- Müllabfuhr in dieser Woche
- Gesamtschule Much/Ruppichteroth - Verlängerung des Anmeldezeitraumes
- Bundesfreiwilligendienst bei der Gemeinde Ruppichteroth
- Bürgermeistersprechstunde am 15. März 2012 – Ich bin für Sie da!
- Wahl einer Schiedsperson und der Stellvertreterin bzw. des Stellvertreters
- Fundsachen
- Rentensprechtag
- Bereitschaftsdienste
Müllabfuhr in dieser Woche
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Restmüll 14tägig |
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Restmüll 4wöchentlich |
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Biotonne, Grünabfall |
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Wertstofftonne |
4 |
Service-Telefon der RSAG: 02241 / 306-306
Bei allen Fragen oder Beschwerden zur Wertstofftonne nutzen Sie bitte die kostenfreie Telefonnummer 0 800 / 306 306. Weitere Infos auch unter www.voll-was-wert.de .
Gesamtschule Much/Ruppichteroth
Verlängerung des Anmeldezeitraumes
Als letzte Anmeldetermine für die Gesamtschule Much/Ruppichteroth habe ich für die Gemeinde Ruppichteroth
? Freitag, den 02.03.2012: von 13.30 – 18.00 Uhr
und
? Samstag, den 03.03.2012: von 08.00 – 12.00 Uhr
mitgeteilt.
Durch die aktuelle Entwicklung über die Entscheidung der Aufnahme bzw. Ablehnung von Schülerinnen und Schülern an den weiterführenden Schulen der Nachbarkommunen verlängert sich in Abstimmung mit der Bezirksregierung Köln der Anmeldezeitraum für die Gesamtschule Much/Ruppichteroth.
Somit haben Sie, liebe Eltern, weiterhin die Chance, Ihr Kind an der neuen Schule vor Ort, der Gesamtschule Much/Ruppichteroth, anzumelden!
Aus diesem Grund biete ich für die Gemeinde Ruppichteroth folgende weitere Anmeldetermine zur Gesamtschule Much/Ruppichteroth an.
? Dienstag, den 06.03.2012: von 14.00 – 17.00 Uhr
? Freitag, den 09.03.2012: von 14.00 – 17.00 Uhr
? Samstag, den 10.03.2012: von 09.00 – 12.00 Uhr.
Die Anmeldungen werden, wie bisher auch, im Rathaus der Gemeinde Ruppichteroth in Schönenberg entgegengenommen.
Bringen Sie hierzu bitte den Anmeldeschein für weiterführende Schulen, das Jahreszeugnis der 3. Klasse und das Halbjahreszeugnis der 4. Klasse (Original und Kopie), das Familienstammbuch mit Geburtsurkunde und zwei Passfotos mit.
Es wäre wünschenswert, wenn Ihr Kind bei der Anmeldung mit anwesend sein könnte.
Bei Rückfragen können Sie sich gerne an mein Schulverwaltungsamt
(Tel.: 02295/4916 oder 4944) wenden.
Ich würde mich freuen, wenn noch einige Eltern mit ihren Kindern den Weg zu unserer neuen Gesamtschule finden würden. Nutzen Sie bitte die große Chance für Ihre Familie und für die Gemeinde!
Bundesfreiwilligendienst bei der Gemeinde Ruppichteroth
Die Gemeinde Ruppichteroth bietet eine Beschäftigungsstelle für den Bundesfreiwilligendienst in den Übergangsheimen an. Den Dienst ableisten können alle Interessierten nach der Vollzeitschulpflicht.
Vorgesehen ist eine Vollzeitbeschäftigung (39 Stunden wöchentlich) für 1 Jahr.
In Ausnahmefällen kann der Dienst auf 6 Monate gekürzt bzw. auf bis zu höchstens 24 Monate verlängert werden.
Es ist beabsichtigt, die Stelle zum 1.7.2012 zu besetzen.
Der Bundesfreiwilligendienst wird pädagogisch begleitet. Das bedeutet, dass
während des Dienstes mindestens 25 Tage für Seminare vorgesehen sind.
Die Freiwilligen schließen mit dem Bund auf Vorschlag der Einsatzstellen eine Vereinbarung. Damit wird ein Rechtsverhältnis mit dem Bund (nicht mit der Gemeinde Ruppichteroth) begründet. Es handelt sich weder um ein Ausbildungs- noch um ein Arbeitsverhältnis.
Die Gemeinde Ruppichteroth gewährt monatlich folgende Leistungen:
Taschengeld: 330,00 €
Verpflegungszuschuss 50,00 €
Verpflegung und Unterkunft werden nicht gestellt.
Die Sozialversicherungsbeiträge werden komplett von der Gemeinde Ruppichteroth getragen.
Wenn Sie Interesse an der Leistung des Bundesfreiwilligendienstes bei der Gemeinde Ruppichteroth haben, senden Sie bitte Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen an:
Gemeinde Ruppichteroth, Der Bürgermeister, Personalamt, Rathausstraße 18,
53809 Ruppichteroth
Für weitere Auskünfte stehen Ihnen folgende Ansprechpartner zur Verfügung:
Frau Beate Schwamborn: Tel. 02295-4941
Frau Beatrix Beyer: Tel. 02295-4940
Bürgermeistersprechstunde am 15. März 2012 – Ich bin für Sie da!
An jedem dritten Donnerstag eines Monats – jeweils in der Zeit von 14.00 bis 17.00 Uhr – stehe ich für Fragen und Probleme der Bürgerinnen und Bürger, die sich auf das gemeindliche Geschehen beziehen, im persönlichen Gespräch zur Verfügung. Gerne komme ich auch mit Ihnen vor Ort ins Gespräch.
Zur Koordination der Sprechstunde bitte ich, die Termine unter der Telefonnummer 02295/4921 zu vereinbaren. Gleichzeitig bitte ich zur Vorbereitung des Termins, mir die Themen Ihrer Fragen, Anregungen und Hinweise vorab mitzuteilen. Ebenfalls besteht die Möglichkeit, mit mir die Gesprächstermine per E-Mail unter der Adresse buergermeister-sprechstunde@ruppichteroth.de abzustimmen.
Folgende weitere Sprechstunden sind vorgesehen:
Donnerstag, den 19. April 2012, 14.00 – 17.00 Uhr.
Donnerstag, den 24. Mai 2012, 14.00 – 17.00 Uhr.
Wahl einer Schiedsperson und der Stellvertreterin bzw. des Stellvertreters für das Schiedsamt in der Gemeinde Ruppichteroth
Die Amtszeit der Schiedsfrau Christina Ottersbach und deren Stellvertreterin Frau Dorothe Ebertz wird gem. § 3 Abs. 3 Schiedsamtsgesetz (SchAG) NRW mit Ablauf des 13.02.2012 enden. Somit ist die Wahl einer neuen Schiedsperson und deren Stellvertretung erforderlich.
Nach den Bestimmungen des Schiedsamtsgesetz für das Land NRW in der zurzeit geltenden Fassung wird eine Schiedsperson bzw. stellvertretende Schiedsperson für die Dauer von fünf Jahren vom Rat der Gemeinde gewählt.
Das Schiedsamt hat neben seinen bisherigen Zuständigkeiten als Vergleichsbehörde bei den Tatbeständen Hausfriedensbruch, Beleidigung, Verletzung des Briefgeheimnisses, Körperverletzung, Bedrohung und Sachbeschädigung durch das Gesetz zur Ausführung von
§ 15 a des Gesetzes betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung wesentliche neue Aufgaben für außergerichtliche Streitschlichtung erhalten. Schiedsämter sind hiernach Gütestellen im Sinne des § 794 Abs. 1 Nr. 1 der Zivilprozessordnung geworden.
Die Erhebung einer Klage ist erst zulässig, nachdem von einer Gütestelle versucht worden ist, die Streitigkeit einvernehmlich beizulegen.
Dies ist der Fall
1. in vermögensrechtlichen Streitigkeiten vor dem Amtsgericht über Ansprüche, deren Gegenstand an Geld oder Geldeswert die Summe von 600,00 € nicht übersteigt,
2. in Streitigkeiten über Ansprüche wegen
a) der in § 906 des Bürgerlichen Gesetzbuches geregelten Einwirkungen, sofern es sich nicht um Einwirkungen von einem gewerblichen Betrieb handelt,
b) des Überwuchses nach § 910 des Bürgerlichen Gesetzbuches,
c) des Hinüberfalls nach § 911 des Bürgerlichen Gesetzbuches,
d) eines Grenzbaums nach § 923 des Bürgerlichen Gesetzbuches,
e) der im Nachbarrechtsgesetz für Nordrhein-Westfalen geregelten Nachbarrechte, sofern es sich um Einwirkungen von einem gewerblichen Betrieb handelt,
3. in Streitigkeiten über Ansprüche wegen Verletzungen der persönlichen Ehre, die nicht in Presse oder Rundfunk begangen worden sind.
Nicht zuständig sind die Gütestellen in vorgenannten Angelegenheiten, wenn es sich handelt um
1. Klagen nach §§ 323, 324, 328 der Zivilprozessordnung, Widerklagen und Klagen, die binnen einer gesetzlichen oder gerichtlich angeordneten Frist zu erheben sind,
2. Streitigkeiten in Familiensachen,
3. Wiederaufnahmeverfahren,
4. Ansprüche, die im Urkunden-, Wechsel- oder Scheckprozess geltend gemacht werden,
5. die Durchführung des streitigen Verfahrens, wenn ein Anspruch im Mahnverfahren geltend gemacht worden ist,
6. Klagen wegen vollstreckungsrechtlichen Maßnahmen, insbesondere nach dem Achten Buch der Zivilprozessordnung,
7. Anträge nach § 404 der Strafprozessordnung,
8. Klagen, denen nach anderen gesetzlichen Bestimmungen ein Vorverfahren vorauszugehen hat.
Vom Amt einer Schiedsperson ist ausgeschlossen, wer
1. infolge Richterspruchs öffentliche Ämter nicht ausüben darf,
2. entmündigt ist oder unter Pflegschaft oder vorläufiger Vormundschaft steht.
Schiedsperson soll nach § 2 Abs. 2 der Schiedsmannsordnung nicht sein, wer
1. das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet hat,
2. in dem Schiedsamtsbezirk nicht seinen Wohnsitz hat.
Zur Schiedsperson soll nicht gewählt oder wiedergewählt werden, wer das 70. Lebensjahr vollendet hat.
Das Amt einer Schiedsperson kann nach § 8 der Schiedsamtsordnung ablehnen oder niederlegen, wer
1. das 60. Lebensjahr vollendet hat,
2. schon die vorangegangenen 5 Jahre als Schiedsperson tätig war,
3. anhaltend krank ist,
4. aus beruflichen Gründen häufig oder langdauernd von seinem Wohnort abwesend ist,
5. ein öffentliches Amt verwaltet,
6. durch die Ausübung des Amtes in der Sorge für seine Familie besonders belastet wird,
7. aus ähnlichen wichtigen Gründen das Amt nicht ausüben kann.
Verfahren bei der Schiedsperson sind denkbar unbürokratisch. Sie werden eingeleitet durch einen Antrag, der den Namen und die Anschrift der Parteien sowie den Gegenstand der Verhandlung enthält. Anträge können der Schiedsperson schriftlich eingereicht oder vor ihr mündlich zu Protokoll gegeben werden.
Die Schiedsperson setzt einen Termin fest, zu dem beide Parteien erscheinen müssen. Bleiben sie ohne genügende Entschuldigung aus, kann die Schiedsperson ein Ordnungsgeld verhängen. Vor der Schiedsperson wird ausschließlich mündlich verhandelt. Die Parteien haben Gelegenheit, sich auszusprechen. Die Schiedsperson nimmt sich Zeit und hört ihnen genau zu; sie versucht, die bestehenden Spannungen abzubauen.
Ist man sich einig, wird ein Vergleich aufgesetzt, den beide Parteien unterschreiben. Damit wird er rechtswirksam. Dieses unkomplizierte Verfahren hat einen großen Vorteil gegenüber den meisten Prozessen: kurze Verfahrenszeiten.
Wer an der Tätigkeit als Schiedsperson in der Gemeinde Ruppichteroth interessiert ist, kann sich bis zum 08. März 2012 bewerben bei:
Bürgermeister
der Gemeinde Ruppichteroth
Rathausstraße 18
53809 Ruppichteroth
Fundsachen
Dem Fundamt der Gemeinde Ruppichteroth wurden folgende Fundsachen gemeldet:
1 Geldbörse, in Ruppichteroth, 7. KW
1 Handy, in Winterscheid, am 20.02.2012
1 Brille, in Schönenberg Longdendale-Platz, am 21.02.2012
Eigentümer bzw. Verlierer von Fundsachen sowie Fundtieren können bei
Eigentums- bzw. Besitznachweis die Fundsache beim Ordnungsamt, Zimmer 101, in Empfang nehmen oder sich tel. unter der Rufnummer
02295/4924, 4956 melden.
Rentensprechtag
Die Deutsche Rentenversicherung Rheinland führt an jedem vierten Dienstag eines Monats Rentensprechtage für alle Versicherten der Deutschen Rentenversicherung im Rathaus der Gemeinde Ruppichteroth in Schönenberg durch.
Der nächste Rentensprechtag findet somit am
27. März 2012 in der Zeit von 08.30 Uhr – 12.15 Uhr
im Rathaus in Schönenberg, Zimmer 121, statt.
Neben allen anderen Fragen, können Sie sich insbesondere über die Anspruchsvoraussetzungen der einzelnen Altersrenten, die Anhebung der Altersgrenzen und die jeweiligen Vertrauens-schutzregelungen informieren.
Bei Ihrer Vorsprache bitte ich Ihre Versicherungsnummer und Ihren Personalausweis mitzubringen.
Eine Beratung findet nur nach vorhergehender Terminverein-
barung statt.
Terminvereinbarungen sind unmittelbar mit dem Service-Zentrum Gummersbach unter der Telefon Nr. 02261 / 805-01 zu treffen.
Bereitschaftsdienste
Polizei-Notruf 110
Feuerwehr- und Rettungsdienst: 112
Krankentransporte 02241/19-222
GEMEINDEWERKE RUPPICHTEROTH
VER- UND ENTSORGUNGSBETRIEBE
Störfall – Telefon- Nummer
0800/ 7766655
Unter den o.g. Rufnummern erreichen Sie den Notdienst der Gemeindewerke Ruppichteroth für
die öffentliche Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung der Gemeinde Ruppichteroth über die Leitstelle des Aggerverbandes
NOTDIENST DES RWE
Bei Stromausfall im Versorgungsnetz erreichen Sie den Störungsdienst der RWE Energie AG unter der Telefon – Nr. 0180/2112244
Notruf-Nummer der Rhenag 0180/2484848
Ärztlicher Bereitschaftsdienst für die Gemeinde Ruppichteroth
In der sprechstundenfreien Zeit erreichen Sie den ärztlichen Bereitschaftsdienst aller Fachrichtungen für den Rhein-Sieg-Kreis unter der
zentralen Rufnummer 0180 5044 100
Bei lebensbedrohenden Zwischenfällen und Unfällen: 112
ZAHNÄRZTE des rechtsrheinischen Rhein-Sieg-Kreises
Telefonischer Ansagedienst zum zahnärztlichen Notdienst: 01805-986700
Die Notfalldienstzentrale für den gesamten rechtsrheinischen RSK ist folgendermaßen besetzt: - wöchentlich von 18.00 Uhr bis 08.00 Uhr des darauffolgenden Morgens, - mittwochs von 13.00 Uhr bis zum nächsten Morgen 08.00 Uhr,
- freitags von 14.00 Uhr bis zum nächsten Morgen 08.00 Uhr und
- an Samstagen, Sonntagen, sowie an Feiertagen, ganztägig.
INFORMATIONSZENTRALE FÜR VERGIFTUNGSFÄLLE Universitätsklinik Bonn, Telefon-Nr.: 0228-19240
APOTHEKEN-NOTDIENST:
Außerhalb der Geschäftszeiten ist ein Notdienst eingerichtet:
Ruppichteroth und Umgebung
Samstag, den 03.03.2012
Max und Moritz-Apotheke, Hauptstr. 8, 53819 Neunkirchen, Tel.: 02247/300707
Sonntag, den 04.03.2012
Bröltal-Apotheke, Brölstr. 6, 53809 Ruppichteroth, Tel.: 02295/5171
Montag, den 05.03.2012
Burg-Apotheke, Dr. Wirtz-Straße 3, 53804 Much, Tel.: 02245/91650
Dienstag, den 06.03.2012
Hirsch-Apotheke, Hauptstr. 26, 53804 Much, Tel.: 02245/91920
Mittwoch, den 07.03.2012
Rathaus-Apotheke, Hauptstraße 72, 53819 Neunkirchen, Tel.: 02247/920170
Donnerstag, den 08.03.2012
Rosen-Apotheke, Hauptstr. 32, 53819 Neunkirchen, Tel.: 02247/91790
Freitag, den 09.03.2012
Max und Moritz-Apotheke, Hauptstr. 8, 53819 Neunkirchen, Tel.: 02247/300707
Während der Nachtzeiten (22.00 – 08.30 Uhr) ist eine Nachtapotheke dienstbereit.
Die Notdienstgebühr beträgt 2,50 Euro.
Samstag, den 03.03.2012
Albertus-Magnus-Apotheke, Hennef, Frankfurterstr. 120, Tel.: 02242/80900
Nachtapotheke: Elefanten-Apotheke, Lohmar, Hauptstr. 4a, Tel.: 02246/4954
Sonntag, den 04.03.2012
Adler-Apotheke, Hennef, Frankfurter Str. 100, Tel.: 02242/2626
Nachtapotheke: Hubertus-Apotheke, Lohmar, Hauptstr. 64, Tel.: 02246/3636
Montag, den 05.03.2012
Marien-Apotheke, Hennef-Geistingen, Bonnerstr. 81, Tel.: 02242/2714
Nachtapotheke: Alte Apotheke, Siegburg, Markt 47, Tel.: 02241/63160
Dienstag, den 06.03.2012
Dorotheen-Apotheke, Hennef, Frankfurter Str. 56a, Tel.: 02242/82943
Nachtapotheke: Wilhelm-Apotheke, Siegburg, Wilhelmstr. 68, Tel.: 02241/65950
Mittwoch, den 07.03.2012
Burg-Apotheke, Hennef, Kaiserstraße 1, Tel.: 02242/3211
Nachtapotheke: Apotheke Am Europaplatz, Siegburg, Europaplatz 6, Tel.: 02241/61333
Donnerstag, den 08.03.2012
Malteser-Apotheke, Hennef, Frankfurter Str. 72, Tel.: 02242/81234
Nachtapotheke: Siegtal-Apotheke, Siegburg-Kaldauen, Hauptstr. 110, Tel.: 02241/383897
Freitag, den 09.03.2012
Albertus-Magnus-Apotheke, Hennef, Frankfurterstr. 120, Tel.: 02242/80900
Nachtapotheke: St. Rochus-Apotheke, Siegburg-Kaldauen, Hauptstr. 53-55, Tel.: 02241/381855
Der Notdienst wechselt jeweils um 08.30 Uhr morgens.
LEUCHTTURM
Beratungsstelle für Alzheimer und andere Demenzerkrankungen
Caritasverband für den Rhein-Sieg-Kreis e.V.
Wilhelmstraße 155-157, 53721 Siegburg
Telefon: 02241/1209-0
Fax: 02241/1209-195
Homepage der Beratungsstelle „Leuchtturm“ des Caritasverbandes für den Rhein-Sieg-Kreis e.V.
www.caritas-rheinsieg.de
Ansprechpartnerinnen:
Jutta Fellmy, Tel.: 02241/1209305
E-mail: jutta.fellmy@caritas-rheinsieg.de
Doris Steubesand, Tel.: 02241/1209-311
E-mail: doris.steubesand@caritas-rheinsieg.de
Multiple Sklerose
DMSG Betroffenen-Berater
Uwe Stommel – DMSG Betroffenen-Berater
Tel.: 02295-902118
e-mail: Uwe.Stommel@online.de
Michael Wendel – DMSG Betroffenen-Berater
Tel.: 02243-80373
e-mail: mianwe@t-online.de
www.mskreis-ruppichteroth.de
Drogen-Suchthilfen
1. Suchtkrankenhilfe des Caritasverband für den Rhein-Sieg-Kreis e.V.
Ansprechpartner: Herr Pöplau
Tel.-Nr. (02241) 1209-302
2. Diakonisches Werk Siegburg Drogenhilfe
-Zentrale und Beratungsstelle-
Ansprechpartner: Herr Wolf
Tel.-Nr.: 02241/66656
3. Kommissariat Kriminalprävention/ Opferschutz Siegburg
Herr Seeger
Tel.-Nr.: 02241/541-4715
4. Kriminalkommissariat 41 Siegburg
Ansprechpartner: Herr Krist
Tel.-Nr.: 02241/541-4411
5. Gemeinschaftshauptschule Ruppichteroth Ansprechpartnerin: Frau Stoquart
Tel.-Nr.: 02295/902301
Weitere Informationen sind im Rathaus, Tel.-Nr.: 02295/4925, erhältlich.
SOZIALPSYCHIATRISCHES ZENTRUM
Sozialpsychiatrisches Zentrum Eitorf/Siebengebirge
Beratungs- und Betreuungszentrum Eitorf, Spinnerweg 51-54, 53783 Eitorf
Telefon: 02243/84758-0
Fax : 02243/84758-11
Beratungszeiten:
nach Vereinbarung !
Tagesstätte & Kontaktstelle:
Siegstrasse 16, 53783 Eitorf
Telefon: 02243/82670
Fax: 02243/842794
Öffnungszeiten:
montags 11.30 h – 14.30 h: Brunch, Offene Angebote
donnerstags 15.00 h - 19.00 h: Offener Treff
Jeden 2. Samstag 9.30 Uhr -12.00 Uhr
( Möglichkeit zum gemeinsamen Frühstück )
Sprechstunden der Sozialarbeiterinnen des Jugendhilfezentrums Neunkirchen-Seelscheid,
zuständig für die Gemeinde Ruppichteroth
Die Sprechstunde des sozialen Dienstes des Kreisjugendamtes in Ruppichteroth wird wie folgt festgelegt:
Frau Lichtenstein hält ihre Sprechstunde im Kindergarten des Ökumenischen Diakonievereins „Unter`m Regenbogen“ Ruppichteroth, Am Kindergarten 4,
donnerstags in der Zeit von 14.00-15.00 Uhr ab (Telefon: 02295/49-0)
Frau Wiggering hält ihre Sprechstunde im Rathaus der Gemeinde Ruppichteroth in Schönenberg, Trauzimmer Raum 121
donnerstags in der Zeit von 14.00-15.00 Uhr ab (Telefon: 02295/49-0)
Beide Sozialarbeiterinnen sind außerhalb dieser Sprechzeiten im Jungendhilfezentrum in Neunkirchen unter folgender Tel.-Nrn. erreichbar:
Frau Lichtenstein 02247/9215 5529
Frau Wiggering 02247/9215 5528
Außerhalb dieser Sprechzeiten und der Öffnungszeiten des Jugendhilfezentrums steht für dringende Meldungen in Sachen Kindeswohl die Feuer- und Rettungsleitstelle unter der Ruf-Nr. 112 zur Verfügung.
N e u b ü r g e r b e a u f t r a g t e r
des Kreistages des Rhein-Sieg-Kreises
für Aussiedler und zugezogene Ausländer
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Der Neubürgerbeauftragte L u d w i g N e u b e r bietet nach telefonischer Vereinbarung
Sprechstunden an:.
a) in Siegburg, Kreishaus, Zimmer A 1.40
b) in Ruppichteroth, Grundschule, Schulstraße 5.
Anmeldung bitte über:
a) Tel.: 02241-133161, Fax: 02241-133198
Email: marlene.hautkappe@rhein-sieg-kreis.de
b) Tel : 02295-90 23 18, Fax: 02295-90 23 19
Email: ludwig@neuber.de
Eine telefonische Terminvereinbarung ist unbedingt erforderlich!