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Seit 1.1.2013 Änderungen bei der Berechnung des Elterngelds
6.400 Anträge auf Elterngeld in 2012

Rhein-Sieg-Kreis (hei) –  Seit dem 1.1.2013 gibt es Änderungen bei der Berechnung des Elterngelds. Wurde bislang nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz das steuerliche Bruttoarbeitseinkommen um die tatsächlichen Pflichtabzüge wie Steuern und Beiträge in die gesetzliche Sozialversicherung gemindert, kommt es nunmehr zu Pauschalabzügen beim Bruttoarbeitseinkommen. Dabei wird die Lohn- beziehungsweise Einkommenssteuer aufgrund der Steuerklasse ermittelt, die in den letzten zwölf Monaten vor der Geburt überwiegend vorhanden war. Die Elterngeldklasse weist deshalb darauf hin, dass sich ein rechtzeitiger Wechsel der Steuerklasse positiv auswirken kann.

Eine weitere Änderung betrifft die Berechnung des Einkommens aus einer selbständigen Tätigkeit. Hierbei ist nunmehr ab 1.1.2013 der steuerliche Gewinn im letzten abgeschlossenen steuerlichen Veranlagungszeitraum maßgeblich; bei diesem Gewinn werden ebenfalls Steuern und eventuell Sozialversicherungsbeiträge berücksichtigt.

Im vergangenen Jahr, 2012, wurden im Rhein-Sieg-Kreis rund 6.400 Anträge auf Elterngeld gestellt. Das entspricht einer Zunahme gegenüber 2011 um etwa 5 Prozent. „Der Väteranteil bleibt auf relativ hohem Niveau von 20 Prozent“, so Stephan Liermann, Leiter des Kreissozialamtes.

Die Elterngeldstelle des Kreissozialamtes legt großen Wert auf eingehende Beratung, womit die Bearbeitung der Anträge beschleunigt werden kann: die durchschnittliche Bearbeitungszeit im Jahre 2012 betrug etwa 17 Kalendertage und liegt damit deutlich unter dem landesweiten Durchschnitt. Die Widerspruchsrate lag bei 1,75 Prozent.

Informationen zum Elterngeld und Antragsformulare gibt es auch im Internet auf der Homepage des Rhein-Sieg-Kreises unter www.rhein-sieg-kreis.de; hier die Rubriken Bürgerservice, Servicebereiche, Soziales, Elterngeld, anklicken.