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Naturschutz und Naherholung passen zusammen

Rhein-Sieg-Kreis (dk) – Was gibt es Schöneres, als sich in der Natur aufzuhalten, Rad zu fahren oder zu paddeln. Im Rhein-Sieg-Kreis ist dies entlang der Sieg und Agger besonders gut möglich.

Dabei sollen die Erholungssuchenden entlang der Sieg und Agger Rücksicht auf die Pflanzen und Tiere nehmen. Darum bittet die Untere Landschaftsschutzbehörde des Rhein-Sieg-Kreises.

„Uns geht es darum, seltene Pflanzen und Tiere zu schützen. Dabei wollen wir aber auch nicht jedwede Erholungsmöglichkeit verbieten. Im Gegenteil, wir möchten Naherholung und den Naturschutz in Einklang bringen“, sagt Bernd Zimmermann, Leiter der Unteren Landschaftsbehörde.

Um die schützenswerte Pflanzen- und Tierwelt nicht zu gefährden bittet die Untere Landschaftsbehörde folgende einfache Regeln zu beachten:

  

 

 



•    das Baden in Agger und Sieg ist nur an den ausgewiesenen Stellen, den so genannten „Gewässernahen Erholungsbereichen“ erlaubt. Diese sind entlang von Sieg und Agger beschildert. Zusätzlich gibt es eine Übersichtskarte auf der Internetseite des Rhein-Sieg-Kreises.
•    Hunde sind innerhalb der Naturschutzgebiete generell an die Leine zu nehmen. Wer bei seinen Ausflügen rastet, sollte dies mit gebührendem Respekt für die Natur tun. Grillen, Lagerfeuer und Zelten sind grundsätzlich nicht erlaubt. Abfälle sollten selbstverständlich wieder mitgenommen werden
•    Sieg und Agger dürfen, vorausgesetzt die Flüsse führen genug Wasser, mit Kanus, Schlauch- und Ruderbooten befahren werden. Für das Ein- und Ausheben der Boote sind spezielle Bootsanlegestellen ausgewiesen. Auch diese sind entlang der Flüsse von der Wasser- und Landseite beschildert.
•    Die Erlaubnis gilt nicht für alle sonstigen Wasserfahrzeuge und Schwimmkörper, wie beispielsweise Flöße, Motorboote und Jetskis, die sämtlich verboten sind.

Weitere Informationen über mögliche „Gewässernahen Erholungsbereiche“ und „Ein- und Aushebestellen für Kanus und Ruderboote“ bekommen Interessierte über das Umwelttelefon – 02241/13 22 00. Durch die Eingabe von „www.rhein-sieg-kreis.de/badenundpaddeln“ in die Adressleiste des Internet-Explorers gelangt man im Internet auf die entsprechende Informationsseite des Rhein-Sieg-Kreises. Kurze Beschreibungen und anzuklickende Übersichtskarten erläutern, wo das Baden erlaubt ist, was beim Kanufahren zu beachten ist und wo sich die Bootsanlegestellen befinden.