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Herzlichen Glückwunsch Frau Agnes Horsch, Ruppichteroth, Burgstraße 26, zur Vollendung des 90. Lebensjahres am 16. März 2013. Frau Helene Köplin, Ruppichteroth, Winterscheid, Am Altenhof 7, zur Vollendung des 95. Lebensjahres am 19. März 2013. Herrn Josef Krämer, Ruppichteroth, Hover Weg 14, zur Vollendung des 80. Lebensjahres am 19. März 2013.

- Rentensprechtag
- Bürgermeistersprechstunde am 21. März 2013 – Ich bin für Sie da!
- Müllabfuhr in dieser Woche
- Bröltal-Bad Ruppichteroth
- Spende der „Bergischen Heimatkrippe“
- Hundehaltung
- Straßenreinigung
- Sprechstunden der Schuldnerberatung des SKM Siegburg
- Betrieb von Rasenmähern, Freischneidern, Grastrimmern, Rasentrimmern, Laubbläser und Laubsaugern
- Lärm – leider ein alltägliches Problem
- Niederschrift des Ausschusses für Jugend, Familie und Senioren
- Niederschrift des Ausschusses für Planung und Umweltschutz und des Ausschusses für Wirtschaftsförderung, Kultur und Tourismus
- Niederschrift des Hauptausschusses
- Bereitschaftsdienste

 

 

 

Rentensprechtag

 

Die Deutsche Rentenversicherung Rheinland führt an jedem vierten Dienstag eines Monats Rentensprechtage für alle Versicherten der Deutschen Rentenversicherung im Rathaus der Gemeinde Ruppichteroth in Schönenberg durch.

 

Der nächste Rentensprechtag findet somit am

 

26. März 2013 in der Zeit von 08.30 Uhr – 11.45 Uhr

 

im Rathaus in Schönenberg, Zimmer 121, statt.

 

Neben allen anderen Fragen, können Sie sich insbesondere über die Anspruchsvoraussetzungen der einzelnen Altersrenten, die Anhebung der Altersgrenzen und die jeweiligen Vertrauensschutzregelungen informieren.

 

Bei Ihrer Vorsprache bitte ich  Ihre Versicherungsnummer und Ihren Personalausweis mitzubringen.

 

Eine Beratung findet nur nach vorhergehender Terminverein-

barung statt.

 

Terminvereinbarungen sind unmittelbar mit dem Service-Zentrum Gummersbach unter der Telefon Nr. 02261 / 805-01 zu treffen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bürgermeistersprechstunde am 21. März 2013 – Ich bin für Sie da!

 

 

An jedem dritten Donnerstag eines Monats – jeweils in der Zeit von 14.00 bis 17.00 Uhr – stehe ich für Fragen und Probleme der Bürgerinnen und Bürger, die sich auf das gemeindliche Geschehen beziehen, im persönlichen Gespräch zur Verfügung. Gerne komme ich auch mit Ihnen vor Ort ins Gespräch.

 

Zur Koordination der Sprechstunde bitte ich, die Termine unter der Telefonnummer 02295/4921 zu vereinbaren. Gleichzeitig bitte ich zur Vorbereitung des Termins, mir die Themen Ihrer Fragen, Anregungen und Hinweise vorab mitzuteilen. Ebenfalls besteht die Möglichkeit, mit mir die Gesprächstermine per E-Mail unter der Adresse buergermeister-sprechstunde@ruppichteroth.de abzustimmen.

 

Folgende weitere Sprechstunden sind vorgesehen:

 

Donnerstag, den 16. Mai 2013,  14.00 – 17.00 Uhr.

Donnerstag, den 20. Juni 2013,  14.00 – 17.00 Uhr.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Müllabfuhr in dieser Woche

 

Donnerstag

Freitag

Samstag

 

21.03.2013

22.03.2013

23.03.2013

Restmüll

14tägig

1

2

---

Restmüll

4wöchentlich

---

---

---

Biotonne,

Grünabfall

3

4

---

Papiertonne

3

4

---

Wertstofftonne

---

---

1


Service-Telefon der RSAG:         0 22 41 – 306-306

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bröltal-Bad Ruppichteroth, In der Schleeharth 20, Tel. 0 22 95 – 56 01

 

Schwimmkurs für Kinder ab 5 ½ Jahren

dienstags            16.00 – 17.00 Uhr           
Start sobald genügend Anmeldungen vorliegen

                                                                              

Aqua Jogging

auch für Nichtschwimmer und Ungeübte geeignet
Start: Dienstag, 26.03.2013, 15.00 Uhr
 

Anmeldevordrucke im Bröltal-Bad oder im Rathaus in Schönenberg, Zimmer Nr. 104,

zum Herunterladen unter www.broeltalbad.de  oder per Email anfordern: kontakt@broeltalbad.de

 

Bröltal-Bad Ruppichteroth, In der Schleeharth 20, Tel. 0 22 95 – 56 01

 

Vorerst letzte Chance:                                 Schwimmkurs für Erwachsene

Start: Mittwoch, 27.03.2013, 17.30 Uhr
 

Anmeldevordrucke im Bröltal-Bad oder im Rathaus in Schönenberg, Zimmer Nr. 104,

zum Herunterladen unter www.broeltalbad.de  oder per Email anfordern: kontakt@broeltalbad.de
 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Dankeschön

 

Spende der „Bergischen Heimatkrippe“  an das St. Theresiengymnasium,

Ruppichteroth – Schönenberg.

 

 

In der Zeit vom zweiten Adventssonntag, dem 9. Dezember 2012, bis zum Samstag, dem

2. Februar 2013 konnte die Heimatkrippe wieder besichtigt werden. Im Mitteilungsblatt der Gemeinde Ruppichteroth vom 21. Dezember 2012 haben wir mitgeteilt, dass die „Bergische Heimatkrippe“ nach 21 Jahren zum letzten Mal zu sehen sein würde. So konnten wir mit Freude feststellen, dass wir in dieser Zeit 783 Krippenbesucher von Nah und Fern begrüßen durften.

Am Sonntag, dem 13. Januar 2013, um 16.00 Uhr, hatten wir den über die Grenzen des Rhein-Sieg-Kreises bekannten Mädchenchor des St.-Theresien-Gymnasiums aus Schönenberg zu Gast.

 

Zum Ausklang der Weihnachtszeit bekamen wir eine schöne Auswahl von Weihnachtsliedern zu hören. Da uns der Wettergott schönes und ebenso kaltes Winterwetter bescherte, hatten wir die Besucher mit warmen Getränken versorgt.

Bis zum letzten Tag der Besichtigungszeit kamen noch viele Krippenbesucher, worüber wir uns natürlich sehr gefreut haben.

Am Sonntag, dem 24. Februar 2013, um 17.30 Uhr, konnten wir der Rektorin des

St.-Theresien-Gymnasiums in Schönenberg, Schwester Michaela, im großen Speisesaal, wo sich eine große Schar von Schülerinnen versammelt hatten, unsere Spende von 1.460 € übergeben.

An dieser Stelle möchten wir uns ganz herzlich bei allen Spendern bedanken. Ein besonderer Dank geht an Herrn Siegfried Klucke. Über viele Jahre hat er freundlicherweise den Fahrdienst mit dem Pendelbus bei gutem und schlechtem Wetter übernommen.

Ebenso danken wir auch der Gemeindeverwaltung für die kostenlose Bereitstellung des Gemeindebusses. Unser Herr Bürgermeister Mario Loskill und Herr Harald Happ waren für uns immer ansprechbar und hilfsbereit.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Vera Symanski und Alois Müller

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Hundehaltung

 

 

Sehr geehrte Hundhalterinnen und Hundehalter,

 

ich möchte hier noch mal die Hundehalterpflichten nach dem Landeshundegesetz NRW, (LHundG NRW) welches am 01.01.2003 in Kraft getreten ist, und der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Gemeinde Ruppichteroth, aufzeigen.

 

Alle Hunde, egal welche Rasse, Größe, Gewicht usw., sind beim Ordnungsamt und beim Steueramt der Gemeinde Ruppichteroth anzumelden.

 

Für alle Hunde gelten:

 

-     Anzeigepflicht bei Steuer- und Ordnungsamt

-     Grundpflicht zum gefahrenvermeidenden Umgang

-     ALLE Hunde sind innerhalb einer zusammenhängenden Orts- bzw. Wohnlage (z.B. innerhalb geschlossener Ortschaft) an einer zur Vermeidung von Gefahren geeigneten Leine zu führen!!!

-     Anleinpflicht in Örtlichkeiten und Situationen mit typischerweise erhöhtem Publikumsverkehr (z.B. Volksfesten)

-     Verbot der Agressionsausbildung, -zucht und -kreuzung

 

Das LHundG NRW unterscheidet nach Rassen und körperlichen Merkmalen in nunmehr vier verschiedene Hundegruppen:

 

1.) „gefährliche Hunde“ § 3 LHundG,

2.) „Hunde bestimmter Rassen“ § 10 LHundG,

3.) „große Hunde“ § 11 LHundG und

4.) die anderen („kleinen“) Hunde.

 

 

Hunde der Gruppen 1.) und 2.) dürfen nur mit Erlaubnis der zuständigen Behörde (Ordnungsamt der Gemeinde Ruppichteroth) gehalten werden.

Die Erlaubnis muss von den Hundehaltern beantragt werden. Sie kann im Einzelfall versagt werden.

Sollten Sie beabsichtigen, sich einen Hund dieser Gruppen zuzulegen, halten Sie bitte unbedingt vorher Rücksprache mit dem Ordnungsamt, da geprüft werden muss, ob Sie einen Hund dieser Rassen halten bzw. anschaffen dürfen.

 

Neue Haltungen von „gefährlichen Hunden“ der Gruppe 1.) dürfen nur bei Vorliegen eines besonderen privaten oder öffentlichen Interesses erlaubt werden.

Hieran sind sehr strenge Vorgaben gestellt!!!

 

Zudem dürfen die Hunde der Gruppen 1.) und 2.) nur mit Leine und Maulkorb (Maulkorb ab dem siebtem Lebensmonat) ausgeführt werden!!!

Eine Befreiung von dieser Pflicht kann beantragt werden, wenn der Hund erfolgreich an einer amtlichen Verhaltensprüfung teilgenommen hat.

 

 

Anforderungen an den Umgang mit Hunden der Gruppen 1.) - 3.) sind:

  • Sachkundenachweis, soweit nicht dreijährige unbeanstandete Haltung oder Zugehörigkeit zu sachkundigen Personenkreisen oder Berufsgruppen, Sachkundebescheinigung durch anerkannte Stellen (z.B. Hundesportvereine) oder benannte Tierärztinnen/Tierärzte
  • Nachweis der Zuverlässigkeit; Vorlage eines Führungszeugnisses (Gruppe 1.) +2.) und bei Anhaltspunkten für Unzuverlässigkeit)
  • Haftpflichtversicherung für den Hund
  • Kennzeichnung des Hundes mit Mikrochip

Sollten Sie als Hundehalter Ihren Hund bisher noch nicht ordnungsgemäß gemeldet haben, so bitte ich Sie dies umgehend nachzuholen, um so einem etwaigen Ordnungswidrigkeitenverfahren zu entgehen.

 

Verstöße (wie z.B. das Nichtanmelden eines Hundes oder unangeleintes umherlaufen lassen innerhalb geschlossener Ortschaften) gegen die Vorschriften des Landeshundegesetzes sind Ordnungswidrigkeiten, diese können gemäß § 20 Abs. 3 LHundG NRW mit einer Geldbuße bis zu 100.000 Euro geahndet werden.

 

Ich möchte in diesem Zusammenhang darauf hinweisen, dass zukünftig die Einhaltung der Vorschriften des Landeshundegesetzes durch Außendienstmitarbeiter der Gemeinde Ruppichteroth strenger überprüft und im Falle eines Verstoßes ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet wird.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Straßenreinigung

in der Gemeinde Ruppichteroth


 

Die Gemeindestraßen werden voraussichtlich am

Montag, dem 18. März 2013

gereinigt.

Halten Sie bitte an diesem Tag nach Möglichkeit die Verkehrsflächen von Fahrzeugen frei.

Zeitliche Angaben können leider nicht gemacht werden. Ich bitte um Verständnis dafür, dass die Straßenreinigung je nach Wetterlage (auch bei Minustemperaturen ohne Schneefall) kurzfristig verschoben werden muss.

 

 

 

 

 

 

 

Sprechstunden der Schuldnerberatung des SKM Siegburg (Katholischer Verein für soziale Dienste im Rhein-Sieg-Kreis e. V.) im Rathaus der Gemeinde Ruppichteroth

 

Die nächste Sprechstunde der Schuldnerberatung des SKM Siegburg findet am

 

            Dienstag, den 26. März  2013  in der Zeit von 14.00 bis 16.00 Uhr

 

im Rathaus der Gemeinde Ruppichteroth, Zimmer 121 statt.

 

Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass über das Sekretariat der Schuldnerberatung

(Telefon-Nr.  02241/1778-16, Frau Kranzpiller oder Frau Marlinghaus) eine

Terminvereinbarung erforderlich ist.

 

Empfänger von Leistungen nach dem SGB II (Hartz IV) müssen beim JOBCENTER  Rhein-Sieg die Ausstellung eines Berechtigungsscheines gem. § 16 Abs. 2 SGB II für die Schuldnerberatung beantragen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Betrieb von Rasenmähern, Freischneidern, Grastrimmern, Rasentrimmern, Laubbläser und Laubsauger

 

Aufgrund von wiederholten Nachfragen informiere ich hiermit über die geltenden Regelungen für den Betrieb von Rasenmähern, Freischneidern, Grastrimmern, Rasentrimmern, Laubbläser und Laubsauger.

 

Die 32. Verordnung zu Durchführung des Bundes- Immissionsschutzgesetzes (Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung) gilt nicht für land- und forstwirtschaftliche Geräte und Geräte ohne eigenen Antrieb, deren Schneidemechanismus durch die Räder angetrieben wird (sog. Handrasenmäher).

 

Entsprechend der vorgenannten Verordnung sind Geräte und Maschinen grundsätzlich nur in der Zeit von 07.00 Uhr bis 20.00 Uhr zu betreiben.

 

Eine Ausnahme von dieser zeitlichen Beschränkung bilden folgende Maschinen und Geräte:

 

  • gemäß Anhang zu § 1 Geräte- und Maschinenverordnung Ziffer 02 – Freischneider
  • gemäß Anhang zu § 1 Geräte- und Maschinenverordnung Ziffer 24 – Grastrimmer
  • gemäß Anhang zu § 1 Geräte- und Maschinenverordnung Ziffer 34 – Laubbläser
  • gemäß Anhang zu § 1 Geräte- und Maschinenverordnung Ziffer 34 – Laubsauger

 

Diese Geräte dürfen ausschließlich in der Zeit von 09.00 Uhr bis 13.00 Uhr und von 15.00 Uhr bis 17.00 Uhr betrieben werden.

 

Von einem Freischneider spricht man, wenn der Antrieb des Gerätes durch einen Verbrennungsmotor erfolgt und der Werkzeugbesatz aus Metall oder Kunststoffscheiben mit verschiedenen Zahnungen besteht.

 

Von einem Grastrimmer spricht man, wenn der Antrieb des Gerätes durch einen Verbrennungsmotor erfolgt und der Werkzeugbesatz aus rotierenden Fäden oder Schnüren aus Kunststoff besteht.

 

Von einem Rasentrimmer spricht man, wenn der Antrieb des Gerätes durch einen Elektromotor erfolgt und der Werkzeugbesatz ausschließlich aus einem Fadenkopf besteht. Dieser fällt nicht unter die Ausnahmeregelung und darf in der Zeit von 07.00 Uhr bis 20.00 Uhr betrieben werden.

 

Rasenmäher außer solche im land- und forstwirtschaftlichen Einsatz dürfen nicht

 

  1. an Werktagen in der Zeit von 20.00 Uhr bis 07.00 Uhr, sowie an
  2. Sonn und Feiertagen betrieben

 

werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Lärm – leider ein alltägliches Problem

 

Lärm sind Geräusche, die durch Lautstärke oder Art störend wirken. Hört der Musikliebhaber Beethoven in Originallautstärke ist das für ihn (oder sie) ein Genuss. Der Nachbar sieht das voraussichtlich anders – vor allem nach 22.00 Uhr, wenn er am nächsten Morgen arbeiten muss. Für ihn ist das Lärm, der ihn stört.

Lärm ist also kein absoluter Wert, es ist zumindest teilweise ein subjektives Problem.
Zu dem Lärm aus der Nachbarschaft kommt noch Lärm des Straßenverkehrs, Fluglärm und Arbeitsgeräusche von Maschinen.

Spielende Kinder sind zwar laut, aber dieser Lärm muss hingenommen werden. Wir waren alle mal Kinder und Spielen ist Teil einer normalen Entwicklung der Kinder.

 

Das Landesimmissionsschutzgesetz (LImschG)
Nach § 3 Abs. 1 LImschG muss sich jede/r so verhalten, dass schädliche Umwelteinflüsse (dazu gehört auch Lärm) vermieden werden, soweit dies nach den Umständen des Einzelfalls möglich und zumutbar ist. Lärm darf also sein, wenn er unvermeidlich ist, dann aber nur bis zur gesetzlichen Lärmgrenze.
Die Nachtruhe ergibt sich aus § 9 LImschG – sie dauert von 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr. In dieser Zeit sind Betätigungen verboten, die die Nachtruhe stören können.
Hierzu muss ein verbreiteter Irrtum aufgeklärt werden: Es gibt nicht das Recht, einmal im Jahr richtig Lärm zu machen. Auch nicht auf einer Geburtstagsfeier.

In der übrigen Zeit (also von 06.00 Uhr bis 22.00 Uhr) dürfen Geräte, die der Schallerzeugung dienen (Radios, Stereoanlagen, Musikinstrumente) nur so laut genutzt werden, dass Dritte nicht erheblich belästigt werden.
 

Unzulässiger Lärm stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Bußgeld von bis zu 5.000 € geahndet werden kann.
Ergibt sich keine Ordnungswidrigkeit aus dem Immissionsschutzrecht dient § 117 des Ordnungswidrigkeitengesetzes (OWiG) als sog. Auffangtatbestand; vermeidbarer Lärm ist jedenfalls unzulässig, wenn er Dritte erheblich belästigt oder gesundheitlich beeinträchtigt.

Ein häufiger Streitfall zwischen Nachbarn: Nutzung von Gartenwerkzeug.


Motorisierte Gartenwerkzeuge (Rasenmäher, Freischneider, Häcksler, Kettensägen usw.) dürfen nicht an Sonn- und Feiertagen und nicht zwischen 20.00 Uhr und 07.00 Uhr benutzt werden.
Haben die Geräte kein EU-Umweltkennzeichen, dürfen sie werktags nur von 09.00 Uhr – 13.00 Uhr und von 15.00 Uhr – 17.00 Uhr genutzt werden.
 

Wichtiger Hinweis :
Die Rasenmäherverordnung gibt es seit 2003 nicht mehr.

Das private Recht
Wenn Ihr Nachbar nur Sie stört (nicht die Allgemeinheit) haben Sie einen Anspruch nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), dass er dies unterlässt.
Nachbarschaftsrechtliche Ansprüche können Sie über die Schiedsperson geltend machen. Gerichtliche Schritte sind erst möglich, wenn eine Schlichtung durch die Schiedsperson gescheitert ist. Sie können auch einen Anwalt hinzuziehen.
Was tun bei Lärm?
Sprechen Sie den Verursacher an – in einem Gespräch kann meistens viel geregelt werden. Laute Musik stört nicht, wenn Sie auf der Arbeit sind. Dann muss der Sohn des Nachbarn eben tagsüber Schlagzeug üben.

Vielleicht muss der Nachbar ja auch nur einmal am Abend Rasen mähen und hat einen Grund dafür. Dann können Sie das sicherlich tolerieren. Bevor Sie die Polizei oder das Ordnungsamt einschalten – reden Sie bitte miteinander.

Wenn das nicht hilft, sprechen Sie die Ordnungsbehörde an. Hat die Ordnungsbehörde keinen Dienst (z. B. nachts) hilft Ihnen die Polizei weiter. Die Polizei ermittelt dann den Sachverhalt und gibt den Vorgang an die Ordnungsbehörde ab.

Ansprechpartner der Ordnungsbehörde in der Gemeindeverwaltung Ruppichteroth :

 

  • Herr Jochen Breuer, Tel.: 02295 / 4925
  • Herr Peter Gauchel, Tel.: 02295 / 4923

 

 

 

 

 

 

 

 

Niederschrift des Ausschusses für Jugend, Familie und Senioren

 

 

      Nachstehend wird die Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Ausschusses für Jugend, Familie und Senioren des Rates der Gemeinde Ruppichteroth vom 24. Januar 2013 gemäß

      § 26 der Geschäftsordnung für den Rat der Gemeinde bekannt gegeben.

 

 

Öffentlicher Teil

 

 

Tagesordnungspunkt:

Kinder- und Jugendfragestunde

 

Die sachkundige Einwohnerin für Jugendarbeit, Frau Friederike Altwicker, konnte leider an

der Sitzung nicht teilnehmen. Stellvertretend erkundigt sich Herr Frank Halberstadt als Leiter des Jugendzentrums nach dem derzeitigen Sachstand zu den Vorbereitungen des Kinder- und Jugendtages 2013. Gemeindeamtmann Jochen Breuer führt aus, dass der Kinder- und Jugendtag am 13.10.2013 in Schönenberg stattfinden wird. Der Arbeitskreis Jugend Ruppichteroth als verantwortliches Gremium ist mit den Vorbereitungen befasst.

 

Tagesordnungspunkt:

Jugendzentrum Ruppichteroth;

hier: Aktueller Bericht über die Arbeit des Jugendzentrums

 

Der Leiter des Jugendzentrums, Herr Halberstadt, und Frau Latz, berichten über die Arbeit

des Trägers, Internationaler Bund (IB) Soziale Dienste GmbH, in den drei Jugendzentren Ruppichteroth, Schönenberg und Winterscheid. Sie stellen unter anderem die Personal-entwicklung des Trägers, bezogen auf die Tätigkeit in der Gemeinde Ruppichteroth, dar.

Darüber hinaus stellen die Ausschussmitglieder Fragen zur Betreuung der Kinder und Jugendlichen in der Gemeinde Ruppichteroth, die von Herrn Halberstadt und Frau Latz beantwortet werden. Gleichzeitig erläutert das Jugendzentrum ausführlich ihre Angebote zur Freizeitgestaltung sowie zu Ernährungsfragen.

 

Der Ausschuss für Jugend, Familie und Senioren nimmt den aktuellen Bericht über die Arbeit des Jugendzentrums zur Kenntnis.

 

Tagesordnungspunkt:

U3-Umbau bzw. Ausbau von Kindertageseinrichtungen in der Gemeinde Ruppichteroth;
hier: Sachstandsbericht Kindertageseinrichtung "Spatzennest" in Schönenberg

 

Bürgermeister Loskill berichtet über den derzeitigen Informationsstand zum U3-Umbau bzw.  Ausbau sowie über die damit verbundenen Wirtschaftlichkeitsberechnungen der Maßnahmen zur energetischen Sanierung der Kindertageseinrichtung „Spatzennest“ in Schönenberg.

Anhand der vorliegenden Berechnungen erweisen sich die geplanten energetischen Sanierungen an dem bestehenden Gebäude mit einer Amortisationszeit von 20 Jahre als unwirtschaftlich. Die dafür kalkulierten Kosten in Höhe von 110.000,- € werden in der Investitionssumme nicht mehr berücksichtigt.

 

Der Ausschuss für Jugend, Familie und Senioren nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.

 

 

Tagesordnungspunkt:

Umfrage "Lebensperspektiven mit zunehmendem Alter in Ruppichteroth";
hier: Vorstellung der Auswertungsergebnisse

 

BM Loskill stellt anhand einer Beamer-Präsentation die ersten Auswertungsergebnisse zur Umfrage „Lebensperspektiven mit zunehmendem Alter in Ruppichteroth“ vor.

Er berichtet über die vorgesehene detailliertere Auswertung der vorliegenden Ergebnisse im Arbeitskreis Senioren/behindete Menschen.

 

Der Ausschuss für Jugend, Familie und Senioren nimmt die Ausführungen des Bürgermeisters zur Kenntnis.

 

 

Tagesordnungspunkt:

Sachkundiger Einwohner für Seniorenfragen,
Sachkundiger Einwohner für Behindertenfragen
- Antrag der FDP-Fraktion vom 08.11.2012 –

 

Der Ausschuss diskutiert die seitens der FDP-Fraktion gestellten Fragen des eingereichten Antrages vom 08.11.2012 und fasst entsprechend der Vorlage folgenden Beschluss:

 

  1. Der Ausschuss für Jugend, Familie und Senioren nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Beantwortung der im Antrag der FDP-Fraktion vom 8. November 2012 gestellten Fragen zur Kenntnis.

 

  1. Der Ausschuss für Jugend, Familie und Senioren empfiehlt darüber hinaus dem Rat der Gemeinde zu beschließen, als weiteren sachkundigen Einwohner in den Ausschuss für Jugend, Familie und Senioren zu wählen:

 

Sprecher des Arbeitskreises Senioren/behinderte Menschen:

Herr Reinhold Woywod, Velken                                                        

 

als seine Stellvertreterinnen:

Frau Ingrid Dorn, Ruppichteroth,

1. stellv. Sprecherin des Arbeitskreises Senioren/behinderte Menschen,

 

Frau Petra Feck, Velken

2. stellv. Sprecherin des Arbeitskreises Senioren/behinderte Menschen.

 

Die beiden Stellvertreterinnen vertreten den Sprecher in der genannten Reihenfolge.

 

einstimmig

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Niederschrift des Ausschusses für Planung und Umweltschutz und

des Ausschusses für Wirtschaftsförderung, Kultur und Tourismus

 

 

Nachstehend wird die Niederschrift über die gemeinsame öffentliche Sitzung des Ausschusses für Planung und Umweltschutz und des Ausschusses für Wirtschaftsförderung, Kultur und Tourismus des Rates der Gemeinde Ruppichteroth vom 21. Januar 2013 gemäß

      § 26 der Geschäftsordnung für den Rat der Gemeinde bekannt gegeben.

 

 

Öffentlicher Teil

 

 

Tagesordnungspunkt:

Aufstellung der 23. Änderung des Flächennutzungsplans zur Ausweisung von Konzentrationszonen für Windenergieanlagen

 

Herr Müller vom Landschaftsarchitekturbüro Hellmann + Kunze erläutert anhand einer

Beamer-Präsentation das Verfahren zur Erstellung der Windenergie-Potenzialuntersuchung – Gesamtkonzeption der Windenergie in der Gemeinde Ruppichteroth. Im Anschluss beantwortet Herr Müller Fragen der Ausschussmitglieder.

 

Der Ausschuss für Planung und Umweltschutz des Rates der Gemeinde Ruppichteroth beschließt, ein Verfahren zur 23. Änderung des Flächennutzungsplans zur Ausweisung von Konzentrationszonen für Windenergieanlagen bezogen auf das gesamte Gemeindegebiet durchzuführen.

 

einstimmig

 

Tagesordnungspunkt:

Aufstellung der 24. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich des Huwil-Geländes, ehemaliges Werk I und Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange

 

Bürgermeister Loskill erläutert mündlich zu diesem Tagesordnungspunkt.

 

Der Ausschuss für Planung und Umweltschutz des Rates der Gemeinde Ruppichteroth

beschließt

 

  1. gemäß § 2 Abs. 1 BauGB, den Flächennutzungsplan für den Bereich des ehemaligen Geländes des Huwil-Werks I an der Brölstraße, Gemarkung Ruppichteroth, Flur 11, Flurstücke 263/1, 987/263, 1380, 1381, 1384, 1387, 1389, von derzeit „gewerbliche Baufläche“ in „Sonderbaufläche für großflächigen und nicht großflächigen Einzelhandel“ zu ändern;

 

einstimmig

 

  1. die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB.

 

einstimmig

 

Der Ausschuss für Wirtschaftsförderung, Kultur und Tourismus des Rates der Gemeinde nimmt die vorgenannten Beschlüsse des Ausschusses für Planung und Umweltschutz zustimmend zur Kenntnis.

 

einstimmig

 

Tagesordnungspunkt:

Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens gemäß § 12 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) für eine Teilfläche des Huwil-Geländes, ehemaliges Werk I und Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange

 

Nach einleitenden Worten von Bürgermeister Loskill folgt eine angeregte Diskussion.

 

Der Ausschuss für Planung und Umweltschutz des Rates der Gemeinde Ruppichteroth

beschließt

 

  1. gemäß § 12 Abs. 2 BauGB, ein Bebauungsplanverfahren (vorhabenbezogener Bebauungsplan) für den Bereich des ehemaligen Betriebsgeländes des Huwil-Werks I, Gemarkung Ruppichteroth, Flur 11, Flurstücke 263/1, 987/263, 1380, 1381, 1384, 1387, 1389 einzuleiten mit dem Ziel, Planungsrecht zur Errichtung eines Fachmarktzentrums mit einer Gesamtverkaufsfläche von max. 5.000 m² zu schaffen;

 

Zustimmung durch Mehrheitsbeschluss bei

5 Ja-Stimmen der CDU-Fraktion, 3 Ja-Stimmen der SPD-Fraktion, 2 Ja-Stimmen der FDP-Fraktion, 1 Nein-Stimme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

 

  1. die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB.

 

Zustimmung durch Mehrheitsbeschluss bei

5 Ja-Stimmen der CDU-Fraktion, 3 Ja-Stimmen der SPD-Fraktion, 2 Ja-Stimmen der FDP-Fraktion, 1 Nein-Stimme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

 

Der Ausschuss für Wirtschaftsförderung, Kultur und Tourismus des Rates der Gemeinde nimmt die vorgenannten Beschlüsse des Ausschusses für Planung und Umweltschutz zustimmend zur Kenntnis.

 

einstimmig

 

Tagesordnungspunkt:

Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

für eine Teilfläche des Huwil-Geländes, ehemaliges Werk I und Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung sowie der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange

 

Nach einleitenden Worten von Bürgermeister Loskill folgt eine angeregte Diskussion.

 

Der Ausschuss für Planung und Umweltschutz des Rates der Gemeinde Ruppichteroth

beschließt

  1. gemäß § 2 Abs. 1 BauGB einen Bebauungsplan für das Gebiet westlich des ehemaligen Huwil-Werks I an der Brölstraße, Gemarkung Ruppichteroth, Flur 11, Flurstücke 1285, 1352, 1353, 1354, 1355 aufzustellen mit dem Ziel, Planungsrecht für gewerbliche Nutzungen zu schaffen;

 

Zustimmung durch Mehrheitsbeschluss bei

5 Ja-Stimmen der CDU-Fraktion, 3 Ja-Stimmen der SPD-Fraktion, 2 Enthaltungen der FDP-Fraktion, 1 Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

 

  1. die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB.

 

Zustimmung durch Mehrheitsbeschluss bei

5 Ja-Stimmen der CDU-Fraktion, 3 Ja-Stimmen der SPD-Fraktion, 2 Enthaltungen der FDP-Fraktion, 1 Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

 

Der Ausschuss für Wirtschaftsförderung, Kultur und Tourismus des Rates der Gemeinde nimmt die vorgenannten Beschlüsse des Ausschusses für Planung und Umweltschutz zustimmend zur Kenntnis.

 

einstimmig

 

Tagesordnungspunkt:

Schäden durch Überflutungen

- Antrag der CDU-Fraktion vom 28.12.2012 –

 

Ausschussmitglied Neuber von der CDU-Fraktion erläutert den Antrag.

Im Anschluss berichtet Frau Wörner mündlich und beantwortet die im Antrag gestellten

Fragen.

 

Die Mitglieder der beiden anwesenden Ausschüsse nehmen die Ausführungen zustimmend zur Kenntnis.

 

Tagesordnungspunkt:

Maisanbau in der Gemeinde Ruppichteroth

- Antrag der FDP-Fraktion vom 09.01.2013 –

 

Ausschussmitglied Smielick von der FDP-Fraktion erläutert den Antrag und präsentiert zum Einstieg in das Thema Fotos von zerstörten Maisfeldern.

Es folgt ein Vortrag anhand einer Beamer-Präsentation von Herrn Schockemöhle, Geschäftsführer Kreisstellen der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen.

Im Anschluss daran beantwortet er Fragen der Ausschussmitglieder.

 

Die Mitglieder der beiden anwesenden Ausschüsse nehmen die Ausführungen zur Kenntnis.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Niederschrift des Hauptausschusses

 

 

      Nachstehend wird die Niederschrift über die Sitzung des Hauptausschusses des Rates der Gemeinde Ruppichteroth vom 5. März 2013 gemäß § 26 der Geschäftsordnung für den Rat

      der Gemeinde bekannt gegeben.

 

 

Öffentlicher Teil

 

Tagesordnungspunkt:

Kommunalwahl 2014;

hier: Satzung über die Zahl der Gemeindevertreter/innen

 

Der Hauptausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde, dass im Rahmen der Kommunalwahl 2014 die Zahl der nach § 3 Abs. 2 Satz 1 Buchstabe a) des Kommunalwahlgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen zu wählenden Vertreter für den Rat der Gemeinde Ruppichteroth gemäß derzeit geltender unbefristeter Satzungsregelung um 2 Vertreter verringert bleibt und somit weiterhin 30 Vertreter, davon 15 in Wahlbezirken, beträgt.

 

Dies hat zur Folge, dass die Satzung der Gemeinde Ruppichteroth über die Zahl der Gemeindevertreter/innen vom 24.06.2008 nicht aufzuheben und durch eine neue Satzungsregelung zu ersetzen ist.
 

Zustimmung durch Mehrheitsbeschluss bei

5 Ja-Stimmen der CDU-Fraktion, 2 Ja-Stimmen der FDP-Fraktion, 1 Nein-Stimme

des Bürgermeisters, 3 Nein-Stimmen der SPD-Fraktion, 1 Nein-Stimme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

 

 

Tagesordnungspunkt:

Beitritt zur interkommunalen Verbraucher-Genossenschaft im Städte- und Gemeindebund NRW

 

Der Hauptausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde den Beitritt der Gemeinde
Ruppichteroth zur interkommunalen Einkaufsgemeinschaft des Städte- und Gemeindebundes NRW (KoPart eG).
Der Bürgermeister wird beauftragt, den Beitritt zu vollziehen. Die Vertretung der Gemeinde Ruppichteroth in der Genossenschaftsversammlung erfolgt durch Gemeindeoberverwaltungsrat Heribert Schwamborn, im Falle seiner Verhinderung durch Gemeindeamtsrätin Gabriele Wörner.

 

einstimmig

 

 

 

 

 

Nichtöffentlicher Teil

 

Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung wurde über folgende Tagesordnungspunkte beraten bzw. beschlossen:

 

- Bauliche Unterhaltung von Brücken über den Waldbrölbach:
  a) bei Herrenbröl Richtung Kammerich
  b) bei Harth / Waldfrieden;
  hier: Auftragsvergabe der Bauarbeiten

 

- Erlass von Gewerbesteuer

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bereitschaftsdienste

 

Polizei-Notruf                                       110

Feuerwehr- und Rettungsdienst:     112

Krankentransporte                                02241/19-222

 

GEMEINDEWERKE  RUPPICHTEROTH

  VER- UND ENTSORGUNGSBETRIEBE

 

Störfall – Telefon- Nummer

 

0800/ 7766655

 

Unter den o.g. Rufnummern erreichen Sie den Notdienst der Gemeindewerke Ruppichteroth für

die öffentliche Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung der Gemeinde Ruppichteroth über die Leitstelle des Aggerverbandes

 

NOTDIENST  DES  RWE

 

Bei Stromausfall im Versorgungsnetz erreichen Sie den Störungsdienst der RWE Energie AG

unter der Telefon – Nr.                    0180/2112244

 

Notruf-Nummer der Rhenag           0180/2484848

 

Ärztlicher Bereitschaftsdienst für die Gemeinde Ruppichteroth

 

In der sprechstundenfreien Zeit erreichen Sie den ärztlichen Bereitschaftsdienst aller Fachrichtungen für den Rhein-Sieg-Kreis unter der

 

zentralen Rufnummer   116 117

 

Bei lebensbedrohenden Zwischenfällen und Unfällen:                                   112

 

ZAHNÄRZTE des rechtsrheinischen Rhein-Sieg-Kreises

 

            Telefonischer Ansagedienst zum zahnärztlichen Notdienst: 01805-986700

 

Die Notfalldienstzentrale für den gesamten rechtsrheinischen RSK ist folgendermaßen besetzt:

-          wöchentlich von 18.00 Uhr bis 08.00 Uhr des darauffolgenden Morgens,

-          mittwochs von 13.00 Uhr bis zum nächsten Morgen 08.00 Uhr,

-          freitags von 14.00 Uhr bis zum nächsten Morgen 08.00 Uhr und

-          an Samstagen, Sonntagen, sowie an Feiertagen, ganztägig.

 

INFORMATIONSZENTRALE FÜR VERGIFTUNGSFÄLLE

Universitätsklinik Bonn, Telefon-Nr.: 0228-19240

 

APOTHEKEN-NOTDIENST:

 

Außerhalb der Geschäftszeiten ist ein Notdienst eingerichtet:          

 

Ruppichteroth und Umgebung

 

Samstag, den 16.03.2013

Max und Moritz-Apotheke, Hauptstr. 8, 53819 Neunkirchen, Tel.: 02247/300707

 

Sonntag, den 17.03.2013

Bröltal-Apotheke, Brölstr. 6, 53809 Ruppichteroth, Tel.: 02295/5171

 

Montag, den 18.03.2013

Burg-Apotheke, Dr. Wirtz-Straße 3, 53804 Much, Tel.: 02245/91650

 

Dienstag, den 19.03.2013

Hirsch-Apotheke, Hauptstr. 26, 53804 Much, Tel.: 02245/91920

 

Mittwoch, den 20.03.2013

Rathaus-Apotheke, Hauptstraße 72, 53819 Neunkirchen, Tel.: 02247/920170

 

Donnerstag, den 21.03.2013

Rosen-Apotheke, Hauptstr. 32, 53819 Neunkirchen, Tel.: 02247/91790

 

Freitag, den 22.03.2013

Bröltal-Apotheke, Brölstr. 6, 53809 Ruppichteroth, Tel.: 02295/5171

 

Während der Nachtzeiten (22.00 – 08.30 Uhr) ist eine Nachtapotheke dienstbereit.

Die Notdienstgebühr beträgt 2,50 Euro.

 

Samstag, den 16.03.2013

Albertus-Magnus-Apotheke, Hennef, Frankfurterstr. 120, Tel.: 02242/80900

Nachtapotheke: Apotheke Dr. Hardt, St. Augustin-Mülldorf, Bonner Str. 81, Tel.. 02241/932130

 

Sonntag, den 17.03.2013

Adler-Apotheke, Hennef, Frankfurter Str. 100, Tel.: 02242/2626

Nachtapotheke: Pleis Apotheke, St. Augustin-Niederpleis, Niederpleiser Str. 87, Tel.: 02241/336655

 

Montag, den 18.03.2013

Marien-Apotheke, Hennef-Geistingen, Bonnerstr. 81, Tel.: 02242/2714

Nachtapotheke: Augustinus Apotheke,  St. Augustin-Ort, Uhlandstr. 13, Tel.: 02241/204200

 

 

 

Dienstag, den 19.03.2013

Dorotheen-Apotheke, Hennef, Frankfurter Str. 56a, Tel.:; 02242/82943

Nachtapotheke: Falken Apotheke, St. Augustin-Hangelar, Kölnstr. 93, Tel.: 02241/203216

 

Mittwoch, den 20.03.2013

Burg-Apotheke, Hennef, Kaiserstraße 1, Tel.: 02242/3211

Nachtapotheke: Antonius Apotheke, St. Augustin-Niederpleis, Steinkreuzstr. 21, Tel.: 02241/334510

 

Donnerstag, den 21.03.2013

Malteser-Apotheke, Hennef, Frankfurter Str. 72, Tel.: 02242/81234

Nachtapotheke: Rosen Apotheke, St. Augustin-Mülldorf, Niederpleiserstr. 48, Tel.: 02241/342040

 

Freitag, den 22.03.2013

Albertus-Magnus-Apotheke, Hennef, Frankfurterstr. 120, Tel.: 02242/80900

Nachtapotheke: Rathaus Apotheke, St. Augustin-Zentrum, Markt 16, Tel.: 02241/203940

 

Der Notdienst wechselt jeweils um 08.30 Uhr morgens.

 

LEUCHTTURM

Beratungsstelle für Alzheimer und andere Demenzerkrankungen

 

Caritasverband für den Rhein-Sieg-Kreis e.V.

Wilhelmstraße 155-157, 53721 Siegburg

Telefon: 02241/1209-0

Fax: 02241/1209-195

 

Homepage der Beratungsstelle „Leuchtturm“ des Caritasverbandes für den Rhein-Sieg-Kreis e.V.

www.caritas-rheinsieg.de

 

Ansprechpartnerinnen:

Jutta Fellmy, Tel.: 02241/1209305

E-mail: jutta.fellmy@caritas-rheinsieg.de

 

Doris Steubesand, Tel.: 02241/1209-311

E-mail: doris.steubesand@caritas-rheinsieg.de

 

Multiple Sklerose

DMSG Betroffenen-Berater

Uwe Stommel – DMSG Betroffenen-Berater

Tel.: 02295-902118

e-mail: Uwe.Stommel@online.de

Michael Wendel – DMSG Betroffenen-Berater

Tel.: 02243-80373

e-mail: mianwe@t-online.de

www.mskreis-ruppichteroth.de

 

             Drogen-Suchthilfen

 

1.

Suchtkrankenhilfe des Caritasverband für den Rhein-Sieg-Kreis e.V.

Ansprechpartner: Herr Pöplau

Tel.-Nr. (02241) 1209-302

2.

Diakonisches Werk Siegburg Drogenhilfe

-Zentrale und Beratungsstelle-

Ansprechpartner: Herr Wolf

Tel.-Nr.: 02241/66656

3.

Kommissariat Kriminalprävention/ Opferschutz Siegburg

Herr Seeger

Tel.-Nr.: 02241/541-4715

4.

Kriminalkommissariat 41 Siegburg

Ansprechpartner: Herr Krist

Tel.-Nr.: 02241/541-4411

5.

Gemeinschaftshauptschule Ruppichteroth

Ansprechpartnerin: Frau Stoquart

Tel.-Nr.: 02295/902301

 

Weitere Informationen sind im Rathaus, Tel.-Nr.: 02295/4925, erhältlich.

 

                  SOZIALPSYCHIATRISCHES ZENTRUM

 

Sozialpsychiatrisches Zentrum Eitorf/Siebengebirge

 

Beratungs- und Betreuungszentrum Eitorf, Spinnerweg 51-54, 53783 Eitorf
Telefon:               02243/84758-0    

Fax :                    02243/84758-11  

Beratungszeiten:
nach Vereinbarung !

 


Tagesstätte & Kontaktstelle:

Siegstrasse 16, 53783 Eitorf

Telefon:       02243/82670

Fax:             02243/842794


Öffnungszeiten:
montags         11.30 h – 14.30 h: Brunch, Offene Angebote
donnerstags   15.00 h - 19.00 h: Offener Treff

Jeden 2. Samstag  9.30 Uhr -12.00 Uhr

( Möglichkeit zum gemeinsamen Frühstück )

      

 

 

 

 

 

 

Sprechstunden der Sozialarbeiter des Jugendhilfezentrums Neunkirchen-Seelscheid,

zuständig für die Gemeinde Ruppichteroth

 

Seit dem 1. Oktober 2012 sind für die Gemeinde Ruppichteroth zwei neue Bezirkssozialarbeiter des Jugendhilfezentrums Neunkirchen-Seelscheid tätig.

Frau Wagner ist für Ruppichteroth Zentrum sowie für die Ortsteile Harth, Köttingen und Oeleroth zuständig, Herr Kastenholz für Schönenberg und Winterscheid.

Die Sprechstunde von Frau Wagner findet donnerstags in der Zeit von 14:00 - 15:00 Uhr in den Räumlichkeiten des Ökumenischen Familienzentrums „Unter`m Regenbogen“, Am Kindergarten 4, statt.

Herr Kastenholz Sprechstunde ist donnerstags von 14:00 - 15:00 Uhr im Rathaus in Schönenberg anzutreffen. Außerhalb der Sprechstunde sind die Mitarbeiter des Jugendhilfezentrums unter folgenden Rufnummern zu erreichen:

Frau Wagner: 02247/9215-5518,

Herr Kastenholz: 02247/9215-5528.

 

Außerhalb dieser Sprechzeiten und der Öffnungszeiten des Jugendhilfezentrums steht für dringende Meldungen in Sachen Kindeswohl die Feuer- und Rettungsleitstelle unter der Ruf-Nr. 112 zur Verfügung.

 

 

N e u b ü r g e r b e a u f t r a g t e r

 

des Kreistages des Rhein-Sieg-Kreises

für Aussiedler und zugezogene Ausländer

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Der Neubürgerbeauftragte   L u d w i g   N e u b e r   bietet nach telefonischer Vereinbarung

Sprechstunden an:.

 

a) in Siegburg, Kreishaus, Zimmer A 1.40

b) in Ruppichteroth, Grundschule, Schulstraße 5.

 

Anmeldung bitte über:

 

a) Tel.: 02241-133161, Fax: 02241-133198

    Email: marlene.hautkappe@rhein-sieg-kreis.de

 

b) Tel : 02295-90 23 18, Fax: 02295-90 23 19

     Email: ludwig@neuber.de

 

Eine telefonische Terminvereinbarung ist unbedingt erforderlich!