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- Im Frühjahr mehr Zulassungen
- Neue Bußgelder im Straßenverkehr ab 1. April 2013

Im Frühjahr mehr Zulassungen – online-Terminreservierung nutzen!
Über www.rhein-sieg-kreis.de zum … Service Straßenverkehrsamt

Rhein-Sieg-Kreis (hei) –  Das Frühjahr steht in den „Startlöchern“. „Bei den ersten Sonnenstrahlen ist im Straßenverkehrsamt jedes Jahr eine Menge los. Wir sind bestmöglich auf das Frühjahrsgeschäft und die steigenden Zulassungszahlen vorbereitet, dennoch kann es eventuell zu längeren Wartezeiten kommen“, bittet Dieter Siegberg, Leiter des Straßenverkehrsamtes des Rhein-Sieg-Kreises, die Kundinnen und Kunden um Verständnis.

Wer langes Warten vermeiden möchte, soll die weniger publikumsintensive Zeit nutzen. Diese liegt erfahrungsgemäß in der Zeit morgens bis etwa 9 Uhr oder montags auch in der Zeit von 14 Uhr bis 16 Uhr.

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit der online-Terminreservierung. Diesen Service bietet das Straßenverkehrsamt  auf der Homepage des Rhein-Sieg-Kreises an. Über www.rhein-sieg-kreis.de und den Button „Bürgerservice“ gelangt man in der rechten Spalte zur Rubrik „ …Service Straßenverkehrsamt“. Dort bietet das Straßenverkehrsamt einen umfangreichen online-Service: es besteht die Möglichkeit, Wunschkennzeichen zu reservieren, die Zulassung durch Eingabe und Übermittlung von Daten vorzubereiten und Termine für die Fahrzeugzulassung beziehungsweise für die Fahrerlaubnisse zu reservieren. Ebenfalls findet man dort auch alle benötigten Formulare und es gibt Hinweise zu Verkehrsstörungen sowie weitere Informationen des Straßenverkehrsamtes.
Bis zu vierzehn Tage im Voraus kann ein Termin innerhalb der Öffnungszeiten reserviert werden.

Mit dem Frühjahr steigt erfahrungsgemäß auch wieder der Verkauf von Kraftfahrzeugen, um sich gegebenenfalls ein neues Fahrzeug zuzulegen. Das Straßenverkehrsamt weist deshalb eindringlich darauf hin, dass man das Fahrzeug nur dann in zugelassenem Zustand verkaufen sollte, wenn man sicher ist, dass es schnellstmöglich um- oder abgemeldet wird. Geschieht dies nicht, kommt auf den bisherigen Halter erheblicher Aufwand zu, der nicht nur mit Ärger und Aufregung, sondern auch mit erheblichen Kosten verbunden sein kann. Deshalb empfiehlt das Straßenverkehrsamt, Fahrzeuge zu verkaufen, wenn sie stillgelegt sind. Im Internet unter „Augen auf beim Fahrzeugverkauf“, zu finden unter der Rubrik „Fahrzeugzulassung“, gibt es nützliche Tipps, die man beim Kauf / Verkauf eines Fahrzeugs beachten sollte!  

Bei Fragen rund um Zulassung, Abmeldung, Fahrerlaubnis und anderes können sich die Bürgerinnen und Bürger auch telefonisch an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Siegburg oder in Meckenheim wenden. Sie sind zu erreichen beim Straßenverkehrsamt des Rhein-Sieg-Kreises, - Der Landrat -, Kaiser-Wilhelm-Platz 1, 53721 Siegburg, Telefon 02241/13-3939, oder bei der Zulassungs-/Führerscheinstelle linksrheinisch, Kalkofenstraße 2, 53340 Meckenheim, Telefon 02225/94090. 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Neue Bußgelder im Straßenverkehr ab 1. April 2013 – Sicherheit des Fahrradverkehrs soll erhöht werden

Rhein-Sieg-Kreis (dk) – Ab dem 1. April 2013 gilt die neue Straßenverkehrsordnung. Sie hat das Ziel den „Schilderwald“ in Deutschland weiter zu lichten und somit zur Verbesserung der verbleibenden Beschilderung beizutragen. „Erfreulicherweise wurde damit auch das Ziel weiter verfolgt, die Radverkehrsvorschriften zu straffen und zu vereinfachen“, zieht Dieter Siegberg vom Straßenverkehrsamt des Rhein-Sieg-Kreises eine erste Bilanz der neuen Regelungen.

Zu diesem Zweck wurde einiges angepasst:
So wurden beispielsweise die Kriterien für die Öffnung der Einbahnstraßen für den gegen gerichteten Radverkehr vereinfacht und auf Schutzstreifen wurde ein Parkverbot für den Kraftfahrzeugverkehr verankert. Damit wird ab dem 1. April insgesamt die Sicherheit des Fahrradverkehrs deutlich erhöht, was natürlich von Vorteil für die Benutzung dieses umweltfreundlichen und gesunden Gefährts ist. Letztes spart die Regelung Verkehrszeichen, da bislang Parkverbote nur mit Verkehrszeichen angeordnet werden konnten.

Für Inline-Skater gelten nun die gleichen Vorschriften wie für Fußgänger. Dies bedeutet, dass von ihnen Gehwege grundsätzlich benutzt und besondere Sorgfaltspflichten beachtet werden müssen, wenn keine gesonderte Beschilderung vorhanden ist.

Mit der neuen Straßenverkehrsordnung gehen auch Anpassungen beziehungsweise Neuerungen des Bußgeldkataloges einher. Teilweise sind neue Ahnungsmöglichkeiten hinzugekommen, teils wurden die vorgesehenen Bußgelder erhöht. „Denn leider ist die Ahndung festgestellter Verstöße und der Griff in den Geldbeutel des Verkehrsteilnehmers häufig die einzige Maßnahme, die zu geändertem und rücksichtsvollem Verhalten führt“, weiß Kreisdirektorin Annerose Heinze aus den Erfahrungen des Straßenverkehrsamtes zu berichten.
So kann das verbotswidrige Parken auf dem Schutzstreifen für Radfahrer künftig mit einem Verwarnungsgeld bis 35 € geahndet werden, wenn gleichzeitig eine Behinderung vorliegt.
Auch stellt das nicht zulässige Halten oder Parken im Bereich vor einer Ampel bei Verdeckung der Anlage eine Ordnungswidrigkeit dar, die ebenfalls mit bis zu 35 € geahndet werden kann.
Wer sein Fahrzeug auf Gehwegen, Seitenstreifen, auf einer Verkehrsinsel sowie auf einem Grünstreifen hält oder parkt, der muss mit einem höheren Verwarngeld rechnen. Die Verwarnungsgeldsätze wurden hier jeweils um 5 € angehoben.

Auch an die Freunde des Fahrens auf dem Hinterrad eines Motorrades, was gerne verniedlichend als „Wheelie“ bezeichnet wird, wurde gedacht. Dieses unverantwortliche Verhalten stellt bei Gefährdung Anderer eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße in Höhe von 50 € und der Eintragung eines Punktes im Verkehrszentralregister geahndet wird.

„Sowohl durch Aufklärung wie auch durch Ahndung sollte durch die Neuregelungen eine weitere Erhöhung der Verkehrssicherheit gewährleistet sein“, sind sich Kreisdirektorin Heinze und Dieter Siegberg sicher.