Nachrichten
- Müllabfuhr in dieser Woche
- Abfuhr von Weihnachtsbäumen
- Schadstoffmobil-Termine 2012
- Jugendtreff Winterscheid wird wieder geöffnet
- Niederschrift des Ausschusses für Jugend, Familie und Senioren
- Jugendhilfezentrum Neunkirchen-Seelscheid
- Rentensprechtag
- Niederschrift des Ausschusses für Schule und Sport
- Einrichtung eines Einbahnstraßenrings im Ort Ruppichteroth in den Straßen „Burgstraße“ und „Marktstraße“
- Bürgermeistersprechstunde am 19. Januar 2012 – Ich bin für Sie da!
- Jahresabschluss der Gemeindewerke Ruppichteroth
- Anmeldung für Plätze in den Kindertageseinrichtungen in der Gemeinde Ruppichteroth
- Niederschrift des Rates
- Bereitschaftsdienste
   








Müllabfuhr in dieser Woche

 
    Donnerstag
Freitag

    12.01.2012
13.01.2012

Restmüll
14tägig    1
2

Restmüll
4wöchentlich    1
2

Biotonne,
Grünabfall    3
4

Wertstofftonne    3
4



 

Abfuhr von Weihnachtsbäumen

Die Abfuhr von Weihnachtsbäumen (ohne Baumschmuck) erfolgt im Januar und Februar gemeinsam mit der Leerung der Biotonne ohne telefonische Voranmeldung (gilt auch für Eigenkompostierer). Allerdings ist es erforderlich, die Bäume auf etwa 1 m zu kürzen und als Bündel (100 x 50 x 50 cm) bereitzulegen.     


Service-Telefon der RSAG:     02241 / 306-306

Bei allen Fragen oder Beschwerden zur Wertstofftonne nutzen Sie bitte die kostenfreie Telefonnummer 0 800 / 306 306. Weitere Infos auch unter www.voll-was-wert.de .









Schadstoffmobil-Termine 2012

BITTE AUSSCHNEIDEN UND AUFBEWAHREN.

Datum    Uhrzeit    Standort
Montag,
23.01.2012    10.00 bis 13.00 Uhr
14.30 bis 18.00 Uhr    Ruppichteroth, Am Wasserberg (Parkplatz an der Bröltalhalle)
Schönenberg, Rathausstraße/Longdendaleplatz (Parkplatz)
Donnerstag,
23.02.2012    10.00 bis 13.00 Uhr
14.30 bis 18.00 Uhr     Ruppichteroth, Am Wasserberg (Parkplatz an der Bröltalhalle)
Winterscheid, Ringstraße (Parkplatz am Dorfweiher)
Donnerstag,
22.03.2012    10.00 bis 13.00 Uhr
14.30 bis 18.00 Uhr    Schönenberg, Rathausstraße/Longdendaleplatz (Parkplatz)
Ruppichteroth, Am Wasserberg (Parkplatz an der Bröltalhalle)
Montag,
23.04.2012    10.00 bis 13.00 Uhr
14.30 bis 18.00 Uhr     Winterscheid, Ringstraße (Parkplatz am Dorfweiher)
Ruppichteroth, Am Wasserberg (Parkplatz an der Bröltalhalle)
Donnerstag,
24.05.2012    10.00 bis 13.00 Uhr
14.30 bis 18.00 Uhr     Ruppichteroth, Am Wasserberg (Parkplatz an der Bröltalhalle)
Schönenberg, Rathausstraße/Longdendaleplatz (Parkplatz)
Montag,
25.06.2012    10.00 bis 13.00 Uhr
14.30 bis 18.00 Uhr     Winterscheid, Ringstraße (Parkplatz am Dorfweiher)
Ruppichteroth, Am Wasserberg (Parkplatz an der Bröltalhalle)
Dienstag,
24.07.2012    10.00 bis 13.00 Uhr
14.30 bis 18.00 Uhr     Schönenberg, Rathausstraße/Longdendaleplatz (Parkplatz)
Ruppichteroth, Am Wasserberg (Parkplatz an der Bröltalhalle)
Freitag,
24.08.2012    10.00 bis 13.00 Uhr
14.30 bis 18.00 Uhr     Ruppichteroth, Am Wasserberg (Parkplatz an der Bröltalhalle)
Winterscheid, Ringstraße (Parkplatz am Dorfweiher)
Freitag,
21.09.2012    10.00 bis 13.00 Uhr
14.30 bis 18.00 Uhr     Ruppichteroth, Am Wasserberg (Parkplatz an der Bröltalhalle)
Schönenberg, Rathausstraße/Longdendaleplatz (Parkplatz)
Montag,
22.10.2012    10.00 bis 13.00 Uhr
14.30 bis 18.00 Uhr     Winterscheid, Ringstraße (Parkplatz am Dorfweiher)
Ruppichteroth, Am Wasserberg (Parkplatz an der Bröltalhalle)
Dienstag,
20.11.2012    10.00 bis 13.00 Uhr
14.30 bis 18.00 Uhr     Schönenberg, Rathausstraße/Longdendaleplatz (Parkplatz)
Ruppichteroth, Am Wasserberg (Parkplatz an der Bröltalhalle)
Montag,
17.12.2012    10.00 bis 13.00 Uhr
14.30 bis 18.00 Uhr     Ruppichteroth, Am Wasserberg (Parkplatz an der Bröltalhalle)
Winterscheid, Ringstraße (Parkplatz am Dorfweiher)

Auf evtl. Stellplatzänderungen macht eine Hinweistafel aufmerksam.
Weiter Informationen erhalten Sie bei der RSAG,
Info-Telefon:    02241/306-306










Jugendtreff Winterscheid wird wieder geöffnet

Es geht wieder los! Der Jugendtreff in Winterscheid am Feuerwehrhaus ist ab Januar immer dienstags und donnerstags geöffnet. Die Jugendlichen haben hier die Gelegenheit, von 16:00 – 21:00 Uhr beim „Offenen Treff“ vorbeizukommen. Langweilig wird es hier nicht! Ihr könnt Freunde treffen, quatschen, Musik hören, kickern, Billard spielen, faulenzen, in Zeitungen stöbern, fernsehen, auf den gemütlichen Sofaecken relaxen, kleine Snacks und Getränke genießen – all das steht täglich auf dem Programm.
Außerdem haben die Jugendlichen im Jugendtreff Winterscheid die Möglichkeit, an verschiedenen Angeboten und Projekten teilzunehmen, wie z.B. an gemeinsamen Kochtagen oder in Tanzgruppen.
Neben dem offenen Bereich ist der Jugendtreff auch bei Ferienangeboten und in Kooperationen mit Schulen und anderen Einrichtungen und Institutionen aktiv.
Träger des Jugendtreffs ist der Internationale Bund (IB) im Auftrag der Gemeinde Ruppichteroth.
Schaut einfach mal rein! Ich freue mich auf euer Kommen.

Corinna Latz (Diplom – Sozialpädagogin)









Niederschrift des Ausschusses für Jugend, Familie und Senioren

Nachstehend wird die Niederschrift über die Sitzung des Ausschusses für Jugend, Familie und Senioren des Rates der Gemeinde Ruppichteroth vom 29. November 2011 gemäß § 26 der Geschäftsordnung für den Rat der Gemeinde bekannt gegeben.

Öffentlicher Teil

Tagesordnungspunkt:
Kinder- und Jugendfragestunde

Von der sachkundigen Einwohnerin für Jugendarbeit, Frau Friederike Altwicker, wird vorgetragen, dass seitens der Jugendlichen in der Gemeinde Ruppichteroth der Multifunktionsplatz am Sportplatz in Ruppichteroth dankend angenommen wird. Sie stellt positiv fest, dass die Fertigstellung noch in diesem Jahr erfolgen konnte und seitens der Jugendlichen ein Mitspracherecht bei der Gestaltung eingeräumt und berücksichtigt wurde.

Tagesordnungspunkt:
TaxiBus für die Strecke Litterscheid - Winterscheid - Neunkirchen

Die Verwaltung stellt die neue TaxiBus – Linie 534 mit entsprechendem Streckenverlauf und Benutzungsmöglichkeiten zum Einführungstermin am 11. Dezember 2011 vor.
Mit dem Ticket des TaxiBusses können auch die anschließenden Linien des ÖPNV genutzt werden. Die Verwaltung erläutert, dass es sich beim TaxiBus nicht um einen Ersatz zum Schülerspezialverkehr handelt. Nach Einführung des TaxiBusses sammelt die Verwaltung die eingehenden Anregungen der Bürgerinnen und Bürger, um sie an das Planungsamt des Rhein-Sieg-Kreises zur Evaluierung weiterzuleiten.


Nichtöffentlicher Teil

Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung wurde über folgenden Tagesordnungspunkt beraten bzw. beschlossen:

- U3-Ausbau von Kindertageseinrichtungen in der Gemeinde Ruppichteroth






Jugendhilfezentrum Neunkirchen-Seelscheid

Das Jugendhilfezentrum für die Gemeinde im Rhein-Sieg-Kreis, Hauptstraße 78, Neunkirchen, ist montags bis donnerstags von 08.00 bis 16.30 Uhr und freitags von 08.00 bis 12.45 Uhr unter der Rufnummer 02247/9215-0 erreichbar. An Wochenenden und außerhalb der üblichen Dienstzeiten werden dringende Meldungen zu Kindeswohlgefährdungen unter der 112 von der Feuer- und Rettungsleitstelle des Kreises sowie den Polizeidienststellen entgegen genommen.

Sprechstunden der Sozialarbeiterinnen

Die Sprechstunde des sozialen Dienstes des Kreisjugendamtes in Ruppichteroth
wird wie folgt festgelegt:

Frau Lichtenstein hält ihre Sprechstunde im Kindergarten des Ökumenischen Diakonievereins "Unter`m Regenbogen" in Ruppichteroth, Am Kindergarten 4, donnerstags in der Zeit von 14.00-15.00 Uhr ab (Telefon: 02295/1230).
 
Frau Wiggering hält ihre Sprechstunde im Rathaus der Gemeinde Ruppichteroth
in Schönenberg, Trauzimmer Raum  121, donnerstags in der Zeit von 14.00-15.00 Uhr ab (Telefon: 02295/49-0).

Beide Sozialarbeiterinnen sind außerhalb dieser Sprechzeiten im
Jugendhilfezentrum in Neunkirchen unter folgenden Tel.-Nrn. erreichbar:
Frau Lichtenstein 02247/9215 5529
Frau Wiggering 02247/9215 5528






Rentensprechtag

Die Deutsche Rentenversicherung Rheinland führt an jedem vierten Dienstag eines Monats Rentensprechtage für alle Versicherten der Deutschen Rentenversicherung im Rathaus der Gemeinde Ruppichteroth in Schönenberg durch.

Der nächste Rentensprechtag findet somit am

24. Januar 2012 in der Zeit von 08.30 Uhr – 12.15 Uhr

im Rathaus in Schönenberg, Zimmer 121, statt.

Neben allen anderen Fragen, können Sie sich insbesondere über die Anspruchsvoraussetzungen der einzelnen Altersrenten, die Anhebung der Altersgrenzen und die jeweiligen Vertrauens-schutzregelungen informieren.

Bei Ihrer Vorsprache bitte ich  Ihre Versicherungsnummer und Ihren Personalausweis mitzubringen.

Eine Beratung findet nur nach vorhergehender Terminverein-
barung statt.

Terminvereinbarungen sind unmittelbar mit dem Service-Zentrum Gummersbach unter der Telefon Nr. 02261 / 805-01 zu treffen.






Niederschrift des Ausschusses für Schule und Sport

Nachstehend wird die Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule und Sport des Rates der Gemeinde Ruppichteroth vom 6. Dezember 2011 gemäß § 26 der Geschäftsordnung für den Rat der Gemeinde bekannt gegeben.

Öffentlicher Teil

Tagesordnungspunkt:
Bröltal-Bad;
hier: Neufestsetzung der Eintrittspreise und Kursgebühren sowie Veränderung des
         begünstigten Personenkreises

Der Betriebsleiter des Hallenbades Ruppichteroth, Herr Monjean, stellt den zukünftigen Belegungsplan des Hallenbades vor und erläutert die damit verbundenen Maßnahmen zur Attraktivitätssteigerung. In diesem Zusammenhang beantworten Herr Monjean und Bürgermeister Loskill die Fragen der Ausschussmitglieder.

Zum Beschlussvorschlag der Verwaltung hinsichtlich der Neufestsetzung der Eintrittspreise und Kursgebühren sowie der Veränderung des begünstigten Personenkreises ergibt sich eine ausführliche Diskussion. Im Rahmen dessen bildet sich gegenüber dem Beschlussvorschlag folgendes abweichendes Meinungsbild heraus:

-    Den Leistungsempfängern nach Sozialgesetzbuch (SGB) II und XII sowie Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) wird weiterhin ein vergünstigter Eintritt gewährt.
-    Die Familienkarte wie folgt zu beschließen:
“Die Familienkarte für maximal zwei Erwachsene mit ihren Kindern einzuführen“.
-    Die Kursgebühren auf 60,-- € festzusetzen. Die gestaffelte Erhöhung für die Jahre 2013 und 2014 entfällt.

Unter Berücksichtigung dieses Ergebnisses empfiehlt der Ausschuss für Schule und Sport dem Rat der Gemeinde, ab dem 1. Januar 2012
a)    dem nachfolgend genannten Personenkreis einen vergünstigten Eintritt zu gewähren:
-    Kinder und Jugendliche im Alter von 4 – 16 Jahren
-    Schüler
-    Schwerbehinderte (Grad der Behinderung mindestens 80 und auf Hilfe
angewiesen -  Vermerk im Ausweis)
-    Leistungsempfänger nach SGB II und XII sowie AsylbLG, mit Nachweis
(wie bisher)
b)    dem nachfolgend genannten Personenkreis einen kostenfreien Eintritt zu gewähren:
-    Kinder bis einschl. 3 Jahre
-    Berechtigte der Ruppichterother Tafel (wie bisher)
c)    die „Familienkarte“ für max. 2 Erwachsene mit ihren Kindern einzuführen,
d)    die Eintrittspreise wie folgt festzusetzen:
Erwachsene                    Einzelkarte 3,00 €    10er-Karte  27,00 €
vergünstigte Personen (siehe unter a)    Einzelkarte 1,50 €    10er-Karte 12,50 €
Familienkarte                        8,00 € (max. 2 Erwachsene mit
                                ihren Kindern)
e)    Kinder bis einschl. 3 Jahre                Eintritt frei
f)    Berechtigte der Ruppichterother Tafel        Eintritt frei
g)    die Kursgebühren wie folgt festzusetzen:
-    Kinderkurse, 15 Unterrichtseinheiten        60,00 €
-    Aqua-Kurse, 10 Unterrichtseinheiten        60,00 €.

einstimmig


Tagesordnungspunkt:
Schulentwicklungsplanung der Gemeinde Ruppichteroth unter besonderer Berücksichtigung des Erhalts einer weiterführenden Schule (Sekundarstufe) in der Gemeinde;
hier: Errichtung einer Gesamtschule Much/Ruppichteroth

Auf der Grundlage der derzeit geltenden Bestimmungen des Schulgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (SchulG NRW) empfiehlt der Ausschuss für Schule und Sport dem
Rat der Gemeinde vorbehaltlich
-    der Veröffentlichung des im Landtag NRW am 20.10.2011 beschlossenen
6. Schulrechtsänderungsgesetzes im Gesetz- und Verordnungsblatt NRW
und
-    der Zustimmung der Kommunalaufsicht zur Finanzierung der Gesamtschulerrichtung unter Beachtung der Vorgaben des Nothaushaltsrechtes:

1.    Die Errichtung einer Gesamtschule Much/Ruppichteroth gemäß § 17 SchulG NRW zu Beginn der Schuljahres 2012/2013, somit zum 01.08.2012, im Rahmen eines Schulverbandes mit der Gemeinde Much, mit einem mindestens dreizügigen Teilstandort Ruppichteroth, welcher ohne Sekundarstufe II geführt wird. Der Hauptstandort befindet sich in der Gemeinde Much.
   
2.    Der Teilstandort Ruppichteroth der Gesamtschule Much/Ruppichteroth wird im
Gebäude der derzeitigen Gemeinschaftshauptschule Ruppichteroth untergebracht.
   
3.    Die Gemeinschaftshauptschule Ruppichteroth wird mit Ende des Schuljahres 2011/2012, somit zum 31.07.2012, „auslaufend“ aufgelöst.
Dieser Beschluss steht unter dem Vorbehalt, dass für die Errichtung der Gesamtschule Much/Ruppichteroth eine gemäß § 82 Abs. 1 SchulG NRW ausreichende Anzahl von Kindern angemeldet wird und die Bezirksregierung Köln gleichzeitig der Auflösung der Gemeinschaftshauptschule Ruppichteroth in Form eines „Auslaufens“ letztendlich zustimmt.
Kommt eine Errichtung der Gesamtschule Much/Ruppichteroth nicht zustande, wird die Gemeinschaftshauptschule Ruppichteroth weitergeführt, sofern die Bezirksregierung Köln der Weiterführung unter Berücksichtigung der notwendigen Schülerzahlen zustimmt.
   
4.    Die Verwaltung wird beauftragt, entsprechend den Vorgaben der Kommunalaufsicht, die notwendigen Mittel in dem jeweils maßgebenden Haushalt nach evtl. Genehmigung der Gesamtschule Much/Ruppichteroth einzustellen.


   
5.    Die Verwaltung wird beauftragt, die für die Gestaltung eines Schulverbandes Much/Ruppichteroth notwendigen Maßnahmen nach evtl. Genehmigung der Gesamtschule Much/Ruppichteroth durchzuführen.
   
6.    Die Verwaltung wird beauftragt, die Information der Eltern der Grundschulkinder nach evtl. Genehmigung der Gesamtschule Much/Ruppichteroth nochmals zeitnah durchzuführen.
   
Das für die Gesamtschule Much/Ruppichteroth erstellte maßgebende pädagogische Konzept findet die Zustimmung des Rates.

Darüber hinaus wird die in Zusammenhang mit der Gesamtschule Much/Ruppichteroth durchgeführte Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung – Entwurf - für die Gemeinde Ruppichteroth in der vorliegenden Form zur Kenntnis genommen.

einstimmig







Einrichtung eines Einbahnstraßenrings im Ort Ruppichteroth in den Straßen „Burgstraße“ und „Marktstraße“

In der Vergangenheit haben sich Bürgerinnen und Bürger über die Verkehrssituation im Bereich der Marktstraße und Burgstraße in Ruppichteroth beschwert. Insbesondere zum Beginn des Schultages und zum Schulschluss ist das Verkehrsaufkommen hoch. Durch rechtswidriges Halten und Parken entstehen gefährliche Verkehrssituationen. In den Abendstunden sowie an Sonn- und Feiertagen wurde durch Mitarbeiter der Gemeinde Ruppichteroth festgestellt, dass Flucht- und Rettungswege nicht in ausreichendem Maße freigehalten werden und dringender Handlungsbedarf besteht.

Im Rahmen einer Bürgerversammlung wurden verschiedene verkehrslenkende Maßnahmen diskutiert. Als mögliche Variante vereinbarten die anwesenden Anwohnerinnen und Anwohner mit der Gemeindeverwaltung einen Einbahnstraßenring mit Einbeziehung der Straßen „Marktstraße“ und „Burgstraße“. Durch Beschluss vom 19. Juli 2011 stimmte der Rat der Gemeinde Ruppichteroth dieser Vereinbarung zu.

Nach einer Ortsbesichtigung durch das zuständige Straßenverkehrsamt des Rhein-Sieg-Kreises, der Kreispolizeibehörde und der Gemeinde Ruppichteroth wird der Einbahnstraßenring ab dem 16. Januar 2012 wie folgt umgesetzt:

Zusätzlich zu der bereits eingerichteten Einbahnstraße im Bereich der „Marktstraße“ wird der Verlauf der Straße „Burgstraße“ zwischen den Straßen „Mucher Straße“ und „Marktstraße“ zur Einbahnstraße erklärt. Hierdurch entsteht ein Einbahnstraßenring, der die Verkehrssicherheit der Schülerinnen und Schüler sowie die Aufrechterhaltung der Flucht- und Rettungswege gewährleisten soll. Eine Einfahrt in die „Burgstraße“ im Bereich zwischen den Hausnummern 22 und 33 ist nur noch über die „Mucher Straße“ möglich.
Die Zufahrt zur „Marktstraße“ über die Straße „Burgplatz“ ist bereits durch einen Absperrpfosten gesperrt.

Der Einbahnstraßenring ist zunächst für die Dauer von sechs Monaten vorgesehen.
Nach diesem Zeitraum werden die gesammelten Erkenntnisse durch die Fachbehörden ausgewertet und in einer weiteren Bürgerversammlung, zu der ich die Anwohnerinnen und Anwohner rechtzeitig einladen werde, beraten. Anschließend findet die weitere Beratung in den zuständigen Gremien des Rates der Gemeinde statt.








Bürgermeistersprechstunde am 19. Januar 2012 – Ich bin für Sie da!


An jedem dritten Donnerstag eines Monats – jeweils in der Zeit von 14.00 bis 17.00 Uhr – stehe ich für Fragen und Probleme der Bürgerinnen und Bürger, die sich auf das gemeindliche Geschehen beziehen, im persönlichen Gespräch zur Verfügung. Gerne komme ich auch mit Ihnen vor Ort ins Gespräch.

Zur Koordination der Sprechstunde bitte ich, die Termine unter der Telefonnummer 02295/4921 zu vereinbaren. Gleichzeitig bitte ich zur Vorbereitung des Termins, mir die Themen Ihrer Fragen, Anregungen und Hinweise vorab mitzuteilen. Ebenfalls besteht die Möglichkeit, mit mir die Gesprächstermine per E-Mail unter der Adresse buergermeister-sprechstunde@ruppichteroth.de abzustimmen.

Folgende weitere Sprechstunden sind vorgesehen:

Donnerstag, den 23. Februar 2012,  14.00 – 17.00 Uhr.
Donnerstag, den 15. März 2012,  14.00 – 17.00 Uhr.








Jahresabschluss der Gemeindewerke Ruppichteroth – Versorgungsbetrieb – und Erteilung des Prüfungsvermerkes durch die Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen


Gemäß § 26 Abs. 3 der Eigenbetriebsverordnung NRW vom 05.08.2009 (Gesetz- u. Verordnungsblatt NRW Seite 438) wird hiermit bekannt gegeben, dass der Jahresabschluss des Versorgungsbetriebes der Gemeindewerke Ruppichteroth für das Geschäftsjahr 2010
(01.01. – 31.12.2010) am 20.10.2011 durch den Rat der Gemeinde Ruppichteroth festgestellt worden ist.

Der Jahresgewinn von 9.687,92 € wird wie folgt verwendet:

    ? Restausgleich aus Jahresverlust 2007        1.623,73 €
    ? teilweiser Ausgleich Jahresverlust 2008        8.064,19 €

Der Jahresabschluss für das Jahr 2010 kann im Rathaus in Schönenberg, Zimmer 221, bis zur Feststellung des Jahresabschlusses 2011 während der Dienstzeiten

        montags bis freitags          8.30 Uhr bis 12.00 Uhr,
        montags und mittwochs    14.00 Uhr bis 16.00 Uhr,
        dienstags            14.00 Uhr bis 17.00 Uhr,
        donnerstags            14.00 Uhr bis 18.00 Uhr,

eingesehen werden.

Die Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen hat mit Schreiben vom 30.11.2011 den nachfolgenden Prüfungsvermerk erteilt.









Anmeldung für Plätze in den Kindertageseinrichtungen in der Gemeinde Ruppichteroth


Sehr geehrte Eltern,


auch in diesem Jahr möchte ich Ihnen die Möglichkeit eines einheitlichen Anmeldeverfahrens für die Kindergärten in der Gemeinde Ruppichteroth bieten. In den folgenden kurzen Darstellungen der einzelnen Einrichtungen können Sie sich einen ersten Eindruck über den jeweiligen Träger und seine Angebote verschaffen.
Anmeldeschluss für alle Einrichtungen ist der 13. Januar 2012.
Ich bitte Sie, sich direkt mit Ihrer jeweiligen Wunscheinrichtung in Verbindung zu setzen.

Elterninitiative Wirbelwinde Winterscheid:

Wir sind ein 3-gruppiger zertifizierter Bewegungskindergarten mit 65 Kindern von 0,4-6 Jahren.
Unsere Schwerpunkte liegen neben der Bewegung in der Natur ( feste Waldtage + Wochen ) und in der gesunden Ernährung.
Unsere Öffnungszeiten sind Montag-Donnerstag von 07.00-16.30 Uhr und Freitag von 07.00-14.00 Uhr.
Wenn Sie Interesse an unserer  Einrichtung haben, dann können Sie sich Informationen auf unserer Homepage www.wirbelwinde.de holen, oder persönlich einen Termin bei der Kigaleitung Alexandra Scheldt unter 02247/5990 machen.


Katholischer Kindergarten St. Servatius:

Herrnsteinstraße 4
53809 Ruppichteroth
Tel: 02247-2200
Ansprechpartner: Julia Hermann, Sabine Bergan


Unsere Einrichtung befindet sich in der Trägerschaft des katholischen Kirchengemeindeverbands  St. Severin Ruppichteroth. Die Tageseinrichtung bietet 50 Plätze mit der Möglichkeit der ganztägigen Betreuung für Kinder im Alter von 3-6 Jahren an. Die Öffnungszeiten sind von 7.00-16.00Uhr. Unsere pädagogische Arbeit wird sich ab dem 01.01.2011 durch den Leitung und Personalwechsel  an der Reggio-Pädagogik orientieren und basiert auf der Grundlage der ganzheitlichen Persönlichkeitsbildung aus dem Glauben heraus. Wir gehen von einem starken und kompetenten Kind aus, das mit allen Anlagen ausgerüstet ist, um sich die Welt mit allen Sinnen zu erklären. Die Kinder haben die Möglichkeit im Kindergarten sich selbst zu bilden durch ihre „Arbeit“ in Projekten, deren Themen von ihren alltäglichen Erfahrungen ausgehen. Es ist uns wichtig, dass die Kinder in einer Atmosphäre des Vertrauens, der Geborgenheit und der Sicherheit im alltäglichen Miteinander leben.

Eine Anmeldung ist zu den Öffnungszeiten der Einrichtung jederzeit möglich. Für ein Beratungsgespräch und eine Hausbesichtigung vereinbaren Sie bitte einen Termin.

Katholischer Kindergarten St. Severin:

Mucher Straße 1
53809 Ruppichteroth
Tel: 02295-5115
Ansprechpartner: Julia Hermann

Unsere Einrichtung befindet sich in der Trägerschaft des katholischen Kirchengemeindeverbands  St. Severin Ruppichteroth. Die Tageseinrichtung bietet 45 Plätze mit der Möglichkeit der ganztägigen Betreuung für Kinder im Alter von 2-6 Jahren an. Die Öffnungszeiten sind von 7.00-16.00Uhr. Unsere pädagogische Arbeit orientiert sich an der Reggio-Pädagogik und basiert auf der Grundlage der ganzheitlichen Persönlichkeitsbildung aus dem Glauben heraus.
Die Kinder haben die Möglichkeit im Kindergarten sich selbst zu bilden durch ihre „Arbeit“ in Projekten, deren Themen von ihren alltäglichen Erfahrungen ausgehen. Förderung der Wahrnehmungs- und Ausdrucksfähigkeiten sind deshalb ein zentrales Anliegen unserer Einrichtung. Erzieherin und Kind sind in einem Prozess, sie erleben, entdecken und erfahren dabei gemeinsam NEUES. Wir begleiten das Kind, dokumentieren sein Tun und nehmen Anteil an seinen Gefühlen, Gedanken und Fragen.

Eine Anmeldung ist zu den Öffnungszeiten der Einrichtung jederzeit möglich. Für ein Beratungsgespräch und eine Hausbesichtigung vereinbaren Sie bitte einen Termin.


Ökumenischer Kindergarten "Schneckenhaus" Büchel:

Alte Schule 4, 53809 Ruppichteroth

In unserer eingruppigen Kindertageseinrichtung werden 20 Kinder von zwei bis sechs Jahren 35 Stunden von 7.00 bis 14.00 Uhr betreut.
Unsere Räumlichkeiten sind für eine altersgemischte Gruppe ideal ausgestattet. So verfügen wir über einen Gruppenraum mit einem integrierten Spiel- und Bewegungsbereich für unsere Kleinsten, sowie einen Wickel- und Ruheraum. Aber auch ein eigener Raum für die älteren Kinder lädt zum Forschen, Werken, Bauen und überhaupt "kreativ sein" und Lernen ein.
Zudem gibt es natürlich für alle Kinder einen großen Bewegungsraum.
Infos erhalten Sie bei der Leiterin Frau Gabriele Fuchs unter 02295/1274

Ökumenisches Familienzentrum „Unter´m Regenbogen“:
Am Kindergarten 4, 53809 Ruppichteroth
Das Ökumenische Familienzentrum „Unter´m Regenbogen“ bietet Betreuungsmöglichkeiten in der Zeit von 07.00 Uhr bis 16.30 Uhr für Kinder im Alter von einem Jahr bis zum Schuleintritt. In unserem Familienzentrum erfahren die Kinder zum einen eine optimale und individuelle Betreuung, Förderung (verschiedene Therapieangebote vor Ort) und Erziehung. Zum anderen sollen aber auch Eltern und Familien verschiedene Bildungs-, Beratungs- und Freizeitangebote in Anspruch nehmen können. Auskunft zu unserem Familienzentrum erhalten Sie unter  02295/1230 bei Frau Kerstgens oder im Internet unter                         www.oekumenisches-familienzentrum.de    

Ökumenische Kita „Spatzennest“ Schönenberg:

Auf der Burghardt 7, 53809 Ruppichteroth
Wir sind eine zweigruppige Einrichtung und betreuen zurzeit 50 Kinder. Unsere Schwerpunkte liegen in der Kleingruppenarbeit, Bewegungserziehung, religionspädagogischer Erziehung und in unserem teiloffenen Konzept. Kinder mit besonderem Förderbedarf können in unserer Einrichtung therapeutisch betreut werden (z.B.: Frühförderung, Ergotherapie, Logopädie,). Unsere Öffnungszeiten sind von 07.00 – 16.00 Uhr und umfassen Betreuungszeiten von 25, 35 oder 45 Stunden. Für weitere Infos wenden Sie sich bitte an die Kita-Leiterin Frau Heimann, unter Telefon: 02295/2137 oder
per Email an: OekumenischeKiTa-Schoenenberg@t-online.de 







Niederschrift des Rates

Nachstehend wird die Niederschrift über die Sitzung des Rates der Gemeinde Ruppichteroth vom 7. Dezember 2011 gemäß § 26 der Geschäftsordnung für den Rat der Gemeinde bekannt gegeben.

Öffentlicher Teil

Tagesordnungspunkt:
Erlass eines 21. Nachtrages zur Straßenreinigungs- und Gebührensatzung der Gemeinde Ruppichteroth;
a) Kalkulation der Gebührensätze für die Straßenreinigung und den Winterdienst,
b) Änderung des Straßenverzeichnisses

Gemeindevertreterin Dr. Tondorf beantragt für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, wie in der Sitzung des Hauptausschusses am 29.11.2011, über die Festsetzung der Gebühren für die Straßenreinigung und den Winterdienst im Rahmen des Beschlussvorschlages der Verwaltung eine getrennte Abstimmung durchzuführen.

Der Rat der Gemeinde folgt diesem Antrag und stimmt wie nachstehend aufgeführt ab.

Der Rat der Gemeinde beschließt aufgrund einer Empfehlung des Hauptausschusses den Erlass des 21. Nachtrages zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren der Gemeinde Ruppichteroth (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung).
Hierdurch werden die Gebühren je laufenden Meter Grundstücksseite ab dem 01.01.2012 wie folgt festgesetzt:

a)    Straßenreinigung   
    für eine Straße, die überwiegend dem   
    -    überörtlichen Verkehr dient    0,14 Euro
    -    innerörtlichen Verkehr dient    0,19 Euro
    -    Anliegerverkehr dient    0,22 Euro

einstimmig bei 4 Enthaltungen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

b)    Winterdienst   
    für eine Straße, die überwiegend dem   
    -    überörtlichen Verkehr dient    0,94 Euro
    -    innerörtlichen Verkehr dient    1,03 Euro
    -    Anliegerverkehr dient    1,07 Euro

einstimmig

Im Rahmen der Beschlussfassung wird das Straßenverzeichnis, welches Bestandteil der
Straßenreinigungs- und Gebührensatzung der Gemeinde Ruppichteroth ist, wie folgt ergänzt:

    a)    Der bisher von den Eigentümern wahrgenommene Winterdienst für die Straße
"Zur Bröltal Arena" (Am Sportplatz Schönenberg) wird auf die Gemeinde übertragen (ab 01.01.2011).


    b)    Der bisher von den Eigentümern wahrgenommene Winterdienst für die Straße
"Im Garten" in der Ortslage Schreckenberg wird auf die Gemeinde übertragen (ab 01.01.2011).

    c)    Die Anliegerstraße in Rose (von den Parzellen 31 und 141) wurde aufgrund der Ortslagenabgrenzungssatzung um die Parzellen 107 und 146 erweitert.

    d)    Der Ort "Schmitzhöfgen" wird aus Gründen der Vollständigkeit neu als "Anliegerstraße" aufgenommen. Die Straßenreinigung und der Winterdienst werden durch die Eigentümer ausgeführt.

    e)    Die Straße "Im Steinberg" in der Ortslage Ruppichteroth wird aus Gründen der Vollständigkeit neu als "Anliegerstraße" aufgenommen. Die Straßenreinigung und der Winterdienst werden durch die Eigentümer ausgeführt.

Hinweis:
Der 21. Nachtrag zur Straßenreinigungs- und Gebührensatzung der Gemeinde Ruppichteroth wurde im Mitteilungsblatt (Amtsblatt) für die Gemeinde Ruppichteroth am 16. Dezember 2011, Kalenderwoche 50, öffentlich bekannt gemacht.

Tagesordnungspunkt:
Kalkulation der Gebührensätze für die öffentliche Wasserversorgung

Der Rat der Gemeinde nimmt die vorliegende Gebührenbedarfsberechnung vom 17.11.2011 aufgrund einer Empfehlung des Betriebsausschusses zur Kenntnis. Im Jahr 2012 bleiben die Gebührensätze der öffentlichen Wasserversorgung unverändert. Die Verbrauchsgebühr je Kubikmeter beträgt 1,39 € netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, somit brutto 1,49 €. Die Grundgebühr für einen Hauswassermesser QN 2,5 beträgt monatlich netto 6,-- €, und unter Berücksichtung der Umsatzsteuer brutto 6,42 €.

einstimmig

Tagesordnungspunkt:
Feststellung des Wirtschaftsplanes des Versorgungsbetriebes für das Wirtschaftsjahr 2012

Aufgrund einer Empfehlung des Betriebsausschusses beschließt der Rat der Gemeinde, den Wirtschaftsplan Versorgungsbetrieb für das Jahr 2012

    im Erfolgsplan mit Aufwendungen von        1.146.700,-- €
    und Erträgen von                    1.150.000,-- €

    im Vermögensplan
    mit einem Finanzbedarf und
    einer Finanzabdeckung von je               387.400,-- €

    sowie einem Kreditbedarf von insgesamt           212.800,-- €
    1. für Neuaufnahme       212.800,-- €
    2. für Umschuldung                  0,-- €

festzusetzen.

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf 500.000,-- € festgesetzt.
Die Stellenübersicht für den Versorgungsbetrieb wird beschlossen.

einstimmig

Tagesordnungspunkt:
Erlass eines 41. Nachtrages der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung

Aufgrund einer Empfehlung des Betriebsausschusses nimmt der Rat der Gemeinde die vorliegenden Gebührenbedarfsberechnungen vom 17.11.2011 gemäß Anhang 1 und Anhang 2 der maßgebenden Verwaltungsvorlage der Verwaltung vom 18.11.2011 zur Kenntnis und beschließt:

?    Der Prozentsatz für die Auflösung der Ertragszuschüsse bei der Gebührenkalkulation beträgt weiterhin 2,10 %.

?    Den Erlass des 41. Nachtrages der Beitrags- u. Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Ruppichteroth mit den nachfolgenden Gebührensätzen:

 

einstimmig

Hinweis:
Der 41. Nachtrag der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Ruppichteroth wurde im Mitteilungsblatt (Amtsblatt) für die Gemeinde Ruppichteroth am 16. Dezember 2011, Kalenderwoche 50, öffentlich bekannt gemacht.

Tagesordnungspunkt:
Feststellung des Wirtschaftsplanes des Entsorgungsbetriebes für das Jahr 2012

Der Rat der Gemeinde Ruppichteroth beschließt aufgrund einer Empfehlung des Betriebsausschusses, den Wirtschaftsplan Entsorgungsbetrieb für das Jahr 2012

    im Erfolgsplan mit Aufwendungen von            2.433.300,-- €
    und Erträgen von                        2.802.700,-- €

    im Vermögensplan
    mit einem Finanzbedarf und
    einer Finanzabdeckung von je                1.782.400,-- €


   
sowie einem Kreditbedarf von insgesamt        1.517.600,-- €
    1. für Neuaufnahme         46.900,-- €
    2. für Umschuldung    1.470.700,-- €

festzusetzen.

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf 1.000.000,-- € festgesetzt.
Die Stellenübersicht für den Entsorgungsbetrieb wird beschlossen.

einstimmig


Tagesordnungspunkt:
Feststellung des Wirtschaftsplanes des Energiebetriebes für das Jahr 2012

Der Rat der Gemeinde Ruppichteroth beschließt aufgrund einer Empfehlung des Betriebsausschusses, den Wirtschaftsplan Energie für das Jahr 2012

    im Erfolgsplan mit Aufwendungen von            24.300,-- €
    und Erträgen von                        24.600,-- €

    im Vermögensplan
    mit einem Finanzbedarf und
    einer Finanzabdeckung von je                230.000,-- €

    sowie einem Kreditbedarf von insgesamt        225.000,-- €
    1. für Neuaufnahme       225.000,-- €
    2. für Umschuldung                  0,-- €

festzusetzen.

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf 250.000,-- € festgesetzt.

einstimmig


Tagesordnungspunkt:
Bröltal-Bad;
hier: Neufestsetzung der Eintrittspreise und Kursgebühren sowie Veränderung der  
         begünstigten Personenkreise

Entgegen dem Beschlussvorschlag der Verwaltung gemäß Verwaltungsvorlage vom 25.11.2011 hat der Ausschuss für Schule und Sport in seiner Sitzung am 06.12.2011 dem Rat der Gemeinde u.a. empfohlen,
-    den Leistungsempfängern nach Sozialgesetzbuch (SGB) II und XII sowie Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
weiterhin einen vergünstigten Eintritt im Bröltal-Bad (= Hallenbad Ruppichteroth) zu gewähren.



Vor dem Hintergrund, dass gemäß weiterer Beschlussempfehlung des Ausschusses für Schule und Sport vom 06.12.2011 demgegenüber
-    Berechtigten der Ruppichterother Tafel
weiterhin ein kostenfreier Eintritt ins Bröltal-Bad gewährt werden soll, beantragen Gemeindevertreter Kemper von der Partei DIE LINKE – Ortsverband Ruppichteroth – und Gemeindevertreterin Beyhl von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen eine Gleichbehandlung dieser beiden Personenkreise in der Form, dass diese jeweils einen kostenfreien oder einen vergünstigten Eintritt erhalten.
Hierzu entwickelt sich eine ausführliche Diskussion in deren Ergebnis Bürgermeister Loskill auf der Grundlage der v.g. Anträge des Gemeindevertreters Kemper und der Gemeindevertreterin Beyhl vorschlägt u.a. ,
-    den Leistungsempfängern nach Sozialgesetzbuch (SGB) II und XII sowie Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
und
- den Berechtigten der Ruppichterother Tafel
gleichberechtigt kostenfreien Eintritt zu gewähren.
Gemeindevertreterin Reintges von der SPD-Fraktion macht darauf aufmerksam, dass hinsichtlich dieses Vorschlages des Bürgermeisters aufgrund der v.g. Anträge zu definieren ist, ob diese Regelung für Personen gelten soll, die ihren Wohnsitz in der Gemeinde Ruppichteroth haben oder auch für Personen, die außerhalb des Gemeindegebietes wohnen.
Der Rat der Gemeinde verständigt sich darauf, diese Regelung ausschließlich auf Personen zu beschränken, die ihren Wohnsitz in der Gemeinde Ruppichteroth haben.

Über den Vorschlag des Bürgermeisters gemäß der Anträge der Partei DIE LINKE – Ortsverband Ruppichteroth – und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wird unter Einbeziehung des Ergebnisses zum Hinweis von Gemeindevertreterin Reintges für die SPD-Fraktion abgestimmt.

einstimmig bei 1 Enthaltung der CDU-Fraktion

Anschließend stimmt der Rat der Gemeinde über die darüber hinaus verbleibenden Neufestsetzung der Eintrittspreise und Kursgebühren sowie die Veränderung des begünstigten Personenkreises gemäß Empfehlung des Ausschusses für Schule und Sport ab.

einstimmig

Daraus ergebend hat der Rat der Gemeinde somit zusammenfassend beschlossen, ab dem 01.01.2012

a)    dem nachfolgend genannten Personenkreis einen vergünstigten Eintritt zu gewähren:
-    Kinder und Jugendliche im Alter von 4 – 16 Jahren
-    Schüler
-    Schwerbehinderte (Grad der Behinderung mind. 80 und auf Hilfe angewiesen -  Vermerk im Ausweis)
b)    dem nachfolgend genannten Personenkreis einen kostenfreien Eintritt zu gewähren:
-    Kinder bis einschl. 3 Jahre
-    Leistungsempfänger nach SGB II und XII sowie AsylbLG mit Nachweis und Berechtigte der Ruppichterother Tafel, mit Wohnsitz in der Gemeinde Ruppichteroth,
c)    die „Familienkarte“ für max. 2 Erwachsene mit ihren Kindern,


d)    die Eintrittspreise wie folgt festzusetzen:
Erwachsene                Einzelkarte 3,00 €    10er-Karte  27,00 €
vergünstige Personen (siehe unter a)    Einzelkarte 1,50 €    10er-Karte 12,50 €
Familienkarte                        8,00 € (max. 2 Erwachsene mit
ihren Kindern)
e)    Kinder bis einschl. 3 Jahre                Eintritt frei
f)    Leistungsempfänger nach SGB II und XII
sowie AsylbLG mit Nachweis und
Berechtigte der Ruppichterother Tafel,
mit Wohnsitz in der Gemeinde Ruppichteroth    Eintritt frei
g)    die Kursgebühren wie folgt festzusetzen:
-    Kinderkurse, 15 Unterrichtseinheiten        60,00 €
-    Aqua-Kurse, 10 Unterrichtseinheiten        60,00 €.


Tagesordnungspunkt:
Schulentwicklungsplanung der Gemeinde Ruppichteroth unter besonderer Berücksichtigung des Erhalts einer weiterführenden Schule (Sekundarstufe) in der Gemeinde;
hier: Errichtung einer Gesamtschule Much/Ruppichteroth

Auf der Grundlage der derzeit geltenden Bestimmungen des Schulgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (SchulG NRW) beschließt der Rat der Gemeinde aufgrund einer
Empfehlung des Ausschusses für Schule und Sport vorbehaltlich
-    der Veröffentlichung des im Landtag NRW am 20.10.2011 beschlossenen
6. Schulrechtsänderungsgesetzes im Gesetz- und Verordnungsblatt NRW
und
-    der Zustimmung der Kommunalaufsicht zur Finanzierung der Gesamtschulerrichtung unter Beachtung der Vorgaben des Nothaushaltsrechtes:

1.    Die Errichtung einer Gesamtschule Much/Ruppichteroth gemäß § 17 SchulG NRW zu Beginn der Schuljahres 2012/2013, somit zum 01.08.2012, im Rahmen eines Schulverbandes mit der Gemeinde Much, mit einem mindestens dreizügigen Teilstandort Ruppichteroth, welcher ohne Sekundarstufe II geführt wird. Der Hauptstandort befindet sich in der Gemeinde Much.
   
2.    Der Teilstandort Ruppichteroth der Gesamtschule Much/Ruppichteroth wird im Gebäude der derzeitigen Gemeinschaftshauptschule Ruppichteroth untergebracht.
   
3.    Die Gemeinschaftshauptschule Ruppichteroth wird mit Ende des Schuljahres 2011/2012, somit zum 31.07.2012, „auslaufend“ aufgelöst.
Dieser Beschluss steht unter dem Vorbehalt, dass für die Errichtung der Gesamtschule Much/Ruppichteroth eine gemäß § 82 Abs. 1 SchulG NRW ausreichende Anzahl von Kindern angemeldet wird und die Bezirksregierung Köln gleichzeitig der Auflösung der Gemeinschaftshauptschule Ruppichteroth in Form eines „Auslaufens“ letztendlich zustimmt. Kommt eine Errichtung der Gesamtschule Much/Ruppichteroth nicht zustande, wird die Gemeinschaftshauptschule Ruppichteroth weitergeführt, sofern die Bezirksregierung Köln der Weiterführung unter Berücksichtigung der notwendigen Schülerzahlen zustimmt.
   
4.    Die Verwaltung wird beauftragt, entsprechend den Vorgaben der Kommunalaufsicht, die notwendigen Mittel in dem jeweils maßgebenden Haushalt nach evtl. Genehmigung der Gesamtschule Much/Ruppichteroth einzustellen.
   
5.    Die Verwaltung wird beauftragt, die für die Gestaltung eines Schulverbandes Much/Ruppichteroth notwendigen Maßnahmen nach evtl. Genehmigung der Gesamtschule Much/Ruppichteroth durchzuführen.
   
6.    Die Verwaltung wird beauftragt, die Information der Eltern der Grundschulkinder nach evtl. Genehmigung der Gesamtschule Much/Ruppichteroth nochmals zeitnah durchzuführen.
   
Das für die Gesamtschule Much/Ruppichteroth erstellte maßgebende pädagogische Konzept findet die Zustimmung des Rates.

Darüber hinaus wird die in Zusammenhang mit der Gesamtschule Much/Ruppichteroth durchgeführte Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung - Entwurf - für die Gemeinde Ruppichteroth in der vorliegenden Form zur Kenntnis genommen.

einstimmig



Nichtöffentlicher Teil

Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung wurde über folgende Tagesordnungspunkte beraten bzw. beschlossen:

- Anschaffung eines Gerätewagens "Logistik" für den Löschzug Winterscheid;
   hier: Auftragsvergabe
- Entwicklung eines gemeindlichen Logos;
   hier: Auswahl des Logos

  
  
  
  
  
  
Bereitschaftsdienste  

Polizei-Notruf                    110
Feuerwehr- und Rettungsdienst:    112
Krankentransporte                                02241/19-222
 
GEMEINDEWERKE  RUPPICHTEROTH
  VER- UND ENTSORGUNGSBETRIEBE

Störfall – Telefon- Nummer

0800/ 7766655

Unter den o.g. Rufnummern erreichen Sie den Notdienst der Gemeindewerke Ruppichteroth für
die öffentliche Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung der Gemeinde Ruppichteroth über die Leitstelle des Aggerverbandes

NOTDIENST  DES  RWE

Bei Stromausfall im Versorgungsnetz erreichen Sie den Störungsdienst der RWE Energie AG  unter der Telefon – Nr.                    0180/2112244

Notruf-Nummer der Rhenag           0180/2484848

Ärztlicher Bereitschaftsdienst für die Gemeinde Ruppichteroth
 In der sprechstundenfreien Zeit erreichen Sie den ärztlichen Bereitschaftsdienst aller Fachrichtungen für den Rhein-Sieg-Kreis unter der

zentralen Rufnummer   0180 5044 100

Bei lebensbedrohenden Zwischenfällen und Unfällen:                                   112

ZAHNÄRZTE des rechtsrheinischen Rhein-Sieg-Kreises
            Telefonischer Ansagedienst zum zahnärztlichen Notdienst: 01805-986700

Die Notfalldienstzentrale für den gesamten rechtsrheinischen RSK ist folgendermaßen besetzt:  -    wöchentlich von 18.00 Uhr bis 08.00 Uhr des darauffolgenden Morgens, -    mittwochs von 13.00 Uhr bis zum nächsten Morgen 08.00 Uhr,
-          freitags von 14.00 Uhr bis zum nächsten Morgen 08.00 Uhr und
-    an Samstagen, Sonntagen, sowie an Feiertagen, ganztägig.
INFORMATIONSZENTRALE FÜR VERGIFTUNGSFÄLLE Universitätsklinik Bonn, Telefon-Nr.: 0228-19240

APOTHEKEN-NOTDIENST:

Außerhalb der Geschäftszeiten ist ein Notdienst eingerichtet:

Ruppichteroth und Umgebung

Samstag, den 07.01.2012
Burg-Apotheke, Dr. Wirtz-Straße 3, 53804 Much, Tel.: 02245/91650

Sonntag, den 08.01.2012
Hirsch-Apotheke, Hauptstr. 26, 53804 Much, Tel.: 02245/91920

Montag, den 09.01.2012
Rathaus-Apotheke, Hauptstraße 72, 53819 Neunkirchen, Tel.: 02247/920170

Dienstag, den 10.01.2012
Rosen-Apotheke, Hauptstr. 32, 53819 Neunkirchen, Tel.: 02247/91790

Mittwoch, den 11.01.2012
Bröltal-Apotheke, Brölstr. 6, 53809 Ruppichteroth, Tel.: 02295/5171

Donnerstag, den 12.01.2012
Burg-Apotheke, Dr. Wirtz-Straße 3, 53804 Much, Tel.: 02245/91650

Freitag, den 13.01.2012
Hirsch-Apotheke, Hauptstr. 26, 53804 Much, Tel.: 02245/91920

Während der Nachtzeiten (22.00 – 08.30 Uhr) ist eine Nachtapotheke dienstbereit.
Die Notdienstgebühr beträgt 2,50 Euro.


Samstag, den 07.01.2012
Burg-Apotheke, Hennef, Kaiserstraße 1, Tel.: 02242/3211
Nachtapotheke: Pleis Apotheke, St. Augustin-Niederpleis, Niederpleiser Str. 87, Tel.: 02241/336655




Sonntag, den 08.01.2012
Malteser-Apotheke, Hennef, Frankfurter Str. 72, Tel.: 02242/81234
Nachtapotheke: Augustinus Apotheke,  St. Augustin-Ort, Uhlandstr. 13, Tel.: 02241/204200







Montag, den 09.01.2012
Albertus-Magnus-Apotheke, Hennef, Frankfurterstr. 120, Tel.: 02242/80900
Nachtapotheke: Falken Apotheke, St. Augustin-Hangelar, Kölnstr. 93, Tel.: 02241/203216

Dienstag, den 10.01.2012
Adler-Apotheke, Hennef, Frankfurter Str. 100, Tel.: 02242/2626
Nachtapotheke: Antonius Apotheke, St. Augustin-Niederpleis, Steinkreuzstr. 21, Tel.: 02241/334510



Mittwoch, den 11.01.2012
Marien-Apotheke, Hennef-Geistingen, Bonnerstr. 81, Tel.: 02242/2714
Nachtapotheke: Rosen Apotheke, St. Augustin-Mülldorf, Niederpleiserstr. 48, Tel.: 02241/342040



Donnerstag, den 12.01.2012
Dorotheen-Apotheke, Hennef, Frankfurter Str. 56a,  Tel.: 02242/82943
Nachtapotheke:  Rathaus Apotheke, St. Augustin-Zentrum, Markt 16, Tel.: 02241/203940




Freitag, den 13.01.2012
Burg-Apotheke, Hennef, Kaiserstraße 1, Tel.: 02242/3211
Nachtapotheke:  St. Georgs Apotheke, St. Augustin-Buisdorf, Oberdorfstr. 42, Tel.: 02241/50280




Der Notdienst wechselt jeweils um 08.30 Uhr morgens.

LEUCHTTURM
Beratungsstelle für Alzheimer und andere Demenzerkrankungen

Caritasverband für den Rhein-Sieg-Kreis e.V.
Wilhelmstraße 155-157, 53721 Siegburg
Telefon: 02241/1209-0
Fax: 02241/1209-195

Homepage der Beratungsstelle „Leuchtturm“ des Caritasverbandes für den Rhein-Sieg-Kreis e.V.
www.caritas-rheinsieg.de

Ansprechpartnerinnen:
Jutta Fellmy, Tel.: 02241/1209305
E-mail: jutta.fellmy@caritas-rheinsieg.de

Doris Steubesand, Tel.: 02241/1209-311
E-mail: doris.steubesand@caritas-rheinsieg.de

Multiple Sklerose
DMSG Betroffenen-Berater
Uwe Stommel – DMSG Betroffenen-Berater
Tel.: 02295-902118
e-mail: Uwe.Stommel@online.de
Michael Wendel – DMSG Betroffenen-Berater
Tel.: 02243-80373
e-mail: mianwe@t-online.de
www.mskreis-ruppichteroth.de





             Drogen-Suchthilfen

1.    Suchtkrankenhilfe des Caritasverband für den Rhein-Sieg-Kreis e.V.
Ansprechpartner: Herr Pöplau
Tel.-Nr. (02241) 1209-302
2.    Diakonisches Werk Siegburg Drogenhilfe
-Zentrale und Beratungsstelle-
Ansprechpartner: Herr Wolf
Tel.-Nr.: 02241/66656
3.    Kommissariat Kriminalprävention/ Opferschutz Siegburg
Herr Seeger
Tel.-Nr.: 02241/541-4715
4.    Kriminalkommissariat 41 Siegburg
Ansprechpartner: Herr Krist
Tel.-Nr.: 02241/541-4411
5.    Gemeinschaftshauptschule Ruppichteroth Ansprechpartnerin: Frau Stoquart
Tel.-Nr.: 02295/902301

Weitere Informationen sind im Rathaus, Tel.-Nr.: 02295/4925, erhältlich.

                  SOZIALPSYCHIATRISCHES ZENTRUM

Sozialpsychiatrisches Zentrum Eitorf/Siebengebirge

Beratungs- und Betreuungszentrum Eitorf, Spinnerweg 51-54, 53783 Eitorf
Telefon:               02243/84758-0   
Fax :                    02243/84758-11 

Beratungszeiten:
nach Vereinbarung !


Tagesstätte & Kontaktstelle:
Siegstrasse 16, 53783 Eitorf
Telefon:       02243/82670
Fax:             02243/842794

Öffnungszeiten:
montags         11.30 h – 14.30 h: Brunch, Offene Angebote
donnerstags   15.00 h - 19.00 h: Offener Treff
Jeden 2. Samstag  9.30 Uhr -12.00 Uhr
( Möglichkeit zum gemeinsamen Frühstück )
      

Sprechstunden der Sozialarbeiterinnen des Jugendhilfezentrums Neunkirchen-Seelscheid,
zuständig für die Gemeinde Ruppichteroth

Die Sprechstunde des sozialen Dienstes des Kreisjugendamtes in Ruppichteroth wird wie folgt festgelegt:
Frau Lichtenstein hält ihre Sprechstunde im Kindergarten des Ökumenischen Diakonievereins „Unter`m Regenbogen“ Ruppichteroth, Am Kindergarten 4,
donnerstags in der Zeit von 14.00-15.00 Uhr ab (Telefon: 02295/49-0)

Frau Wiggering hält ihre Sprechstunde im Rathaus der Gemeinde Ruppichteroth in Schönenberg, Trauzimmer Raum 121
donnerstags in der Zeit von 14.00-15.00 Uhr ab (Telefon: 02295/49-0)

Beide Sozialarbeiterinnen sind außerhalb dieser Sprechzeiten im Jungendhilfezentrum in Neunkirchen unter folgender Tel.-Nrn. erreichbar:
Frau Lichtenstein 02247/9215 5529
Frau Wiggering 02247/9215 5528

Außerhalb dieser Sprechzeiten und der Öffnungszeiten des Jugendhilfezentrums steht für dringende Meldungen in Sachen Kindeswohl die Feuer- und Rettungsleitstelle unter der Ruf-Nr. 112 zur Verfügung.


N e u b ü r g e r b e a u f t r a g t e r

des Kreistages des Rhein-Sieg-Kreises
für Aussiedler und zugezogene Ausländer
================================

Der Neubürgerbeauftragte   L u d w i g   N e u b e r   bietet nach telefonischer Vereinbarung
Sprechstunden an:.

a) in Siegburg, Kreishaus, Zimmer A 1.40
b) in Ruppichteroth, Grundschule, Schulstraße 5.

Anmeldung bitte über:

a) Tel.: 02241-133161, Fax: 02241-133198
    Email: marlene.hautkappe@rhein-sieg-kreis.de

b) Tel : 02295-90 23 18, Fax: 02295-90 23 19
     Email: ludwig@neuber.de

Eine telefonische Terminvereinbarung ist unbedingt erforderlich!