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Heckenschnitt während der Brutzeit
Ab 01. März sind nur noch Form- und Pflegeschnitte an Hecken erlaubt

Rhein-Sieg-Kreis (dk) – Vom 1. März bis zum 30. September gilt wieder die Schonzeit für Hecken und Gebüsche. In dieser Zeit dürfen Hecken und Gebüsche weder gerodet noch abgeschnitten oder gar zerstört werden. Darauf macht das Amt für Natur- und Landschaftsschutz des Rhein-Sieg-Kreises aufmerksam.

„Durch Radikalschnitte würde den Vögeln und anderen Tieren die Lebensgrundlage entzogen“, erläutert Kreisumweltdezernent Christoph Schwarz und bittet, auf die heimische Tierwelt Rücksicht zu nehmen.

Wer dennoch zu einem Kahlschlag ansetzt, verstößt gegen das Landschaftsgesetz Nordrhein-Westfalen und riskiert ein Bußgeld in Höhe von bis zu 50.000 Euro.

Nutznießer der Schonzeit für die Gehölze sind die heimischen Vögel, Insekten, Säugetiere, Reptilien und Amphibien, die in den Hecken und Gebüschen Schutz vor natürlichen Feinden finden. Die Gehölze dienen als Schlaf- und Ruheplätze sowie zur Aufzucht des Nachwuchses. Blattwerk, Knospen, Früchte und Samen der Gebüsche sind kostbare Nahrungsmittelspender für die Tierwelt.    





Während der Schonzeit ist jedoch ein behutsamer Form- und Pflegeschnitt erlaubt, wie zum Beispiel das Zurückschneiden der jährlich austreibenden Zweige. Zudem kann ein maßvoller Rückschnitt notwendig sein, wenn Zweige und Blattwerk in Fußgängerwege beziehungsweise Fahrbahnen hineinwachsen,  oder wenn an Ein- und Ausfahrten die Sicht in den Straßenraum versperrt wird.

Auf jeden Fall sollte aber vor dem Schnitt vorsichtig geprüft werden, ob sich nicht ein bewohntes Nest im Gezweige verbirgt. Dann sollte der Rückschnitt erst nach der Brutzeit erfolgen.

Weitere Informationen zur Schonzeit für Hecken und Gebüsche können beim Amt für Natur- und Landschaftsschutz des Rhein-Sieg-Kreises, Kaiser-Wilhelm-Platz 1, 53721 Siegburg, Frank Hoffmann, Telefon 02241 / 13- 2676 oder, Stephanie Pischke, Telefon 02241 / 13-3530 erfragt werden.