Nachrichten

 

 

- Tag der offenen Tür der Bröltalhalle
- Aufruf zum Bürgerhaushalt – jetzt mitgestalten!
- Ehrenordnung der Gemeinde
- Bereitschaftsdienste
- Niederschrift Sitzung Rat

 

 

 

Einladung zum Tag der offenen Tür der Bröltalhalle Ruppichteroth
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
am 21. Oktober 2023 öffnen wir die Türen der Bröltalhalle Ruppichteroth für Sie.
Von 11:00 bis 16:00 Uhr haben Sie die Gelegenheit, die Bröltalhalle und das
Generationen-Informationszentrum zum Klimaschutz kennenzulernen.
Vor Ort werden Bürgermeister Mario Loskill und sein Rathausteam gemeinsam mit
dem Klimaschutzmanager Herr Simons sowie einige örtliche Vereine, welche die Halle tagtäglich nutzen, sein.
Während des Tages werden Ihnen die Räumlichkeiten der Bröltalhalle vorgestellt, technische Details zum Gebäude erläutert und Informationen rund um das
Generationen-Informationszentrum zum Klimaschutz präsentiert.
Weitere Details zum Tag der offenen Tür der Bröltalhalle werden zu einem späteren Zeitpunkt noch bekanntgegeben.
Die Gemeindeverwaltung Ruppichteroth und die teilnehmenden Ortsvereine freuen sich auf Ihren Besuch. Lassen Sie uns gemeinsam einen informativen und unterhaltsamen Tag verbringen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aufruf zum Bürgerhaushalt – jetzt mitgestalten!
- Beteiligen Sie sich an der Aufstellung des kommunalen Haushalts der
Gemeinde Ruppichteroth für die Jahre 2024 und 2025 -
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
wir laden Sie herzlich ein, sich an der Aufstellung des Haushaltes für die kommenden Jahre zu beteiligen. Unsere Gemeinde steht vor wichtigen finanziellen Entscheidungen. Der Rat der Gemeinde hat beschlossen, die künftigen Haushalte frühzeitig transparent zu machen und vor allem, Ihnen die Möglichkeit zu geben, aktiv daran mitzuwirken. Dieses Konzept nennt sich Bürgerhaushalt.
Was ist ein Bürgerhaushalt?
Bei einem Bürgerhaushalt haben die Bürgerinnen und Bürger die Chance, sehr direkt Einfluss auf die Verwendung öffentlicher Mittel zu nehmen. Sie werden dadurch aktiv in die Planung von Ausgaben und Einnahmen unserer Gemeinde mit einbezogen.
Durch den Bürgerhaushalt können Sie Ideen und Vorschläge einbringen,

-
welche Projekte und Vorhaben finanziert werden sollen
-
welche Einsparungsmöglichkeiten Sie für unsere Gemeinde sehen oder wie für die Gemeinde Mehreinnahmen geschaffen werden können.
Was können Sie bewirken? Die Gemeinde Ruppichteroth befindet sich aktuell im Haushalts-sicherungskonzept und hat keinen Spielraum für freiwillige Ausgaben – trotzdem sind Ihre Ideen und Vorschläge wertvoll für uns. Vielleicht haben Sie Ansätze, wie wir zukünftige Steuererhöhungen vermeiden oder zumindest abmildern können? Oder Sie sehen Potenziale für Einsparungen und Erträge an die wir noch nicht gedacht haben.
Eines kann der Bürgerhaushalt nicht: Ein Bürgerhaushalt kann eine strukturell schwache Kommune wie die Gemeinde Ruppichteroth nicht wieder zu schwarzen Zahlen bringen. Bund und Land delegieren zahlreiche Aufgaben in Form von gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen und Aufgaben an die Kommunen. Ihre Ideen und Vorschläge werden nicht dazu führen, dass die Gemeinde von einer Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben absieht. Um diese Aufgaben zu bewältigen sind die Gemeinden und Städte vielmehr auf eine solide Finanzausstattung von Bund und Land angewiesen.
Ein Bürgerhaushalt fördert somit Transparenz, Mitbestimmung und stärkt uns als Gemeinschaft.
Wir möchten Sie herzlich einladen, aktiv am Prozess der Haushaltsberatungen für die Jahre 2024 und 2025 teilzunehmen.
Wer kann mitmachen?
Mitmachen kann jede Person ohne Altersbeschränkung, die mit Haupt- oder Nebenwohnsitz in der Gemeinde Ruppichteroth gemeldet ist oder gegenüber der Gemeinde steuerpflichtig ist.

 

So können Sie mitmachen:
Ihre Ideen und Vorschläge können Sie ab sofort schriftlich mit Angabe Ihres Vor- und Nachnamens sowie Ihrer Anschrift senden an:
per Post:
Bürgermeister der Gemeinde Ruppichteroth, Schönenberg, Rathausstraße 18, 53809 Ruppichteroth
Natürlich ist unter der zuvor genannten Adresse auch ein Einwurf im Briefkasten des Rathauses möglich.


per E-Mail:
kaemmerei@ruppichteroth.de


Es werden Vorschläge berücksichtigt, die bis einschließlich 16. Oktober 2023 auf einem der zuvor dargestellten Wege eingehen.
Was passiert mit Ihren Vorschlägen?
Die Gemeindeverwaltung prüft die Zulässigkeit Ihrer Vorschläge. Gleichzeitig werden alle Vorschläge durch Rat und Verwaltung sorgfältig auf ihren Nutzen und ihre Machbarkeit hin geprüft.
Vorschläge mit Realisierungspotenzial werden im Hauptausschuss des Rates vorgestellt und diskutiert. Gleichzeitig erhalten Sie in diesem Zusammenhang die Gelegenheit, persönlich Stellung zu Ihren Ideen zu nehmen und diese vorzustellen. Vorschläge, die nach dieser Beratung und Diskussion nützlich und machbar erscheinen, werden in den Haushaltsplan aufgenommen.
WICHTIG: Ihre Ideen müssen somit nicht verbindlich in den Haushalt aufgenommen werden; alleine der Rat der Gemeinde Ruppichteroth entscheidet darüber.
Bei Fragen zum „Bürgerhaushalt“ können Sie sich bis zum 16. Oktober 2023 unter der Ruf-Nr. 02295/4933 bzw. der Mail-Adresse kaemmerei@ruppichteroth.de gerne an die Gemeinde wenden. In diesem Zusammenhang ist auch eine Terminabstimmung für ein persönliches Gespräch möglich.
Gemeinsam können wir die finanzielle Zukunft unserer Gemeinde gestalten und sicherstellen, dass Ruppichteroth auch weiterhin ein lebens- und liebenswerter Ort für uns alle bleibt. Ihre Stimme, Ihre Ideen und Ihr Engagement sind gefragt – wir freuen uns darauf. Lassen Sie uns gemeinsam an einem starken Haushalt für die kommenden Jahre arbeiten!
Ruppichteroth, den 12.09.2023

Bürgermeister Mario Loskill

Der Rat der Gemeinde Ruppichteroth

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Jährliche Veröffentlichung zur Ehrenordnung der Gemeinde Ruppichteroth
- Auskunft über wirtschaftliche und persönliche Verhältnisse der kommunalen Mandatsträger -

Gemäß der Ehrenordnung der Gemeinde Ruppichteroth vom 04.10.2005 haben die Rats- und Ausschussmitglieder (Mandatsträger) schriftlich Auskunft über ihre wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnisse zu geben. In dieser Ehrenordnung sind die Regelungen des „Gesetzes zur Verbesserung der Korruptionsbekämpfung und zur Errichtung und Führung eines Vergaberegisters in Nordrhein-Westfalen (Korruptionsbekämpfungsgesetz)“ vom 16.12.2004 einbezogen.

Gemäß § 7 dieses Gesetzes in Verbindung mit der Ehrenordnung der Gemeinde Ruppichteroth umfasst die Auskunftspflicht der Rats- und Ausschussmitglieder gegenüber dem Bürgermeister und des Bürgermeisters gegenüber der Aufsichtsbehörde unter anderem folgende, in geeigneter Form jährlich zu veröffentlichende Angaben:

    1. den ausgeübten Beruf,
    2. Beraterverträge,
    3. die Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien im Sinne des
§ 125 Abs. 1 Satz 3 des Aktiengesetzes,
    4. die Mitgliedschaft in Organen von verselbstständigten Aufgabenbereichen in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form der in § 1 Abs. 1 und Abs. 2 des Landesorganisationsgesetzes genannten Behörden und Einrichtungen,
    5. die Mitgliedschaft in Organen sonstiger privatrechtlicher Unternehmen,
    6. die Funktionen in Vereinen oder vergleichbaren Gremien.

Zu Ziffer 6 ist zu beachten, dass die Mitgliedschaft in Vereinen nur dann anzugeben ist, wenn dort auch in der Satzung benannte Funktionen ausgeübt werden. Nicht in den Anwendungsbereich fallen Kirchen und kirchliche Organisationen.

Die Angaben des Bürgermeisters, die nach § 7 des obengenannten Gesetzes der Aufsichtsbehörde anzuzeigen sind, können anstatt bei der Aufsichtsbehörde auch örtlich bekannt gemacht werden. Daher werden diese zusammen mit den Angaben der Rats- und Ausschussmitglieder veröffentlicht.

Die zu veröffentlichenden Angaben des Bürgermeisters der Gemeinde Ruppichteroth, der Mitglieder des Rates der Gemeinde Ruppichteroth und der sachkundigen
Bürgerinnen und Bürger des Rates der Gemeinde Ruppichteroth liegen im Rathaus, Zimmer 208/209, in der Zeit vom 09.10. – 10.11.2023 während der allgemeinen Öffnungszeiten

Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag         08.30 Uhr – 12.00 Uhr
Dienstag zusätzlich                    14.00 Uhr – 17.00 Uhr
Donnerstag zusätzlich                14.00 Uhr – 18.00 Uhr

öffentlich zur Einsichtnahme aus und sind auf der gemeindlichen Homepage www.ruppichteroth.de unter „Rathaus und Politik / Rat/Ausschüsse“ hinterlegt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bereitschaftsdienste

Polizei-Notruf                    110
Polizeibezirksdienststelle                  02295/5425
(Sankt-Florian-Straße 8)                   
Bürgersprechstunde nach telefonischer
Vereinbarung unter der Rufnummer    0174/6492325
Feuerwehr- und Rettungsdienst:    112
Krankentransporte                                02241/19-222

GEMEINDEWERKE  RUPPICHTEROTH GmbH
  VER- UND ENTSORGUNGSBETRIEBE

Störfall – Telefon- Nummer

0800/ 7766655

Unter den o.g. Rufnummern erreichen Sie den Notdienst der Gemeindewerke Ruppichteroth GmbH für die Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung der Gemeinde Ruppichteroth über die Leitstelle des Aggerverbandes.

NOTDIENST STROM

Bei Stromausfall im Versorgungsnetz erreichen Sie den Störungsdienst der WESTNETZ GmbH unter der Telefonnummer 0800 / 411 22 44.

NOTDIENST GAS

Bei Störfällen im Gasversorgungsnetz erreichen Sie den Störungsdienst der RHEIN-SIEG-NETZ GmbH unter der Telefonnummer 0800 / 6 48 48 48.


Ärztlicher Bereitschaftsdienst für die Gemeinde Ruppichteroth

In der sprechstundenfreien Zeit erreichen Sie den ärztlichen Bereitschaftsdienst aller Fachrichtungen für den Rhein-Sieg-Kreis unter der

zentralen Rufnummer   116 117

Bei lebensbedrohenden Zwischenfällen und Unfällen:                                   112

ZAHNÄRZTE des rechtsrheinischen Rhein-Sieg-Kreises

            Telefonischer Ansagedienst zum zahnärztlichen Notdienst: 01805-986700

Die Notfalldienstzentrale für den gesamten rechtsrheinischen RSK ist folgendermaßen besetzt:
-    wöchentlich von 18.00 Uhr bis 08.00 Uhr des darauffolgenden Morgens,
-    mittwochs von 13.00 Uhr bis zum nächsten Morgen 08.00 Uhr,
-          freitags von 14.00 Uhr bis zum nächsten Morgen 08.00 Uhr und
-    an Samstagen, Sonntagen, sowie an Feiertagen, ganztägig.

INFORMATIONSZENTRALE FÜR VERGIFTUNGSFÄLLE
Universitätsklinik Bonn, Telefon-Nr.: 0228-19240


APOTHEKEN-NOTDIENST

Apotheken-Notdienst-Hotline

Alle Informationen zu den notdiensthabenden Apotheken gibt es telefonisch:
kostenlos aus dem deutschen Festnetz: 0800 00 22833
vom Mobiltelefon ohne Vorwahl: 22833 (Anruf oder SMS mit „apo“ oder der fünfstelligen Postleitzahl; max. 69 Cent/Min/SMS)

Die 24-Stunden-Notdienstbereitschaft wechselt täglich um 9.00 Uhr morgens.

Aktuelle Notdienstpläne der Apotheken finden Sie auch im Internet unter
www.aknr.de


Ambulanter Hospizdienst Much e.V.

zuständig auch für Ruppichteroth
Beratung und Unterstützung von schwerstkranken Menschen und deren Angehörige
Tel.-Nr.: 02245/618090


ALZHEIMERSPRECHSTUNDE

kostenfrei
im Seniorenzentrum Siegburg
Friedrich-Ebert-Straße 16, 53721 Siegburg

Immer am 2. Mittwoch eines jeden Monats
Um 16.30 – 18.00 Uhr.
(Parkmöglichkeiten vorhanden)
Hier können in einer Gruppe von betroffenen Angehörigen Fragen zu Alzheimer und anderen Demenzerkrankungen erörtert werden. Begleitung: ein Facharzt der Praxis Fetinidis, Kelzenberg und Sarkessian und Fachkraft des Hauses.
Ansprechpartnerin: Frau Bäsch: 02241/2504-1036 oder 2504-2000
Multiple Sklerose
DMSG Betroffenen-Berater
Uwe Stommel – DMSG Betroffenen-Berater
Tel.: 02295-902118
e-mail: Uwe.Stommel@gmail.com
Michael Wendel – DMSG Betroffenen-Berater
Tel.: 02243-80373
e-mail: mianwe@t-online.de
www.mskreis-ruppichteroth.de

  Drogen-Suchthilfen

1.
Suchtkrankenhilfe des Caritasverband für den Rhein-Sieg-Kreis e.V.
Ansprechpartner: Herr Pöplau
Tel.-Nr. (02241) 1209-302
2.
Diakonisches Werk Siegburg Drogenhilfe
-Zentrale und Beratungsstelle-
Ansprechpartner: Herr Wolf
Tel.-Nr.: 02241/66656
3.
Kommissariat Kriminalprävention/ Opferschutz Siegburg
Herr Seeger
Tel.-Nr.: 02241/541-4715
4.
Kriminalkommissariat 41 Siegburg
Ansprechpartner: Herr Krist
Tel.-Nr.: 02241/541-4411

Weitere Informationen sind im Rathaus, Tel.-Nr.: 02295/4925, erhältlich.

SOZIALPSYCHIATRISCHES ZENTRUM

Sozialpsychiatrisches Zentrum Eitorf/Siebengebirge (SPZ)
in Trägerschaft des AWO Kreisverbands Bonn/Rhein-Sieg e.V.

Die Angebote des SPZs richten sich an Menschen in seelischen Krisen oder mit psychischen Erkrankungen sowie deren Angehörige.

Diese Angebote halten wir vor:

    • Krisendienst und Beratungsstelle
    • Angebote für ältere Menschen
    • Angebote für Kinder und Jugendliche
    • Offene Kontakt- und Beratungsmöglichkeiten
    • Eingliederungshilfe

Für diese Städte und Gemeinden sind wir zuständig:

    • Eitorf
    • Windeck
    • Ruppichteroth
    • Neunkirchen-Seelscheid
    • Much
    • Königswinter
    • Bad Honnef

Unter diesen Kontaktdaten erreichen Sie uns, wenn Sie Fragen haben oder einen Beratungstermin vereinbaren wollen:

SPZ Eitorf/Siebengebirge
Spinnerweg 51-54
53783 Eitorf
Fon: 02243-847580
Fax: 02243-8475811
Email: spz@awo-bnsu.de

Telefonische Erreichbarkeit:
Montag – Donnerstag: 9.00 – 16.00 Uhr
Freitag: 9.00 – 13.00 Uhr

Und hier bieten wir offene Kontakt- und Beratungsmöglichkeiten für alle Interessierten an:

KoBe Eitorf:
Siegstraße 16, 53783 Eitorf
Dienstag: 14.00 – 17.00 Uhr
Donnerstag: 14.00 – 17.00 Uhr

KoBe Ruppichteroth:
Wilhelmstraße 15, 53809 Ruppichteroth
Montag: 9.00 – 12.30 Uhr
Dienstag: 18.00 – 21.00 Uhr
Freitag: 10.00 – 12.00 Uhr

KoBe Königswinter:
Hauptstraße 109, 53639 Königswinter
Donnerstag: 9.00 – 12.00 Uhr

Kontakt: 0172-7364635


Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“
Das Hilfetelefon ist das erste Beratungsangebot in Deutschland, das barrierefrei, kostenlos und vertraulich rund um die Uhr erreichbar ist. Die mehr als 60 Fachberaterinnen sind wie folgt erreichbar:
Telefon: 08000 116 016 sowie
über Chat und E-Mail auf der Website www.hilfetelefon.de.
Sie unterstützen jedoch nicht nur gewaltbetroffene Frauen, sondern beraten auch Familienmitglieder, Freunde und Fachkräfte. Jederzeit können Dolmetscherinnen für 15 Sprachen zugeschaltet werden.


Sprechstunde der Sozialarbeiter des Jugendhilfezentrums Neunkirchen-Seelscheid, Much und Ruppichteroth

Seit dem 01. Oktober 2017 ist neben Frau Wagner, die seit dem Jahre 2012 Ansprechpartnerin für die Familien und Kinder aus Ruppichteroth im Rahmen der Bezirkssozialarbeit ist, Frau Ley als Bezirkssozialarbeiterin des Jugendhilfezentrums Neunkirchen-Seelscheid für die Gemeinde Ruppichteroth tätig.
Frau Wagner ist für den Hauptort Ruppichteroth und die umliegenden Orte wie
u.a. Bölkum, Stranzenbach, Obersaurenbach, Kämerscheid und Ennenbach zuständig. Im Zuständigkeitsbereich von Frau Ley hingegen liegen die Hauptorte
Schönenberg und Winterscheid sowie die umliegenden Orte wie u.a. Ahe, Oberlückerath, Rose und Ingersauelermühle.
Die offene Sprechstunde von Frau Wagner findet donnerstags in der Zeit von 14.00 Uhr bis 15.00 Uhr in den Räumlichkeiten des Ökumenischen Familienzentrums „Unter`m Regenbogen“ statt. Frau Ley ist donnerstags im Rahmen der offenen Sprechstunde von 14.00 Uhr bis 15.00 Uhr im Rathaus in Schönenberg anzutreffen.
Außerhalb der Sprechstunde sind die Mitarbeiterinnen des Jugendhilfezentrums unter folgenden Rufnummern zu erreichen:
Frau Wagner: 02247-92155518
Frau Ley: 02247-92155528.
 

Die Beratung der Zukunftslotsen

steht Ihnen bei Geldsorgen, Erziehungsproblemen, Lebenskrisen, Schwierigkeiten bei Behördengängen oder mit Formularen kompetent, vertraulich und kostenlos zur Seite.
Darüber hinaus sind sie auch telefonisch erreichbar unter Tel.-Nr. 02245-4418
in Much Ort, Pfarrheim St. Martinus, Klosterstraße 8
jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat von 15.00 bis 17.00 Uhr Beratung durch die Sozial-Lotsen, ohne Terminvereinbarung, Tel. 02245.4148 sowie
jeden 2. und 4. Donnerstag im Monat von 10.00 bis 12.00 Uhr Beratung durch Ines Mildner-Rest ( Dipl. Soziaalarbeiterin – SKF ), mit Terminvereinbarung, Tel. 02241.958046
Frau Dipl.-Sozialpädagogin Heike Gießrigl vom Sozialen Dienst des SKF steht für Beratungsgespräche zur Verfügung.
Für Gespräche mit Frau Gießrigl bitten wir um eine Terminabsprache (Tel.: 02241-958046,
E-Mail: heike.giessrigl@skf-bonn-rhein-sieg.de).
N e u b ü r g e r b e a u f t r a g t e r

Persönlicher Ansprechpartner für alle Zugewanderten ist der Neubürgerbeauftragte des Rhein-Sieg-Kreises, Ludwig Neuber. Er bietet nach telefonischer Vereinbarung
Sprechstunden an. Termine können mit ihm telefonisch unter der Rufnummer 02295/902318 oder 0160/8230810 oder per E-Mail an ludwig@neuber.de vereinbart werden. Der Kontakt kann auch über das Kommunale Integrationszentrum des Rhein-Sieg-Kreises, - Der Landrat -, Kaiser-Wilhelm-Platz 1, 53721 Siegburg, Telefon 02241 /13-2107, E-Mail: integration@rhein-sieg-kreis.de hergestellt werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Niederschrift zur Sitzung des Rates

Nachstehend wird die Niederschrift über die Sitzung des Rates der Gemeinde Ruppichteroth vom
19.09.2023 gemäß § 26 der Geschäftsordnung für den Rat der Gemeinde bekannt gegeben.

Öffentlicher Teil

Tagesordnungspunkt:
Fragestunde für Einwohner
In der Fragestunde für Einwohner haben sich keine Fragen ergeben.
Tagesordnungspunkt:
Nachwahl für den Ausschuss für Wirtschaftsförderung, Kultur und Tourismus
Für den Ausschuss für Wirtschaftsförderung, Kultur und Tourismus
beantragt die FDP-Fraktion mit Schreiben vom 11.09.2023 folgende Nachwahl:
neu:
bisher:

Alexander Herking aus Ruppichteroth,
als Gemeindevertreter
Hans Willi Stommel aus Ruppichteroth,
als sachkundiger Bürger

Der Rat der Gemeinde nimmt die Nachwahl für den Ausschuss für Wirtschaftsförderung, Kultur und Tourismus in der zuvor dargestellten Form vor.
Die bisherige Vertretungsregelung der stellvertretenden sachkundigen Bürgerinnen und Bürger der FDP-Fraktion entfällt somit.
einstimmig

Tagesordnungspunkt:
Deutschlandticket im Schulverkehr der Gemeinde Ruppichteroth;
hier: Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
         vom 15.06.2023
Der Rat der Gemeinde beschließt, von einer Einführung des „Deutschlandtickets im Schulverkehr der Gemeinde Ruppichteroth“ für die Schülerinnen und Schüler am Sekundarschulstandort Ruppichteroth aufgrund der aktuell ungeklärten Kostenerstattung des Landes sowie des deutlich erhöhten Schulträgeranteils im Rahmen einer freiwilligen Leistung und der damit verbundenen nicht erlaubten haushaltsrechtlichen Umsetzung abzusehen.
Sobald die zugesagte Finanzierung durch das Land Nordrhein-Westfalen abschließend geklärt ist, erfolgt eine erneute Behandlung im zuständigen Ausschuss für Schule und Sport.
einstimmig

Tagesordnungspunkt:
Mitgliedschaft im Tourismusverein "Bergisch-Hoch-Vier";
hier: Kündigung
Bürgermeister Loskill informiert über den aktuellen Sachstand. Der Verein „Bergisch-Hoch-Vier“ (offizielle Satzungsbezeichnung: „Touristikverein Bergischer Rhein-Sieg-Kreis e.V.“) hatte zu einer außerordentlichen Mitgliederversammlung am 11.09.2023 eingeladen. In dieser Versammlung sollte die Auflösung zum Ende des Jahres beschlossen werden. Da die Versammlung nicht beschlussfähig war, konnte keine Entscheidung zur Auflösung herbeigeführt werden.
Eine erneute Versammlung könnte frühestens im Oktober stattfinden. Sollte die Mitgliederversammlung dann einer Auflösung des Vereins nicht zustimmen, wäre eine Kündigung, die bis zum 30.09.2023 auszusprechen ist, nicht mehr möglich.
Der Rat beschließt vor diesem Hintergrund, die Mitgliedschaft im „Touristikverein Bergischer Rhein Sieg Kreis e.V.“ zum 31.12.2023 zu kündigen.
einstimmig
Tagesordnungspunkt:
Neugestaltung des Dorfplatzes mit Dorfweiher in Winterscheid;
hier: Bewerbung um Fördermittel
Der Rat der Gemeinde beschließt, den Dorfplatz mit Dorfweiher im Ortsteil Winterscheid zu sanieren und umzugestalten.

Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt, dass die beantragte Zuwendung nach der „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Struktur- und Dorfentwicklung des ländlichen Raums“ tatsächlich bewilligt wird und die Finanzierung des Eigenanteils in Höhe von voraussichtlich 13.500 Euro gesichert ist.

einstimmig bei 5 Enthaltungen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Tagesordnungspunkt:
Glasfaserausbau in der Gemeinde Ruppichteroth;
hier: Förderantragstellung „Graue Flecken“ und
         mögliche Finanzierung der Eigenanteile
Der Rat der Gemeinde beschließt, von einer Beteiligung am „Graue-Flecken-Förderprogramm“ im Rahmen des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland aufgrund der Freiwilligkeit des zu leistenden Eigenanteils und der damit verbundenen für die Gemeinde Ruppichteroth nicht erlaubten haushaltsrechtlichen Umsetzung abzusehen.
einstimmig
Tagesordnungspunkt:
1. Haushaltssatzung für das Jahr 2023
    a) Ergebnisplan und Finanzplan 2023, Fortschreibung der mittelfristigen Ergebnis-
        und Finanzplanung 2024 bis 2026 sowie Haushaltssatzung 2023
    b) Investitionsliste für die Jahre 2023 bis 2026
2. Feststellung des Stellenplans für das Jahr 2023
Die Vorsitzenden der Fraktionen tragen ihre Stellungnahmen (= Haushaltsreden) zum Erlass der Haushaltssatzung 2023 vor.
Der Rat der Gemeinde beschließt:

1.
Ergebnisplan und Finanzplan für das Jahr 2023

1.1
den Ergebnisplan für das Haushaltsjahr 2023 in der von der Verwaltung am 07.09.2023 zugeleiteten Fassung, welche gegenüber dem Entwurf zum Haushalt 2023 die Beschlussfassung des Rates vom 01.06.2023 zu den Realsteuerhebesätzen und die Ergebnisfindung in der Finanzkommission zur Haushaltskonsolidierung berücksichtigt.

Hiernach wird im Ergebnisplan der
2023
-
Gesamtbetrag der Erträge auf
22.556.720 EUR
-
Gesamtbetrag der Aufwendungen auf
25.535.780 EUR
festgesetzt.
einstimmig

 


1.2
den Finanzplan für das Haushaltsjahr 2023 in der von der Verwaltung am 07.09.2023 zugeleiteten Fassung, welche gegenüber dem Entwurf zum Haushalt 2023 die Beschlussfassung des Rates vom 01.06.2023 zu den Realsteuerhebesätzen und die Ergebnisfindung in der Finanzkommission zur Haushaltskonsolidierung berücksichtigt.
Hiernach wird im Finanzplan der
2023
-
Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf
20.198.153 EUR
-
Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf
23.706.879 EUR
-
Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der
Investitionstätigkeit auf
6.240.131 EUR
-
Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der
Investitionstätigkeit auf
13.227.865 EUR
-
Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der
Finanzierungstätigkeit auf
12.011.510 EUR
-
Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der
Finanzierungstätigkeit auf
1.515.050 EUR
festgesetzt.
einstimmig

 

1.3
die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung in der von der Verwaltung am 07.09.2023 zugeleiteten Fassung, welche gegenüber dem Entwurf zum Haushalt 2023 die Beschlussfassung des Rates vom 01.06.2023 zu den Realsteuerhebesätzen und die Ergebnisfindung in der Finanzkommission zur Haushaltskonsolidierung berücksichtigt.
einstimmig

2.
Haushaltssatzung für das Jahr 2023

2.1
In dieser Haushaltssatzung werden neben den dargestellten Erträgen und Aufwendungen des Ergebnisplanes und der Einzahlungen und Auszahlungen des Finanzplanes u.a. folgende Festsetzungen getroffen:


a)
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme für Investitionen
erforderlich ist, wird auf

2023

2.580.680 EUR
festgesetzt.

 


b)
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

 

c)
Die Verringerung der allgemeinen Rücklage aufgrund des voraussichtlichen Jahresergebnisses im Ergebnisplan wird auf

2023

2.979.060 EUR
festgesetzt.

 

 

d)
Der Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in
Anspruch genommen werden dürfen, wird auf

2023

34.000.000 EUR
festgesetzt.

 

 

e)
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushalts-jahr 2023 wie folgt festgesetzt:

 

 

2023

 

1.
für die land- und forstwirtschaftlichen
Betriebe (Grundsteuer A) auf

300 v.H.

 

2.
für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf
745 v.H.

 

3.
für die Gewerbesteuer auf
500 v.H.

 

einstimmig


Die Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und BSG Ruppichteroth geben vor der Beschlussfassung zur Haushaltssatzung für das Jahr 2023 zu Protokoll, dass sie der Haushaltssatzung insgesamt zustimmen. Die Haushaltssatzung ist jedoch das Ergebnis eines vorhergehenden Mehrheitsbeschlusses und spiegelt die Haltungen dieser Fraktionen zur Höhe der Grundsteuer B nicht wider. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hatte bei der Beschlussfassung gegen eine Erhöhung der Grundsteuer B gestimmt, die Fraktion BSG Ruppichteroth hatte sich enthalten.

 

 

2.2
Investitionsliste für die Jahre 2023 bis 2026


die Investitionsliste für die Jahre 2023 bis 2026.
einstimmig

 


3.
Feststellung des Stellenplanes für das Jahr 2023

Der Rat der Gemeinde beschließt den Stellenplan für das Haushaltsjahr 2023.
einstimmig


4.


Der Rat der Gemeinde stellt fest, dass das Ziel des seinerzeitigen Haushaltssicherungskonzeptes gemäß § 76 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
(GO NRW), welches zum Haushaltsjahr 2023 einen Haushaltsausgleich vorgesehen hat, verfehlt worden ist und eine Genehmigungsfähigkeit des Haushalts 2023 der Gemeinde Ruppichteroth durch die Kommunalaufsicht des Rhein-Sieg-Kreises nicht zu erwarten ist. Die Gemeinde Ruppichteroth wird sich dadurch weiterhin in der vorläufigen Haushaltsführung gemäß § 82 GO NRW mit den sich daraus ergebenden haushaltsrechtlichen Beschränkungen befinden.
Damit verbunden beschließt der Rat der Gemeinde, dass die im Rahmen dieser vorläufigen Haushaltsführung vertretbaren investiven Maßnahmen einer ausdrücklichen Beschlussfassung des Rates oder des zuständigen Ausschusses unter Beachtung der Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Ruppichteroth bedürfen. Ausgenommen davon sind laufende Verpflichtungen von bereits begonnenen investiven Maßnahmen und die Anschaffung sogenannter „Geringwertiger Wirtschaftsgüter (GWG).
einstimmig
Tagesordnungspunkt:
Mitteilungen und Anfragen
Anfragen gemäß § 18 Abs. 1 der Geschäftsordnung liegen nicht vor.

 

 

 

 

Nichtöffentlicher Teil

Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung wurde über folgende Tagesordnungspunkte beraten bzw. beschlossen:
    • Straßenreinigung in der Gemeinde Ruppichteroth;
hier: Auftragsvergabe
    • Stromliefervertrag für gemeindliche Liegenschaften für den Zeitraum 01.01.2024 - 31.12.2024 mit Verlängerungsoption bis 31.12.2025
    • Erdgasliefervertrag für gemeindliche Gebäude für den Zeitraum 01.01.2024 - 31.12.2025 mit Verlängerungs-option bis 31.12.2026
    • Vertretung des Bürgermeisters im Amt
    • Mitteilungen und Anfragen