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- Stellenangebote
- Jugendschöffinnen und Jugendschöffen gesucht
- Schöffenwahl
- Notarsprechtag
- Bereitschaftsdienste
- Aus Rat und Verwaltung

 

 

 

Stellenangebote:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Jugendschöffinnen und Jugendschöffen gesucht

 

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

hiermit gebe ich die nachstehende Pressemitteilung des Jugendamtes des Rhein-Sieg-Kreises
bekannt:

„Das Jugendamt des Rhein-Sieg-Kreises sucht Jugendschöffinnen und Jugendschöffen für die
Amtsperiode 2019 bis 2023.

Wer sich für das Amt einer Jugendschöffin bzw. eines Jugendschöffen interessiert, hat bis zum 31. März 2018 die Möglichkeit, sich um die Aufnahme in die entsprechende Vorschlagsliste zu bewerben. Die Wahl erfolgt für die Zeit vom 01.01.2019 bis 31.12.2023.

Die Aufgabe einer Jugendschöffin bzw. eines Jugendschöffen besteht darin, im Strafverfahren gegen erziehungs- und sozialisationsbedürftige Jugendliche und junge Heranwachsende  Jugendrichterinnen und Jugendrichter bei ihrer Arbeit zu unterstützen.
Durch die Mitwirkung von „Nichtjuristen" beim Verfahren und beim Entscheidungsprozess sollen ferner eine größere Breite und Gründlichkeit des Hauptverfahrens und eine Intensivierung der Urteilsberatung erreicht werden.

An die Person der Jugendschöffin bzw. des Jugendschöffen werden zwar keine zwingenden Qualifikationsanforderungen gestellt, jedoch sollten die Bewerberinnen und Bewerber zumindest „erzieherisch“ befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein.
Das verantwortliche Amt verlangt darüber hinaus in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbst-
ständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und -wegen des an-
strengenden Sitzungsdienstes- körperliche Eignung.

Der Einsatz kommt für die Amtsgerichte Bonn, Euskirchen, Siegburg, Waldbröl und für das Landgericht Bonn in Betracht und richtet sich nach dem Wohnort der Bewerberin und des Bewerbers.

Das Jugendamt des Rhein-Sieg-Kreises ist zuständig für Bewerberinnen und Bewerber, die
in Alfter, Swisttal, Wachtberg, Eitorf, Windeck, Much, Neunkirchen-Seelscheid und Ruppichteroth wohnen. Über die Aufnahme in die Vorschlagsliste entscheidet der Jugend-
hilfeausschuss des Rhein-Sieg-Kreises.

Personen aus den Zuständigkeitsbereichen der Städte Bad Honnef, Bornheim, Hennef,   Königswinter, Lohmar, Meckenheim, Niederkassel, Rheinbach, Sankt Augustin, Siegburg und Troisdorf richten ihre Bewerbungen nur an diese Jugendämter, da die dortigen Jugend-
hilfeausschüsse eigene Vorschlagslisten erstellen.

 

 

 

Die formalen Voraussetzungen für eine Bewerbung sind in einem Bewerbungsformular zusammengestellt. Das Formular kann auf elektronischem Wege bei Frau Julia Gutreuter
(E-Mail: julia.gutreuter@rhein-sieg-kreis.de) angefordert werden.
Das Formular finden Sie auch auf der Internetseite des Rhein-Sieg-Kreises unter
www.rhein-sieg-kreis.de/cms100/buergerservice/aktuelles/bekanntmachungen/artikel/56594.

Bewerbungen können bis zum 31. März 2018 eingereicht werden an den Landrat des
Rhein-Sieg-Kreises, Kreisjugendamt, Postfach 1551, 53721 Siegburg.
Weitere Auskünfte erhalten Sie beim Jugendamt des Rhein-Sieg-Kreises unter der
Tel.-Nr. 02241-132160.“

Ende der Pressemitteilung des Jugendamtes des Rhein-Sieg-Kreises

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wahl der Schöffinnen und Schöffen für die Amtszeit vom 01.01.2019 bis 31.12.2023 für
die Strafkammer am Landgericht Bonn und die Schöffengerichte bei den Amtsgerichten Bonn, Euskirchen, Siegburg und Waldbröl


Die Gemeinde Ruppichteroth hat dem Amtsgericht Siegburg für die Wahl der Schöffinnen
und Schöffen für die Amtszeit vom 01.01.2019 bis 31.12.2023 Vorschläge von Personen zu
unterbreiten, die zur Übernahme dieses Amtes bereit und geeignet sind.

Das Schöffenamt ist ein Ehrenamt und kann nur von Deutschen wahrgenommen werden.

Personen, die bereit sind, ein Schöffenamt zu übernehmen und für die Aufnahme in die von
mir zu erstellende Vorschlagsliste in Frage kommen, werden gebeten, sich umgehend
-spätestens bis zum 31.05.2018- beim Ordnungsamt der Gemeinde Ruppichteroth,
Zimmer 101, unter Vorlage ihres Personalausweises oder Reisepasse zu melden oder ihre Bewerbung mit folgenden Angaben schriftlich vorzulegen:

 -  Familienname,
 -  Geburtsname, wenn er anders als der Familienname lautet,
 -  Vorname,
 -  Geburtsort,
 -  bei kreisangehörigen Orten in der Bundesrepublik Deutschland mit Angabe des Kreises,
    bei nicht in der Bundesrepublik Deutschland gelegenen Orten mit Angabe des Landes,
 -  Geburtstag,
 -  Beruf und
 -  Anschrift mit Postleitzahl, Ort, Straße und Hausnummer.

Ein Bewerbungsformular kann unter www.ruppichteroth.de heruntergeladen werden.

Nach den Vorschriften des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) in der z.Zt. gültigen Fassung
können in die dem Amtsgericht vorzulegende Vorschlagsliste nicht aufgenommen werden,

a)
Personen, die nach Kenntnis der Gemeinde gemäß § 32 GVG zum Schöffenamt unfähig sind, nämlich:

1.
Personen, die infolge Richterspruchs die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher
Ämter nicht besitzen oder wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe
von mehr als sechs Monaten verurteilt sind,

2.
Personen, gegen die ein Ermittlungsverfahren wegen einer Tat schwebt, die den
Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann.

b)
Personen, die gemäß § 33 GVG aus persönlichen Gründen nicht zum Schöffenamt
berufen werden sollen, nämlich:

1.
Personen, die bei Beginn der Amtsperiode das fünfundzwanzigste Lebensjahr
noch nicht vollendet haben würden,

2.
Personen, die das siebzigste Lebensjahr vollendet haben oder es bis zum Beginn der Amtsperiode vollenden würden,

 

 

3.
Personen, die zur Zeit der Aufstellung der Vorschlagsliste nicht in der Gemeinde
wohnen,

4.
Personen, die aus gesundheitlichen Gründen für das Amt nicht geeignet sind,

5.
Personen, die mangels ausreichender Beherrschung der deutschen Sprache für
das Amt nicht geeignet sind,

6.
Personen, die in Vermögensverfall geraten sind.

c)
Personen, die gemäß § 34 GVG aus beruflichen Gründen nicht zum Schöffenamt
berufen werden sollen, nämlich:

1.
die Bundespräsidentin bzw. der Bundespräsident,

2.
die Mitglieder der Bundesregierung oder einer Landesregierung,

3.
Beamtinnen und Beamte, die jederzeit einstweilig in den Warte- oder Ruhestand
versetzt werden können,

4.
Richterinnen und Richter, Beamtinnen und Beamte der Staatsanwaltschaft,
Notarinnen und Notare, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte,

5.
gerichtliche Vollstreckungsbeamtinnen und -beamte, Polizeivollzugsbeamtinnen
und -beamte, Bedienstete des Strafvollzugs sowie hauptamtliche Bewährungs-
und Gerichtshelferinnen und -helfer,

6.
Religionsdienerinnen und -diener und Mitglieder solcher religiösen Ver-einigungen, die satzungsgemäß zum gemeinsamen Leben verpflichtet sind.

d)
Personen, die gemäß § 44a des Deutschen Richtergesetzes (DRiG) nicht zum Schöffenamt berufen werden sollen, nämlich diejenigen, die

1.
gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder der Rechtsstaatlichkeit verstoßen
haben oder

2.
wegen einer hauptamtlichen oder inoffiziellen Mitarbeit beim Staatssicherheits-
dienst der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik im Sinne des § 6
Abs. 4 des Stasi-Unterlagen-Gesetzes vom 20. Dezember 1991 oder als nach
§ 6 Abs. 5 des Stasi-Unterlagen-Gesetzes gleichgestellte Personen für das
Ehrenrichteramt nicht geeignet sind.

 

 

 

 

 

 

 

 

Bereitschaftsdienste

Polizei-Notruf                    110
Polizeibezirksdienststelle                  02295/5425
(Sankt-Florian-Straße 8)                   
Bürgersprechstunde nach telefonischer
Vereinbarung unter der Rufnummer    0173/5624217
Feuerwehr- und Rettungsdienst:    112
Krankentransporte                                02241/19-222

GEMEINDEWERKE  RUPPICHTEROTH GmbH
  VER- UND ENTSORGUNGSBETRIEBE

Störfall – Telefon- Nummer

0800/ 7766655

Unter den o.g. Rufnummern erreichen Sie den Notdienst der Gemeindewerke Ruppichteroth GmbH für die Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung der Gemeinde Ruppichteroth über die Leitstelle des Aggerverbandes.

NOTDIENST  DES  RWE

Bei Stromausfall im Versorgungsnetz erreichen Sie den Störungsdienst der RWE Energie AG
unter der Telefon – Nr.                    0800/4112244

Notruf-Nummer der Rhenag           0180/2484848

Ärztlicher Bereitschaftsdienst für die Gemeinde Ruppichteroth

In der sprechstundenfreien Zeit erreichen Sie den ärztlichen Bereitschaftsdienst aller Fachrichtungen für den Rhein-Sieg-Kreis unter der

zentralen Rufnummer   116 117

Bei lebensbedrohenden Zwischenfällen und Unfällen:                                   112

ZAHNÄRZTE des rechtsrheinischen Rhein-Sieg-Kreises

            Telefonischer Ansagedienst zum zahnärztlichen Notdienst: 01805-986700

Die Notfalldienstzentrale für den gesamten rechtsrheinischen RSK ist folgendermaßen besetzt:
-    wöchentlich von 18.00 Uhr bis 08.00 Uhr des darauffolgenden Morgens,
-    mittwochs von 13.00 Uhr bis zum nächsten Morgen 08.00 Uhr,
-          freitags von 14.00 Uhr bis zum nächsten Morgen 08.00 Uhr und
-    an Samstagen, Sonntagen, sowie an Feiertagen, ganztägig.

INFORMATIONSZENTRALE FÜR VERGIFTUNGSFÄLLE
Universitätsklinik Bonn, Telefon-Nr.: 0228-19240

APOTHEKEN-NOTDIENST:

Die nächsten 4 notdienstbereiten Apotheken für den Standort: Ruppichteroth, vom 24.02.2018 bis 02.03.2018

Samstag, 24. Februar 2018
Siegtal-Apotheke, Siegtalstr. 34, 51570 Windeck (Herchen), 02243/2503
Oberberg Apotheke, Wiesenstraße 6, 51674 Wiehl, 02262/9998390
Steinhof Apotheke, Hauptstraße 42, 51491 Overath, 02206/912830
Apotheke am Europaplatz, Europaplatz 6, 53721 Siegburg, 02241/61333

Sonntag, 25. Februar 2018
St. Laurentius-Apotheke, Auf der Niedecke 4, 51570 Windeck (Dattenfeld), 02292/2340
St. Rochus-Apotheke, Hauptstr. 53, 53721 Siegburg (Kaldauen), 02241/381855
Adler-Apotheke, Bielsteiner Str. 117, 51674 Wiehl (Bielstein), 02262/72150
Rathaus-Apotheke, Hauptstr. 21, 51580 Reichshof (Denklingen), 02296/1200

Montag, 26. Februar 2018
Bahnhof-Apotheke, Bahnhofstr. 26A, 53783 Eitorf, 02243/6177
Burg-Apotheke, Dr.-Wirtz-Str. 3, 53804 Much, 02245/91650
Wald-Apotheke, Hochstr. 16, 51545 Waldbröl, 02291/901034
Apotheke am Markt, Markt 7, 51766 Engelskirchen (Ruenderoth), 02263/96180

Dienstag, 27. Februar 2018
Bröltal-Apotheke OHG, Brölstr. 6, 53809 Ruppichteroth, 02295/5171
Rosen-Apotheke, Hauptstr. 32, 53819 Neunkirchen-Seelscheid, 02247/91790
Homburgische Apotheke, Hauptstr. 54, 51588 Nümbrecht, 02293/6723
Agger-Apotheke, Königstr. 6, 51645 Gummersbach (Dieringhausen), 02261/98450

Mittwoch, 28. Februar 2018
Forellen-Apotheke, Zeithstr. 137, 53819 Neunkirchen-Seelscheid, 02247/6033
Adler-Apotheke OHG, Rathausstr. 25, 51570 Windeck (Rosbach), 02292/5058
Viktoria-Apotheke, Dieringhauser Str. 99, 51645 Gummersbach (Dieringhausen), 02261/77297
Alte-Apotheke, Kölner Str. 94-96, 53840 Troisdorf, 02241/76235

Donnerstag, 1. März 2018
Burg-Apotheke, Waldbröler Str. 24, 51570 Windeck (Schladern), 02292/2900
Löwen-Apotheke, Wülfringhausener Str. 1-5, 51674 Wiehl, 02262/93308
Linden-Apotheke, Hauptstr. 55, 53797 Lohmar, 02246/4380
St. Rochus-Apotheke, Hohkeppeler Str. 19, 51491 Overath (Heiligenhaus), 02206/3155

Freitag, 2. März 2018
Markt-Apotheke, Am Markt 7, 53783 Eitorf, 02243/80088
Heide-Apotheke, Pastor-Biesing-Str. 2B, 53797 Lohmar (Birk), 02246/913650
Oberberg Apotheke, Wiesenstraße 6, 51674 Wiehl, 02262/9998390
Aggertal-Apotheke, Bahnhofsplatz 4, 51766 Engelskirchen, 02263/3750


ALZHEIMERSPRECHSTUNDE

kostenfrei
im Seniorenzentrum Siegburg
Friedrich-Ebert-Straße 16, 53721 Siegburg

Immer am 2. Mittwoch eines jeden Monats
Um 16.30 – 18.00 Uhr.
(Parkmöglichkeiten vorhanden)
Hier können in einer Gruppe von betroffenen Angehörigen Fragen zu Alzheimer und anderen Demenzerkrankungen erörtert werden. Begleitung: ein Facharzt der Praxis Fetinidis, Kelzenberg und Sarkessian und Fachkraft des Hauses.
Ansprechpartnerin: Frau Bäsch: 02241/2504-1036 oder 2504-2000
Multiple Sklerose
DMSG Betroffenen-Berater
Uwe Stommel – DMSG Betroffenen-Berater
Tel.: 02295-902118
e-mail: Uwe.Stommel@gmail.com
Michael Wendel – DMSG Betroffenen-Berater
Tel.: 02243-80373
e-mail: mianwe@t-online.de
www.mskreis-ruppichteroth.de

  Drogen-Suchthilfen

1.
Suchtkrankenhilfe des Caritasverband für den Rhein-Sieg-Kreis e.V.
Ansprechpartner: Herr Pöplau
Tel.-Nr. (02241) 1209-302
2.
Diakonisches Werk Siegburg Drogenhilfe
-Zentrale und Beratungsstelle-
Ansprechpartner: Herr Wolf
Tel.-Nr.: 02241/66656
3.
Kommissariat Kriminalprävention/ Opferschutz Siegburg
Herr Seeger
Tel.-Nr.: 02241/541-4715
4.
Kriminalkommissariat 41 Siegburg
Ansprechpartner: Herr Krist
Tel.-Nr.: 02241/541-4411

Weitere Informationen sind im Rathaus, Tel.-Nr.: 02295/4925, erhältlich.

SOZIALPSYCHIATRISCHES ZENTRUM

Sozialpsychiatrisches Zentrum Eitorf/Siebengebirge
Kontakt- und Beratungsstelle des SPZ Eitorf in der Gemeinde Ruppichteroth

Jeden Mittwoch findet in den Räumen der evangelischen Kirchengemeinde, Burgstraße 8, 53809 Ruppichteroth
die Kontakt- und Beratungsstelle von 14.00 - 17.00 Uhr statt (andere Zeiten werden bekannt gegeben und/oder erfolgen per Aushang).

Sozialpsychiatrisches Zentrum
Eitorf/Siebengebirge
Tagesstätte und Kontaktstelle
Siegstraße 16, 53783 Eitorf/Sieg,
Tel.-Nr.: 02243-82670
E-Mail: Kobe@awo-bnsu.de

SPZ Notfalldienst Rhein-Sieg-Kreis ist unter der Nummer 02243-847580 zu erreichen.

Beratungs- und Betreuungszentrum Eitorf, Spinnerweg 51-54, 53783 Eitorf
Telefon:               02243/84758-0   
Fax :                    02243/84758-11 

Beratungszeiten:
nach Vereinbarung !

Tagesstätte & Kontaktstelle:
Siegstrasse 16, 53783 Eitorf
Telefon:       02243/82670
Fax:             02243/842794

Öffnungszeiten:
montags         11.30 - 14.30 Uhr: Brunch, Offene Angebote
donnerstags   15.00 - 19.00 Uhr: Offener Treff
Jeden 2. Samstag  9.30 - 12.00 Uhr
(Möglichkeit zum gemeinsamen Frühstück)
       

Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“
Das Hilfetelefon ist das erste Beratungsangebot in Deutschland, das barrierefrei, kostenlos und vertraulich rund um die Uhr erreichbar ist. Die mehr als 60 Fachberaterinnen sind wie folgt erreichbar:
Telefon: 08000 116 016 sowie
über Chat und E-Mail auf der Website www.hilfetelefon.de.
Sie unterstützen jedoch nicht nur gewaltbetroffene Frauen, sondern beraten auch Familienmitglieder, Freunde und Fachkräfte. Jederzeit können Dolmetscherinnen für 15 Sprachen zugeschaltet werden.


Sprechstunden der Sozialarbeiter des Jugendhilfezentrums Neunkirchen-Seelscheid,
zuständig für die Gemeinde Ruppichteroth

Seit dem 1. Oktober 2012 sind für die Gemeinde Ruppichteroth zwei neue Bezirkssozialarbeiter des Jugendhilfezentrums Neunkirchen-Seelscheid tätig.
Frau Wagner ist für Ruppichteroth Zentrum sowie für die Ortsteile Harth, Köttingen und Oeleroth zuständig, Frau Schlüssel für Schönenberg und Winterscheid.
Die Sprechstunde von Frau Wagner findet donnerstags in der Zeit von 14:00 - 15:00 Uhr in den Räumlichkeiten des Ökumenischen Familienzentrums „Unter`m Regenbogen“, Am Kindergarten 4, statt.
Die Sprechstunde von Frau Schlüssel ist donnerstags von 14:00 - 15:00 Uhr im Rathaus in Schönenberg. Außerhalb der Sprechstunde sind die Mitarbeiter des Jugendhilfezentrums unter folgenden Rufnummern zu erreichen:
Frau Wagner: 02247/9215-5518,
Frau Schlüssel: 02247/9215-5528.

Außerhalb dieser Sprechzeiten und der Öffnungszeiten des Jugendhilfezentrums steht für dringende Meldungen in Sachen Kindeswohl die Feuer- und Rettungsleitstelle unter der Ruf-Nr. 112 zur Verfügung


N e u b ü r g e r b e a u f t r a g t e r

Persönlicher Ansprechpartner für alle Zugewanderten ist der Neubürgerbeauftragte des Rhein-Sieg-Kreises, Ludwig Neuber. Er bietet nach telefonischer Vereinbarung
Sprechstunden an. Termine können mit ihm telefonisch unter der Rufnummer 02295/902318 oder 0160/8230810 oder per E-Mail an ludwig@neuber.de vereinbart werden. Der Kontakt kann auch über das Kommunale Integrationszentrum des Rhein-Sieg-Kreises, - Der Landrat -, Kaiser-Wilhelm-Platz 1, 53721 Siegburg, Telefon 02241 /13-2107, E-Mail: integration@rhein-sieg-kreis.de hergestellt werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Notarsprechtag in Ruppichteroth


Der nächste Sprechtag von Herrn Notar Stefan Wegerhoff, Hennef, findet am Freitag,
dem 2. März 2018, in der Zeit von 9.00 – 11.30 Uhr, im Rathaus in Schönenberg,
Zimmer 121, statt.

Um Wartezeiten im Rahmen des Sprechtages zu vermeiden, wird um Terminvereinbarung beim Notariat in Hennef unter der Telefon-Nummer 02242 / 92410 gebeten.

Die weiteren Notarsprechtage werden rechtzeitig im Mitteilungsblatt bekanntgegeben.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aus Rat und Verwaltung

 

 

 

 

Ordnungsbehördliche Verordnung
über die Verkürzung der Sperrzeiten im Gebiet
der Gemeinde Ruppichteroth
vom 20.02.2018

     Aufgrund des § 3 der Verordnung zur Übertragung von Ermächtigungen, zur Regelung von Zuständigkeiten und Festlegungen auf dem Gebiet des Gewerberechts (Gewerberechts-verordnung - GewRV) vom 17. November 2009 (GV. NRW. S. 626/SGV. NRW. 7101), zuletzt geändert durch Verordnung vom 4. April 2017 (GV. NRW. S. 395) und der §§ 25 ff. des Gesetzes über Aufbau und Befugnisse der Ordnungsbehörden (Ordnungsbehördengesetz - OBG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Mai 1980 (GV. NRW. S. 528/
SGV. NRW. 2060), zuletzt geändert durch Gesetz vom 6. Dezember 2016 (GV. NRW. S. 1062) wird von der Gemeinde Ruppichteroth als örtliche Ordnungsbehörde aufgrund des Beschlusses des Rates der Gemeinde Ruppichteroth vom 19.02.2018 für die Gemeinde Ruppichteroth folgende ordnungsbehördliche Verordnung erlassen:

§ 1

Gemäß § 3 Abs. 4 und Abs. 5 GewRV wird der Beginn der Sperrzeit für Jahrmärkte, Kirmesveranstaltungen, Volksfeste und ähnliche Veranstaltungen in den Nächten von Freitag auf Samstag und von Samstag auf Sonntag auf 3:00 Uhr, in den Nächten von Sonntag auf Montag und von Montag auf Dienstag auf 1:00 Uhr festgesetzt.

§ 2

Diese Verordnung tritt eine Woche nach dem Tag ihrer Verkündung in Kraft.
Ihre Geltungsdauer endet mit Ablauf des 02.03.2038.


Bekanntmachungsanordnung

Die Ordnungsbehördliche Verordnung über die Verkürzung der Sperrzeiten im Gebiet der Gemeinde Ruppichteroth wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften
der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) beim Zustandekommen dieser Verordnung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend
gemacht werden kann, es sei denn,

    a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,
    b) diese Verordnung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,
    c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder
    d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ordnungsbehördliche Verordnung
über allgemeine Ausnahmen vom Verbot ruhestörender Betätigungen
während der Zeit der Nachtruhe im Gebiet der Gemeinde Ruppichteroth
vom 20.02.2018


     Aufgrund des § 9 Abs. 3 des Gesetzes zum Schutz vor Luftverunreinigungen, Geräuschen und ähnlichen Umwelteinwirkungen (Landes-Immissionsschutzgesetz - LImschG) vom
18. März 1975 (GV. NRW. S. 232/SGV. NRW. 7129), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. September 2016 (GV. NRW. S. 790) und der §§ 25 ff. des Gesetzes über Aufbau und Befugnisse der Ordnungsbehörden (Ordnungsbehördengesetz - OBG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Mai 1980 (GV. NRW. S. 528/SGV. NRW. 2060), zuletzt geändert durch Gesetz vom 6. Dezember 2016 (GV. NRW. S. 1062) wird von der Gemeinde Ruppichteroth als örtliche Ordnungsbehörde aufgrund des Beschlusses des Rates
der Gemeinde Ruppichteroth vom 19.02.2018 für die Gemeinde Ruppichteroth folgende ordnungsbehördliche Verordnung erlassen:

§ 1

(1)
Für die nachfolgend aufgelisteten Großveranstaltungen wird gemäß § 9 LImschG wegen des Vorliegens eines besonderen öffentlichen Bedürfnisses in den Nächten von Freitag auf Samstag und von Samstag auf Sonntag in der Zeit von 22:00 Uhr bis
3:00 Uhr und in den Nächten von Sonntag auf Montag und von Montag auf Dienstag
in der Zeit von 22:00 Uhr bis 1:00 Uhr eine Ausnahme von der generellen Nachtruheregelung des § 9 Abs. 1 LImschG getroffen:

 - Historische Rheinische Christophorus-Fahrt in Schönenberg
 - Summer Night Factory-Party in Ruppichteroth
 - Fest der Freiwilligen Feuerwehr, Löschzug Winterscheid
 - Fest der Freiwilligen Feuerwehr, Löschzug Ruppichteroth
 - Kirmes in Schönenberg
 - Kirmes in Winterscheid
 - Kirmes in Ruppichteroth.

Für die Veranstaltung „Tanz in den Mai“ in Winterscheid gilt die Ausnahmeregelung
in der Zeit von 22:00 Uhr bis 3:00 Uhr ausschließlich in der Nacht vom 30. April
auf den 1. Mai.

(2)
Silvester und an den Karnevalstagen (Weiberfastnacht, Karnevalssamstag, Karnevalssonntag und Rosenmontag) gilt die Ausnahmeregelung in der jeweiligen Nacht von 22:00 Uhr bis 3:00 Uhr.

§ 2

(1)
Ordnungswidrig handelt, wer gegen die Regelungen des § 1 verstößt.

(2)
Die Ordnungswidrigkeit kann gemäß § 17 Abs.1 LImschG mit einer Geldbuße bis zu 5.000,00 Euro geahndet werden.

 


§ 3

(1)
Diese Verordnung tritt eine Woche nach dem Tag ihrer Verkündung in Kraft.
Ihre Geltungsdauer endet mit Ablauf des 02.03.2038.

(2)
Mit dem Tag des Inkrafttretens tritt die ordnungsbehördliche Verordnung über allgemeine Ausnahmen vom Verbot ruhestörender Betätigungen während der Zeit der Nachtruhe im Gebiet der Gemeinde Ruppichteroth vom 04.10.2005 außer Kraft.


Bekanntmachungsanordnung

Die Ordnungsbehördliche Verordnung über allgemeine Ausnahmen vom Verbot ruhestörender Betätigungen während der Zeit der Nachtruhe im Gebiet der Gemeinde Ruppichteroth wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften
der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) beim Zustandekommen dieser Verordnung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend
gemacht werden kann, es sei denn,

    a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,
    b) diese Verordnung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,
    c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder
    d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Niederschrift zur Sitzung des Hauptausschusses

      Nachstehend wird die Niederschrift über die Sitzung des Hauptausschusses des Rates der Gemeinde Ruppichteroth vom 6. Februar 2018 gemäß § 26 der Geschäftsordnung für den Rat der Gemeinde bekannt gegeben.


Öffentlicher Teil


Tagesordnungspunkt:
Ordnungsbehördliche Verordnung über die Verkürzung der Sperrzeiten im Gebiet der
Gemeinde Ruppichteroth

Der Hauptausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde, die „Ordnungsbehördliche Verordnung über die Verkürzung der Sperrzeiten im Gebiet der Gemeinde Ruppichteroth“ in der von der Verwaltung vorgelegten Fassung zu beschließen.

einstimmig


Tagesordnungspunkt:
Ordnungsbehördliche Verordnung über allgemeine Ausnahmen vom Verbot ruhestörender Betätigungen während der Zeit der Nachtruhe im Gebiet der
Gemeinde Ruppichteroth

Der Hauptausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde, die „Ordnungsbehördliche Verordnung über allgemeine Ausnahmen vom Verbot ruhestörender Betätigungen während der Zeit der Nachtruhe im Gebiet der Gemeinde Ruppichteroth“ in der von der Verwaltung vorgelegten Fassung zu beschließen.

einstimmig


Tagesordnungspunkt:
Anregung gemäß § 24 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in Verbindung mit § 5 der Hauptsatzung der Gemeinde Ruppichteroth;
hier: Gegen Abschiebungen von Asylsuchenden nach Afghanistan

Im Rahmen der inhaltlichen Prüfung gemäß § 5 Abs. 5 der Hauptsatzung der Gemeinde
Ruppichteroth stellt der Hauptausschuss fest, dass die durch den Paritätischen Landesverband Nordrhein-Westfalen, Kreisgruppe Rhein-Sieg, eingereichte Anregung verschiedener Wohlfahrtsverbände und Organisationen vom 12.12.2017 nicht in den Aufgabenbereich der Gemeinde und somit nicht in die Beschlussfassungskompetenz des Rates fällt. Eine weitergehende Überweisung der somit unzulässigen Eingabe entfällt daher.
Der Paritätische Landesverband Nordrhein-Westfalen, Kreisgruppe Rhein-Sieg, ist entsprechend zu informieren.

Zustimmung durch Mehrheitsbeschluss bei
1 Ja-Stimme des Bürgermeisters, 6 Ja-Stimmen der CDU-Fraktion, 2 Ja-Stimmen
der SPD-Fraktion, 1 Ja-Stimme der FDP-Fraktion, 1 Nein-Stimme der Fraktion
DIE LINKE

Tagesordnungspunkt:
Förderung des sozialen Wohnungsbaus
- Antrag der SPD-Fraktion vom 17.10.2017 -

Der Antrag der SPD-Fraktion vom 17.10.2017 zur Gründung einer Gesellschaft zwecks
Realisierung von sozialem Wohnungsbau in der Gemeinde Ruppichteroth ist erstmals in der Sitzung des Hauptausschusses am 29.11.2017 behandelt worden. Gemäß dem in diesem Zusammenhang gefassten Vertagungsbeschluss wurde im Hinblick auf eine mögliche Einbindung der Gemeindewerke Ruppichteroth GmbH der Geschäftsführer, Herr Hänscheid, in die stattfindende Sitzung des Hauptausschusses eingeladen.

Nach kurzer Einleitung erläutert Herr Hänscheid auf Nachfrage des Ausschussmitgliedes
Kaiser von der SPD-Fraktion, dass von seinen weiteren Ausführungen auch vertragliche
Inhalte im Rahmen der GmbH-Gründung betroffen sind, die nur in nichtöffentlicher Sitzung beraten werden können.

Der Hauptausschuss beschließt daraufhin, die Sitzung um einen nichtöffentlichen Teil zu erweitern, in welchem die Beratung zum vorliegenden Antrag der SPD-Fraktion vom 17.10.2017 fortgesetzt wird.

einstimmig


Tagesordnungspunkt:
"Der VRS-MobilPass muss langfristig über 2018 erhalten bleiben!"
- Antrag der SPD-Fraktion vom 30.11.2017 -

Ausschussmitglied Kaiser erläutert den Antrag der SPD-Fraktion vom 30.11.2017 zum Erhalt des sogenannten MobilPasses des Verkehrsverbundes Rhein-Sieg (VRS).
Nach weitergehender Diskussion verständigt sich der Hauptausschuss auf die nachstehende Beschlussfassung.

Beschluss gemäß Ziffer 1 des Antrages:
Der Hauptausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde, sich für eine Fortsetzung des Sozialtickets in Nordrhein-Westfalen auszusprechen und die Landesregierung aufzufordern, die Landeszuschüsse für den VRS-MobilPass auch über das Jahr 2018 hinaus zu garantieren und gleichzeitig die Zuschüsse entsprechend der Bedarfe zu erhöhen, um Mobilität für möglichst viele Menschen zu ermöglichen. Der Bürgermeister wird beauftragt, diesen Beschluss an den Ministerpräsidenten und dem Minister für Verkehr des Landes
Nordrhein-Westfalen zu übermitteln.

einstimmig

Beschluss zu Ziffer 2 des Antrages:
Der Hauptausschuss beschließt, die beantragte Darstellung durch die Verwaltung zu möglichen Auswirkungen bei evtl. Wegfall der Landesförderung nach 2018 für den VRS-MobilPass in einer der nächsten Sitzungen des Hauptausschusses zu vertagen, bis das Land Nordrhein-Westfalen über eine Fortsetzung des Sozialtickets und die damit verbundenen Rahmenbedingungen weitergehend entschieden hat.

einstimmig


Tagesordnungspunkt:
Kauf der Synagoge in der Wilhelmstraße in Ruppichteroth
- Antrag der SPD-Fraktion vom 15.01.2018 -

Dem Hauptausschuss wird zum vorliegenden Antrag der SPD-Fraktion vom 15.01.2018 durch die Verwaltung ein weiterer Antrag der CDU-Fraktion vom 05.02.2018 zum Kauf der Synagoge in der Wilhelmstraße in Ruppichteroth vorgelegt.
Die Anträge werden durch Ausschussmitglied Kaiser für die SPD-Fraktion und Ausschussmitglied Frau Winkler für die CDU-Fraktion erläutert.

Nachdem die weiteren Fraktionen hierzu ausgeführt haben, beschließt der Hauptausschuss auf der Grundlage der vorgenannten Anträge:

Der Bürgermeister wird beauftragt, mit allen zuständigen Stellen und auf allen entsprechenden Ebenen Kontakt aufzunehmen, um zu klären, welche öffentlichen Träger außer der Gemeinde Ruppichteroth für den Erwerb und die anschließende öffentliche Nutzung der ehemaligen Synagoge in Ruppichteroth interessiert werden können.
Ferner soll durch den Bürgermeister geprüft werden, welche Förderstellen und Fördermittel der Gemeinde oder anderen öffentlichen Trägern zum Erwerb und zum Ausbau,
sowie nach dem Erwerb des Gebäudes, eventuell auch zu dessen Unterhaltung, zur Verfügung stehen.
Vorsichtshalber sollte das Gebäude durch die Gemeinde erworben werden, um danach über die endgültige Trägerschaft und Nutzung zu entscheiden. Für diese Entscheidung ist ein
Finanzierungsplan durch die Verwaltung vorzulegen.
Darüber hinaus wird der Bürgermeister beauftragt, die Ausübung eines gesetzlichen Vorkaufsrechts zu prüfen.

einstimmig


Nichtöffentlicher Teil

Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung wurde über folgenden Tagesordnungspunkt beraten bzw. beschlossen:

    • Förderung des sozialen Wohnungsbaus
- Antrag der SPD-Fraktion vom 17.10.2017 -

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Niederschrift zur Sitzung des Ausschusses für Jugend, Familie und Senioren

      Nachstehend wird die Niederschrift über die Sitzung des Ausschusses für Jugend, Familie und Senioren des Rates der Gemeinde Ruppichteroth vom 7. Februar 2018 gemäß § 26 der Geschäftsordnung für den Rat der Gemeinde bekannt gegeben.

Öffentlicher Teil

Tagesordnungspunkt:
Bericht aus dem Arbeitskreis „Senioren und behinderte Menschen“

Frau Dorn, Sprecherin des Arbeitskreises „Senioren und behinderte Menschen“, verweist auf die Sitzung des Ausschusses vom 4. Dezember 2017. Seit dem haben sich keine Neuerungen ergeben.
Sie erwähnt in diesem Zusammenhang das Projekt „Mittagstisch für Senioren“ in der Mensa der Sekundarschule am Standort Ruppichteroth. Bürgermeister Loskill erklärt hierzu seine Unterstützung.

Des Weiteren berichtet Frau Dorn über die in diesem Jahr stattgefundenen Veranstaltungen des Cafés Alte Schule und gibt einen Ausblick auf die Aktivitäten im laufenden Jahr.

Anschließend beantwortet Frau Dorn die Fragen der Ausschussmitglieder.

Der Ausschuss für Jugend, Familie und Senioren nimmt den aktuellen Bericht über die Arbeit des Arbeitskreises „Senioren und behinderte Menschen“ zur Kenntnis.


Tagesordnungspunkt:
Bericht aus dem Arbeitskreis „Flüchtlingshilfe Ruppichteroth“

Herr Klaus Schramm als leitender Koordinator des Arbeitskreises „Flüchtlingshilfe Ruppichteroth“ berichtet dem Ausschuss aus der aktuellen Arbeit des Arbeitskreises und über das große Engagement der ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer.

Er geht in dieser Sitzung auf die Kinder und Jugendlichen aus dem Kreise der Flüchtlinge ein und teilt dem Ausschuss mit, dass alle in den örtlichen Kindergärten und Schulen untergebracht werden konnten.

Anschließend beantwortet Herr Schramm die Fragen der Ausschussmitglieder.

Der Ausschuss für Jugend, Familie und Senioren nimmt den aktuellen Bericht über die Arbeit des Arbeitskreises „Flüchtlingshilfe Ruppichteroth“ zur Kenntnis.


Tagesordnungspunkt:
Katholischer Kindergarten Sankt Servatius in Winterscheid
hier: Beschluss zur Durchführung des Erweiterungsbaus

Herr Paul von der Zacharias Planungsgruppe erläutert dem Ausschuss den geplanten Erweiterungsbau.
Nach Beratung im Ausschuss über die geplante Heizungsanlage in Form einer Luft-Wasser-Wärme-Pumpe wird angeraten, den zuständigen Fachplaner zu bitten, alternative Heizungsmodelle zu prüfen und die Vor- und Nachteile gegenüberzustellen.

Der Ausschuss für Jugend, Familie und Senioren empfiehlt dem Rat der Gemeinde zu beschließen, die Erweiterung des Katholischen Kindergartens Sankt Servatius in Winterscheid, Herrnsteinstraße 4, 53809 Ruppichteroth, auf der Grundlage der in der heutigen Sitzung des Ausschusses vorgestellten Planung unter dem Vorbehalt der beantragten Förderung durchzuführen.

Des Weiteren beauftragt der Ausschuss für Jugend, Familie und Senioren die Verwaltung, die Planung der Heizungsanlage zu überprüfen und Alternativen vorzustellen.

einstimmig


Nichtöffentlicher Teil

Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung wurde über folgenden Tagesordnungspunkt beraten bzw. beschlossen:

    • Katholischer Kindergarten Sankt Servatius in Winterscheid;
hier: Vergabe von Architektenleistungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Niederschrift zur Sitzung des Ausschusses für Schule und Sport

      Nachstehend wird die Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule und Sport des Rates der Gemeinde Ruppichteroth vom 6. Februar 2018 gemäß § 26 der Geschäftsordnung für den Rat der Gemeinde bekannt gegeben.


Öffentlicher Teil


Tagesordnungspunkt:
Grundschulverbund Winterscheid/Schönenberg
- Hauptstandort Winterscheid -;
hier: Beschluss zur Durchführung des Erweiterungsbaus

Herr Architekt Paul von der Zacharias Planungsgruppe aus Sankt Augustin stellt die
Entwurfsplanung zur Erweiterung der Grundschule in Winterscheid vor und beantwortet in diesem Zusammenhang die Fragen der Ausschussmitglieder.

Der Ausschuss für Schule und Sport empfiehlt dem Rat der Gemeinde, die Erweiterung der Grundschule in Winterscheid, Pastoratsstraße 2, 53809 Ruppichteroth, auf der Grundlage der in der Sitzung des Ausschusses für Schule und Sport am 06.02.2018 vorgestellten Planung durchzuführen.

einstimmig