Nachrichten
- Müllabfuhr in dieser Woche
- Der Arbeitskreis Tourismus lädt ein!
- Bürgermeistersprechstunde
- Entwicklung eines neuen gemeindlichen Logos
- „Unser Dorf hat Zukunft“
- 3. Kinder- und Jugendtag Ruppichteroth
- Satzung der Gemeinde Ruppichteroth
- Rentensprechtag
- Bereitschaftsdienste   


Müllabfuhr in dieser Woche




 

Donnerstag

Freitag

 

11.08.2011

12.08.2011

Restmüll

14tägig

AB 1

AB 2

Biotonne,

Grünabfall

AB 3

AB 4

Biotonne

Zusatzleerung*)

AB 1

AB 2

Papiertonne

AB 3

AB 4

 

*) hierbei keine Mitnahme von Bündeln/gefüllten Kartons


 

Service-Telefon der RSAG:          02241 / 306-306

Reklamationen                               02241 / 306-240

Kompostierung/Bioabfall:            02241 / 306-272

 







Der Arbeitskreis Tourismus lädt ein!

4. Sitzung des Arbeitskreises am 10. August 2011
Herzliche Bitte an alle Wanderexperten aus der Gemeinde um Teilnahme!

Liebe Wanderexperten aus der Gemeinde Ruppichteroth und Umgebung,
liebe Bürgerinnen und Bürger,

ich darf Sie im Namen aller Mitglieder des Arbeitskreises Tourismus recht herzlich zur 4. Sitzung des Arbeitskreises einladen am

Mittwoch, den 10. August 2011, um 18.00 Uhr,
in den Saal des Wirtshauses an St. Severin in Ruppichteroth, Burgstraße 25.

Sofern Sie als örtlicher Wanderexperte keine schriftliche Einladung erhalten haben, so betrachten Sie bitte diese Veröffentlichung als persönliche Einladung.

An diesem Abend steht das für die Gemeinde Ruppichteroth wichtige Thema
„Entwicklung eines Wanderwegekonzeptes in der Gemeinde
Ruppichteroth unter Einbindung bestehender überregionaler Konzepte“
auf der Tagesordnung.

Ich würde mich freuen, wenn viele Bürgerinnen und Bürger aus der Gemeinde
Ruppichteroth, die im Wandern viel Erfahrung mitbringen, die Einladung zur
4. Sitzung des Arbeitskreises Tourismus annehmen.

Bitte bereichern Sie mit Ihrer Teilnahme den Arbeitskreis sowie die Erstellung des wichtigen Wanderwegekonzeptes für die Gemeinde Ruppichteroth.
Mit Ihrem Kommen unterstützen Sie die aktive Wirtschaftsförderung und somit die Förderung des im Aufbau befindlichen Tourismus in der Gemeinde.






Bürgermeistersprechstunde am 18. August 2011 – Ich bin für Sie da!


An jedem dritten Donnerstag eines Monats – jeweils in der Zeit von 14.00 bis 17.00 Uhr – stehe ich für Fragen und Probleme der Bürgerinnen und Bürger, die sich auf das gemeindliche Geschehen beziehen, im persönlichen Gespräch zur Verfügung. Gerne komme ich auch mit Ihnen vor Ort ins Gespräch.

Zur Koordination der Sprechstunde bitte ich, die Termine unter der Telefonnummer 02295/4921 zu vereinbaren. Gleichzeitig bitte ich zur Vorbereitung des Termins, mir die Themen Ihrer Fragen, Anregungen und Hinweise vorab mitzuteilen. Ebenfalls besteht die Möglichkeit, mit mir die Gesprächstermine per E-Mail unter der Adresse buergermeister-sprechstunde@ruppichteroth.de abzustimmen.

Folgende weitere Sprechstunden sind vorgesehen:

Donnerstag, den 15. September 2011,  14.00 – 17.00 Uhr.
Donnerstag, den 20. Oktober 2011,  14.00 – 17.00 Uhr.






Öffentliche Ausschreibung
zur Entwicklung eines neuen gemeindlichen Logos


Die Gemeinde Ruppichteroth beabsichtigt die Entwicklung und Einführung eines neuen gemeindlichen Logos. Dabei möchte sie ortsansässige Künstlerinnen und Künstlern, Grafikerinnen und Grafikern sowie Mediengestalterinnen und Mediengestaltern die Chance geben, sich einzubringen und zu beteiligen.

Grundlagen für ein Corporate Design wurden in den letzten Monaten bereits festgelegt, ein entsprechender „Styleguide“ kann beim Sekretariat des Bürgermeisters unter: 02295 – 4921 oder per E-Mail unter: buergermeister@ruppichteroth.de angefordert werden. Der Versand des Styleguide erfolgt per (elektronische) Post oder kann im Rathaus abgeholt werden.
Er regelt den grundsätzlichen Umgang mit zu verwendenden Grundmotiven wie zum Beispiel dem Wappen der Gemeinde.

Für die Gestaltung des Logos wird gestalterischer Freiraum gewährleistet.

Voraussetzung zur Teilnahme ist die Bereitschaft, das letztlich ausgewählte Logo der Gemeinde Ruppichteroth urheberrechtlich und unentgeltlich zu übergeben bzw. zu überlassen.

Honorierung:
Leider kann die Gemeinde Ruppichteroth für diese Leistung kein Honorar zahlen.

Frist zur Abgabe der Entwürfe:
30. September 2011

Weiteres Verfahren:
Aus den abgegebenen Entwürfen wird die Gemeindeverwaltung in Zusammenarbeit mit dem Rat der Gemeinde eine Vorauswahl treffen und die „Logo-Designer“ zeitnah informieren sowie zu einer Präsentation einladen. Auf Basis der Präsentationen entscheidet der Rat der Gemeinde Ruppichteroth endgültig.

Über den Fortgang des Verfahrens werde ich Sie über die bekannten Medien aktuell informieren.

Bitte seien Sie kreativ und beteiligen Sie sich! Ich würde mich über zahlreiche Entwürfe zum neuen gemeindlichen Logo sehr freuen.






Gemeindeinterner Wettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“

Im Jahre 2011 wird ein gemeindeinterner Wettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“ durchgeführt.
Die Begehung der teilnehmenden Orte soll am 21. September 2011, ab 13.00 Uhr, stattfinden.
Ein genauer Zeitplan wird noch bekannt gegeben.

Der gemeindeinterne Wettbewerb ist unmittelbar mit dem Kreiswettbewerb 2011 verbunden, welcher nach den Sommerferien 2011 stattfindet. Die Ausschreibung für den Kreiswettbewerb ist nachstehend mit abgedruckt.

Es besteht daher die Möglichkeit, neben dem gemeindeinternen Wettbewerb auch am Kreiswettbewerb teilzunehmen. Die Besichtigung der Orte für den Kreiswettbewerb ist für den 06. September 2011 vorgesehen.

Es gelten für den gemeindeinternen und den Kreiswettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“ folgende Kriterien:


1)    Ziele des Wettbewerbs

Der Wettbewerb hat das Ziel, die Zukunftsperspektiven im ländlichen Raum zu verbessern und dort die Lebensqualität zu steigern. Nachhaltige Entwicklungen und das bürgerschaftliche Engagement sind wichtige Elemente des Wettbewerbs. Das Motto „Unser Dorf hat Zukunft“ bedeutet, dass zukunftsfähige Ideen für die soziale, wirtschaftliche, kulturelle und ökologische Ausrichtung eines Dorfes im Fokus stehen. Es gilt, den Menschen Perspektiven für ein Leben auf dem Lande aufzuzeigen. Der Wettbewerb soll für alle Beteiligten Anreiz sein, die Zukunft der Dörfer verantwortlich mitzugestalten und damit auch im Sinne einer lokalen Agenda einen Beitrag für die Zukunftsfähigkeit der ländlichen Räume zu leisten.

Im Einzelnen gilt es:

-    das Gemeinschaftsleben in seiner vielfältigen sozialen und kulturellen Ausprägung im Dorf zu stärken, gleichzeitig die Eigenverantwortung für die Gestaltung des Lebensumfeldes vor dem Hintergrund der gesellschaftlichen und strukturellen Veränderungen im ländlichen Raum sowie des demografischen Wandels zu fördern,

-    Perspektiven zur Entwicklung von Dorf und Region gemeinschaftlich zu entwickeln und umzusetzen, dabei wirtschaftliche Potentiale zu erfassen und zu nutzen, Versorgungs- und Dienstleistungsangebote und damit auch vorhandene Arbeitsplätze zu sichern und neue zu schaffen, - die individuellen dörflichen Strukturen, einschließlich der erhaltenswerten historischen Bausubstanz auf der Grundlage historischer und landschaftlicher Gegebenheiten zu erhalten und weiter zu entwickeln,

-    die Belange von Natur und Umwelt bei der Pflege der Kulturlandschaft und der Entwicklung des Dorfes als Wohn-, Wirtschafts- und Erholungsstandort bewusst zu machen und zu stärken.


2)    Bewertung der Orte
 
Entsprechend den Wettbewerbszielen werden unter Beachtung der jeweils unterschiedlichen Ausgangssituationen des Dorfes folgende Leistungen bewertet:

Konzeption und deren Umsetzung bis 10 Punkte

Zielsetzung: Verbesserung der Lebensqualität und Erhaltung des unverwechselbaren Dorf- und Landschaftscharakters in bürgerschaftlicher Mit- und Eigenverantwortung; Einbindung der dörflichen Planungen in integrierte ländliche Entwicklungskonzepte sowie die demografische Entwicklung.
Mögliche Maßnahmen: Entwicklung von Leitbildern und Zielvorstellungen für das Dorf; Planung und Umsetzung von Konzepten für die positive Gestaltung aller Lebensbereiche im Ort unter Berücksichtigung aller Bewertungsbereiche; Einbeziehung der Bürgerinnen und Bürger, Vereine, Verwaltung
und Unternehmen; Berücksichtigung und Nutzung von Potentialen der umliegenden Orte.

Wirtschaftliche Entwicklung und Initiativen bis 15 Punkte

Zielsetzung: Sicherung vorhandener Arbeitsplätze in Landwirtschaft, Handwerk, Gewerbe, Dienstleistung und Fremdenverkehr und weitergehende Nutzung örtlicher Erwerbs- und Versorgungspotentiale in unternehmerischer und bürgerschaftlicher Eigeninitiative.
Mögliche Maßnahmen: Geschäfte zur örtlichen Versorgung, darunter auch landwirtschaftlicher Direktabsatz; Erhalt gewerblicher Einrichtungen und Schaffung neuer Arbeitsplätze in Gewerbe, Handel, Telekommunikation, Gastronomie, Fremdenverkehr u.a.; Unterstützung bei Neugründung örtlicher Unternehmen; Initiativen zur Anbindung an den ÖPNV; Erhaltung oder Verbesserung der Möglichkeiten der Naherholung und des Tourismus.

Soziales und kulturelles Leben bis 20 Punkte

Zielsetzung: Förderung des Gemeinschafts- und Zusammenlebens von Alt- und Neubürgern sowie Einbindung von Einzelpersonen oder Gruppen aller Altersstufen und Herkunft in die Dorfgemeinschaft; generationsübergreifende Initiativen.
Mögliche Maßnahmen: Erhaltung oder Verbesserung von Einrichtungen zum Nutzen aller Dorfbewohner; Gestaltung und Entwicklung des Dorflebens durch Beiträge von Vereinen, Jugendgruppen und Bürgerinitiativen; Förderung der Jugendarbeit; Förderung und Erhaltung von Dorftraditionen und Aktivitäten zur Vermittlung von Dorfgeschichte; Nutzung von Einrichtungen wie Kindertagesstätten, Kindergärten und Schulen ggf. in Kooperation mit benachbarten Dörfern.

Baugestaltung und Entwicklung bis 20 Punkte

Zielsetzung: Erhaltung, Pflege und Entwicklung der ortsbildprägenden Bausubstanz; nachhaltige, dem Bedarf entsprechende Siedlungsentwicklung und Baugestaltung; nachhaltige Gestaltung der privaten und öffentlichen Frei- und Verkehrsflächen.
Mögliche Maßnahmen: Erstellen von Ordnungsrahmen wie Gestaltungssatzungen oder Bebauungsplänen unter Berücksichtigung eines raumsparenden Flächenmanagements; sachgerechte Sanierung von Baudenkmälern, harmonische Anpassung von Neubauten in das Ortsbild; Verwendung regionaler, umweltfreundlicher Materialien; Berücksichtigung neuer energetischer Standards; sinnvolle Umnutzung von z.B. ehemals landwirtschaftlich genutzten Gebäuden; Pflege und Verbesserung von Gemeinschaftseinrichtungen wie Schulen, Spiel- und Sportanlagen, Dorfplätze, Brunnen u.a.; dorfgerechte Gestaltung des Straßenraums hinsichtlich der Farb-, Material- und Formwahl.

Grüngestaltung und Entwicklung bis 20 Punkte

Zielsetzung: harmonische Dorfgestaltung und Verbesserung der Wohn- und Lebensqualität; Vernetzung mit der umgebenden Landschaft; Förderung naturnaher Lebensräume für Tier- und Pflanzenwelt im Dorf.
Mögliche Maßnahmen: Umweltverträgliche Gestaltung und Pflege von Gärten, öffentlichen Freiflächen, Friedhöfen und Schulgärten; Flächenentsiegelung; Blumenschmuck; Fassadenbegrünung; Verwendung standortgerechter, heimischer Bäume und Sträucher; Sicherung der Kraut- und Strauchflora an Straßen, Wegen und Bachrändern; Erhaltung von Hecken- und Mauersäumen sowie Erhaltung seltener Tier- und Pflanzenarten.

Dorf und Landschaft bis 15 Punkte

Zielsetzung: Gestaltung des Ortsrandes, Einbindung in die Landschaft, Pflege und Entwicklung charakteristischer Landschaftsbestandteile einschließlich Bewirtschaftung einer vielfältigen Kulturlandschaft, Biotop- und Artenschutz.
Mögliche Maßnahmen: Eingrünung von Gebäuden am Ortsrand sowie von landwirtschaftlichen oder gewerblichen Betrieben außerhalb der Ortslage; Sicherung und Entwicklung vorhandener Trocken-, Feucht- und Kulturbiotope, Pflege von Stillgewässern, Bächen und deren Uferbereichen, Verwendung heimischer Gehölze bei Pflanzmaßnahmen, ordnungsgemäße Landbewirtschaftung, Anlage und Pflege von Freizeit- und Erholungsanlagen. Unabhängig von der Beurteilung dieser sechs Bewertungsbereiche wird das Dorf vorrangig einer ganzheitlichen Wertung unterzogen. Für die Gesamtbewertung ist zum Beispiel nicht entscheidend, dass das
Dorf mit möglichst vielen öffentlichen und privaten Einrichtungen ausgestattet ist. Wichtig ist vielmehr, dass das für das jeweilige Dorf erforderliche Maß an kommunaler und sonstiger Grundausstattung gewährleistet ist. Wird dies durch überörtliche und nachbarschaftliche Aktivitäten und Selbsthilfe erreicht, so ist die bewusste Beschränkung auf wenige Einrichtungen als positiv im Sinne des Wettbewerbes zu bewerten.

3)    Teilnahme am Wettbewerb

Teilnahmeberechtigt sind räumlich geschlossene Ortschaften und Stadt-/ Gemeindeteile bis zu 3.000 Einwohner.

4)    Durchführung des Wettbewerbs

Der Wettbewerb gilt als Vorentscheid für den gleichnamigen Landeswettbewerb 2012.
Mit der Durchführung des Wettbewerbs ist die Abteilung Regional-/Bauleitplanung im Planungsamt des Rhein-Sieg-Kreises beauftragt. Eine sachverständige Kreisbewertungskommission, die auf Empfehlung des Kreisausschusses des Rhein-Sieg-Kreises in Einvernehmen mit der Landwirtschaftskammer NRW berufen wird, bewertet die teilnehmenden Orte. Die Entscheidung der Kommission ist endgültig. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Die Bewertungskommission wird voraussichtlich am 06. September 2011 die gemeldeten Dörfer besichtigen. Die Sieger des Wettbewerbes werden für den Landeswettbewerb 2012 gemeldet. Die Teilnehmerzahl, die zum Landeswettbewerb zugelassen werden kann, richtet sich nach der Anzahl der am Kreiswettbewerbteilnehmenden Orte und zwar:
ab 10 Ortsteile - 1 Kreissieger
ab 30 Ortsteile - 2 Kreissieger
ab 50 Ortsteile - 3 Kreissieger

Gemeindeinterner Wettbewerb
Die Bewertungskommission wurde vom Rat der Gemeinde Ruppichteroth gebildet
und besteht aus:
1.    dem Bürgermeister
2.-5.    je einem von den Ratsfraktionen und der Partei „ Die Linke“ zu benennenden Vertreter
6.    dem Umweltschutzbeauftragten der Gemeinde Ruppichteroth
7.    einem Vertreter der Kreisverwaltung
8.    einem Vertreter der Landwirtschaftskammer.


5)    Auszeichnungen

Der Rhein-Sieg-Kreis stellt Geldmittel für Preise in Höhe von 12.500,00 € zur Verfügung. Die Aufteilung bleibt der Entscheidung der Bewertungskommission vorbehalten. Für beispielhafte Leistungen und Initiativen auf Teilgebieten können Sonderpreise vergeben werden.
Die Gemeinde Ruppichteroth hat ebenfalls im Haushaltsplan 2011 für
Geldpreise 1.100,00 € veranschlagt.

6)    Anmeldung zum Wettbewerb

      Die Teilnahme bitte ich mir schriftlich bis zum 15. August 2011 einzureichen.

     
     
     
     
     
      „Miteinander Füreinander“ – 3. Kinder- und Jugendtag Ruppichteroth 2011


Der Rat der Gemeinde Ruppichteroth hat beschlossen, alle zwei Jahre den Kinder- und Jugendtag in Ruppichteroth auszurichten. Dieses Jahr findet er am Sonntag, den
18. September 2011 unter dem Motto „Miteinander Füreinander – 3. Kinder- und Jugendtag Ruppichteroth“ auf dem Gelände der Gemeinschaftsgrundschule in Winterscheid, Pastoratsstraße 2, statt.

Sinn und Zweck der Veranstaltung ist, den Kindern und Jugendlichen der Gemeinde für die Zeit von 11:30-17:00 Uhr ein interessantes und abwechslungsreiches Spiel- und Unterhaltungsprogramm anzubieten. Hierzu möchte die Gemeinde Ruppichteroth möglichst viele Vereine als Aussteller gewinnen, um ein umfangreiches Programm mit vielen Angeboten und Showeinlagen aufstellen zu können.

Gleichzeitig bietet sich den Vereinen und Institutionen Ruppichteroths die Möglichkeit, sich den Kindern und Jugendlichen zu präsentieren und möglicherweise für das Vereinsleben zu begeistern.

Falls sich noch ein Verein oder eine Institution am Programm des Kinder- und Jugendtages 2011 beteiligen möchte, melden Sie sich bitte bis zum 31. August 2011 bei Herrn Gauchel (02295-4923).

Die Gemeinde Ruppichteroth freut sich über weitere Anfragen, denn jede Aktion bereichert den Kinder- und Jugendtag 2011.






Inkrafttreten und Offenlegung der Satzung der Gemeinde Ruppichteroth über die Erweiterung der Grenzen des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles Gießelbach gemäß § 34 Absatz 4 Ziffer 3 Baugesetzbuch (BauGB)


Aufgrund des § 34 Abs. 4 Nr. 3 Baugesetzbuches (BauGB) vom 23.09.2004 (Bundesgesetzblatt (BGBl.) I S. 2414) in Verbindung mit §§ 7 und 41 Abs. 1 f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (Gesetz- und Verordnungsblatt (GV) NW S. 666), hat der Rat der Gemeinde Ruppichteroth in seiner Sitzung am 19.07.2011 folgende 1. Änderung der Satzung beschlossen:


§ 1

Die Grenzen der Satzung vom 10.03.1999 werden unter Einbeziehung einer Außenbereichsfläche gemäß der Eintragung in dem als Anlage 1 beigefügten Lageplan erweitert. Der Lageplan ist Bestandteil dieser Satzung. 


§ 2

Für den Satzungsbereich werden gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 20 in Verbindung mit § 25 a und 25 b BauGB folgende Ausgleichsmaßnahmen getroffen:
Die Festsetzungen beziehen sich auf die Ausgleichsflächen A1, A2 und A3 gemäß Darstellung und Abgrenzung im Landschaftspflegerischen Fachbeitrag.
 

1.   Gestaltung der Gärten
Bei der Gestaltung der Außenanlagen sollten für den ländlichen Raum typische Gehölze gemäß der „Vorschlagsliste für Gehölzpflanzungen im Wohnbereich für den Bereich der Gemeinde Ruppichteroth und angrenzende Gebiete“ verwendet werden.

Die Pflanzung von Nadelgehölzen aller Art (ausgenommen Eiben) ist in der erweiterten Ortslage nicht zugelassen.

2.   Ausgleichsmaßnahmen innerhalb und außerhalb der neuen Ortslagenabgrenzung

Maßnahme A1: Pflanzung einer freiwachsenden Strauchhecke mit lebensraumtypischen Gehölzen

Entlang der südlichen Grundstücksgrenze gemäß Planeintrag ist eine freiwachsende Strauchhecke gemäß der Pflanzenauswahlliste 1 zu pflanzen.
Die Pflanzung erfolgt als zweireihige Strauchhecke, wobei der Pflanzabstand von Reihe zu Reihe und innerhalb der Reihen von Strauch zu Strauch 1 m Abstand nicht überschreiten darf. Etwa alle 15 m ist ein Baum (als Heister) zu setzen.
Zur Verwendung kommen nur lebensraumtypische Arten gemäß Pflanzenauswahlliste 1.







Maßnahme A2: Pflanzung von Obsthochstämmen heimischer Sorten

Gemäß Planeintrag der Karte 2, Landschaftspflegerischer Fachbeitrag sind im Erweiterungsbereich 2 Obstbaumhochstämme und innerhalb der bestehenden Ortslage ebenfalls 2 Obstbaumhochstämme zu pflanzen. Zur Verwendung kommen Hochstämme der in nachfolgender Pflanzenauswahlliste 2 „heimische Obstbaumsorten“ aufgeführten heimischen Sorten mit mindestens 8 - 10 cm Stammumfang, gemessen in 1 m über Grund. Der Pflanzabstand beträgt 8 - 10 m. Als Unterlage sind ausschließlich Sämlinge zu verwenden. Die Bäume sind bei der Pflanzung mit Pfählen von 8 - 10 cm Durchmesser zu versehen und gegen Wildverbiß zu schützen.

Maßnahme A3: Beidseitige Bepflanzung des Quellsiefens

Entlang des Quellsiefens sind gemäß Planeintrag der Karte 2, Landschaftspflegerischer Fachbeitrag bodenständige Gehölze gemäß der Pflanzenauswahlliste 3 zu pflanzen.
Die Pflanzung erfolgt beidseitig der Ufer einreihig, wobei der Pflanzabstand von Strauch zu Strauch 1 m Abstand nicht überschreiten darf.

Zur Verwendung kommen nur lebensraumtypische Arten gemäß Pflanzenauswahlliste 3.

3.    Pflegemaßnahmen

Für die Gehölze sind für mindestens drei Jahre Anwuchs- und Bestandspflegemaßnahmen gem. DIN 18919 nach erfolgter Fertigstellungspflege durchzuführen. Dazu gehören insbesondere der Ersatz abgestorbener Pflanzen, das Kleinhalten von Wildkrautbewuchs (Verbot chemischer Mittel), ein differenzierter Pflegeschnitt (nicht im Sinne eines radikalen Rückschnittes), eine Überprüfung der Verankerung und ein ausreichendes Wässern. Pflanzenausfälle sind art- und funktionsgerecht zu ersetzen. Es ist ein Schutz vor Wildverbiß sicherzustellen.
In den ersten 5 Standjahren ist für die Obstbäume jährlich ein Erziehungsschnitt durchzuführen. Bis zum 15. Standjahr sind im Abstand von 2 - 3 Jahren weitere Schnitte zum Aufbau einer langlebigen Baumkrone notwendig. Die weitere Pflege der Obstbäume beschränkt sich auf gelegentliches Auslichten.
Sämtliche Anpflanzungen sind nachhaltig zu erhalten und zu pflegen. Gegebenenfalls sind Nachbesserungen durchzuführen, um Pflanzenausfälle art- und funktionsgerecht zu ersetzen. Erst die Dauerhaftigkeit der Anpflanzungen sichert die ökologische und landschaftsgestalterische Wirksamkeit.



§ 3

Die 1. Änderung der Satzung tritt mit ihrer Bekanntmachung im Amts- und Mitteilungsblatt für die Gemeinde Ruppichteroth in Kraft.













HINWEISE:

Abwasserbeseitigung:

Die Ortslage Gießelbach wird über ein Schmutzwassersystem entwässert. Die Beseitigung des Niederschlagswassers erfolgt entsprechend der Zielsetzung des § 51 a LWG. Für die Versickerung des anfallenden Niederschlagswassers der Dachflächen in den Untergrund ist vor Baubeginn beim Rhein-Sieg-Kreis, Amt für Gewässerschutz und Abfallwirtschaft, ein Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis gemäß § 7 Wasserhaushaltsgesetz  (WHG) zu stellen.

Kampfmittel:

Der Bezirksregierung Düsseldorf, Kampfmittelbeseitigungsdienst (KBD), liegen keine Hinweise auf das Vorhandensein von Kampfmitteln vor. Eine Garantie für Kampfmittelfreiheit kann gleichwohl nicht gewährt werden. Generell sind Bauarbeiten sofort einzustellen sofern Kampfmittel gefunden werden. In diesem Fall ist die zuständige Ordnungsbehörde, das KBD oder die nächstgelegene Polizeidienststelle unverzüglich zu verständigen.
Erfolgen zusätzliche Erdarbeiten mit erheblichen mechanischen Belastungen wie Rammarbeiten, Pfahlgründungen etc. wird eine Sicherheitsdetektion empfohlen.






Pflanzenauswahlliste 1: Lebensraumtypische Sträucher und Bäume

Sträucher: 2 x verpflanzte Sträucher, 3 - 4 Triebe., 60 – 100 cm ohne Ballen
Wilde Berberitze    Berberis vulgaris    wenig
Kornelkirsche    Cornus mas    wenig
Blutroter Hartriegel    Cornus sanguinea    wenig
Haselnuss    Corylus avellana    einzeln
Eingriffliger Weißdorn    Crataegus monogyna   
Europ. Pfaffenhütchen    Euonymus europaeus   
Gem. Liguster    Ligustrum vulgare   
Rote Heckenkirsche    Lonicera xylosteum   
Schlehe = Schwarzdorn    Prunus spinosa   
Kreuzdorn    Rhamnus cathartica    wenig
Faulbaum    Rhamnus frangula   
Hunds-Rose    Rosa canina   
Wein-Rose    Rosa rubiginosa   
Wolliger Schneeball    Viburnum lantana   
Gemeiner Schneeball    Viburnum opulus   
Bäume als Heister, 2 x v, 150 - 200 o. B.
Feld-Ahorn    Acer campestre    überwiegend
Stiel-Eiche    Quercus robur   
Wild-Apfel    Malus sylvestris   





Pflanzenauswahlliste 2: Heimische Obstbaumsorten (Hochstamm):

Äpfel:
Bäumchesapfel, Berlepsch, Danziger Kantapfel, Doppelter Neuhauser, Dülmener Rosenapfel, Goldparmäne, Jakob Lebel, Kaiser Wilhelm, Luxemburger bzw. Doppelter Luxemburger, Ontario, Prinz Albrecht, Rabaue (=Graue Französ. Renette), Rheinischer Krummstiel, Rheinischer Schafsnase, Rheinischer Winterrambour, Riesenboiken/Boikenapfel, Rote Sternrenette, Schöner aus Boskoop (Grüner oder Roter Boskoop), Schöner aus Nordhausen, Winterglockenapfel, Zuccalmaglio Renette
Birnen:
General Tottleben, Gräfin von Paris, Köstliche aus Charneu, Petersbirne, Philippsbirne, Rote Bergamotte, Vereinsdechantsbirne
Kirschen:
Büttners Rote Knorpelkirsche, Dönissens Gelbe Knorpelkirsche, Große Schwarze Knorpelkirsche, Hedelfinger Riesenkirsche, Schneiders Späte Knorpelkirsche
Pflaumen/ Zwetschgen:
Bühler Frühzwetsche, Große Grüne Reneclaude, Hauszwetsche, Wangenheims Frühzwetsche






Pflanzenauswahlliste 3: Sträucher entlang des Quellsiefens

Sträucher: 2 x verpflanzte Sträucher, 3 - 4 Triebe., 60 – 100 cm ohne Ballen
Wilde Berberitze    Berberis vulgaris    wenig
Kornelkirsche    Cornus mas    wenig
Blutroter Hartriegel    Cornus sanguinea    wenig
Haselnuss    Corylus avellana    einzeln
Eingriffliger Weißdorn    Crataegus monogyna   
Europ. Pfaffenhütchen    Euonymus europaeus   
Gem. Liguster    Ligustrum vulgare   
Rote Heckenkirsche    Lonicera xylosteum   
Schlehe = Schwarzdorn    Prunus spinosa   
Kreuzdorn    Rhamnus cathartica    wenig
Faulbaum    Rhamnus frangula   
Hunds-Rose    Rosa canina   
Wein-Rose    Rosa rubiginosa   
Wolliger Schneeball    Viburnum lantana   
Gemeiner Schneeball    Viburnum opulus   








Die Satzung wird hiermit gemäß § 10 (3) BauGB bekannt gemacht.

Die Satzung und die Begründung können im Rathaus in Schönenberg, Rathausstraße 18, Zimmer 106


montags bis freitags    von    08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
dienstags    von    14.00 Uhr bis 17.00 Uhr
donnerstags    von    14.00 Uhr bis 18.00 Uhr


von jedermann eingesehen werden. Jedermann kann über den Inhalt der Satzung Auskunft verlangen.

Mit dieser Bekanntmachung tritt die Satzung in Kraft.

Gemäß § 215 BauGB wird darauf hingewiesen, dass
1.    eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 beachtliche Verletzungen der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
2.    eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und
3.    nach § 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs

unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb von zwei Jahren seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.






Rentensprechtag

Die Deutsche Rentenversicherung Rheinland führt an jedem dritten Mittwoch eines Monats Rentensprechtage für alle Versicherten der Deutschen Rentenversicherung im Rathaus der Gemeinde Ruppichteroth in Schönenberg durch.

Der nächste Rentensprechtag findet somit am

17. August 2011 in der Zeit von 08.30 Uhr – 12.00 Uhr

im Rathaus in Schönenberg, Zimmer 121, statt.

Bei Ihrer Vorsprache bitte ich  Ihre Versicherungsnummer und Ihren Personalausweis mitzubringen.

Eine Beratung findet nur nach vorhergehender Terminverein-
barung statt.

Terminvereinbarungen sind unmittelbar mit dem Service-Zentrum Gummersbach unter der Telefon Nr. 02261 / 805-01 zu treffen.








Bereitschaftsdienste  

Polizei-Notruf                    110
Feuerwehr- und Rettungsdienst:    112
Krankentransporte                                02241/19-222
 
GEMEINDEWERKE  RUPPICHTEROTH
  VER- UND ENTSORGUNGSBETRIEBE

Störfall – Telefon- Nummer

0800/ 7766655

Unter den o.g. Rufnummern erreichen Sie den Notdienst der Gemeindewerke Ruppichteroth für
die öffentliche Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung der Gemeinde Ruppichteroth über die Leitstelle des Aggerverbandes

NOTDIENST  DES  RWE

Bei Stromausfall im Versorgungsnetz erreichen Sie den Störungsdienst der RWE Energie AG  unter der Telefon – Nr.                    0180/2112244

Notruf-Nummer der Rhenag           0180/2484848

Ärztlicher Bereitschaftsdienst für die Gemeinde Ruppichteroth
 In der sprechstundenfreien Zeit erreichen Sie den ärztlichen Bereitschaftsdienst aller Fachrichtungen für den Rhein-Sieg-Kreis unter der

zentralen Rufnummer   0180 5044 100

Bei lebensbedrohenden Zwischenfällen und Unfällen:                                   112

ZAHNÄRZTE des rechtsrheinischen Rhein-Sieg-Kreises
            Telefonischer Ansagedienst zum zahnärztlichen Notdienst: 01805-986700

Die Notfalldienstzentrale für den gesamten rechtsrheinischen RSK ist folgendermaßen besetzt:  -    wöchentlich von 18.00 Uhr bis 08.00 Uhr des darauffolgenden Morgens, -    mittwochs von 13.00 Uhr bis zum nächsten Morgen 08.00 Uhr,
-          freitags von 14.00 Uhr bis zum nächsten Morgen 08.00 Uhr und
-    an Samstagen, Sonntagen, sowie an Feiertagen, ganztägig.
INFORMATIONSZENTRALE FÜR VERGIFTUNGSFÄLLE Universitätsklinik Bonn, Telefon-Nr.: 0228-19240

APOTHEKEN-NOTDIENST:

Außerhalb der Geschäftszeiten ist ein Notdienst eingerichtet:

Ruppichteroth und Umgebung

Samstag, den 13.08.2011
Max und Moritz-Apotheke, Hauptstr. 8, 53819 Neunkirchen, Tel.: 02247/300707

Sonntag, den 14.08.2011
Max und Moritz-Apotheke, Hauptstr. 8, 53819 Neunkirchen, Tel.: 02247/300707

Montag, den 15.08.2011
Max und Moritz-Apotheke, Hauptstr. 8, 53819 Neunkirchen, Tel.: 02247/300707

Dienstag, den 16.08.2011
Max und Moritz-Apotheke, Hauptstr. 8, 53819 Neunkirchen, Tel.: 02247/300707

Mittwoch, den 17.08.2011
Max und Moritz-Apotheke, Hauptstr. 8, 53819 Neunkirchen, Tel.: 02247/300707

Donnerstag, den 18.08.2011
Max und Moritz-Apotheke, Hauptstr. 8, 53819 Neunkirchen, Tel.: 02247/300707

Freitag, den 19.08.2011
Max und Moritz-Apotheke, Hauptstr. 8, 53819 Neunkirchen, Tel.: 02247/300707

Während der Nachtzeiten (22.00 – 08.30 Uhr) ist eine Nachtapotheke dienstbereit.
Die Notdienstgebühr beträgt 2,50 Euro.



Samstag, den 13.08.2011
Adler-Apotheke, Hennef, Frankfurter Str. 100, Tel.: 02242/2626
Nachtapotheke: Rats-Apotheke, Siegburg, Nogenter Platz 3, Tel.: 02241/51132




Sonntag, den 14.08.2011
Marien-Apotheke, Hennef-Geistingen, Bonnerstr. 81, Tel.: 02242/2714
Nachtapotheke:  Rosen Apotheke, St. Augustin-Mülldorf, Niederpleiserstr. 48, Tel.: 02241/342040



Montag, den 15.08.2011
Dorotheen-Apotheke, Hennef, Frankfurter Str. 56a,  Tel.: 02242/82943
Nachtapotheke: Rathaus Apotheke, St. Augustin-Zentrum, Markt 16, Tel.: 02241/203940



Dienstag, den 16.08.2011
Burg-Apotheke, Hennef, Kaiserstraße 1, Tel.: 02242/3211
Nachtapotheke: St. Georgs Apotheke, St. Augustin-Buisdorf, Oberdorfstr. 42, Tel.: 02241/50280




Mittwoch, den 17.08.2011
Malteser-Apotheke, Hennef, Frankfurter Str. 72, Tel.: 02242/81234
Nachtapotheke: Valentin Apotheke, St. Augustin-Menden, Burgstr. 6, Tel.: 02241/314500




Donnerstag, den 18.08.2011
Albertus-Magnus-Apotheke, Hennef, Frankfurterstr. 120, Tel.: 02242/80900
Nachtapotheke: Doc Morris Apotheke, St. Augustin-Mülldorf, Südstr. 33, Tel.: 02241/202023



Freitag, den 19.08.2011
Adler-Apotheke, Hennef, Frankfurter Str. 100, Tel.: 02242/2626
Nachtapotheke:  Apotheke Alte Heerstraße, St. Augustin, Alte Heerstr. 60, Tel.: 02241/1482400





Der Notdienst wechselt jeweils um 08.30 Uhr morgens.


LEUCHTTURM
Beratungsstelle für Alzheimer und andere Demenzerkrankungen

Caritasverband für den Rhein-Sieg-Kreis e.V.
Wilhelmstraße 155-157, 53721 Siegburg
Telefon: 02241/1209-0
Fax: 02241/1209-195

Homepage der Beratungsstelle „Leuchtturm“ des Caritasverbandes für den Rhein-Sieg-Kreis e.V.
www.caritas-rheinsieg.de

Ansprechpartnerinnen:
Jutta Fellmy, Tel.: 02241/1209305
E-mail: jutta.fellmy@caritas-rheinsieg.de

Doris Steubesand, Tel.: 02241/1209-311
E-mail: doris.steubesand@caritas-rheinsieg.de

Multiple Sklerose
DMSG Betroffenen-Berater
Uwe Stommel – DMSG Betroffenen-Berater
Tel.: 02295-902118
e-mail: Uwe.Stommel@online.de
Michael Wendel – DMSG Betroffenen-Berater
Tel.: 02243-80373
e-mail: mianwe@t-online.de
www.mskreis-ruppichteroth.de





             Drogen-Suchthilfen

1.    Suchtkrankenhilfe des Caritasverband für den Rhein-Sieg-Kreis e.V.
Ansprechpartner: Herr Pöplau
Tel.-Nr. (02241) 1209-302
2.    Diakonisches Werk Siegburg Drogenhilfe
-Zentrale und Beratungsstelle-
Ansprechpartner: Herr Wolf
Tel.-Nr.: 02241/66656
3.    Kommissariat Kriminalprävention/ Opferschutz Siegburg
Herr Seeger
Tel.-Nr.: 02241/541-4715
4.    Kriminalkommissariat 41 Siegburg
Ansprechpartner: Herr Krist
Tel.-Nr.: 02241/541-4411
5.    Gemeinschaftshauptschule Ruppichteroth Ansprechpartnerin: Frau Stoquart
Tel.-Nr.: 02295/902301

Weitere Informationen sind im Rathaus, Tel.-Nr.: 02295/4925, erhältlich.

                  SOZIALPSYCHIATRISCHES ZENTRUM

Sozialpsychiatrisches Zentrum Eitorf/Siebengebirge

Beratungs- und Betreuungszentrum Eitorf, Spinnerweg 51-54, 53783 Eitorf
Telefon:               02243/84758-0   
Fax :                    02243/84758-11 

Beratungszeiten:
nach Vereinbarung !


Tagesstätte & Kontaktstelle:
Siegstrasse 16, 53783 Eitorf
Telefon:       02243/82670
Fax:             02243/842794

Öffnungszeiten:
montags         11.30 h – 14.30 h: Brunch, Offene Angebote
donnerstags   15.00 h - 19.00 h: Offener Treff
Jeden 2. Samstag  9.30 Uhr -12.00 Uhr
( Möglichkeit zum gemeinsamen Frühstück )
      

Sprechstunden der Sozialarbeiterinnen des Jugendhilfezentrums Neunkirchen-Seelscheid,
zuständig für die Gemeinde Ruppichteroth

Die Sprechstunde des sozialen Dienstes des Kreisjugendamtes in Ruppichteroth wird wie folgt festgelegt:
Frau Lichtenstein hält ihre Sprechstunde im Kindergarten des Ökumenischen Diakonievereins „Unter`m Regenbogen“ Ruppichteroth, Am Kindergarten 4,
donnerstags in der Zeit von 14.00-15.00 Uhr ab (Telefon: 02295/49-0)

Frau Wiggering hält ihre Sprechstunde im Rathaus der Gemeinde Ruppichteroth in Schönenberg, Trauzimmer Raum 121
donnerstags in der Zeit von 14.00-15.00 Uhr ab (Telefon: 02295/49-0)

Beide Sozialarbeiterinnen sind außerhalb dieser Sprechzeiten im Jungendhilfezentrum in Neunkirchen unter folgender Tel.-Nrn. erreichbar:
Frau Lichtenstein 02247/9215 5529
Frau Wiggering 02247/9215 5528

Außerhalb dieser Sprechzeiten und der Öffnungszeiten des Jugendhilfezentrums steht für dringende Meldungen in Sachen Kindeswohl die Feuer- und Rettungsleitstelle unter der Ruf-Nr. 112 zur Verfügung.


N e u b ü r g e r b e a u f t r a g t e r

des Kreistages des Rhein-Sieg-Kreises
für Aussiedler und zugezogene Ausländer
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Der Neubürgerbeauftragte   L u d w i g   N e u b e r   bietet nach telefonischer Vereinbarung
Sprechstunden an:.

a) in Siegburg, Kreishaus, Zimmer A 1.40
b) in Ruppichteroth, Grundschule, Schulstraße 5.

Anmeldung bitte über:

a) Tel.: 02241-133161, Fax: 02241-133198
    Email: marlene.hautkappe@rhein-sieg-kreis.de

b) Tel : 02295-90 23 18, Fax: 02295-90 23 19
     Email: ludwig@neuber.de

Eine telefonische Terminvereinbarung ist unbedingt erforderlich!