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Freistellungsregelung für das Reiten um zehn Jahre verlängertNeue Regelung liegt im Kreishaus zur Einsicht aus Rhein-Sieg-Kreis (mw) – Wer reitet, der weiß, dass in Waldgebieten das
Reiten abseits von öffentlichen Straßen und Wegen nur auf solchen
Straßen und Wegen zulässig ist, die als Reitwege gekennzeichnet sind.
Die Landschaftsschutzbehörde des Rhein-Sieg-Kreises hat jedoch für
bestimmte Gebiete in der sogenannten „Freistellungsregelung“ festgelegt,
wo auf die Kennzeichnung der Reitwege verzichtet werden kann.
Die Freistellungsregelung, die nun um zehn Jahre verlängert wird, sieht dies für die Waldgebiete der Gemeinden Eitorf, Much Neunkirchen-Seelscheid, Ruppichteroth und Windeck sowie in Teilbereichen der Waldgebiete der Städte Hennef, Lohmar und Siegburg vor.
In diesen vorgenannten Gebieten ist daher das Reiten auf allen öffentlichen und privaten Straßen und Wegen zulässig. Ausgenommen sind ausgewiesene Wanderwege oder Sport- bzw. Lehrpfade, die zum Reiten nur benutzt werden dürfen, wenn sie mit dem Zeichen „weißes Hufeisen auf schwarzem Grund“ speziell gekennzeichnet sind.
Die Verlängerung der Freistellungsregelung wird in der Zeit vom 8. bis 19. August 2011 durch Aushang an den Bekanntmachungstafeln des Rhein-Sieg-Kreises am Haupteingang des Kreishauses in Siegburg und am Dienstgebäude der Außenstelle in Rheinbach öffentlich bekannt gemacht. Die neue Freistellungsregelung tritt am 1. September 2011 in Kraft.
Interessierte Bürgerinnen und Bürger können die ausführlichen Erläuterungen zur Reitregelung und die Begrenzung der Waldgebiete im Amt für Natur- und Landschaftsschutz des Rhein-Sieg-Kreises im Kreishaus in Siegburg, Kaiser-Wilhelm-Platz 1, in Raum B 2.11 während der Dienststunden (Montag – Freitag 8.30 Uhr – 12.00 Uhr, Montag bis Mittwoch 14.00 – 16.30 Uhr, Donnerstag 14.00 – 18.00 Uhr) einsehen.
Weitere Informationen zum Thema Reiten enthält die Broschüre „Reiten im Rhein-Sieg-Kreis“, die im Internet unter www.rhein-sieg-kreis.de im Bereich „Bürgerservice“, eingesehen oder dort herunter geladen werden kann.
Die Gemeinde besteht neben den drei Hauptorten Ruppichteroth, Schönenberg und Winterscheid aus folgenden weiteren Ortsteilen: Ahe, Bacherhof, Bechlingen, Beiert, Berg, Bölkum, Bornscheid, Bröleck, Brölerhof, Broscheid, Büchel, Damm, Derenbach, Dörgen, Ennenbach, Fußberg, Fußhollen, Gießelbach, Hänscheid, Hambuchen, Harth, Hatterscheid, Herrenbröl, Herrnstein, Hodgeroth, Holenfeld, Honscheid, Hove, Ifang, Ingersau, Jünkersfeld, Junkersaurenbach, Kämerscheid, Kammerich, Kesselscheid, Köttingen, Krahwinkel, Kuchem, Litterscheid, Millerscheid, Mittelsaurenbach, Neuenhof bei Ruppichteroth, Neuenhof bei Winterscheid, Niederlückerath, Niederpropach, Niedersaurenbach, Oberlückerath, Obersaurenbach, Oeleroth, Paulinenthal, Pulvermühle, Reiferscheid, Retscheroth, Rose, Rotscheroth, Scheid, Schmitzdörfgen, Schmitzhöfgen, Schneppe, Schreckenberg, Stockum, Stranzenbach, Straße, Tanneck, Thal, Thilhove, Velken, Wingenbach, Wingenbacherhof, Winterscheiderbröl, Winterscheidermühle.
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