Nachrichten


- Teilsperrung der Kreisstraße 17 – in Ruppichteroth
- Müllabfuhr in dieser Woche
- Rentensprechtag
- Fundsachen
- Jetzt Jugendgruppenleiter werden – Kreisjugendamt bietet in den Herbstferien Grundkurs an
- Aktuelle Bodenrichtwerte 2013
- Verkehrsregelung Burgstraße in Ruppichteroth
- Haushaltssatzung der Gemeinde Ruppichteroth
- Sitzung des Betriebsausschusses
- Sitzung des Hauptausschusses
- Sitzung des Ausschusses für Planung und Umweltschutz
- Wahl der Schöffinnen und Schöffen
- Bereitschaftsdienste

Teilsperrung der Kreisstraße 17 – in Ruppichteroth

 

Arbeiten zum Neubau des gemeinsamen Rad-/Gehweges beginnen am 26.02.2013

 

Nachdem die hartnäckige Winterwitterung  den Beginn der Bauarbeiten bisher nachhaltig verhindert hat, ist nunmehr geplant am kommenden Dienstag, den 26.02.2013 zu starten.

Hierzu werden zunächst die bereits auf ihren Einsatz wartenden Baustellenabsicherungen in Betrieb genommen. Ab Mittwoch geht es dann mit den eigentlichen Arbeiten los.

 

Die Arbeiten werden in mehreren Bauabschnitten – jeweils unter Teilsperrung – durchgeführt, d. h. zur Durchführung der Arbeiten wird eine „Wanderbaustelle“ mit halbseitiger Sperrung eingerichtet und der Verkehr einbahnig signalgeregelt vorbeigeführt.

Gearbeitet wird immer an zwei Teilabschnitten gleichzeitig, wobei diese derart räumlich getrennt liegen werden, um gegenseitige den Verkehrsfluss beeinflussende Umstände auszuschließen.

 

Als Erstes wird unmittelbar angrenzend an die Bundesstraße B478 mit Teilabschnitt 1, sowie ab der Einmündung Zur Römerstraße mit Teilabschnitt 2 begonnen.

 

Der ÖPNV wird mit den bei derartigen Verkehrsführungen üblichen zeitlichen Verzögerung wie gewohnt verkehren. Auf etwaige bauablaufbedingte Verlegungen von Haltestellen wird vorher durch Aushang hingewiesen.

 

Nach Fertigstellung des Geh-/Radweges wird dann die von allen betroffenen Verkehrsteilnehmern schon lange herbeigesehnte Komplettsanierung der Fahrbahn durchgeführt. Über Einzelheiten dieser Arbeiten wird zeitnah zur Ausführung nochmals informiert.

 

Mit der Ausführung der Arbeiten ist die Firma Martin Wurzel Baugesellschaft mbH aus Jülich beauftragt.

 

Die Baukosten betragen für alle Abschnitte zusammen ca. 4.150.000,-- €.

 

Die Gesamtarbeiten werden voraussichtlich im Frühherbst 2014 beendet sein.

 

Feuerwehr und Rettungsdienste sind über die Sperrung unterrichtet.

 

Das Planungsamt des Rhein-Sieg-Kreises bittet um Verständnis für die mit den Bauarbeiten verbundenen Beeinträchtigungen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Müllabfuhr in dieser Woche

 

 

Donnerstag

Freitag

 

07.03.2013

08.03.2013

Restmüll

14tägig

1

2

Restmüll

4wöchentlich

1

2

Biotonne,

Grünabfall

3

4


 

Service-Telefon der RSAG:         0 22 41 – 306-306

CD-Recycling – eine runde Sache                             

 

Mitmachen – Umwelt schützen

 

Sie können CDs unverpackt (ohne Hülle o.ä.) und ohne Aufkleber im Rathaus Schönenberg, Zimmer 104, abgeben. Diese CDs werden von der RSAG abgeholt und zum Recycling weitergeleitet.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Rentensprechtag

Die Deutsche Rentenversicherung Rheinland führt an jedem vierten Dienstag eines Monats Rentensprechtage für alle Versicherten der Deutschen Rentenversicherung im Rathaus der Gemeinde Ruppichteroth in Schönenberg durch.

Der nächste Rentensprechtag findet somit am

26. März 2013 in der Zeit von 08.30 Uhr – 11.45 Uhr

im Rathaus in Schönenberg, Zimmer 121, statt.

Neben allen anderen Fragen, können Sie sich insbesondere über die Anspruchsvoraussetzungen der einzelnen Altersrenten, die Anhebung der Altersgrenzen und die jeweiligen Vertrauensschutzregelungen informieren.

Bei Ihrer Vorsprache bitte ich  Ihre Versicherungsnummer und Ihren Personalausweis mitzubringen.

Eine Beratung findet nur nach vorhergehender Terminverein-
barung statt.

Terminvereinbarungen sind unmittelbar mit dem Service-Zentrum Gummersbach unter der Telefon Nr. 02261 / 805-01 zu treffen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Fundsachen

 

Dem Fundamt der Gemeinde Ruppichteroth wurde folgende Fundsache gemeldet:

 

1 Fahrrad, Schönenberg, 25.02.2013

 

Eigentümer bzw. Verlierer von Fundsachen sowie Fundtieren können bei Eigentums- bzw. Besitznachweis die Fundsache beim Ordnungsamt, Zimmer 101, in Empfang nehmen oder sich telefonisch unter der Rufnummer 02295/4924, 4956 melden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Jetzt Jugendgruppenleiter werden –

Kreisjugendamt bietet in den Herbstferien Grundkurs an

 

 

Rhein-Sieg-Kreis (ke) – Vom 23. bis 27. März 2013 veranstaltet das Kreisjugendamt des Rhein-Sieg-Kreises gemeinsam mit den Jugendämtern der Städte Lohmar, Meckenheim, Rheinbach und Sankt Augustin ein einwöchiges Ausbildungsseminar für angehende Jugendgruppenleiterinnen und Jugendgruppenleiter.

 

„Immer mehr Kinder und Jugendliche engagieren sich freiwillig in der Kinder- und Jugendarbeit. Sie investieren oft einen großen Teil ihrer Freizeit in eine ehrenamtliche Tätigkeit, um Kindern und Gleichaltrigen eine sinnvolle Freizeitgestaltung anzubieten. Sie wollen ihre eigene Erlebniswelt gestalten“, so Rüdiger Hötger, Mitarbeiter des Kreisjugendamtes für den Rhein-Sieg-Kreis.

 

Um dieser erfreulichen Entwicklung und dem begeisterten Engagement vieler junger Helfer Rechnung zu tragen, bietet das Kreisjugendamt auch in den Osterferien wieder einen Grundkurs für die Arbeit mit Jugendgruppen an. Unter dem Motto „Gruppen leiten mit Spaß, Mut und Methode“ werden die notwendigen pädagogischen, methodischen, organisatorischen und rechtlichen Grundlagen für eine qualifizierte Arbeit mit Jugendlichen vermittelt. Neben allgemeinen Informationen zur Gruppenarbeit steht das „praktische Einmaleins“ auf dem Programm, von der Gestaltung einer Gruppenstunde über Events für Jugendliche bis zur Organisation und Durchführung von Ferienfreizeiten. Aber auch Spiel, Spaß und Aktion kommen während des Kurses nicht zu kurz.

 

Teilnehmen können alle, die mindestens 16 Jahre alt sind. Die Kursgebühr beträgt 60 Euro inklusive Übernachtung und Verpflegung.  

 

Nähere Informationen zum Kursinhalt und zur Anmeldung erhalten Interessierte bei Rüdiger Hötger vom Jugendhilfezentrum des Rhein-Sieg-Kreises für Neunkirchen-Seelscheid, Much und Ruppichteroth (Telefon: 02247/9215-5539, E-Mail: ruediger.hoetger@rhein-sieg-kreis.de). Eine verbindliche schriftliche Anmeldung ist erforderlich.

 

 

Juleica – Die Jugendgruppenleitercard

 

Juleica ist ein bundesweit einheitlicher Ausweis für ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Jugendarbeit. Sie ist Legitimation - z.B. gegenüber öffentlichen Stellen - und Qualifikationsnachweis zugleich – wer eine Juleica hat, hat eine Ausbildung nach festgeschriebenen Qualitätsstandards absolviert. Bundesweit gibt es über 100.000 Ehrenamtliche in der Jugendarbeit, die eine gültige Juleica besitzen.

 

Ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Jugendarbeit können eine Juleica beantragen, wenn sie mindestens 16 Jahre alt sind und die Teilnahme an einer den Richtlinien entsprechenden Ausbildung nachweisen können.

 

Nähere Informationen zur Juleica und zum Antragsverfahren gibt es unter www.juleica.de.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Rhein-Sieg-Kreis und in der Stadt Troisdorf

 

 

Aktuelle Bodenrichtwerte 2013

 

Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Rhein-Sieg-Kreis und in der Stadt Troisdorf hat gemäß § 196 Baugesetzbuch (neugefasst durch Bekanntmachung vom 23.09.2004 - BGBl. I S. 2414 unter Berücksichtigung erfolgter Änderungen) und gemäß § 11 der Verordnung über die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte (Gutachterausschussverordnung - GAVO NRW) vom 23.03.2004 (GV. NRW. 2004 S. 146) die Bodenrichtwerte zum 01.01.2013 ermittelt und in der Zeit vom 24.01.2013 bis 04.02.2013 für die folgenden Gemeinden und Städte beschlossen:

 

          Gemeinde:             Alfter, Eitorf, Much, Neunkirchen-Seelscheid, Ruppichteroth, Swisttal,

                                        Wachtberg, Windeck

          Stadt:                     Bad Honnef, Bornheim, Hennef, Königswinter, Lohmar, Meckenheim,

                                        Niederkassel, Rheinbach, Sankt Augustin, Siegburg, Troisdorf

                                       

 

Die Bodenrichtwerte sind voraussichtlich ab dem 15.03.2013 für jedermann kostenfrei im Internet einsehbar. Unter der Adresse www.borisplus.nrw.de wird dem interessierten Bürger nach Eingabe von Gemeinde/Stadt, Straßenname und Hausnummer ein Kartenausschnitt mit Darstellung des aktuellen Bodenrichtwertes präsentiert, wobei auch dessen beschreibende Informationen abgerufen werden können. Ein Bodenrichtwert ist ein aus Kaufpreisen ermittelter durchschnittlicher Bodenwert innerhalb eines Gebietes. Er ist bezogen auf den Quadratmeter Grundstücksfläche eines Grundstücks mit einem definierten Grundstückszustand (Bodenrichtwertgrundstück).

 

Jedermann kann während der üblichen Geschäftszeiten von der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses im Kreishaus in 53721 Siegburg, Kaiser-Wilhelm-Platz 1, Zimmer A 5.06 Auskunft über die Bodenrichtwerte erhalten.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Verkehrsregelung Burgstraße in Ruppichteroth

 

Entsprechend dem Ratsbeschluss vom 04.12.2012 und vorliegender Zustimmung durch den Rhein-Sieg-Kreis, als Straßenverkehrsamt, wird die am 10.11.2011 probeweise eingerichtete Einbahnstraßenregelung in der Gemeindestraße „Burgstraße“ (zwischen Mucher Straße und Marktstraße) aufgehoben. Die Änderung der Beschilderung wird seitens des gemeindlichen Bauhofes in der 10. KW 2013 vorgenommen. Ich bitte die Anwohnerinnen und Anwohner sowie die Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer ein besonderes Augenmerk auf die geänderte Verkehrssituation zu legen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Haushaltssatzung der Gemeinde Ruppichteroth

 

 

Der Entwurf der Haushaltssatzung der Gemeinde Ruppichteroth für die Haushaltsjahre 2013 und 2014 liegt während der Dauer des Beratungsverfahrens durch den Rat in der Zeit vom

18. März 2013 bis 29. April 2013 montags bis freitags von 8.30 Uhr – 12.00 Uhr sowie dienstags von 14.00 Uhr – 17.00 Uhr und donnerstags von 14.00 Uhr - 18.00 Uhr bei der Gemeindeverwaltung (Zimmer 229) öffentlich aus. Einwendungen von Einwohnern oder Abgabepflichtigen gegen diesen Entwurf können in der Zeit vom 25. März 2013 bis einschl.

15. April 2013 erhoben werden. Die Einwendungen sind schriftlich bei dem Bürgermeister, 53809 Ruppichteroth, Schönenberg, Rathausstraße 18, zu erheben oder im Rathaus, Zimmer 229, zur Niederschrift zu erklären.

 

Über Einwendungen, die von Einwohnern oder Abgabepflichtigen erhoben werden, beschließt der Rat der Gemeinde in öffentlicher Sitzung.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sitzung des Betriebsausschusses

 

 

Am Dienstag, dem 5. März 2013, um 18.00 Uhr, findet im Sitzungssaal des Rathauses

in Schönenberg eine nichtöffentliche Sitzung des Betriebsausschusses des Rates der Gemeinde Ruppichteroth mit folgender Tagesordnung statt:

 

 

 

Nichtöffentlicher Teil

 

1.

Schlüsselfertige Errichtung einer netzgekoppelten Fotovoltaikanlage auf dem Dach

der Bröltalhalle;

hier: Auftragsvergabe

 

2.

Rohrnetzerneuerung DN 200 PE-HD in 53809 Ruppichteroth, OT Niederlückerath;

hier: Auftragsvergabe der Tiefbauarbeiten

 

3.

Benennung des Prüfers der Jahresabschlüsse 2013 der Betriebe Wasserversorgung

und Abwasserbeseitigung der Gemeindewerke Ruppichteroth

 

4.

Mitteilungen und Anfragen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sitzung des Hauptausschusses

 

 

Am Dienstag, dem 5. März 2013, um 19.00 Uhr, findet im Sitzungssaal des Rathauses

in Schönenberg eine Sitzung des Hauptausschusses des Rates der Gemeinde Ruppichteroth mit folgender Tagesordnung statt:

 

 

 

Öffentlicher Teil

 

1.

Fragestunde für Einwohner

 

2.

Kommunalwahl 2014;

hier: Satzung über die Zahl der Gemeindevertreter/innen

 

3.

Beitritt zur interkommunalen Verbraucher-Genossenschaft im Städte- und

Gemeindebund NRW

 

4.

Mitteilungen und Anfragen

 

 

 

Nichtöffentlicher Teil

 

5.

Bauliche Unterhaltung von Brücken über den Waldbrölbach:
a) bei Herrenbröl Richtung Kammerich
b) bei Harth / Waldfrieden;

hier: Auftragsvergabe der Bauarbeiten

 

6.

Erlass von Gewerbesteuer

 

7.

Mitteilungen und Anfragen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sitzung des Ausschusses für Planung und Umweltschutz

 

 

Am Donnerstag, dem 7. März 2013, um 18.00 Uhr, findet im Sitzungssaal des Rathauses

in Schönenberg eine öffentliche Sitzung des Ausschusses für Planung und Umweltschutz des Rates der Gemeinde Ruppichteroth mit folgender Tagesordnung statt:

 

 

 

Öffentlicher Teil

 

1.

Fragestunde für Einwohner

 

2.

1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3.03/2 Gewerbegebiet Bröleck-Ost;

hier: Erneute Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit, der berührten Behörden

         und sonstigen Träger öffentlicher Belange

 

3.

2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1.01/4 Ruppichteroth Ost;

  1. Entscheidung über die anlässlich der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen
  2. Satzungsbeschluss

 

4.

Abstimmung des Taxibusses Linie 534 auf die Linie 531;

- Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 21.01.2013 -

 

5.

Lückenschluss Rad- und Gehweg von der B 478 (Bröl) über die K 17 und L 86

zur B 478 (Schönenberg);

- Antrag der CDU-Fraktion vom 23.02.2013 -

 

6.

Mitteilungen und Anfragen

6.1

Aktueller Stand zum Thema „Windenergie“

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wahl der Schöffinnen und Schöffen für die Amtszeit von 2014 bis 2018

für die Strafkammer am Landgericht Bonn und die Schöffengerichte bei den Amtsgerichten Bonn

 

Die Gemeinde Ruppichteroth hat dem Amtsgericht für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen für die Amtszeit von 2014 bis 2018 Vorschläge von Personen zu unterbreiten, die zur Übernahme dieses Amtes bereit und geeignet sind.

 

Das Schöffenamt ist ein Ehrenamt und kann nur von Deutschen wahrgenommen werden.

 

Personen, die bereit sind, ein Schöffenamt zu übernehmen und für die Aufnahme in die von mir zu erstellende Vorschlagsliste in Frage kommen, werden gebeten, sich umgehend

- spätestens bis zum 31.05.2013 – beim Ordnungsamt der Gemeinde Ruppichteroth,

 Zimmer 101, unter Vorlage ihres Personalausweises oder Reisepasses zu melden oder ihre Bewerbung mit folgenden Angaben schriftlich vorzulegen:

 

  • Familienname,
  • Geburtsname, wenn er anders als der Familienname lautet,
  • Vorname,
  • Geburtsort,
  • bei kreisangehörigen Orten in der Bundesrepublik Deutschland mit Angabe des Kreises, bei nicht in der Bundesrepublik Deutschland gelegenen Orten mit Angabe des Landes,
  • Geburtstag,
  • Beruf und
  • Anschrift mit Postleitzahl, Ort, Straße und Hausnummer.

 

Ein Bewerbungsformular kann auch unter www.ruppichteroth.de heruntergeladen werden.

 

Nach den Vorschriften des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) in der zur Zeit gültigen Fassung können in die dem Amtsgericht vorzulegende Vorschlagsliste nicht aufgenommen werden,

 

  1. Personen, die gemäß § 32 GVG zum Schöffenamt unfähig sind, nämlich:
  1. Personen, die infolge Richterspruchs die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter

nicht besitzen oder wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als

sechs Monaten verurteilt sind,

  1. Personen, gegen die ein Ermittlungsverfahren wegen einer Tat schwebt, die den

      Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann.

 

  1. Personen, die gemäß § 33 GVG aus persönlichen Gründen nicht zum Schöffenamt berufen

      werden sollen, nämlich:

  1. Personen, die bei Beginn der Amtsperiode das fünfundzwanzigste Lebensjahr noch

      nicht vollendet haben würden,

  1. Personen, die das siebzigste Lebensjahr vollendet haben oder es bis zum Beginn der

Amtsperiode vollendet haben würden,

  1. Personen, die zur Zeit der Aufstellung der Vorschlagsliste noch nicht ein Jahr in der

Gemeinde wohnen,

  1. Personen, die wegen geistiger oder körperlicher Gebrechen zu dem Amt nicht geeignet

sind,

  1. Personen, die in Vermögensverfall geraten sind.

 

  1. Personen, die gemäß § 34 GVG aus beruflichen Gründen nicht zum Schöffenamt berufen

      werden sollen, nämlich:

  1. die Bundespräsidentin bzw. der Bundespräsident,
  2. die Mitglieder der Bundesregierung oder einer Landesregierung,
  3. Beamtinnen und Beamte, die jederzeit einstweilig in den Warte- oder Ruhestand versetzt werden können,
  4. Richterinnen und Richter, Beamtinnen und Beamte der Staatsanwaltschaft, Notarinnen und Notare, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte,
  5. gerichtliche Vollstreckungsbeamtinnen und –beamte, Polizeivollzugsbeamtinnen und –beamte, Bedienstete des Strafvollzugs sowie hauptamtliche Bewährungs- und Gerichtshelferinnen und –helfer,
  6. Religionsdienerinnen und –diener und Mitglieder solcher religiösen Vereinigungen, die satzungsgemäß zum gemeinsamen Leben verpflichtet sind,
  7. Personen, die acht Jahre lang als ehrenamtliche Richterinnen bzw. Richter in der Strafrechtspflege tätig gewesen sind und deren letzte Dienstleistung zu Beginn der Amtsperiode weniger als acht Jahre zurückliegt.

 

  1. Personen, die gemäß § 9 des Gesetzes zur Prüfung von Rechtsanwaltszulassungen,

      Notarbestellungen und Berufungen ehrenamtlicher Richter vom 24. Juli 1992  nicht zum

      Schöffenamt berufen werden sollen, nämlich Personen, die

  1. gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder der Rechtsstaatlichkeit verstoßen haben

oder

  1. wegen einer Tätigkeit als hauptamtliche oder inoffizielle Mitarbeiter des

Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik im Sinne des § 6 Abs. 4 des Stasi-Unterlagen-Gesetzes vom 20. Dezember 1991 oder als diesen Mitarbeiter nach § 6 Abs. 5 des Stasi-Unterlagen-Gesetzes gleichgestellte Personen für das Ehrenrichteramt nicht geeignet sind.

 

 

 

 

 

 

 

 

Bereitschaftsdienste

 

Polizei-Notruf                                       110

Feuerwehr- und Rettungsdienst:     112

Krankentransporte                                02241/19-222

 

 

GEMEINDEWERKE  RUPPICHTEROTH

  VER- UND ENTSORGUNGSBETRIEBE

 

Störfall – Telefon- Nummer

 

0800/ 7766655

 

Unter den o.g. Rufnummern erreichen Sie den Notdienst der Gemeindewerke Ruppichteroth für

die öffentliche Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung der Gemeinde Ruppichteroth über die Leitstelle des Aggerverbandes

 

NOTDIENST  DES  RWE

 

Bei Stromausfall im Versorgungsnetz erreichen Sie den Störungsdienst der RWE Energie AG

unter der Telefon – Nr.                    0180/2112244

 

Notruf-Nummer der Rhenag           0180/2484848

 

Ärztlicher Bereitschaftsdienst für die Gemeinde Ruppichteroth

 

In der sprechstundenfreien Zeit erreichen Sie den ärztlichen Bereitschaftsdienst aller Fachrichtungen für den Rhein-Sieg-Kreis unter der

 

zentralen Rufnummer   116 117

 

Bei lebensbedrohenden Zwischenfällen und Unfällen:                                   112

 

ZAHNÄRZTE des rechtsrheinischen Rhein-Sieg-Kreises

 

            Telefonischer Ansagedienst zum zahnärztlichen Notdienst: 01805-986700

 

Die Notfalldienstzentrale für den gesamten rechtsrheinischen RSK ist folgendermaßen besetzt:

-           wöchentlich von 18.00 Uhr bis 08.00 Uhr des darauffolgenden Morgens,

-           mittwochs von 13.00 Uhr bis zum nächsten Morgen 08.00 Uhr,

-          freitags von 14.00 Uhr bis zum nächsten Morgen 08.00 Uhr und

-           an Samstagen, Sonntagen, sowie an Feiertagen, ganztägig.

 

INFORMATIONSZENTRALE FÜR VERGIFTUNGSFÄLLE

Universitätsklinik Bonn, Telefon-Nr.: 0228-19240

 

APOTHEKEN-NOTDIENST:

 

Außerhalb der Geschäftszeiten ist ein Notdienst eingerichtet:          

 

Ruppichteroth und Umgebung

 

Samstag, den 02.03.2013

Die Linden-Apotheke, Zeithstraße 109, 53819 Seelscheid, Tel.: 02247/97510

 

Sonntag, den 03.03.2013

Forellen-Apotheke, Zeithstraße 137, 53819 Seelscheid, Tel.: 02247/6033

 

Montag, den 04.03.2013

Forellen-Apotheke, Zeithstraße 137, 53819 Seelscheid, Tel.: 02247/6033

 

Dienstag, den 05.03.2013

Forellen-Apotheke, Zeithstraße 137, 53819 Seelscheid, Tel.: 02247/6033

 

Mittwoch, den 06.03.2013

Forellen-Apotheke, Zeithstraße 137, 53819 Seelscheid, Tel.: 02247/6033

 

Donnerstag, den 07.03.2013

Forellen-Apotheke, Zeithstraße 137, 53819 Seelscheid, Tel.: 02247/6033

 

Freitag, den 08.03.2013

Forellen-Apotheke, Zeithstraße 137, 53819 Seelscheid, Tel.: 02247/6033

 

Während der Nachtzeiten (22.00 – 08.30 Uhr) ist eine Nachtapotheke dienstbereit.

Die Notdienstgebühr beträgt 2,50 Euro.

 

Samstag, den 02.03.2013

Burg-Apotheke, Hennef, Kaiserstraße 1, Tel.: 02242/3211

Nachtapotheke: Engelberth-Humperdinck- Apotheke, Siegburg, Humperdinckstr. 14, Tel.: 02241/592040

 

Sonntag, den 03.03.2013

Malteser-Apotheke, Hennef, Frankfurter Str. 72, Tel.: 02242/81234

Nachtapotheke: Apotheke am Holztor, Siegburg, Zeithstr. 7, Tel.: 02241/62944

 

Montag, den 04.03.2013

Albertus-Magnus-Apotheke, Hennef, Frankfurterstr. 120, Tel.: 02242/80900

Nachtapotheke: Rats-Apotheke, Siegburg, Nogenter Platz 3, Tel.: 02241/51132

 

Dienstag, den 05.03.2013

Adler-Apotheke, Hennef, Frankfurter Str. 100, Tel.: 02242/2626

Nachtapotheke: Alte Apotheke, Siegburg, Markt 47, Tel.: 02241/63160

 

 

 

Mittwoch, den 06.03.2013

Marien-Apotheke, Hennef-Geistingen, Bonnerstr. 81, Tel.: 02242/2714

Nachtapotheke: Wilhelm-Apotheke, Siegburg, Wilhelmstr. 68, Tel.: 02241/65950

 

Donnerstag, den 07.03.2013

Dorotheen-Apotheke, Hennef, Frankfurter Str. 56a,  Tel.: 02242/82943

Nachtapotheke: Apotheke im Siegburgmed, Siegburg, Wilhelmstr. 55-63, Tel.: 02241-265230

 

Freitag, den 08.03.2013

Burg-Apotheke, Hennef, Kaiserstraße 1, Tel.: 02242/3211

Nachtapotheke: Apotheke Am Europaplatz, Siegburg, Europaplatz 6, Tel.: 02241/61333

 

Der Notdienst wechselt jeweils um 08.30 Uhr morgens.

 

 

LEUCHTTURM

Beratungsstelle für Alzheimer und andere Demenzerkrankungen

 

Caritasverband für den Rhein-Sieg-Kreis e.V.

Wilhelmstraße 155-157, 53721 Siegburg

Telefon: 02241/1209-0

Fax: 02241/1209-195

 

 

Homepage der Beratungsstelle „Leuchtturm“ des Caritasverbandes für den Rhein-Sieg-Kreis e.V.

www.caritas-rheinsieg.de

 

Ansprechpartnerinnen:

Jutta Fellmy, Tel.: 02241/1209305

E-mail: jutta.fellmy@caritas-rheinsieg.de

 

Doris Steubesand, Tel.: 02241/1209-311

E-mail: doris.steubesand@caritas-rheinsieg.de

 

Multiple Sklerose

DMSG Betroffenen-Berater

Uwe Stommel – DMSG Betroffenen-Berater

Tel.: 02295-902118

e-mail: Uwe.Stommel@online.de

Michael Wendel – DMSG Betroffenen-Berater

Tel.: 02243-80373

e-mail: mianwe@t-online.de

www.mskreis-ruppichteroth.de

 

 

 

 

 

 

 

             Drogen-Suchthilfen

 

1.

Suchtkrankenhilfe des Caritasverband für den Rhein-Sieg-Kreis e.V.

Ansprechpartner: Herr Pöplau

Tel.-Nr. (02241) 1209-302

2.

Diakonisches Werk Siegburg Drogenhilfe

-Zentrale und Beratungsstelle-

Ansprechpartner: Herr Wolf

Tel.-Nr.: 02241/66656

3.

Kommissariat Kriminalprävention/ Opferschutz Siegburg

Herr Seeger

Tel.-Nr.: 02241/541-4715

4.

Kriminalkommissariat 41 Siegburg

Ansprechpartner: Herr Krist

Tel.-Nr.: 02241/541-4411

5.

Gemeinschaftshauptschule Ruppichteroth

Ansprechpartnerin: Frau Stoquart

Tel.-Nr.: 02295/902301

 

Weitere Informationen sind im Rathaus, Tel.-Nr.: 02295/4925, erhältlich.

 

                  SOZIALPSYCHIATRISCHES ZENTRUM

 

Sozialpsychiatrisches Zentrum Eitorf/Siebengebirge

 

Beratungs- und Betreuungszentrum Eitorf, Spinnerweg 51-54, 53783 Eitorf
Telefon:               02243/84758-0    

Fax :                    02243/84758-11  

Beratungszeiten:
nach Vereinbarung !

 


Tagesstätte & Kontaktstelle:

Siegstrasse 16, 53783 Eitorf

Telefon:       02243/82670

Fax:             02243/842794


Öffnungszeiten:
montags         11.30 h – 14.30 h: Brunch, Offene Angebote
donnerstags   15.00 h - 19.00 h: Offener Treff

Jeden 2. Samstag  9.30 Uhr -12.00 Uhr

( Möglichkeit zum gemeinsamen Frühstück )

      

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sprechstunden der Sozialarbeiter des Jugendhilfezentrums Neunkirchen-Seelscheid,

zuständig für die Gemeinde Ruppichteroth

 

Seit dem 1. Oktober 2012 sind für die Gemeinde Ruppichteroth zwei neue Bezirkssozialarbeiter des Jugendhilfezentrums Neunkirchen-Seelscheid tätig.

Frau Wagner ist für Ruppichteroth Zentrum sowie für die Ortsteile Harth, Köttingen und Oeleroth zuständig, Herr Kastenholz für Schönenberg und Winterscheid.

Die Sprechstunde von Frau Wagner findet donnerstags in der Zeit von 14:00 - 15:00 Uhr in den Räumlichkeiten des Ökumenischen Familienzentrums „Unter`m Regenbogen“, Am Kindergarten 4, statt.

Herr Kastenholz Sprechstunde ist donnerstags von 14:00 - 15:00 Uhr im Rathaus in Schönenberg anzutreffen. Außerhalb der Sprechstunde sind die Mitarbeiter des Jugendhilfezentrums unter folgenden Rufnummern zu erreichen:

Frau Wagner: 02247/9215-5518,

Herr Kastenholz: 02247/9215-5528.

 

Außerhalb dieser Sprechzeiten und der Öffnungszeiten des Jugendhilfezentrums steht für dringende Meldungen in Sachen Kindeswohl die Feuer- und Rettungsleitstelle unter der Ruf-Nr. 112 zur Verfügung.

 

 

N e u b ü r g e r b e a u f t r a g t e r

 

des Kreistages des Rhein-Sieg-Kreises

für Aussiedler und zugezogene Ausländer

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Der Neubürgerbeauftragte   L u d w i g   N e u b e r   bietet nach telefonischer Vereinbarung

Sprechstunden an:.

 

a) in Siegburg, Kreishaus, Zimmer A 1.40

b) in Ruppichteroth, Grundschule, Schulstraße 5.

 

Anmeldung bitte über:

 

a) Tel.: 02241-133161, Fax: 02241-133198

    Email: marlene.hautkappe@rhein-sieg-kreis.de

 

b) Tel : 02295-90 23 18, Fax: 02295-90 23 19

     Email: ludwig@neuber.de

 

Eine telefonische Terminvereinbarung ist unbedingt erforderlich!