Nachrichten

 

 

 

- Stellenausschreibungen
- Fundsachen
- Flächennutzungsplan im Bereich „Winterscheider Mühle“
- Bebauungsplan Winterscheider Mühle
- Jahresabschluss zum 31.12.2020
- Tag der offenen Tür der Bröltalhalle
- Widerspruchsrecht gegen die Übermittlung von Daten
- Bereitschaftsdienste
- Aus dem Rat

 

 

 

Stellenausschreibungen

Die Gemeinde Ruppichteroth sucht für das Rathaus eine Mitarbeiterin/
einen Mitarbeiter für die Infothek mit Telefonzentrale nebst Projektunterstützung (m/w/d).
Weitere Informationen zu dieser Stellenausschreibung erhalten Sie unter www.ruppichteroth.de/stellenausschreibungen/.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Fundsachen


Dem Fundamt der Gemeinde Ruppichteroth wurden folgende Fundsachen gemeldet:

1 Autoschlüssel , Fundort: Feldwiese, am 11.10.2023.
1 Jacke mit Schlüsselbund , Fundort: Derenbachtal, in der 41. KW.


Eigentümer bzw. Besitzer von Fundsachen sowie Fundtieren können bei Eigentums- bzw.
Besitznachweis die Fundsache beim Ordnungsamt, Zimmer 101, in Empfang nehmen oder sich telefonisch unter den Rufnummern 02295/4924, 4935 oder 4956 melden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

25. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich „Winterscheider Mühle“    
- Bekanntmachung der Genehmigung und Rechtswirksamkeit -


Der Rat der Gemeinde Ruppichteroth hat in seiner Sitzung am 16.09.2021 die 25. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich „Winterscheider Mühle" beschlossen. Die Änderung erfolgte auf Antrag des Eigentümers um die bestehenden Festsetzungen eines Sondergebietes mit der Zweckbestimmung „Ausflugshotel, Tagungsstätte, Gastronomie, Wochenenderholung, Ferienerholung“ in ein Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Kirchliche Einrichtungen“ und private Grünflächen mit der Zweckbestimmung „Sportplatz“ in Flächen für Wald umzuwandeln. Weiterhin wurde die Ausweisung der Parkplatzfläche aus dem Flächennutzungsplan herausgenommen. Da diese Stellplatzanlage nur für Privatzwecke zur Verfügung stehen soll, ist die Ausweisung als Parkplatz entfallen. Die Stellplatzanlage kann von den Eigentümern weiterhin genutzt werden, eine gesonderte Ausweisung im Flächennutzungsplan ist nicht erforderlich. In einem Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB wurde die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3.02 „Winterscheider Mühle“ aufgestellt, die auf der Grundlage des Flächennutzungsplanes die weiteren Voraussetzungen für die geplante gemischte Bebauung konkretisiert.

Die Bezirksregierung in Köln hat diese Flächennutzungsplanänderung am 25.04.2023 unter dem Aktenzeichen 35.2.11-92-12/23 gemäß § 6 Baugesetzbuch (BauGB) genehmigt.
Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit gemäß § 6 Abs. 5 BauGB bekannt gemacht.
Mit dieser Bekanntmachung wird die 25. Flächennutzungsplanänderung rechtsverbindlich.

Die genehmigte Flächennutzungsplanänderung mit Begründung und zusammenfassender
Erklärung gemäß § 6a Absatz 1 BauGB kann während der Publikumszeiten und zwar

montags, dienstags, donnerstags und freitags    von    08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
dienstags                        von    14.00 Uhr bis 17.00 Uhr
donnerstags                         von    14.00 Uhr bis 18.00 Uhr

im Rathaus der Gemeinde Ruppichteroth in Schönenberg, Zimmer Nr. 108, eingesehen werden. Für Fragen zu der Flächennutzungsplanänderung stehen Ihnen die Mitarbeiter*innen gerne zur Verfügung.    

Darüber hinaus ist die Flächennutzungsplanänderung mit Begründung und zusammenfassender Erklärung gemäß § 6 a Absatz 2 BauGB auch im Internet unter der Adresse https://www.ruppichteroth.de/buergerservice/aktuelles/ einsehbar und wird danach dauerhaft auf der Homepage der Gemeinde Ruppichteroth unter https://www.ruppichteroth.de/rathaus-und-politik/bauleitplanverfahren/aktuell-rechtskraeftige-bauleitplaene/ zu finden sein. Zusätzlich ist der Link über das zentrale Internetportal des Landes NRW unter https://www.bauleitplanung.nrw.de zu finden.

Gemäß § 215 Abs. 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass
    1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
    2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und
    3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,
unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden
Sachverhalts geltend gemacht worden sind.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Inkrafttreten der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3.02 Winterscheider Mühle


Aufgrund des § 10 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) i. V. m. §§ 7 und 41 Abs. 1 f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666) in der zur Zeit geltenden Fassung hat der Rat der Gemeinde Ruppichteroth in seiner Sitzung am 09.09.2021 die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3.02 Winterscheider Mühle als Satzung beschlossen.

Der Geltungsbereich der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3.02 Winterscheider Mühle ist aus dem nachstehend abgedruckten Übersichtsplan ersichtlich.

Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 BauGB öffentlich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung wird die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3.02 Winterscheider Mühle rechtsverbindlich.

Der Bebauungsplan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung kann gemäß § 10 Abs. 3 BauGB während der Publikumszeiten und zwar

montags, dienstags, donnerstags und freitags    von    08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
dienstags                        von    14.00 Uhr bis 17.00 Uhr
donnerstags                         von    14.00 Uhr bis 18.00 Uhr

im Rathaus der Gemeinde Ruppichteroth in Schönenberg, Zimmer Nr. 108, eingesehen werden. Für Fragen zu der Bebauungsplanänderung stehen Ihnen die Mitarbeiter*innen gerne zur Verfügung.    

Darüber hinaus ist der Bebauungsplan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung gemäß § 10 a Absatz 2 BauGB auch im Internet unter der Adresse https://www.ruppichteroth.de/buergerservice/aktuelles/ einsehbar und wird danach dauerhaft auf der Homepage der Gemeinde Ruppichteroth unter https://www.ruppichteroth.de/rathaus-und-politik/bauleitplanverfahren/aktuell-rechtskraeftige-bauleitplaene/ zu finden sein. Zusätzlich ist der Link über das zentrale Internetportal des Landes NRW unter https://www.bauleitplanung.nrw.de zu finden.

Gemäß § 215 Abs. 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass
    1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
    2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und
    3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs
unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden   Sachverhalts geltend gemacht worden sind.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 S. 1 und S. 2 BauGB über die fristgerechte Anmeldung etwaiger Entschädigungsansprüche in Folge der Festsetzungen dieses Bebauungsplans wird hingewiesen. Die Leistung der Entschädigung ist schriftlich bei der Gemeinde Ruppichteroth, Rathausstraße 18, 53809 Ruppichteroth, zu beantragen. Nach § 44 Abs. 4 BauGB erlischt der Entschädigungsanspruch, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in § 44 Abs. 3 S. 1 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.

Nach § 7 Abs. 6 der Gemeindeordnung NRW kann die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes gegen Satzungen und sonstige ortsrechtliche                   Bestimmungen nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn
    a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,
    b) die Satzung oder die sonstige ortsrechtliche Bestimmung ist nicht ordnungsgemäß       öffentlich bekanntgemacht worden,
    c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet, oder
    d) der Form- und Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Öffentliche Bekanntmachung des Jahresabschlusses zum 31.12.2020

Der Jahresabschluss 2020 der Gemeinde Ruppichteroth wurde durch den Rat der Gemeinde am 17.11.2022 auf Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses festgestellt.

Anschließend wurde der Jahresabschluss 2020 mit Schreiben vom 09.12.2022 der Kommunalaufsicht des Rhein-Sieg-Kreises als untere staatliche Verwaltungsbehörde angezeigt und von dieser mit Schreiben vom 01.08.2023 zur Kenntnis genommen.

Der Jahresabschluss 2020 wird nunmehr hiermit unter Verweis auf § 96 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 13. April 2022 (GV. NRW. S. 490), öffentlich bekannt gemacht. Dem Bürgermeister wurde zum Jahresabschluss 2020 Entlastung erteilt.
Der Jahresabschluss 2020 liegt jetzt gemäß § 96 Abs. 2 GO NRW öffentlich zur Einsichtnahme aus im Rathaus der Gemeinde Ruppichteroth, Schönenberg, Rathausstraße 18, Zimmer 207, 53809 Ruppichteroth, während der allgemeinen Dienststunden montags, dienstags, donnerstags und freitags in der Zeit zwischen 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr, sowie dienstags zwischen 14.00 Uhr und 17.00 Uhr und donnerstags zwischen 14.00 Uhr und 18.00 Uhr. Der Jahresabschluss 2020 ist bis zur Feststellung des folgenden Jahresabschlusses zur Einsichtnahme verfügbar zu halten.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

    1. Einladung zum Tag der offenen Tür der Bröltalhalle Ruppichteroth
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
am 21. Oktober 2023 öffnen wir die Türen der Bröltalhalle Ruppichteroth für Sie.
Von 11:00 bis 16:00 Uhr haben Sie die Gelegenheit, die Bröltalhalle und das
Generationen-Informationszentrum zum Klimaschutz kennenzulernen.
Vor Ort werden Bürgermeister Mario Loskill und sein Rathausteam gemeinsam mit
dem Klimaschutzmanager Herr Simons sowie einige örtliche Vereine, welche die Halle tagtäglich nutzen, sein.
Während des Tages werden Ihnen die Räumlichkeiten der Bröltalhalle vorgestellt, technische Details zum Gebäude erläutert und Informationen rund um das
Generationen-Informationszentrum zum Klimaschutz präsentiert.
Die teilnehmenden Vereine werden außerdem Getränke und kleine Speisen am Tag der offenen Tür anbieten.
Die Gemeindeverwaltung Ruppichteroth und die teilnehmenden Ortsvereine freuen sich auf Ihren Besuch. Lassen Sie uns gemeinsam einen informativen und unterhaltsamen Tag verbringen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Widerspruchsrecht gegen die Übermittlung von Daten an Adressbuchverlage, an Parteien, Wählergruppen u.a. bei Wahlen und Abstimmungen und aus Anlass von Alters- oder Ehejubiläen an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk


Die Meldebehörde darf gemäß § 50 Abs. 1 Bundesmeldegesetz (BMG) Parteien, Wähler-gruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene in den sechs der Wahl oder Abstimmung vorangehenden Monaten Auskunft aus dem Melderegister über Vor- und Familiennamen, Doktorgrad und Anschrift von Gruppen von Wahlberechtigten erteilen, soweit für deren Zusammensetzung das Lebensalter bestimmend ist. Die Geburtsdaten der
Wahlberechtigten dürfen dabei nicht mitgeteilt werden. Die Person oder Stelle, der die Daten übermittelt werden, darf diese nur für die Werbung bei einer Wahl oder Abstimmung verwenden und hat sie spätestens einen Monat nach der Wahl oder Abstimmung zu löschen oder zu vernichten. Sie haben gemäß § 50 Abs. 5 BMG das Recht, der Datenübermittlung zu widersprechen. Bei einem Widerspruch werden die Daten nicht übermittelt.
Der Widerspruch ist bei der Meldebehörde der alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung zu erheben. Der Widerspruch gilt bis zu seinem Widerruf.

Verlangen Mandatsträger, Presse oder Rundfunk Auskunft aus dem Melderegister über Alters- oder Ehejubiläen von Einwohnern, darf die Meldebehörde nach § 50 Abs. 2 BMG Auskunft erteilen über Vor- und Familienname, Doktorgrad, Anschrift sowie Datum und Art des Jubiläums. Altersjubiläen sind der 70. Geburtstag, jeder fünfte weitere Geburtstag und ab dem 100. Geburtstag jeder folgende Geburtstag; Ehejubiläen sind das 50. und jedes folgende Ehejubiläum. Sie haben gemäß § 50 Abs. 5 BMG das Recht, der Datenübermittlung zu widersprechen. Bei einem Widerspruch werden die Daten nicht übermittelt.
Der Widerspruch ist bei allen Meldebehörden, bei denen die betroffene Person gemeldet ist, zu erheben. Der Widerspruch gilt bis zu seinem Widerruf.

Die Meldebehörde darf gemäß § 50 Abs. 3 BMG Adressbuchverlagen zu allen Einwohnern, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, Auskunft erteilen über den Vor- und Familiennamen, Doktorgrad und die derzeitigen Anschriften. Die übermittelten Daten dürfen nur für die Herausgabe von Adressbüchern (Adressenverzeichnisse in Buchform) verwendet werden.
Sie haben gemäß § 50 Abs. 5 BMG das Recht, der Datenübermittlung zu widersprechen.
Der Widerspruch ist bei allen Meldebehörden, bei denen die betroffene Person gemeldet ist, zu erheben. Der Widerspruch gilt bis zu seinem Widerruf.

 

Widerspruchsrecht gegen die Übermittlung von Daten an eine öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaft durch den Familienangehörigen eines Mitglieds dieser
Religionsgesellschaft


Haben Mitglieder einer öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft Familienangehörige,
die nicht derselben oder keiner öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft angehören,
darf die Meldebehörde gemäß § 42 Abs. 2 Bundesmeldegesetz (BMG) von diesen
Familienangehörigen folgende Daten übermitteln:

    1. Vor- und Familienname,
    2. frühere Namen
    3. Geburtsdatum und Geburtsort,
    4. Geschlecht,
    5. Zugehörigkeit zu einer öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft,
    6. derzeitige Anschriften und letzte frühere Anschrift,
    7. Auskunftssperren nach § 51 BMG und bedingte Sperrvermerke nach § 52 BMG
sowie
    8. Sterbedatum.

Sie haben gemäß § 42 Abs. 3 BMG das Recht, der Datenübermittlung nach § 42 Abs. 2 BMG zu widersprechen. Der Widerspruch gegen die Datenübermittlung verhindert nicht die
Übermittlung von Daten für Zwecke des Steuererhebungsrechts an die jeweilige öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaft. Diese Zweckbindung wird dem Empfänger bei der Übermittlung mitgeteilt. Der Widerspruch ist bei der Meldebehörde der alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung zu erheben. Der Widerspruch gilt bis zu seinem Widerruf.

 

 

Widerspruchsrecht für die Datenübermittlung nach dem Soldatengesetz


Die Gemeinde Ruppichteroth als Meldebehörde ist gemäß § 58c Abs. 1 Satz 1 des               Soldatengesetzes (SG) verpflichtet, dem Bundesamt für das Personalmanagement der                       Bundeswehr jährlich bis zum 31. März den Familiennamen, die Vornamen und die
aktuelle Anschrift von Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit zu übermitteln,
die im nächsten Jahr volljährig werden.
Zum 31. März 2024 werden somit die Daten der Personen übermittelt, die im Jahr 2025      volljährig werden (Geburtsjahrgang 2007).

Diese Datenübermittlung dient ausschließlich dem Zweck der Übersendung von In-                    formationsmaterial über Tätigkeiten in den Streitkräften. Die Daten sind zu löschen,
wenn die Betroffenen dies verlangen, spätestens jedoch nach Ablauf eines Jahres nach
der erstmaligen Speicherung der Daten beim Bundesamt für das Personalmanagement
der Bundeswehr.

Der Betroffene hat das Recht gemäß § 36 Abs. 2 Bundesmeldegesetz (BMG) der
Datenübermittlung zu widersprechen.

Der Widerspruch kann jederzeit schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde
Ruppichteroth, Bürgerbüro, Schönenberg, Rathausstraße 18, 53809 Ruppichteroth,
eingelegt werden.

Der Widerspruch wird dann im Melderegister eingetragen und es werden zu der be-
treffenden Person keine Auskünfte im Datenübermittlungsverfahren an das Bundesamt
für das Personalmanagement der Bundeswehr erteilt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bereitschaftsdienste

Polizei-Notruf                    110
Polizeibezirksdienststelle                  02295/5425
(Sankt-Florian-Straße 8)                   
Bürgersprechstunde nach telefonischer
Vereinbarung unter der Rufnummer    0174/6492325
Feuerwehr- und Rettungsdienst:    112
Krankentransporte                                02241/19-222

GEMEINDEWERKE  RUPPICHTEROTH GmbH
  VER- UND ENTSORGUNGSBETRIEBE

Störfall – Telefon- Nummer

0800/ 7766655

Unter den o.g. Rufnummern erreichen Sie den Notdienst der Gemeindewerke Ruppichteroth GmbH für die Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung der Gemeinde Ruppichteroth über die Leitstelle des Aggerverbandes.

NOTDIENST STROM

Bei Stromausfall im Versorgungsnetz erreichen Sie den Störungsdienst der WESTNETZ GmbH unter der Telefonnummer 0800 / 411 22 44.

NOTDIENST GAS

Bei Störfällen im Gasversorgungsnetz erreichen Sie den Störungsdienst der RHEIN-SIEG-NETZ GmbH unter der Telefonnummer 0800 / 6 48 48 48.


Ärztlicher Bereitschaftsdienst für die Gemeinde Ruppichteroth

In der sprechstundenfreien Zeit erreichen Sie den ärztlichen Bereitschaftsdienst aller Fachrichtungen für den Rhein-Sieg-Kreis unter der

zentralen Rufnummer   116 117

Bei lebensbedrohenden Zwischenfällen und Unfällen:                                   112

ZAHNÄRZTE des rechtsrheinischen Rhein-Sieg-Kreises

            Telefonischer Ansagedienst zum zahnärztlichen Notdienst: 01805-986700

Die Notfalldienstzentrale für den gesamten rechtsrheinischen RSK ist folgendermaßen besetzt:
-    wöchentlich von 18.00 Uhr bis 08.00 Uhr des darauffolgenden Morgens,
-    mittwochs von 13.00 Uhr bis zum nächsten Morgen 08.00 Uhr,
-          freitags von 14.00 Uhr bis zum nächsten Morgen 08.00 Uhr und
-    an Samstagen, Sonntagen, sowie an Feiertagen, ganztägig.

INFORMATIONSZENTRALE FÜR VERGIFTUNGSFÄLLE
Universitätsklinik Bonn, Telefon-Nr.: 0228-19240


APOTHEKEN-NOTDIENST

Apotheken-Notdienst-Hotline

Alle Informationen zu den notdiensthabenden Apotheken gibt es telefonisch:
kostenlos aus dem deutschen Festnetz: 0800 00 22833
vom Mobiltelefon ohne Vorwahl: 22833 (Anruf oder SMS mit „apo“ oder der fünfstelligen Postleitzahl; max. 69 Cent/Min/SMS)

Die 24-Stunden-Notdienstbereitschaft wechselt täglich um 9.00 Uhr morgens.

Aktuelle Notdienstpläne der Apotheken finden Sie auch im Internet unter
www.aknr.de


Ambulanter Hospizdienst Much e.V.

zuständig auch für Ruppichteroth
Beratung und Unterstützung von schwerstkranken Menschen und deren Angehörige
Tel.-Nr.: 02245/618090


ALZHEIMERSPRECHSTUNDE

kostenfrei
im Seniorenzentrum Siegburg
Friedrich-Ebert-Straße 16, 53721 Siegburg

Immer am 2. Mittwoch eines jeden Monats
Um 16.30 – 18.00 Uhr.
(Parkmöglichkeiten vorhanden)
Hier können in einer Gruppe von betroffenen Angehörigen Fragen zu Alzheimer und anderen Demenzerkrankungen erörtert werden. Begleitung: ein Facharzt der Praxis Fetinidis, Kelzenberg und Sarkessian und Fachkraft des Hauses.
Ansprechpartnerin: Frau Bäsch: 02241/2504-1036 oder 2504-2000
Multiple Sklerose
DMSG Betroffenen-Berater
Uwe Stommel – DMSG Betroffenen-Berater
Tel.: 02295-902118
e-mail: Uwe.Stommel@gmail.com
Michael Wendel – DMSG Betroffenen-Berater
Tel.: 02243-80373
e-mail: mianwe@t-online.de
www.mskreis-ruppichteroth.de

  Drogen-Suchthilfen

1.
Suchtkrankenhilfe des Caritasverband für den Rhein-Sieg-Kreis e.V.
Ansprechpartner: Herr Pöplau
Tel.-Nr. (02241) 1209-302
2.
Diakonisches Werk Siegburg Drogenhilfe
-Zentrale und Beratungsstelle-
Ansprechpartner: Herr Wolf
Tel.-Nr.: 02241/66656
3.
Kommissariat Kriminalprävention/ Opferschutz Siegburg
Herr Seeger
Tel.-Nr.: 02241/541-4715
4.
Kriminalkommissariat 41 Siegburg
Ansprechpartner: Herr Krist
Tel.-Nr.: 02241/541-4411

Weitere Informationen sind im Rathaus, Tel.-Nr.: 02295/4925, erhältlich.

SOZIALPSYCHIATRISCHES ZENTRUM

Sozialpsychiatrisches Zentrum Eitorf/Siebengebirge (SPZ)
in Trägerschaft des AWO Kreisverbands Bonn/Rhein-Sieg e.V.

Die Angebote des SPZs richten sich an Menschen in seelischen Krisen oder mit psychischen Erkrankungen sowie deren Angehörige.

Diese Angebote halten wir vor:

    • Krisendienst und Beratungsstelle
    • Angebote für ältere Menschen
    • Angebote für Kinder und Jugendliche
    • Offene Kontakt- und Beratungsmöglichkeiten
    • Eingliederungshilfe

Für diese Städte und Gemeinden sind wir zuständig:

    • Eitorf
    • Windeck
    • Ruppichteroth
    • Neunkirchen-Seelscheid
    • Much
    • Königswinter
    • Bad Honnef

Unter diesen Kontaktdaten erreichen Sie uns, wenn Sie Fragen haben oder einen Beratungstermin vereinbaren wollen:

SPZ Eitorf/Siebengebirge
Spinnerweg 51-54
53783 Eitorf
Fon: 02243-847580
Fax: 02243-8475811
Email: spz@awo-bnsu.de

Telefonische Erreichbarkeit:
Montag – Donnerstag: 9.00 – 16.00 Uhr
Freitag: 9.00 – 13.00 Uhr

Und hier bieten wir offene Kontakt- und Beratungsmöglichkeiten für alle Interessierten an:

KoBe Eitorf:
Siegstraße 16, 53783 Eitorf
Dienstag: 14.00 – 17.00 Uhr
Donnerstag: 14.00 – 17.00 Uhr

KoBe Ruppichteroth:
Wilhelmstraße 15, 53809 Ruppichteroth
Montag: 9.00 – 12.30 Uhr
Dienstag: 18.00 – 21.00 Uhr
Freitag: 10.00 – 12.00 Uhr

KoBe Königswinter:
Hauptstraße 109, 53639 Königswinter
Donnerstag: 9.00 – 12.00 Uhr

Kontakt: 0172-7364635


Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“
Das Hilfetelefon ist das erste Beratungsangebot in Deutschland, das barrierefrei, kostenlos und vertraulich rund um die Uhr erreichbar ist. Die mehr als 60 Fachberaterinnen sind wie folgt erreichbar:
Telefon: 08000 116 016 sowie
über Chat und E-Mail auf der Website www.hilfetelefon.de.
Sie unterstützen jedoch nicht nur gewaltbetroffene Frauen, sondern beraten auch Familienmitglieder, Freunde und Fachkräfte. Jederzeit können Dolmetscherinnen für 15 Sprachen zugeschaltet werden.


Sprechstunde der Sozialarbeiter des Jugendhilfezentrums Neunkirchen-Seelscheid, Much und Ruppichteroth

Seit dem 01. Oktober 2017 ist neben Frau Wagner, die seit dem Jahre 2012 Ansprechpartnerin für die Familien und Kinder aus Ruppichteroth im Rahmen der Bezirkssozialarbeit ist, Frau Ley als Bezirkssozialarbeiterin des Jugendhilfezentrums Neunkirchen-Seelscheid für die Gemeinde Ruppichteroth tätig.
Frau Wagner ist für den Hauptort Ruppichteroth und die umliegenden Orte wie
u.a. Bölkum, Stranzenbach, Obersaurenbach, Kämerscheid und Ennenbach zuständig. Im Zuständigkeitsbereich von Frau Ley hingegen liegen die Hauptorte
Schönenberg und Winterscheid sowie die umliegenden Orte wie u.a. Ahe, Oberlückerath, Rose und Ingersauelermühle.
Die offene Sprechstunde von Frau Wagner findet donnerstags in der Zeit von 14.00 Uhr bis 15.00 Uhr in den Räumlichkeiten des Ökumenischen Familienzentrums „Unter`m Regenbogen“ statt. Frau Ley ist donnerstags im Rahmen der offenen Sprechstunde von 14.00 Uhr bis 15.00 Uhr im Rathaus in Schönenberg anzutreffen.
Außerhalb der Sprechstunde sind die Mitarbeiterinnen des Jugendhilfezentrums unter folgenden Rufnummern zu erreichen:
Frau Wagner: 02247-92155518
Frau Ley: 02247-92155528.
 

Die Beratung der Zukunftslotsen

steht Ihnen bei Geldsorgen, Erziehungsproblemen, Lebenskrisen, Schwierigkeiten bei Behördengängen oder mit Formularen kompetent, vertraulich und kostenlos zur Seite.
Darüber hinaus sind sie auch telefonisch erreichbar unter Tel.-Nr. 02245-4418
in Much Ort, Pfarrheim St. Martinus, Klosterstraße 8
jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat von 15.00 bis 17.00 Uhr Beratung durch die Sozial-Lotsen, ohne Terminvereinbarung, Tel. 02245.4148 sowie
jeden 2. und 4. Donnerstag im Monat von 10.00 bis 12.00 Uhr Beratung durch Ines Mildner-Rest ( Dipl. Soziaalarbeiterin – SKF ), mit Terminvereinbarung, Tel. 02241.958046
Frau Dipl.-Sozialpädagogin Heike Gießrigl vom Sozialen Dienst des SKF steht für Beratungsgespräche zur Verfügung.
Für Gespräche mit Frau Gießrigl bitten wir um eine Terminabsprache (Tel.: 02241-958046,
E-Mail: heike.giessrigl@skf-bonn-rhein-sieg.de).
N e u b ü r g e r b e a u f t r a g t e r

Persönlicher Ansprechpartner für alle Zugewanderten ist der Neubürgerbeauftragte des Rhein-Sieg-Kreises, Ludwig Neuber. Er bietet nach telefonischer Vereinbarung
Sprechstunden an. Termine können mit ihm telefonisch unter der Rufnummer 02295/902318 oder 0160/8230810 oder per E-Mail an ludwig@neuber.de vereinbart werden. Der Kontakt kann auch über das Kommunale Integrationszentrum des Rhein-Sieg-Kreises, - Der Landrat -, Kaiser-Wilhelm-Platz 1, 53721 Siegburg, Telefon 02241 /13-2107, E-Mail: integration@rhein-sieg-kreis.de hergestellt werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sitzung des Rates

Am Donnerstag, den 26.10.2023, um 19:00 Uhr, findet im Sitzungssaal des Rathauses in Schönenberg eine Sitzung des Rates mit folgender Tagesordnung statt:


Öffentlicher Teil
 1.  
Fragestunde für Einwohner

 

 2.  
Ausbau der barrierefreien Bushaltestelle Schönenberg-Ort, Fahrtrichtung Hennef (Maßnahme Nr. 50), und Erstellung der Außenanlagen und der inneren Erschließung für den Neubau einer Rettungswache in Schönenberg in Verbindung mit dem Verkauf einer Teilfläche aus einem gemeindlichen Grundstück an den Rhein-Sieg-Kreis zu diesem Zwecke
hier: Gemeinsame Umsetzung durch den Rhein-Sieg-Kreis

 

 


 3.  
Jahresabschluss 2021;
a) Beschlussfassung über den Entwurf des Jahresabschlusses 2021
b) Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2021

 

 4.  
Mitteilungen und Anfragen

 

 

Nichtöffentlicher Teil
 5.  
Ausbau der barrierefreien Bushaltestelle Schönenberg-Ort, Fahrtrichtung Hennef (Maßnahme Nr. 50), und Erstellung der Außenanlagen und der inneren Erschließung für den Neubau einer Rettungswache in Schönenberg in Verbindung mit dem Verkauf einer Teilfläche aus einem gemeindlichen Grundstück an den Rhein-Sieg-Kreis zu diesem Zwecke
hier: Gemeinsame Umsetzung durch den Rhein-Sieg-Kreis

 

 6.  
Mitteilungen und Anfragen

 

 

 

 

Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses

Am Donnerstag, den 26.10.2023, um 18:00 Uhr, findet im Sitzungssaal des Rathauses in Schönenberg eine Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses des Rates der Gemeinde Ruppichteroth mit folgender Tagesordnung statt:


Öffentlicher Teil
 1.  
Fragestunde für Einwohner

 

 2.  
Jahresabschluss 2021;
a) Beschlussfassung über den Entwurf des Jahresabschlusses 2021
b) Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2021

 

 3.  
Mitteilungen und Anfragen

 

 


Nichtöffentlicher Teil
 4.  
Beauftragung eines Wirtschaftsprüfers mit der Prüfung des Jahresabschlusses der Gemeinde Ruppichteroth zum 31.12.2022

 

 5.  
Mitteilungen und Anfragen