Nachrichten

 

 

Die Büros der Gemeindeverwaltung Ruppichteroth sind am Donnerstag, dem 24. Dezember 2020 (Heiligabend), und am Donnerstag, dem 31. Dezember 2020 (Silvester), ganztägig geschlossen.

 

-. Grußwort der Bürgermeister -innen  des Rhein-Sieg-Kreises
- Herzliche Weihnachtsgrüße und Grußwort zum Neuen Jahr
- Fundsachen
- Anruf-Sammel-Taxi (AST)
- Notarsprechtag in Ruppichteroth
- Naturschutzgebiet „Auf der Scheidthecke und Hover Bachtal“
- Schadstoff- und Elektro-Kleinteile-Mobil
- Arbeitskreis „Flüchtlingshilfe Ruppichteroth“
- Winterdienst in der Gemeinde Ruppichteroth
- Bereitschaftsdienste
- Aus Rat & Verwaltung

 

 

 

 

 

 

 

 

Gemeinsames Grußwort der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister des Rhein-Sieg-Kreises zu Weihnachten und Silvester 2020

Liebe Mitbürgerinnen,
liebe Mitbürger,

das Jahr 2020 neigt sich dem Ende zu. Wir alle freuen uns auf Weihnachten und Silvester. Dies sind die beiden Feste, die wir traditionell sehr gerne mit der Familie und mit Freunden feiern.

Das Jahr 2020 war und ist geprägt durch die Bekämpfung von Covid-19.

Viele Regelungen wurden und werden hierfür vom Bund, vom Land sowie von den Städten und Gemeinden erlassen.

Der Weg zur Überwindung von Covid-19 ist ein steiniger entbehrungsreicher Weg – wie wir gerade wieder besonders deutlich spüren.

Die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister des Rhein-Sieg-Kreises danken Ihnen, liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, die diesen Weg bisher gemeinschaftlich und unter großer Rücksichtnahme mitgegangen sind, für die große Solidarität und das besonnene Verhalten. Der Dank erfolgt in dem Bewusstsein, dass der Weg mit tiefen Einschnitten in das alltägliche Leben verbunden war und ist.

Ohne Ihre Disziplin und ohne Ihre Einsicht bei der Beachtung der Corona-Hygieneregeln, wären die Infektionszahlen deutlich stärker angestiegen.

Gleichwohl bitten wir Sie, vor dem Hintergrund der kommenden Advents- und Weihnachtszeit sowie Silvester, die aktuell nochmals verschärften Schutzmaßnahmen solidarisch weiterhin mitzutragen, um die Gesundheit und das Leben der Mitmenschen zu schützen. Dies gilt auch, wenn die Umsetzung der Maßnahmen zum Teil schmerzlich ist.
Nur gemeinsam können wir den Kampf gegen Covid-19 gewinnen.
Die letzten Monate haben gezeigt, dass selbst eine unbedeutend scheinende Missachtung der Hygieneregeln zu einem starken Anstieg der Corona-Infektionen führen kann.
Bitte denken Sie auch in der Adventszeit, zu Weihnachten und zu Silvester an die Einhaltung der AHA+L Regel (A Abstand halten – H oft und gründlich die Hände waschen – A Alltagsmaske tragen + L oft lüften).
Feiern Sie, aber feiern Sie bitte maßvoll und in einem kleinen Rahmen. Keine Feier sollte es uns wert sein, dass wir anschließend infiziert auf einer Intensivstation eines Hospitals aufwachen oder andere Menschen von uns angesteckt werden.
Jede einzelne Person, die an einer Feier teilnimmt, erhöht das Infektionsrisiko. In diesem Jahr kommen deshalb die ganz kleinen Feiern mit wenigen Menschen ganz groß raus. Wir sollten gemeinsam ein Ansteigen der Infektionszahlen an den Festtagen vermeiden.
Lassen Sie uns das Motto aufgreifen:
Mit Abstand sind wir die Besten!
Zahlreiche Menschen kämpfen noch viele Monate nach einer Covid-19 Infektion mit den gesundheitlichen Folgen.
Die Anzahl der Betten ist auf den Intensivstationen begrenzt. Durch ein besonnenes Verhalten können Sie dazu beitragen, dass diejenigen, die unverschuldet in eine Notsituation gelangen, auch wirklich auf der Intensivstation versorgt werden können.
Der medizinische Bereich wird versuchen, uns im Bedarfsfall nach allen Kräften zu helfen, derzeit braucht er aber auch unsere Hilfe.
Die Belastungsgrenzen des medizinischen Personals sind schon lange weit überschritten. Es gebietet der Respekt vor diesem medizinischen Personal, dass es nicht durch Unachtsamkeit verletzte Menschen und Menschen, die sich Weihnachten oder zu Silvester mit Covid-19 infiziert haben, zusätzlich belastet wird.
Das ist ein gelebter Dank für das medizinische Personal und die Pflegekräfte, die alle unermüdlich mit Herz und Engagement im Einsatz sind, um anderen Menschen zu helfen.
Wir verneigen uns respektvoll vor dieser Leistung des medizinischen Personals und der Pflegekräfte und sagen: Danke!
Die Meldungen über die zügige Entwicklung und den Einsatz von Impfstoffen lässt uns alle hoffen, dass wir im nächsten Jahr langsam ein wenig unsere gelebte Normalität zurückgewinnen werden.
Lassen Sie uns gemeinsam positiv nach vorne schauen und solidarisch handeln.
Geben wir Covid-19 keine Chance.
Ihnen und Ihren Lieben wünschen wir ein friedvolles Weihnachtsfest und einen guten Start in das neue Jahr 2021.
Bitte bleiben Sie gesund!
Die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister des Rhein-Sieg-Kreises

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Herzliche Weihnachtsgrüße und Grußwort zum Neuen Jahr


Liebe Bürgerinnen und Bürger,

die Adventszeit begleitet uns in diesen Tagen – Advent bedeutet Erwartung.
Es ist eine Zeit, wo die bevorstehenden Feiertage und der Jahreswechsel für viele die Gelegenheit bietet, sich zu fragen „was erwartet mich in dieser Zeit der Corona-Pandemie? – wo stehe ich, wo will ich hin?“
Ich wünsche Ihnen sehr, dass Sie die Zeit dazu finden. Auch für mich und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Rathaus ist das wichtig – wir wollen mit Ihrer und der Unterstützung des Gemeinderates mit viel Motivation die wichtigen Projekte der Gemeinde im Neuen Jahr angehen.

Die Advents- und Weihnachtszeit wird geprägt durch einen uns allen bekannten Virus. Es ist eine Zeit, wo wir Zusammenhalt und persönlichen Verzicht, aber auch Zurückhaltung in den gemeinsamen Feierlichkeiten zeigen und leben müssen.

Gemeinde – das sind wir alle – gemeinsam kommen wir durch diese schwierige Zeit.
Viele Bürgerinnen und Bürger engagieren sich ehrenamtlich im Stillen – auch in diesen Tagen und Wochen der Einschränkungen – für Freunde und Nachbarn und für die eigene Familie. Letztlich setzen Sie sich alle für unsere Gemeinde Ruppichteroth und ihren Bürgerinnen und Bürgern ein. Dafür danke ich Ihnen von Herzen.

Wir verbinden Weihnachten mit herzlicher Wärme, Mitmenschlichkeit, Ruhe, Gelassenheit und mit gemütlichem Beisammensein mit Familie und Freunden – es sind Werte, die uns im Leben ermutigen, glücklich werden lassen und nach vorne bringen.
Es sind Werte, die uns aktuell noch wichtiger geworden sind.
Bewahren Sie sich diese Werte – auch nach dieser besonderen Zeit.

In diesem Sinne wünsche ich Ihnen und Ihren Familien sowie Freunden – auch im Namen von Rat und Verwaltung – ein gesegnetes und frohes Weihnachtsfest sowie ein gesundes Jahr 2021.


Es grüßt Sie im Dezember 2020 herzlichst
Ihr Bürgermeister

Mario Loskill

 

 

 

 

 

 

 

Fundsachen


Dem Fundamt der Gemeinde Ruppichteroth wurden folgende Fundsachen gemeldet:

1 Handy, Fundort: Bushaltestelle in Bröleck am 07.12.2020
1 Autoschlüssel, Fundort: EDEKA Jung in Ruppichteroth in der 46. KW

Eigentümer bzw. Besitzer von Fundsachen sowie Fundtieren können bei Eigentums- bzw. Besitznachweis die Fundsache beim Ordnungsamt, Zimmer 101, in Empfang nehmen oder sich telefonisch unter den Rufnummern 02295-4924 oder 4956 melden.

 

 

 

 

 

 

 

 

Anruf-Sammel-Taxi (AST) - ein zusätzliches attraktives Angebot des öffentlichen Nahverkehrs


Das Anruf-Sammel-Taxi (AST) ist ein Service der Gemeinde Ruppichteroth, der Rhein-
Sieg-Verkehrsgesellschaft mbH (RSVG), des Rhein-Sieg-Kreises sowie des Taxi-unternehmens Wisser und ergänzt bzw. ersetzt räumlich und/oder zeitlich den Linien-
verkehr.
Das Anruf-Sammel-Taxi fährt von den gekennzeichneten Abfahrtstellen und bringt Sie
zu den im Fahrplan angegebenen Zeiten zu jedem Ziel in den genannten Orten bis vor
die Haustür. Ihren Fahrtwunsch melden Sie bitte mindestens 30 Minuten vor der
fahrplanmäßigen Abfahrtzeit mit Angabe der gewünschten Abfahrthaltestelle in der
AST-Zentrale an.

Die ab dem 13.12.2020 geltende Rufnummer der AST-Zentrale lautet nunmehr wie folgt:

02241 - 499 999.

Sämtliche Informationen (Abfahrtzeiten, Abfahrtstellen, Fahrpreise etc.) zum Anruf-
Sammel-Taxi in der Gemeinde Ruppichteroth sind in einem Fahrplan (Liniennummer 581) zusammengestellt. Diesen Fahrplan erhalten Sie bei der Gemeinde Ruppichteroth
(Infothek), in den Fahrzeugen des Anruf-Sammel-Taxis oder auch über die Homepage
der RSVG unter https://www.rsvg.de/fileadmin/user_upload/Fahrplaene/Minis_2020/
Dezember_2020/581_AST-Verkehr_Ruppichteroth.pdf.

Für Fragen stehe ich Ihnen unter der Telefonnummer 02295-4925 gerne zur Verfügung.

 

 

 

 

 

 

 

 

Notarsprechtag in Ruppichteroth


Der nächste Sprechtag von Herrn Notar Stefan Wegerhoff, Hennef, findet am Freitag,
dem 8. Januar 2021, in der Zeit von 9.00 – 11.30 Uhr, im Rathaus in Schönenberg,
Zimmer 202, statt.

Termine bitte ich ausschließlich beim Notariat in Hennef unter der Telefon-Nummer
02242 / 92410 zu vereinbaren.

Die weiteren Notarsprechtage werden rechtzeitig im Mitteilungsblatt bekanntgegeben.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ordnungsbehördliche Verordnung über das Naturschutzgebiet „Auf der Scheidthecke und Hover Bachtal“


Mit Schreiben vom 9. September 2020 hat mich die Bezirksregierung Köln darüber informiert, dass die Verordnung über das Naturschutzgebiet „Auf der Scheidthecke und Hover Bachtal“ im Amtsblatt Nr. 35 der Bezirksregierung Köln vom 31. August 2020 veröffentlicht wurde und am 8. September 2020 in Kraft getreten ist.
Die Ordnungsbehördliche Verordnung über das Naturschutzgebiet „Auf der Scheidthecke und Hover Bachtal“ können Sie auf der gemeindlichen Homepage www.ruppichteroth.de unter der Rubrik „Aktuell – Amtliche Bekanntmachungen“ einsehen und herunterladen. Der Verordnung ist eine Abgrenzungskarte über die unter Naturschutz gestellten Flächen als Anlage beigefügt. Aus dem Verordnungstext sind u.a. die Begründung für die Unterschutzstellung sowie die Verbotstatbestände für die betroffenen Flächen ersichtlich.

Auf Wunsch erhalten Sie die Verordnung auch in Papierform auf dem Postwege. Bitte kontaktieren Sie hierzu Herrn Stephen Lang unter der Telefonnummer 02295/4963 oder per E-Mail unter stephen.lang@ruppichteroth.de. Ich bitte um Verständnis dafür, dass von einer Einsichtnahme im Rathaus aufgrund der aktuellen Lage der Corona-Pandemie abgesehen wird. Fragen werden unter der vorgenannten Telefonnummer gerne beantwortet.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Schadstoff- und Elektro-Kleinteile-Mobil;
Standortwechsel in Ruppichteroth

Aufgrund der anstehenden umfangreichen Sanierung der Bröltalhalle kann der dortige Parkplatz während der Bauphase nicht genutzt werden. Aus diesem Grunde wird der Standort für das Schadstoff- und das Elektro-Kleinteile-Mobil ab Januar 2021 an das Bröltal-Bad, In der Schleeharth 20, verlegt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Der Arbeitskreis „Flüchtlingshilfe Ruppichteroth“ informiert!

Die Kleiderkammer Ruppichteroth, Mucher Straße 13, bleibt bis auf weiteres aufgrund der aktuellen Situation und der sich immer noch stark ausbreitenden Corona-Pandemie geschlossen.
Sollte jedoch ein dringender Bedarf bestehen, können Sie sich gerne bei Frau Rohs (02295/6406) oder Herrn Schramm (02295/5848) melden, um einen Termin zu vereinbaren.

Das Angebot der Kleiderkammer richtet sich an Alle! Sie ist nicht ausschließlich für die Flüchtlingshilfe!

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Winterdienst in der Gemeinde Ruppichteroth


Im Hinblick auf die aktuelle Jahreszeit möchte ich allen Bürgerinnen und Bürgern folgende Informationen geben:


    1. Für die Räumung der Gemeindestraßen besteht ein Streckenplan. Nach diesem Plan sind zunächst die Schulbusstrecken, anschließend wichtige Zufahrten zu Ortschaften und danach die sonstigen Gemeindestraßen zu betreuen. Die Bundes-, Land- und Kreisstraßen werden nicht durch die Gemeinde, sondern durch den Landesbetrieb Straßenbau NRW, Straßenmeisterei Eitorf, geräumt und gestreut.
Bei starkem Schneefall kann es erforderlich sein, die Schulbusstrecken zweimal hintereinander zu räumen, so dass die folgenden Strecken später als üblich geräumt werden. Eine Garantie für schnee- und eisfreie Straßen gibt es nicht, denn die Streu- und Räumfahrzeuge können nicht überall gleichzeitig sein. Die Einsatzkräfte sind bemüht, den Winterdienst so schnell und effektiv wie möglich durchzuführen. Ich bitte daher schon jetzt um Verständnis, dass es bei extremen Witterungsverhältnissen zu Verspätungen bzw. Verzögerungen im üblichen Tagesablauf kommen kann.

    2. Verschiedentlich wurde in den letzten Jahren festgestellt, dass die Anlieger*innen den Schnee nach Räumen durch den Bauhof wieder zurück auf die Straße geschoben haben. Ich bitte den Schnee so auf dem an die Fahrbahn angrenzenden Teil des Gehweges bzw. bei nicht vorhandenem Gehweg am Fahrbahnrand zu lagern, dass der Fahr- und Fußgängerverkehr hierdurch nicht mehr als unvermeidbar gefährdet oder behindert wird.
Sollte durch das unerlaubte Lagern von Schnee im Fahrbahnbereich ein Unfall geschehen, macht sich die Anliegerin / der Anlieger, die/der diese Lagerung verursacht hat, haftbar. Sie/Er muss für entstehende Sach- und Personenschäden aufkommen, da die Gemeinde ihrer Verkehrssicherungspflicht vorher ordnungsgemäß nachgekommen ist. Ich bitte daher die Anlieger*innen auch in ihrem eigenen Interesse, den geräumten Schnee entweder auf dem eigenen Grundstück oder dem angrenzenden Teil des Gehweges -  falls nicht vorhanden - am Fahrbahnrand zu lagern.

    3. Ferner bitte ich die Fahrzeughalter*innen darum, ihre Fahrzeuge während dieser Jahreszeit möglichst nicht im Straßenraum zu parken. Ein effektiver Winterdienst in beide Fahrtrichtungen kann nur dann gewährleistet werden, wenn die Winterdienstfahrzeuge durch parkende Fahrzeuge nicht behindert werden.
Damit das Räumfahrzeug seine Aufgaben sicher erfüllen kann, ist zwischen beidseitig der Straße abgestellten Fahrzeugen eine Mindestbreite von 3,05 m einzuhalten.
Unabhängig vom Winterdienst ist der Abstand von 3,05 m zwischen abgestelltem Fahrzeug und Fahrbahnrand insbesondere für Feuerwehr- und Rettungsfahrzeuge immer zu gewährleisten. Wendeanlagen bitte ich grundsätzlich von parkenden Fahrzeugen freizuhalten.
Im Falle einer Behinderung der Einsatzfahrzeuge kann eine Ahndung der Verkehrsverstöße durch Verwarnungs- und Bußgelder erfolgen.

    4. Wiederholt kam es in den vergangenen Jahren zu Beschwerden, sofern der Schnee durch die Räumfahrzeuge vor die Einfahrten und Eingänge geschoben wurde. Die Mitarbeiter des Bauhofes schwenken nach Möglichkeit das Räumschild, wenn die gegenüberliegende Straßenseite nicht bebaut ist. Ich bitte jedoch um Verständnis dafür, dass ein mehrfaches Schwenken innerhalb einer Straße aufgrund des hohen Aufwandes leider nicht möglich ist.

Weitere Informationen können Sie gerne persönlich im Rathaus bei Frau Kárkalis, Zimmer Nr. 104 (während der Corona-bedingten Schließung des Rathauses bitte mit Voranmeldung), oder telefonisch unter der Rufnummer 0 22 95 – 49 29 erhalten. Hier können Sie auch die Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) der Gemeinde Ruppichteroth einsehen. Diese ist ebenfalls auf der Homepage der Gemeinde unter www.ruppichteroth.de abrufbar.

Bei Fragen bezüglich des Winterdienstes auf sogenannten klassifizierten Straßen (Bundes-, Kreis- und Landstraßen) wenden Sie sich bitte an den Landesbetrieb Straßenbau NRW, Straßenmeisterei Eitorf, Tel. 02243/91723.

Ich wünsche allen Bürgerinnen und Bürgern gutes Fortkommen, sowohl zu Fuß als auch mit dem Fahrzeug.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bereitschaftsdienste

Polizei-Notruf                    110
Polizeibezirksdienststelle                  02295/5425
(Sankt-Florian-Straße 8)                   
Bürgersprechstunde nach telefonischer
Vereinbarung unter der Rufnummer    0174/6343249
Feuerwehr- und Rettungsdienst:    112
Krankentransporte                                02241/19-222

GEMEINDEWERKE  RUPPICHTEROTH GmbH
  VER- UND ENTSORGUNGSBETRIEBE

Störfall – Telefon- Nummer

0800/ 7766655

Unter den o.g. Rufnummern erreichen Sie den Notdienst der Gemeindewerke Ruppichteroth GmbH für die Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung der Gemeinde Ruppichteroth über die Leitstelle des Aggerverbandes.

NOTDIENST  DES  RWE

Bei Stromausfall im Versorgungsnetz erreichen Sie den Störungsdienst der RWE Energie AG
unter der Telefon – Nr.                    0800/4112244

Notruf-Nummer der Rhenag           0180/2484848

Ärztlicher Bereitschaftsdienst für die Gemeinde Ruppichteroth

In der sprechstundenfreien Zeit erreichen Sie den ärztlichen Bereitschaftsdienst aller Fachrichtungen für den Rhein-Sieg-Kreis unter der

zentralen Rufnummer   116 117

Bei lebensbedrohenden Zwischenfällen und Unfällen:                                   112

ZAHNÄRZTE des rechtsrheinischen Rhein-Sieg-Kreises

            Telefonischer Ansagedienst zum zahnärztlichen Notdienst: 01805-986700

Die Notfalldienstzentrale für den gesamten rechtsrheinischen RSK ist folgendermaßen besetzt:
-    wöchentlich von 18.00 Uhr bis 08.00 Uhr des darauffolgenden Morgens,
-    mittwochs von 13.00 Uhr bis zum nächsten Morgen 08.00 Uhr,
-          freitags von 14.00 Uhr bis zum nächsten Morgen 08.00 Uhr und
-    an Samstagen, Sonntagen, sowie an Feiertagen, ganztägig.

INFORMATIONSZENTRALE FÜR VERGIFTUNGSFÄLLE
Universitätsklinik Bonn, Telefon-Nr.: 0228-19240


APOTHEKEN-NOTDIENST

Apotheken-Notdienst-Hotline

Alle Informationen zu den notdiensthabenden Apotheken gibt es telefonisch:
kostenlos aus dem deutschen Festnetz: 0800 00 22833
vom Mobiltelefon ohne Vorwahl: 22833 (Anruf oder SMS mit „apo“ oder der fünfstelligen Postleitzahl; max. 69 Cent/Min/SMS)

Die 24-Stunden-Notdienstbereitschaft wechselt täglich um 9.00 Uhr morgens.

Aktuelle Notdienstpläne der Apotheken finden Sie auch im Internet unter
www.aknr.de


Ambulanter Hospizdienst Much e.V.

zuständig auch für Ruppichteroth
Beratung und Unterstützung von schwerstkranken Menschen und deren Angehörige
Tel.-Nr.: 02245/618090


ALZHEIMERSPRECHSTUNDE

kostenfrei
im Seniorenzentrum Siegburg
Friedrich-Ebert-Straße 16, 53721 Siegburg

Immer am 2. Mittwoch eines jeden Monats
Um 16.30 – 18.00 Uhr.
(Parkmöglichkeiten vorhanden)
Hier können in einer Gruppe von betroffenen Angehörigen Fragen zu Alzheimer und anderen Demenzerkrankungen erörtert werden. Begleitung: ein Facharzt der Praxis Fetinidis, Kelzenberg und Sarkessian und Fachkraft des Hauses.
Ansprechpartnerin: Frau Bäsch: 02241/2504-1036 oder 2504-2000
Multiple Sklerose
DMSG Betroffenen-Berater
Uwe Stommel – DMSG Betroffenen-Berater
Tel.: 02295-902118
e-mail: Uwe.Stommel@gmail.com
Michael Wendel – DMSG Betroffenen-Berater
Tel.: 02243-80373
e-mail: mianwe@t-online.de
www.mskreis-ruppichteroth.de

  Drogen-Suchthilfen

1.
Suchtkrankenhilfe des Caritasverband für den Rhein-Sieg-Kreis e.V.
Ansprechpartner: Herr Pöplau
Tel.-Nr. (02241) 1209-302
2.
Diakonisches Werk Siegburg Drogenhilfe
-Zentrale und Beratungsstelle-
Ansprechpartner: Herr Wolf
Tel.-Nr.: 02241/66656
3.
Kommissariat Kriminalprävention/ Opferschutz Siegburg
Herr Seeger
Tel.-Nr.: 02241/541-4715
4.
Kriminalkommissariat 41 Siegburg
Ansprechpartner: Herr Krist
Tel.-Nr.: 02241/541-4411

Weitere Informationen sind im Rathaus, Tel.-Nr.: 02295/4925, erhältlich.

SOZIALPSYCHIATRISCHES ZENTRUM

Sozialpsychiatrisches Zentrum Eitorf/Siebengebirge
Kontakt- und Beratungsstelle des SPZ Eitorf in der Gemeinde Ruppichteroth

Jeden Mittwoch findet in den Räumen der evangelischen Kirchengemeinde, Burgstraße 8, 53809 Ruppichteroth
die Kontakt- und Beratungsstelle von 14.00 - 17.00 Uhr statt (andere Zeiten werden bekannt gegeben und/oder erfolgen per Aushang).

Sozialpsychiatrisches Zentrum
Eitorf/Siebengebirge
Tagesstätte und Kontaktstelle
Siegstraße 16, 53783 Eitorf/Sieg,
Tel.-Nr.: 02243-82670
E-Mail: Kobe@awo-bnsu.de

SPZ Notfalldienst Rhein-Sieg-Kreis ist unter der Nummer 02243-847580 zu erreichen.

Beratungs- und Betreuungszentrum Eitorf, Spinnerweg 51-54, 53783 Eitorf
Telefon:               02243/84758-0   
Fax :                    02243/84758-11 

Beratungszeiten:
nach Vereinbarung !

Tagesstätte & Kontaktstelle:
Siegstrasse 16, 53783 Eitorf
Telefon:       02243/82670
Fax:             02243/842794

Öffnungszeiten:
montags         11.30 - 14.30 Uhr: Brunch, Offene Angebote
donnerstags   15.00 - 19.00 Uhr: Offener Treff
Jeden 2. Samstag  9.30 - 12.00 Uhr
(Möglichkeit zum gemeinsamen Frühstück)
       

Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“
Das Hilfetelefon ist das erste Beratungsangebot in Deutschland, das barrierefrei, kostenlos und vertraulich rund um die Uhr erreichbar ist. Die mehr als 60 Fachberaterinnen sind wie folgt erreichbar:
Telefon: 08000 116 016 sowie
über Chat und E-Mail auf der Website www.hilfetelefon.de.
Sie unterstützen jedoch nicht nur gewaltbetroffene Frauen, sondern beraten auch Familienmitglieder, Freunde und Fachkräfte. Jederzeit können Dolmetscherinnen für 15 Sprachen zugeschaltet werden.


Sprechstunde der Sozialarbeiter des Jugendhilfezentrums Neunkirchen-Seelscheid, Much und Ruppichteroth

Seit dem 01. Oktober 2017 ist neben Frau Wagner, die seit dem Jahre 2012 Ansprechpartnerin für die Familien und Kinder aus Ruppichteroth im Rahmen der Bezirkssozialarbeit ist, Frau Ley als Bezirkssozialarbeiterin des Jugendhilfezentrums Neunkirchen-Seelscheid für die Gemeinde Ruppichteroth tätig.
Frau Wagner ist für den Hauptort Ruppichteroth und die umliegenden Orte wie
u.a. Bölkum, Stranzenbach, Obersaurenbach, Kämerscheid und Ennenbach zuständig. Im Zuständigkeitsbereich von Frau Ley hingegen liegen die Hauptorte
Schönenberg und Winterscheid sowie die umliegenden Orte wie u.a. Ahe, Oberlückerath, Rose und Ingersauelermühle.
Die offene Sprechstunde von Frau Wagner findet donnerstags in der Zeit von 14.00 Uhr bis 15.00 Uhr in den Räumlichkeiten des Ökumenischen Familienzentrums „Unter`m Regenbogen“ statt. Frau Ley ist donnerstags im Rahmen der offenen Sprechstunde von 14.00 Uhr bis 15.00 Uhr im Rathaus in Schönenberg anzutreffen.
Außerhalb der Sprechstunde sind die Mitarbeiterinnen des Jugendhilfezentrums unter folgenden Rufnummern zu erreichen:
Frau Wagner: 02247-92155518
Frau Ley: 02247-92155528.
 

Die Beratung der Zukunftslotsen

steht Ihnen bei Geldsorgen, Erziehungsproblemen, Lebenskrisen, Schwierigkeiten bei Behördengängen oder mit Formularen kompetent, vertraulich und kostenlos zur Seite.
Darüber hinaus sind sie auch telefonisch erreichbar unter Tel.-Nr. 02245-4418
in Much Ort, Pfarrheim St. Martinus, Klosterstraße 8
jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat von 15.00 bis 17.00 Uhr Beratung durch die Sozial-Lotsen, ohne Terminvereinbarung, Tel. 02245.4148 sowie
jeden 2. und 4. Donnerstag im Monat von 10.00 bis 12.00 Uhr Beratung durch Ines Mildner-Rest ( Dipl. Soziaalarbeiterin – SKF ), mit Terminvereinbarung, Tel. 02241.958046
Frau Dipl.-Sozialpädagogin Heike Gießrigl vom Sozialen Dienst des SKF steht für Beratungsgespräche zur Verfügung.
Für Gespräche mit Frau Gießrigl bitten wir um eine Terminabsprache (Tel.: 02241-958046,
E-Mail: heike.giessrigl@skf-bonn-rhein-sieg.de).
N e u b ü r g e r b e a u f t r a g t e r

Persönlicher Ansprechpartner für alle Zugewanderten ist der Neubürgerbeauftragte des Rhein-Sieg-Kreises, Ludwig Neuber. Er bietet nach telefonischer Vereinbarung
Sprechstunden an. Termine können mit ihm telefonisch unter der Rufnummer 02295/902318 oder 0160/8230810 oder per E-Mail an ludwig@neuber.de vereinbart werden. Der Kontakt kann auch über das Kommunale Integrationszentrum des Rhein-Sieg-Kreises, - Der Landrat -, Kaiser-Wilhelm-Platz 1, 53721 Siegburg, Telefon 02241 /13-2107, E-Mail: integration@rhein-sieg-kreis.de hergestellt werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aus Rat & Verwaltung

 

 

 

4. Nachtrag

zur Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Entgelten in der Gemeinde Ruppichteroth bei Einsätzen der Freiwilligen Feuerwehr Ruppichteroth vom 15.12.2020


Der Rat der Gemeinde Ruppichteroth hat aufgrund der §§ 7 und 41 Abs. 1 Satz 2 Buchstaben f) und i) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 3
des Gesetzes vom 29. September 2020 (GV. NRW. S. 916), § 52 Abs. 2, 4, 5 Satz 2 und 6 des
Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) vom 17. Dezember 2015 (GV. NRW. S. 886), zuletzt geändert durch Artikel 8 des Gesetzes vom 17. Mai 2018 (GV. NRW. S. 244), und der §§ 1, 2, 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes
für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) vom 21. Oktober 1969 (GV. NRW. S. 712),
zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. Dezember 2019 (GV. NRW. S. 1029), in seiner Sitzung am 14. Dezember 2020 folgende Satzung beschlossen:


§ 1

Die in der Anlage zu § 3 Abs. 3 der Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und
Entgelten in der Gemeinde Ruppichteroth bei Einsätzen der Freiwilligen Feuerwehr
Ruppichteroth festgesetzten Tarife werden durch die in der Anlage zu diesem 4. Nachtrag
aufgeführten Tarife ersetzt.


§ 2

Dieser 4. Nachtrag tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2021 in Kraft.


Anlage

Kosten-/Entgelttarif
zur Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Entgelten
in der Gemeinde Ruppichteroth bei Einsätzen
der Freiwilligen Feuerwehr Ruppichteroth
(Anlage zu § 3 Abs. 3)

a) Kostenersatz/Entgelt für Personal

Personaleinsatz

je Stunde/je Viertelstunde
je Feuerwehrmitglied,
ohne Rücksicht auf Dienstgrad
je volle Stunde                                  23,08 €
je angefangene Viertelstunde             5,77 €

 


b) Kostenersatz/Entgelt für den Einsatz von Fahrzeugen

Fahrzeugart

je Stunde/je Viertelstunde
Kommandowagen (KdoW)
je volle Stunde                                  19,40 €
je angefangene Viertelstunde             4,85 €
Einsatzleitwagen (ELW)
je volle Stunde                                      9,32 €
je angefangene Viertelstunde             2,33 €
Mannschaftstransportfahrzeug (MTF) LZW
je volle Stunde                                    67,81 €
je angefangene Viertelstunde           16,95 €
Mannschaftstransportfahrzeug (MTF) LZR
je volle Stunde                                  49,94 €
je angefangene Viertelstunde           12,48 €
Rüstwagen
je volle Stunde                                    9,89 €
je angefangene Viertelstunde             2,47 €
Gerätewagen
je volle Stunde                                  10,34 €
je angefangene Viertelstunde             2,58 €
Gerätewagen Logistik
je volle Stunde                                  21,26 €
je angefangene Viertelstunde             5,31 €
Löschfahrzeug LF 10/6
je volle Stunde                                  26,44 €
je angefangene Viertelstunde             6,61 €
Tanklöschfahrzeug TLF 16/25
je volle Stunde                                  11,06 €
je angefangene Viertelstunde             2,76 €
Löschfahrzeug LF 8/6
je volle Stunde                                  29,08 €
je angefangene Viertelstunde             7,27 €
Hilfeleistungsfahrzeug HLF 20/16

je volle Stunde                                  19,55 €
je angefangene Viertelstunde             4,89 €
Schaumwasserwerferanhänger
je volle Stunde                                  33,48 €
je angefangene Viertelstunde             8,37 €
Pulverlöschanhänger
je volle Stunde                                  33,53 €
je angefangene Viertelstunde             8,38 €


Bekanntmachungsanordnung

Der 4. Nachtrag zur Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Entgelten in der Gemeinde Ruppichteroth bei Einsätzen der Freiwilligen Feuerwehr Ruppichteroth wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften
der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend
gemacht werden kann, es sei denn,

    a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,
    b) diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,
    c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder

 

    d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2. Nachtrag

der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung und zur Satzung über die Entsorgung des Inhaltes von Grundstücksentwässerungsanlagen (Kleinkläranlagen, abflusslose Gruben) der Gemeinde Ruppichteroth vom 15.12.2020


     Aufgrund der §§ 7, 8 und 9 in Verbindung mit § 41 Abs. 1 Satz 2 Buchstabe f) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666) zuletzt geändert durch Art. 5 des Gesetzes vom 11.04.2019 (GV. NRW. S.202), und der §§ 1, 2, 4, 6 bis 8, 10 und 12 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) vom 21.10.1969 (GV. NRW. 1969, S. 712), zuletzt geändert durch Art. 19 des Gesetzes vom 23.1.2018 (GV. NRW. 2018, S. 90), in der jeweils geltenden Fassung, und des § 54 des Landeswassergesetzes NRW in der Fassung der Bekanntmachung vom 25.6.1995 (GV. NRW. 1995, S. 926), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 2. Juli 2019 (GV. NRW. S. 341.), in der jeweils geltenden Fassung sowie des nordrhein-westfälischen Ausführungsgesetzes zum Abwasserabgabengesetz vom 08.07.2016 (AbwAG NRW, GV. NRW. 2016, S. 559 ff.), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 2. Juli 2019 (GV. NRW. S. 341) in der jeweils geltenden Fassung hat der Rat der Gemeinde Ruppichteroth in seiner Sitzung am 14.12.2020 folgenden 2. Nachtrag zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung und zur Satzung über die Entsorgung des Inhaltes von Grundstücksentwässerungsanlagen (Kleinkläranlagen, abflusslose Gruben) der Gemeinde Ruppichteroth vom 06.12.2018, zuletzt geändert durch 1. Nachtrag vom 06.12.2019 beschlossen:

    § 1

§ 5 Abs. 5 erhält folgende neue Fassung:

„(5) Die Gebühr beträgt für jeden Quadratmeter bebauter bzw. überbauter und/oder befestigter Fläche (Abs. 1) jährlich 0,64 €.“

§ 2

§ 12 Abs. 2 erhält folgende neue Fassung:

„(2) Die Gebühr bemisst sich nach dem Frischwassermaßstab. Sie beträgt

a)    für die Abfuhr und die Behandlung des Klärschlamms
und der Verbandslasten                            3,05 €/m³,
b)    für die Deckung der Verbandslasten, wenn keine Abfuhr
und Behandlung des Klärschlamms erfolgt ist,                1,25 €/m³.“

§ 3

Dieser Nachtrag tritt zum 01.01.2021 in Kraft.

 


Bekanntmachungsanordnung

Der 2. Nachtrag zur Beitrags- und Gebührensatzung und zur Satzung über die Entsorgung des Inhaltes von Grundstücksentwässerungsanlagen (Kleinkläranlagen, abflusslose Gruben) der Gemeinde Ruppichteroth wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften
der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend
gemacht werden kann, es sei denn,

    a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,
    b) diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,
    c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder
    d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Satzung
über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze für das Haushaltsjahr 2021
in der Gemeinde Ruppichteroth vom 15.12.2020

Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 29. September 2020 (GV. NRW. S. 916), des § 25 des Grundsteuergesetzes vom 07. August 1973 (BGBl. I S. 965), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. November 2019 (BGB1. I S. 1875) und des § 16 des Gewerbesteuergesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Oktober 2002 (BGB1 I S. 4167), zuletzt geändert durch Gesetz vom 29. Juni 2020 (BGB1. I S. 1512) hat der Rat der Gemeinde Ruppichteroth in seiner Sitzung am 14.12.2020 folgende Satzung beschlossen:

 

§ 1

Die Hebesätze für die Grundsteuern werden wie folgt festgesetzt:

 

Jahr 2021
a)
für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe
(Grundsteuer A)

300 v.H.
b)
für die Grundstücke
(Grundsteuer B)

555 v.H.


§ 2

Der Hebesatz für die Gewerbesteuer wird wie folgt festgesetzt:

 

Jahr 2021

 

500 v.H.


§ 3

Diese Satzung tritt am 01.01.2021 in Kraft.


Bekanntmachungsanordnung

Die Satzung über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze für das Haushaltsjahr 2021 in der Gemeinde Ruppichteroth wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften
der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend
gemacht werden kann, es sei denn,


    a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,
    b) diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,
    c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder
    d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Niederschrift zur Sitzung des Wahlprüfungsausschuss

Nachstehend wird die Niederschrift über die Sitzung des Wahlprüfungsausschusses der Gemeinde Ruppichteroth vom 26. November 2020 gemäß § 26 der Geschäftsordnung für den Rat der Gemeinde bekannt gegeben.

Öffentlicher Teil

Tagesordnungspunkt:
Prüfung des Wahlergebnisses der Kommunalwahlen vom 13.09.2020
Der Wahlprüfungsausschuss stellt fest, dass

    1. Einsprüche gegen die Wahl zum Bürgermeister der Gemeinde Ruppichteroth sowie zum Rat der Gemeinde Ruppichteroth vom 13.09.2020 nicht erhoben worden sind,
    2. der Bürgermeister und alle Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter wählbar waren,
    3. Unregelmäßigkeiten, die im jeweils vorliegenden Einzelfall auf das Wahlergebnis
im Wahlbezirk oder auf die Zuteilung der Sitze aus der Reserveliste für die
Vertretung bzw. auf das Wahlergebnis des Bürgermeisters von entscheidendem Einfluss gewesen sein können, bei der Vorbereitung der Wahl oder bei der Wahlhandlung nicht vorgekommen sind,
    4. das Wahlergebnis vom Wahlausschuss richtig festgestellt wurde.

Der Wahlprüfungsausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde daher, die Wahl zum Bürgermeister der Gemeinde Ruppichteroth sowie zum Rat der Gemeinde vom 13.09.2020 für gültig zu erklären.

einstimmig