Nachrichten

- Müllabfuhr in dieser Woche
- Betriebsausfluges Rathaus (Öffnungszeiten
- Erreichbarkeit der Schiedsfrau und des Schiedsmanns
- Informationsveranstaltung betreffend „Entwicklung des Huwil-Geländes, ehemaliges Werk I“
- Verbrennen von Gartenabfällen
- Wahl der Schöffinnen und Schöffen für die Amtszeit von 2014 bis 2018
- Anleinpflicht in Waldgebieten
- Kinderschwimmkurs – Plätze frei
- Öffentliche Auslegung des Entwurfes des Einzelhandelsstandortkonzeptes
- Sanierung der Brücke über den Waldbrölbach bei Herrenbröl
- Sprechstunden des neuen Seniorenbüros
- Rentensprechtag
- Bröltal-Bad - Angebote und Öffnungszeiten
- Bereitschaftsdienste
- Niederschrift des Rates

Müllabfuhr in dieser Woche

 

Dienstag

Mittwoch

Donnerstag

Freitag

Samstag

 

21.05.2013

22.05.2013

23.05.2013

24.05.2013

25.05.2013

Restmüll

14tägig

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3

4

Restmüll

4wöchentlich

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Biotonne,

Grünabfall

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1

2

Papiertonne

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1

2

Wertstofftonne

1

2

3

4

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Service-Telefon der RSAG:         0 22 41 – 306-306

 

 

 

 

 

 

Aus Anlass des diesjährigen Betriebsausfluges bleiben

 

die Büros der Gemeindeverwaltung im Rathaus in Schönenberg und

das Bröltal-Bad Ruppichteroth
 

am Mittwoch, dem 29. Mai 2013, geschlossen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Erreichbarkeit der Schiedsfrau und des Schiedsmanns

 

Die Schiedsfrau der Gemeinde Ruppichteroth, Christina Ottersbach, ist vom 17. Mai bis

3. Juni 2013 nicht erreichbar. Die Vertretung übernimmt während dieser Zeit ihr Stellvertreter Herr Dieter Theuer. Sie erreichen ihn telefonisch unter 02295- 9098725.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Einladung

 

zu einer Informationsveranstaltung betreffend

„Entwicklung des Huwil-Geländes, ehemaliges Werk I“ sowie

„Einzelhandelsstandortkonzept für die Gemeinde Ruppichteroth“

am Dienstag, dem 4. Juni 2013, um 19.00 Uhr,

in der Bröltalhalle, Dr. Herzfeld-Straße 9, 53809 Ruppichteroth

 

Der Ausschuss für Planung und Umweltschutz des Rates der Gemeinde Ruppichteroth hat in seiner Sitzung am 21. Januar 2013 die Änderung des Flächennutzungsplans, die Aufstellung von zwei Bebauungsplänen zur Entwicklung des Huwil-Geländes, ehemaliges Werk I, sowie die frühzeitige Öffentlichkeitbeteiligung und frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu diesen Planvorhaben beschlossen.

Im Zusammenhang mit diesen Planvorhaben wurde Mitte des Jahres 2012 eine Fachfirma mit der Erstellung eines Einzelhandelsstandortkonzeptes für die Gemeinde Ruppichteroth beauftragt.

Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) hat der Rat der Gemeinde in seiner Sitzung am 13. Mai 2013 beschlossen, den Einwohnern in einer Einwohnerversammlung das Vorhaben zum geplanten Einkaufszentrum und zum Gewerbegebiet Huwil-Center, die Vorentwürfe zur Flächennutzungsplanänderung und zu den Bebauungsplänen sowie die wesentlichen Inhalte des Entwurfes des Einzelhandelsstandortkonzeptes vorzustellen. Hierzu werden Vertreter des Investors, des mit der Planung beauftragten Stadtplanungsbüros sowie der mit der Erstellung des Einzelhandelsstandortkonzeptes beauftragten Fachfirma anwesend sein und berichten.

Im Rahmen dieser Veranstaltung haben Sie Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu diesem für die Gemeinde Ruppichteroth bedeutsamen Vorhaben.

Die Gemeinde freut sich auf eine rege Teilnahme der interessierten Öffentlichkeit.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Verbrennen von Gartenabfällen

Das Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Beseitigung von Abfällen (Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz) bewertet das früher geduldete Verbrennen von Baumschnitt, Laub oder Pflanzenrückständen außerhalb von genehmigten Verbrennungsanlagen als unzulässige Abfallbeseitigung. Das Verbrennen von Gartenabfällen durch Privatpersonen ist somit nicht zulässig.

Zudem verbietet das Landesimmissionsschutzgesetz NRW Verbrennungsvorgänge im Freien grundsätzlich. Der Luftreinhalteplan begrenzt zusätzlich die Absonderung schädlicher Stoffe in die Atmosphäre. Ausnahmegenehmigungen werden auf dem Gebiet der Gemeinde Ruppichteroth nicht erteilt. Ein nichtgenehmigtes Feuer außer einem Traditionsfeuer und auf jeden Fall die Verbrennung von Abfällen kann mit Geldbußen geahndet werden.

Ausnahmen

Geduldet wird die öffentliche Veranstaltung von Traditionsfeuern, sofern sie sich nach eng gefassten Kriterien an die Brauchtumspflege anlehnt. Konkret sind hier Oster- und Martinsfeuer zu nennen. Ein offenes Lagerfeuer oder der Betrieb von Feuerkörben oder -fässern ist ebenso wie der Betrieb eines offenen Kamins nicht grundsätzlich verboten, sofern keine der auch bei Traditionsfeuern unzulässigen Materialien eingesetzt werden. Analog zum Betrieb von Grillgeräten dürfen Nachbarschaft oder aber die Allgemeinheit nicht belästigt und erst recht nicht gefährdet werden.

Störungen

Es kann dann ein Verstoß gegen das Landes-Immissionsschutzgesetz vorliegen, wenn Rauch und Qualm konzentriert (sichtbar) in Wohn- oder Schlafräume der Nachbarn eindringen. Solche Fälle können beim Ordnungsamt unter Angabe des Verursachers, der konkreten Störung und Zeugen angezeigt werden. Berücksichtigen Sie aber dabei, dass allein die Wahrnehmung eines Brandgeruches noch keinen Verstoß darstellt, sondern für eine Eingriffsmöglichkeit des Ordnungsamtes eine objektive Störung vorliegen muss.

Privatrechtliche Regelungen

Ver- und Gebote zum Betrieb von Feuerungsstellen und Grillgeräten können zusätzlich in Hausordnungen oder Mietverträgen geregelt sein. Wohnungseigentümergemeinschaften können durch Beschluss entsprechende Regeln für die Gemeinschaft aufgestellt haben. Verstöße gegen derartige Regelungen fallen nicht in den Aufgabenbereich des Ordnungsamtes, sondern können nur privatrechtlich verfolgt werden. Wenden Sie sich bitte in diesen Fällen an Ihren Hausbesitzer oder die Wohnungsverwaltung.

Einschränkungen oder Regelungen können natürlich im Rahmen des Nachbarschaftsrechtes auch auf dem zivilrechtlichen Klageweg eingefordert werden. Bevor Sie diesen Weg mit Hilfe einer Anwaltskanzlei begehen, sollten Sie aber versuchen, eine gütliche Einigung mit Ihren Nachbarn zu erreichen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wahl der Schöffinnen und Schöffen für die Amtszeit von 2014 bis 2018

für die Strafkammer am Landgericht Bonn und die Schöffengerichte bei den Amtsgerichten Bonn

 

Die Gemeinde Ruppichteroth hat dem Amtsgericht für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen für die Amtszeit von 2014 bis 2018 Vorschläge von Personen zu unterbreiten, die zur Übernahme dieses Amtes bereit und geeignet sind.

 

Das Schöffenamt ist ein Ehrenamt und kann nur von Deutschen wahrgenommen werden.

 

Personen, die bereit sind, ein Schöffenamt zu übernehmen und für die Aufnahme in die von mir zu erstellende Vorschlagsliste in Frage kommen, werden gebeten, sich umgehend

- spätestens bis zum 31.05.2013 – beim Ordnungsamt der Gemeinde Ruppichteroth,

 Zimmer 101, unter Vorlage ihres Personalausweises oder Reisepasses zu melden oder ihre Bewerbung mit folgenden Angaben schriftlich vorzulegen:

 

  • Familienname,
  • Geburtsname, wenn er anders als der Familienname lautet,
  • Vorname,
  • Geburtsort,
  • bei kreisangehörigen Orten in der Bundesrepublik Deutschland mit Angabe des Kreises, bei nicht in der Bundesrepublik Deutschland gelegenen Orten mit Angabe des Landes,
  • Geburtstag,
  • Beruf und
  • Anschrift mit Postleitzahl, Ort, Straße und Hausnummer.

 

Ein Bewerbungsformular kann auch unter www.ruppichteroth.de heruntergeladen werden.

 

Nach den Vorschriften des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) in der zur Zeit gültigen Fassung können in die dem Amtsgericht vorzulegende Vorschlagsliste nicht aufgenommen werden,

 

  1. Personen, die gemäß § 32 GVG zum Schöffenamt unfähig sind, nämlich:
  1. Personen, die infolge Richterspruchs die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter

nicht besitzen oder wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als

sechs Monaten verurteilt sind,

  1. Personen, gegen die ein Ermittlungsverfahren wegen einer Tat schwebt, die den

      Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann.

 

  1. Personen, die gemäß § 33 GVG aus persönlichen Gründen nicht zum Schöffenamt berufen

      werden sollen, nämlich:

  1. Personen, die bei Beginn der Amtsperiode das fünfundzwanzigste Lebensjahr noch

      nicht vollendet haben würden,

  1. Personen, die das siebzigste Lebensjahr vollendet haben oder es bis zum Beginn der

Amtsperiode vollendet haben würden,

  1. Personen, die zur Zeit der Aufstellung der Vorschlagsliste noch nicht ein Jahr in der

Gemeinde wohnen,

  1. Personen, die wegen geistiger oder körperlicher Gebrechen zu dem Amt nicht geeignet

sind,

  1. Personen, die in Vermögensverfall geraten sind.

 

  1. Personen, die gemäß § 34 GVG aus beruflichen Gründen nicht zum Schöffenamt berufen

      werden sollen, nämlich:

  1. die Bundespräsidentin bzw. der Bundespräsident,
  2. die Mitglieder der Bundesregierung oder einer Landesregierung,
  3. Beamtinnen und Beamte, die jederzeit einstweilig in den Warte- oder Ruhestand versetzt werden können,
  4. Richterinnen und Richter, Beamtinnen und Beamte der Staatsanwaltschaft, Notarinnen und Notare, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte,
  5. gerichtliche Vollstreckungsbeamtinnen und –beamte, Polizeivollzugsbeamtinnen und –beamte, Bedienstete des Strafvollzugs sowie hauptamtliche Bewährungs- und Gerichtshelferinnen und –helfer,
  6. Religionsdienerinnen und –diener und Mitglieder solcher religiösen Vereinigungen, die satzungsgemäß zum gemeinsamen Leben verpflichtet sind,
  7. Personen, die acht Jahre lang als ehrenamtliche Richterinnen bzw. Richter in der Strafrechtspflege tätig gewesen sind und deren letzte Dienstleistung zu Beginn der Amtsperiode weniger als acht Jahre zurückliegt.

 

  1. Personen, die gemäß § 9 des Gesetzes zur Prüfung von Rechtsanwaltszulassungen,

      Notarbestellungen und Berufungen ehrenamtlicher Richter vom 24. Juli 1992  nicht zum

      Schöffenamt berufen werden sollen, nämlich Personen, die

  1. gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder der Rechtsstaatlichkeit verstoßen haben

oder

  1. wegen einer Tätigkeit als hauptamtliche oder inoffizielle Mitarbeiter des

Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik im Sinne des § 6 Abs. 4 des Stasi-Unterlagen-Gesetzes vom 20. Dezember 1991 oder als diesen Mitarbeiter nach § 6 Abs. 5 des Stasi-Unterlagen-Gesetzes gleichgestellte Personen für das Ehrenrichteramt nicht geeignet sind.

 

 

 

 

 

 

 

 

Anleinpflicht in Waldgebieten

 

Aufgrund der aktuellen Ereignisse in und um die Waldgebiete von Meckenheim, Alfter und dem Siebengebirge, wo wildernde Hunde wiederholt Rehe gejagt und getötet haben, richtet das Veterinäramt des Rhein-Sieg-Kreises einen dringenden Appell an die Hundehalter, beim Spaziergang mit den "Vierbeinern" ein besonders sorgsames Verhalten an den Tag zu legen und die Anleinpflicht für Hunde in Wäldern unbedingt zu beachten.

Freilaufende Hunde stellen für Wildtiere eine tödliche Gefahr dar. Infolge des langen und harten Winters sind die Energiereserven vieler Wildtiere fast vollständig aufgezehrt. So fallen sie jagenden Hunden oft schon nach kurzer Hetze zum Opfer oder sterben an den Folgen der Flucht durch endgültige Erschöpfung ihrer Widerstandskraft gegen Witterungseinflüsse und akuten Nährstoffmangel.

Auch die jetzt hochträchtigen weiblichen Wildtiere werden bei Annäherung eines freilaufenden Hundes in panikartige Flucht versetzt, was schwere Verletzungen oder aufgrund Überanstrengung eine Totgeburt zur Folge haben kann.

Bereits geborene Jungtiere sind ebenfalls akut gefährdet, da sie in den ersten Lebenstagen vollkommen fluchtunfähig sind und demnach für die Hunde eine leichte Beute darstellen, die üblicherweise kein Wild jagen. Außerdem kann es passieren, dass heranwachsende Jungtiere von ihrer Mutter durch jagende Hunde getrennt werden.

Doch nicht nur Wildtiere, auch landwirtschaftliche Nutztiere wie beispielsweise Schaf- und Rinderherden sind immer wieder Opfer jagender Hunde. Ein solcher Vorfall kann für die Besitzer infolge von Fehlgeburten und tierärztlichen Behandlungskosten hohe wirtschaftliche Verluste bedeuten.

"Lassen Sie Ihre Hunde grundsätzlich nur in übersichtlichem Gelände frei laufen. Insbesondere im Wald und dort, wo aufgrund eingeschränkter Sicht mit dem plötzlichen Auftauchen von Wildtieren zu rechnen ist, sowie in der Nähe von Schafherden sollten die Hunde immer angeleint ausgeführt werden."

Wer diese Hinweise als Hundehalter beachtet, kann mit gutem Gewissen und der gebotenen Rücksicht auf Wild- und Nutztiere auch in der freien Natur seinem Vierbeiner den gewünschten und notwendigen Freilauf ermöglichen.

Information:

Hunde, die unkontrolliert Wild und andere Tiere hetzen oder reißen gelten nach den Bestimmungen das Landehundegesetzes NRW als gefährliche Hunde und dürfen grundsätzlich nur noch angeleint ausgeführt werden. Bei Zuwiderhandlung drohen empfindliche Geldbußen.

Hundehalter, die sich als "unbelehrbar" erweisen und dem Jagdtrieb ihrer Vierbeiner gleichgültig gegenüber stehen, müssen mit ordnungsbehördlichen Maßnahmen der zuständigen Ordnungsämter rechnen.

 

Entsprechend § 33 Abs. 6 Landesjagdgesetz ist der Jagdausübungsberechtigte befugt, Hunde, die Wild erkennbar nachstellen und dieses gefährden und die sich nicht nur vorübergehend offensichtlich der Einwirkung ihres Führers entzogen haben, zu töten.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Kinderschwimmkurs – Plätze frei

 

Start:                    Mittwoch, 05. Juni 2013, 14.00 Uhr

Anmeldevordrucke erhalten Sie im Bröltal-Bad, im Rathaus, Zimmer 104, und natürlich auf der Homepage unter www.broeltalbad.de  bzw. www.ruppichteroth.de .

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Öffentliche Auslegung des Entwurfes des Einzelhandelsstandortkonzeptes für die Gemeinde Ruppichteroth

 

Der Rat der Gemeinde Ruppichteroth hat in seiner Sitzung am 13. Mai 2013 beschlossen, den Entwurf des Einzelhandelsstandortkonzeptes für die Gemeinde Ruppichteroth öffentlich auszulegen.

 

Die öffentliche Auslegung erfolgt in der Zeit

 

vom 21.05.2013 bis einschließlich 21.06.2013

 

während der Dienststunden und zwar

 

                        montags bis freitags                           von      08.30 Uhr bis 12.00 Uhr

                        montags und mittwochs                    von      14.00 Uhr bis 15.30 Uhr

                        dienstags                                            von      14.00 Uhr bis 17.00 Uhr

                        donnerstags                                        von      14.00 Uhr bis 18.00 Uhr

 

im Rathaus der Gemeinde Ruppichteroth in Schönenberg, Zimmer Nr. 106.

 

Während dieser Zeit kann der Entwurf des Einzelhandelsstandortkonzeptes eingesehen werden. Ferner ist der Entwurf im Internet unter www.ruppichteroth.de / Aktuelles / Amtliche Bekanntmachungen / Beteiligungen der Öffentlichkeit nach Baugesetzbuch eingestellt. Für Fragen stehen Ihnen Frau Wörner (02295/4928) und Herr Lang (02295/4963) gerne zur Verfügung.

 

Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist vorgebracht werden. Diese sind schriftlich im Rathaus der Gemeinde Ruppichteroth einzureichen oder zur Niederschrift vorzutragen.

Die Gemeinde prüft die vorgebrachten Stellungnahmen und teilt das Ergebnis mit. Ich weise darauf hin, dass nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen bei der Beschlussfassung des Einzelhandelskonzeptes unberücksichtigt bleiben können.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sanierung der Brücke über den Waldbrölbach bei Herrenbröl in Richtung Kammerich

 

 

Mit den Arbeiten zur Sanierung der Brücke über den Waldbrölbach bei Herrenbröl in Richtung Kammerich wird voraussichtlich ab dem 21. Mai 2013 begonnen.

 

Geplant ist eine Sanierungszeit von ca. 6 Wochen, d.h. die Arbeiten werden voraussichtlich bis Anfang Juli 2013  andauern. Während der Bauarbeiten ist eine Vollsperrung der Brücke für den Kraftfahrzeugverkehr erforderlich. Umleitungen werden entsprechend ausgeschildert. Eine fußläufige Verbindung wird weitestgehend sichergestellt.

 

Für eventuell auftretende Verkehrsbehinderungen bitte ich um Verständnis.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sprechstunden des neuen Seniorenbüros

 

 

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

sehr geehrte Seniorinnen und Senioren,

sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger mit Behinderungen!

 

Seit dem 16. Mai 2013 finden die Beratungsstunden des Seniorenbüros in einem   wöchentlichen Rhythmus, jeweils donnerstags in der Zeit von 14.00 bis         18.00 Uhr, im Rathaus in Schönenberg, Erdgeschoss Altbau, Zimmer 121, statt.

Während der Sprechstunden sind die ehrenamtlichen Beraterinnen und Berater des Arbeitskreises unter der Telefonnummer 02295-4959 persönlich erreichbar.

 

Folgende weitere Sprechstunden sind vorgesehen:

 

Donnerstag, den 23. Mai 2013,            14.00 - 18.00 Uhr.

Donnerstag, den 6. Juni 2013,            14.00 - 18.00 Uhr.

Donnerstag, den 13. Juni 2013,          14.00 - 18.00 Uhr.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Rentensprechtag

Die Deutsche Rentenversicherung Rheinland führt an jedem vierten Dienstag eines Monats Rentensprechtage für alle Versicherten der Deutschen Rentenversicherung im Rathaus der Gemeinde Ruppichteroth in Schönenberg durch.

Der nächste Rentensprechtag findet somit am

28. Mai 2013 in der Zeit von 08.30 Uhr – 11.45 Uhr

im Rathaus in Schönenberg, Zimmer 121, statt.

Neben allen anderen Fragen, können Sie sich insbesondere über die Anspruchsvoraussetzungen der einzelnen Altersrenten, die Anhebung der Altersgrenzen und die jeweiligen Vertrauensschutzregelungen informieren.

Bei Ihrer Vorsprache bitte ich  Ihre Versicherungsnummer und Ihren Personalausweis mitzubringen.

Eine Beratung findet nur nach vorhergehender Terminverein-
barung statt.

Terminvereinbarungen sind unmittelbar mit dem Service-Zentrum Gummersbach unter der Telefon Nr. 02261 / 805-01 zu treffen.

 

 

 

 

 

 

 

 

Bröltal-Bad

 

Angebote und Öffnungszeiten

 

 

montags

06 00 – 08 00 Uhr

Frühschwimmen

 

dienstags

14 00 – 15 00 Uhr

Wassergewöhnung

ab 3 Jahren

15 00 – 16 00 Uhr

Aqua Jogging

für Ungeübte u. Nichtschwimmer

16 00 – 17 00 Uhr

 

Kinderschwimmkurs

bis 01.10.2013

ab 5 ½ Jahren

mittwochs

06 00 – 08 00 Uhr

Frühschwimmen

 

14 00 – 15 00 Uhr

Kinderschwimmkurs

ab 5 ½ Jahren

15 00 – 17 30 bzw. 18 30 Uhr

Damenbad

 

(17 30 – 18 30 Uhr)

Schwimmkurs für

Erwachsene

bis voraussichtlich 26.06.2013

19 00 – 20 00 Uhr

Aquarobic

für geübte Schwimmer

donnerstags

08 00 – 13 00 Uhr

Allgemeinheit

Wassertemperatur: 30° C

Wassertiefe ab 19.00 Uhr:

1,30 – 2,00 m

15 00 – 21 00 Uhr

Allgemeinheit

 

freitags

14 00 – 15 00 Uhr

Kinderschwimmkurs

ab 5 ½ Jahren

15 00 – 18 30 Uhr

Allgemeinheit

Während der VHS-Semester ist der Nichtschwimmerbereich in der Zeit von 16 30 Uhr - 19 00 Uhr gesperrt.

19 00 – 20 00 Uhr

Aqua Power

für Schwimmer mit Kondition

20 00 – 22 00 Uhr

Allgemeinheit

eine Bahn für Bahnenschwimmer

samstags

08 00 – 12 00 Uhr

Allgemeinheit

8 00 – 09 00 Uhr

Bahnenschwimmen

sonntags

09 00 – 12 00 Uhr

Allgemeinheit

 

 

Anmeldeformulare für Kurse erhalten Sie im Bröltal-Bad und im Rathaus, Zimmer 104.

 

 

 

InfraRotCenter

Damit Sie das IRC zur gewünschten Zeit nutzen können, ist eine vorherige Terminvereinbarung sinnvoll. Rufen Sie hierzu bitte im Bröltal-Bad an unter 0 22 95 – 56 01.

Einlass bis 30 min vor Schluss.

montags

  6 00 –   8 00 Uhr

dienstags

  8 00 – 12 45 Uhr

14 00 – 20 45 Uhr

mittwochs

  6 00 – 12 45 Uhr

14 00 – 19 45 Uhr

donnerstags

  8 00 – 12 45 Uhr

15 00 – 20 45 Uhr

freitags

  8 00 – 12 45 Uhr

14 00 – 21 45 Uhr

samstags

  8 00 – 11 45 Uhr

sonntags

  9 00 – 11 45 Uhr

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bereitschaftsdienste

 

Polizei-Notruf                                       110

Feuerwehr- und Rettungsdienst:     112

Krankentransporte                                02241/19-222

 

GEMEINDEWERKE  RUPPICHTEROTH

  VER- UND ENTSORGUNGSBETRIEBE

 

Störfall – Telefon- Nummer

 

0800/ 7766655

 

Unter den o.g. Rufnummern erreichen Sie den Notdienst der Gemeindewerke Ruppichteroth für

die öffentliche Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung der Gemeinde Ruppichteroth über die Leitstelle des Aggerverbandes

 

NOTDIENST  DES  RWE

 

Bei Stromausfall im Versorgungsnetz erreichen Sie den Störungsdienst der RWE Energie AG

unter der Telefon – Nr.                    0180/2112244

 

Notruf-Nummer der Rhenag           0180/2484848

 

Ärztlicher Bereitschaftsdienst für die Gemeinde Ruppichteroth

 

In der sprechstundenfreien Zeit erreichen Sie den ärztlichen Bereitschaftsdienst aller Fachrichtungen für den Rhein-Sieg-Kreis unter der

 

zentralen Rufnummer   116 117

 

Bei lebensbedrohenden Zwischenfällen und Unfällen:                                   112

 

ZAHNÄRZTE des rechtsrheinischen Rhein-Sieg-Kreises

 

            Telefonischer Ansagedienst zum zahnärztlichen Notdienst: 01805-986700

 

Die Notfalldienstzentrale für den gesamten rechtsrheinischen RSK ist folgendermaßen besetzt:

-           wöchentlich von 18.00 Uhr bis 08.00 Uhr des darauffolgenden Morgens,

-           mittwochs von 13.00 Uhr bis zum nächsten Morgen 08.00 Uhr,

-          freitags von 14.00 Uhr bis zum nächsten Morgen 08.00 Uhr und

-           an Samstagen, Sonntagen, sowie an Feiertagen, ganztägig.

 

INFORMATIONSZENTRALE FÜR VERGIFTUNGSFÄLLE

Universitätsklinik Bonn, Telefon-Nr.: 0228-19240

 

APOTHEKEN-NOTDIENST:

 

Außerhalb der Geschäftszeiten ist ein Notdienst eingerichtet:          

 

Ruppichteroth und Umgebung

 

Samstag, den 18.05.2013

Max und Moritz-Apotheke, Hauptstr. 8, 53819 Neunkirchen, Tel.: 02247/300707

 

Sonntag, den 19.05.2013

Bergische Apotheke, Hauptstraße 44-46, 53804 Much, Tel.: 02245/1498

 

Montag, den 20.05.2013

Die Linden-Apotheke, Zeithstraße 109, 53819 Seelscheid, Tel.: 02247/97510

 

Dienstag, den 21.05.2013

Hirsch-Apotheke, Hauptstr. 26, 53804 Much, Tel.: 02245/91920

 

Mittwoch, den 22.05.2013

Rathaus-Apotheke, Hauptstraße 72, 53819 Neunkirchen, Tel.: 02247/920170

 

Donnerstag, den 23.05.2013

Rosen-Apotheke, Hauptstr. 32, 53819 Neunkirchen, Tel.: 02247/91790

 

Freitag, den 24.05.2013

Bröltal-Apotheke, Brölstr. 6, 53809 Ruppichteroth, Tel.: 02295/5171

 

Während der Nachtzeiten (22.00 – 08.30 Uhr) ist eine Nachtapotheke dienstbereit.

Die Notdienstgebühr beträgt 2,50 Euro.

 

Samstag, den 18.05.2013

Dorotheen-Apotheke, Hennef, Frankfurter Str. 56a, Tel.:; 02242/82943

Nachtapotheke: Neue Apotheke, Siegburg, Kaiserstr. 34, Tel.: 02241/63522

 

Sonntag, den 19.05.2013

Burg Apotheke, St. Augustin-Menden, Burgstr. 20, Tel.: 02241/312623

Nachtapotheke: Engelberth-Humperdinck- Apotheke, Siegburg, Humperdinckstr. 14, Tel.: 02241/592040

 

Montag, den 20.05.2013

Malteser-Apotheke, Hennef, Frankfurter Str. 72, Tel.: 02242/81234

Nachtapotheke: Apotheke am Holztor, Siegburg, Zeithstr. 7, Tel.: 02241/62944

 

Dienstag, den 21.05.2013

Albertus-Magnus-Apotheke, Hennef, Frankfurterstr. 120, Tel.: 02242/80900

Nachtapotheke: Rats-Apotheke, Siegburg, Nogenter Platz 3, Tel.: 02241/51132

 

 

Mittwoch, den 22.05.2013

Adler-Apotheke, Hennef, Frankfurter Str. 100, Tel.: 02242/2626

Nachtapotheke: Alte Apotheke, Siegburg, Markt 47, Tel.: 02241/63160

 

Donnerstag, den 23.05.2013

Marien-Apotheke, Hennef-Geistingen, Bonnerstr. 81, Tel.: 02242/2714

Nachtapotheke: Wilhelm-Apotheke, Siegburg, Wilhelmstr. 68, Tel.: 02241/65950

 

Freitag, den 24.05.2013

Dorotheen-Apotheke, Hennef, Frankfurter Str. 56a, Tel.:; 02242/82943

Nachtapotheke: Apotheke im Siegburgmed, Siegburg, Wilhelmstr. 55-63, Tel.: 02241-265230

 

 

Der Notdienst wechselt jeweils um 08.30 Uhr morgens.

 

 

LEUCHTTURM

Beratungsstelle für Alzheimer und andere Demenzerkrankungen

 

Caritasverband für den Rhein-Sieg-Kreis e.V.

Wilhelmstraße 155-157, 53721 Siegburg

Telefon: 02241/1209-0

Fax: 02241/1209-195

 

 

Homepage der Beratungsstelle „Leuchtturm“ des Caritasverbandes für den Rhein-Sieg-Kreis e.V.

www.caritas-rheinsieg.de

 

Ansprechpartnerinnen:

Jutta Fellmy, Tel.: 02241/1209305

E-mail: jutta.fellmy@caritas-rheinsieg.de

 

Doris Steubesand, Tel.: 02241/1209-311

E-mail: doris.steubesand@caritas-rheinsieg.de

 

Multiple Sklerose

DMSG Betroffenen-Berater

Uwe Stommel – DMSG Betroffenen-Berater

Tel.: 02295-902118

e-mail: Uwe.Stommel@online.de

Michael Wendel – DMSG Betroffenen-Berater

Tel.: 02243-80373

e-mail: mianwe@t-online.de

www.mskreis-ruppichteroth.de

 

 

 

             Drogen-Suchthilfen

 

1.

Suchtkrankenhilfe des Caritasverband für den Rhein-Sieg-Kreis e.V.

Ansprechpartner: Herr Pöplau

Tel.-Nr. (02241) 1209-302

2.

Diakonisches Werk Siegburg Drogenhilfe

-Zentrale und Beratungsstelle-

Ansprechpartner: Herr Wolf

Tel.-Nr.: 02241/66656

3.

Kommissariat Kriminalprävention/ Opferschutz Siegburg

Herr Seeger

Tel.-Nr.: 02241/541-4715

4.

Kriminalkommissariat 41 Siegburg

Ansprechpartner: Herr Krist

Tel.-Nr.: 02241/541-4411

5.

Gemeinschaftshauptschule Ruppichteroth

Ansprechpartnerin: Frau Stoquart

Tel.-Nr.: 02295/902301

 

Weitere Informationen sind im Rathaus, Tel.-Nr.: 02295/4925, erhältlich.

 

                  SOZIALPSYCHIATRISCHES ZENTRUM

 

Sozialpsychiatrisches Zentrum Eitorf/Siebengebirge

 

Beratungs- und Betreuungszentrum Eitorf, Spinnerweg 51-54, 53783 Eitorf
Telefon:               02243/84758-0    

Fax :                    02243/84758-11  

Beratungszeiten:
nach Vereinbarung !

 


Tagesstätte & Kontaktstelle:

Siegstrasse 16, 53783 Eitorf

Telefon:       02243/82670

Fax:             02243/842794


Öffnungszeiten:
montags         11.30 h – 14.30 h: Brunch, Offene Angebote
donnerstags   15.00 h - 19.00 h: Offener Treff

Jeden 2. Samstag  9.30 Uhr -12.00 Uhr

( Möglichkeit zum gemeinsamen Frühstück )

      

 

 

 

 

 

 

 

 

Sprechstunden der Sozialarbeiter des Jugendhilfezentrums Neunkirchen-Seelscheid,

zuständig für die Gemeinde Ruppichteroth

 

Seit dem 1. Oktober 2012 sind für die Gemeinde Ruppichteroth zwei neue Bezirkssozialarbeiter des Jugendhilfezentrums Neunkirchen-Seelscheid tätig.

Frau Wagner ist für Ruppichteroth Zentrum sowie für die Ortsteile Harth, Köttingen und Oeleroth zuständig, Herr Kastenholz für Schönenberg und Winterscheid.

Die Sprechstunde von Frau Wagner findet donnerstags in der Zeit von 14:00 - 15:00 Uhr in den Räumlichkeiten des Ökumenischen Familienzentrums „Unter`m Regenbogen“, Am Kindergarten 4, statt.

Herr Kastenholz Sprechstunde ist donnerstags von 14:00 - 15:00 Uhr im Rathaus in Schönenberg anzutreffen. Außerhalb der Sprechstunde sind die Mitarbeiter des Jugendhilfezentrums unter folgenden Rufnummern zu erreichen:

Frau Wagner: 02247/9215-5518,

Herr Kastenholz: 02247/9215-5528.

 

Außerhalb dieser Sprechzeiten und der Öffnungszeiten des Jugendhilfezentrums steht für dringende Meldungen in Sachen Kindeswohl die Feuer- und Rettungsleitstelle unter der Ruf-Nr. 112 zur Verfügung.

 

 

N e u b ü r g e r b e a u f t r a g t e r

 

des Kreistages des Rhein-Sieg-Kreises

für Aussiedler und zugezogene Ausländer

================================

 

Der Neubürgerbeauftragte   L u d w i g   N e u b e r   bietet nach telefonischer Vereinbarung

Sprechstunden an:.

 

a) in Siegburg, Kreishaus, Zimmer A 1.40

b) in Ruppichteroth, Grundschule, Schulstraße 5.

 

Anmeldung bitte über:

 

a) Tel.: 02241-133161, Fax: 02241-133198

    Email: marlene.hautkappe@rhein-sieg-kreis.de

 

b) Tel : 02295-90 23 18, Fax: 02295-90 23 19

     Email: ludwig@neuber.de

 

Eine telefonische Terminvereinbarung ist unbedingt erforderlich!

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Niederschrift des Rates

 

 

      Nachstehend wird die Niederschrift über die Sitzung des Rates der Gemeinde Ruppichteroth vom 29. April 2013 gemäß § 26 der Geschäftsordnung für den Rat der Gemeinde bekannt gegeben.

 

 

Öffentlicher Teil

 

 

Tagesordnungspunkt:

Haushaltssatzung 2013/2014;
Ergebnisplan und Finanzplan 2013 und 2014 sowie Haushaltssatzung 2013/2014
Haushaltssicherungskonzept für die Jahre 2015 bis 2023
Investitionsliste für die Jahre 2013 bis 2023

 

Der Rat der Gemeinde berät und beschließt über die in der Sitzung des Hauptausschusses am 22.04.2013

  • nicht zur Beschlussfassung gelangten Anträge und
  • verabschiedeten Beschlussempfehlungen.

 

A)

Anträge der FDP-Fraktion

 

A1)

Festsetzung der Realsteuerhebesätze
(Grundsteuer A und B sowie Gewerbesteuer)

 

Gemeindevertreter Smielick erläutert den von ihm in der Sitzung des Hauptausschusses am 22.04.2013 für die FDP-Fraktion gestellten Antrag zur Festsetzung der Realsteuerhebesätze. Unter Berücksichtigung der von Gemeindekämmerer Herr Schwamborn in der Sitzung des Hauptausschusses am 22.04.2013 dargestellten und zur weiteren Beratung in den Fraktionen bzw. Parteien übersandten Alternativvorschläge, beantragt Gemeindevertreter Smielick die Realsteuerhebesätze wie folgt festzusetzen:

 

„Die Hebesätze für die Grundsteuer A und die Gewerbesteuer werden für die Jahre 2013 und 2014 entsprechend dem Haushaltsplanentwurf festgesetzt.
 

Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird

im Jahr 2013 auf                    435 v.H. und

im Jahr 2014 auf                    450 v.H.

festgesetzt.
Die Folgejahre werden im Haushaltssicherungskonzept mit einem linearen Anstieg von 15-Punkten jährlich bis 2023 fortgeschrieben.“

 

Zustimmung durch Mehrheitsbeschluss bei

1 Ja-Stimme des Bürgermeisters, 13 Ja-Stimmen der CDU-Fraktion, 8 Ja-Stimmen der SPD-Fraktion, 4 Ja-Stimmen der FDP-Fraktion, 1 Ja-Stimme der Partei DIE LINKE
– Ortsverband Berggemeinden Much-Ruppichteroth -, 2 Nein-Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, 1 Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

 

 

A2)

Produktgruppe 1.01.06

 

Kosten für Archivierungsarbeiten

 

Gemeindevertreter Smielick beantragt für die FDP-Fraktion, den Haushaltsansatz auf der Grundlage zu reduzieren, dass der Archivar nicht mehr jährlich 180 Arbeitsstunden, sondern nur noch 120 Stunden für die Gemeinde tätig ist.

 

Gemeindekämmerer Schwamborn erläutert, dass gemäß der Beauftragung in der Sitzung des Hauptausschusses am 22.04.2013 ein Gespräch mit dem Archivar mit dem Ergebnis geführt wurde, dass künftig Anfragen zur Recherche im Archiv den Antragstellern unmittelbar durch den Archivar in Rechnung gestellt werden.

 

Der Rat der Gemeinde beschließt, dass auf der Basis der zuvor mit dem Archivar der Gemeinde abgestimmten Verfahrensweise der im Entwurf zum Haushalt 2013/2014 veranschlagte Ansatz in Höhe von 8.000,-- € auf der Grundlage von jährlich 180 Arbeitsstunden bestehen bleibt.

 

einstimmig

 

A3)

Produktgruppe 1.02.01

 

Kosten für Selbstverteidigungskurs

 

Gemeindevertreter Smielick beantragt für die FDP-Fraktion, dass die im Entwurf des Haushalts veranschlagten Aufwendungen für einen Selbstverteidigungskurs der Mitarbeiter des Rathauses im Bereich „Allgemeine Sicherheit und Ordnung“ gestrichen werden.

 

Ablehnung durch Mehrheitsbeschluss bei

4 Ja-Stimmen der FDP-Fraktion, 1 Nein-Stimme des Bürgermeisters, 13 Nein-Stimmen der CDU-Fraktion, 8 Nein-Stimmen der SPD-Fraktion, 3 Nein-Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, 1 Enthaltung der Partei DIE LINKE – Ortsverband Berg-gemeinden Much-Ruppichteroth -

 

A4)

Produktgruppe 1.09.02

 

Veräußerung von Grundstücken der Gemeinde

 

Aufgrund des Antrages von Gemeindevertreter Smielick für die FDP-Fraktion, wird die Veräußerung des Grundstückes im Bereich Dellenwiese in Winterscheid veranschlagt.

 

einstimmig

 

A5)

Produktgruppe 1.15.01

 

Beitrag an den Touristikverein „Bergischer Rhein-Sieg-Kreis“

 

Der Rat der Gemeinde beschließt aufgrund einer Empfehlung des Hauptausschusses, den Bürgermeister mit der Prüfung zu beauftragen, ob vor dem Hintergrund eines eventuellen Austritts aus dem Touristikverein eine Neuordnung des Beitrages für die Gemeinde
Ruppichteroth auf der Grundlage der Einwohnerzahlen möglich ist.

 

einstimmig

 

 

B)

Anträge der CDU-Fraktion

 

B1)

Erhalt von freiwilligen Ausgaben

 

hier: Ferienpass, Seniorennachmittage und Sportlerehrung

 

Gemeindevertreterin Winkler beantragt vor dem Hintergrund des Erhalts der freiwilligen Ausgaben, die weitere Durchführung des Ferienpasses, der Seniorennachmittage der Gemeinde und der Sportlerehrung. Der Bürgermeister wird beauftragt, im Rahmen dieser Maßnahmen bzw. Veranstaltungen Einsparungen vorzunehmen und deren Abläufe zu überarbeiten, damit diese unter Zuhilfenahme von Sponsoren für die Gemeinde kostenneutral erhalten bleiben können.

 

einstimmig

 

B2)

Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbewerbern in der
Gemeinde Ruppichteroth

 

Aufgrund einer Empfehlung des Hauptausschusses beschließt der Rat der Gemeinde,  dass zur Senkung der Unterhaltungskosten der Übergangsheime die Hausmeisterdienste wieder von Personen aus dem jeweiligen Übergangsheim nach § 5 Asylbewerberleistungsgesetz (Arbeitsgelegenheiten) bei Zahlung einer Aufwandsentschädigung von 1,-- €uro je Stunde, geleistet werden. Die Verwaltung wird entsprechend beauftragt, geeignete Personen zu dieser Arbeitsgelegenheit zu verpflichten.

 

einstimmig bei 1 Enthaltung der Partei DIE LINKE – Ortsverband Berggemeinden Much-Ruppichteroth -

 

Nachdem über alle Anträge bzw. Beschlussempfehlungen abgestimmt worden ist, tragen die Vorsitzenden der Fraktionen sowie der Gemeindevertreter der Partei DIE LINKE - Ortsverband Berggemeinden Much-Ruppichteroth – ihre Stellungnahmen (Haushaltsreden) zum Erlass der Haushaltssatzung 2013/2014 vor. Im Rahmen dessen entwickelt sich eine ausführliche Diskussion.

 

Im Anschluss daran weist Gemeindekämmerer Schwamborn auf die öffentliche Auslegung des Entwurfs des Haushalts 2013/2014 während der Dauer des Beratungsverfahrens durch den Rat in der Zeit vom 18.03. – 29.04.2013 während der Dienstzeiten des Rathauses hin. Die Auslegung ist entsprechend den Vorschriften der Hauptsatzung im Mitteilungsblatt der Gemeinde Ruppichteroth vom 01.03.2013 bekannt gemacht worden. Einsichtnahmen in den ausgelegten Entwurf sind nicht erfolgt. Einwendungen sind innerhalb des Zeitraums vom 25.03.2013 bis 15.04.2013 nicht erhoben worden.

 

Beschlussfassung:

 

Der Rat der Gemeinde beschließt

2.1

Ergebnisplan und Finanzplan 2013/2014 sowie Haushaltssatzung 2013/2014

 

 

a)

den Ergebnisplan für die Haushaltsjahre 2013 und 2014 in der von der Verwaltung vorgelegten Fassung unter Berücksichtigung der in den Sitzungen des Hauptausschusses am 22.04.2013 und des Rates am 29.04.2013 dargestellten Veränderungen bzw. Beratungsergebnisse gegenüber dem Entwurf zum Haushalt 2013/2014.

 

                                                                          2013                          2014

Hiernach wird im Ergebnisplan der

        Gesamtbetrag der Erträge auf               14.072.787 EUR    14.354.137 EUR

        Gesamtbetrag der Aufwendungen auf  17.262.004 EUR    16.893.198 EUR

festgesetzt.

 

einstimmig bei 3 Enthaltungen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

 

 

b)

den Finanzplan für die Haushaltsjahre 2013 und 2014 in der von der Verwaltung vorgelegten Fassung unter Berücksichtigung der in den Sitzungen des Hauptausschusses am 22.04.2013 und des Rates am 29.04.2013 dargestellten Veränderungen bzw. Beratungsergebnisse gegenüber dem Entwurf zum Haushalt 2013/2014.

 

Hiernach werden im Finanzplan der

             

                                                                           2013                          2014

      Gesamtbetrag der Einzahlungen aus

      laufender Verwaltungstätigkeit auf    12.663.570 EUR    13.033.840 EUR

                                     

      Gesamtbetrag der Auszahlungen aus

      laufender Verwaltungstätigkeit auf    15.128.490 EUR    14.770.610 EUR

 

 

       Gesamtbetrag der Einzahlungen aus

       der Investitionstätigkeit und der

       Finanzierungstätigkeit auf                    5.568.360 EUR       2.007.660 EUR

 

       Gesamtbetrag der Auszahlungen aus

       der Investitionstätigkeit und der

       Finanzierungstätigkeit auf                    4.825.500 EUR       2.868.550 EUR

 

festgesetzt.

 

einstimmig bei 3 Enthaltungen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

 

 

c)

die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung in der von der Verwaltung vorgelegten Fassung unter Berücksichtigung der in den Sitzungen des Hauptausschusses am 22.04.2013 und des Rates am 29.04.2013 dargestellten Veränderungen bzw. Beratungsergebnisse gegenüber dem Entwurf zum Haushalt 2013/2014.

 

einstimmig bei 3 Enthaltungen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

 

 

d)

die Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2013 und 2014.

 

In dieser Haushaltssatzung werden neben den dargestellten Erträgen und Aufwendungen des Ergebnisplanes und der Einzahlungen und Auszahlungen des Finanzplanes u.a. folgende Festsetzungen getroffen:

 

 

 

 

a)

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme für Investitionen erforderlich ist, wird auf

                                                            2013                     2014

                                                         750.000 EUR         380.000 EUR 

festgesetzt.

 

 

 

b)

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden mit Hebesatzsatzung (Ratsbeschluss vom 29.04.2013) für die Haushaltsjahre 2013 und 2014 wie folgt festgesetzt:

                                                                                    2013        2014

 

 

 

1.

für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf

 

250 v.H.

 

250 v.H.

 

 

 

2.

für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf

435 v.H.

450 v.H.

 

 

 

 

3.

für die Gewerbesteuer auf

450 v.H.

450 v.H.

 

 

 

festgesetzt.

 

 

 

einstimmig bei 3 Enthaltungen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

 

2.2

Haushaltssicherungskonzept für die Jahre 2015 bis 2023

 

a)

das im Entwurf vorgelegte Haushaltssicherungskonzept für die Jahre 2015 bis 2023 unter Berücksichtigung der in den Sitzungen des Hauptausschusses am 22.04.2013 und des Rates am 29.04.2013 dargestellten Veränderungen bzw. Beratungsergebnisse gegenüber dem Entwurf zum Haushalt 2013/2014.

 

einstimmig bei 3 Enthaltungen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

 

2.3

Investitionsliste für die Jahre 2013 bis 2023

 

a)

die Investitionsliste für die Jahre 2013 bis 2023 unter Berücksichtigung der in den Sitzungen des Hauptausschusses am 22.04.2013 und des Rates am 29.04.2013 dargestellten Veränderungen bzw. Beratungsergebnisse gegenüber dem Entwurf zum Haushalt 2013/2014.

 

einstimmig

 

 

Tagesordnungspunkt:

Feststellung des Stellenplanes für die Haushaltsjahre 2013 und 2014

 

Bürgermeister Loskill erläutert den als Tischvorlage in der Sitzung des Rates an die Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter ausgehändigten Stellenplan 2013/2014.

 

Gemeindevertreter Smielick erklärt aufgrund dessen, dass sich die von ihm in der Sitzung des Hauptausschusses für die FDP-Fraktion gestellten Anträge zum Stellenplan damit erledigt haben. Eine Beschlussfassung zu diesen Anträgen erübrigt sich somit.

 

Der Rat der Gemeinde beschließt den Stellenplan für die Haushaltsjahre 2013 und 2014 in der von der Verwaltung vorgelegten Fassung unter Berücksichtigung der in den Sitzungen des Hauptausschusses am 22.04.2013 und des Rates am 29.04.2013 dargestellten Veränderungen bzw. Beratungsergebnisse.

 

einstimmig bei 1 Enthaltung der Partei DIE LINKE – Ortsverband Berggemeinden Much-Ruppichteroth -

 

 

Tagesordnungspunkt:

Erlass einer Satzung über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze für die Haushaltsjahre 2013 und 2014

 

Unter Berücksichtigung der Darstellung unter Tagesordnungspunkt 2 (A1) beschließt der Rat der Gemeinde den Erlass der Satzung über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze für die Haushaltsjahre 2013 und 2014.

Damit werden die Steuersätze für die Gemeindesteuern für das Haushaltsjahr 2013 und 2014 wie folgt festgesetzt:

 

 

 

2013

2014

a)

Grundsteuer

 

 

 

  -  für die land- und forstwirtschaftlichen
     Betriebe (Grundsteuer A) auf

 

250 v.H.

 

250 v.H.

 

  -  für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf

435 v.H.

450 v.H.

 

 

 

 

b)

Gewerbesteuer

450 v.H.

450 v.H.

 

Zustimmung durch Mehrheitsbeschluss bei

1 Ja-Stimme des Bürgermeisters, 13 Ja-Stimmen der CDU-Fraktion, 8 Ja-Stimmen der SPD-Fraktion, 4 Ja-Stimmen der FDP-Fraktion, 1 Ja-Stimme der Partei DIE LINKE – Ortsverband Berggemeinden Much-Ruppichteroth -, 2 Nein-Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, 1 Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

 

Hinweis:
Die Satzung über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze für die Haushaltsjahre 2013 und 2014 wurde im Mitteilungsblatt (Amtsblatt) für die Gemeinde Ruppichteroth am

10. Mai 2013, Kalenderwoche 19, öffentlich bekannt gemacht.

 

 

Tagesordnungspunkt:

Nutzung des ehemaligen Hotels/Restaurants "Winterscheidermühle";

hier: Vorstellung der Freien Evangeliums ChristenGemeinden Hennef

 

Die Freien Evangeliums ChristenGemeinden aus Hennef, als Erwerber des ehemaligen Hotels/Restaurants „Winterscheidermühle“, stellen durch den Vorsitzenden, Herr David Kopp, sowie die weiteren Vertreter des Vorstandes, Herr Andreas Wittenberg, Herr Valentin Jäger und Herr Stefan Gembljuk, das Zustandekommen und Wirken des Vereins vor und skizzieren die voraussichtliche Nutzung des vorgenannten Objektes. In diesem Zusammenhang werden die Fragen der Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter beantwortet.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Nichtöffentlicher Teil

 

 

Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung wurde über folgenden Tagesordnungspunkt beraten bzw. beschlossen:

 

- Aufstockung KiTa Schönenberg im Rahmen U3-Ausbau
  hier: Auftragsvergabe für das Gewerk "Rohbauarbeiten"