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Wie versprochen die Beantwortung der an mich gestellten Fragen.
 
Viele Grüße aus dem Rathaus und ein schönes Wochenende!
Mario Loskill

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1. Seit wann haben Sie Kenntnis von der geplanten Änderung zur Buslinie 531?

Es gab am 17.12.2009eine verwaltungsinterne Informationsveranstaltung mit allen betroffenen Kommunen im Kreishaus in Siegburg. Aufgrund noch offen stehender Punkte in der Entwurfsplanung bat der Rhein-Sieg-Kreis in Bezug auf die Unterrichtung der Öffentlichkeit die anstehende Präsentation des Kreisplanungsamtes abzuwarten. Der Kreis wollte aufgrund seiner Zuständigkeit und Entscheidungskompetenz selbst die Öffentlichkeit informieren.

Die offizielle Vorstellung des Konzeptes zur Fortschreibung des Nahverkehrsplanes erfolgte schließlich am 14.01.2010 im Kreishaus. Hierzu wurden alle Fraktionsvorsitzenden des Rates der Gemeinde Ruppichteroth und Herr Frank Kemper von der Partei „Die Linke“ eingeladen.


2. Seit wann war Ihnen bekannt, dass auch eine Streckenführung über Hatterscheid erwägt wird?

Die Streckenführung der Linie 531 über Hatterscheid wird seit ca. 10 Jahren diskutiert.

Diese Anregung, wie auch viele andere (z.B. bessere Taktung Linie 530, schnellere Verbindung Winterscheid - Hennef), wurde von Beginn an thematisiert. Ich habe die Streckenführung über Hatterscheid weder offiziell noch inoffiziell gegenüber dem Kreis kommuniziert bzw. gefordert, da ich mich ansonsten gegen die Erhaltung der Haltestelle Winterscheider Mühle positioniert hätte. Wie bekannt habe ich für die Erhaltung im Rat gestimmt und mich durch Verhandlungen mit dem Investor und mit dem Graf Nesselrode für die Haltestelle Winterscheider Mühle eingesetzt.

 


2a: Wussten Sie bereits bei der sehr gut besuchten öffentlichen Veranstaltung (Infoveranstaltung für die Betroffenen) davon?

Ja = wie aus der Antwort zu Frage 2 ersichtlich. Diese Linienführung ist jedoch nur zu realisieren, wenn die Haltestelle Winterscheider Mühle nicht zu Stande kommt und war deshalb in der Sitzung des Ausschusses für Planung und Umweltschutz vom 09.03.2010, in der sich zurecht eindeutig für den Erhalt der Haltestelle Winterscheider Mühle ausgesprochen wurde, nicht weiter zu thematisieren.


3. Wann haben Sie, dem Auftrag des Rates entsprechend, dem Kreistag mitgeteilt, dass die Gemeinde die Beibehaltung der Haltestelle Winterscheider Mühle wünscht?

Die Stellungnahme des Rates der Gemeinde Ruppichteroth wurde fristgerecht am 31.03.2010 an den Landrat des Rhein-Sieg-Kreises versendet (vorab per E-Mail). Beim Rhein-Sieg-Kreis ist die Stellungnahme postalisch eingegangen am 06.04.2010.

 


3a. Haben Sie auch die Bitte/Anregung weitergegeben das reguläre Fahrgäste von den "Schulbussen" mitgenommen werden dürfen?

Nach Aussage des Planungsamtes des Rhein-Sieg-Kreises in der Ausschusssitzung vom 09.03.2010dürfen in den Sonder-Schulbussen der Linie 531 bzw. generell in den Schulbussen der RSVG schon immer „Jedermannfahrgäste“ mitfahren.

 

Zu dem Auftrag des Rates der Gemeinde Ruppichteroth an mich, zu prüfen, ob grundsätzlich die Möglichkeit besteht, mit dem gemeindlichen Schülerspezialverkehr Schülerinnen und Schüler anderer Schulen außerhalb der Gemeinde Ruppichteroth sowie „Jedermannfahrgäste“ zu befördern, wird aktuell noch von mir und meinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Schulamt geprüft. Aufgrund der eigenen Zuständigkeit in dieser Frage habe ich diese Bitte/Anregung nicht an den Rhein-Sieg-Kreis weitergeleitet.

Ergänzend verweise ich auf meine Antworten zu den Fragen 17 und 18.

 


4. Kann belegt (Eingangs-/Ausgangsstempel) werden das ein solches Schreiben von der Gemeinde an den Kreistag gegangen ist?

Ich gehe davon aus, dass sich Frage 4 auf die Frage 3 bezieht. Selbstverständlich kann dies belegt werden.

 


5. Wenn ja wurde dann ein Widerspruch (wegen Nichtberücksichtigung welchen nur die Gemeinde machen kann) gegen den Beschluss erhoben?

Nein.


6. Wenn nein warum nicht?

Es gibt keine rechtliche Möglichkeit, Widerspruch oder Klage gegen den Beschluss des Kreistages aus dem Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen (ÖPNVG NRW) einzulegen. Mit den betroffenen Kommunen ist lediglich das „Benehmen“ herzustellen. Das heißt die Kommunen sollen an den Planungen zur Aufstellung eines Nahverkehrsplanes „beteiligt und angehört“ werden. Dies ist mit der Aufforderung zur Abgabe einer Stellungnahme durch den Rhein-Sieg-Kreis erfolgt. Die Entscheidung des Kreistages die Stellungnahme der Gemeinde Ruppichteroth nicht zu berücksichtigen, ist nicht hinderlich zur Aufstellung des Nahverkehrsplans.

 


7. Wenn schon eine Planung durch Hatterscheid erwägt wird warum dann nicht gleich auf direktem Weg von Winterscheid nach Hänscheid?

Nach Aussage des Planungsamtes des Rhein-Sieg-Kreises sollen so wenig Nachteile wie möglich durch den neuen Nahverkehrsplan entstehen. Es sollen möglichst viele Dörfer an die Linie auf direktem Wege angebunden sein. Das heißt konkret, dass durch die Linienführung an der K17 entlang ergänzend Bechlingen, Holenfeld, Derenbach und Schmitzdörfgen an den ÖPNV angeschlossen werden sollen.



8. Ist zu irgendeinem Zeitpunkt der Eindruck entstanden die betroffenen Bürger wollten die Anbindung nach Ruppichteroth verhindern?

Ein klares Nein!

 


9. Haben Sie dem Kreis oder dem Busunternehmen Zugeständnisse (außer den erhöhten Kosten) machen müssen um die Anbindung nach Ruppichteroth zu ermöglichen?

Nein.

 


10. Wenn ja, welche?

Entfällt.


11. Wie hoch sind die tatsächlichen jährlichen Mehrkosten für die Gemeinde welche sich durch die Routenänderung ergeben?

Die Mehrkosten der Sonderumlage ÖPNV für die Gemeinde Ruppichteroth belaufen sich jährlich auf ca. 22.000  €.

 

12. Stehen diese in einem wirtschaftlich vertretbaren Verhältnis zum erdachten Vorteil (vor allem wenn man die Nachteile mit bedenkt)?

Diese Frage kann konkret nur das beauftragte Ingenieurbüro und das Planungsamt des Rhein-Sieg-Kreises beantworten. Nach den hier bekannten Aussagen des Kreises ist dies vorab geprüft worden und hätte ansonsten auch keine Aufnahme in den Entwurf der Fortschreibung der Nahverkehrsplanung gefunden.


13. Was war überhaupt Grundlage für die Änderung? Wer hatte ursprünglich die Idee? Was stand alternativ zur Debatte?

Grundlage für die Änderung ist der Beschluss des Kreistages zur Fortschreibung des Nahverkehrsplans. Es lag ein Gutachten eines Ingenieurbüros vor. Die zu Grunde liegenden Fakten sind bereits bei der Einführung der Überarbeitung des Nahverkehrsplans im linksrheinischen Kreisgebiet erprobt worden. Es sollen flächendeckende Standards eingeführt und bestehende schwach frequentierte Linien gestärkt werden. Das bestehende Konzept soll optimiert werden.

Für weitergehende Auskünfte und Detailfragen bitte ich Sie, sich an das Planungsamt des Rhein-Sieg-Kreises zu wenden.


13a. Wer wollte die Änderung wenn es wirtschaftlich eher einen Nachteil denn einen Vorteil gibt?

Alle Änderungsvorschläge sind der Gemeinde Ruppichteroth durch das Planungsamt des Rhein-Sieg-Kreises vorgelegt worden. Diesen Vorschlägen ging keine Initiative der Gemeinde Ruppichteroth voraus.


13b. Gebietet es sich nicht aus wirtschaftlichen Erwägungen Kosten einzusparen statt zu verursachen?

Aus wirtschaftlicher Betrachtung mit Sicherheit. Dies hätte aber für die Linie 531 die Konsequenz haben können, dass diese nur noch zwischen Hennef und Winterscheid pendelt und alle umliegenden Dörfer abgeschnitten werden.

 

Für weitergehende Auskünfte und Detailfragen bitte ich Sie, sich an das zuständige Planungsamt des Rhein-Sieg-Kreises zu wenden.

 


13c. Hätte dann (aus rein wirtschaftlichen Erwägungen) nicht eigentlich eher die Streichung der Strecke oder Streckung der Taktung überlegt werden müssen?

Dies entspricht nicht dem vom Kreistag zur Durchführung beauftragten Konzept der „Optimierung“.

 

Für weitergehende Auskünfte und Detailfragen bitte ich Sie, sich an das zuständige Planungsamt des Rhein-Sieg-Kreises zu wenden.

 

14. Auf welchen Wegen sollen zukünftig die Fahrgäste zu welchen Haltestellen kommen?

Die möglichen  Straßen und Wege zu den Haltestellen werden, soweit sich diese im Eigentum der Gemeinde befinden, für Fußgänger und Radfahrer in dem rechtlich vorgeschriebenem Zustand erhalten.

 

Alles weitere zu dieser Frage bitte ich der beigefügten Presseerklärung des Planungsamtes des Rhein-Sieg-Kreises zu entnehmen.

 


15. Wurden kürzlich Straßen aus dem Gemeindenetz (Winterdienst/Beleuchtung) genommen?

Ja.


16. Wenn ja, welche?

Die Verbindung zwischen Litterscheid (Paulsgarten) und Fußhollen (Zum Hofbach) ist für Fahrzeuge aller Art gesperrt, mit Ausnahme für land- und forstwirtschaftlichen Verkehr. Der Winterdienst ist hier eingestellt worden. Wenn die Linie 531 jedoch so umgesetzt wird, wie bisher geplant, dann wird die Strecke selbstverständlich wieder in den Winterdienst aufgenommen. Dies gilt auch für die Straße Fußhollen (In der Mark) nach Tanneck.


17. Können Schulbusse (Werkhausen) von und nach Ruppichteroth durch die neue Streckenführung eingespart werden?

Nach heutigem Kenntnisstand vor dem Hintergrund der geringen Hauptschülerzahl aus dem Raum Winterscheid (16 Kinder) kann kein Schulbus eingespart werden.

 


18. Könnten diese Schulbusse unter Beibehaltung der jetzigen Streckenführung auch reguläre Fahrgäste befördern?
Derzeit erfolgt eine Untersuchung des Schülerspezialverkehrs in der Gemeinde Ruppichteroth. In diesem Zusammenhang wird geprüft, in wieweit eine Beförderung von sog. „Jedermannfahrgästen“ möglich ist (siehe hierzu bitte auch Frage/Antwort 3a).

 

Als letztes sei darauf hingewiesen, dass die Wegstrecken (Fußwege) von Kuchem/Berg (wird per Haltestelle Berg Abzw. von der jetzigen Linie bedient), Winterscheid nach Ingersau, und Hänscheid nach Schönenberg ähnlich lang oder sogar kürzer sind als die in Frage kommenden für die betroffenen Dörfer nach der Änderung. Vermutlich ist aber die Nachfrage (erst Recht bei einer wahrscheinlichen Schließung der Hauptschule) deutlich geringer in Richtung Ruppichteroth als die in Richtung Hennef. Wurden dazu haltbare Zahlen erhoben? Bitte nehmen Sie Stellung dazu.

 

Diese Frage kann konkret nur das beauftragte Ingenieurbüro und das Planungsamt des Rhein-Sieg-Kreises beantworten. Nach den hier bekannten Aussagen des Kreises ist dies geprüft worden. In der Sitzung des gemeindlichen Planungsausschusses am 9.3.2010 erklärte der Vertreter des Planungsamtes des Rhein-Sieg-Kreises, dass die Linie 531 durch die Streckenführung nach Ruppichteroth attraktiver werden soll und durch höhere Fahrgastzahlen wirtschaftlicher. Letztlich wird erst die Praxis mit tatsächlichen Fahrgastzahlen zeigen, ob die Strecke attraktiver geworden ist. Für die gemeindliche Entwicklung ist die neue Streckenführung als sehr positiv zu sehen. Natürlich insgesamt nur dann, wenn die Haltestelle Winterscheider Mühle erhalten werden kann.

Dafür sieht es nach der heutigen Pressekonferenz mit Dorfbewohnern aus Litterscheid, Fußhollen, Stockum und Honscheid sowie mit den  Kreistagsabgeordneten Ludwig Neuber und Klaus-Peter Smielick wieder positiver aus. Die vorgelegten über 350 Unterschriften hinterlassen einen mächtigen Eindruck auf die Kreistagspolitik und machen Hoffnung für den Erhalt der Haltestelle. Ich werde die Unterschriften sowie die Anregungen und Beschwerden zeitnah dem Rhein-Sieg-Kreis mit sachlichen Argumenten pro Haltestelle vorlegen. Mein Anschreiben an den Kreis werde ich entsprechend veröffentlichen.

 

 

Ich hoffe, dass ich die Fragen zu Ihrer Zufriedenheit beantworten konnte, so wie ich es trotz fehlender Zuständigkeit und Entscheidungskompetenz in der Lage dazu bin. Ich denke auch, dass die heutige Pressekonferenz vieles klargestellt hat und endlich die dringend notwendige Transparenz hergestellt wurde.

 

Eins ist wieder deutlich geworden: Nur wenn man offen, ehrlich und transparent ist, haben die Bürgerinnen und Bürger zu Recht das Gefühl, dass man ernst genommen wird.

 

Herzliche Grüße!

 

Ihr Bürgermeister

Mario Loskill