- Müllabfuhr in dieser Woche
- Betriebsausfluges Rathaus (Öffnungszeiten
- Erreichbarkeit der Schiedsfrau und des Schiedsmanns
- Informationsveranstaltung betreffend „Entwicklung des Huwil-Geländes, ehemaliges Werk I“
- Verbrennen von Gartenabfällen
- Wahl der Schöffinnen und Schöffen für die Amtszeit von 2014 bis 2018
- Anleinpflicht in Waldgebieten
- Kinderschwimmkurs – Plätze frei
- Öffentliche Auslegung des Entwurfes des Einzelhandelsstandortkonzeptes
- Sanierung der Brücke über den Waldbrölbach bei Herrenbröl
- Sprechstunden des neuen Seniorenbüros
- Rentensprechtag
- Bröltal-Bad - Angebote und Öffnungszeiten
- Bereitschaftsdienste
- Niederschrift des Rates
Müllabfuhr in dieser Woche
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Dienstag |
Mittwoch |
Donnerstag |
Freitag |
Samstag |
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21.05.2013 |
22.05.2013 |
23.05.2013 |
24.05.2013 |
25.05.2013 |
Restmüll 14tägig |
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3 |
4 |
Restmüll 4wöchentlich |
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Biotonne, Grünabfall |
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Papiertonne |
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Wertstofftonne |
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3 |
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Service-Telefon der RSAG: 0 22 41 – 306-306
Aus Anlass des diesjährigen Betriebsausfluges bleiben
die Büros der Gemeindeverwaltung im Rathaus in Schönenberg und
das Bröltal-Bad Ruppichteroth
am Mittwoch, dem 29. Mai 2013, geschlossen.
Erreichbarkeit der Schiedsfrau und des Schiedsmanns
Die Schiedsfrau der Gemeinde Ruppichteroth, Christina Ottersbach, ist vom 17. Mai bis
3. Juni 2013 nicht erreichbar. Die Vertretung übernimmt während dieser Zeit ihr Stellvertreter Herr Dieter Theuer. Sie erreichen ihn telefonisch unter 02295- 9098725.
Einladung
zu einer Informationsveranstaltung betreffend
„Entwicklung des Huwil-Geländes, ehemaliges Werk I“ sowie
„Einzelhandelsstandortkonzept für die Gemeinde Ruppichteroth“
am Dienstag, dem 4. Juni 2013, um 19.00 Uhr,
in der Bröltalhalle, Dr. Herzfeld-Straße 9, 53809 Ruppichteroth
Der Ausschuss für Planung und Umweltschutz des Rates der Gemeinde Ruppichteroth hat in seiner Sitzung am 21. Januar 2013 die Änderung des Flächennutzungsplans, die Aufstellung von zwei Bebauungsplänen zur Entwicklung des Huwil-Geländes, ehemaliges Werk I, sowie die frühzeitige Öffentlichkeitbeteiligung und frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu diesen Planvorhaben beschlossen.
Im Zusammenhang mit diesen Planvorhaben wurde Mitte des Jahres 2012 eine Fachfirma mit der Erstellung eines Einzelhandelsstandortkonzeptes für die Gemeinde Ruppichteroth beauftragt.
Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) hat der Rat der Gemeinde in seiner Sitzung am 13. Mai 2013 beschlossen, den Einwohnern in einer Einwohnerversammlung das Vorhaben zum geplanten Einkaufszentrum und zum Gewerbegebiet Huwil-Center, die Vorentwürfe zur Flächennutzungsplanänderung und zu den Bebauungsplänen sowie die wesentlichen Inhalte des Entwurfes des Einzelhandelsstandortkonzeptes vorzustellen. Hierzu werden Vertreter des Investors, des mit der Planung beauftragten Stadtplanungsbüros sowie der mit der Erstellung des Einzelhandelsstandortkonzeptes beauftragten Fachfirma anwesend sein und berichten.
Im Rahmen dieser Veranstaltung haben Sie Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu diesem für die Gemeinde Ruppichteroth bedeutsamen Vorhaben.
Die Gemeinde freut sich auf eine rege Teilnahme der interessierten Öffentlichkeit.
Verbrennen von Gartenabfällen
Das Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Beseitigung von Abfällen (Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz) bewertet das früher geduldete Verbrennen von Baumschnitt, Laub oder Pflanzenrückständen außerhalb von genehmigten Verbrennungsanlagen als unzulässige Abfallbeseitigung. Das Verbrennen von Gartenabfällen durch Privatpersonen ist somit nicht zulässig.
Zudem verbietet das Landesimmissionsschutzgesetz NRW Verbrennungsvorgänge im Freien grundsätzlich. Der Luftreinhalteplan begrenzt zusätzlich die Absonderung schädlicher Stoffe in die Atmosphäre. Ausnahmegenehmigungen werden auf dem Gebiet der Gemeinde Ruppichteroth nicht erteilt. Ein nichtgenehmigtes Feuer außer einem Traditionsfeuer und auf jeden Fall die Verbrennung von Abfällen kann mit Geldbußen geahndet werden.
Ausnahmen
Geduldet wird die öffentliche Veranstaltung von Traditionsfeuern, sofern sie sich nach eng gefassten Kriterien an die Brauchtumspflege anlehnt. Konkret sind hier Oster- und Martinsfeuer zu nennen. Ein offenes Lagerfeuer oder der Betrieb von Feuerkörben oder -fässern ist ebenso wie der Betrieb eines offenen Kamins nicht grundsätzlich verboten, sofern keine der auch bei Traditionsfeuern unzulässigen Materialien eingesetzt werden. Analog zum Betrieb von Grillgeräten dürfen Nachbarschaft oder aber die Allgemeinheit nicht belästigt und erst recht nicht gefährdet werden.
Störungen
Es kann dann ein Verstoß gegen das Landes-Immissionsschutzgesetz vorliegen, wenn Rauch und Qualm konzentriert (sichtbar) in Wohn- oder Schlafräume der Nachbarn eindringen. Solche Fälle können beim Ordnungsamt unter Angabe des Verursachers, der konkreten Störung und Zeugen angezeigt werden. Berücksichtigen Sie aber dabei, dass allein die Wahrnehmung eines Brandgeruches noch keinen Verstoß darstellt, sondern für eine Eingriffsmöglichkeit des Ordnungsamtes eine objektive Störung vorliegen muss.
Privatrechtliche Regelungen
Ver- und Gebote zum Betrieb von Feuerungsstellen und Grillgeräten können zusätzlich in Hausordnungen oder Mietverträgen geregelt sein. Wohnungseigentümergemeinschaften können durch Beschluss entsprechende Regeln für die Gemeinschaft aufgestellt haben. Verstöße gegen derartige Regelungen fallen nicht in den Aufgabenbereich des Ordnungsamtes, sondern können nur privatrechtlich verfolgt werden. Wenden Sie sich bitte in diesen Fällen an Ihren Hausbesitzer oder die Wohnungsverwaltung.
Einschränkungen oder Regelungen können natürlich im Rahmen des Nachbarschaftsrechtes auch auf dem zivilrechtlichen Klageweg eingefordert werden. Bevor Sie diesen Weg mit Hilfe einer Anwaltskanzlei begehen, sollten Sie aber versuchen, eine gütliche Einigung mit Ihren Nachbarn zu erreichen.
Wahl der Schöffinnen und Schöffen für die Amtszeit von 2014 bis 2018
für die Strafkammer am Landgericht Bonn und die Schöffengerichte bei den Amtsgerichten Bonn
Die Gemeinde Ruppichteroth hat dem Amtsgericht für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen für die Amtszeit von 2014 bis 2018 Vorschläge von Personen zu unterbreiten, die zur Übernahme dieses Amtes bereit und geeignet sind.
Das Schöffenamt ist ein Ehrenamt und kann nur von Deutschen wahrgenommen werden.
Personen, die bereit sind, ein Schöffenamt zu übernehmen und für die Aufnahme in die von mir zu erstellende Vorschlagsliste in Frage kommen, werden gebeten, sich umgehend
- spätestens bis zum 31.05.2013 – beim Ordnungsamt der Gemeinde Ruppichteroth,
Zimmer 101, unter Vorlage ihres Personalausweises oder Reisepasses zu melden oder ihre Bewerbung mit folgenden Angaben schriftlich vorzulegen:
- Familienname,
- Geburtsname, wenn er anders als der Familienname lautet,
- Vorname,
- Geburtsort,
- bei kreisangehörigen Orten in der Bundesrepublik Deutschland mit Angabe des Kreises, bei nicht in der Bundesrepublik Deutschland gelegenen Orten mit Angabe des Landes,
- Geburtstag,
- Beruf und
- Anschrift mit Postleitzahl, Ort, Straße und Hausnummer.
Ein Bewerbungsformular kann auch unter www.ruppichteroth.de heruntergeladen werden.
Nach den Vorschriften des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) in der zur Zeit gültigen Fassung können in die dem Amtsgericht vorzulegende Vorschlagsliste nicht aufgenommen werden,
- Personen, die gemäß § 32 GVG zum Schöffenamt unfähig sind, nämlich:
- Personen, die infolge Richterspruchs die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter
nicht besitzen oder wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als
sechs Monaten verurteilt sind,
- Personen, gegen die ein Ermittlungsverfahren wegen einer Tat schwebt, die den
Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann.
- Personen, die gemäß § 33 GVG aus persönlichen Gründen nicht zum Schöffenamt berufen
werden sollen, nämlich:
- Personen, die bei Beginn der Amtsperiode das fünfundzwanzigste Lebensjahr noch
nicht vollendet haben würden,
- Personen, die das siebzigste Lebensjahr vollendet haben oder es bis zum Beginn der
Amtsperiode vollendet haben würden,
- Personen, die zur Zeit der Aufstellung der Vorschlagsliste noch nicht ein Jahr in der
Gemeinde wohnen,
- Personen, die wegen geistiger oder körperlicher Gebrechen zu dem Amt nicht geeignet
sind,
- Personen, die in Vermögensverfall geraten sind.
- Personen, die gemäß § 34 GVG aus beruflichen Gründen nicht zum Schöffenamt berufen
werden sollen, nämlich:
- die Bundespräsidentin bzw. der Bundespräsident,
- die Mitglieder der Bundesregierung oder einer Landesregierung,
- Beamtinnen und Beamte, die jederzeit einstweilig in den Warte- oder Ruhestand versetzt werden können,
- Richterinnen und Richter, Beamtinnen und Beamte der Staatsanwaltschaft, Notarinnen und Notare, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte,
- gerichtliche Vollstreckungsbeamtinnen und –beamte, Polizeivollzugsbeamtinnen und –beamte, Bedienstete des Strafvollzugs sowie hauptamtliche Bewährungs- und Gerichtshelferinnen und –helfer,
- Religionsdienerinnen und –diener und Mitglieder solcher religiösen Vereinigungen, die satzungsgemäß zum gemeinsamen Leben verpflichtet sind,
- Personen, die acht Jahre lang als ehrenamtliche Richterinnen bzw. Richter in der Strafrechtspflege tätig gewesen sind und deren letzte Dienstleistung zu Beginn der Amtsperiode weniger als acht Jahre zurückliegt.
- Personen, die gemäß § 9 des Gesetzes zur Prüfung von Rechtsanwaltszulassungen,
Notarbestellungen und Berufungen ehrenamtlicher Richter vom 24. Juli 1992 nicht zum
Schöffenamt berufen werden sollen, nämlich Personen, die
- gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder der Rechtsstaatlichkeit verstoßen haben
oder
- wegen einer Tätigkeit als hauptamtliche oder inoffizielle Mitarbeiter des
Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik im Sinne des § 6 Abs. 4 des Stasi-Unterlagen-Gesetzes vom 20. Dezember 1991 oder als diesen Mitarbeiter nach § 6 Abs. 5 des Stasi-Unterlagen-Gesetzes gleichgestellte Personen für das Ehrenrichteramt nicht geeignet sind.
Anleinpflicht in Waldgebieten
Aufgrund der aktuellen Ereignisse in und um die Waldgebiete von Meckenheim, Alfter und dem Siebengebirge, wo wildernde Hunde wiederholt Rehe gejagt und getötet haben, richtet das Veterinäramt des Rhein-Sieg-Kreises einen dringenden Appell an die Hundehalter, beim Spaziergang mit den "Vierbeinern" ein besonders sorgsames Verhalten an den Tag zu legen und die Anleinpflicht für Hunde in Wäldern unbedingt zu beachten.
Freilaufende Hunde stellen für Wildtiere eine tödliche Gefahr dar. Infolge des langen und harten Winters sind die Energiereserven vieler Wildtiere fast vollständig aufgezehrt. So fallen sie jagenden Hunden oft schon nach kurzer Hetze zum Opfer oder sterben an den Folgen der Flucht durch endgültige Erschöpfung ihrer Widerstandskraft gegen Witterungseinflüsse und akuten Nährstoffmangel.
Auch die jetzt hochträchtigen weiblichen Wildtiere werden bei Annäherung eines freilaufenden Hundes in panikartige Flucht versetzt, was schwere Verletzungen oder aufgrund Überanstrengung eine Totgeburt zur Folge haben kann.
Bereits geborene Jungtiere sind ebenfalls akut gefährdet, da sie in den ersten Lebenstagen vollkommen fluchtunfähig sind und demnach für die Hunde eine leichte Beute darstellen, die üblicherweise kein Wild jagen. Außerdem kann es passieren, dass heranwachsende Jungtiere von ihrer Mutter durch jagende Hunde getrennt werden.
Doch nicht nur Wildtiere, auch landwirtschaftliche Nutztiere wie beispielsweise Schaf- und Rinderherden sind immer wieder Opfer jagender Hunde. Ein solcher Vorfall kann für die Besitzer infolge von Fehlgeburten und tierärztlichen Behandlungskosten hohe wirtschaftliche Verluste bedeuten.
"Lassen Sie Ihre Hunde grundsätzlich nur in übersichtlichem Gelände frei laufen. Insbesondere im Wald und dort, wo aufgrund eingeschränkter Sicht mit dem plötzlichen Auftauchen von Wildtieren zu rechnen ist, sowie in der Nähe von Schafherden sollten die Hunde immer angeleint ausgeführt werden."
Wer diese Hinweise als Hundehalter beachtet, kann mit gutem Gewissen und der gebotenen Rücksicht auf Wild- und Nutztiere auch in der freien Natur seinem Vierbeiner den gewünschten und notwendigen Freilauf ermöglichen.
Information:
Hunde, die unkontrolliert Wild und andere Tiere hetzen oder reißen gelten nach den Bestimmungen das Landehundegesetzes NRW als gefährliche Hunde und dürfen grundsätzlich nur noch angeleint ausgeführt werden. Bei Zuwiderhandlung drohen empfindliche Geldbußen.
Hundehalter, die sich als "unbelehrbar" erweisen und dem Jagdtrieb ihrer Vierbeiner gleichgültig gegenüber stehen, müssen mit ordnungsbehördlichen Maßnahmen der zuständigen Ordnungsämter rechnen.
Entsprechend § 33 Abs. 6 Landesjagdgesetz ist der Jagdausübungsberechtigte befugt, Hunde, die Wild erkennbar nachstellen und dieses gefährden und die sich nicht nur vorübergehend offensichtlich der Einwirkung ihres Führers entzogen haben, zu töten.
Kinderschwimmkurs – Plätze frei
Start: Mittwoch, 05. Juni 2013, 14.00 Uhr
Anmeldevordrucke erhalten Sie im Bröltal-Bad, im Rathaus, Zimmer 104, und natürlich auf der Homepage unter www.broeltalbad.de bzw. www.ruppichteroth.de .
Öffentliche Auslegung des Entwurfes des Einzelhandelsstandortkonzeptes für die Gemeinde Ruppichteroth
Der Rat der Gemeinde Ruppichteroth hat in seiner Sitzung am 13. Mai 2013 beschlossen, den Entwurf des Einzelhandelsstandortkonzeptes für die Gemeinde Ruppichteroth öffentlich auszulegen.
Die öffentliche Auslegung erfolgt in der Zeit
vom 21.05.2013 bis einschließlich 21.06.2013
während der Dienststunden und zwar
montags bis freitags von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
montags und mittwochs von 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr
dienstags von 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr
donnerstags von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
im Rathaus der Gemeinde Ruppichteroth in Schönenberg, Zimmer Nr. 106.
Während dieser Zeit kann der Entwurf des Einzelhandelsstandortkonzeptes eingesehen werden. Ferner ist der Entwurf im Internet unter www.ruppichteroth.de / Aktuelles / Amtliche Bekanntmachungen / Beteiligungen der Öffentlichkeit nach Baugesetzbuch eingestellt. Für Fragen stehen Ihnen Frau Wörner (02295/4928) und Herr Lang (02295/4963) gerne zur Verfügung.
Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist vorgebracht werden. Diese sind schriftlich im Rathaus der Gemeinde Ruppichteroth einzureichen oder zur Niederschrift vorzutragen.
Die Gemeinde prüft die vorgebrachten Stellungnahmen und teilt das Ergebnis mit. Ich weise darauf hin, dass nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen bei der Beschlussfassung des Einzelhandelskonzeptes unberücksichtigt bleiben können.
Sanierung der Brücke über den Waldbrölbach bei Herrenbröl in Richtung Kammerich
Mit den Arbeiten zur Sanierung der Brücke über den Waldbrölbach bei Herrenbröl in Richtung Kammerich wird voraussichtlich ab dem 21. Mai 2013 begonnen.
Geplant ist eine Sanierungszeit von ca. 6 Wochen, d.h. die Arbeiten werden voraussichtlich bis Anfang Juli 2013 andauern. Während der Bauarbeiten ist eine Vollsperrung der Brücke für den Kraftfahrzeugverkehr erforderlich. Umleitungen werden entsprechend ausgeschildert. Eine fußläufige Verbindung wird weitestgehend sichergestellt.
Für eventuell auftretende Verkehrsbehinderungen bitte ich um Verständnis.
Sprechstunden des neuen Seniorenbüros
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
sehr geehrte Seniorinnen und Senioren,
sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger mit Behinderungen!
Seit dem 16. Mai 2013 finden die Beratungsstunden des Seniorenbüros in einem wöchentlichen Rhythmus, jeweils donnerstags in der Zeit von 14.00 bis 18.00 Uhr, im Rathaus in Schönenberg, Erdgeschoss Altbau, Zimmer 121, statt.
Während der Sprechstunden sind die ehrenamtlichen Beraterinnen und Berater des Arbeitskreises unter der Telefonnummer 02295-4959 persönlich erreichbar.
Folgende weitere Sprechstunden sind vorgesehen:
Donnerstag, den 23. Mai 2013, 14.00 - 18.00 Uhr.
Donnerstag, den 6. Juni 2013, 14.00 - 18.00 Uhr.
Donnerstag, den 13. Juni 2013, 14.00 - 18.00 Uhr.
Rentensprechtag
Die Deutsche Rentenversicherung Rheinland führt an jedem vierten Dienstag eines Monats Rentensprechtage für alle Versicherten der Deutschen Rentenversicherung im Rathaus der Gemeinde Ruppichteroth in Schönenberg durch.
Der nächste Rentensprechtag findet somit am
28. Mai 2013 in der Zeit von 08.30 Uhr – 11.45 Uhr
im Rathaus in Schönenberg, Zimmer 121, statt.
Neben allen anderen Fragen, können Sie sich insbesondere über die Anspruchsvoraussetzungen der einzelnen Altersrenten, die Anhebung der Altersgrenzen und die jeweiligen Vertrauensschutzregelungen informieren.
Bei Ihrer Vorsprache bitte ich Ihre Versicherungsnummer und Ihren Personalausweis mitzubringen.
Eine Beratung findet nur nach vorhergehender Terminverein-
barung statt.
Terminvereinbarungen sind unmittelbar mit dem Service-Zentrum Gummersbach unter der Telefon Nr. 02261 / 805-01 zu treffen.
Bröltal-Bad
Angebote und Öffnungszeiten |
montags |
06 00 – 08 00 Uhr |
Frühschwimmen |
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dienstags |
14 00 – 15 00 Uhr |
Wassergewöhnung |
ab 3 Jahren |
15 00 – 16 00 Uhr |
Aqua Jogging |
für Ungeübte u. Nichtschwimmer |
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16 00 – 17 00 Uhr
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Kinderschwimmkurs bis 01.10.2013 |
ab 5 ½ Jahren |
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mittwochs |
06 00 – 08 00 Uhr |
Frühschwimmen |
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14 00 – 15 00 Uhr |
Kinderschwimmkurs |
ab 5 ½ Jahren |
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15 00 – 17 30 bzw. 18 30 Uhr |
Damenbad |
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(17 30 – 18 30 Uhr) |
Schwimmkurs für Erwachsene |
bis voraussichtlich 26.06.2013 |
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19 00 – 20 00 Uhr |
Aquarobic |
für geübte Schwimmer |
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donnerstags |
08 00 – 13 00 Uhr |
Allgemeinheit |
Wassertemperatur: 30° C Wassertiefe ab 19.00 Uhr: 1,30 – 2,00 m |
15 00 – 21 00 Uhr |
Allgemeinheit |
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freitags |
14 00 – 15 00 Uhr |
Kinderschwimmkurs |
ab 5 ½ Jahren |
15 00 – 18 30 Uhr |
Allgemeinheit |
Während der VHS-Semester ist der Nichtschwimmerbereich in der Zeit von 16 30 Uhr - 19 00 Uhr gesperrt. |
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19 00 – 20 00 Uhr |
Aqua Power |
für Schwimmer mit Kondition |
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20 00 – 22 00 Uhr |
Allgemeinheit |
eine Bahn für Bahnenschwimmer |
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samstags |
08 00 – 12 00 Uhr |
Allgemeinheit |
8 00 – 09 00 Uhr Bahnenschwimmen |
sonntags |
09 00 – 12 00 Uhr |
Allgemeinheit |
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Anmeldeformulare für Kurse erhalten Sie im Bröltal-Bad und im Rathaus, Zimmer 104.
InfraRotCenter |
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Damit Sie das IRC zur gewünschten Zeit nutzen können, ist eine vorherige Terminvereinbarung sinnvoll. Rufen Sie hierzu bitte im Bröltal-Bad an unter 0 22 95 – 56 01. Einlass bis 30 min vor Schluss. |
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montags |
6 00 – 8 00 Uhr |
dienstags |
8 00 – 12 45 Uhr 14 00 – 20 45 Uhr |
mittwochs |
6 00 – 12 45 Uhr 14 00 – 19 45 Uhr |
donnerstags |
8 00 – 12 45 Uhr 15 00 – 20 45 Uhr |
freitags |
8 00 – 12 45 Uhr 14 00 – 21 45 Uhr |
samstags |
8 00 – 11 45 Uhr |
sonntags |
9 00 – 11 45 Uhr |
Bereitschaftsdienste
Polizei-Notruf 110
Feuerwehr- und Rettungsdienst: 112
Krankentransporte 02241/19-222
GEMEINDEWERKE RUPPICHTEROTH
VER- UND ENTSORGUNGSBETRIEBE
Störfall – Telefon- Nummer
0800/ 7766655
Unter den o.g. Rufnummern erreichen Sie den Notdienst der Gemeindewerke Ruppichteroth für
die öffentliche Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung der Gemeinde Ruppichteroth über die Leitstelle des Aggerverbandes
NOTDIENST DES RWE
Bei Stromausfall im Versorgungsnetz erreichen Sie den Störungsdienst der RWE Energie AG
unter der Telefon – Nr. 0180/2112244
Notruf-Nummer der Rhenag 0180/2484848
Ärztlicher Bereitschaftsdienst für die Gemeinde Ruppichteroth
In der sprechstundenfreien Zeit erreichen Sie den ärztlichen Bereitschaftsdienst aller Fachrichtungen für den Rhein-Sieg-Kreis unter der
zentralen Rufnummer 116 117
Bei lebensbedrohenden Zwischenfällen und Unfällen: 112
ZAHNÄRZTE des rechtsrheinischen Rhein-Sieg-Kreises
Telefonischer Ansagedienst zum zahnärztlichen Notdienst: 01805-986700
Die Notfalldienstzentrale für den gesamten rechtsrheinischen RSK ist folgendermaßen besetzt:
- wöchentlich von 18.00 Uhr bis 08.00 Uhr des darauffolgenden Morgens,
- mittwochs von 13.00 Uhr bis zum nächsten Morgen 08.00 Uhr,
- freitags von 14.00 Uhr bis zum nächsten Morgen 08.00 Uhr und
- an Samstagen, Sonntagen, sowie an Feiertagen, ganztägig.
INFORMATIONSZENTRALE FÜR VERGIFTUNGSFÄLLE
Universitätsklinik Bonn, Telefon-Nr.: 0228-19240
APOTHEKEN-NOTDIENST:
Außerhalb der Geschäftszeiten ist ein Notdienst eingerichtet:
Ruppichteroth und Umgebung
Samstag, den 18.05.2013
Max und Moritz-Apotheke, Hauptstr. 8, 53819 Neunkirchen, Tel.: 02247/300707
Sonntag, den 19.05.2013
Bergische Apotheke, Hauptstraße 44-46, 53804 Much, Tel.: 02245/1498
Montag, den 20.05.2013
Die Linden-Apotheke, Zeithstraße 109, 53819 Seelscheid, Tel.: 02247/97510
Dienstag, den 21.05.2013
Hirsch-Apotheke, Hauptstr. 26, 53804 Much, Tel.: 02245/91920
Mittwoch, den 22.05.2013
Rathaus-Apotheke, Hauptstraße 72, 53819 Neunkirchen, Tel.: 02247/920170
Donnerstag, den 23.05.2013
Rosen-Apotheke, Hauptstr. 32, 53819 Neunkirchen, Tel.: 02247/91790
Freitag, den 24.05.2013
Bröltal-Apotheke, Brölstr. 6, 53809 Ruppichteroth, Tel.: 02295/5171
Während der Nachtzeiten (22.00 – 08.30 Uhr) ist eine Nachtapotheke dienstbereit.
Die Notdienstgebühr beträgt 2,50 Euro.
Samstag, den 18.05.2013
Dorotheen-Apotheke, Hennef, Frankfurter Str. 56a, Tel.:; 02242/82943
Nachtapotheke: Neue Apotheke, Siegburg, Kaiserstr. 34, Tel.: 02241/63522
Sonntag, den 19.05.2013
Burg Apotheke, St. Augustin-Menden, Burgstr. 20, Tel.: 02241/312623
Nachtapotheke: Engelberth-Humperdinck- Apotheke, Siegburg, Humperdinckstr. 14, Tel.: 02241/592040
Montag, den 20.05.2013
Malteser-Apotheke, Hennef, Frankfurter Str. 72, Tel.: 02242/81234
Nachtapotheke: Apotheke am Holztor, Siegburg, Zeithstr. 7, Tel.: 02241/62944
Dienstag, den 21.05.2013
Albertus-Magnus-Apotheke, Hennef, Frankfurterstr. 120, Tel.: 02242/80900
Nachtapotheke: Rats-Apotheke, Siegburg, Nogenter Platz 3, Tel.: 02241/51132
Mittwoch, den 22.05.2013
Adler-Apotheke, Hennef, Frankfurter Str. 100, Tel.: 02242/2626
Nachtapotheke: Alte Apotheke, Siegburg, Markt 47, Tel.: 02241/63160
Donnerstag, den 23.05.2013
Marien-Apotheke, Hennef-Geistingen, Bonnerstr. 81, Tel.: 02242/2714
Nachtapotheke: Wilhelm-Apotheke, Siegburg, Wilhelmstr. 68, Tel.: 02241/65950
Freitag, den 24.05.2013
Dorotheen-Apotheke, Hennef, Frankfurter Str. 56a, Tel.:; 02242/82943
Nachtapotheke: Apotheke im Siegburgmed, Siegburg, Wilhelmstr. 55-63, Tel.: 02241-265230
Der Notdienst wechselt jeweils um 08.30 Uhr morgens.
LEUCHTTURM
Beratungsstelle für Alzheimer und andere Demenzerkrankungen
Caritasverband für den Rhein-Sieg-Kreis e.V.
Wilhelmstraße 155-157, 53721 Siegburg
Telefon: 02241/1209-0
Fax: 02241/1209-195
Homepage der Beratungsstelle „Leuchtturm“ des Caritasverbandes für den Rhein-Sieg-Kreis e.V.
www.caritas-rheinsieg.de
Ansprechpartnerinnen:
Jutta Fellmy, Tel.: 02241/1209305
E-mail: jutta.fellmy@caritas-rheinsieg.de
Doris Steubesand, Tel.: 02241/1209-311
E-mail: doris.steubesand@caritas-rheinsieg.de
Multiple Sklerose
DMSG Betroffenen-Berater
Uwe Stommel – DMSG Betroffenen-Berater
Tel.: 02295-902118
e-mail: Uwe.Stommel@online.de
Michael Wendel – DMSG Betroffenen-Berater
Tel.: 02243-80373
e-mail: mianwe@t-online.de
Drogen-Suchthilfen
1. |
Suchtkrankenhilfe des Caritasverband für den Rhein-Sieg-Kreis e.V. Ansprechpartner: Herr Pöplau Tel.-Nr. (02241) 1209-302 |
2. |
Diakonisches Werk Siegburg Drogenhilfe -Zentrale und Beratungsstelle- Ansprechpartner: Herr Wolf Tel.-Nr.: 02241/66656 |
3. |
Kommissariat Kriminalprävention/ Opferschutz Siegburg Herr Seeger Tel.-Nr.: 02241/541-4715 |
4. |
Kriminalkommissariat 41 Siegburg Ansprechpartner: Herr Krist Tel.-Nr.: 02241/541-4411 |
5. |
Gemeinschaftshauptschule Ruppichteroth Ansprechpartnerin: Frau Stoquart Tel.-Nr.: 02295/902301 |
Weitere Informationen sind im Rathaus, Tel.-Nr.: 02295/4925, erhältlich.
SOZIALPSYCHIATRISCHES ZENTRUM
Sozialpsychiatrisches Zentrum Eitorf/Siebengebirge
Beratungs- und Betreuungszentrum Eitorf, Spinnerweg 51-54, 53783 Eitorf
Telefon: 02243/84758-0
Fax : 02243/84758-11
Beratungszeiten:
nach Vereinbarung !
Tagesstätte & Kontaktstelle:
Siegstrasse 16, 53783 Eitorf
Telefon: 02243/82670
Fax: 02243/842794
Öffnungszeiten:
montags 11.30 h – 14.30 h: Brunch, Offene Angebote
donnerstags 15.00 h - 19.00 h: Offener Treff
Jeden 2. Samstag 9.30 Uhr -12.00 Uhr
( Möglichkeit zum gemeinsamen Frühstück )
Sprechstunden der Sozialarbeiter des Jugendhilfezentrums Neunkirchen-Seelscheid,
zuständig für die Gemeinde Ruppichteroth
Seit dem 1. Oktober 2012 sind für die Gemeinde Ruppichteroth zwei neue Bezirkssozialarbeiter des Jugendhilfezentrums Neunkirchen-Seelscheid tätig.
Frau Wagner ist für Ruppichteroth Zentrum sowie für die Ortsteile Harth, Köttingen und Oeleroth zuständig, Herr Kastenholz für Schönenberg und Winterscheid.
Die Sprechstunde von Frau Wagner findet donnerstags in der Zeit von 14:00 - 15:00 Uhr in den Räumlichkeiten des Ökumenischen Familienzentrums „Unter`m Regenbogen“, Am Kindergarten 4, statt.
Herr Kastenholz Sprechstunde ist donnerstags von 14:00 - 15:00 Uhr im Rathaus in Schönenberg anzutreffen. Außerhalb der Sprechstunde sind die Mitarbeiter des Jugendhilfezentrums unter folgenden Rufnummern zu erreichen:
Frau Wagner: 02247/9215-5518,
Herr Kastenholz: 02247/9215-5528.
Außerhalb dieser Sprechzeiten und der Öffnungszeiten des Jugendhilfezentrums steht für dringende Meldungen in Sachen Kindeswohl die Feuer- und Rettungsleitstelle unter der Ruf-Nr. 112 zur Verfügung.
N e u b ü r g e r b e a u f t r a g t e r
des Kreistages des Rhein-Sieg-Kreises
für Aussiedler und zugezogene Ausländer
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Der Neubürgerbeauftragte L u d w i g N e u b e r bietet nach telefonischer Vereinbarung
Sprechstunden an:.
a) in Siegburg, Kreishaus, Zimmer A 1.40
b) in Ruppichteroth, Grundschule, Schulstraße 5.
Anmeldung bitte über:
a) Tel.: 02241-133161, Fax: 02241-133198
Email: marlene.hautkappe@rhein-sieg-kreis.de
b) Tel : 02295-90 23 18, Fax: 02295-90 23 19
Email: ludwig@neuber.de
Eine telefonische Terminvereinbarung ist unbedingt erforderlich!
Niederschrift des Rates
Nachstehend wird die Niederschrift über die Sitzung des Rates der Gemeinde Ruppichteroth vom 29. April 2013 gemäß § 26 der Geschäftsordnung für den Rat der Gemeinde bekannt gegeben.
Öffentlicher Teil
Tagesordnungspunkt:
Haushaltssatzung 2013/2014;
Ergebnisplan und Finanzplan 2013 und 2014 sowie Haushaltssatzung 2013/2014
Haushaltssicherungskonzept für die Jahre 2015 bis 2023
Investitionsliste für die Jahre 2013 bis 2023
Der Rat der Gemeinde berät und beschließt über die in der Sitzung des Hauptausschusses am 22.04.2013
- nicht zur Beschlussfassung gelangten Anträge und
- verabschiedeten Beschlussempfehlungen.
A) |
Anträge der FDP-Fraktion |
A1) |
Festsetzung der Realsteuerhebesätze |
Gemeindevertreter Smielick erläutert den von ihm in der Sitzung des Hauptausschusses am 22.04.2013 für die FDP-Fraktion gestellten Antrag zur Festsetzung der Realsteuerhebesätze. Unter Berücksichtigung der von Gemeindekämmerer Herr Schwamborn in der Sitzung des Hauptausschusses am 22.04.2013 dargestellten und zur weiteren Beratung in den Fraktionen bzw. Parteien übersandten Alternativvorschläge, beantragt Gemeindevertreter Smielick die Realsteuerhebesätze wie folgt festzusetzen:
„Die Hebesätze für die Grundsteuer A und die Gewerbesteuer werden für die Jahre 2013 und 2014 entsprechend dem Haushaltsplanentwurf festgesetzt.
Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird
im Jahr 2013 auf 435 v.H. und
im Jahr 2014 auf 450 v.H.
festgesetzt.
Die Folgejahre werden im Haushaltssicherungskonzept mit einem linearen Anstieg von 15-Punkten jährlich bis 2023 fortgeschrieben.“
Zustimmung durch Mehrheitsbeschluss bei
1 Ja-Stimme des Bürgermeisters, 13 Ja-Stimmen der CDU-Fraktion, 8 Ja-Stimmen der SPD-Fraktion, 4 Ja-Stimmen der FDP-Fraktion, 1 Ja-Stimme der Partei DIE LINKE
– Ortsverband Berggemeinden Much-Ruppichteroth -, 2 Nein-Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, 1 Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
A2) |
Produktgruppe 1.01.06 |
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Kosten für Archivierungsarbeiten |
Gemeindevertreter Smielick beantragt für die FDP-Fraktion, den Haushaltsansatz auf der Grundlage zu reduzieren, dass der Archivar nicht mehr jährlich 180 Arbeitsstunden, sondern nur noch 120 Stunden für die Gemeinde tätig ist.
Gemeindekämmerer Schwamborn erläutert, dass gemäß der Beauftragung in der Sitzung des Hauptausschusses am 22.04.2013 ein Gespräch mit dem Archivar mit dem Ergebnis geführt wurde, dass künftig Anfragen zur Recherche im Archiv den Antragstellern unmittelbar durch den Archivar in Rechnung gestellt werden.
Der Rat der Gemeinde beschließt, dass auf der Basis der zuvor mit dem Archivar der Gemeinde abgestimmten Verfahrensweise der im Entwurf zum Haushalt 2013/2014 veranschlagte Ansatz in Höhe von 8.000,-- € auf der Grundlage von jährlich 180 Arbeitsstunden bestehen bleibt.
einstimmig
A3) |
Produktgruppe 1.02.01 |
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Kosten für Selbstverteidigungskurs |
Gemeindevertreter Smielick beantragt für die FDP-Fraktion, dass die im Entwurf des Haushalts veranschlagten Aufwendungen für einen Selbstverteidigungskurs der Mitarbeiter des Rathauses im Bereich „Allgemeine Sicherheit und Ordnung“ gestrichen werden.
Ablehnung durch Mehrheitsbeschluss bei
4 Ja-Stimmen der FDP-Fraktion, 1 Nein-Stimme des Bürgermeisters, 13 Nein-Stimmen der CDU-Fraktion, 8 Nein-Stimmen der SPD-Fraktion, 3 Nein-Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, 1 Enthaltung der Partei DIE LINKE – Ortsverband Berg-gemeinden Much-Ruppichteroth -
A4) |
Produktgruppe 1.09.02 |
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Veräußerung von Grundstücken der Gemeinde |
Aufgrund des Antrages von Gemeindevertreter Smielick für die FDP-Fraktion, wird die Veräußerung des Grundstückes im Bereich Dellenwiese in Winterscheid veranschlagt.
einstimmig
A5) |
Produktgruppe 1.15.01 |
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Beitrag an den Touristikverein „Bergischer Rhein-Sieg-Kreis“ |
Der Rat der Gemeinde beschließt aufgrund einer Empfehlung des Hauptausschusses, den Bürgermeister mit der Prüfung zu beauftragen, ob vor dem Hintergrund eines eventuellen Austritts aus dem Touristikverein eine Neuordnung des Beitrages für die Gemeinde
Ruppichteroth auf der Grundlage der Einwohnerzahlen möglich ist.
einstimmig
B) |
Anträge der CDU-Fraktion |
B1) |
Erhalt von freiwilligen Ausgaben |
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hier: Ferienpass, Seniorennachmittage und Sportlerehrung |
Gemeindevertreterin Winkler beantragt vor dem Hintergrund des Erhalts der freiwilligen Ausgaben, die weitere Durchführung des Ferienpasses, der Seniorennachmittage der Gemeinde und der Sportlerehrung. Der Bürgermeister wird beauftragt, im Rahmen dieser Maßnahmen bzw. Veranstaltungen Einsparungen vorzunehmen und deren Abläufe zu überarbeiten, damit diese unter Zuhilfenahme von Sponsoren für die Gemeinde kostenneutral erhalten bleiben können.
einstimmig
B2) |
Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbewerbern in der |
Aufgrund einer Empfehlung des Hauptausschusses beschließt der Rat der Gemeinde, dass zur Senkung der Unterhaltungskosten der Übergangsheime die Hausmeisterdienste wieder von Personen aus dem jeweiligen Übergangsheim nach § 5 Asylbewerberleistungsgesetz (Arbeitsgelegenheiten) bei Zahlung einer Aufwandsentschädigung von 1,-- €uro je Stunde, geleistet werden. Die Verwaltung wird entsprechend beauftragt, geeignete Personen zu dieser Arbeitsgelegenheit zu verpflichten.
einstimmig bei 1 Enthaltung der Partei DIE LINKE – Ortsverband Berggemeinden Much-Ruppichteroth -
Nachdem über alle Anträge bzw. Beschlussempfehlungen abgestimmt worden ist, tragen die Vorsitzenden der Fraktionen sowie der Gemeindevertreter der Partei DIE LINKE - Ortsverband Berggemeinden Much-Ruppichteroth – ihre Stellungnahmen (Haushaltsreden) zum Erlass der Haushaltssatzung 2013/2014 vor. Im Rahmen dessen entwickelt sich eine ausführliche Diskussion.
Im Anschluss daran weist Gemeindekämmerer Schwamborn auf die öffentliche Auslegung des Entwurfs des Haushalts 2013/2014 während der Dauer des Beratungsverfahrens durch den Rat in der Zeit vom 18.03. – 29.04.2013 während der Dienstzeiten des Rathauses hin. Die Auslegung ist entsprechend den Vorschriften der Hauptsatzung im Mitteilungsblatt der Gemeinde Ruppichteroth vom 01.03.2013 bekannt gemacht worden. Einsichtnahmen in den ausgelegten Entwurf sind nicht erfolgt. Einwendungen sind innerhalb des Zeitraums vom 25.03.2013 bis 15.04.2013 nicht erhoben worden.
Beschlussfassung:
Der Rat der Gemeinde beschließt |
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2.1 |
Ergebnisplan und Finanzplan 2013/2014 sowie Haushaltssatzung 2013/2014
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a) |
den Ergebnisplan für die Haushaltsjahre 2013 und 2014 in der von der Verwaltung vorgelegten Fassung unter Berücksichtigung der in den Sitzungen des Hauptausschusses am 22.04.2013 und des Rates am 29.04.2013 dargestellten Veränderungen bzw. Beratungsergebnisse gegenüber dem Entwurf zum Haushalt 2013/2014.
2013 2014 Hiernach wird im Ergebnisplan der Gesamtbetrag der Erträge auf 14.072.787 EUR 14.354.137 EUR Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 17.262.004 EUR 16.893.198 EUR festgesetzt.
einstimmig bei 3 Enthaltungen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
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b) |
den Finanzplan für die Haushaltsjahre 2013 und 2014 in der von der Verwaltung vorgelegten Fassung unter Berücksichtigung der in den Sitzungen des Hauptausschusses am 22.04.2013 und des Rates am 29.04.2013 dargestellten Veränderungen bzw. Beratungsergebnisse gegenüber dem Entwurf zum Haushalt 2013/2014.
Hiernach werden im Finanzplan der
2013 2014 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 12.663.570 EUR 13.033.840 EUR
Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 15.128.490 EUR 14.770.610 EUR
Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf 5.568.360 EUR 2.007.660 EUR
Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf 4.825.500 EUR 2.868.550 EUR
festgesetzt.
einstimmig bei 3 Enthaltungen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
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c) |
die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung in der von der Verwaltung vorgelegten Fassung unter Berücksichtigung der in den Sitzungen des Hauptausschusses am 22.04.2013 und des Rates am 29.04.2013 dargestellten Veränderungen bzw. Beratungsergebnisse gegenüber dem Entwurf zum Haushalt 2013/2014.
einstimmig bei 3 Enthaltungen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
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d) |
die Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2013 und 2014.
In dieser Haushaltssatzung werden neben den dargestellten Erträgen und Aufwendungen des Ergebnisplanes und der Einzahlungen und Auszahlungen des Finanzplanes u.a. folgende Festsetzungen getroffen:
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a) |
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme für Investitionen erforderlich ist, wird auf 2013 2014 750.000 EUR 380.000 EUR festgesetzt.
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b) |
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden mit Hebesatzsatzung (Ratsbeschluss vom 29.04.2013) für die Haushaltsjahre 2013 und 2014 wie folgt festgesetzt: 2013 2014 |
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1. |
für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf |
250 v.H. |
250 v.H. |
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2. |
für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf |
435 v.H. |
450 v.H. |
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3. |
für die Gewerbesteuer auf |
450 v.H. |
450 v.H. |
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festgesetzt.
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einstimmig bei 3 Enthaltungen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
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2.2 |
Haushaltssicherungskonzept für die Jahre 2015 bis 2023 |
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a) |
das im Entwurf vorgelegte Haushaltssicherungskonzept für die Jahre 2015 bis 2023 unter Berücksichtigung der in den Sitzungen des Hauptausschusses am 22.04.2013 und des Rates am 29.04.2013 dargestellten Veränderungen bzw. Beratungsergebnisse gegenüber dem Entwurf zum Haushalt 2013/2014.
einstimmig bei 3 Enthaltungen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
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2.3 |
Investitionsliste für die Jahre 2013 bis 2023 |
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a) |
die Investitionsliste für die Jahre 2013 bis 2023 unter Berücksichtigung der in den Sitzungen des Hauptausschusses am 22.04.2013 und des Rates am 29.04.2013 dargestellten Veränderungen bzw. Beratungsergebnisse gegenüber dem Entwurf zum Haushalt 2013/2014.
einstimmig |
Tagesordnungspunkt:
Feststellung des Stellenplanes für die Haushaltsjahre 2013 und 2014
Bürgermeister Loskill erläutert den als Tischvorlage in der Sitzung des Rates an die Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter ausgehändigten Stellenplan 2013/2014.
Gemeindevertreter Smielick erklärt aufgrund dessen, dass sich die von ihm in der Sitzung des Hauptausschusses für die FDP-Fraktion gestellten Anträge zum Stellenplan damit erledigt haben. Eine Beschlussfassung zu diesen Anträgen erübrigt sich somit.
Der Rat der Gemeinde beschließt den Stellenplan für die Haushaltsjahre 2013 und 2014 in der von der Verwaltung vorgelegten Fassung unter Berücksichtigung der in den Sitzungen des Hauptausschusses am 22.04.2013 und des Rates am 29.04.2013 dargestellten Veränderungen bzw. Beratungsergebnisse.
einstimmig bei 1 Enthaltung der Partei DIE LINKE – Ortsverband Berggemeinden Much-Ruppichteroth -
Tagesordnungspunkt:
Erlass einer Satzung über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze für die Haushaltsjahre 2013 und 2014
Unter Berücksichtigung der Darstellung unter Tagesordnungspunkt 2 (A1) beschließt der Rat der Gemeinde den Erlass der Satzung über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze für die Haushaltsjahre 2013 und 2014.
Damit werden die Steuersätze für die Gemeindesteuern für das Haushaltsjahr 2013 und 2014 wie folgt festgesetzt:
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2013 |
2014 |
a) |
Grundsteuer |
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- für die land- und forstwirtschaftlichen |
250 v.H. |
250 v.H. |
|
- für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf |
435 v.H. |
450 v.H. |
|
|
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b) |
Gewerbesteuer |
450 v.H. |
450 v.H. |
Zustimmung durch Mehrheitsbeschluss bei
1 Ja-Stimme des Bürgermeisters, 13 Ja-Stimmen der CDU-Fraktion, 8 Ja-Stimmen der SPD-Fraktion, 4 Ja-Stimmen der FDP-Fraktion, 1 Ja-Stimme der Partei DIE LINKE – Ortsverband Berggemeinden Much-Ruppichteroth -, 2 Nein-Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, 1 Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Hinweis:
Die Satzung über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze für die Haushaltsjahre 2013 und 2014 wurde im Mitteilungsblatt (Amtsblatt) für die Gemeinde Ruppichteroth am
10. Mai 2013, Kalenderwoche 19, öffentlich bekannt gemacht.
Tagesordnungspunkt:
Nutzung des ehemaligen Hotels/Restaurants "Winterscheidermühle";
hier: Vorstellung der Freien Evangeliums ChristenGemeinden Hennef
Die Freien Evangeliums ChristenGemeinden aus Hennef, als Erwerber des ehemaligen Hotels/Restaurants „Winterscheidermühle“, stellen durch den Vorsitzenden, Herr David Kopp, sowie die weiteren Vertreter des Vorstandes, Herr Andreas Wittenberg, Herr Valentin Jäger und Herr Stefan Gembljuk, das Zustandekommen und Wirken des Vereins vor und skizzieren die voraussichtliche Nutzung des vorgenannten Objektes. In diesem Zusammenhang werden die Fragen der Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter beantwortet.
Nichtöffentlicher Teil
Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung wurde über folgenden Tagesordnungspunkt beraten bzw. beschlossen:
- Aufstockung KiTa Schönenberg im Rahmen U3-Ausbau
hier: Auftragsvergabe für das Gewerk "Rohbauarbeiten"