Nachrichten

 

 

Herzlichen Glückwunsch Frau Imilia Verosu, Ruppichteroth, Otto-Willach-Straße 5, zur Vollendung des 80. Lebensjahres am 8. August 2020. Frau Gertrud Pütz, Ruppichteroth, Schreckenberger Straße 32, zur Vollendung des 85. Lebensjahres am 8. August 2020.

 

 

- Naturnahe Umgestaltung der Teiche im Derenbachtal
- Fundsachen
- Neuigkeiten aus dem Schaufenster Ruppichteroth
- Arbeitskreis „Flüchtlingshilfe Ruppichteroth“
- Bürgermeistersprechstunde
- Überprüfung der Sirenen
- Bereitschaftsdienste
- Aus Rat & Verwaltung

 

 

 

 

 

 

Pressestelle Rhein-Sieg-Kreis teilt mit:

Naturnahe Umgestaltung der Teiche im Derenbachtal

Rhein-Sieg-Kreis (we) – Am Rande des Derenbachtales bei Ruppichteroth-Winterscheid lebt in einer Teichanlage die größte Grasfrosch-Population des Kreises mit einer überregionalen Bedeutung. Eigentümer dieser Anlage ist der Rhein-Sieg-Kreis.
 
Im kommenden Winter werden die zur Anlage gehörenden drei Teiche im Sinne des Arten- und Biotopschutzes umgestaltet. Dafür müssen schon Anfang August die Teiche abgelassen werden. Projektleiterin Elke Säglitz vom Amt für Umwelt- und Naturschutz des Rhein-Sieg-Kreises erklärt: "Zu diesem Zeitpunkt haben die jungen Frösche und Kröten das Wasser bereits verlassen und der Schlamm kann bis zum Beginn der Umbauarbeiten austrocknen. Einige Tage nach dem Ablassen wird um die Teiche vorübergehend ein Amphibienzaun aufgestellt, der verhindern soll, dass Kleintiere wie Grasfrösche und Ringelnattern in das Baufeld gelangen. Vorhandene, nicht flugfähige Kleintiere, die sich innerhalb dieser Umzäunung befinden, werden im Laufe der Monate August und September gefangen und umgesetzt."
 
Anfang Oktober dieses Jahres werden dann voraussichtlich die eigentlichen Umbauarbeiten beginnen und bis Mitte Februar 2021 abgeschlossen sein. Wenn die Grasfrösche dann im nächsten Frühjahr die Teiche zum Ablaichen aufsuchen, werden sie drei neu gestaltete Teiche vorfinden.
 
Dafür werden die vorhandenen Holzbretter und Betonabdichtungen, die bisher als Ufersicherung dienten, entfernt. Instabile Dämme werden beseitigt und neu aufgebaut, um den Tieren langfristig einen Lebensraum zu erhalten. Ausgedehnte Flachwasserzonen dienen bald als Laichplatz für Amphibien; vor allem den Grasfröschen, Erdkröten und Wasserfröschen. Die naturnahe Anlage bietet dann Lebensraum für zahlreiche Insekten wie zum Beispiel die Plattbauchlibelle, Vierfleck-Libelle und Heidelibelle und wird eine typische Uferbepflanzung aufweisen. So werden hier unter anderem Froschlöffel, Schilf und Rohrkolben wachsen. Auch wird es einige tiefere Bereiche geben, so dass die Gewässer selbst bei längerer Trockenheit nicht austrocknen und im Winter die Tiere vor Frost geschützt überwintern können.
 
Damit in Zukunft der Bach ausreichend Platz für seine natürliche Entwicklung hat, werden die neuen Teiche weiter als bisher vom ihm entfernt angelegt. Bestehende Abstürze innerhalb des Baches werden beseitigt. Dadurch wird der Lebensraum des Feuersalamanders verbessert. Und auch das Umfeld der Teiche wird verändert und zu einer artenreichen, bunten Wiesenfläche umgestaltet, in der Schmetterlinge wie das Schachbrett, der C-Falter, der Kleine und Große Fuchs und viele andere Insekten leben können.
 
Die Neugestaltung der Teichanlage wird mit Fördermitteln aus dem Europäischen Landwirtschaftsfond für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) und unter Beteiligung des Landes NRW gefördert.
 
 


Dieser Meldung sind folgende Medien zugeordnet:

Derenbachtal Frösche
https://www.presse-service.de/medienarchiv.aspx?medien_id=219130

Derenbachtal Teiche
https://www.presse-service.de/medienarchiv.aspx?medien_id=219132

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Fundsachen


Dem Fundamt der Gemeinde Ruppichteroth wurde folgende Fundsache gemeldet:

1 Schlüsselbund,  Fundort: Schönenberg, am 31.07.2020

Eigentümer bzw. Besitzer von Fundsachen sowie Fundtieren können bei Eigentums- bzw. Besitznachweis die Fundsache beim Ordnungsamt, Zimmer 101, in Empfang nehmen oder sich telefonisch unter den Rufnummern 02295-4924, 4935 oder 4956 melden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Neuigkeiten aus dem Schaufenster Ruppichteroth

Liebe Unternehmerinnen und Unternehmer,
liebe Mitglieder,

seit mehr als drei Monaten haben wir eine Ausnahmesituation, wie sie wohl kaum eine/r von uns bisher erlebt hat.
Die Corona-Krise stellt uns im Arbeits- und Privatleben derzeit vor zahlreiche Herausforderungen.
Das Schaufenster Ruppichteroth hat rasch reagiert, um die Ruppichterother Unternehmen mit verschiedenen Maßnahmen bestmöglich zu unterstützen:

Dazu gehören die „Standpunkt“-Bodenaufkleber
Die Aufkleber erleichtern die Einhaltung des notwendigen Abstands der Kunden in Geschäftsräumen.
Das Schaufenster hat diese Aufkleber entworfen, drucken lassen und ALLEN Unternehmen in Ruppichteroth kostenlos zur Verfügung gestellt.
Desweiteren haben wir ein umfassendes Gemeindeverzeichnis auf unserer Website veröffentlicht mit aktuellen Informationen über geänderte Öffnungszeiten, neue/zusätzliche Service-Angebote, mögliche Einschränkungen der einzelnen Geschäfte und Unternehmen während der Corona-Zeit. Das Verzeichnis finden Sie hier: http://schaufenster-ruppichteroth.de/corona-service/
Zusätzlich wurde eine Job-Börse mit Stellenmarkt ins Leben gerufen, die es Arbeitsuchenden und Arbeitgebern erleichtern soll, vor Ort in Ruppichteroth auf kürzestem Weg zueinander zu finden.
Der Stellenmarkt ist hier zu finden: http://schaufenster-ruppichteroth.de/stellenmarkt/

Wir freuen uns, dass diese Corona-Service-Angebote bisher großen Anklang finden.
Wenn Sie Fragen dazu haben, Anregungen geben möchten, Unterstützung benötigen oder auch Hilfsangebote haben, lassen Sie es uns wissen. Wir sind für Sie da.

Und noch eine wichtige Information für die Mitglieder des Schaufensters Ruppichteroth:
Die Mitgliedsbeiträge wurden 2019 aus steuerlichen Gründen nicht eingezogen. Daher wird der Einzug nun im August 2020 erfolgen. Der Beitrag für 2020 wird voraussichtlich im Dezember 2020 abgebucht. Sollten Sie zur Zeit keine Möglichkeit haben, den Beitrag zu zahlen, melden Sie sich bitte bei uns. Wir finden eine Lösung.

Wir hoffen, dass Sie und Ihr Unternehmen weiterhin durch diese außergewöhnliche Zeit kommen.
Sollten Sie irgendein Anliegen haben, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Der Arbeitskreis „Flüchtlingshilfe Ruppichteroth“ informiert!

Die Kleiderkammer Ruppichteroth, Mucher Straße 13, ist jeden Donnerstag von
13.00 – 15.00 Uhr geöffnet. Wir halten eine große Auswahl gut erhaltener Waren jeglicher Art für Sie bereit. Der Erlös wird für verschiedene Projekte der Integrationsarbeit verwendet.
Wenn Sie der Kleiderkammer gerne eine Sachspende geben möchten, ist dies entweder während der Öffnungszeiten möglich oder nach Absprache mit Herrn Klaus Schramm
(Tel. 02295-5848) zu einem anderen Zeitpunkt.

Das Angebot der Kleiderkammer richtet sich an Alle! Sie ist nicht ausschließlich für die Flüchtlingshilfe!

 

 

 

 

 

 

 

 

Bürgermeistersprechstunde am 20. August 2020 – Ich bin für Sie da!


An jedem dritten Donnerstag eines Monats – jeweils in der Zeit von 14.00 bis 17.00 Uhr – stehe ich für Fragen und Probleme der Bürgerinnen und Bürger, die sich auf das gemeindliche Geschehen beziehen, im persönlichen Gespräch zur Verfügung. Gerne komme ich auch mit Ihnen vor Ort ins Gespräch.

Zur Koordination der Sprechstunde bitte ich, die Termine unter der Telefonnummer 02295/4921 zu vereinbaren. Gleichzeitig bitte ich zur Vorbereitung des Termins, mir die Themen Ihrer Fragen, Anregungen und Hinweise vorab mitzuteilen. Ebenfalls besteht die Möglichkeit, mit mir die Gesprächstermine per E-Mail unter der Adresse buergermeister-sprechstunde@ruppichteroth.de abzustimmen.

Folgende weitere Sprechstunde ist vorgesehen:

Donnerstag, den 17. September 2020, 14.00 – 17.00 Uhr.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Überprüfung der Sirenen zur Alarmierung der Freiwilligen Feuerwehr Ruppichteroth


Am Samstag, den 08. August 2020, zwischen 12.00 Uhr und 12.15 Uhr, erfolgt eine Überprüfung der Sirenen der Freiwilligen Feuerwehr Ruppichteroth in den Orten Ruppichteroth, Schönenberg und Winterscheid durch einen Probealarm.

Für den Probealarm wird das einheitliche Signal für Feueralarm verwendet.
Hierbei handelt es sich um den zweimal unterbrochenen Dauerton von einer Minute.

Bei einem erforderlichen Feuerwehreinsatz während des Probealarms wird das Signal „Feueralarm“ wiederholt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bereitschaftsdienste

Polizei-Notruf                    110
Polizeibezirksdienststelle                  02295/5425
(Sankt-Florian-Straße 8)                   
Bürgersprechstunde nach telefonischer
Vereinbarung unter der Rufnummer    0174/6343249
Feuerwehr- und Rettungsdienst:    112
Krankentransporte                                02241/19-222

GEMEINDEWERKE  RUPPICHTEROTH GmbH
  VER- UND ENTSORGUNGSBETRIEBE

Störfall – Telefon- Nummer

0800/ 7766655

Unter den o.g. Rufnummern erreichen Sie den Notdienst der Gemeindewerke Ruppichteroth GmbH für die Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung der Gemeinde Ruppichteroth über die Leitstelle des Aggerverbandes.

NOTDIENST  DES  RWE

Bei Stromausfall im Versorgungsnetz erreichen Sie den Störungsdienst der RWE Energie AG
unter der Telefon – Nr.                    0800/4112244

Notruf-Nummer der Rhenag           0180/2484848

Ärztlicher Bereitschaftsdienst für die Gemeinde Ruppichteroth

In der sprechstundenfreien Zeit erreichen Sie den ärztlichen Bereitschaftsdienst aller Fachrichtungen für den Rhein-Sieg-Kreis unter der

zentralen Rufnummer   116 117

Bei lebensbedrohenden Zwischenfällen und Unfällen:                                   112

ZAHNÄRZTE des rechtsrheinischen Rhein-Sieg-Kreises

            Telefonischer Ansagedienst zum zahnärztlichen Notdienst: 01805-986700

Die Notfalldienstzentrale für den gesamten rechtsrheinischen RSK ist folgendermaßen besetzt:
-    wöchentlich von 18.00 Uhr bis 08.00 Uhr des darauffolgenden Morgens,
-    mittwochs von 13.00 Uhr bis zum nächsten Morgen 08.00 Uhr,
-          freitags von 14.00 Uhr bis zum nächsten Morgen 08.00 Uhr und
-    an Samstagen, Sonntagen, sowie an Feiertagen, ganztägig.

INFORMATIONSZENTRALE FÜR VERGIFTUNGSFÄLLE
Universitätsklinik Bonn, Telefon-Nr.: 0228-19240


APOTHEKEN-NOTDIENST

Apotheken-Notdienst-Hotline

Alle Informationen zu den notdiensthabenden Apotheken gibt es telefonisch:
kostenlos aus dem deutschen Festnetz: 0800 00 22833
vom Mobiltelefon ohne Vorwahl: 22833 (Anruf oder SMS mit „apo“ oder der fünfstelligen Postleitzahl; max. 69 Cent/Min/SMS)

Die 24-Stunden-Notdienstbereitschaft wechselt täglich um 9.00 Uhr morgens.

Aktuelle Notdienstpläne der Apotheken finden Sie auch im Internet unter
www.aknr.de


Ambulanter Hospizdienst Much e.V.

zuständig auch für Ruppichteroth
Beratung und Unterstützung von schwerstkranken Menschen und deren Angehörige
Tel.-Nr.: 02245/618090


ALZHEIMERSPRECHSTUNDE

kostenfrei
im Seniorenzentrum Siegburg
Friedrich-Ebert-Straße 16, 53721 Siegburg

Immer am 2. Mittwoch eines jeden Monats
Um 16.30 – 18.00 Uhr.
(Parkmöglichkeiten vorhanden)
Hier können in einer Gruppe von betroffenen Angehörigen Fragen zu Alzheimer und anderen Demenzerkrankungen erörtert werden. Begleitung: ein Facharzt der Praxis Fetinidis, Kelzenberg und Sarkessian und Fachkraft des Hauses.
Ansprechpartnerin: Frau Bäsch: 02241/2504-1036 oder 2504-2000
Multiple Sklerose
DMSG Betroffenen-Berater
Uwe Stommel – DMSG Betroffenen-Berater
Tel.: 02295-902118
e-mail: Uwe.Stommel@gmail.com
Michael Wendel – DMSG Betroffenen-Berater
Tel.: 02243-80373
e-mail: mianwe@t-online.de
www.mskreis-ruppichteroth.de

  Drogen-Suchthilfen

1.
Suchtkrankenhilfe des Caritasverband für den Rhein-Sieg-Kreis e.V.
Ansprechpartner: Herr Pöplau
Tel.-Nr. (02241) 1209-302
2.
Diakonisches Werk Siegburg Drogenhilfe
-Zentrale und Beratungsstelle-
Ansprechpartner: Herr Wolf
Tel.-Nr.: 02241/66656
3.
Kommissariat Kriminalprävention/ Opferschutz Siegburg
Herr Seeger
Tel.-Nr.: 02241/541-4715
4.
Kriminalkommissariat 41 Siegburg
Ansprechpartner: Herr Krist
Tel.-Nr.: 02241/541-4411

Weitere Informationen sind im Rathaus, Tel.-Nr.: 02295/4925, erhältlich.

SOZIALPSYCHIATRISCHES ZENTRUM

Sozialpsychiatrisches Zentrum Eitorf/Siebengebirge
Kontakt- und Beratungsstelle des SPZ Eitorf in der Gemeinde Ruppichteroth

Jeden Mittwoch findet in den Räumen der evangelischen Kirchengemeinde, Burgstraße 8, 53809 Ruppichteroth
die Kontakt- und Beratungsstelle von 14.00 - 17.00 Uhr statt (andere Zeiten werden bekannt gegeben und/oder erfolgen per Aushang).

Sozialpsychiatrisches Zentrum
Eitorf/Siebengebirge
Tagesstätte und Kontaktstelle
Siegstraße 16, 53783 Eitorf/Sieg,
Tel.-Nr.: 02243-82670
E-Mail: Kobe@awo-bnsu.de

SPZ Notfalldienst Rhein-Sieg-Kreis ist unter der Nummer 02243-847580 zu erreichen.

Beratungs- und Betreuungszentrum Eitorf, Spinnerweg 51-54, 53783 Eitorf
Telefon:               02243/84758-0   
Fax :                    02243/84758-11 

Beratungszeiten:
nach Vereinbarung !

Tagesstätte & Kontaktstelle:
Siegstrasse 16, 53783 Eitorf
Telefon:       02243/82670
Fax:             02243/842794

Öffnungszeiten:
montags         11.30 - 14.30 Uhr: Brunch, Offene Angebote
donnerstags   15.00 - 19.00 Uhr: Offener Treff
Jeden 2. Samstag  9.30 - 12.00 Uhr
(Möglichkeit zum gemeinsamen Frühstück)
       

Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“
Das Hilfetelefon ist das erste Beratungsangebot in Deutschland, das barrierefrei, kostenlos und vertraulich rund um die Uhr erreichbar ist. Die mehr als 60 Fachberaterinnen sind wie folgt erreichbar:
Telefon: 08000 116 016 sowie
über Chat und E-Mail auf der Website www.hilfetelefon.de.
Sie unterstützen jedoch nicht nur gewaltbetroffene Frauen, sondern beraten auch Familienmitglieder, Freunde und Fachkräfte. Jederzeit können Dolmetscherinnen für 15 Sprachen zugeschaltet werden.


Sprechstunde der Sozialarbeiter des Jugendhilfezentrums Neunkirchen-Seelscheid, Much und Ruppichteroth

Seit dem 01. Oktober 2017 ist neben Frau Wagner, die seit dem Jahre 2012 Ansprechpartnerin für die Familien und Kinder aus Ruppichteroth im Rahmen der Bezirkssozialarbeit ist, Frau Ley als Bezirkssozialarbeiterin des Jugendhilfezentrums Neunkirchen-Seelscheid für die Gemeinde Ruppichteroth tätig.
Frau Wagner ist für den Hauptort Ruppichteroth und die umliegenden Orte wie
u.a. Bölkum, Stranzenbach, Obersaurenbach, Kämerscheid und Ennenbach zuständig. Im Zuständigkeitsbereich von Frau Ley hingegen liegen die Hauptorte
Schönenberg und Winterscheid sowie die umliegenden Orte wie u.a. Ahe, Oberlückerath, Rose und Ingersauelermühle.
Die offene Sprechstunde von Frau Wagner findet donnerstags in der Zeit von 14.00 Uhr bis 15.00 Uhr in den Räumlichkeiten des Ökumenischen Familienzentrums „Unter`m Regenbogen“ statt. Frau Ley ist donnerstags im Rahmen der offenen Sprechstunde von 14.00 Uhr bis 15.00 Uhr im Rathaus in Schönenberg anzutreffen.
Außerhalb der Sprechstunde sind die Mitarbeiterinnen des Jugendhilfezentrums unter folgenden Rufnummern zu erreichen:
Frau Wagner: 02247-92155518
Frau Ley: 02247-92155528.
 

Die Beratung der Zukunftslotsen

steht Ihnen bei Geldsorgen, Erziehungsproblemen, Lebenskrisen, Schwierigkeiten bei Behördengängen oder mit Formularen kompetent, vertraulich und kostenlos zur Seite.
Darüber hinaus sind sie auch telefonisch erreichbar unter Tel.-Nr. 02245-4418
in Much Ort, Pfarrheim St. Martinus, Klosterstraße 8
jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat von 15.00 bis 17.00 Uhr Beratung durch die Sozial-Lotsen, ohne Terminvereinbarung, Tel. 02245.4148 sowie
jeden 2. und 4. Donnerstag im Monat von 10.00 bis 12.00 Uhr Beratung durch Ines Mildner-Rest ( Dipl. Soziaalarbeiterin – SKF ), mit Terminvereinbarung, Tel. 02241.958046
Frau Dipl.-Sozialpädagogin Heike Gießrigl vom Sozialen Dienst des SKF steht für Beratungsgespräche zur Verfügung.
Für Gespräche mit Frau Gießrigl bitten wir um eine Terminabsprache (Tel.: 02241-958046,
E-Mail: heike.giessrigl@skf-bonn-rhein-sieg.de).
N e u b ü r g e r b e a u f t r a g t e r

Persönlicher Ansprechpartner für alle Zugewanderten ist der Neubürgerbeauftragte des Rhein-Sieg-Kreises, Ludwig Neuber. Er bietet nach telefonischer Vereinbarung
Sprechstunden an. Termine können mit ihm telefonisch unter der Rufnummer 02295/902318 oder 0160/8230810 oder per E-Mail an ludwig@neuber.de vereinbart werden. Der Kontakt kann auch über das Kommunale Integrationszentrum des Rhein-Sieg-Kreises, - Der Landrat -, Kaiser-Wilhelm-Platz 1, 53721 Siegburg, Telefon 02241 /13-2107, E-Mail: integration@rhein-sieg-kreis.de hergestellt werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aus Rat & Verwaltung:

 

 

30. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich "Rettungswache Schönenberg"
- Bekanntmachung der Genehmigung und Rechtswirksamkeit -


Der Rat der Gemeinde Ruppichteroth hat in seiner Sitzung am 14.05.2020 die 30. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich "Rettungswache Schönenberg" beschlossen. Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Ruppichteroth stellte den Änderungsbereich im westlichen Teil als Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Private Parkanlagen“ und im östlichen Teil als Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Spielplatz“ dar.
Diese Nutzungen wurden für den Teilbereich der 30. Flächennutzungsplanänderung dahingehend verändert, dass der gesamte Bereich nunmehr eine Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung „Gesundheitlichen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen“ ausweist.
In einem Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) wurde die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2.01/3 Schönenberg-Ost für den Bereich „Rettungswache Schönenberg“ aufgestellt, die auf der Grundlage des Flächennutzungsplanes die weiteren Voraussetzungen für die geplante Rettungswache konkretisiert.

Die Bezirksregierung Köln hat diese Flächennutzungsplanänderung am 17.07.2020 unter dem Aktenzeichen 35.2.11-92-42/20 gemäß § 6 BauGB genehmigt.
Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit gemäß § 6 Abs. 5 BauGB bekannt gemacht.
Mit dieser Bekanntmachung wird die 30. Flächennutzungsplanänderung rechtsverbindlich.

Die genehmigte Flächennutzungsplanänderung mit Begründung und zusammenfassender
Erklärung gemäß § 6a Absatz 1 BauGB kann während der Publikumszeiten und zwar

montags, dienstags, donnerstags und freitags    von    08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
dienstags                        von    14.00 Uhr bis 17.00 Uhr
donnerstags                         von    14.00 Uhr bis 18.00 Uhr

im Rathaus der Gemeinde Ruppichteroth in Schönenberg, Zimmer Nr. 106, eingesehen werden. Für Fragen zu der Flächennutzungsplanänderung stehen Ihnen die Mitarbeiter gerne zur Verfügung.

Darüber hinaus ist die Flächennutzungsplanänderung mit Begründung und zusammenfassender Erklärung gemäß § 6 a Absatz 2 BauGB auch im Internet unter der Adresse http://www.ruppichteroth.de/cms122a/aktuell/amtliche_bekanntmachungen einsehbar und wird danach dauerhaft auf der Homepage unter dem Ortsrecht der Gemeinde Ruppichteroth zu finden sein. Zusätzlich ist der Link über das zentrale Internetportal des Landes unter www.uvp-verbund.de/nw erreichbar.

 

 


Gemäß § 215 Abs. 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass
    1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
    2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und
    3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,
unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden
Sachverhalts geltend gemacht worden sind.

http://media/images/Temp 2020/Geltungsbereich%20BPlan.pdf

 

 

 

Inkrafttreten der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2.01/3 Schönenberg-Ost für den Bereich „Rettungswache Schönenberg“


Aufgrund des § 10 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) i. V. m. §§ 7 und 41 Abs. 1 f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666) in der zur Zeit geltenden Fassung hat der Rat der Gemeinde Ruppichteroth in seiner Sitzung am 14.05.2020 die
2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2.01/3 Schönenberg-Ost als Satzung beschlossen.

Der Geltungsbereich der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2.01/3 Schönenberg-Ost ist aus dem nachstehend abgedruckten Übersichtsplan ersichtlich.

Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 BauGB öffentlich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung wird die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2.01/3 Schönenberg-Ost rechtsverbindlich.

Der Bebauungsplan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung kann gemäß § 10 Abs. 3 BauGB während der Publikumszeiten und zwar

montags, dienstags, donnerstags und freitags    von    08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
dienstags                        von    14.00 Uhr bis 17.00 Uhr
donnerstags                         von    14.00 Uhr bis 18.00 Uhr

im Rathaus der Gemeinde Ruppichteroth in Schönenberg, Zimmer Nr. 106, eingesehen werden. Für Fragen zu der Erweiterung des Bebauungsplanes stehen Ihnen die Mitarbeiter gerne zur Verfügung.    

Darüber hinaus ist der Bebauungsplan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung gemäß § 10 a Absatz 2 BauGB auch im Internet unter der Adresse http://ruppichteroth.de/cms122a/aktuell/amtliche_bekanntmachungen einsehbar und wird danach dauerhaft auf der Homepage unter dem Ortsrecht der Gemeinde Ruppichteroth zu finden sein. Zusätzlich ist der Link über das zentrale Internetportal des Landes unter www.uvp-verbund.de/nw erreichbar.

Gemäß § 215 Abs. 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass
    1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
    2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und
    3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs
unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden   Sachverhalts geltend gemacht worden sind.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 S. 1 und S. 2  BauGB über die fristgerechte Anmeldung etwaiger Entschädigungsansprüche in Folge der Festsetzungen dieses Bebauungsplans wird hingewiesen. Die Leistung der Entschädigung ist schriftlich bei der Gemeinde Ruppichteroth, Rathausstraße 18, 53809 Ruppichteroth, zu beantragen. Nach § 44 Abs. 4 BauGB erlischt der Entschädigungsanspruch, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in § 44 Abs. 3 S. 1 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.

Nach § 7 Abs. 6 der Gemeindeordnung NRW kann die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes gegen Satzungen und sonstige ortsrechtliche                   Bestimmungen nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn
    a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,
    b) die Satzung oder die sonstige ortsrechtliche Bestimmung ist nicht ordnungsgemäß       öffentlich bekanntgemacht worden,
    c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet, oder
    d) der Form- und Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Kommunalwahlen am 13. September 2020
- Zulassung der Wahlvorschläge für die Wahl des Bürgermeisters und des Rates der
  Gemeinde Ruppichteroth -

In der Sitzung des Wahlausschusses des Rates der Gemeinde am 3. August 2020 wurden alle eingereichten Wahlvorschläge für die Wahl des Bürgermeisters und des Rates der Gemeinde Ruppichteroth einstimmig zugelassen.
Nachstehend werden diese zugelassenen Wahlvorschläge gemäß § 19 Abs. 1 und § 46 b Kommunalwahlgesetz NRW in Verbindung mit den §§ 30, 31 Abs. 4 und § 75b Abs. 7 Kommunalwahlordnung öffentlich bekannt gemacht.

 

 

http://media/images/Temp 2020/Aufstellung%20zugelassene%20Wahlvorschl%C3%A4ge%202020_Gemeinde%20Ruppichteroth.pdf