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- Verabschiedung von Herrn Willi von Sobbe in den Ruhestand
- Winterdienst in der Gemeinde Ruppichteroth
- Veräußerung eines gemeindlichen Wohnhauses
- Niederschrift Ausschuss für Jugend, Familie und Senioren
- Niederschrift Ausschuss für Planung und Umweltschutz
- Niederschrift Betriebsausschuss>
- Überprüfung der Sirenen
- Sprechstunden der Schuldnerberatung des SKM Siegburg
- Rentensprechtag
- Müllabfuhr in dieser Woche
- Hallenbad Ruppichteroth
- Bereitschaftsdienste

Verabschiedung von Herrn Willi von Sobbe in den Ruhestand

Liebe Bürgerinnen und Bürger,


im September verabschiedete ich gemeinsam mit meinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern den von mir geschätzten Kollegen Willi von Sobbe in seinen Ruhestand. Im Sitzungssaal des Rathauses fand aus diesem Anlass eine kleine Feierstunde mit seinen jahrelangen beruflichen Weggefährtinnen und Weggefährten statt. Willi von Sobbe blickt auf eine über 33-jährige Tätigkeit im Rathaus der Gemeinde Ruppichteroth zurück. Am 01.01.1977 wurde er als Vollziehungsangestellter für die Gemeindekasse eingestellt. Aus der Privatwirtschaft kommend hat er sich über mehrere Ausbildungslehrgänge das Fachwissen eines Verwaltungsangestellten hervorragend angeeignet. Bereits nach drei Jahren seit seiner Einstellung als Mitarbeiter in der Gemeindekasse wurde er 1980 zum Kassenverwalter bestellt. Bis zu seinem Ausscheiden leitete Herr von Sobbe die Gemeindekasse mit viel Übersicht und großer Genauigkeit, die für die ordnungsgemäße Abwicklung der Einnahmen und Ausgaben der Gemeinde Ruppichteroth sehr wichtig ist. Insbesondere bei den nicht immer einfachen Verhandlungen mit Schuldnerinnen und Schuldnern führte sein Verhandlungsgeschick oftmals zu Rückzahlungen von ausstehenden Beträgen an die Gemeinde. Mit Willi von Sobbe verliere ich einen guten und anerkannten Kollegen, mit dem ich insgesamt über 13 Jahre im Rathaus zusammen arbeiten konnte. Ich wünsche ihm, seiner Ehefrau Marlene und seiner Familie für die Zukunft alles erdenklich Gute, viel Glück und vor allem viel Gesundheit. „Lieber Willi, ich würde mich sehr freuen, wenn Du auch in Deinem Ruhestand immer wieder mal im Rathaus vorbeischauen würdest. Meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und ich freuen uns auf Deine künftigen Besuche, um zu erfahren wie Du Deinen wohlverdienten Ruhestand gestaltest“. Mit diesen abschließenden Worten verabschiedete ich Willi von Sobbe in seinen neuen spannenden Lebensabschnitt.

Ruppichteroth, den 8. Dezember 2010


Ihr Bürgermeister






Winterdienst in der Gemeinde Ruppichteroth


Im Hinblick auf die derzeitige Jahreszeit möchte ich allen Bürgerinnen und Bürgern folgende Hinweise geben:


1. Für die Räumung der Gemeindestraßen besteht ein Streckenplan. Nach die-sem Plan sind zunächst die Schulbusstrecken, anschließend wichtige Zufahrten zu Ortschaften und danach die sonstigen Gemeindestraßen zu betreuen. Die Bundes-, Land- und Kreisstraßen werden nicht durch die Gemeinde, sondern durch den Landesbetrieb Straßenbau NRW, Straßenmeisterei Eitorf, geräumt und gestreut.
Bei starkem Schneefall kann es erforderlich sein, die Schulbusstrecken zwei-mal hintereinander zu räumen, so dass die folgenden Strecken später als üb-lich geräumt werden.

2. Verschiedentlich wurde festgestellt, dass die Anlieger den Schnee nach Räumen durch den Bauhof wieder zurück auf die Straße geschoben haben. Ich bitte den Schnee so auf dem an die Fahrbahn angrenzenden Teil des Gehweges bzw. bei nicht vorhandenem Gehweg am Fahrbahnrand zu lagern, dass der Fahr- und Fußgängerverkehr hierdurch nicht mehr als unvermeidbar gefährdet oder behindert wird.
Jede vom Bauhof geräumte und/oder gestreute Straße wird zur evtl. erforderli-chen Kontrolle in ein Streubuch eingetragen. Sollte durch das unerlaubte La-gern von Schnee im Fahrbahnbereich ein Unfall geschehen, macht sich der Anlieger, der diese Lagerung verursacht hat, haftbar. Er muss für entste-hende Sach- und Personenschäden aufkommen, da die Gemeinde ihrer Verkehrssicherungspflicht vorher ordnungsgemäß nachgekommen ist. Ich bitte daher die Anlieger auch in ihrem eigenen Interesse, den geräumten Schnee entweder auf dem eigenen Grundstück oder dem angrenzenden Teil des Gehweges -  falls nicht vorhanden - am Fahrbahnrand zu lagern.

3. Ferner bitte ich die Fahrzeughalter darum, ihre Fahrzeuge während dieser Jahreszeit möglichst nicht im Straßenraum zu parken. Ein effektiver Winter-dienst in beide Fahrtrichtungen kann nur dann gewährleistet werden, wenn die Winterdienstfahrzeuge durch parkende Fahrzeuge nicht behindert werden.
Damit das Räumfahrzeug seine Aufgaben sicher erfüllen kann, ist zwischen beidseitig der Straße abgestellten Fahrzeugen eine Mindestbreite von 3,50 m einzuhalten.
Ebenso ist dieser Abstand von 3,50 m zwischen abgestelltem Fahrzeug und Fahrbahnrand immer zu gewährleisten. Wendehammer bitte ich grund-sätzlich von parkenden Fahrzeugen freizuhalten.
Im Falle einer Behinderung der Einsatzfahrzeuge kann eine Ahndung der Verkehrsverstöße durch Verwarnungs- und Bußgelder erfolgen.

4. Wiederholt kommt es zu Beschwerden, weil der Schnee durch die Räumfahr-zeuge vor die Einfahrten und Eingänge geschoben wird. Die Mitarbeiter des Bauhofes schwenken nach Möglichkeit das Räumschild, wenn die gegenüberliegende Straßenseite nicht bebaut ist. Ich bitte jedoch um Verständnis dafür,  dass ein mehrfaches Schwenken innerhalb einer Straße aufgrund des hohen Aufwandes leider nicht möglich ist.


Weitere Informationen können Sie gerne persönlich im Rathaus bei Frau Kárkalis, Zimmer Nr. 104, oder telefonisch unter der Rufnummer 0 22 95 – 49 29 erhalten. Hier können Sie auch die Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) der Gemeinde Ruppichteroth einsehen. Diese ist auch auf der Homepage der Gemeinde unter http://www.ruppichteroth.de/ einsehbar. Sie finden die Satzung unter Inhaltsverzeichnis, Rathaus/Politik, Satzungen (Ortsrecht), Steuern und Gebühren.


Bei Fragen bezüglich des Winterdienstes auf sogenannten klassifizierten Straßen (Bundes-, Kreis- und Landstraßen) wenden Sie sich bitte an den Landesbetrieb Straßenbau NRW, Straßenmeisterei Eitorf, Tel. 02243/3061.

Ich wünsche allen Bürgerinnen und Bürgern gutes Fortkommen, sowohl zu Fuß als auch mit dem Fahrzeug.

 

 


Veräußerung eines gemeindlichen Wohnhauses in Ruppichteroth, In der Schleeharth 5

Die Gemeinde Ruppichteroth bietet folgendes bebaute Grundstück zum Verkauf an:

Wohnhaus am östlichen Ortsrandgebiet von Ruppichteroth, „In der Schleeharth 5“, Gemarkung Ruppichteroth, Flur 8, Parzelle 244 (1.367 qm), voll erschlossen, sanierungsbedürftig, Wohnfläche: ca. 167 qm, 7 Zimmer,
Waschküche und Heizungsraum im Nebengebäude

 Verkehrswert 50.000,- € (Mindestgebot)
 Angebote bitte schriftlich bis zum 22.12.2010 an:
Gemeinde Ruppichteroth
Der Bürgermeister
Rathausstraße 18
53809 Ruppichteroth

Die Unterlagen für die Angebotsabgabe und Termine zur Besichtigung erhalten sie unter oben angegebener Adresse oder unter Tel.-Nr. 02295/4964 bzw. 4942. Zudem besteht die Möglichkeit die Unterlagen per e-Mail unter monika.limburger@ruppichteroth.de bzw. claudia.winkler@ruppichteroth.de anzufordern.

Bei dieser Amtlichen Bekanntmachung handelt es sich um eine Aufforderung zur Abgabe von Kaufangeboten. Die Gemeinde Ruppichteroth ist nicht verpflichtet, dem höchsten oder irgendeinem Gebot den Zuschlag zu erteilen.

 

 

 

Niederschrift Ausschuss für Jugend, Familie und Senioren

Nachstehend wird die Niederschrift über die Sitzung des Ausschusses für Jugend, Familie und Senioren des Rates der Gemeinde Ruppichteroth vom 25.11.2010 gemäß § 26 der Geschäftsordnung bekannt gegeben.


Jugendzentrum Ruppichteroth;
hier: Halbjahresbericht über die Arbeit des Jugendzentrums

Der Leiter des Jugendzentrums, Herr Halberstadt, berichtet ausführlich über die Arbeit des Trägers, Internationaler Bund (IB) Soziale Dienste GmbH, in den drei Jugendzentren
Ruppichteroth, Schönenberg und Winterscheid. Er verweist insbesondere auf den am 27.05.2011 in der Gemeinde geplanten Dance-Contest für Jugendgruppen in der Bröltalhalle Ruppichteroth, welcher durch das Jugendzentrum Ruppichteroth durchgeführt wird.
Zusätzlich berichtet Frau Sabine Rudner über Projekte mit der Offenen Ganztagsschule, der Gemeinschaftsgrundschule Ruppichteroth und der Gemeinschaftshauptschule Ruppichteroth.
 
Der Ausschuss für Jugend, Familie und Senioren nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.


Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in der Gemeinde
hier: a) Zukunft des Kinder- und Jugendparlaments
         b) Einführung einer Kinder- und Jugendfrage-
             stunde

Seitens des Kinder- und Jugendparlaments, vertreten durch Frau Friedericke Altwicker, wird erläutert, dass das Interesse der Kinder- und Jugendlichen aus der Gemeinde Ruppichteroth zu gering ist, um ein produktives Arbeiten des Parlamentes zu gewährleisten.
Der Ausschuss diskutiert über weitere Mitsprachemöglichkeiten für Kinder- und Jugendliche in der Gemeinde sowie im Rahmen der Sitzungen des Ausschusses für Jugend, Familie und Senioren.

Nach ausführlicher Diskussion empfiehlt der Ausschuss für Jugend, Familie und Senioren dem Rat der Gemeinde zu beschließen:

1. das Kinder- und Jugendparlament zum 31.12.2010 aufzulösen,
2. als sachkundigen Einwohner für Jugendarbeit einen Vertreter sowie seinen Stellvertreter aus den Reihen des bisherigen Kinder- und Jugendparlamentes zu benennen. Die konkrete personelle Besetzung wird bis zur Ratssitzung am 09.12.2010 den Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern mitgeteilt.
3. auf künftigen Sitzungen des Ausschusses für Jugend, Familien und Senioren einen ständigen Tagesordnungspunkt „Kinder- und Jugendfragestunde“ einzurichten,
4. Wunschboxen für Kinder und Jugendliche an den drei Standorten des Jugendzentrums und am Rathaus zu installieren.
 
einstimmig
 


Vor Eintritt in den nächsten Tagesordnungspunkt berichtet Frau Altwicker über ihre
Teilnahme am 3. Jugend-Landtag am 09.10.2010 in Düsseldorf.


Freiwilligenbörse in der Gemeinde Ruppichteroth sowie Gründung des Arbeitskreises “Senioren/behinderte Menschen“
hier: Aktueller Sachstandsbericht

Die Ausführungen von Bürgermeister Loskill zum aktuellen Sachstand zur Einrichtung einer Freiwilligenbörse in der Gemeinde Ruppichteroth sowie zur Gründung des Arbeitskreises „Senioren/behinderte Menschen“ nimmt der Ausschuss zur Kenntnis.


Zukunftssicherung des Kreiskrankenhauses Waldbröl
hier: Antrag der CDU-Fraktion vom 25.11.2010

Ausschussmitglied Rita Winkler, CDU-Fraktion, erläutert den zum Sitzungsbeginn vorgelegten Antrag ihrer Fraktion zur aktuellen Situation des Kreiskrankenhauses Waldbröl.

Nach ausführlicher Diskussion beschließt der Ausschuss für Jugend, Familie und Senioren den Bürgermeister zu beauftragen, eine Resolution für die Ratsitzung am 09.12.2010 vorzulegen, die den Erhalt des Krankenhauses in Waldbröl als Zentrum der stationären Nahversorgung fordert, mit der anlässlich der Zusammenlegung mit Gummersbach vereinbarten Arbeitsleistung.
 
einstimmig
 

In nichtöffentlicher Sitzung wurde über

U3-Ausbau des ökumenischen Kindergartens „Unter`m Regenbogen“
hier: Baufinanzierung

beraten bzw. beschlossen.

 

 


Niederschrift Ausschuss für Planung und Umweltschutz

Nachstehend wird die Niederschrift über die Sitzung des Ausschusses für Planung und Umweltschutz des Rates der Gemeinde Ruppichteroth vom 30.11.2010 gemäß § 26 der Geschäftsordnung bekannt gegeben.


Kreisentwicklungskonzept 2020
hier: Kenntnisnahme

Der Ausschuss für Planung und Umweltschutz empfiehlt dem Rat, die im „Kreisentwicklungskonzept 2020 – Vitalität und Vielfalt“ formulierten Leitbilder und Ziele als Grundlage für zukünftige Planungen im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten der Gemeinde zur Kenntnis zu nehmen.

einstimmig


DSL-Breitbandversorgung;
hier: Vorstellung der Zwischenergebnisse

Herr GOVR Schwamborn erläutert anhand einer Beamerpräsentation die Zwischenergebnisse der aktuellen Studie zur DSL-Breitbandversorgung.
Im Anschluss daran beantworten Bürgermeister Loskill und Herr Schwamborn die Fragen der Ausschussmitglieder.

 

 


Niederschrift Betriebsausschuss

Nachstehend wird die Niederschrift über die Sitzung des Betriebsausschusses des Rates der Gemeinde Ruppichteroth vom 02.12.2010 gemäß § 26 der Geschäftsordnung bekannt gegeben.


Dichtheitsprüfung privater Entwässerungsanlagen gem. § 61 a Landeswassergesetz
Der Betriebsausschuss nimmt den dargestellten Sachstand zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, einen Satzungsentwurf zum § 61 a LWG auszuarbeiten.

einstimmig 

Anschluss der Ortslage Bölkum an die öffentliche Wasserversorgung der Gemeinde Ruppichteroth

Der Betriebsausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde, die Ortslage Bölkum an die
öffentliche Wasserversorgung der Gemeinde Ruppichteroth anzuschließen.

Der Anschluss erfolgt unter der Bedingung einer unentgeltlichen Netzübertragung des
Leitungsnetzes einschließlich der Hausanschlussleitungen durch den Wasserleitungsverein
Bölkum an die Gemeindewerke Ruppichteroth.

Der Anschlussbeitrag für den Anschluss der Ortslage Bölkum an die öffentliche Wasserversorgung bleibt unverändert und beträgt gemäß der aktuellen Beitrags- u. Gebührensatzung netto 2,30 €/qm zuzüglich der jeweils gültigen Umsatzsteuer.

einstimmig 


Kalkulation der Gebührensätze 2011 für die öffentliche Wasserversorgung

Der Betriebsausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde, die vorliegende Gebührenbedarfsberechnung vom 16.11.2010 zur Kenntnis zu nehmen. Im Jahr 2011 bleiben die Gebührensätze der öffentlichen Wasserversorgung unverändert. Die Verbrauchsgebühr je Kubikmeter beträgt 1,39 € netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, somit brutto 1,49 €. Die Grundgebühr für einen Hauswassermesser QN 2,5 beträgt monatlich netto 6,-- €, und unter Berücksichtung der Umsatzsteuer brutto 6,42 €.

einstimmig 


Beratung des Wirtschaftsplanes des Versorgungsbetriebes für das Jahr 2011

Der Betriebsausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde, den Wirtschaftsplan Versorgungsbetrieb für das Jahr 2011

 im Erfolgsplan mit Aufwendungen von   1.141.700,-- €
 und Erträgen von                 1.144.100,-- €

 


 im Vermögensplan
 mit einem Finanzbedarf und
 einer Finanzabdeckung von je       461.700,-- €

 sowie einem Kreditbedarf von insgesamt                 156.500,-- €
 1. für Neuaufnahme    156.500,-- €
 2. für Umschuldung               0,-- €

festzusetzen.

     Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf 500.000,-- € festgesetzt.
     Die Stellenübersicht für den Versorgungsbetrieb wird beschlossen.

einstimmig 


39. Nachtrag der Beitrags- u. Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung

Der Betriebsausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde, die vorliegenden Gebührenbedarfsberechnungen vom 15.11.2010 gemäß Anhang 1 und Anhang 2 zur Kenntnis zu nehmen und zu beschließen,

? der Prozentsatz für die Auflösung der Ertragszuschüsse bei der Gebührenkalkulation beträgt weiterhin 2,10 %.

? den Erlass des 39. Nachtrages der Beitrags- u. Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Ruppichteroth in der dieser Niederschrift als Anlage 1 beigefügten Fassung mit den nachfolgenden Gebührensätzen:


 


Beratung des Wirtschaftsplanes des Entsorgungsbetriebes für das Wirtschaftsjahr 2011

Der Betriebsausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde, den Wirtschaftsplan Entsorgungsbetrieb für das Jahr 2011

 im Erfolgsplan mit Aufwendungen von   2.408.000,-- €
 und Erträgen von                  2.776.500,-- €

 im Vermögensplan
 mit einem Finanzbedarf und
 einer Finanzabdeckung von je     1.060.400,-- €

 sowie einem Kreditbedarf von insgesamt                  771.800,-- €
 1. für Neuaufnahme     74.800,-- €
 2. für Umschuldung   697.000,-- €

festzusetzen.

     Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf 1.000.000,-- € festgesetzt.
     Die Stellenübersicht für den Entsorgungsbetrieb wird beschlossen.

einstimmig 


In nichtöffentlicher Sitzung wurde über


Jahresvertrag über Tiefbauarbeiten für den Versorgungsbetrieb und den Entsorgungsbetrieb für das Jahr 2011

beraten bzw. beschlossen.

 

 


Jahresabschluss der Gemeindewerke Ruppichteroth – Versorgungsbetrieb – und Ertei-lung des Prüfungsvermerkes durch die Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen


Gemäß § 26 Abs. 3 der Eigenbetriebsverordnung NRW vom 05.08.2009 (Gesetz- u. Verord-nungsblatt NRW Seite 438) wird hiermit bekannt gegeben, dass der Jahresabschluss des Ver-sorgungsbetriebes der Gemeindewerke Ruppichteroth für das Geschäftsjahr 2009
(01.01. – 31.12.2009) am 06.10.2010 durch den Rat der Gemeinde Ruppichteroth festgestellt worden ist.

Der Jahresgewinn von 5.725,30 € wird zur teilweisen Deckung des Jahresverlustes 2007 ver-wendet. Unter Berücksichtigung dieser Gewinnverwendung sind noch folgende Verlustvor-träge auszugleichen:

 ? Rest aus Jahresverlust 2007  1.623,73 €
 ? Jahresverlust 2008    9.492,79 €


Der Jahresabschluss für das Jahr 2009 kann im Rathaus in Schönenberg, Zimmer 221, bis zur Feststellung des Jahresabschlusses 2010 während der Dienstzeiten

  montags bis freitags    8.30 Uhr bis 12.00 Uhr,
  montags und mittwochs 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr,
  dienstags   14.00 Uhr bis 17.00 Uhr,
  donnerstags   14.00 Uhr bis 18.00 Uhr,

eingesehen werden.

Die Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen hat mit Schreiben vom 24.11.2010 den nachfolgenden Prüfungsvermerk erteilt.


Ruppichteroth, den 06.12.2010
Der Bürgermeister
gez.
Mario Loskill


 
Abschließender Vermerk der GPA NRW

Die GPA NRW ist gemäß § 106 GO NRW gesetzlicher Abschlussprüfer des Betriebes Gemeindewerke Ruppichteroth Versorgungsbetrieb. Zur Durchführung der Jahresabschluss-prüfung zum 31.12.2009 hat sie sich der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Rödl & Partner, Köln, bedient.
Diese hat mit Datum vom 20.08.2010 den nachfolgend dargestellten uneingeschränkten Be-stätigungsvermerk erteilt.

„Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der Gemeindewerke Ruppichteroth -Versorgungsbetrieb-, Ruppichteroth, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2009 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und ergänzenden landes-rechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Satzung liegen in der Ver-antwortung der Betriebsleitung des Eigenbetriebes. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbe-ziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben.
Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB und 106 GO NRW unter Beach-tung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ord-nungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich aus-wirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshand-lungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Eigenbetriebes sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berück-sichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzun-gen der Betriebsleitung sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.
Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden lan-desrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Satzung und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Ver-hältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebes. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebes und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.“
Die GPA NRW hat den Prüfungsbericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Rödl & Partner ausgewertet und eine Analyse anhand von Kennzahlen durchgeführt. Sie kommt dabei zu folgendem Ergebnis:
Der Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfers wird vollinhaltlich übernommen. Eine Er-gänzung gemäß § 3 der Verordnung über die Durchführung der Jahresabschlussprüfung bei Eigenbetrieben und prüfungspflichtigen Einrichtungen (JAP DVO) ist aus Sicht der GPA NRW nicht erforderlich.
Herne, den 24.11.2010
GPA NRW
Abschlussprüfung - Beratung - Revision
Im Auftrag
gez.
Wilma Wiegand

 

 

 

Überprüfung der Sirenen zur Alarmierung der Freiwilligen Feuerwehr Ruppichteroth

Am Samstag, dem 11.12.2010 zwischen 12.00 Uhr und 12.15 Uhr erfolgt eine Überprüfung der Sirenen der Freiwilligen Feuerwehr Ruppichteroth in den Orten Ruppichteroth, Schönenberg und Winterscheid durch einen Probealarm.

Für den Probealarm wird das einheitliche Signal für Feueralarm verwendet. Hierbei handelt es sich um den zweimal unterbrochenen Dauerton von 1 Minute.

Bei einem erforderlichen Feuerwehreinsatz während des Probealarms wird das Signal „Feueralarm“ wiederholt, bzw. zweimal hintereinander ausgelöst.

 

 


Sprechstunden der Schuldnerberatung des SKM Siegburg (Katholischer Verein für soziale Dienste im Rhein-Sieg-Kreis e.V.) im Rathaus der Gemeinde Ruppichteroth

Die nächste Sprechstunde der Schuldnerberatung des SKM Siegburg findet am

            Dienstag, den 21. Dezember  2010  in der Zeit von 14.00 bis 16.00 Uhr

im Rathaus der Gemeinde Ruppichteroth, Zimmer 121 statt.

Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass über das Sekretariat der Schuldnerberatung
(Telefon-Nr.  02241/1778-16, Frau Kranzpiller oder Frau Marlinghaus) eine
Terminvereinbarung erforderlich ist.

Empfänger von Leistungen nach dem SGB II (Hartz IV) müssen bei der ARGE Rhein-Sieg die Ausstellung eines Berechtigungsscheines gem. § 16 Abs. 2 SGB II für die Schuldnerbe-ratung beantragen.

 

 


Rentensprechtag

Die Deutsche Rentenversicherung Rheinland führt an jedem dritten Mittwoch eines Monats Rentensprechtage für alle Versicherten der Deutschen Rentenversicherung im Rathaus der Gemeinde Ruppichteroth in Schönenberg durch.

Der nächste Rentensprechtag findet somit am

15. Dezember 2010 in der Zeit von 08.30 Uhr – 12.30 Uhr
und von 13.30  – 16.00 Uhr
im Rathaus in Schönenberg, Zimmer 121, statt.

Bei Ihrer Vorsprache bitte ich  Ihre Versicherungsnummer und Ihren Personalausweis mitzubringen.

Eine Beratung findet nur nach vorhergehender Terminverein-
barung statt.

Terminvereinbarungen sind unmittelbar mit dem Service-Zentrum Gummersbach unter der Telefon Nr. 02261 / 805-269
oder 805-01 zu treffen.

 

 


Müllabfuhr in dieser Woche

Abfuhr der Restmülltonne (14tägig und 4wöchentlich)
am Donnerstag, dem 16.12.2010, AB 1,
am Freitag, dem 17.12.2010, AB 2.


Abfuhr der Biotonne / des Grünabfalls
am Donnerstag, dem 16.12.2010, AB 3,
am Freitag, dem 17.12.2010, AB 4.


Service-Telefon der RSAG:  02241 / 306-306
Reklamationen   02241 / 306-240
Kompostierung/Bioabfall:  02241 / 306-272

 

 

 

Hallenbad Ruppichteroth

Das Bad muss aus betrieblichen Gründen

am Donnerstag Vormittag, dem 16.12.10,

geschlossen bleiben.

Am Nachmittag ist wie gewohnt ab 15.00 Uhr inkl. Warmbade-Temperatur geöffnet.

Aktuelle Änderungen können Sie auch telefonisch unter 0 22 95 – 56 01 im Hallenbad erfragen.

 

 


Bereitschaftsdienste  

Polizei-Notruf           110

Feuerwehr- und Rettungsdienst: 112

Krankentransporte                                02241/19-222
 
GEMEINDEWERKE  RUPPICHTEROTH
  VER- UND ENTSORGUNGSBETRIEBE

Störfall – Telefon- Nummer

0800/ 7766655

Unter den o.g. Rufnummern erreichen Sie den Notdienst der Gemeindewerke Ruppichteroth für
die öffentliche Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung der Gemeinde Ruppichteroth über die Leitstelle des Aggerverbandes

NOTDIENST  DES  RWE

Bei Stromausfall im Versorgungsnetz erreichen Sie den Störungsdienst der RWE Energie AG  unter der Telefon – Nr.                    0180/2112244

Notruf-Nummer der Rhenag           0180/2484848

Ärztlicher Bereitschaftsdienst für die Gemeinde Ruppichteroth
 In der sprechstundenfreien Zeit erreichen Sie den ärztlichen Bereitschaftsdienst aller Fachrichtungen für den Rhein-Sieg-Kreis unter der

zentralen Rufnummer   0180 5044 100

Bei lebensbedrohenden Zwischenfällen und Unfällen:                                   112

ZAHNÄRZTE des rechtsrheinischen Rhein-Sieg-Kreises
            Telefonischer Ansagedienst zum zahnärztlichen Notdienst: 01805-986700

Die Notfalldienstzentrale für den gesamten rechtsrheinischen RSK ist folgendermaßen besetzt:  - wöchentlich von 18.00 Uhr bis 08.00 Uhr des darauffolgenden Morgens, - mittwochs von 13.00 Uhr bis zum nächsten Morgen 08.00 Uhr,
-          freitags von 14.00 Uhr bis zum nächsten Morgen 08.00 Uhr und
- an Samstagen, Sonntagen, sowie an Feiertagen, ganztägig.
INFORMATIONSZENTRALE FÜR VERGIFTUNGSFÄLLE Universitätsklinik Bonn, Telefon-Nr.: 0228-19240

APOTHEKEN-NOTDIENST:

Außerhalb der Geschäftszeiten ist ein Notdienst eingerichtet:

Ruppichteroth und Umgebung

Samstag, den 11.12.2010
Forellen-Apotheke, Zeithstraße 137, 53819 Seelscheid, Tel.: 02247/6033

Sonntag, den 12.12.2010
Forellen-Apotheke, Zeithstraße 137, 53819 Seelscheid, Tel.: 02247/6033

Montag, den 13.12.2010
Forellen-Apotheke, Zeithstraße 137, 53819 Seelscheid, Tel.: 02247/6033

Dienstag, den 14.12.2010
Forellen-Apotheke, Zeithstraße 137, 53819 Seelscheid, Tel.: 02247/6033

Mittwoch, den 15.12.2010
Forellen-Apotheke, Zeithstraße 137, 53819 Seelscheid, Tel.: 02247/6033

Donnerstag, den 16.12.2010
Forellen-Apotheke, Zeithstraße 137, 53819 Seelscheid, Tel.: 02247/6033

Freitag, den 17.12.2010
Forellen-Apotheke, Zeithstraße 137, 53819 Seelscheid, Tel.: 02247/6033

Während der Nachtzeiten (22.00 – 08.30 Uhr) ist eine Nachtapotheke dienstbereit.
Die Notdienstgebühr beträgt 2,50 Euro.

Samstag, 11.12.2010
Marien-Apotheke, Hennef-Geistingen, Bonnerstr. 81, Tel.: 02242/2714
Nachtapotheke: Schloß Apotheke, St. Augustin-Birlinghoven, Birlinghovener Str. 8, Tel.: 02241/333300

 

Sonntag, 12.12.2010
Dorotheen-Apotheke, Hennef, Frankfurter Str. 56a,  Tel.: 02242/82943
Nachtapotheke:  Apotheke Dr. Hardt, St. Augustin-Mülldorf, Bonner Str. 81, Tel.. 02241/932130


Montag, 13.12.2010
Burg-Apotheke, Hennef, Kaiserstraße 1, Tel.: 02242/3211
Nachtapotheke: Pleis Apotheke, St. Augustin-Niederpleis, Niederpleiser Str. 87, Tel.: 02241/336655


Dienstag, 14.12.2010
Malteser-Apotheke, Hennef, Frankfurter Str. 72, Tel.: 02242/81234
Nachtapotheke: Augustinus Apotheke,  St. Augustin-Ort, Uhlandstr. 13, Tel.: 02241/204200

 

Mittwoch, 15.12.2010
Albertus-Magnus-Apotheke, Hennef, Frankfurterstr. 120, Tel.: 02242/80900
Nachtapotheke:  Falken Apotheke, St. Augustin-Hangelar, Kölnstr. 93, Tel.: 02241/203216

 

Donnerstag, 16.12.2010
Adler-Apotheke, Hennef, Frankfurter Str. 100, Tel.: 02242/2626
Nachtapotheke: Antonius Apotheke, St. Augustin-Niederpleis, Steinkreuzstr. 21, Tel.: 02241/334510

 

Freitag, 17.12.2010
Marien-Apotheke, Hennef-Geistingen, Bonnerstr. 81, Tel.: 02242/2714
Nachtapotheke:  Rosen Apotheke, St. Augustin-Mülldorf, Niederpleiserstr. 48, Tel.: 02241/342040

 


Der Notdienst wechselt jeweils um 08.30 Uhr morgens.

LEUCHTTURM
Beratungsstelle für Alzheimer und andere Demenzerkrankungen

Caritasverband für den Rhein-Sieg-Kreis e.V.
Wilhelmstraße 155-157, 53721 Siegburg
Telefon: 02241/1209-0
Fax: 02241/1209-195

Homepage der Beratungsstelle „Leuchtturm“ des Caritasverbandes für den Rhein-Sieg-Kreis e.V.
http://www.caritas-rheinsieg.de/

 

Ansprechpartnerinnen:
Jutta Fellmy, Tel.: 02241/1209305
E-mail: jutta.fellmy@caritas-rheinsieg.de

 

Doris Steubesand, Tel.: 02241/1209-311
E-mail: doris.steubesand@caritas-rheinsieg.de

 

Multiple Sklerose
DMSG Betroffenen-Berater
Uwe Stommel – DMSG Betroffenen-Berater
Tel.: 02295-902118
e-mail: Uwe.Stommel@online.de
Michael Wendel – DMSG Betroffenen-Berater
Tel.: 02243-80373
e-mail: mianwe@t-online.de
http://www.mskreis-ruppichteroth.de/


             Drogen-Suchthilfen

1. Suchtkrankenhilfe des Caritasverband für den Rhein-Sieg-Kreis e.V.
Ansprechpartner: Herr Pöplau
Tel.-Nr. (02241) 1209-302
2. Diakonisches Werk Siegburg Drogenhilfe
-Zentrale und Beratungsstelle-
Ansprechpartner: Herr Wolf
Tel.-Nr.: 02241/66656
3. Kommissariat Kriminalprävention/ Opferschutz Siegburg
Herr Seeger
Tel.-Nr.: 02241/541-4715
4. Kriminalkommissariat 41 Siegburg
Ansprechpartner: Herr Krist
Tel.-Nr.: 02241/541-4411
5. Gemeinschaftshauptschule Ruppichteroth Ansprechpartnerin: Frau Stoquart
Tel.-Nr.: 02295/902301

Weitere Informationen sind im Rathaus, Tel.-Nr.: 02295/4925, erhältlich.

                  SOZIALPSYCHATRISCHES ZENTRUM

Sozialpsychiatrisches Zentrum Eitorf

Beratungs- und Betreuungszentrum Eitorf, Josefshöhe 7, 53783 Eitorf
Telefon:               02243/82 602   
Fax :                     02243/82770  

Beratungszeiten:
montags + donnerstags, 09.00 h - 12.00 h oder nach Vereinbarung


Tagesstätte & Kontaktstelle:
Siegstrasse 16, 53783 Eitorf
Telefon:       02243/82670
Fax:             02243/842794

Öffnungszeiten:
montags         09.00 h - 12.00 h: Frühstück
donnerstags   15.00 h - 19.00 h: Offener Treff
Jeden 2. Samstag  9.30 Uhr -13.30 Uhr
( Möglichkeit zum gemeinsamen Frühstück )
      

Sprechstunden der Sozialarbeiterinnen des Jugendhilfezentrums Neunkirchen-Seelscheid,
zuständig für die Gemeinde Ruppichteroth

Die Sprechstunde des sozialen Dienstes des Kreisjugendamtes in Ruppichteroth wird wie folgt festgelegt:
Frau Lichtenstein hält ihre Sprechstunde im Kindergarten des Ökumenischen Diakonievereins „Unter`m Regenbogen“ Ruppichteroth, Am Kindergarten 4,
donnerstags in der Zeit von 14.00-15.00 Uhr ab (Telefon: 02295/49-0)

Frau Wiggering hält ihre Sprechstunde im Rathaus der Gemeinde Ruppichteroth in Schönenberg, Trauzimmer Raum 121
donnerstags in der Zeit von 14.00-15.00 Uhr ab (Telefon: 02295/49-0)

Beide Sozialarbeiterinnen sind außerhalb dieser Sprechzeiten im Jungendhilfezentrum in Neunkirchen unter folgender Tel.-Nrn. erreichbar:
Frau Lichtenstein 02247/9215 5529
Frau Wiggering 02247/9215 5528

Außerhalb dieser Sprechzeiten und der Öffnungszeiten des Jugendhilfezentrums steht für dringende Meldungen in Sachen Kindeswohl die Feuer- und Rettungsleitstelle unter der Ruf-Nr. 112 zur Verfügung.


N e u b ü r g e r b e a u f t r a g t e r

des Kreistages des Rhein-Sieg-Kreises
für Aussiedler und zugezogene Ausländer
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Der Neubürgerbeauftragte   L u d w i g   N e u b e r   bietet nach telefonischer Vereinbarung
Sprechstunden an:.

a) in Siegburg, Kreishaus, Zimmer A 1.40
b) in Ruppichteroth, Grundschule, Schulstraße 5.

Anmeldung bitte über:

a) Tel.: 02241-133161, Fax: 02241-133198
    Email: marlene.hautkappe@rhein-sieg-kreis.de

 

b) Tel : 02295-90 23 18, Fax: 02295-90 23 19
     Email: ludwig@neuber.de