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- Vom Jagen, Angeln, Sprengen und einigem mehr – Bilanz des Kreisordnungsamtes
- Gründungsakademie Rhein-Sieg erfreut sich zunehmender Beliebtheit
- Der Rhein-Sieg-Kreis: Region der idyllischen Gewässer, auf die wir ein Auge haben   


Vom Jagen, Angeln, Sprengen und einigem mehr – Bilanz des Kreisordnungsamtes

Rhein-Sieg-Kreis (dk) – Ordnung ist das halbe Leben. So hatten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kreisordnungsamtes im Jahre 2011 ein Auge darauf, dass die öffentliche Sicherheit und Ordnung im Rhein-Sieg-Kreis beachtet wurde. Dabei geht es unter anderem ums Jagen, Angeln, Sprengen und einiges mehr.

Das Ordnungsamt hat beispielsweise einen Blick auf die Gewerbetreibenden. In Deutschland besteht grundsätzlich Gewerbefreiheit, Voraussetzung ist allerdings, dass sich der Gewerbetreibende als zuverlässig erweist. In 154 Fällen bestand im Rhein-Sieg-Kreis hieran Zweifel und deshalb wurden Verfahren zur Gewerbeuntersagung eingeleitet. Gründe, die dazu führen, dass ein Gewerbe nicht mehr betrieben werden darf, sind beispielsweise, wenn der Gewerbetreibende hohe Steuerschulden hat, die Sozialabgaben für seine Mitarbeiter nicht bezahlt oder eine Straftat begeht, die im Zusammenhang mit dem Gewerbe steht. Dann kann ihm auf Dauer verboten werden, dieses oder ein anderes Gewerbe zu betreiben. In 33 der oben genannten Fälle ist dies 2011 im Rhein-Sieg-Kreis geschehen.

Auch die Genehmigungen für Maklertätigkeiten werden vom Kreisordnungsamt erteilt. Im Jahr 2011 wurden 171 neue Maklererlaubnisse ausgestellt.

Eine Pflicht der Gewerbetreibenden ist es Prüfungsberichte vorzulegen. Hierin dokumentieren Wirtschaftsprüfer, ob und inwieweit die gesetzlichen Pflichten erfüllt werden. 6 Mal musste das Ordnungsamt diesbezüglich einen Bußgeldbescheid erteilen, weil die Berichte nicht oder erst verspätet vorgelegt wurden. Zusätzlich wurden 22 Verwarnungen ohne Verwarnungsgeld ausgesprochen, weil beispielsweise Informations- oder Buchführungspflichten verletzt wurden.

Im Sprengstoffwesen wurden in diesem Jahr 16 Unbedenklichkeitsbescheinigungen und 13 Erlaubnisse nach dem Sprengstoffgesetz an Privatpersonen erteilt. Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung bestätigt, dass der Antragsteller die Zuverlässigkeit und persönliche Eignung für die Teilnahme an einem Sprengstofflehrgang besitzt. Eine solche Bescheinigung benötigen beispielsweise Sportschützen für die Herstellung von Munition. 37 Mal wurde eine Erlaubnis zum Erwerb und Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen verlängert. Wer hingegen gewerblich Sprengstoff erwerben oder damit umgehen möchte, braucht eine Erlaubnis der Bezirksregierung Köln. Durch einen Außendienstmitarbeiter werden vor Ort Stichprobenüberprüfungen durchgeführt, ob die Lagerung der Sprengstoffe ordnungsgemäß erfolgt.

Der Fachbereich Bekämpfung Schwarzarbeit hat in diesem Jahr in 340 Fällen wegen des Verdachts auf Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung beziehungsweise wegen Verstößen gegen die Handwerksordnung ermittelt. In 54 Fällen mussten Bußgelder verhängt werden.

Auch um die Berechtigung fürs Jagen und Angeln im Rhein-Sieg-Kreis kümmert sich das Ordnungsamt des Rhein-Sieg-Kreises. 291 Personen haben an den Fischerprüfungen in diesem Jahr teilgenommen. Nur 30 davon waren der Prüfung nicht gewachsen. Wesentlich weniger Anwärter gab es hingegen bei der Jägerprüfung. Hieran haben 62 Personen teilgenommen, davon 17 Frauen. 52 Teilnehmer haben die Prüfung erfolgreich absolviert. Seit April 2011 wurden zudem circa 1.000 Jagdscheine erteilt oder verlängert.

„Auch im Jahre 2012 werden meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wesentlich zum guten Miteinander der Menschen hier im Rhein-Sieg-Kreis beitragen“, so Ordnungsamtsleiterin Dr. Gabriele Neugebauer.








Gründungsakademie Rhein-Sieg erfreut sich zunehmender Beliebtheit
Rund 1000 Personen nahmen Informationsangebot an

Rhein-Sieg-Kreis (mw) – Die Gründungsakademie Rhein-Sieg – ein gemeinsames Projekt der Wirtschaftsförderung des Rhein-Sieg-Kreises  und der Kreissparkasse Köln – blickt auf ein erfolgreiches Jahr 2011 zurück.

„Welch wachsenden Zuspruchs sich die Gründungsakademie erfreut, zeigt sich an der positiven Resonanz und zunehmenden Zahl der Personen, die das Angebot zur Information annehmen“, sagt Anita Halft von der Wirtschaftsförderung des Rhein-Sieg-Kreises erfreut.  An den insgesamt 59 im Jahr 2011 angebotenen Veranstaltungen nahmen 963 Personen teil, um sich auf die Gründung eines eigenen Unternehmens vorzubereiten, es aufzubauen oder aber auch nach Jahren der Selbstständigkeit Veränderungen vorzunehmen. Zum Vergleich: zu Beginn der Gründungsakademie im Jahr 2007 nahmen an 60 Veranstaltungen 734 Personen teil. Seit ihrem Start wurden die Angebote inhaltlich kontinuierlich weiterentwickelt, den aktuellen Entwicklungen und Anforderungen in der Wirtschaft, zum Beispiel hinsichtlich Social Media, Suchmaschinenoptimierung und Nutzung von Online-Portalen, angepasst

Alle Veranstaltungen der Gründungsakademie werden ausgewertet. Dadurch erhalten die Veranstalter von den Teilnehmenden nicht nur eine Rückmeldung zur Qualität des einzelnen Seminars, sondern auch Informationen darüber, welche Zielgruppen erreicht wurden. Wie bei den Gewerbeanmeldungen dominiert unter den Teilnehmenden der Gründungsakademie der Dienstleistungssektor, stark vertreten sind aber auch Handwerk und Handel. Die überwiegende Zahl der Interessenten ist zwischen 36 und 50 Jahre alt; rund 70 Prozent der Teilnehmenden sind Frauen. „Die Informationsveranstaltungen sind gerade im Vorfeld einer Gründung von großem Wert“, bringt eine Gründerin ihre Erfahrung zum Ausdruck.

Das Programm für das 1. Halbjahr 2012 ist bereits fertig aufgestellt und wird wieder einige neue Angebote enthalten. Anfang Januar 2012 kann das Informationsblatt bei der Wirtschaftsförderung des Rhein-Sieg-Kreises angefordert werden. Eine ausführliche inhaltliche Beschreibung zu den einzelnen Terminen ist ab Mitte Januar 2012 in Internet unter www.gruendungsakademie-rhein-sieg.de abrufbar.








Der Rhein-Sieg-Kreis: Region der idyllischen Gewässer, auf die wir ein Auge haben

Rhein-Sieg-Kreis (rl) – Seit seiner Gründung im Jahr 1965 ist der Wasserverband Rhein-Sieg-Kreis zuständig für die Unterhaltung und Pflege der Fließgewässer in elf Kommunen des Rhein-Sieg-Kreises. An der Spitze des Wasserverbandes mit Sitz an der Siegburger Mühlenstraße stehen Michael Jaeger als Verbandsvorsteher sowie Geschäftsführerin Martina Hirschberg. Zum Geschäftsgebiet gehören die Städte und Gemeinden Siegburg, Sankt Augustin, Hennef, Königswinter, Bad Honnef, Eitorf, Windeck, Waldbröl, Ruppichteroth, Neunkirchen-Seelscheid und Much. Neben diesen Kommunen ist der Rhein-Sieg-Kreis Mitglied der Verbandsversammlung.

Das gesamte Verbandsgebiet erstreckt sich über ein Areal von insgesamt 500 Quadratkilometern. Damit bewirtschaftet der WAsserverband Bachläufe mit einer Gesamtlänge von rund 1.600 Kilometern. Dazu kommt der Betrieb von sechs Hochwasserrückhaltebecken, 250 Einlaufbauwerke- und Rechenanlagen sowie 35 Sand- und Geröllfängen. Hier fällt jährlich Räumgut von rund 400 Kubikmetern an. Der Wasserverband ist laut Satzung für unterschiedliche Aufgaben zuständig: Ausbau-, Hochwasserschutz, Renaturierungs- und Unterhaltungsmaßnahmen. Doch das Spektrum wächst; auch oder gerade die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie stellt den Wasserverband vor große Herausforderungen.

Derzeit beschäftigt der Verband insgesamt 15 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Ihre Aufgaben umfassen Gehölzpflegearbeiten, Bepflanzungen, Beseitigung von Hochwasserschäden, allgemeine Arbeiten im Bauhof, Unterweisungen im Arbeitsschutz, Fortbildung und vieles mehr.Zwei Wasserbauer sowie eine Wasserbauingenieurin kamen Anfang des Jahres hinzu. Erstmals in seiner Geschichte widmet sich der Wasserverband auch der Ausbildung von Nachwuchskräften. So wird jetzt ein angehender Wasserbauer auf ein Berufsleben mit den erforderlichen hochspezialisierten Kenntnissen vorbereitet.

Die Fachkräfte des Wasserverbandes überwachen insgesamt 250 Kontrollpunkte im Verbandsgebiet, sammeln wichtige Informationen zur Hochwassergefahr, überwachen und sichern den ordnungsgemäßen Abfluss. Hinzu kommen monatliche Kontrollfahrten; starke Regenfälle oder besondere Wetterlagen machen zusätzliche und flexible Einsätze erforderlich. Besonders aufwendig sind Unterhaltungsarbeiten bei umfangreich verrohrten Gewässerstrecken.

Die wichtigsten und größten Projekte
Der so genannte Unterhaltungsplan gibt dem Team die voraussichtlichen Gewässerunterhaltungs- und Pflegemaßnahmen vor. Dieser wird der Unteren Wasserbehörde sowie der Unteren Landschaftsbehörde zur Genehmigung vorgelegt.
Aktuell: Der Schleuterbach in Sankt Augustin-Niederpleis wird in ein neues Bachbett verlegt und zum Siemensbach geführt. Der an sich idyllisch gelegene Bachlauf ist seit Jahrzehnten zum Teil verrohrt und wird dem Kanalnetz zugeführt. Im Rahmen des ambitionierten Projektes wird das Gewässer in ein naturnah gestaltetes Bett verlegt und dem natürlichen Wasserkreislauf zugeführt.Die Bezirksregierung Köln hatte die Maßnahme veranlasst und der Stadt Sankt Augustin vorgegeben, das Fremdwasser (Bachwasser) vom Kanalnetz zu trennen. Im September 2009 hatte der Wasserverband die Planfeststellung der Maßnahme „Umlegung des Schleuterbachs mit Teiloffenlegung des Siemensbachs“ in Sankt Augustin-Niederpleis auf einer Länge von ca. 660 Metern beantragt, der Planfeststellungsbeschluss wurde im Juni dieses Jahres rechtskräftig.

Seit Oktober dieses Jahres setzt der Wasserverband die Arbeiten mit eigenen Kräften um. Ihr Ziel: die Herstellung der naturnahen Gewässerprofile des Schleuterbachs und Siemensbachs sollen die natürliche Gewässerdurchgängigkeit sicherstellen. So kann an beiden Gewässern wieder ein natürlicher Lebensraum für Pflanzen und Tiere entstehen.

Aufwändig gestaltete sich die Räumung des Hochwasserrückhaltebeckens Wolfsbach in Hennef-Geistingen. Eine Baustraße wurde ins Becken eingebaut und insgesamt 1.200 Kubikmeter Sediment entfernt. Hinzu kommen Räumungsarbeiten am Eipbach in Eitorf. Dort wurde ein Schreitbagger eingesetzt und 300 Kubimeter Schlamm und Steine aus dem Profil entfernt. Damit wird der Hochwasserschutz in Eitorf und Hennef verbessert.

Weitere Standards
Für die an verschiedenen Gewässerbereichen durchzuführende Mahd an den Uferböschungen (Jahresturnus ein- oder zweimalig) galt erneut das überarbeitete „Mähprogramm 2007“.
Die jährliche Mahd beschränkt sich auf die wasserwirtschaftlich problematischen Gewässerstrecken, insbesondere innerorts oder direkt vor Ortslagen. Insgesamt sind drei Prozent des Gewässersystems in das Mähprogramm aufgenommen worden. Dies entspricht einer Gewässerlänge von 53,5 Kilometern oder einer Fläche von 207.000 Quadratmetern.
Zusätzlich werden 54 Einlaufbereiche in Verrohrungen und Durchlässen und sechs Hochwasserrückhaltebecken jährlich mit einer Fläche von rund 45.000 Quadratmetern gemäht.