Nachrichten

- Müllabfuhr in dieser Woche
- Bröltalbad
- Warnsirenen im Rhein-Sieg-Kreis heulen zur Probe
- Inkrafttreten und Offenlegung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1.01/4 Ruppichteroth-Ost
- Sprechstunden der Schuldnerberatung des SKM Siegburg
- Rentensprechtag
- Öffentliche Auslegung des Entwurfes zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3.03/2 Gewerbegebiet Bröleck-Ost
- Wie entsorge ich die verschiedenen Lampenarten?
- Fundsachen
- Niederschrift des Ausschusses für Planung und Umweltschutz
- Bereitschaftsdienste

Müllabfuhr in dieser Woche

 

Montag

Dienstag

Mittwoch

Donnerstag

 

25.03.2013

26.03.2013

27.03.2013

28.03.2013

Restmüll

14tägig

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3

4

Restmüll

4wöchentlich

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Biotonne,

Grünabfall

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1

2

Papiertonne

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1

2

Wertstofftonne

2

3

4

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Service-Telefon der RSAG:         0 22 41 – 306-306

 

 

 

 

 

 

 

Bröltalbad

 

Erwachsenen-Schwimmkurs im Bröltal-Bad

 

Am Mittwoch, dem 27. März 2013, beginnt um 17.30 Uhr aufgrund der Nachfrage nochmals ein Schwimmkurs für Erwachsene. Nutzen Sie diese Chance und melden Sie sich an.

Detaillierte Auskünfte gibt  Ihnen gerne das Personal im Bröltal-Bad unter der Rufnummer 0 22 95 – 56 01 oder per Email unter kontakt@broeltalbad.de .

Anmeldungen erhalten Sie im Bröltal-Bad, im Rathaus, Zimmer 104, und zum Herunterladen unter www.broeltalbad.de .

 

 

Hallenbad in den Osterferien eingeschränkt geöffnet

Zum Frühschwimmen ist das Bad geöffnet

 

 

Aus Gründen der Energieeinsparung bleibt das Bad

 

am Donnerstag Vormittag, dem 28.03.2013,

 

über Ostern von Freitag, dem 29.03. bis einschl. Montag, den 01.04.2013,

 

und am Donnerstag Vormittag, dem 04.04.2013,

 

geschlossen.

An beiden o. a. Donnerstagen fallen die Warmbadetage weg.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Warnsirenen im Rhein-Sieg-Kreis heulen zur Probe

Technische Prüfung und Aufklärung zum Verhalten im Ernstfall

 

Im Rhein-Sieg-Kreis werden am Samstag, 06. April 2013 zwischen 12:00 Uhr und 12:30 Uhr die Warnsirenen heulen. Der Rhein-Sieg-Kreis führt – zusammen mit den Städten Bonn, Köln, Wesseling, Leverkusen und dem Rheinisch-Bergischen Kreis - einen Probealarm für die Warnsirenen durch.

 

Die Übung dient zum einen der Prüfung, ob alle Warnsirenen einwandfrei funktionieren. Zum anderen soll die Bevölkerung an die Bedeutung der üblichen Sirenen-Signale erinnert werden.

 

Zwischen 12:00 Uhr und 12.30 Uhr werden im gesamten Kreisgebiet mehr als 300 Sirenen verschiedene Signale abgeben.

 

 

So soll man sich beim Sirenensignal „Warnung“ im Ernstfall verhalten:

 

- Geschlossene Räume aufsuchen

- Fenster und Türen schließen

- Radio einschalten und auf Durchsagen achten, Nachbarn unterrichten

- WDR 2 (100,4 Mhz)

- Radio Bonn/Rhein-Sieg

   (je nach Empfangsort: 91,2; 94,2; 97,8; 99,9; 104,2; 107,9 Mhz)

- auf eventuelle Lautsprecherdurchsagen von Feuerwehr oder Polizei achten

- Die Notrufnummern 110 und 112 nur bei wirklichen Notfällen anrufen

 

Da es sich am 06. April 2013 nur um einen Probealarm handelt, sind diese Vorsichtsmaßnahmen an diesem Tag natürlich nicht erforderlich.

 

Beim Probealarm der Warnsirenen wird auch die Radio-Direkt-Durchsagemöglichkeit in das Programm von Radio Bonn/Rhein-Sieg getestet – d.h. das Radio-Programm wird im genannten Zeitbereich unterbrochen und es erfolgen mehrfache Informationsdurchsagen durch die Feuerwehr.

 

Informationen können auch im Internet unter www.rhein-sieg-kreis.de abgerufen werden (Unter „Bürgerservice“ bei Suche „Sirenen“ eingeben).

 

 

 

Im Unterschied hierzu steht der „normale“ Feueralarm (für die Feuerwehrleute)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Inkrafttreten und Offenlegung der 2. Änderung des Bebauungsplanes

Nr. 1.01/4 Ruppichteroth-Ost

 

Aufgrund des § 10 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 22.07.2011 (BGBl. I, S. 1509) i. V. m. §§ 7 und 41 Abs. 1 f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666) in der zur Zeit geltenden Fassung hat der Rat der Gemeinde Ruppichteroth in seiner Sitzung am 13.03.2013 die 2. Änderung des

Bebauungsplanes Nr. 1.01/4 Ruppichteroth-Ost als Satzung beschlossen.

 

Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 BauGB bekannt gemacht.

 

Die Bebauungsplanänderung mit Begründung liegt gemäß § 10 Abs. 3 BauGB während der Publikumszeiten und zwar

 

montags bis freitags                           von      08.30 Uhr bis 12.00 Uhr

dienstags                                            von      14.00 Uhr bis 17.00 Uhr

donnerstags                                       von      14.00 Uhr bis 18.00 Uhr

 

im Rathaus der Gemeinde Ruppichteroth in Schönenberg, Zimmer Nr. 106, zur Einsicht    öffentlich aus.

 

Gemäß § 215 Abs. 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass

  1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 1 bis 3 beachtliche Verletzung der Vorschriften über die dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
  2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und
  3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,

unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb von zwei Jahren seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden   Sachverhalts geltend gemacht worden sind.

 

Gemäß § 44 Abs. 5 BauGB wird auf die Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diesen Bebauungsplan nach § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie über das Erlöschen der Entschädigungsansprüche nach § 44 Abs. 4 BauGB hingewiesen.

 

Nach § 7 Abs. 6 der Gemeindeordnung NRW kann die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes gegen Satzungen und sonstige ortsrechtliche                   Bestimmungen nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn

  1. eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,
  2. die Satzung oder die sonstige ortsrechtliche Bestimmung ist nicht ordnungsgemäß       öffentlich bekanntgemacht worden,
  3. der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet, oder
  4. der Form- und Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.

 

Mit dieser Bekanntmachung, die an die Stelle der sonst für Satzungen vorgeschriebenen   Veröffentlichung tritt, wird die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1.01/4 Ruppichteroth-Ost rechtsverbindlich.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sprechstunden der Schuldnerberatung des SKM Siegburg (Katholischer Verein für soziale Dienste im Rhein-Sieg-Kreis e. V.) im Rathaus der Gemeinde Ruppichteroth

 

Die nächste Sprechstunde der Schuldnerberatung des SKM Siegburg findet am

 

            Dienstag, den 26. März  2013  in der Zeit von 14.00 bis 16.00 Uhr

 

im Rathaus der Gemeinde Ruppichteroth, Zimmer 121 statt.

 

Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass über das Sekretariat der Schuldnerberatung

(Telefon-Nr.  02241/1778-16, Frau Kranzpiller oder Frau Marlinghaus) eine

Terminvereinbarung erforderlich ist.

 

Empfänger von Leistungen nach dem SGB II (Hartz IV) müssen beim JOBCENTER  Rhein-Sieg die Ausstellung eines Berechtigungsscheines gem. § 16 Abs. 2 SGB II für die Schuldnerberatung beantragen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Rentensprechtag

Die Deutsche Rentenversicherung Rheinland führt an jedem vierten Dienstag eines Monats Rentensprechtage für alle Versicherten der Deutschen Rentenversicherung im Rathaus der Gemeinde Ruppichteroth in Schönenberg durch.

Der nächste Rentensprechtag findet somit am

26. März 2013 in der Zeit von 08.30 Uhr – 11.45 Uhr

im Rathaus in Schönenberg, Zimmer 121, statt.

Neben allen anderen Fragen, können Sie sich insbesondere über die Anspruchsvoraussetzungen der einzelnen Altersrenten, die Anhebung der Altersgrenzen und die jeweiligen Vertrauensschutzregelungen informieren.

Bei Ihrer Vorsprache bitte ich  Ihre Versicherungsnummer und Ihren Personalausweis mitzubringen.

Eine Beratung findet nur nach vorhergehender Terminverein-
barung statt.

Terminvereinbarungen sind unmittelbar mit dem Service-Zentrum Gummersbach unter der Telefon Nr. 02261 / 805-01 zu treffen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Öffentliche Auslegung des Entwurfes zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3.03/2 Gewerbegebiet Bröleck-Ost

 

Der Ausschuss für Planung und Umweltschutz des Rates der Gemeinde Ruppichteroth hat in seiner Sitzung am 27.11.2012 beschlossen, den Entwurf zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3.03/2 Gewerbegebiet Bröleck-Ost mit Begründung gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen. Die Änderung des Bebauungsplanes erfolgt in einem vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB. Auf die Umweltprüfung gemäß § 2 BauGB wird verzichtet. Die öffentliche Auslegung ist in der Zeit vom 2.1.2013 bis einschließlich 4.2.2013 erfolgt. Während der Offenlage wurde festgestellt, dass sich nach der planerischen Darstellung in der Planunterlage der Bereich der LKW-Umfahrt zu den neu zu errichtenden Laderampen mit dargestellten Pflanzflächen überschneidet.

In dem nunmehr geänderten Planentwurf wurde die Pflanzfläche aus diesem Grunde zurückgenommen. Die im Grenzbereich der B 478 vorhandenen Bäume bleiben jedoch erhalten. Dies wird durch eine entsprechende Festsetzung im Planentwurf sowie durch eine Ergänzung in den textlichen Festsetzungen zum Bebauungsplan sichergestellt. Auf Grundlage dieser geänderten Entwurfsunterlagen hat der Ausschuss für Planung und Umweltschutz des Rates der Gemeinde Ruppichteroth in seiner Sitzung am 7.3.2013 beschlossen, den Entwurf zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3.03/2 Gewerbegebiet Bröleck-Ost mit Begründung gemäß § 3 Absatz 2 BauGB erneut öffentlich auszulegen.

 

Gemäß § 4a Abs. 3 BauGB wird der von der Bebauungsplanänderung betroffenen Öffentlichkeit hiermit erneut Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum 26. April 2013 gegeben.

 

Die erneute Beteiligung wird auf die Ergänzung des Entwurfes der Bebauungsplanänderung beschränkt.

 

Die erneute öffentliche Auslegung erfolgt in der Zeit

 

vom 25. März 2013 bis einschließlich 26. April 2013

 

während der Dienststunden und zwar

 

                        montags bis freitags                           von      08.30 Uhr bis 12.00 Uhr

                        montags und mittwochs                    von      14.00 Uhr bis 15.30 Uhr

                        dienstags                                            von      14.00 Uhr bis 17.00 Uhr

                        donnerstags                                        von      14.00 Uhr bis 18.00 Uhr

 

im Rathaus der Gemeinde Ruppichteroth in Schönenberg, Zimmer Nr. 106.

 

Während dieser Zeit kann der Änderungsentwurf nebst Begründung eingesehen werden.

Ferner sind die Entwurfsunterlagen im Internet unter www.ruppichteroth.de / Aktuelles / Amtliche Bekanntmachungen / Beteiligungen der Öffentlichkeit nach Baugesetzbuch eingestellt. Für Fragen stehen Ihnen Frau Wörner (02295/4928) und Herr Lang (02295/4963) gerne zur Verfügung.

 

Gemäß § 3 Absatz 2 BauGB können Stellungnahmen während der Auslegungsfrist vorgebracht werden. Diese sind schriftlich im Rathaus der Gemeinde Ruppichteroth einzureichen oder zur Niederschrift vorzutragen.

Die Gemeinde prüft die vorgebrachten Stellungnahmen und teilt das Ergebnis mit. Ich weise darauf hin, dass nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3.03/2 Gewerbegebiet Bröleck-Ost unberücksichtigt bleiben können.

 

Lage und Abgrenzung des Änderungsbereiches sind aus dem abgedruckten Übersichtsplan ersichtlich.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Abfall-Tipp
Wie entsorge ich die verschiedenen Lampenarten?

 

Die RSAG gibt hierzu folgende Information:

Energiesparlampen und Leuchtstofflampen/Neonröhren sind quecksilberhaltig.

LED-Leuchtmittel enthalten elektronische Bauteile.

Diese Lampenarten gehören daher separat entsorgt. Kleinmengen können Sie beim Schadstoffmobil abgeben. Nächster Termin in unserer Gemeinde:
                Freitag, 22.03.2013, 10.00 – 13.00 Uhr, Schönenberg, Rathausstraße/Longdendaleplatz,
                                                       14.30 – 18.00 Uhr, Ruppichteroth, an der Bröltalhalle,
 oder – wie auch große Mengen – bei den RSAG-Entsorgungsanlagen z. B. in Eitorf, Im Auel 26,
montags – freitags, 08.00 – 17.00 Uhr und samstags 08.00 – 13.00 Uhr (außer Karsamstag).

Halogenlampen können – wie herkömmliche Glühlampen – in die Restmülltonne.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Fundsachen

 

Dem Fundamt der Gemeinde Ruppichteroth wurden folgende Fundsachen gemeldet:

 

1 Handy, Winterscheid, am 28.02.2013

1 Handy, Ruppichteroth, am 03.03.2013

 

Eigentümer bzw. Verlierer von Fundsachen sowie Fundtieren können bei Eigentums- bzw. Besitznachweis die Fundsache beim Ordnungsamt, Zimmer 101, in Empfang nehmen oder sich telefonisch unter der Rufnummer 02295/4924, 4956 melden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Niederschrift des Ausschusses für Planung und Umweltschutz

 

 

      Nachstehend wird die Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Ausschusses für Planung und Umweltschutz des Rates der Gemeinde Ruppichteroth vom 7. März 2013 gemäß § 26 der Geschäftsordnung für den Rat der Gemeinde bekannt gegeben.

 

 

Öffentlicher Teil

 

 

Tagesordnungspunkt:

1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3.03/2 Gewerbegebiet Bröleck-Ost;
hier: Erneute Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit, der berührten Behörden und
         sonstigen Träger öffentlicher Belange

 

Der Ausschuss für Planung und Umweltschutz nimmt den Planentwurf mit der Begründung zustimmend zur Kenntnis und beschließt, die betroffene Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) erneut sowie die Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB an der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3.03/2 Gewerbegebiet Bröleck-Ost zu beteiligen.

 

einstimmig

 

Die Bebauungsplanänderung und die Begründung haben in der Sitzung ausgelegen.

 

 

Tagesordnungspunkt:

2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1.01/4 Ruppichteroth Ost;
a) Entscheidung über die anlässlich der öffentlichen Auslegung eingegangenen
    Stellungnahmen
b) Satzungsbeschluss

 

a) Der Ausschuss für Planung und Umweltschutz empfiehlt dem Rat der Gemeinde zu der eingegangenen Stellungnahme der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher

Belange zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1.01/4 Ruppichteroth Ost folgendes zu beschließen:

Bezirksregierung Düsseldorf, Kampfmittelbeseitigungsdienst NRW; Stellungnahme vom 19.02.2013

Die Anregung wird zur Kenntnis genommen.

 

einstimmig

 

b) Der Ausschuss für Planung und Umweltschutz empfiehlt dem Rat der Gemeinde, die

2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1.01/4 Ruppichteroth Ost mit den Planentwurf sowie

der Begründung gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung zu beschließen.

 

einstimmig

 

Die Bebauungsplanänderung mit dem Planentwurf und der Begründung hat in der Sitzung ausgelegen.

Tagesordnungspunkt:

Abstimmung des Taxibusses Linie 534 auf die Linie 531;
- Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 21.01.2013 –

 

Die Verwaltung erläutert ergänzend die zu diesem Antrag eingeholte sowie an die Ausschussmitglieder versandte Stellungnahme vom Planungsamt des Rhein-Sieg-Kreises.

 

Der Ausschuss für Planung und Umweltschutz des Rates der Gemeinde Ruppichteroth nimmt die Stellungnahme des Rhein-Sieg-Kreises sowie die ergänzenden Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

 

 

Tagesordnungspunkt:

Lückenschluss Rad- und Gehweg von der B 478 (Bröl) über die K 17 und L 86 zur

B 478 (Schönenberg);
- Antrag der CDU-Fraktion vom 23.02.2013 –

 

Ausschussmitglied Neuber erläutert den Antrag der CDU-Fraktion. Es folgt eine angeregte Diskussion.

 

Der Ausschuss für Planung und Umweltschutz der Gemeinde beauftragt die Verwaltung, bei den zuständigen Behörden den Lückenschluss des Rad- und Gehweges von der K 17 oberhalb Derenbach entlang der L 86 Richtung Schönenberg zur B 478 zu beantragen. Ein erster Bauabschnitt bis Kuchem sollte möglichst schon hergestellt sein, wenn im Frühherbst des Jahres 2014 die Bauarbeiten an der K 17 abgeschlossen sein werden.

 

einstimmig

 

 

Tagesordnungspunkt:

Mitteilungen und Anfragen

Aktueller Stand zum Thema "Windenergie"

 

Bürgermeister Loskill informiert die Ausschussmitglieder über den aktuellen Sachstand zum Thema „Windenergie“.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bereitschaftsdienste

 

Polizei-Notruf                                       110

Feuerwehr- und Rettungsdienst:     112

Krankentransporte                                02241/19-222

 

GEMEINDEWERKE  RUPPICHTEROTH

  VER- UND ENTSORGUNGSBETRIEBE

 

Störfall – Telefon- Nummer

 

0800/ 7766655

 

Unter den o.g. Rufnummern erreichen Sie den Notdienst der Gemeindewerke Ruppichteroth für

die öffentliche Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung der Gemeinde Ruppichteroth über die Leitstelle des Aggerverbandes

 

NOTDIENST  DES  RWE

 

Bei Stromausfall im Versorgungsnetz erreichen Sie den Störungsdienst der RWE Energie AG

unter der Telefon – Nr.                    0180/2112244

 

Notruf-Nummer der Rhenag           0180/2484848

 

Ärztlicher Bereitschaftsdienst für die Gemeinde Ruppichteroth

 

In der sprechstundenfreien Zeit erreichen Sie den ärztlichen Bereitschaftsdienst aller Fachrichtungen für den Rhein-Sieg-Kreis unter der

 

zentralen Rufnummer   116 117

 

Bei lebensbedrohenden Zwischenfällen und Unfällen:                                   112

 

ZAHNÄRZTE des rechtsrheinischen Rhein-Sieg-Kreises

 

            Telefonischer Ansagedienst zum zahnärztlichen Notdienst: 01805-986700

 

Die Notfalldienstzentrale für den gesamten rechtsrheinischen RSK ist folgendermaßen besetzt:

-           wöchentlich von 18.00 Uhr bis 08.00 Uhr des darauffolgenden Morgens,

-           mittwochs von 13.00 Uhr bis zum nächsten Morgen 08.00 Uhr,

-          freitags von 14.00 Uhr bis zum nächsten Morgen 08.00 Uhr und

-           an Samstagen, Sonntagen, sowie an Feiertagen, ganztägig.

 

INFORMATIONSZENTRALE FÜR VERGIFTUNGSFÄLLE

Universitätsklinik Bonn, Telefon-Nr.: 0228-19240

 

APOTHEKEN-NOTDIENST:

 

Außerhalb der Geschäftszeiten ist ein Notdienst eingerichtet:          

 

Ruppichteroth und Umgebung

 

Samstag, den 23.03.2013

Burg-Apotheke, Dr. Wirtz-Straße 3, 53804 Much, Tel.: 02245/91650

 

Sonntag, den 24.03.2013

Hirsch-Apotheke, Hauptstr. 26, 53804 Much, Tel.: 02245/91920

 

Montag, den 25.03.2013

Rathaus-Apotheke, Hauptstraße 72, 53819 Neunkirchen, Tel.: 02247/920170

 

Dienstag, den 26.03.2013

Rosen-Apotheke, Hauptstr. 32, 53819 Neunkirchen, Tel.: 02247/91790

 

Mittwoch, den 27.03.2013

Bröltal-Apotheke, Brölstr. 6, 53809 Ruppichteroth, Tel.: 02295/5171

 

Donnerstag, den 28.03.2013

Burg-Apotheke, Dr. Wirtz-Straße 3, 53804 Much, Tel.: 02245/91650

 

Freitag, den 29.03.2013

Bröltal-Apotheke, Brölstr. 6, 53809 Ruppichteroth, Tel.: 02295/5171

 

Während der Nachtzeiten (22.00 – 08.30 Uhr) ist eine Nachtapotheke dienstbereit.

Die Notdienstgebühr beträgt 2,50 Euro.

 

Samstag, den 23.03.2013

Adler-Apotheke, Hennef, Frankfurter Str. 100, Tel.: 02242/2626

Nachtapotheke: St. Georgs Apotheke, St. Augustin-Buisdorf, Oberdorfstr. 42, Tel.: 02241/50280

 

Sonntag, den 24.03.2013

Marien-Apotheke, Hennef-Geistingen, Bonnerstr. 81, Tel.: 02242/2714

Nachtapotheke: Valentin Apotheke, St. Augustin-Menden, Burgstr. 6, Tel.: 02241/314500

 

Montag, den 25.03.2013

Dorotheen-Apotheke, Hennef, Frankfurter Str. 56a, Tel.:; 02242/82943

Nachtapotheke: Doc Morris Apotheke, St. Augustin-Mülldorf, Südstr. 33, Tel.: 02241/202023

 

 

 

Dienstag, den 26.03.2013

Burg-Apotheke, Hennef, Kaiserstraße 1, Tel.: 02242/3211

Nachtapotheke: Apotheke Alte Heerstraße, St. Augustin, Alte Heerstr. 60, Tel.: 02241/1482400

 

Mittwoch, den 27.03.2013

Malteser-Apotheke, Hennef, Frankfurter Str. 72, Tel.: 02242/81234

Nachtapotheke: Merlin Apotheke am Hochhaus, St. Augustin-Menden, Mittelstr. 111, Tel.: 02241/97700

 

Donnerstag, den 28.03.2013

Albertus-Magnus-Apotheke, Hennef, Frankfurterstr. 120, Tel.: 02242/80900

Nachtapotheke: Kronen Apotheke, St. Augustin-Hangelar, Kölnstr. 107, Tel.: 02241/27013

 

Freitag, den 29.03.2013

Adler-Apotheke, Hennef, Frankfurter Str. 100, Tel.: 02242/2626

Nachtapotheke: Adler-Apotheke, Hennef, Frankfurter Str. 100, Tel.: 02242/2626

 

Der Notdienst wechselt jeweils um 08.30 Uhr morgens.

 

 

LEUCHTTURM

Beratungsstelle für Alzheimer und andere Demenzerkrankungen

 

Caritasverband für den Rhein-Sieg-Kreis e.V.

Wilhelmstraße 155-157, 53721 Siegburg

Telefon: 02241/1209-0

Fax: 02241/1209-195

 

 

Homepage der Beratungsstelle „Leuchtturm“ des Caritasverbandes für den Rhein-Sieg-Kreis e.V.

www.caritas-rheinsieg.de

 

Ansprechpartnerinnen:

Jutta Fellmy, Tel.: 02241/1209305

E-mail: jutta.fellmy@caritas-rheinsieg.de

 

Doris Steubesand, Tel.: 02241/1209-311

E-mail: doris.steubesand@caritas-rheinsieg.de

 

Multiple Sklerose

DMSG Betroffenen-Berater

Uwe Stommel – DMSG Betroffenen-Berater

Tel.: 02295-902118

e-mail: Uwe.Stommel@online.de

Michael Wendel – DMSG Betroffenen-Berater

Tel.: 02243-80373

e-mail: mianwe@t-online.de

www.mskreis-ruppichteroth.de

 

             Drogen-Suchthilfen

 

1.

Suchtkrankenhilfe des Caritasverband für den Rhein-Sieg-Kreis e.V.

Ansprechpartner: Herr Pöplau

Tel.-Nr. (02241) 1209-302

2.

Diakonisches Werk Siegburg Drogenhilfe

-Zentrale und Beratungsstelle-

Ansprechpartner: Herr Wolf

Tel.-Nr.: 02241/66656

3.

Kommissariat Kriminalprävention/ Opferschutz Siegburg

Herr Seeger

Tel.-Nr.: 02241/541-4715

4.

Kriminalkommissariat 41 Siegburg

Ansprechpartner: Herr Krist

Tel.-Nr.: 02241/541-4411

5.

Gemeinschaftshauptschule Ruppichteroth

Ansprechpartnerin: Frau Stoquart

Tel.-Nr.: 02295/902301

 

Weitere Informationen sind im Rathaus, Tel.-Nr.: 02295/4925, erhältlich.

 

                  SOZIALPSYCHIATRISCHES ZENTRUM

 

Sozialpsychiatrisches Zentrum Eitorf/Siebengebirge

 

Beratungs- und Betreuungszentrum Eitorf, Spinnerweg 51-54, 53783 Eitorf
Telefon:               02243/84758-0    

Fax :                    02243/84758-11  

Beratungszeiten:
nach Vereinbarung !

 


Tagesstätte & Kontaktstelle:

Siegstrasse 16, 53783 Eitorf

Telefon:       02243/82670

Fax:             02243/842794


Öffnungszeiten:
montags         11.30 h – 14.30 h: Brunch, Offene Angebote
donnerstags   15.00 h - 19.00 h: Offener Treff

Jeden 2. Samstag  9.30 Uhr -12.00 Uhr

( Möglichkeit zum gemeinsamen Frühstück )

      

 

 

 

 

 

 

Sprechstunden der Sozialarbeiter des Jugendhilfezentrums Neunkirchen-Seelscheid,

zuständig für die Gemeinde Ruppichteroth

 

Seit dem 1. Oktober 2012 sind für die Gemeinde Ruppichteroth zwei neue Bezirkssozialarbeiter des Jugendhilfezentrums Neunkirchen-Seelscheid tätig.

Frau Wagner ist für Ruppichteroth Zentrum sowie für die Ortsteile Harth, Köttingen und Oeleroth zuständig, Herr Kastenholz für Schönenberg und Winterscheid.

Die Sprechstunde von Frau Wagner findet donnerstags in der Zeit von 14:00 - 15:00 Uhr in den Räumlichkeiten des Ökumenischen Familienzentrums „Unter`m Regenbogen“, Am Kindergarten 4, statt.

Herr Kastenholz Sprechstunde ist donnerstags von 14:00 - 15:00 Uhr im Rathaus in Schönenberg anzutreffen. Außerhalb der Sprechstunde sind die Mitarbeiter des Jugendhilfezentrums unter folgenden Rufnummern zu erreichen:

Frau Wagner: 02247/9215-5518,

Herr Kastenholz: 02247/9215-5528.

 

Außerhalb dieser Sprechzeiten und der Öffnungszeiten des Jugendhilfezentrums steht für dringende Meldungen in Sachen Kindeswohl die Feuer- und Rettungsleitstelle unter der Ruf-Nr. 112 zur Verfügung.

 

 

N e u b ü r g e r b e a u f t r a g t e r

 

des Kreistages des Rhein-Sieg-Kreises

für Aussiedler und zugezogene Ausländer

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Der Neubürgerbeauftragte   L u d w i g   N e u b e r   bietet nach telefonischer Vereinbarung

Sprechstunden an:.

 

a) in Siegburg, Kreishaus, Zimmer A 1.40

b) in Ruppichteroth, Grundschule, Schulstraße 5.

 

Anmeldung bitte über:

 

a) Tel.: 02241-133161, Fax: 02241-133198

    Email: marlene.hautkappe@rhein-sieg-kreis.de

 

b) Tel : 02295-90 23 18, Fax: 02295-90 23 19

     Email: ludwig@neuber.de

 

Eine telefonische Terminvereinbarung ist unbedingt erforderlich!