archiv der Gemeinde Ruppichteroth übergeben.

Wilhelm Hohn heiratete am 13. Oktober 1854, die am 23. April 1832 in Ruppichteroth geborene Wilhelmina Bickenbach.

Am 13. Oktober 1904 feierten beide, mit 73 und 72 Jahren ihr 50. Ehejubiläum.

Zu diesem Anlass, wurde ihnen von Wilhelm II. genauer Friedrich Wilhelm Viktor Albert von Preußen, der von 1988 bis 1918 Deutscher Kaiser und König von Preußen war und seiner Gemahlin Auguste Viktoria Friederike Luise Feodora von Schleswig Holstein-Sonderburg-Augustenburg, durch den Landrat des Siegkreises, Eugen von Loe, eine Silbermedaille überbracht, die beider Konterfei trägt.

Auf der Rückseite trägt sie die Worte: Zum Ehejubiläum, sowie den Spruch: Seid fröhlich in Hoffnung, geduldig in Trübsal, haltet an am Gebet.

Diese Medaille, in ihrem aufwendig gestalteten Etui, mit den Initialen des Königs von Preußen, möchte ich als Nachtrag zu der von mir veröffentlichen Schrift: „Das Ispert Haus in Ruppichteroth“, dem Archiv der Gemeinde Ruppichteroth überantworten.

Wilhelm Hohn starb am 10. April 1913, seine Ehefrau am 14. Juni 1908. Beide wurden auf dem evangelischen Friedhof in Ruppichteroth begraben.

Ich darf hoffen, dass dies, auch in den folgenden Generationen, dazu beitragen wird, die Geschichte über das Leben der Menschen, hier im Bröltal zu erhellen und Kunde zu geben, wie es sich früher abgespielt hat.

 

 

 

Das Foto zeigt von links: Lothar Willach, Mario Loskill und Hartmut Benz, bei der Übergabe der Medaille.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Straßenreinigung in der Gemeinde Ruppichteroth

Die Gemeindestraßen werden voraussichtlich am Montag, dem 17. November 2014 gereinigt.

Halten Sie bitte an diesem Tag nach Möglichkeit die Verkehrsflächen von Fahrzeugen frei.

Zeitliche Angaben können leider nicht gemacht werden. Ich bitte um Verständnis dafür, dass die Straßenreinigung je nach Wetterlage (auch bei Minustemperaturen ohne Schneefall) kurzfristig verschoben werden muss.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Gedenken zum Volkstrauertag

 

Liebe Bürgerinnen und Bürger!

 

Wie in vielen Orten Deutschlands wird auch bei uns in Ruppichteroth am Volkstrauertag der Kriegsopfer gedacht. Es sind aber nicht nur die Opfer der beiden Weltkriege, die uns an diesem Tag mahnen sollen.

Auch die Hinterbliebenen, die Opfer von Kriegen, Terrorismus und sinnloser Gewalt unserer Tage sollen in dieses Gedenken mit einbezogen werden.

 

Der Volkstrauertag ist kein staatlich verordnetes Gedenken, schon gar kein „Helden-gedenktag“, sondern Mahnung, für ein friedliches Miteinander einzutreten und die Würde aller Menschen zu achten.

 

Wir laden ein zu einem Gottesdienst

 

am Sonntag, den 16. November 2014, um 10.00 Uhr,

in der katholischen Kirche in Ruppichteroth.

 

Im Anschluss an diesen Gottesdienst gehen wir gemeinsam zum Ehrenmal an der Bröl-straße und wollen dort der Millionen Opfer beider Weltkriege aber auch der Gewaltopfer aus der heutigen Zeit gedenken.

 

Wir gedenken auch derer, die verfolgt und getötet werden, weil sie einem anderen Volk, einer anderen Religion angehören, einer anderen Rasse zugerechnet werden, Teil einer Minderheit sind oder deren Leben wegen einer Krankheit oder Behinderung als lebensunwert bezeichnet wird.

 

Mit Ihrem Besuch bezeugen Sie, liebe Bürgerinnen und Bürger, den Willen, gegen Krieg, Intoleranz und Gleichgültigkeit einzustehen.

 

Die Feier am Ehrenmal wird durch den Bröltaler Musikverein mitgestaltet.

Herr Bürgermeister Loskill hält eine Ansprache zum Gedenktag. Die Gemeinde, die Kirchengemeinden, die Feuerwehr und die Vereine werden zum Abschluss Kränze niederlegen.

 

Im Sinne des ehemaligen

„Kameradschaftlichen Vereins Ruppichteroth“

laden ein:

 

Der Bürgermeister

Der Bürgerverein Ruppichteroth

Die Katholische Kirchengemeinde und die Evangelische Kirchengemeinde

 

 

 

 

 

 

 

Bröltal-Bad geschlossen

 

Aufgrund eines weiterhin bestehenden technischen Defekts muss das Bad bis voraussichtlich einschl. 08.12.2014 geschlossen bleiben. Ich bitte um Verständnis.

Aktuelle Infos finden Sie auf der Homepage unter www.broeltalbad.de .

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bereitschaftsdienste

 

Polizei-Notruf                                       110

Polizeibezirksdienststelle                  02295/5425

(Sankt-Florian-Straße 8)                  

Bürgersprechstunde nach telefonischer

Vereinbarung unter der Rufnummer    0173/5624217

Feuerwehr- und Rettungsdienst:     112

Krankentransporte                                02241/19-222

 

GEMEINDEWERKE  RUPPICHTEROTH

  VER- UND ENTSORGUNGSBETRIEBE

 

Störfall – Telefon- Nummer

 

0800/ 7766655

 

Unter den o.g. Rufnummern erreichen Sie den Notdienst der Gemeindewerke Ruppichteroth für

die öffentliche Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung der Gemeinde Ruppichteroth über die Leitstelle des Aggerverbandes

 

NOTDIENST  DES  RWE

 

Bei Stromausfall im Versorgungsnetz erreichen Sie den Störungsdienst der RWE Energie AG

unter der Telefon – Nr.                    0800/4112244

 

Notruf-Nummer der Rhenag           0180/2484848

 

Ärztlicher Bereitschaftsdienst für die Gemeinde Ruppichteroth

 

In der sprechstundenfreien Zeit erreichen Sie den ärztlichen Bereitschaftsdienst aller Fachrichtungen für den Rhein-Sieg-Kreis unter der

 

zentralen Rufnummer   116 117

 

Bei lebensbedrohenden Zwischenfällen und Unfällen:                                   112

 

ZAHNÄRZTE des rechtsrheinischen Rhein-Sieg-Kreises

 

            Telefonischer Ansagedienst zum zahnärztlichen Notdienst: 01805-986700

 

Die Notfalldienstzentrale für den gesamten rechtsrheinischen RSK ist folgendermaßen besetzt:

-           wöchentlich von 18.00 Uhr bis 08.00 Uhr des darauffolgenden Morgens,

-           mittwochs von 13.00 Uhr bis zum nächsten Morgen 08.00 Uhr,

-          freitags von 14.00 Uhr bis zum nächsten Morgen 08.00 Uhr und

-           an Samstagen, Sonntagen, sowie an Feiertagen, ganztägig.

 

INFORMATIONSZENTRALE FÜR VERGIFTUNGSFÄLLE

Universitätsklinik Bonn, Telefon-Nr.: 0228-19240

 

 

APOTHEKEN-NOTDIENST:

 

Die nächsten 4 notdienstbereiten Apotheken für den Standort: Ruppichteroth, vom 15.11.2014 bis 21.11.2014, 9.00 bis 9.00 Uhr

Samstag, 15. November 2014
Die Bären-Apotheke, Otto-Kaufmann-Str. 11-13, 51588 Nümbrecht, 02293/902484
Burg-Apotheke, Waldbröler Str. 24, 51570 Windeck, 02292/2900
St. Rochus-Apotheke, Hauptstr. 53, 53721 Siegburg (Kaldauen), 02241/381855
Veedels-Apotheke St. Augustin, Südstraße 33, 53757 Sankt Augustin, 02241/202023

Sonntag, 16. November 2014
St. Laurentius-Apotheke, Auf der Niedecke 4, 51570 Windeck (Dattenfeld), 02292/2340
Bergische Apotheke, Hauptstr. 44-46, 53804 Much, 02245/1498
Wiehl-Apotheke, Bahnhofstr. 5, 51674 Wiehl, 02262/91204
Heide-Apotheke, Pastor-Biesing-Str. 2B, 53797 Lohmar (Birk), 02246/913650

Montag, 17. November 2014
Wald-Apotheke, Hochstr. 16, 51545 Waldbröl, 02291/901034
Löwen-Apotheke, Bahnhofstr. 1, 53783 Eitorf, 02243/2894
Forellen-Apotheke, Zeitstr. 137, 53819 Neunkirchen-Seelscheid, 02247/6033
Burg-Apotheke, Kaiserstr. 1, 53773 Hennef, 02242/3211

Dienstag, 18. November 2014
Löwen-Apotheke, Bahnhofstr. 2A, 51545 Waldbröl, 02291/2574
Burg-Apotheke, Dr.-Wirtz-Str. 3, 53804 Much, 02245/91650
Adler-Apotheke OHG, Rathausstr. 25, 51570 Windeck (Rosbach), 02292/5058
Agger-Apotheke, Königstr. 6, 51645 Gummersbach (Dieringhausen), 02261/98450

Mittwoch, 19. November 2014
Homburgische Apotheke, Hauptstr. 54, 51588 Nümbrecht, 02293/6723
Bahnhof-Apotheke, Bahnhofstr. 26A, 53783 Eitorf, 02243/6177
Dorotheen-Apotheke, Frankfurter Str. 56a, 53773 Hennef, 02242/82943
Steinhof Apotheke, Hauptstraße 42, 51491 Overath, 02206/912830

Donnerstag, 20. November 2014
Bröltal-Apotheke OHG, Brölstr. 6, 53809 Ruppichteroth, 02295/5171
Ginkgo-Apotheke, Siebenbürger Platz 13, 51674 Wiehl, 02262/999111
Gertrudis-Apotheke, Waldbröler Str. 13, 51597 Morsbach, 02294/1665
Rats-Apotheke, Nogenter Platz 3, 53721 Siegburg, 02241/51132

 

Freitag, 21. November 2014
Kur-Apotheke, Hauptstr. 23, 51588 Nümbrecht, 02293/91340
Alte Schulz'sche Apotheke, Marktplatz 3, 53783 Eitorf, 02243/2214
Rathaus-Apotheke, Hauptstr. 72, 53819 Neunkirchen-Seelscheid, 02247/920170
Schlehen-Apotheke OHG, Overather Str. 22, 51766 Engelskirchen (Loope), 02263/92030


LEUCHTTURM

Beratungsstelle für Alzheimer und andere Demenzerkrankungen

 

Caritasverband für den Rhein-Sieg-Kreis e.V.

Wilhelmstraße 155-157, 53721 Siegburg

Telefon: 02241/1209-0

Fax: 02241/1209-195

 

Homepage der Beratungsstelle „Leuchtturm“ des Caritasverbandes für den Rhein-Sieg-Kreis e.V.

www.caritas-rheinsieg.de

 

Ansprechpartnerinnen:

Jutta Fellmy, Tel.: 02241/1209305

E-mail: jutta.fellmy@caritas-rheinsieg.de

 

Doris Steubesand, Tel.: 02241/1209-311

E-mail: doris.steubesand@caritas-rheinsieg.de

 

 

Multiple Sklerose

DMSG Betroffenen-Berater

Uwe Stommel – DMSG Betroffenen-Berater

Tel.: 02295-902118

e-mail: Uwe.Stommel@online.de

Michael Wendel – DMSG Betroffenen-Berater

Tel.: 02243-80373

e-mail: mianwe@t-online.de

www.mskreis-ruppichteroth.de

 

 

 

          

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Drogen-Suchthilfen

 

1.

Suchtkrankenhilfe des Caritasverband für den Rhein-Sieg-Kreis e.V.

Ansprechpartner: Herr Pöplau

Tel.-Nr. (02241) 1209-302

2.

Diakonisches Werk Siegburg Drogenhilfe

-Zentrale und Beratungsstelle-

Ansprechpartner: Herr Wolf

Tel.-Nr.: 02241/66656

3.

Kommissariat Kriminalprävention/ Opferschutz Siegburg

Herr Seeger

Tel.-Nr.: 02241/541-4715

4.

Kriminalkommissariat 41 Siegburg

Ansprechpartner: Herr Krist

Tel.-Nr.: 02241/541-4411

 

Weitere Informationen sind im Rathaus, Tel.-Nr.: 02295/4925, erhältlich.

 

                  SOZIALPSYCHIATRISCHES ZENTRUM

 

Sozialpsychiatrisches Zentrum Eitorf/Siebengebirge

 

Beratungs- und Betreuungszentrum Eitorf, Spinnerweg 51-54, 53783 Eitorf
Telefon:               02243/84758-0    

Fax :                    02243/84758-11  

Beratungszeiten:
nach Vereinbarung !

 


Tagesstätte & Kontaktstelle:

Siegstrasse 16, 53783 Eitorf

Telefon:       02243/82670

Fax:             02243/842794


 

Öffnungszeiten:
montags         11.30 h – 14.30 h: Brunch, Offene Angebote
donnerstags   15.00 h - 19.00 h: Offener Treff

Jeden 2. Samstag  9.30 Uhr -12.00 Uhr

( Möglichkeit zum gemeinsamen Frühstück )

      

 

 

 

 

 

 

 

 

Sprechstunden der Sozialarbeiter des Jugendhilfezentrums Neunkirchen-Seelscheid,

zuständig für die Gemeinde Ruppichteroth

 

Seit dem 1. Oktober 2012 sind für die Gemeinde Ruppichteroth zwei neue Bezirkssozialarbeiter des Jugendhilfezentrums Neunkirchen-Seelscheid tätig.

Frau Wagner ist für Ruppichteroth Zentrum sowie für die Ortsteile Harth, Köttingen und Oeleroth zuständig, Herr Kastenholz für Schönenberg und Winterscheid.

Die Sprechstunde von Frau Wagner findet donnerstags in der Zeit von 14:00 - 15:00 Uhr in den Räumlichkeiten des Ökumenischen Familienzentrums „Unter`m Regenbogen“, Am Kindergarten 4, statt.

Herr Kastenholz Sprechstunde ist donnerstags von 14:00 - 15:00 Uhr im Rathaus in Schönenberg anzutreffen. Außerhalb der Sprechstunde sind die Mitarbeiter des Jugendhilfezentrums unter folgenden Rufnummern zu erreichen:

Frau Wagner: 02247/9215-5518,

Herr Kastenholz: 02247/9215-5528.

 

Außerhalb dieser Sprechzeiten und der Öffnungszeiten des Jugendhilfezentrums steht für dringende Meldungen in Sachen Kindeswohl die Feuer- und Rettungsleitstelle unter der Ruf-Nr. 112 zur Verfügung.

 

 

N e u b ü r g e r b e a u f t r a g t e r

 

des Kreistages des Rhein-Sieg-Kreises

für Aussiedler und zugezogene Ausländer

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Der Neubürgerbeauftragte   L u d w i g   N e u b e r   bietet nach telefonischer Vereinbarung

Sprechstunden an:.

 

a) in Siegburg, Kreishaus, Zimmer A 1.40

b) in Ruppichteroth, Grundschule, Schulstraße 5.

 

Anmeldung bitte über:

 

a) Tel.: 02241-133161, Fax: 02241-133198

    Email: marlene.hautkappe@rhein-sieg-kreis.de

 

b) Tel : 02295-90 23 18, Fax: 02295-90 23 19

     Email: ludwig@neuber.de

Eine telefonische Terminvereinbarung ist unbedingt erforderlich!

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

24. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Ruppichteroth im Bereich des Huwil-Geländes, ehemaliges Werk I

Bekanntmachung der Genehmigung und Rechtswirksamkeit


Der Rat der Gemeinde Ruppichteroth hat in seiner Sitzung am 10.7.2014 die 24. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Huwil-Geländes, ehemaliges Werk I beschlossen.

Die Bezirksregierung in Köln hat diese Flächennutzungsplanänderung am 7.10.2014 unter dem Aktenzeichen 35.2.11-92-40/14 gemäß § 6 Baugesetzbuch (BauGB) genehmigt.
Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit gemäß § 6 Abs. 5 BauGB bekannt gemacht.
Mit dieser Bekanntmachung wird die 24. Flächennutzungsplanänderung rechtsverbindlich.

Die genehmigte Flächennutzungsplanänderung mit Begründung und zusammenfassender Erklärung kann gemäß § 6 Abs. 5 BauGB während der Publikumszeiten und zwar

 

montags bis freitags von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
dienstags von 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr
donnerstags von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr

 

im Rathaus der Gemeinde Ruppichteroth in Schönenberg, Zimmer Nr. 106, eingesehen werden.

Der Änderungsbereich ist aus dem nachstehend abgedruckten Übersichtsplan ersichtlich.

Gemäß § 215 Abs. 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass
1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und
3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,
unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Inkrafttreten des Bebauungsplanes Nr. 1.02/2 „Einkaufszentrum Huwil-Center“

Aufgrund des § 10 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 22.07.2011 (BGBl. I, S. 1509) i. V. m. §§ 7 und 41 Abs. 1 f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666) in der zur Zeit geltenden Fassung hat der Rat der Gemeinde Ruppichteroth in seiner Sitzung am 10.07.2014 den Bebauungsplan Nr. 1.02/2 „Einkaufszentrum Huwil-Center“ (Stand: 27. Juni 2014) als Satzung beschlossen.

Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 BauGB öffentlich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung wird der Bebauungsplan Nr. 1.02/2 „Einkaufszentrum Huwil-Center“ rechtsverbindlich.

Der Bebauungsplan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung kann gemäß § 10 Abs. 3 BauGB während der Publikumszeiten und zwar

 

montags bis freitags von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
dienstags von 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr
donnerstags von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr

 

im Rathaus der Gemeinde Ruppichteroth in Schönenberg, Zimmer Nr. 106, eingesehen werden.

Gemäß § 215 Abs. 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass
1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und
3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs
unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 S. 1 und S. 2 BauGB über die fristgerechte Anmeldung etwaiger Entschädigungsansprüche in Folge der Festsetzungen dieses Bebauungsplans wird hingewiesen. Die Leistung der Entschädigung ist schriftlich bei der Gemeinde Ruppichteroth, Rathausstraße 18, 53809 Ruppichteroth, zu beantragen. Nach § 44 Abs. 4 BauGB erlischt der Entschädigungsanspruch, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in § 44 Abs. 3 S. 1 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.

Nach § 7 Abs. 6 der Gemeindeordnung NRW kann die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes gegen Satzungen und sonstige ortsrechtliche Bestimmungen nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn
a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,
b) die Satzung oder die sonstige ortsrechtliche Bestimmung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekanntgemacht worden,
c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet, oder
d) der Form- und Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.