Nachrichten

Herzlichen Glückwunsch Frau Hannelore Schätzlein, Ruppichteroth, Schönenberg, Auf der Winkelhard 8, zur Vollendung des 85. Lebensjahres am 23. Januar 2014.

 

- Müllabfuhr in dieser Woche
- Entwicklung des Huwil-Geländes
- Sprechstunden des Seniorenbüros
- Ersatzbestimmung eines Mitgliedes des Rates der Gemeinde Ruppichteroth
- Bröltal-Bad Ruppichteroth
- Bereitschaftsdienste
- Jahresabschlüsse

Müllabfuhr in dieser Woche

 

Donnerstag

Freitag

 

23.01.2014

24.01.2014

Restmüll

14tägig

1

2

Biotonne,

Grünabfall

3

4

Papiertonne

3

4


 

Abfuhr von Weihnachtsbäumen

 

Die Abfuhr von Weihnachtsbäumen (ohne Baumschmuck) erfolgt im Januar und Februar gemeinsam mit der Leerung der Biotonne ohne telefonische Voranmeldung (gilt auch für Eigenkompostierer). Allerdings ist es erforderlich, die Bäume auf etwa 1 m zu kürzen und als Bündel (100 x 50 x 50 cm) bereitzulegen.

 

 

Service-Telefon der RSAG:         0 22 41 – 306-306

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Entwicklung des Huwil-Geländes, ehemaliges Werk I, in Ruppichteroth, Brölstraße

 

Herzliche Einladung zur gemeinsamen Sitzung des Ausschusses für Planung und Umweltschutz und des Rates der Gemeinde am 29. Januar 2014

 

 

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

 

am 29. Januar 2014 beraten der Gemeinderat und sein Fachausschuss für Planung und Umweltschutz über die 24. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie über die Bebauungspläne „Einkaufszentrum Huwil-Center“ und „Gewerbegebiet Huwil-Center“.

 

Neben den interessanten Kurzvorträgen zu den Themenbereichen Lärm, Verkehr, Einzelhandel und Artenschutz werden die aktuellen Planungen zur Umgestaltung des ehemaligen Werks I der Fa. Huwil-Werke, insbesondere das geplante Einkaufszentrum, den Rats- und Ausschussmitgliedern sowie der Öffentlichkeit vorgestellt.

 

Ich hoffe, dass ich Ihr Interesse geweckt habe und lade Sie, liebe Bürgerinnen und Bürger, recht herzlich zu der gemeinsamen Sitzung des Ausschusses für Planung und Umweltschutz und des Gemeinderates

 

am Mittwoch, den 29. Januar 2014, um 18.00 Uhr, in das Foyer der Grundschule Schönenberg ein.

 

Die Rats- und Ausschussmitglieder und ich würden uns über eine zahlreiche Teilnahme vieler interessierter Bürgerinnen und Bürger freuen.

Kommen Sie vorbei – reden Sie mit!

In der Fragestunde für Einwohner gibt es die Gelegenheit Fragen an Politik, Verwaltung, Gutachter, Planer und Investor zu stellen.

Die genaue Tagesordnung der Sitzung wird in der nächsten Woche veröffentlicht.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sprechstunden des Seniorenbüros

 

 

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

sehr geehrte Seniorinnen und Senioren,

sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger mit Behinderungen!

 

Die Beratungsstunden des Seniorenbüros finden jeweils am 2. und 4. Donnerstag im      Monat, in der Zeit von 10.00 bis 12.00 Uhr, im Rathaus in Schönenberg, Erdgeschoss Altbau, Zimmer 121, statt.

 

Sie haben Fragen..

 

Gesundheit                                       

 

Antragstellungen z.B. 

Schwerbehindertenausweis, 

Pflegestufen

Hausnotruf

Pflegehilfsmittel

Wohnraumberatung

Tagespflege

Therapieangebote

Ambulante Pflege

Senioreneinrichtungen

Finanzierungen

.. wir die Antworten

 

Teilhabe am Leben

 

Theaterfahrten

Seniorennachmittage

Demenzbetreuung

Seniorenbetreuung

Bürgerbus

Begleit- und Besuchsdienste

Angebote der Kirchengemeinden

Seniorentanz

Sport

Haushaltsnahe Dienstleistungen

.. meistens!

 

Sonstiges

 

Vermittlung von Beratungsstellen

Selbsthilfegruppen z.B. Demenz, MS

Beratung für Menschen mit Behinderung und deren Angehörige

Beratung/Kurse für pflegende Angehörige

Pflegeversicherung

Rente

Wohnformen im Alter

 

 

Während der Sprechstunden sind die ehrenamtlichen Beraterinnen und Berater des Arbeitskreises Senioren/behinderte Menschen unter der Telefonnummer 02295-4959 persönlich erreichbar. Sie können sich ebenfalls gerne über die E-Mail Adresse
seniorenbuero@ruppichteroth.de an das Beratungsteam wenden.

 

Folgende Sprechstunden sind vorgesehen:

 

Donnerstag, den 23. Januar 2014         10.00 – 12.00 Uhr.

Donnerstag, den 13. Februar 2014        10.00 – 12.00 Uhr.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ersatzbestimmung eines Mitgliedes des Rates der

Gemeinde Ruppichteroth

 

 

Am 13.01.2014 hat Frau Dr. Rita Tondorf, wohnhaft in Hänscheid, aus gesundheitlichen Gründen auf ihr Mandat als Gemeindevertreterin im Rat der Gemeinde Ruppichteroth verzichtet.

 

Als Nachfolgerin aus der maßgebenden Reserveliste der Partei Bündnis 90/Die Grünen,

Ortsverband Ruppichteroth, rückt

 

Frau Ellen Sieber,
wohnhaft in Reiferscheid, Zur Wippenharth 9, 53809 Ruppichteroth,

 

in den Rat der Gemeinde Ruppichteroth ein. Frau Sieber hat am 14.01.2014 ihr Ratsmandat durch Erklärung angenommen.

Gegen diese Feststellung kann gemäß § 45 Abs. 2 des Kommunalwahlgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KWahlG NRW) in Verbindung mit § 39 Abs. 1 KWahlG NRW binnen eines Monats nach Bekanntgabe

jeder Wahlberechtigte des Wahlgebietes,

 

die für das Wahlgebiet zuständige Leitung solcher Parteien und
Wählergruppen, die an der Wahl teilgenommen haben,

 

sowie die Aufsichtsbehörde

 

Einspruch erheben. Der Einspruch ist schriftlich zu richten an die Gemeinde Ruppichteroth, Der Bürgermeister als Wahlleiter, Schönenberg, Rathausstraße 18, 53809 Ruppichteroth, oder bei mir im Rathaus (siehe v.g. Anschrift), Zimmer 208, mündlich zur Niederschrift zu erklären.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bröltal-Bad Ruppichteroth, In der Schleeharth 20, Tel. 0 22 95 – 56 01

 

Wassergewöhnungskurs für Kinder ab 3 Jahren

Start:                    Dienstag, 11. Februar 2014, 14.00 Uhr

Anmeldungen ab sofort

 

Anmeldevordrucke im Bröltal-Bad oder im Rathaus in Schönenberg, Zimmer Nr. 104,

zum Herunterladen unter www.broeltalbad.de  oder per Email anfordern: kontakt@broeltalbad.de
 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bereitschaftsdienste

 

Polizei-Notruf                                       110

Polizeibezirksdienststelle                  02295/5425

(Sankt-Florian-Straße 8)                  

Bürgersprechstunden:
- dienstags in der Zeit von 11.00 bis 12.00 Uhr
- mittwochs in der Zeit von 17.00 bis 18.00 Uhr oder
nach telefonischer Vereinbarung (siehe obige Rufnummer)

Feuerwehr- und Rettungsdienst:     112

Krankentransporte                                02241/19-222

 

GEMEINDEWERKE  RUPPICHTEROTH

  VER- UND ENTSORGUNGSBETRIEBE

 

Störfall – Telefon- Nummer

 

0800/ 7766655

 

Unter den o.g. Rufnummern erreichen Sie den Notdienst der Gemeindewerke Ruppichteroth für

die öffentliche Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung der Gemeinde Ruppichteroth über die Leitstelle des Aggerverbandes

 

NOTDIENST  DES  RWE

 

Bei Stromausfall im Versorgungsnetz erreichen Sie den Störungsdienst der RWE Energie AG

unter der Telefon – Nr.                    0800/4112244

 

Notruf-Nummer der Rhenag           0180/2484848

 

Ärztlicher Bereitschaftsdienst für die Gemeinde Ruppichteroth

 

In der sprechstundenfreien Zeit erreichen Sie den ärztlichen Bereitschaftsdienst aller Fachrichtungen für den Rhein-Sieg-Kreis unter der

 

zentralen Rufnummer   116 117

 

Bei lebensbedrohenden Zwischenfällen und Unfällen:                                   112

 

ZAHNÄRZTE des rechtsrheinischen Rhein-Sieg-Kreises

 

            Telefonischer Ansagedienst zum zahnärztlichen Notdienst: 01805-986700

 

Die Notfalldienstzentrale für den gesamten rechtsrheinischen RSK ist folgendermaßen besetzt:

-           wöchentlich von 18.00 Uhr bis 08.00 Uhr des darauffolgenden Morgens,

-           mittwochs von 13.00 Uhr bis zum nächsten Morgen 08.00 Uhr,

-          freitags von 14.00 Uhr bis zum nächsten Morgen 08.00 Uhr und

-           an Samstagen, Sonntagen, sowie an Feiertagen, ganztägig.

 

INFORMATIONSZENTRALE FÜR VERGIFTUNGSFÄLLE

Universitätsklinik Bonn, Telefon-Nr.: 0228-19240

 

APOTHEKEN-NOTDIENST:

 

Die nächsten 4 notdienstbereiten Apotheken für den Standort: Ruppichteroth,

vom 18.01.2014 bis 24.01.2014, 9.00 bis 9.00 Uhr

 

Samstag, 18. Januar 2014

St. Laurentius-Apotheke, Auf der Niedecke 4, 51570 Windeck (Dattenfeld), 02292/2340

Rathaus-Apotheke, Hauptstr. 72, 53819 Neunkirchen-Seelscheid, 02247/920170

Wiehl-Apotheke, Bahnhofstr. 5, 51674 Wiehl, 02262/91204

Vita-Apotheke Derschlag, Kölner Str. 2, 51645 Gummersbach (Derschlag), 02261/950510

 

Sonntag, 19. Januar 2014

Siegtal-Apotheke, Siegtalstr. 34, 51570 Windeck (Herchen), 02243/2503
Die Bären-Rosen-Apotheke, Hauptstr. 32, 53819 Neunkirchen-Seelscheid, 02247/91790

Löwen-Apotheke, Wülfringhausener Str. 1-5, 51674 Wiehl, 02262/93308

Aesculap-Apotheke, Bahnhofstr. 16, 51597 Morsbach, 02294/327

 

Montag, 20. Januar 2014

Wald-Apotheke, Hochstr. 16, 51545 Waldbröl, 02291/901034

Bahnhof-Apotheke, Bahnhofstr. 26A, 53783 Eitorf, 02243/6177

St. Rochus-Apotheke, Hauptstr. 53, 53721 Siegburg (Kaldauen), 02241/381855

Schlehen-Apotheke OHG, Overather Str. 22, 51766 Engelskirchen (Loope), 02263/92030

 

Dienstag, 21. Januar 2014

Markt-Apotheke, Am Markt 7, 53783 Eitorf, 02243/80088

Falken-Apotheke, Drabenderhöher Str. 35, 51674 Wiehl (Drabenderhöhe), 02262/701464

Linden-Apotheke, Oberwiehler Str. 53, 51674 Wiehl (Oberwiehl), 02262/93535

Forellen-Apotheke, Zeitstr. 137, 53819 Neunkirchen-Seelscheid, 02247/6033

 

Mittwoch, 22. Januar 2014

Burg-Apotheke, Waldbröler Str. 24, 51570 Windeck, 02292/2900

Sonnen-Apotheke, Im Weiher 21, 51674 Wiehl, 02262/9567

Dreilinden-Apotheke, Günther-Landesknecht-Str. 2, 53773 Hennef (Uckerath), 02248/2173

Löwen-Apotheke, Hauptstr. 55, 51491 Overath, 02206/2223

 

Donnerstag, 23. Januar 2014

Hirsch-Apotheke, Hauptstr. 24-26, 53804 Much, 02245/91920

Löwen-Apotheke, Bahnhofstr. 1, 53783 Eitorf, 02243/2894

Adler-Apotheke, Bielsteiner Str. 117, 51674 Wiehl (Bielstein), 02262/72150

Linden-Apotheke OHG, Waldbröler Str. 65, 51597 Morsbach, 02294/900401

 

 

 

Freitag, 24. Januar 2014

Homburgische Apotheke, Hauptstr. 54, 51588 Nümbrecht, 02293/6723

Adler-Apotheke OHG, Rathausstr. 25, 51570 Windeck (Rosbach), 02292/5058

Hirsch-Apotheke, Hauptstr. 34, 51766 Engelskirchen (Ruenderoth), 02263/96110

Stallberg-Apotheke, Zeithstr. 311, 53721 Siegburg (Stallberg), 02241/385980

 

 

LEUCHTTURM

Beratungsstelle für Alzheimer und andere Demenzerkrankungen

 

Caritasverband für den Rhein-Sieg-Kreis e.V.

Wilhelmstraße 155-157, 53721 Siegburg

Telefon: 02241/1209-0

Fax: 02241/1209-195

 

 

Homepage der Beratungsstelle „Leuchtturm“ des Caritasverbandes für den Rhein-Sieg-Kreis e.V.

www.caritas-rheinsieg.de

 

Ansprechpartnerinnen:

Jutta Fellmy, Tel.: 02241/1209305

E-mail: jutta.fellmy@caritas-rheinsieg.de

 

Doris Steubesand, Tel.: 02241/1209-311

E-mail: doris.steubesand@caritas-rheinsieg.de

 

 

Multiple Sklerose

DMSG Betroffenen-Berater

Uwe Stommel – DMSG Betroffenen-Berater

Tel.: 02295-902118

e-mail: Uwe.Stommel@online.de

Michael Wendel – DMSG Betroffenen-Berater

Tel.: 02243-80373

e-mail: mianwe@t-online.de

www.mskreis-ruppichteroth.de

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

             Drogen-Suchthilfen

 

1.

Suchtkrankenhilfe des Caritasverband für den Rhein-Sieg-Kreis e.V.

Ansprechpartner: Herr Pöplau

Tel.-Nr. (02241) 1209-302

2.

Diakonisches Werk Siegburg Drogenhilfe

-Zentrale und Beratungsstelle-

Ansprechpartner: Herr Wolf

Tel.-Nr.: 02241/66656

3.

Kommissariat Kriminalprävention/ Opferschutz Siegburg

Herr Seeger

Tel.-Nr.: 02241/541-4715

4.

Kriminalkommissariat 41 Siegburg

Ansprechpartner: Herr Krist

Tel.-Nr.: 02241/541-4411

5.

Gemeinschaftshauptschule Ruppichteroth

Ansprechpartnerin: Frau Stoquart

Tel.-Nr.: 02295/902301

 

Weitere Informationen sind im Rathaus, Tel.-Nr.: 02295/4925, erhältlich.

 

                  SOZIALPSYCHIATRISCHES ZENTRUM

 

Sozialpsychiatrisches Zentrum Eitorf/Siebengebirge

 

Beratungs- und Betreuungszentrum Eitorf, Spinnerweg 51-54, 53783 Eitorf
Telefon:               02243/84758-0    

Fax :                    02243/84758-11  

Beratungszeiten:
nach Vereinbarung !

 


Tagesstätte & Kontaktstelle:

Siegstrasse 16, 53783 Eitorf

Telefon:       02243/82670

Fax:             02243/842794


 

Öffnungszeiten:
montags         11.30 h – 14.30 h: Brunch, Offene Angebote
donnerstags   15.00 h - 19.00 h: Offener Treff

Jeden 2. Samstag  9.30 Uhr -12.00 Uhr

( Möglichkeit zum gemeinsamen Frühstück )

      

 

 

 

 

 

 

Sprechstunden der Sozialarbeiter des Jugendhilfezentrums Neunkirchen-Seelscheid,

zuständig für die Gemeinde Ruppichteroth

 

Seit dem 1. Oktober 2012 sind für die Gemeinde Ruppichteroth zwei neue Bezirkssozialarbeiter des Jugendhilfezentrums Neunkirchen-Seelscheid tätig.

Frau Wagner ist für Ruppichteroth Zentrum sowie für die Ortsteile Harth, Köttingen und Oeleroth zuständig, Herr Kastenholz für Schönenberg und Winterscheid.

Die Sprechstunde von Frau Wagner findet donnerstags in der Zeit von 14:00 - 15:00 Uhr in den Räumlichkeiten des Ökumenischen Familienzentrums „Unter`m Regenbogen“, Am Kindergarten 4, statt.

Herr Kastenholz Sprechstunde ist donnerstags von 14:00 - 15:00 Uhr im Rathaus in Schönenberg anzutreffen. Außerhalb der Sprechstunde sind die Mitarbeiter des Jugendhilfezentrums unter folgenden Rufnummern zu erreichen:

Frau Wagner: 02247/9215-5518,

Herr Kastenholz: 02247/9215-5528.

 

Außerhalb dieser Sprechzeiten und der Öffnungszeiten des Jugendhilfezentrums steht für dringende Meldungen in Sachen Kindeswohl die Feuer- und Rettungsleitstelle unter der Ruf-Nr. 112 zur Verfügung.

 

 

N e u b ü r g e r b e a u f t r a g t e r

 

des Kreistages des Rhein-Sieg-Kreises

für Aussiedler und zugezogene Ausländer

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Der Neubürgerbeauftragte   L u d w i g   N e u b e r   bietet nach telefonischer Vereinbarung

Sprechstunden an:.

 

a) in Siegburg, Kreishaus, Zimmer A 1.40

b) in Ruppichteroth, Grundschule, Schulstraße 5.

 

Anmeldung bitte über:

 

a) Tel.: 02241-133161, Fax: 02241-133198

    Email: marlene.hautkappe@rhein-sieg-kreis.de

 

b) Tel : 02295-90 23 18, Fax: 02295-90 23 19

     Email: ludwig@neuber.de

Eine telefonische Terminvereinbarung ist unbedingt erforderlich!

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Jahresabschluss der Gemeindewerke Ruppichteroth – Wasserversorgung – und Erteilung des Prüfungsvermerkes durch die Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen

 

 

Gemäß § 26 Abs. 4 der Eigenbetriebsverordnung NRW vom 13.08.2012 (Gesetz- u. Verordnungsblatt NRW Seite 296) wird hiermit bekannt gegeben, dass der Jahresabschluss

des Eigenbetriebes Wasserversorgung der Gemeindewerke Ruppichteroth für das

Geschäftsjahr 2012 (01.01. – 31.12.2012) am 15.10.2013 durch den Rat der Gemeinde

Ruppichteroth festgestellt worden ist.

 

Der Jahresgewinn von 14.357,43 € wird in voller Höhe der Erneuerungsrücklage zugeführt.

 

Der Jahresabschluss für das Jahr 2012 kann im Rathaus in Schönenberg, Zimmer 221, bis zur Feststellung des Jahresabschlusses 2013 während der Dienstzeiten

 

                        montags bis freitags                 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr,

                        montags und mittwochs         14.00 Uhr bis 16.00 Uhr,

                        dienstags                                14.00 Uhr bis 17.00 Uhr,

                        donnerstags                            14.00 Uhr bis 18.00 Uhr,

 

eingesehen werden.

 

Die Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen hat mit Schreiben vom 17.12.2013 den nachfolgenden Prüfungsvermerk erteilt.

 

 

Ruppichteroth, den 08.01.2014

Der Bürgermeister

 

 

Mario Loskill


Abschließender Vermerk der GPA NRW

Die GPA NRW ist gemäß § 106 GO NRW gesetzlicher Abschlussprüfer des Betriebes Gemeindewerke Ruppichteroth Versorgungsbetrieb. Zur Durchführung der Jahresabschlussprüfung zum 31.12.2012 hat sie sich der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Rödl & Partner, Köln, bedient.

Diese hat mit Datum vom 17.07.2013 den nachfolgend dargestellten uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

„Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers

An die Gemeindewerke Ruppichteroth -Ver- und Entsorgungsbetriebe- Eigenbetrieb Wasserversorgung, Ruppichteroth:

Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der Gemeindewerke Ruppichteroth -Ver- und Entsorgungsbetriebe- Eigenbetrieb Wasserversorgung, Ruppichteroth, für das Geschäftsjahr vom

1. Januar bis 31. Dezember 2012 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und ergänzenden landes-rechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Satzung liegen in der Verantwortung der Betriebsleitung des Eigenbetriebes. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben.

Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB und § 106 GO NRW unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Eigenbetriebes sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der Betriebsleitung sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.

Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Satzung und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebes. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebes und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.“

Die GPA NRW hat den Prüfungsbericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Rödl & Partner ausgewertet und eine Analyse anhand von Kennzahlen durchgeführt. Sie kommt dabei zu folgendem Ergebnis:

Der Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfers wird vollinhaltlich übernommen. Eine Ergänzung gemäß § 3 der Verordnung über die Durchführung der Jahresabschlussprüfung bei Eigenbetrieben und prüfungspflichtigen Einrichtungen (JAP DVO) ist aus Sicht der GPA NRW nicht erforderlich.

 

Herne, den 17.12.2013

GPA NRW

Im Auftrag

gez. Wilma Wiegand

 

 

 

 

 

Jahresabschluss der Gemeindewerke Ruppichteroth – Energiebetrieb –

 

 

Gemäß § 26 Abs. 4 der Eigenbetriebsverordnung NRW vom 13.08.2012 (Gesetz- u. Verordnungsblatt NRW Seite 296) wird hiermit bekannt gegeben, dass der Jahresabschluss des Energiebetriebes der Gemeindewerke Ruppichteroth für das Geschäftsjahr 2012

(01.01. – 31.12.2012) am 15.10.2013 durch den Rat der Gemeinde Ruppichteroth festgestellt worden ist.

 

Der Jahresgewinn in Höhe von 6.491,01 € wird wie folgt verwendet:

 

  • Ausgleich des Jahresverlustes 2011 in Höhe von     2.790,37 €
  • Einstellung in die allgemeine Rücklage                    3.700,64 €

 

           

Der Jahresabschluss für das Jahr 2012 kann im Rathaus in Schönenberg, Zimmer 221, bis zur Feststellung des Jahresabschlusses 2013 während der Dienstzeiten

 

                        montags bis freitags                 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr,

                        montags und mittwochs         14.00 Uhr bis 16.00 Uhr,

                        dienstags                                14.00 Uhr bis 17.00 Uhr,

                        donnerstags                            14.00 Uhr bis 18.00 Uhr,

 

eingesehen werden.

 

 

 

 

Jahresabschluss der Gemeindewerke Ruppichteroth – Entsorgungsbetrieb – und Erteilung des Prüfungsvermerkes durch die Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen

 

Gemäß § 26 Abs. 4 der Eigenbetriebsverordnung NRW vom 13.08.2012 (Gesetz- u. Verordnungsblatt NRW Seite 296) wird hiermit bekannt gegeben, dass der Jahresabschluss des Entsorgungsbetriebes der Gemeindewerke Ruppichteroth für das Geschäftsjahr 2012

(01.01. – 31.12.2012) am 15.10.2013 durch den Rat der Gemeinde Ruppichteroth festgestellt worden ist.

 

Der Jahresgewinn in Höhe von 457.777,54 € wird wie folgt verwendet:

 

 

Zuführung in die Rücklage technische und wirtschaftliche Fortentwicklung

- Sollzuführung aus dem Jahr 2012

 

 

174.473,-- €

 

 

 

Zuführung in die allgemeine Rücklage

 

283.304,54 €

 

Der Jahresabschluss für das Jahr 2012 kann im Rathaus in Schönenberg, Zimmer 221, bis zur Feststellung des Jahresabschlusses 2013 während der Dienstzeiten

 

                        montags bis freitags                 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr,

                        montags und mittwochs         14.00 Uhr bis 16.00 Uhr,

                        dienstags                                14.00 Uhr bis 17.00 Uhr,

                        donnerstags                            14.00 Uhr bis 18.00 Uhr,

 

eingesehen werden.

 

Die Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen hat mit Schreiben vom 17.12.2013 den  nachfolgenden Prüfungsvermerk erteilt.

 

Ruppichteroth, den 08.01.2014

Der Bürgermeister

 

 

Mario Loskill


Abschließender Vermerk der GPA NRW

Die GPA NRW ist gemäß § 106 GO NRW gesetzlicher Abschlussprüfer des Betriebes Gemeindewerke Ruppichteroth Entsorgungsbetrieb. Zur Durchführung der Jahresabschlussprüfung zum 31.12.2012 hat sie sich der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Rödl & Partner, Köln, bedient.

Diese hat mit Datum vom 17.07.2013 den nachfolgend dargestellten uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

„Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers

An die Gemeindewerke Ruppichteroth -Ver- und Entsorgungsbetriebe öffentliche Einrichtung Abwasser, Ruppichteroth:

Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der Gemeindewerke Ruppichteroth -Ver- und Entsorgungsbetriebe- öffentliche Einrichtung Abwasser, Ruppichteroth, für das Geschäftsjahr vom

1. Januar bis 31. Dezember 2012 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Satzung liegen in der Verantwortung der Betriebsleitung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben.

Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB und § 106 GO NRW unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der Betriebsleitung sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.

Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Satzung und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen

entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.“

Die GPA NRW hat den Prüfungsbericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Rödl & Partner ausgewertet und eine Analyse anhand von Kennzahlen durchgeführt. Sie kommt dabei zu folgendem Ergebnis:

Der Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfers wird vollinhaltlich übernommen. Eine Ergänzung gemäß § 3 der Verordnung über die Durchführung der Jahresabschlussprüfung bei Eigenbetrieben und prüfungspflichtigen Einrichtungen (JAP DVO) ist aus Sicht der GPA NRW nicht erforderlich.

 

 

Herne, den 17.12.2013

GPA NRW

Im Auftrag    

gez. Wilma Wiegand