Nachrichten

 

- Nachruf Frau Gertrud Hardt
- Müllabfuhr in dieser Woche
- Rhein-Sieg-Sportförderpreis 2014
- Bröltal-Bad AKTUELL
- Sprechstunden der Schuldnerberatung
- Energieberatung der Verbraucherzentrale NRW
- Arbeitskreis „Senioren und behinderte Menschen“
- Sprechstunden des Seniorenbüros
- Bewerbung als LEADER-Region „Vom Bergischen zur Sieg“
- Bereitschaftsdienste
- Aus dem Rat

Nachruf

Am 29. August 2014 verstarb

Frau Gertrud Hardt
aus Ruppichteroth-Oeleroth

im Alter von 94 Jahren.

Als sachkundige Bürgerin im seinerzeitigen Ausschuss für Jugend, Familie und Soziales brachte die Verstorbene in den Jahren 2002 bis 2007 ihr Wissen und ihre Lebenserfahrung ein.

Die Gemeinde trauert um eine beliebte Bürgerin, deren Engagement wir mit großer Dankbarkeit in Ehren halten werden.

 

 

 

 

 

 

 

Müllabfuhr

Montag, 08.09.2014
Wertstofftonne: Abfuhrbezirk 1

Dienstag, 09.09.2014
Wertstofftonne: Abfuhrbezirk 2

Donnerstag, 11.09.2014
Restmüll, 14tägig/4wöchentl.: Abfuhrbezirk 3
Biotonne, Grünabfall: Abfuhrbezirk 1
Papiertonne: Abfuhrbezirk 1

Freitag, 12.09.2014
Restmüll, 14tägig/4wöchentl.: Abfuhrbezirk 4
Biotonne, Grünabfall: Abfuhrbezirk 2
Papiertonne: Abfuhrbezirk 2

Service-Telefon der RSAG: 0 22 41 - 306-306

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Rhein-Sieg-Sportförderpreis 2014
Info für Sportlerinnen, Sportler und Vereine


Wie in jedem Jahr sind wieder alle Sportvereine des Rhein-Sieg-Kreises eingeladen, herausragende Leistungen „ins Rennen zu schicken“.

Durch die Vereine können gemeldet werden:
Einzelkämpfer, Mannschaften und Gruppen

Der mit insgesamt 10.000,00 € dotierte Preis wird im November 2014 verliehen.
Das sind die Kategorien:

- herausragende sportliche Leistung „Spitzensport“
- herausragende sportliche Leistung „Breitensport“
- herausragende „Mannschaftsleistung“
- herausragendes Engagement im Sportverein
Jede Kategorie ist mit einem Preisgeld von 2.500,00 € dotiert.

Das informative Ausschreibungsblatt liegt im Rathaus Schönenberg aus (falls vergriffen, bitte in Zimmer 104 nachfragen).

Eine Beschreibung der förderwürdigen Aktion muss bis zum 3. Oktober 2014 eingereicht sein bei
Kreissparkassenstiftung für den Rhein-Sieg-Kreis
Frau Simone Zens, Neumarkt 18 – 24, 50667 Köln, www.ksk-stiftungen.de























Bröltal-Bad AKTUELL
Speedy-Kurs für Kinder ab 6 Jahren


Das Bröltal-Bad bietet neben den regulären Kinderschwimmkursen diesen Speedy-Kurs über 10 Unterrichtseinheiten in den Herbstferien an.

Er ist für eine kleine Gruppe von max. 10 Kindern konzipiert, daher sollten Sie sich schnell entscheiden. Nachstehend die Termine:

Dienstag
07.10.14 + 14.10.14
17.00 - 18.00 Uhr

Mittwoch
08.10.14 + 15.10.14
13.00 - 14.00 Uhr

Donnerstag
09.10.14 + 16.10.14
13.30 - 14.30 Uhr

Freitag
10.10.14 + 17.10.14
13.00 - 14.00 Uhr

Samstag
11.10.14 + 18.10.14
12.00 - 13.00 Uhr

(inkl. Zeit für Duschen und Umziehen)

Der Kursus kostet 75,00 € ohne zusätzl. Eintritt.


Anmeldezettel können Sie im Rathaus Schönenberg an der Infothek abgeben, an die Nummer 0 22 95 - 49 69 faxen oder an kontakt@broeltalbad.de mailen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sprechstunden der Schuldnerberatung des SKM Siegburg (Katholischer Verein für soziale Dienste im Rhein-Sieg-Kreis e. V.) im Rathaus der Gemeinde Ruppichteroth

Die nächste Sprechstunde der Schuldnerberatung des SKM Siegburg findet am

Dienstag, den 16. September 2014 in der Zeit von 14.00 bis 16.00 Uhr

im Rathaus der Gemeinde Ruppichteroth, Zimmer 121 statt.

Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass über das Sekretariat der Schuldnerberatung (Telefon-Nr. 02241/1778-16, Frau Kranzpiller oder Frau Marlinghaus) eine Terminvereinbarung erforderlich ist.

Empfänger von Leistungen nach dem SGB II (Hartz IV) müssen beim JOBCENTER Rhein-Sieg die Ausstellung eines Berechtigungsscheines gem. § 16 Abs. 2 SGB II für die Schuldnerberatung beantragen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Energieberatung der Verbraucherzentrale NRW

Steigende Energiekosten, zunehmende Probleme mit Feuchtigkeit und Schimmel sowie wachsende gesetzliche Anforderungen an Wohngebäude machen das Thema „Altbaumodernisierung“ für Verbraucher zunehmend interessant.

Die Verbraucherzentrale NRW bietet daher in Kooperation mit dem Rhein-Sieg-Kreis und der Gemeinde Ruppichteroth in Ruppichteroth eine Beratung zur energetischen Modernisierung von Wohngebäuden, zum Einsatz erneuerbarer Energien und zum Einsparen von Heizenergie an. Diplom-Ingenieurin Petra Grebing ist die Energieexpertin der Verbraucherzentrale, die den Bürgern aus Ruppichteroth kompetent in Sachen Energie zur Seite steht.
Die Energieberaterin Frau Grebing bietet jeden 2. Donnerstag im Monat von 10 bis 12 Uhr im Ruppichterother Rathaus persönlich eine kostenlose Sprechstunde an. Der nächste Termin findet am 11. September 2014 um 10:00 Uhr statt.
Über die monatliche Sprechstunde hinaus bietet die Verbraucherzentrale NRW im Rahmen der „Energieberatung bei Ihnen zu Hause“ sogenannte "Vor Ort Beratungen" an.
Dabei prüft die Energieberaterin vor Ort welche Wärmedämmmaßnahmen sinnvoll sind, wie es um die Heizung beschaffen ist oder ob sich Investitionen in alternative Techniken wie Solaranlagen oder Holzpelletheizungen lohnen. Anbieterunabhängig wird dann gemeinsam mit dem Sanierungswilligen ausgelotet, was im Einzelfall geeignet ist, welche gesetzlichen Vorschriften zu beachten sind und welche Fördermöglichkeiten sich bieten.

Termine können Sie direkt mit Frau Grebing vereinbaren. Sie ist im Kreishaus unter der Telefonnummer 02241-1495330 telefonisch oder per E-Mail petra.grebing@vz-nrw.de erreichbar.

Kontakt:
Energieberatung der Verbraucherzentrale NRW, Dipl.-Ing. Petra Grebing, Kaiser-Wilhelm-Platz 1, 53721 Siegburg, Tel.: 02241-149 53 30, E-Mail: petra.grebing@vz-nrw.de


 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Der Arbeitskreis Senioren und behinderte Menschen informiert
Start des Besuchs- und Begleitdienstes in der Gemeinde Ruppichteroth


Liebe Seniorinnen, Senioren und behinderte Menschen in unserer Gemeinde,

es ist so weit, ab sofort startet der Besuchs- und Begleitdienst der Gemeinde Ruppichteroth.

Leider hat es mit dem Start ein bisschen länger gedauert, als erwartet. Aber wir alle wissen ja, aller Anfang ist schwer. Schließlich mussten entsprechende Voraussetzungen geschaffen werden, um auch alle teilnehmenden ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer in jeder Hinsicht abzusichern. Dies ist unserem Bürgermeister voll und ganz gelungen. Wie auch schon das Sprichwort heißt: Was lange braucht, wird endlich gut".

Gerade einen derartigen Hilfsdienst kann man nicht so einfach mal kurz aus dem Boden stampfen. Wir mussten uns in alle Richtungen, ob auf Landes- oder auf Bundesebene informieren. Alles ist Hieb- und stichfest - alle notwendigen Vorbereitungen sind abgeschlossen.
Am 14. August 2014 war das 1. Treffen mit den Ehrenamtlern zwecks Vorstellung des Konzeptes durch unseren Bürgermeister. Alle anwesenden Damen und Herren waren voll motiviert. Man konnte nur noch staunen, mit welchem Elan sich die Anwesenden dieser neuen Sache annehmen. Wir alle freuen uns sehr auf unsere Seniorinnen und Senioren, ob mit oder ohne Behinderung, denen wir hilfreich zur Seite stehen können.
Gern sind wir Ihnen behilflich bei Ihrem Einkauf, bei einem Spaziergang, die Fahrt zu einem Arzttermin, oder.....oder, alles herzlich gern!

Viele der genannten Dinge können nicht ohne Unterstützung einer begleitenden Person selbstständig und unabhängig erledigt werden.
Es sind aber genau die kleinen Dinge, die älteren Menschen das Leben erleichtern und Freude bereiten können.

Endlich einmal nicht alleine zu Hause sitzen, vielleicht wieder einmal

- einen Schritt vor die Tür wagen
- in den Ort kommen
- sich zum Kaffee verabreden
- aus der Zeitung vorgelesen bekommen
- Karten spielen
- gemeinsam ins Theater gehen
- zur Arztpraxis begleitet werden
- bei Behördengängen unterstützt werden
- spazieren gehen.

Bitte melden Sie sich bei Bedarf bei folgenden Ansprechpartnern, die gleichzeitig den Besuchs- und Begleitdienst leiten:

Frau Monique Müller, Tel. 02295-675 oder Fax-Nr. 02295-901764; E-Mail: muellermo@t-online.de

Herrn Hans-Peter Weiß, Tel. 02295-6892, E-Mail: hape.weiss@web.de








 







Der Arbeitskreis „Senioren und behinderte Menschen“ informiert!
Café Alte Schule Ruppichteroth


Sport im Alter - Vortrag von Dr. med. Dieter Schnell, Augenarzt-Sportmedizin

Wieso Sport treiben? Arbeite ich nicht den ganzen Tag im Haushalt - reicht das nicht?
Wieso Schweiß vergießen? Hab ich früher im Beruf auch nicht gemacht!
Ist Sport nicht Mord? Was soll mir das noch alles bringen?

Im Frühstückscafé am 17.9.14 - 9:30 Uhr antwortet Dr. Schnell dazu:
Wir werden uns über Themen unterhalten, die den Alltag von Menschen der Generation 60plus betreffen. Mein Vortrag wird nicht „bierernst“, aber auch nicht „saulustig“, eher so ein Mittelding.
Ja, liebe Ruppichterother, das alles werden wir bereden und jeder kann seine Erfahrungen mit einbringen.
Kommen wir ins Gespräch, vielleicht lohnt es sich ja für Sie und - mich,
Ihr Dieter Schnell

Café Alte Schule ist ein Projekt der evangelischen Kirchengemeinde mit Unterstützung des katholischen Pfarrverbandes Ruppichteroth und des Arbeitskreises für Senioren und behinderte Menschen der Gemeinde Ruppichteroth.


























Sprechstunden des Seniorenbüros

Liebe Bürgerinnen und Bürger,
sehr geehrte Seniorinnen und Senioren,
sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger mit Behinderungen!

Die Beratungsstunden des Seniorenbüros finden jeweils am 2. und 4. Donnerstag im Monat, in der Zeit von 10.00 bis 12.00 Uhr, im Rathaus in Schönenberg, Erdgeschoss Altbau, Zimmer 121, statt.



Während der Sprechstunden sind die ehrenamtlichen Beraterinnen und Berater des Arbeitskreises Senioren/behinderte Menschen unter der Telefonnummer 02295-4959 persönlich erreichbar. Sie können sich ebenfalls gerne über die E-Mail Adresse seniorenbuero@ruppichteroth.de an das Beratungsteam wenden.

Folgende Sprechstunden sind vorgesehen:

Donnerstag, den 11. September 2014 10.00 - 12.00 Uhr.
Donnerstag, den 25. September 2014 10.00 - 12.00 Uhr.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ruppichteroth startet mit 6 Nachbarkommunen in die Bewerbung als LEADER-Region „Vom Bergischen zur Sieg“
Beim Auftakt am 17.09.2014 können Bürgerinnen und Bürger die Weichen für die Förderung mit stellen


Die 7 Kommunen Eitorf, Hennef, Lohmar, Much, Neunkirchen-Seelscheid, Ruppichteroth und Windeck bewerben sich gemeinsam als Region „Vom Bergischen zur Sieg“ um die Anerkennung als sogenannte LEADER-Region für die neue EU-Förderperiode 2014-2022. Der Rhein-Sieg-Kreis unterstützt sie dabei.

Das EU-Programm LEADER fördert ländliche Regionen bei Investitionen in ihre wirtschaftliche Entwicklung. Das Land NRW wird die Anzahl der LEADER-Regionen von bislang 12 auf mindestens 22 aufstocken und stellt hierfür erhebliche finanzielle Fördermittel bereit.

Die Region „Vom Bergischen zur Sieg“ will sich als eine dieser neuen LEADER-Regionen positionieren und sich damit für die Zukunft rüsten. Dafür muss sie sich in einem nun laufenden Wettbewerb der Bewerberregionen durchsetzen. Zentrales Element der Bewerbung ist eine „Lokale Entwicklungsstrategie“.

Im Erfolgsfall haben die beteiligten Kommunen die Chance, über einen Zeitraum von mindestens 7 Jahren innovative Projekte mit hohen Fördersätzen von EU und Land umzusetzen - auch unabhängig von bestehenden Förderprogrammen. Darunter sollen auch verstärkt Projekte in privater Trägerschaft sein.

Der inhaltliche Rahmen der über LEADER geförderten Zukunftsprojekte ist sehr breit gesteckt, die Region kann dabei eigene spezifische Schwerpunkte in ihrer Entwicklungsstrategie setzen.
Als mögliche Schwerpunkte für die Region „Vom Bergischen zur Sieg“ zeichnen sich bislang folgende Handlungsfelder ab:

- Leben im Dorf,
- Jugend, Familien und Ehrenamt stärken,
- Mobil und gut vernetzt,
- Gesund bleiben und versorgt sein,
- Angebote für alle Generationen,
- Arbeiten und Lernen,
- Freizeit, Kultur und Lebensraum gestalten,
- Energie erzeugen und intelligent nutzen.

Dies gilt es, bis zum Jahresende gemeinsam mit den Akteuren der Region zu konkretisieren. Begleitet und moderiert wird die Bewerbung durch das Beratungs- und Planungsbüro Grontmij aus Bonn.

Der zu erarbeitenden „Lokalen Entwicklungsstrategie“ kommt eine zentrale Bedeutung für die Steuerung des zukünftigen Fördermitteleinsatzes zu. Sie soll auch von bürgerschaftlichem Engagement getragen sein.

Um allen Interessierten Gelegenheit zu bieten, sich frühzeitig mit Ihren Wünschen und Vorstellungen zu Handlungsschwerpunkten einzubringen, laden die Kommunen und der Rhein-Sieg-Kreis ein zur

Auftaktveranstaltung am Mittwoch, dem 17.09.2014 um 19.00 Uhr
in der Meys Fabrik in 53773 Hennef, Beethovenstr. 21.


Hier erhalten Sie alle wichtigen Informationen zu den Möglichkeiten, die LEADER bietet, und zum Ablauf des Bewerbungsverfahrens.

Auch besteht die Gelegenheit, die Themen zu diskutieren und Vorstellungen einzubringen, wo es besonderen Handlungsbedarf und gute Ansätze gibt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bereitschaftsdienste

 

Polizei-Notruf                                       110

Polizeibezirksdienststelle                  02295/5425

(Sankt-Florian-Straße 8)                  

Bürgersprechstunde nach telefonischer

Vereinbarung unter der Rufnummer   0173/5624217

Feuerwehr- und Rettungsdienst:     112

Krankentransporte                                02241/19-222

 

 

GEMEINDEWERKE  RUPPICHTEROTH

  VER- UND ENTSORGUNGSBETRIEBE

 

Störfall – Telefon- Nummer

 

0800/ 7766655

 

Unter den o.g. Rufnummern erreichen Sie den Notdienst der Gemeindewerke Ruppichteroth für

die öffentliche Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung der Gemeinde Ruppichteroth über die Leitstelle des Aggerverbandes

 

NOTDIENST  DES  RWE

 

Bei Stromausfall im Versorgungsnetz erreichen Sie den Störungsdienst der RWE Energie AG

unter der Telefon – Nr.                    0800/4112244

 

Notruf-Nummer der Rhenag           0180/2484848

 

Ärztlicher Bereitschaftsdienst für die Gemeinde Ruppichteroth

 

In der sprechstundenfreien Zeit erreichen Sie den ärztlichen Bereitschaftsdienst aller Fachrichtungen für den Rhein-Sieg-Kreis unter der

 

zentralen Rufnummer   116 117

 

Bei lebensbedrohenden Zwischenfällen und Unfällen:                                   112

 

ZAHNÄRZTE des rechtsrheinischen Rhein-Sieg-Kreises

 

            Telefonischer Ansagedienst zum zahnärztlichen Notdienst: 01805-986700

 

 

 

Die Notfalldienstzentrale für den gesamten rechtsrheinischen RSK ist folgendermaßen besetzt:

-           wöchentlich von 18.00 Uhr bis 08.00 Uhr des darauffolgenden Morgens,

-           mittwochs von 13.00 Uhr bis zum nächsten Morgen 08.00 Uhr,

-          freitags von 14.00 Uhr bis zum nächsten Morgen 08.00 Uhr und

-           an Samstagen, Sonntagen, sowie an Feiertagen, ganztägig.

 

INFORMATIONSZENTRALE FÜR VERGIFTUNGSFÄLLE

Universitätsklinik Bonn, Telefon-Nr.: 0228-19240

 

APOTHEKEN-NOTDIENST:

 

Die nächsten 4 notdienstbereiten Apotheken für den Standort: Ruppichteroth,

vom 06.09.2014 bis 12.09.2014, 9.00 bis 9.00 Uhr

 

Samstag, 6. September 2014

Bahnhof-Apotheke, Bahnhofstr. 26A, 53783 Eitorf, 02243/6177

Viktoria-Apotheke, Dieringhauser Str. 99, 51645 Gummersbach (Dieringhausen), 02261/77297

Linden-Apotheke OHG, Waldbröler Str. 65, 51597 Morsbach, 02294/900401

Hubertus-Apotheke, Hauptstr. 64, 53797 Lohmar, 02246/3636

 

Sonntag, 7. September 2014

St. Laurentius-Apotheke, Auf der Niedecke 4, 51570 Windeck (Dattenfeld), 02292/2340

Falken-Apotheke, Drabenderhöher Str. 35, 51674 Wiehl (Drabenderhöhe), 02262/701464

Rathaus-Apotheke, Hauptstr. 21, 51580 Reichshof (Denklingen), 02296/1200

Hirsch-Apotheke, Hauptstr. 34, 51766 Engelskirchen (Ruenderoth), 02263/96110

 

Montag, 8. September 2014

Homburgische Apotheke, Hauptstr. 54, 51588 Nümbrecht, 02293/6723

Siegtal-Apotheke, Siegtalstr. 34, 51570 Windeck (Herchen), 02243/2503

Rathaus-Apotheke, Hauptstr. 72, 53819 Neunkirchen-Seelscheid, 02247/920170

Gertrudis-Apotheke, Waldbröler Str. 13, 51597 Morsbach, 02294/1665

 

Dienstag, 9. September 2014

Burg-Apotheke, Waldbröler Str. 24, 51570 Windeck, 02292/2900

Bergische Apotheke, Bielsteiner Str. 111, 51674 Wiehl (Bielstein), 02262/2010

Stallberg-Apotheke, Zeithstr. 311, 53721 Siegburg (Stallberg), 02241/385980

Löwen-Apotheke, Hauptstr. 55, 51491 Overath, 02206/2223

 

Mittwoch, 10. September 2014

Bröltal-Apotheke OHG, Brölstr. 6, 53809 Ruppichteroth, 02295/5171

Löwen-Apotheke, Bahnhofstr. 2A, 51545 Waldbröl, 02291/2574

St. Rochus-Apotheke, Hauptstr. 53, 53721 Siegburg (Kaldauen), 02241/381855

Rosen-Apotheke, Wilhelmstr. 30, 51643 Gummersbach, 02261/27300

 

 

 

Donnerstag, 11. September 2014

Alte Schulz'sche Apotheke, Marktplatz 3, 53783 Eitorf, 02243/2214

Löwen-Apotheke, Wülfringhausener Str. 1-5, 51674 Wiehl, 02262/93308

Aesculap-Apotheke, Bahnhofstr. 16, 51597 Morsbach, 02294/327

Elefanten-Apotheke, Hauptstr. 4A, 53797 Lohmar, 02246/4954

 

Freitag, 12. September 2014

Wald-Apotheke, Hochstr. 16, 51545 Waldbröl, 02291/901034

Löwen-Apotheke, Bahnhofstr. 1, 53783 Eitorf, 02243/2894

Agger-Apotheke, Königstr. 6, 51645 Gummersbach (Dieringhausen), 02261/98450

Siegtal-Apotheke, Hauptstr. 110, 53721 Siegburg, 02241/383897

 

 

 

LEUCHTTURM

Beratungsstelle für Alzheimer und andere Demenzerkrankungen

 

Caritasverband für den Rhein-Sieg-Kreis e.V.

Wilhelmstraße 155-157, 53721 Siegburg

Telefon: 02241/1209-0

Fax: 02241/1209-195

 

 

Homepage der Beratungsstelle „Leuchtturm“ des Caritasverbandes für den Rhein-Sieg-Kreis e.V.

www.caritas-rheinsieg.de

 

Ansprechpartnerinnen:

Jutta Fellmy, Tel.: 02241/1209305

E-mail: jutta.fellmy@caritas-rheinsieg.de

 

Doris Steubesand, Tel.: 02241/1209-311

E-mail: doris.steubesand@caritas-rheinsieg.de

 

 

Multiple Sklerose

DMSG Betroffenen-Berater

Uwe Stommel – DMSG Betroffenen-Berater

Tel.: 02295-902118

e-mail: Uwe.Stommel@online.de

Michael Wendel – DMSG Betroffenen-Berater

Tel.: 02243-80373

e-mail: mianwe@t-online.de

www.mskreis-ruppichteroth.de

 

 

 

          

 

 

  Drogen-Suchthilfen

 

1.

Suchtkrankenhilfe des Caritasverband für den Rhein-Sieg-Kreis e.V.

Ansprechpartner: Herr Pöplau

Tel.-Nr. (02241) 1209-302

2.

Diakonisches Werk Siegburg Drogenhilfe

-Zentrale und Beratungsstelle-

Ansprechpartner: Herr Wolf

Tel.-Nr.: 02241/66656

3.

Kommissariat Kriminalprävention/ Opferschutz Siegburg

Herr Seeger

Tel.-Nr.: 02241/541-4715

4.

Kriminalkommissariat 41 Siegburg

Ansprechpartner: Herr Krist

Tel.-Nr.: 02241/541-4411

5.

Gemeinschaftshauptschule Ruppichteroth

Ansprechpartnerin: Frau Stoquart

Tel.-Nr.: 02295/902301

 

Weitere Informationen sind im Rathaus, Tel.-Nr.: 02295/4925, erhältlich.

 

                  SOZIALPSYCHIATRISCHES ZENTRUM

 

Sozialpsychiatrisches Zentrum Eitorf/Siebengebirge

 

Beratungs- und Betreuungszentrum Eitorf, Spinnerweg 51-54, 53783 Eitorf
Telefon:               02243/84758-0    

Fax :                    02243/84758-11  

Beratungszeiten:
nach Vereinbarung !

 


Tagesstätte & Kontaktstelle:

Siegstrasse 16, 53783 Eitorf

Telefon:       02243/82670

Fax:             02243/842794


 

Öffnungszeiten:
montags         11.30 h – 14.30 h: Brunch, Offene Angebote
donnerstags   15.00 h - 19.00 h: Offener Treff

Jeden 2. Samstag  9.30 Uhr -12.00 Uhr

( Möglichkeit zum gemeinsamen Frühstück )

      

 

 

 

 

 

Sprechstunden der Sozialarbeiter des Jugendhilfezentrums Neunkirchen-Seelscheid,

zuständig für die Gemeinde Ruppichteroth

 

Seit dem 1. Oktober 2012 sind für die Gemeinde Ruppichteroth zwei neue Bezirkssozialarbeiter des Jugendhilfezentrums Neunkirchen-Seelscheid tätig.

Frau Wagner ist für Ruppichteroth Zentrum sowie für die Ortsteile Harth, Köttingen und Oeleroth zuständig, Herr Kastenholz für Schönenberg und Winterscheid.

Die Sprechstunde von Frau Wagner findet donnerstags in der Zeit von 14:00 - 15:00 Uhr in den Räumlichkeiten des Ökumenischen Familienzentrums „Unter`m Regenbogen“, Am Kindergarten 4, statt.

Herr Kastenholz Sprechstunde ist donnerstags von 14:00 - 15:00 Uhr im Rathaus in Schönenberg anzutreffen. Außerhalb der Sprechstunde sind die Mitarbeiter des Jugendhilfezentrums unter folgenden Rufnummern zu erreichen:

Frau Wagner: 02247/9215-5518,

Herr Kastenholz: 02247/9215-5528.

 

Außerhalb dieser Sprechzeiten und der Öffnungszeiten des Jugendhilfezentrums steht für dringende Meldungen in Sachen Kindeswohl die Feuer- und Rettungsleitstelle unter der Ruf-Nr. 112 zur Verfügung.

 

 

N e u b ü r g e r b e a u f t r a g t e r

 

des Kreistages des Rhein-Sieg-Kreises

für Aussiedler und zugezogene Ausländer

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Der Neubürgerbeauftragte   L u d w i g   N e u b e r   bietet nach telefonischer Vereinbarung

Sprechstunden an:.

 

a) in Siegburg, Kreishaus, Zimmer A 1.40

b) in Ruppichteroth, Grundschule, Schulstraße 5.

 

Anmeldung bitte über:

 

a) Tel.: 02241-133161, Fax: 02241-133198

    Email: marlene.hautkappe@rhein-sieg-kreis.de

 

b) Tel : 02295-90 23 18, Fax: 02295-90 23 19

     Email: ludwig@neuber.de

Eine telefonische Terminvereinbarung ist unbedingt erforderlich!

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Sitzung des Rates

Am Donnerstag, den 11. September 2014, um 19.00 Uhr, findet im Sitzungssaal des Rathauses in Schönenberg eine Sitzung des Rates der Gemeinde Ruppichteroth mit folgender Tagesordnung statt:

Öffentlicher Teil

1. Fragestunde für Einwohner

Nichtöffentlicher Teil

2. Vertragsangelegenheiten mit der Gemeindewerke Ruppichteroth GmbH;
hier: - Gesellschaftsvertrag
- Garantie- und Konsortialvertrag
- Straßenbeleuchtungsvertrag

3. Abschluss eines Betriebsführungsvertrages für die Abwasserbeseitigung der Gemeinde Ruppichteroth

Öffentlicher Teil

4. Feststellung der Gültigkeit der Wahl zum Bürgermeister der Gemeinde Ruppichteroth und zum Rat der Gemeinde Ruppichteroth vom 25.05.2014

5. Jahresabschluss 2012;
5.1 Beschlussfassung über den Entwurf des Jahresabschlusses 2012
5.2 Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2012

6. Ausweis der Beteiligung an der Gemeindewerke Ruppichteroth GmbH

7. Schaffung von Mindeststandards für Wohnraum
- Anregung der Partei DIE LINKE - Ortsverband Berggemeinden - vom 16.08.2013 -

8. Verankerung der Fraktionsvorsitzendengespräche in der Geschäftsordnung des Rates der Gemeinde Ruppichteroth
- Antrag der Fraktion DIE LINKE vom 10.07.2014 -

9. Schaffung eines Arbeitskreises Breitbandausbau
- Antrag der Fraktion DIE LINKE vom 10.07.2014 -

10. Maßnahmen zur Unfallvermeidung im Bröltal (B 478)
- Antrag der Fraktion DIE LINKE vom 10.07.2014 -

11. Mitteilungen und Anfragen

Nichtöffentlicher Teil

12. Kündigung des Vertrages zur Herausgabe des Mitteilungsblattes (Amtsblatt) für die Gemeinde Ruppichteroth und ggfls. Neuausschreibung
- Antrag der Fraktion DIE LINKE vom 10.07.2014 -

13. Mitteilungen und Anfragen
 





 

Satzung zur Aufhebung bzw. Änderung
- der Wasserversorgungssatzung der Gemeinde Ruppichteroth (= Aufhebung)
- der Beitrags- und Gebührensatzung der Gemeinde Ruppichteroth zur Wasserversorgungssatzung (= Aufhebung)
- der Betriebssatzung für die Ver- und Entsorgungsbetriebe der Gemeinde Ruppichteroth (= Änderung)
vom 01.09.2014


Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666 / SGV. NRW. 2023), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 19.12.2013 (GV. NRW. S. 878), hat der Rat der Gemeinde Ruppichteroth in seiner Sitzung am 08.05.2014 folgende Aufhebungs- bzw. Änderungssatzung beschlossen:

§ 1
Die Satzung über die öffentliche Wasserversorgung und den Anschluss an die Wasserversorgungsanlage (Wasserversorgungssatzung) der Gemeinde Ruppichteroth vom 17.12.1981 wird aufgehoben.

§ 2
Die Beitrags- und Gebührensatzung der Gemeinde Ruppichteroth zur Wasserversorgungssatzung vom 17.12.1981 in der Fassung des XX. Nachtrages vom 15.12.2009 wird aufgehoben.

§ 3
Die Betriebssatzung für die Ver- und Entsorgungsbetriebe der Gemeinde Ruppichteroth vom 15.12.2005 in der Fassung des 2. Nachtrages vom 30.07.2011 wird entsprechend dem 3. Nachtrag geändert.

§ 4
Die Satzung tritt am Tag nach der Bekanntmachung in Kraft.

Bekanntmachungsanordnung

Die vorgenannte Aufhebungs- bzw. Änderungssatzungsatzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn,
a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,
b) diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,
c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder
d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.

Ruppichteroth, den 1. September 2014
Der Bürgermeister
Mario Loskill

3. Nachtrag der Betriebssatzung für die Ver- und Entsorgungsbetriebe der Gemeinde Ruppichteroth vom 01.09.2014

Aufgrund der §§ 7 und 114 der Gemeindeordnung (GO) für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666 / SGV. NRW. 2023), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 19.12.2013 (GV.NRW. S. 878) in Verbindung mit der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen - EigVO -(Artikel 16 des Gesetzes über ein Neues Kommunales Finanzmanagement für Gemeinden im Land Nordrhein-Westfalen vom 16.11.2004 GV. NRW S. 644) zuletzt geändert durch VO vom 13.08.2012, GV.NRW.S.296) hat der Rat der Gemeinde Ruppichteroth in seiner Sitzung am 08.05.2014 folgenden 3. Nachtrag beschlossen:

§ 1

§ 1 erhält folgende Fassung:

(1) Die Abwasserbeseitigung im Gebiet der Gemeinde Ruppichteroth erfolgt über eine öffentliche Einrichtung, die nach § 107 Abs. 2 GO NW entsprechend den Vorschriften über die Eigenbetriebe geführt wird.

(2) Die Erzeugung von Energie zur eigenen Nutzung und zur Weiterleitung an Dritte erfolgt durch ein wirtschaftliches Unternehmen ohne Rechtspersönlichkeit (Eigenbetrieb).

(3) Die öffentliche Einrichtung nach Abs. 1 und der Eigenbetrieb Energie nach Abs. 2 werden zu einem Betrieb organisatorisch zusammengeschlossen und nach den für diesen geltenden gesetzlichen Vorschriften und den Bestimmungen dieser Betriebssatzung geführt. Die öffentliche Einrichtung Abwasser und der Eigenbetrieb Energie bleiben vermögensmäßig getrennt. Gemeinsames Vermögen wird nicht gebildet.

§ 2

§ 3 erhält folgende Fassung:

(1) Das Stammkapital der öffentlichen Einrichtung Abwasser beträgt 0,- EURO.

(2) Das Stammkapital des Eigenbetriebes Energie beträgt 0,- EURO.

§ 3

Dieser Nachtrag tritt am Tage nach seiner Bekanntmachung in Kraft.

Bekanntmachungsanordnung

Der vorgenannte 3. Nachtrag der Betriebssatzung für die Ver- und Entsorgungsbetriebe der Gemeinde Ruppichteroth wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn,
a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,
b) diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,
c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder
d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.