Nachrichten

Herzlichen Glückwunsch Frau Christel Spriestersbach, Ruppichteroth, Burgstraße 3, zur Vollendung des 85. Lebensjahres am 26. Dezember 2013. Den Eheleuten Leonhard und Helene Kreter geb. Rill, Ruppichteroth, Köttinger Hecke 1, zum Fest der Diamantenen Hochzeit am 26. Dezember 2013.

 

 

- Veranstaltungskalender 2014 der Gemeinde Ruppichteroth
- Müllabfuhr in dieser Woche
- Versteigerung von Bildern zugunsten des Arbeitskreises Senioren und behinderte Menschen
- Sportlerehrungen
- Öffnungszeiten Rathaus zum Jahreswechsel
- Stellenausschreibungen
- Bereitschaftsdienset
- Niederschriften Ausschüsse

 

Veranstaltungskalender 2014 der Gemeinde Ruppichteroth

 

 

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

liebe Vereinsvertreterinnen und Vereinsvertreter,

liebe Vertreterinnen und Vertreter der Kirchengemeinden,

der Kindertageseinrichtungen und der Schulen,

liebe Unternehmerinnen und Unternehmer,

 

wie bereits in den vergangenen Ausgaben des Amts- und Mitteilungsblattes informiert wurde, erscheint für das Jahr 2014 wieder der Veranstaltungskalender in Papierform für die

gesamte Gemeinde Ruppichteroth!

 

Mit Herrn Walter Kemper, WK mediengestaltung, konnte ich den verantwortlichen Redakteur und Werbefachmann gewinnen, der bereits seit Jahren erfolgreich den Winterscheider Veranstaltungskalender und im letzten Jahr erstmalig den gemeindeweiten Kalender herausbrachte.

 

Ich freue mich darüber, Ihnen mitteilen zu können, dass der Veranstaltungskalender 2014 der Gemeinde Ruppichteroth in Papierform zwischen Weihnachten und Neujahr voraussichtlich am Wochenende um den 28. Dezember 2013 an alle Haushalte in der Gemeinde verteilt wird!

Gleichzeitig wird der Veranstaltungskalender auf den gemeindlichen Internetseiten

www.ruppichteroth.de bzw. www.ruppichteroth.info online zur Verfügung gestellt.

 

An dieser Stelle sage ich recht herzlichen Dank den Unternehmen, Vereinen und politischen Parteien, die mit der Schaltung von  Anzeigen die Gestaltung des Kalenders auch 2014 wieder so großartig unterstützen. Hierdurch können für die Gemeinde und Ortsvereine kostenlos der Druck und die Verteilung des Veranstaltungskalenders erfolgen.

Gleichzeitig gilt mein besonderer Dank auch im Namen von Herrn Kemper den Vereinen, Kirchen und Institutionen, die hervorragend bei der Erstellung des Kalenders sowie bei der Abstimmung der Termine mitgearbeitet haben.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Müllabfuhr in dieser Woche

 

Freitag

Samstag

Montag

Dienstag

 

27.12.2013

28.12.2013

30.12.2013

31.12.2013

Restmüll

14tägig

1

2

---

---

Biotonne,

Grünabfall

3

4

---

---

Papiertonne

3

4

---

---

Wertstofftonne

---

---

1

2

 

 

Donnerstag

Freitag

Samstag

 

02.01.2014

03.01.2014

04.01.2014

Restmüll

14tägig

---

3

4

Biotonne,

Grünabfall

---

1

2

Papiertonne

---

1

2

Wertstofftonne

3

4

---

 

Abfuhr von Weihnachtsbäumen

 

Die Abfuhr von Weihnachtsbäumen (ohne Baumschmuck) erfolgt im Januar und Februar gemeinsam mit der Leerung der Biotonne ohne telefonische Voranmeldung (gilt auch für Eigenkompostierer). Allerdings ist es erforderlich, die Bäume auf etwa 1 m zu kürzen und als Bündel (100 x 50 x 50 cm) bereitzulegen.

 

 

Service-Telefon der RSAG:         0 22 41 – 306-306

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Versteigerung von Bildern zugunsten des Arbeitskreises Senioren und behinderte Menschen

 

 

 

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

 

am 7. und 8. Dezember 2013 hatten Sie auf der Döörper Weihnacht die Möglichkeit Bilder der ortsansässigen Künstlerin Brigitte Jaeger im evangelischen Gemeindehaus „Die Arche“ anzusehen und anschließend durch ein Gebot zu ersteigern. Der Erlös der Versteigerung wird an den Arbeitskreis Senioren/behinderte Menschen gespendet. Aufgrund der vielen Bitten von Bürgerinnen und Bürgern und des anstehenden Weihnachtsfestes, welches Gelegenheit zum Verschenken von schönen Bildern bietet, wird die Versteigerung bis zum 31. Januar 2014 verlängert.

 

Gebote für Bilder, die bis zum ersten Versteigerungstermin am 15. Dezember 2013 eingereicht wurden, behalten selbstverständlich ihre Gültigkeit. Die Höchstbietenden werden in den nächsten Tagen informiert und erhalten ihre ersteigerten Bilder.

 

Sie haben die Möglichkeit sich die Bilder im Rathaus, Zimmer 203, Sekretariat bei Frau Papenfuß-Sauerwein anzusehen. Sie können die Bilder auch auf broeltal.de und auf der Homepage der Gemeinde Ruppichteroth anschauen. Nutzen Sie die Gelegenheit ein Bild zu ersteigern und unterstützen Sie den Arbeitskreis Senioren/behinderte Menschen. Der Verkauf eines jeden Bildes hilft mit beim Aufbau eines Begleit- und Besuchsdienstes für Seniorinnen, Senioren und behinderte Menschen.

 

Der Arbeitskreis Senioren/behinderte Menschen und ich ganz persönlich bedanken uns schon heute für Ihre Gebote und sagen auch der Künstlerin Frau Brigitte Jaeger noch einmal vielen Dank für Ihre großzügige Spende der wunderbaren Bilder.

 

Reichen Sie Ihr Gebot mit Angabe der Bildnummer schriftlich an folgende E-Mail Adresse: Dagmar.Papenfuss-Sauerwein@ruppichteroth.de, per Post oder unter der Faxnummer 02295-4967 (mit Angabe Ihrer kompletten Anschrift) ein.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sportlerehrung der Gemeinde Ruppichteroth für das Jahr 2013

 

Der Rat der Gemeinde Ruppichteroth hat in seiner Sitzung am 09.12.2010 Richtlinien beschlossen, nach denen Personen aus ortsansässigen Vereinen und Schulen (diese wurden gesondert angeschrieben) und Einwohner der Gemeinde Ruppichteroth geehrt werden können, die besondere sportliche Leistungen erbracht oder sich in besonderer Weise um den Sport in der Gemeinde verdient gemacht haben.

 

Die Richtlinien nebst Meldezettel liegen im Rathaus, Zimmer Nr. 104, aus. Sie können auch per Email unter karina.karkalis@ruppichteroth.de angefordert werden.

 

Vorschläge bitte ich bis zum 24.01.2014 einzureichen.

Die Ehrung findet am 09. Mai 2014 statt.

 

 

Sportlerehrung des Rhein-Sieg-Kreises für das Jahr 2013

 

 

Der Rhein-Sieg-Kreis bittet darum, erfolgreiche Sportlerinnen und Sportler zur Ehrung bis zum 20. Januar 2014 vorzuschlagen.

Eine kompetente Jury wird die Bewerbungen prüfen und eine Auswahl treffen.

Die Richtlinien des Rhein-Sieg-Kreises sowie das Meldeformular erhalten Sie im Rathaus Schönenberg, Zimmer Nr. 104, oder auf der Homepage unter www.ruppichteroth.de zum Herunterladen.

 

 

 

 

 

 

 

Öffnungszeiten Rathaus zum Jahreswechsel

 

Die Büros der Gemeindeverwaltung Ruppichteroth sind am
Dienstag, dem 24. Dezember 2013 (Heiligabend), am Freitag,

dem 27. Dezember 2013,  und am Dienstag, dem 31. Dezember 2013
(Silvester) ganztägig geschlossen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stellenausschreibung

 

 

Die Gemeinde Ruppichteroth sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt
 

befristet als Krankheitsvertretung

eine Teilzeitbeschäftigte/einen Teilzeitbeschäftigten

mit 22 Wochenstunden

 

für den Aufgabenbereich Finanzen/Liegenschaften.

 

Eine Verwaltungsausbildung oder kaufmännische Ausbildung wird gewünscht.

 

Die Einstellung erfolgt nach den Bedingungen des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD).

 

Weitere Auskünfte erhalten Sie telefonisch unter 02295/4941 oder wenn Sie persönlich vorsprechen im Rathaus, Zimmer 205.

 

Schwerbehinderte werden bei gleicher Qualifikation und Eignung bevorzugt berücksichtigt.
 

Kosten im Zusammenhang mit einer Bewerbung bzw. einem Vorstellungsgespräch werden nicht erstattet.

 

Bitte richten Sie Ihre aussagekräftige Bewerbung bis 10. Januar 2014 an:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stellenausschreibung

 

Die Gemeinde Ruppichteroth sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt
 

zwei Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter

für den Aufgabenbereich Überwachung des ruhenden Verkehrs

und allgemeine Kontrollen im Bereich des Ordnungswesens

 

Es handelt sich um Teilzeitbeschäftigungen mit ca. 7 Wochenstunden.
Die Stellen sind zunächst für die Dauer von einem Jahr befristet.

 

Das Aufgabengebiet umfasst

  • Überwachung des ruhenden Verkehrs
  • Erteilung von gebührenpflichtigen Verwarnungen
  • Durchführung von Verkehrszählungen
  • Kontrolle der Einhaltung der örtlichen Satzungen bzw. Verordnungen

 

Wir erwarten

  • eine abgeschlossene Berufsausbildung. Von Vorteil wäre eine Verwaltungsausbildung oder vergleichbare Qualifikation.
  • sicheres Auftreten, sachbezogene Kommunikation
  • kompetente Darstellung der gemeindlichen Anliegen
  • Verhandlungsgeschick und Durchsetzungsvermögen
  • Zuverlässigkeit und Leistungsbereitschaft
  • flexible Arbeitszeitgestaltung, Bereitschaft zum Arbeitseinsatz auch abends und am Wochenende
  • Führerschein der Klasse B
  • Bereitschaft, den privaten PKW für dienstliche Zwecke einzusetzen (Wegstreckenentschädigung nach dem Landesreisekostengesetz für Dienstfahrten mit dem privaten PKW)

 

Wir bieten eine abwechslungsreiche Tätigkeit und eine Vergütung nach dem TVöD.

Schwerbehinderte werden bei gleicher Qualifikation und Eignung bevorzugt berücksichtigt.

 

Wenn Sie Interesse haben und weitere Auskünfte erhalten möchten, setzen Sie sich mit Herrn Seuthe (Tel.-Nr.: 02295/4925 oder E-Mail: sascha.seuthe@ruppichteroth.de) in Verbindung.

 

Kosten im Zusammenhang mit einer Bewerbung bzw. mit einem Vorstellunggespräch werden nicht erstattet.

 

Bitte richten Sie Ihre aussagekräftige Bewerbung bis 10. Januar 2014

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bereitschaftsdienste

 

Polizei-Notruf                                       110

Polizeibezirksdienststelle                  02295/5425

(Sankt-Florian-Straße 8)                  

Bürgersprechstunden:
- dienstags in der Zeit von 11.00 bis 12.00 Uhr
- mittwochs in der Zeit von 17.00 bis 18.00 Uhr oder
nach telefonischer Vereinbarung (siehe obige Rufnummer)

Feuerwehr- und Rettungsdienst:     112

Krankentransporte                                02241/19-222

 

 

GEMEINDEWERKE  RUPPICHTEROTH

  VER- UND ENTSORGUNGSBETRIEBE

 

Störfall – Telefon- Nummer

 

0800/ 7766655

 

Unter den o.g. Rufnummern erreichen Sie den Notdienst der Gemeindewerke Ruppichteroth für

die öffentliche Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung der Gemeinde Ruppichteroth über die Leitstelle des Aggerverbandes

 

NOTDIENST  DES  RWE

 

Bei Stromausfall im Versorgungsnetz erreichen Sie den Störungsdienst der RWE Energie AG

unter der Telefon – Nr.                    0800/4112244

 

Notruf-Nummer der Rhenag           0180/2484848

 

Ärztlicher Bereitschaftsdienst für die Gemeinde Ruppichteroth

 

In der sprechstundenfreien Zeit erreichen Sie den ärztlichen Bereitschaftsdienst aller Fachrichtungen für den Rhein-Sieg-Kreis unter der

 

zentralen Rufnummer   116 117

 

Bei lebensbedrohenden Zwischenfällen und Unfällen:                                   112

 

ZAHNÄRZTE des rechtsrheinischen Rhein-Sieg-Kreises

 

            Telefonischer Ansagedienst zum zahnärztlichen Notdienst: 01805-986700

 

Die Notfalldienstzentrale für den gesamten rechtsrheinischen RSK ist folgendermaßen besetzt:

-           wöchentlich von 18.00 Uhr bis 08.00 Uhr des darauffolgenden Morgens,

-           mittwochs von 13.00 Uhr bis zum nächsten Morgen 08.00 Uhr,

-          freitags von 14.00 Uhr bis zum nächsten Morgen 08.00 Uhr und

-           an Samstagen, Sonntagen, sowie an Feiertagen, ganztägig.

 

INFORMATIONSZENTRALE FÜR VERGIFTUNGSFÄLLE

Universitätsklinik Bonn, Telefon-Nr.: 0228-19240

 

APOTHEKEN-NOTDIENST:

 

Außerhalb der Geschäftszeiten ist ein Notdienst eingerichtet:          

 

Ruppichteroth und Umgebung

 

Samstag, den 21.12.2013

Hirsch-Apotheke, Hauptstr. 26, 53804 Much, Tel.: 02245/91920

 

Sonntag, den 22.12.2013

Rathaus-Apotheke, Hauptstraße 72, 53819 Neunkirchen, Tel.: 02247/920170

 

Montag, den 23.12.2013

Rosen-Apotheke, Hauptstr. 32, 53819 Neunkirchen, Tel.: 02247/91790

 

Dienstag, den 24.12.2013

Burg-Apotheke, Dr. Wirtz-Straße 3, 53804 Much, Tel.: 02245/91650

 

Mittwoch, den 25.12.2013

Hirsch-Apotheke, Hauptstr. 26, 53804 Much, Tel.: 02245/91920

 

Donnerstag, den 26.12.2013

Rathaus-Apotheke, Hauptstraße 72, 53819 Neunkirchen, Tel.: 02247/920170

 

Freitag, den 27.12.2013

Rathaus-Apotheke, Hauptstraße 72, 53819 Neunkirchen, Tel.: 02247/920170

 

Samstag, den 28.12.2013

Rosen-Apotheke, Hauptstr. 32, 53819 Neunkirchen, Tel.: 02247/91790

 

Sonntag, den 29.12.2013

Bergische Apotheke, Hauptstraße 44-46, 53804 Much, Tel.: 02245/1498

 

Montag, den 30.12.2013

Bergische Apotheke, Hauptstraße 44-46, 53804 Much, Tel.: 02245/1498

 

Dienstag, den 31.12.2013

Rosen-Apotheke, Hauptstr. 32, 53819 Neunkirchen, Tel.: 02247/91790

 

Während der Nachtzeiten (22.00 – 08.30 Uhr) ist eine Nachtapotheke dienstbereit.

Die Notdienstgebühr beträgt 2,50 Euro.

 

Samstag, den 21.12.2013

Burg-Apotheke, Hennef, Kaiserstraße 1, Tel.: 02242/3211

Nachtapotheke: Hubertus-Apotheke, Lohmar, Hauptstr. 64, Tel.: 02246/3636

 

Sonntag, den 22.12.2013

Malteser-Apotheke, Hennef, Frankfurter Str. 72, Tel.: 02242/81234

Nachtapotheke: Stallberg-Apotheke, Siegburg, Zeithstr. 311, Tel.: 02241/385980

 

Montag, den 23.12.2013

Albertus-Magnus-Apotheke, Hennef, Frankfurterstr. 120, Tel.: 02242/80900

Nachtapotheke: Adler-Apotheke, Siegburg, Kaiserstr. 126, Tel.: 02241/52740

 

Dienstag, den 24.12.2013

Adler-Apotheke, Hennef, Frankfurter Str. 100, Tel.: 02242/2626

Nachtapotheke: Siegtal-Apotheke, Siegburg-Kaldauen, Hauptstr. 110, Tel.: 02241/383897

 

Mittwoch, den 25.12.2013

Marien-Apotheke, Hennef-Geistingen, Bonnerstr. 81, Tel.: 02242/2714

Nachtapotheke: Apotheke am Holztor, Siegburg, Zeithstr. 7, Tel.: 02241/62944

 

Donnerstag, den 26.12.2013

Dorotheen-Apotheke, Hennef, Frankfurter Str. 56a,  Tel.: 02242/82943

Nachtapotheke: Rats-Apotheke, Siegburg, Nogenter Platz 3, Tel.: 02241/51132

 

Freitag, den 27.12.2013

Burg-Apotheke, Hennef, Kaiserstraße 1, Tel.: 02242/3211

Nachtapotheke: Neue Apotheke, Siegburg, Kaiserstr. 34, Tel.: 02241/63522

 

Samstag, den 28.12.2013

Malteser-Apotheke, Hennef, Frankfurter Str. 72, Tel.: 02242/81234

Nachtapotheke: Kaiser-Apotheke, Siegburg, Kaiserstr. 71, Tel.: 02241/50528

 

Sonntag, den 29.12.2013

Albertus-Magnus-Apotheke, Hennef, Frankfurterstr. 120, Tel.: 02242/80900

Nachtapotheke: Alte Apotheke, Siegburg, Markt 47, Tel.: 02241/63160

 

Montag, den 30.12.2013

Adler-Apotheke, Hennef, Frankfurter Str. 100, Tel.: 02242/2626

Nachtapotheke: Wilhelm-Apotheke, Siegburg, Wilhelmstr. 68, Tel.: 02241/65950

 

Dienstag, den 31.12.2013

Marien-Apotheke, Hennef-Geistingen, Bonnerstr. 81, Tel.: 02242/2714

Nachtapotheke: Apotheke im Siegburgmed, Siegburg, Wilhelmstr. 55-63, Tel.: 02241/265230

 

Der Notdienst wechselt jeweils um 08.30 Uhr morgens.


HINWEIS: ÄNDERUNG APOTHEKENNOTDIENST AB DEM 01.01.2014

 

Die nächsten 4 notdienstbereiten Apotheken für den Standort: Ruppichteroth,

vom 01.01.2014 bis 03.01.2014, 9.00 Uhr bis 9.00 Uhr

 

Mittwoch, 1. Januar 2014

Kur-Apotheke, Hauptstr. 23, 51588 Nümbrecht, 02293/91340

St. Laurentius-Apotheke, Auf der Niedecke 4, 51570 Windeck (Dattenfeld), 02292/2340

Max und Moritz Apotheke, Hauptstr. 8, 53819 Neunkirchen-Seelscheid (Seelscheid), 02247/300707

Adler-Apotheke, Frankfurter Str. 100, 53773 Hennef, 02242/2626

 

Donnerstag, 2. Januar 2014

Siegtal-Apotheke, Siegtalstr. 34, 51570 Windeck (Herchen), 02243/2503

Löwen-Apotheke, Bahnhofstr. 2A, 51545 Waldbröl, 02291/2574

Hirsch-Apotheke, Hauptstr. 24-26, 53804 Much, 02245/91920

Malteser-Apotheke, Frankfurter Str. 72, 53773 Hennef, 02242/81234

 

Freitag, 3. Januar 2014

Burg-Apotheke, Dr.-Wirtz-Str. 3, 53804 Much, 02245/91650

Bahnhof-Apotheke, Bahnhofstr. 26A, 53783 Eitorf, 02243/6177

Sonnen-Apotheke, Im Weiher 21, 51674 Wiehl, 02262/9567

Alfred-Nobel-Apotheke, Pfarrer-Kenntemich-Pl. 3-5, 53840 Troisdorf, 02241/77234

 

 

LEUCHTTURM

Beratungsstelle für Alzheimer und andere Demenzerkrankungen

 

Caritasverband für den Rhein-Sieg-Kreis e.V.

Wilhelmstraße 155-157, 53721 Siegburg

Telefon: 02241/1209-0

Fax: 02241/1209-195

 

Homepage der Beratungsstelle „Leuchtturm“ des Caritasverbandes für den Rhein-Sieg-Kreis e.V.

www.caritas-rheinsieg.de

 

Ansprechpartnerinnen:

Jutta Fellmy, Tel.: 02241/1209305

E-mail: jutta.fellmy@caritas-rheinsieg.de

 

Doris Steubesand, Tel.: 02241/1209-311

E-mail: doris.steubesand@caritas-rheinsieg.de

 

Multiple Sklerose

DMSG Betroffenen-Berater

Uwe Stommel – DMSG Betroffenen-Berater

Tel.: 02295-902118

e-mail: Uwe.Stommel@online.de

 

Michael Wendel – DMSG Betroffenen-Berater

Tel.: 02243-80373

e-mail: mianwe@t-online.de

www.mskreis-ruppichteroth.de

 

 

             Drogen-Suchthilfen

 

1.

Suchtkrankenhilfe des Caritasverband für den Rhein-Sieg-Kreis e.V.

Ansprechpartner: Herr Pöplau

Tel.-Nr. (02241) 1209-302

2.

Diakonisches Werk Siegburg Drogenhilfe

-Zentrale und Beratungsstelle-

Ansprechpartner: Herr Wolf

Tel.-Nr.: 02241/66656

3.

Kommissariat Kriminalprävention/ Opferschutz Siegburg

Herr Seeger

Tel.-Nr.: 02241/541-4715

4.

Kriminalkommissariat 41 Siegburg

Ansprechpartner: Herr Krist

Tel.-Nr.: 02241/541-4411

5.

Gemeinschaftshauptschule Ruppichteroth

Ansprechpartnerin: Frau Stoquart

Tel.-Nr.: 02295/902301

 

Weitere Informationen sind im Rathaus, Tel.-Nr.: 02295/4925, erhältlich.

 

                  SOZIALPSYCHIATRISCHES ZENTRUM

 

Sozialpsychiatrisches Zentrum Eitorf/Siebengebirge

 

Beratungs- und Betreuungszentrum Eitorf, Spinnerweg 51-54, 53783 Eitorf
Telefon:               02243/84758-0    

Fax :                    02243/84758-11  

Beratungszeiten:
nach Vereinbarung !

 


Tagesstätte & Kontaktstelle:

Siegstrasse 16, 53783 Eitorf

Telefon:       02243/82670

Fax:             02243/842794


 

Öffnungszeiten:
montags         11.30 h – 14.30 h: Brunch, Offene Angebote
donnerstags   15.00 h - 19.00 h: Offener Treff

Jeden 2. Samstag  9.30 Uhr -12.00 Uhr

( Möglichkeit zum gemeinsamen Frühstück )

 

Sprechstunden der Sozialarbeiter des Jugendhilfezentrums Neunkirchen-Seelscheid,

zuständig für die Gemeinde Ruppichteroth

 

Seit dem 1. Oktober 2012 sind für die Gemeinde Ruppichteroth zwei neue Bezirkssozialarbeiter des Jugendhilfezentrums Neunkirchen-Seelscheid tätig.

Frau Wagner ist für Ruppichteroth Zentrum sowie für die Ortsteile Harth, Köttingen und Oeleroth zuständig, Herr Kastenholz für Schönenberg und Winterscheid.

Die Sprechstunde von Frau Wagner findet donnerstags in der Zeit von 14:00 - 15:00 Uhr in den Räumlichkeiten des Ökumenischen Familienzentrums „Unter`m Regenbogen“, Am Kindergarten 4, statt.

Herr Kastenholz Sprechstunde ist donnerstags von 14:00 - 15:00 Uhr im Rathaus in Schönenberg anzutreffen. Außerhalb der Sprechstunde sind die Mitarbeiter des Jugendhilfezentrums unter folgenden Rufnummern zu erreichen:

Frau Wagner: 02247/9215-5518,

Herr Kastenholz: 02247/9215-5528.

 

Außerhalb dieser Sprechzeiten und der Öffnungszeiten des Jugendhilfezentrums steht für dringende Meldungen in Sachen Kindeswohl die Feuer- und Rettungsleitstelle unter der Ruf-Nr. 112 zur Verfügung.

 

 

N e u b ü r g e r b e a u f t r a g t e r

 

des Kreistages des Rhein-Sieg-Kreises

für Aussiedler und zugezogene Ausländer

================================

 

Der Neubürgerbeauftragte   L u d w i g   N e u b e r   bietet nach telefonischer Vereinbarung

Sprechstunden an:.

 

a) in Siegburg, Kreishaus, Zimmer A 1.40

b) in Ruppichteroth, Grundschule, Schulstraße 5.

 

Anmeldung bitte über:

 

a) Tel.: 02241-133161, Fax: 02241-133198

    Email: marlene.hautkappe@rhein-sieg-kreis.de

 

b) Tel : 02295-90 23 18, Fax: 02295-90 23 19

     Email: ludwig@neuber.de

Eine telefonische Terminvereinbarung ist unbedingt erforderlich!

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Niederschrift des Rates

 

 

Nachstehend wird die Niederschrift über die Sitzung des Rates der Gemeinde Ruppichteroth
vom 3. Dezember 2013 gemäß § 26 der Geschäftsordnung für den Rat der Gemeinde bekannt gegeben.

 

 

Öffentlicher Teil

 

Tagesordnungspunkt:

Erlass eines 2. Nachtrages zur Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Ruppichteroth

Der Rat der Gemeinde beschließt aufgrund einer Empfehlung des Hauptausschusses den
2. Nachtrag zur Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Ruppichteroth.

 

einstimmig    

 

Die der Verwaltungsvorlage zum „Erlass eines 2. Nachtrages zur Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Ruppichteroth“ vom 14.11.2013 als Anhang 1 im Entwurf beigefügte „Dienstan-weisung über die Stundung, Niederschlagung und Erlass von Forderungen der Gemeinde Ruppichteroth“ wird dem Rat der Gemeinde gemäß § 31 der Gemeindehaushaltsverordnung NRW zur Kenntnis gegeben.

 

Hinweis:

Der 2. Nachtrag zur Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Ruppichteroth wurde im Mitteilungsblatt (Amtsblatt) für die Gemeinde Ruppichteroth am 6. Dezember 2013, Kalenderwoche 49, öffentlich bekannt gemacht.

 

 

Tagesordnungspunkt:

Erlass eines 23. Nachtrages zur Straßenreinigungs- und Gebührensatzung der Gemeinde Ruppichteroth
a) Kalkulation der Gebührensätze für die Straßenreinigung und den Winterdienst
b) Änderung des Straßenverzeichnisses

 

Der Rat der Gemeinde beschließt aufgrund einer Empfehlung des Hauptausschusses den Erlass des 23. Nachtrages zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßen-reinigungsgebühren der Gemeinde Ruppichteroth (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung).

Hierdurch werden die Gebühren je lfd. Meter Grundstücksseite ab dem 01.01.2014 wie folgt festgesetzt:

 

a) Straßenreinigung

    für eine Straße, die überwiegend dem

  • überörtlichen Verkehr dient 0,18 Euro
  • innerörtlichen Verkehr dient 0,23 Euro
  • Anliegerverkehr dient 0,26 Euro

 

 

 

 

b) Winterdienst

    für eine Straße, die überwiegend dem

  • überörtlichen Verkehr dient 0,53 Euro
  • innerörtlichen Verkehr dient 0,63 Euro
  • Anliegerverkehr dient 0,67 Euro

 

einstimmig

 

Des weiteren wird das Straßenverzeichnis, welches Bestandteil der Satzung der Gemeinde Ruppichteroth über die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) ist, aufgrund einer Empfehlung des Hauptausschusses wie folgt ergänzt

bzw. berichtigt:

 

a) Die bisher von den Eigentümern wahrgenommene Straßenreinigung für die Straßen

 

  • "Am Bacherbusch"
  • "Grubenwall"
  • "Obersaurenbacher Straße"

 

         wird auf die Gemeinde übertragen.

 

b) Die Anliegerstraße in Rose (von den Parzellen 31 und 141 bis zu den Parzellen 107 und 146)   
    wird einschl. der Parzellen 107 und 146 tlw. erweitert.

 

einstimmig

 

Hinweis:

Der 23. Nachtrag zur Straßenreinigungs- und Gebührensatzung der Gemeinde Ruppichteroth wurde im Mitteilungsblatt (Amtsblatt) für die Gemeinde Ruppichteroth am 6. Dezember 2013, Kalenderwoche 49, öffentlich bekannt gemacht.

 

 

Tagesordnungspunkt:

Erlass einer neuen Hundesteuersatzung

 

Der Rat der Gemeinde beschließt aufgrund einer Empfehlung des Haupausschusses den Erlass der Hundesteuersatzung der Gemeinde Ruppichteroth. Hierdurch werden u.a. die Steuersätze ab dem Jahre 2014 wie folgt festgesetzt:

 

für einen Hund 96,00 €

 

für zwei Hunde (je Hund) 120,00 €

 

für drei oder mehr Hunde (je Hund) 144,00 €

 

für einen gefährlichen Hund 732,00 €

 

für zwei oder mehr gefährliche Hunde (je Hund) 852,00 €

 

 

 

Zustimmung durch Mehrheitsbeschluss bei

1 Ja-Stimme des Bürgermeisters, 13 Ja-Stimmen der CDU-Fraktion, 7 Ja-Stimmen der SPD-Fraktion, 3 Ja-Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, 1 Ja-Stimme der Partei DIE LINKE – Ortsverband Berggemeinden, 5 Nein-Stimmen der FDP-Fraktion,
1 Enthaltung der CDU-Fraktion

 

Hinweis:

Die neue Hundesteuersatzung der Gemeinde Ruppichteroth wurde im Mitteilungsblatt (Amtsblatt) für die Gemeinde Ruppichteroth am 6. Dezember 2013, Kalenderwoche 49, öffentlich bekannt gemacht.

 

 

Tagesordnungspunkt:

Bildung von Eingangsklassen an den gemeindlichen Grundschulen für das Schuljahr 2014/2015;
hier: Festlegung der kommunalen Klassenrichtzahl

 

Im Hinblick auf die Bildung von Eingangsklassen an den gemeindlichen Grundschulen beschließt der Rat der Gemeinde aufgrund einer Empfehlung des Ausschusses für Schule

und Sport, die kommunale Klassenrichtzahl für das Schuljahr 2014/2015 auf „5“ festzulegen.

 

einstimmig

 

 

Tagesordnungspunkt:

Weitere Verwendung des Objektes "Aher Straße 12"

 

Aufgrund einer Empfehlung des Ausschusses für Jugend, Familie und Senioren beschließt der Rat der Gemeinde, das Objekt „Aher Straße 12“

 

  • mit sofortiger Wirkung für den Zweck der „Unterbringung von Asylbewerbern“ zu widmen,

 

  • wie in der Sitzung des Ausschusses für Jugend, Familie und Senioren am 27.11.2013 dargestellt, im Rahmen der 1. Bauphase instand zu setzen. Zur Finanzierung werden die eingesparten Haushaltsmittel im Bereich der Gebäudeunterhaltung verwandt. Mit den Arbeiten soll sofort begonnen werden. Die verfügbaren Haushaltsmittel aus Einsparungen in der Gebäudeunterhaltung in Höhe von 41.500 € werden in das Haushaltsjahr 2014 übertragen,

 

  • innerhalb der  2. und 3. Bauphase weiter zu sanieren. Zur Finanzierung werden die zuvor im Sachverhalt dargestellten 39.000 € für die Erneuerung der Heizungsanlage in der Schulturnhalle Schönenberg nebst technischer Überholung der Lüftungsanlage (Beheizung) im  Zuge einer Ermächtigungsübertragung im Haushaltsjahr 2014 zur Verfügung gestellt. Nach Abschluss des Unterhaltungsbudgets „Gebäudemanagement“ werden ggf. weitere eingesparte Haushaltsmittel zur Restfinanzierung in das Haushaltsjahr 2014 übertragen.

 

Sofern eine Restfinanzierung der 3. Bauphase aus der Ermächtigungsübertragung nicht möglich ist, werden die erforderlichen Mittel zum Abschluss der 3. Bauphase der Sanierung des Objektes „Aher Str. 12“ in den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 eingestellt.

 

einstimmig bei 1 Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Tagesordnungspunkt:

Erlass eines 44. Nachtrages der Beitrags- u. Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung

 

Aufgrund einer Empfehlung des Betriebsausschusses nimmt der Rat der Gemeinde die vorliegenden Gebührenbedarfsberechnungen vom 13.11.2013 gemäß Anhang 1 und

Anhang 2 der maßgebenden Verwaltungsvorlage vom 14.11.2013 zur Kenntnis und

beschließt:

 

  • Der Prozentsatz für die Auflösung der Ertragszuschüsse bei der Gebührenkalkulation beträgt 0,95 % von den bilanziellen Auflösungsbeträgen der Zugänge bis 2003.

 

  • Den Erlass des 44. Nachtrages der Beitrags- u. Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Ruppichteroth mit den nachfolgenden Gebührensätzen:

 

Abwassergebühren ab 01.01.2014

Kanal

 

 

Benutzungsgebühren

 

 

Schmutzwasser

 3,88 €

je cbm

Niederschlagswasser

 0,47 €

je qm

Grundgebühren

 

 

Schmutzwasser

 6,00 €

je Monat

Häusliche Abwassergruben

 

 

Kleineinleiter mit Schlammausfuhr

 1,72 €

je cbm

Kleineinleiter ohne Schlammausfuhr

 1,17 €

je cbm

 

einstimmig

 

Hinweis:

Der 44. Nachtrag der Beitrags- u. Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Ruppichteroth wurde im Mitteilungsblatt (Amtsblatt) für die Gemeinde Ruppichteroth am

6. Dezember 2013, Kalenderwoche 49, öffentlich bekannt gemacht.

 

 

Tagesordnungspunkt:

Feststellung des Wirtschaftsplanes Abwasserbeseitigung für das Wirtschaftsjahr 2014

 

Der Rat der Gemeinde beschließt aufgrund einer Empfehlung des Betriebsausschusses, den Wirtschaftsplan Abwasserbeseitigung für das Jahr 2014

 

            im Erfolgsplan mit Aufwendungen von                   2.368.700,-- €

            und Erträgen von                                                      2.474.300,-- €

 

            im Vermögensplan

            mit einem Finanzbedarf und

            einer Finanzabdeckung von je                                      849.900,-- €

 

            sowie einem Kreditbedarf von insgesamt                    281.300,-- €

            1. für Neuaufnahme      228.800,-- €

            2. für Umschuldung        52.500,-- €

 

festzusetzen.

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf 1.000.000,-- € festgesetzt.

Die Stellenübersicht wird beschlossen.

 

einstimmig

 

 

Tagesordnungspunkt:

Kalkulation der Gebührensätze 2014 für die öffentliche Wasserversorgung

 

Der Rat der Gemeinde nimmt die vorliegende Gebührenbedarfsberechnung vom 13.11.2013 aufgrund einer Empfehlung des Betriebsausschusses zur Kenntnis. Im Jahr 2014 bleiben die Gebührensätze der öffentlichen Wasserversorgung unverändert. Die Verbrauchsgebühr je Kubikmeter beträgt 1,39 € netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, somit brutto 1,49 €. Die Grundgebühr für einen Hauswassermesser QN 2,5 beträgt monatlich netto 6,-- €, und unter Berücksichtigung der Umsatzsteuer brutto 6,42 €.

 

einstimmig

 

 

Tagesordnungspunkt:

Feststellung des Wirtschaftsplanes Wasserversorgung für das Wirtschaftsjahr 2014

 

Aufgrund einer Empfehlung des Betriebsausschusses beschließt der Rat der Gemeinde, den Wirtschaftsplan Wasserversorgung für das Jahr 2014

 

       im Erfolgsplan mit Aufwendungen von                    1.214.200,-- €

       und Erträgen von                                                      1.215.300,-- €

 

       im Vermögensplan

       mit einem Finanzbedarf und

       einer Finanzabdeckung von je                                      495.200,-- €

 

       sowie einem Kreditbedarf von insgesamt                    240.600,-- €

       1. für Neuaufnahme      240.600,-- €

       2. für Umschuldung                  0,-- €

 

festzusetzen.

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf 500.000,-- € festgesetzt.

Die Stellenübersicht wird beschlossen.

 

einstimmig    

 

 

Tagesordnungspunkt:

Feststellung des Wirtschaftsplanes Energie für das Wirtschaftsjahr 2014

 

Der Rat der Gemeinde Ruppichteroth beschließt aufgrund einer Empfehlung des Betriebsausschusses, den Wirtschaftsplan Energie für das Jahr 2014

 

 

 

       im Erfolgsplan mit Aufwendungen von                   34.700,-- €

       und Erträgen von                                                      42.300,-- €

 

             im Vermögensplan

       mit einem Finanzbedarf und

       einer Finanzabdeckung von je                                   82.400,-- €

 

            sowie einem Kreditbedarf von insgesamt                 65.000,-- €

       1. für Neuaufnahme        65.000,-- €

       2. für Umschuldung                 0,-- €

 

festzusetzen.

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf 250.000,-- € festgesetzt.

 

einstimmig

 

 

Tagesordnungspunkt:

Umwandlung der Eigenbetriebe Wasser und Energie in eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

Der Rat der Gemeinde beschließt aufgrund einer Empfehlung des Betriebsausschusses:

  1.  Die Gemeindewerke Ruppichteroth GmbH mit einem Stammkapital von EUR 25.000 
     und den Gesellschaftsvertrag zu gründen, und ermächtigt und beauftragt die
     Verwaltung, die hierfür notwendigen Aktivitäten vorzunehmen.
  2. Die Übertragung von Vermögen und Aufgaben, die bisher in den Eigenbetrieben Wasserversorgung und Energie wahrgenommen werden, auf die neu errichtete Gesellschaft gegen Gewährung weiterer Geschäftsanteile (Kapitalerhöhung) vorzubereiten.
  3. Die Möglichkeiten und notwendigen Schritte eines Einstiegs der neu errichteten Gemeindewerke-Gesellschaft in die Energiewirtschaft (Erwerb und Betrieb von Energienetzen, dezentrale Erzeugung, Energievertrieb, energienahe Dienstleistungen) unter Einbindung eines kompetenten und leistungsfähigen Versorgungsunternehmens als strategischen Partner zu prüfen und ggf. ein Verfahren zur Auswahl eines strategischen Partners vorzubereiten.

 

Die Einzahlung des Stammkapitals erfolgt durch den Eigenbetrieb Wasserversorgung. Die anfallenden Gründungs- und Ausgliederungskosten werden außerplanmäßig durch den Wirtschaftsplan Wasserversorgung bereitgestellt.

 

einstimmig

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Nichtöffentlicher Teil

 

Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung wurde über folgenden Tagesordnungspunkt beraten

bzw. beschlossen:

 

- Bestellung eines Geschäftsführers für die zu gründende Gemeindewerke Ruppichteroth  
  GmbH

 

 

 

Niederschrift des Betriebsausschusses

 

 

      Nachstehend wird die Niederschrift über die Sitzung des Betriebsausschusses des Rates der Gemeinde Ruppichteroth vom 26. November 2013 gemäß § 26 der Geschäftsordnung für den Rat der Gemeinde bekannt gegeben.

 

 

Öffentlicher Teil

 

Tagesordnungspunkt:

Erlass eines 44. Nachtrages der Beitrags- u. Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung

 

Der Betriebsausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde die vorliegenden Gebührenbedarfs-berechnungen vom 13.11.2013 gemäß Anhang 1 und Anhang 2 zur Kenntnis zu nehmen und folgendes zu beschließen:

 

  • Der Prozentsatz für die Auflösung der Ertragszuschüsse bei der Gebührenkalkulation beträgt 0,95 % von den bilanziellen Auflösungsbeträgen der Zugänge bis 2003.

 

  • Den 44. Nachtrag der Beitrags- u. Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Ruppichteroth in der von der Verwaltung vorgelegten Fassung mit den nachfolgenden Gebührensätzen:

 

Abwassergebühren ab 01.01.2014

Kanal

 

 

Benutzungsgebühren

 

 

Schmutzwasser

 3,88 €

je cbm

Niederschlagswasser

 0,47 €

je qm

Grundgebühren

 

 

Schmutzwasser

 6,00 €

je Monat

Häusliche Abwassergruben

 

 

Kleineinleiter mit Schlammausfuhr

 1,72 €

je cbm

Kleineinleiter ohne Schlammausfuhr

 1,17 €

je cbm

 

einstimmig

 

 

Tagesordnungspunkt:

Beratung des Wirtschaftsplanes Abwasserbeseitigung für das Wirtschaftsjahr 2014

 

Der Betriebsausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Ruppichteroth zu beschließen, den Wirtschaftsplan Abwasserbeseitigung für das Jahr 2014

 

       im Erfolgsplan mit Aufwendungen von                               2.368.700,-- €

       und Erträgen von                                                                  2.474.300,-- €

 

 

 

 

      
       im Vermögensplan

       mit einem Finanzbedarf und

       einer Finanzabdeckung von je                                                 849.900,-- €

 

       sowie einem Kreditbedarf von insgesamt                                281.300,-- €

       1. für Neuaufnahme      228.800,-- €

       2. für Umschuldung        52.500,-- €

 

festzusetzen.

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf 1.000.000,-- € festgesetzt.

Die Stellenübersicht wird beschlossen.

 

einstimmig

 

 

Tagesordnungspunkt:

Kalkulation der Gebührensätze 2014  für die öffentliche Wasserversorgung

 

Der Betriebsausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde die vorliegende Gebührenbedarfsbe-rechnung vom 13.11.2013 zur Kenntnis zu nehmen. Im Jahr 2014 bleiben die Gebührensätze der öffentlichen Wasserversorgung unverändert. Die Verbrauchsgebühr je Kubikmeter beträgt 1,39 € netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, somit brutto 1,49 €. Die Grundgebühr für einen Hauswassermesser QN 2,5 beträgt monatlich netto 6,-- €, und unter Berücksichtigung der Umsatzsteuer brutto 6,42 €.

 

einstimmig

 

 

Tagesordnungspunkt:

Beratung des Wirtschaftsplanes Wasserversorgung für das Wirtschaftsjahr 2014

 

Der Betriebsausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Ruppichteroth zu beschließen, den Wirtschaftsplan Wasserversorgung für das Jahr 2014

 

       im Erfolgsplan mit Aufwendungen von                   1.214.200,-- €

       und Erträgen von                                                      1.215.300,-- €

 

       im Vermögensplan

       mit einem Finanzbedarf und

       einer Finanzabdeckung von je                                      495.200,-- €

 

       sowie einem Kreditbedarf von insgesamt                    240.600,-- €

       1. für Neuaufnahme      240.600,-- €

       2. für Umschuldung                 0,-- €

 

festzusetzen.

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf 500.000,-- € festgesetzt.

Die Stellenübersicht wird beschlossen.

 

einstimmig

 

Tagesordnungspunkt:

Beratung des Wirtschaftsplanes Energie für das Wirtschaftsjahr 2014

 

Der Betriebsausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Ruppichteroth zu beschließen, den Wirtschaftsplan Energie für das Jahr 2014

 

       im Erfolgsplan mit Aufwendungen von                   34.700,-- €

       und Erträgen von                                                      42.300,-- €

 

       im Vermögensplan

       mit einem Finanzbedarf und

       einer Finanzabdeckung von je                                   82.400,-- €

 

       sowie einem Kreditbedarf von insgesamt                 65.000,-- €

       1. für Neuaufnahme        65.000,-- €

       2. für Umschuldung                 0,-- €

 

festzusetzen.

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf 250.000,-- € festgesetzt.

 

einstimmig

 

 

Tagesordnungspunkt:

Umwandlung der Eigenbetriebe Wasser und Energie in eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

 

Der Betriebsausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Ruppichteroth folgendes zu beschließen:

  1. Die Gemeindewerke Ruppichteroth GmbH mit einem Stammkapital von EUR 25.000
    und den Gesellschaftsvertrag zu gründen, und ermächtigt und beauftragt die Verwaltung, die hierfür notwendigen Aktivitäten vorzunehmen.
  2. Die Übertragung von Vermögen und Aufgaben, die bisher in den Eigenbetrieben Wasserversorgung und Energie wahrgenommenen werden, auf die neu errichtete Gesellschaft gegen Gewährung weiterer Geschäftsanteile (Kapitalerhöhung) vorzubereiten.
  3. Die Möglichkeiten und notwendigen Schritte eines Einstiegs der neu errichteten Gemeindewerke-Gesellschaft in die Energiewirtschaft (Erwerb und Betrieb von Energienetzen, dezentrale Erzeugung, Energievertrieb, energienahe Dienstleistungen) unter Einbindung eines kompetenten und leistungsfähigen Versorgungsunternehmens als strategischen Partner zu prüfen und ggf. ein Verfahren zur Auswahl eines strategischen Partners vorzubereiten.

Die Einzahlung des Stammkapitals erfolgt durch den Eigenbetrieb Wasserversorgung. Die anfallenden Gründungs- und Ausgliederungskosten werden außerplanmäßig durch den Wirtschaftsplan Wasserversorgung bereitgestellt.

 

einstimmig

 

 

Nichtöffentlicher Teil

 

Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung wurde über folgende Tagesordnungspunkte beraten

bzw. beschlossen:

 

- Jahresvertrag über Tiefbauarbeiten für den Versorgungsbetrieb und den Entsorgungsbetrieb
  für das Jahr 2014;

  hier: Auftragsvergabe

 

- Bestellung eines Geschäftsführers für die zu gründende Gemeindewerke Ruppichteroth  
  GmbH

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Niederschrift des Ausschusses für Jugend, Familie und Senioren

 

 

Nachstehend wird die Niederschrift über die Sitzung des Ausschusses für Jugend, Familie

     und Senioren des Rates der Gemeinde Ruppichteroth vom 27. November 2013 gemäß § 26

der Geschäftsordnung für den Rat der Gemeinde bekannt gegeben.

 

 

Öffentlicher Teil

 

Tagesordnungspunkt:

Verpflichtung eines sachkundigen Bürgers

 

Ausschussvorsitzender Alenfelder verpflichtet den sachkundigen Bürger, Herr Dirk Düster und die sachkundige Einwohnerin, Frau Ingrid Dorn, in der durch die Verwaltungsvorschriften zu

§ 32 GO NRW a.F. vorgeschriebenen feierlichen Form.

 

 

Tagesordnungspunkt:

Weitere Verwendung des Objektes "Aher Straße 12"

 

Nach Besichtigung des Objektes „Aher Straße 12“ im Vorfeld der Sitzung wird im Ausschuss über die geplanten Sanierungsmaßnahmen des Objektes ausführlich diskutiert. Die sich aus der Besichtigung ergebenden Fragen der Ausschussmitglieder werden durch die Verwaltung beantwortet.

Der Ausschuss für Jugend, Familie und Senioren empfiehlt dem Rat der Gemeinde Ruppichteroth folgende Beschlussfassung:

 

„Der Rat der Gemeinde Ruppichteroth beschließt, das Objekt „Aher Straße 12“

 

  • mit sofortiger Wirkung für den Zweck der „Unterbringung von Asylbewerbern“ zu widmen

 

  • wie im Sachverhalt zuvor geschildert im Rahmen der 1. Bauphase instand zu setzen.

Zur Finanzierung werden die eingesparten Haushaltsmittel im Bereich der Gebäudeunterhaltung verwandt. Mit den Arbeiten soll sofort begonnen werden. Die verfügbaren Haushaltsmittel aus Einsparungen in der Gebäudeunterhaltung in Höhe von 41.500 € werden in das Haushaltsjahr 2014 übertragen.

 

  • innerhalb der 2. und 3. Bauphase weiter zu sanieren. Zur Finanzierung werden die zuvor im Sachverhalt dargestellten 39.000 € für die Erneuerung der Heizungsanlage in der Schulturnhalle Schönenberg nebst technischer Überholung der Lüftungsanlage (Beheizung) im Zuge einer Ermächtigungsübertragung im Haushaltsjahr 2014 zur Verfügung gestellt. Nach Abschluss des Unterhaltungsbudget „Gebäudemanagement“ werden ggf. weitere eingesparte Haushaltsmittel zur Restfinanzierung in das  
    Haushaltsjahr 2014 übertragen.

 

Sofern eine Restfinanzierung der 3. Bauphase aus der Ermächtigungsübertragung nicht möglich ist, werden die erforderlichen Mittel zum Abschluss der 3. Bauphase der Sanierung des Objektes „Aher Straße 12“ in den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 eingestellt.

 

einstimmig

 

Tagesordnungspunkt:

Behindertentoiletten in öffentlichen Gebäuden der Gemeinde
- Antrag der CDU-Fraktion vom 07.10.2013 -

 

Die CDU-Fraktion erläutert ihre Antragstellung auf Einrichtung von Behindertentoiletten in öffentlichen Gebäuden der Gemeinde. Es wird einvernehmlich festgestellt, dass einige öffentliche Gebäude mit Einschränkungen in der Barrierefreiheit in Nutzung stehen. BM Loskill teilt mit, dass der Arbeitskreis Senioren / behinderte Menschen diese Thematik in seiner nächsten Sitzung am 5.12.2013 ausführlich behandeln wird.

 

Der Ausschuss für Jugend, Familie und Senioren beschließt, die Verwaltung mit der Prüfung zu beauftragen, welche baulichen Maßnahmen zur Errichtung von Behindertentoiletten in den einzelnen öffentlichen Gebäuden vorzunehmen sind. Der Arbeitskreis Senioren/behinderte Menschen ist im Rahmen der Prüfung zu beteiligen.

Die Ergebnisse des Prüfungsauftrages sind dem Ausschuss zur weiteren Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.

 

einstimmig

 

 

 

Nichtöffentlicher Teil

 

Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung wurde über folgenden Tagesordnungspunkt beraten

bzw. beschlossen:

 

- Verlegung des Kinder- und Jugendtages
  - Antrag der CDU-Fraktion vom 07.10.2013 -

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Niederschrift des Hauptausschusses

 

 

Nachstehend wird die Niederschrift über die Sitzung des Hauptausschusses des Rates der Gemeinde Ruppichteroth vom 27. November 2013 gemäß § 26 der Geschäftsordnung für

den Rat der Gemeinde bekannt gegeben.

 

 

Öffentlicher Teil

 

Tagesordnungspunkt:

Entwurf des Nachtragshaushaltes 2013/2014 des Rhein-Sieg-Kreises;
hier: Beteiligung der kreisangehörigen Städte und Gemeinden

 

Nach kurzer Einführung durch Bürgermeister Loskill stellen Herr Kreiskämmerer Ganseuer und Frau Udelhoven vom Rhein-Sieg-Kreis die mögliche Beteiligung des Rhein-Sieg-Kreises an der Rhenag AG gemäß der Präsentation vor.

 

Im Rahmen einer ausführlichen Diskussion beantworten Herr Ganseuer, Frau Udelhoven, sowie Herr Hünger von der Wirtschaftsprüfungsgesellschafft PKF Fasselt Schlage, Niederlassung Duisburg, die Fragen der Ausschussmitglieder.

 

Bürgermeister Loskill bittet den Hauptausschuss um Stellungnahme, ob der nunmehr behandelte Tagesordnungspunkt und die damit verbundene mögliche Beteiligung des Rhein-Sieg-Kreises an der Rhenag AG, über welchen in der Sitzung des Rates am 04.09.2013 im Rahmen der Benehmensherstellung gemäß § 55 Kreisordnung bereits abgestimmt wurde, in der kommenden Sitzung des Rates am 03.12.2013 erneut zur Tagesordnung gestellt werden soll.

 

Gegenüber der in der Sitzung des Rates am 04.09.2013 durchgeführten Abstimmung ergibt sich im Hauptausschuss kein neues Meinungsbild.

Eine erneute Behandlung der Angelegenheit in der Sitzung des Rates am 03.12.2013 erfolgt somit nicht.

 

Der Hauptausschuss nimmt die Präsentation und die damit verbundenen Ausführungen des Herrn Ganseuer und der Frau Udelhoven vom Rhein-Sieg-Kreis zur Kenntnis.

 

 

Tagesordnungspunkt:

Erlass eines 2. Nachtrages zur Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Ruppichteroth

 

Der Hauptausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde den Erlass eines 2. Nachtrages zur Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Ruppichteroth in der von der Verwaltung vorgelegten Fassung.

 

einstimmig

 

 

 

 

 

 

Tagesordnungspunkt:

Erlass eines 23. Nachtrages zur Straßenreinigungs- und Gebührensatzung der Gemeinde Ruppichteroth
a) Kalkulation der Gebührensätze für die Straßenreinigung und den Winterdienst
b) Änderung des Straßenverzeichnisses

 

Der Hauptausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde den Erlass des 23. Nachtrages zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren der Gemeinde Ruppichteroth (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) in der von der Verwaltung vorgelegten Fassung mit folgenden Gebührenfestsetzungen je lfd. Meter Grundstücksseite ab dem 01.01.2014:

 

a) Straßenreinigung

    für eine Straße, die überwiegend dem

  • überörtlichen Verkehr dient 0,18 Euro
  • innerörtlichen Verkehr dient 0,23 Euro
  • Anliegerverkehr dient 0,26 Euro

 

b) Winterdienst

    für eine Straße, die überwiegend dem

  • überörtlichen Verkehr dient 0,53 Euro
  • innerörtlichen Verkehr dient 0,63 Euro
  • Anliegerverkehr dient 0,67 Euro

 

einstimmig

 

Des weiteren wird dem Rat der Gemeinde empfohlen, das Straßenverzeichnis, welches Bestandteil der Satzung der Gemeinde Ruppichteroth über die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) ist, wie folgt zu ergänzen bzw. zu berichtigen:

 

a) Die bisher von den Eigentümern wahrgenommene Straßenreinigung für die Straßen

 

  • "Am Bacherbusch"
  • "Grubenwall"
  • "Obersaurenbacher Straße"

 

         wird auf die Gemeinde übertragen.

 

b) Die Anliegerstraße in Rose (von den Parzellen 31 und 141 bis zu den Parzellen 107 und 146)  
    wird einschl. der Parzellen 107 und 146 tlw. erweitert.

 

einstimmig

 

 

Tagesordnungspunkt:

Erlass einer neuen Hundesteuersatzung

 

Im Rahmen einer ausführlichen Diskussion beantragt Ausschussmitglied Jarkulisch für die FDP-Fraktion, die Steuersätze ab dem Jahr 2014 im Rahmen des Erlasses einer neuen Hundesteuersatzung abweichend vom Beschlussvorschlag der Verwaltung wie folgt festzusetzen:

 

 

 

für einen Hund

84,00 €

 

 

für zwei Hunde

  • für den ersten Hund
  • für den zweiten Hund

 

 

84,00 €

96,00 €

 

für drei oder mehr Hunde

  • für den ersten Hund
  • für den zweiten Hund
  • für den dritten und jeden weiteren Hund (je Hund)

 

 

84,00 €

96,00 €

 

120,00 €

 

für einen gefährlichen Hund

 

500,00 €

 

für zwei oder mehr gefährliche Hunde

  • für den ersten Hund
  • für den zweiten und jeden weiteren Hund (je Hund)

 

500,00 €

 

600,00 €

 

Ablehnung durch Mehrheitsbeschluss bei

2 Ja-Stimmen der FDP-Fraktion, 1 Nein-Stimme des Bürgermeisters, 4 Nein-Stimmen der CDU-Fraktion, 3 Nein-Stimmen der SPD-Fraktion, 1 Nein-Stimme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

 

Anschließend stimmt der Hauptausschuss über den Beschlussvorschlag der Verwaltung ab.

 

Der Hauptausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde den Erlass einer neuen Hundesteuersatzung der Gemeinde Ruppichteroth in der von der Verwaltung vorgelegten Fassung. Hierdurch werden u.a. die Steuersätze ab dem Jahr 2014 wie folgt festgesetzt:

 

 

für einen Hund

96,00 €

 

 

für zwei Hunde (je Hund)

 

120,00 €

 

für drei oder mehr Hunde (je Hund)

 

144,00 €

 

für einen gefährlichen Hund

 

732,00 €

 

für zwei oder mehr gefährliche Hunde

(je Hund)

852,00 €

 

Zustimmung durch Mehrheitsbeschluss bei

1 Ja-Stimme des Bürgermeisters, 4 Ja-Stimmen der CDU-Fraktion, 3 Ja-Stimmen der SPD-Fraktion, 1 Ja-Stimme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, 2 Nein-Stimmen der FDP-Fraktion

 

 

 

 

 

 

 

Tagesordnungspunkt:

Anregung gemäß § 24 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in Verbindung mit § 5 der Hauptsatzung der Gemeinde Ruppichteroth;
hier: Überprüfung der Effizienz des "Touristikvereins Bergischer Rhein-Sieg-Kreis e.V. - 
         bergisch hoch vier"

- Anregung der Partei DIE LINKE -Ortsverband Berggemeinden Much/Ruppichteroth-
  vom 07.11.2013

 

Das Mitglied mit beratender Stimme im Hauptausschuss, Herr Kemper, erläutert seine Anregung vom 07.11.2013.
 

Der Hauptausschuss des Rates der Gemeinde beschließt, die schriftliche Anregung gemäß
§ 24 GO NRW in Verbindung mit § 5 der Hauptsatzung der Gemeinde Ruppichteroth, der Partei DIE LINKE - Ortsverband Berggemeinden - vom 07.11.2013, zur Überprüfung der Effizienz des „Touristikvereins Bergischer Rhein-Sieg-Kreis e. V. – bergisch hoch vier“, zur weiteren Beratung und Beschlussfassung in die nächste Sitzung des zuständigen Ausschusses für Wirtschaftsförderung, Kultur und Tourismus zu überweisen.

 

einstimmig

 

 

Tagesordnungspunkt:

Sanierung der Hauptstraße in Winterscheid

- Antrag der CDU-Fraktion vom 07.10.2013 –

 

Ausschussmitglied Frau Winkler begründet den Antrag der CDU-Fraktion vom 07.10.2013 zur Sanierung der Hauptstraße in Winterscheid.

 

Herr Schwamborn und Frau Wörner erläutern für die Verwaltung in Zusammenhang mit den Möglichkeiten einer evtl. Sanierung der Hauptstraße in Winterscheid ausführlich

  • die Ausgangssituation,
  • die Notwendigkeiten vor dem Hintergrund, dass es sich um eine beitragsfähige Maßnahme nach § 8 Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen handelt,
  • die Frage der Förderfähigkeit einer evtl. Straßenbaumaßnahme.

 

Daran anschließend erfolgt mit dem Hauptausschuss eine Abstimmung über die weitere Verfahrensweise. Zur Fristwahrung und Listung einer möglichen Straßenbaumaßnahme wird bei der Bezirksregierung Köln kurzfristig ein Antrag auf Einplanung in die Landesförderung gestellt.

 

Der Hauptausschuss nimmt die Ausführungen und die damit verbundene weitere Verfahrensweise zur Sanierung der Hauptstraße in Winterscheid zustimmend zur Kenntnis.

 

 

Tagesordnungspunkt:

Zensus 2011

 

Der Hauptausschuss beschließt, gegen den Bescheid von IT.NRW vom 7. November 2013 zur Feststellung der amtlichen Einwohnerzahl zu klagen.

 

 

Zustimmung durch Mehrheitsbeschluss bei

1 Ja-Stimme des Bürgermeisters, 4 Ja-Stimmen der CDU-Fraktion, 3 Ja-Stimmen der SPD-Fraktion, 2 Ja-Stimmen der FDP-Fraktion, 1 Nein-Stimme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Niederschrift des Ausschusses für Schule und Sport

 

 

Nachstehend wird die Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule und Sport des Rates der Gemeinde Ruppichteroth vom 3. Dezember 2013 gemäß § 26 der Geschäftsordnung für den Rat der Gemeinde bekannt gegeben.

 

 

Öffentlicher Teil

 

Tagesordnungspunkt:

Bildung von Eingangsklassen an den gemeindlichen Grundschulen ab dem Schuljahr 2014/2015

hier: Festlegung der kommunalen Klassenrichtzahl

 

Durch die Verwaltung werden die Auswirkungen der für die Ermittlung der kommunalen Klassenrichtzahl zugrunde gelegten aktuellen Anmeldezahlen für die gemeindlichen Grundschulen zum kommenden Schuljahr 2014/2015 dargestellt.

In diesem Zusammenhang berichtet das beratende Mitglied der Gemeinschaftsgrundschule Schönenberg, Herr Rektor Peters, über die weitere Entwicklung der Schule, insbesondere über den aktuellen Sachstand zur Umsetzung eines weitergehenden außerunterrichtlichen Betreuungsangebotes für das Schuljahr 2014/2015.

 

Im Hinblick auf die Bildung von Eingangsklassen an den gemeindlichen Grundschulen empfiehlt der Ausschuss für Schule und Sport dem Rat der Gemeinde, die kommunale

Klassenrichtzahl für das Schuljahr 2014/2015 auf „5“ festzulegen.

 

einstimmig

 

 

Tagesordnungspunkt:

Mitteilungen und Anfragen

 

Auf Wunsch des Ausschussvorsitzenden, Herrn Herking, stellt das beratende Mitglied der Sekundarschule Nümbrecht/Ruppichteroth, Herr Rektor Horn, die bereits bestehenden, sowie die noch vorgesehenen Kooperationen der Schule ausführlich vor.