Nachrichten

 

 

 

- Herzliche Weihnachtsgrüße und Grußwort zum Neuen Jahr
- 28. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich „Winterscheid Nord“
- Es begann im Bröltal, in Schönenberg...Part IV
- Sportlerehrung der Gemeinde Ruppichteroth für das Jahr 2017
- 1. Erweiterung der Satzung für die Ortslage Hatterscheid
- Stellenausschreibung
- Bereitschaftsdienste

 

 

 

 

Herzliche Weihnachtsgrüße und Grußwort zum Neuen Jahr


Liebe Bürgerinnen und Bürger,

der anstehende Jahreswechsel bietet die Gelegenheit zur einer Atempause, zum Innehalten mit einem Rückblick auf das vergangene Jahr als auch mit einem vorausschauendem Blick auf das Neue Jahr.
Das ablaufende Jahr 2017 war bedingt durch die Landtags- und Bundestagswahlen mit dem Aufbegehren des fremdenfeindlichen Gedankenguts ein sorgenreiches Jahr, aber letztlich können wir auf unserer kommunalen Ebene in der Gemeinde Ruppichteroth feststellen, dass der gute, demokratische Zusammenhalt in der Bevölkerung solchem Wirken keine Chancen bietet. Letztlich können wir mit dem Erreichten zufrieden sein. Vieles konnte in gemeinschaftlicher Arbeit bewegt werden. In vielen Aktionen stand das Motto im Vordergrund: „Gemeinsam gelingt vieles - gemeinsam leben wir weiter das Wir-Gefühl“.

Bei einem Jahresrückblick stellt man immer gerne die positiven Ereignisse und Erfolge in den Vordergrund. Aber in unserem Alltag ist die Welt nicht immer heil. Das gilt im persönlichen Lebensbereich, wo uns Krankheit einschränkt, wo wir Einsamkeit spüren, wo uns der Tod eines lieben Menschen traurig macht. Viele Bürgerinnen und Bürger haben in diesem Jahr solche Erfahrungen gemacht, und ich wünsche Ihnen allen, dass sie Trost finden und zuversichtlich nach Vorne schauen können.

Blicken Sie zuversichtlich mit mir auf das Jahr 2018, wir haben doch Anlass dazu. Im bald zurückliegendem Jahr wurde in Ruppichteroth doch Einiges bewegt – durch ehrenamtlichen Einsatz von Bürgerinnen und Bürgern, durch gute Rats- und Verwaltungsarbeit. In allen drei Hauptorten stehen weiterhin viele Projekte an, die der guten Weiterentwicklung unserer Kommune dienen. Es sind Maßnahmen in der Wohn- und Seniorenbebauung vorgesehen, die uns noch familienfreundlicher machen und auf die Bedürfnisse von Familien, älteren und behinderten Menschen eingehen.
Zum Jahreswechsel bedanke ich mich bei Ihnen allen, die in diesem Jahr wieder zum Wohle unserer Gemeinde mitgewirkt und sich eingebracht haben. Ganz gleich auf welche Weise – ob ehrenamtlich im Verein, in den Kirchengemeinden, in einer Initiative, in gemeinnützigen Organisationen oder an anderer Stelle. Ihr persönlicher Einsatz ist eine tragende Säule unserer Gesellschaft und ein wertvolles Beispiel bürgerlichen Engagements. Helfen Sie auch in den nächsten Monaten und Jahren mit Ihrem Einsatz weiter mit, dass wir unsere gemeinsamen Ziele für die Gemeinde Ruppichteroth auch in wirtschaftlich und finanziell nicht einfachen Zeiten erreichen können.

Nehmen Sie sich in den nächsten Tagen eine Auszeit vom Alltagstrott, steigen Sie aus der tagtäglichen Routine aus und schalten Sie einfach mal ab. Genießen Sie die geschenkte Zeit und öffnen Ihr Herz für Ruhe und Gelassenheit – so wie ich es mir vorgenommen habe.

Ich wünsche Ihnen sowie Ihren Familien und Freunden ein ruhiges, erholsames und schönes Weihnachtsfest sowie ein gutes und erfolgreiches Neues Jahr.
Bleiben Sie gesund!

Es grüßt Sie im Dezember 2017 herzlichst
Ihr Bürgermeister

Mario Loskill

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Amtliche Bekanntmachung

 

über die öffentliche Auslegung der

28. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich „Winterscheid Nord“ und der

1. Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 3.01 Winterscheid-Ortslage

 

 

In der Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung der o.g. Bauleitpläne vom 8. Dezember diesen Jahres wurde versäumt, auf die Möglichkeit hinzuweisen, die Unterlagen der öffentlichen Auslegung im Internet einsehen zu können. Aus diesem Grund wird die öffentliche Auslegung hiermit erneut bekannt gemacht und die Offenlagefrist entsprechend verlängert.

 

Der Ausschuss für Planung und Umweltschutz des Rates der Gemeinde Ruppichteroth hat in seiner Sitzung am 28.11.2017 beschlossen, die 28. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich „Winterscheid-Nord“ und die 1. Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 3.01 Winterscheid-Ortslage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.

 

Mit der Erweiterung werden in der vorhandenen Wohnbauflächendarstellung des Flächennutzungsplanes kleinere Wohngruppen mit Einfamilien- und Doppelhäusern ermöglicht, die den Ortsrand individuell abrunden. Die Entsorgung des anfallenden Niederschlagswassers ist in einer nördlich angrenzenden Versickerungsmulde geplant. Um diese Versickerungsanlage auch in dem Flächennutzungsplan darstellen zu können, wird dieser in einem Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB geändert.

 

Die 28. Änderung des Flächennutzungsplans und die 1. Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 3.01 Winterscheid-Ortslage nebst den jeweiligen Begründungen mit den Umweltberichten, weiteren umweltbezogenen Informationen sowie die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen aus den frühzeitigen Beteiligungsverfahren liegen in der Zeit vom

 

2. Januar 2018 bis einschließlich 2. Februar 2018

 

öffentlich aus. In diesem Zeitraum können die Unterlagen während folgender Zeiten

Mo. – Fr. 8.30 – 12.00 Uhr, Di. 14.00 – 17.00 Uhr und Do. 14.00 – 18.00 Uhr

im Rathaus der Gemeinde Ruppichteroth, Rathausstraße 18 (Rathaus in Schönenberg), Erdgeschoss, Zimmer Nr. 106, eingesehen werden. Auf Wunsch wird die Planung erläutert.

Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung zur Offenlage sowie die o.g. Unterlagen, die im Rathaus öffentlich ausliegen, können zudem im Internet unter der Adresse
http://www.ruppichteroth.de/cms122a/aktuell/amtliche_bekanntmachungen/beteiligungen_der_oeffentlichkeit_nach_baugesetzbuch/ eingesehen werden. Darüber hinaus können Sie über ein zentrales Internetportal des Landes unter www.uvp.nrw.de die Unterlagen einsehen.

 

Während der Auslegungsfrist können von der Öffentlichkeit Stellungnahmen schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die

o.g. Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben können.

 

Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:

 

  • Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB.

  • Artenschutzfachliche Vorprüfung (ASP-Stufe I), ob und in welcher Art und Intensität geschützte/planungsrelevante Arten betroffen sein könnten.

  • Umweltbericht zu der Flächennutzungsplanänderung und zu der Bebauungsplanerweiterung, die sich u.a. mit folgenden Themen/Schutzgütern befassen:

 

Schutzgut

Quelle

Empfindlichkeit

Betroffenheit

Mensch und seine Gesundheit/ Bevölkerung

Umweltbericht

 

Allgemeine Erfahrungswerte zur Verkehrsbelastung

gering - mittel

  • Geringe Wohnumfeldfunktion aufgrund landwirtschaftlicher Nutzung

  • Mittlere Erholungsfunktion. Feldwege können der Wochenend- und Feierabenderholung dienen.

nicht erheblich

  • Baubedingte Belastung durch Baustellenverkehr (Lärm, Staubimmissionen, Abgase) können durch Vermeidungsmaßnahmen minimiert werden

  • Verkehrsbelastung durch spätere Nutzung führt nach Erfahrungswerten zu keiner erheblichen zusätzlichen Belastung

Tiere/ Pflanzen/ Biologische Vielfalt

Umweltbericht

 

Fachbeitrag Artenschutz

 

FFH-Vorprüfung

gering

  • Inanspruchnahme von artenarmer Intensiv-Fettwiese und Feldwegen mit geringer ökologsicher Bedeutung

  • Keine Fortpflanzungs- und Ruhestätten von besonders geschützten Arten

  • Keine essentiellen Nahrungshabitate von besonders geschützten Arten

  • FFH-Gebiet in 90 m Entfernung

nicht erheblich

  • Verlust von Biotoptypen sehr geringer bis geringer Bedeutung

  • Eingriff ist nicht erheblich jedoch nachhaltig

  • Anlage einer Landschaftshecke im Übergang zum natürlichen Landschaftsraum

  • Herstellung von Gartenfläche und Pflanzung von Laubbäumen auf den nicht überbaubaren Grundstücksflächen

  • Entwicklung der Versickerungsmulde zu einer extensiven Gras- und Krautflur

  • Kompensation des verbleibenden Eingriffs über das Ökokonto Reich

  • Artenschutzrechtlich relevante Verbotstatbestände gem. § 44 BNatSchG ergeben sich nicht

  • Keine erheblichen nachteiligen Beeinträchtigungen des FFH-Gebietes „DE-5110-301 Brölbach“

Boden

Umweltbericht

 

mittel – hoch

  • natürliche, z. T. schutzwürdigen Böden

  • Vorbelastung durch intensive Landwirtschaft

teilweise erheblich

  • Verlust von Bodenfunktionen von natürlichen, z. T schutzwürdigen Böden durch Bodenumlagerung und Überbauung/Versiegelung.

  • Sichern des Oberbodens und fachgerechte Lagerung zur Wiederverwendung

  • Komplementärer Ausgleich mit Biotopfunktionen über das Ökokonto Reich

Wasser

Umweltbericht

 

Ingenieurgeologische Untersuchungen Büro Bohné

gering

  • Keine Oberflächengewässer innerhalb des Vorhabensbereiches

  • Grundwasserflurabstand von mind. 1,50 m

nicht erheblich

  • Das Niederschlagswasser wird in eine Versickerungsmulde nördlich der Bebauung eingeleitet

  • Die Versickerungsfähigkeit des Niederschlagswasser ist nachgewiesen

  • Überschüssiges Niederschlagswasser kann gedrosselt in die vorhandene Vorflut abgeleitet werden

 

 

 

Schutzgut

Quelle

Empfindlichkeit

Betroffenheit

Klima/ Luft

Umweltbericht

gering

  • Keine bedeutenden klimatisch bedingten Schutzfunktionen erkennbar

nicht erheblich

  • Die Überbauung/Versiegelung führt nicht zu einer erheblichen Veränderung der lokalklimatischen Verhältnisse

  • Keine Erhöhung der Lufttemperatur und Verminderung der Frischluftproduktion

  • Baubedingte Staubentwicklung kann minimiert werden

  • KFZ-bedingte Schadstoffausstöße werden nicht erheblich erhöht

Landschaft

Umweltbericht

mittel

  • Vorhabensbereich grenzt im Süden an Landschaftsschutzgebiet

  • Gebiet gut einsehbar

  • Vorbelastung durch 10kV Freileitung

nicht erheblich

  • Das Landschaftsbild wird verändert

  • Anpassung der Bauweise an vorhandene Wohnbebauung

  • Eingrünung der Bebauung mit Landschaftshecke und Gartenflächen mit Laubbäumen

Fläche

Umweltbericht

mittel

  • Neuversiegelung

  • Beanspruchung von Landwirtschaftlicher Fläche

teilweise erheblich

  • Keine Zerschneidung/Fragmentierung von Flächen

  • Neuversiegelung

  • Erweiterung der Wohnbaufläche ohne Beanspruchung von landwirtschaftlicher Fläche in Winterscheid nicht möglich

  • Wegfall von 11.520 m² landwirtschaftlicher Fläche wird nicht als existenzbedrohlich angesehen

  • Betroffene Fläche ist zum Großteil in FNP als Wohnbaufläche ausgewiesen.

Kultur- und Sachgüter

Umweltbericht

keine

  • Keine Kultur- und Sachgüter im Vorhabensbereich

nicht erheblich

  • Keine Betroffenheit

Wechsel-wirkungen

Umweltbericht

keine

nicht erheblich

  • Keine Wechselwirkungen über die beschriebenen Vorbelastungen hinaus

 

  • Hydrogeologisches Gutachten vom 03.03.2017 des Ingenieurgeologischen Büros Bohné.

 

Folgende wesentliche umweltbezogenen Stellungnahmen im Sinne von § 3 Abs. 2 BauGB liegen mit öffentlich aus:
 

  • Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung gem. § 3 Absatz 1 und § 4 Absatz 1 BauGB bspw.:

    • Stellungnahme der Bezirksregierung Köln zu schädlicher Umwelteinwirkungen durch elektromagnetische Felder durch die Mittelspannungsfreileitung.
      Hinweis: Die Mittelspannungsfreileitung wird zu Baubeginn erdverkabelt.

    • Stellungnahme des Rhein-Sieg-Kreises zum Natur-, Landschafts-, Arten-, Bodenschutz und Nutzung erneuerbarer Energien.

    • Stellungnahme der Bezirksregierung Düsseldorf zu Kampfmitteln.

    • Stellungnahme der Landwirtschaftskammer zur Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Flächen und Eingriffsregelungen.

    • Stellungnahme des Aggerverbandes zur Niederschlagswasserentwässerung.

    • Stellungnahme des Straßenverkehrsamtes des Rhein-Sieg-Kreises zur verkehrlichen Erschließung.

 

Soweit in diesem Bebauungsplan Bezug genommen wird auf technische Regelwerke – DIN-Vorschriften, RAL-Farben sowie Richtlinien anderer Art-, so werden diese zu jedermanns Einsicht bei der v.g. auslegenden Stelle bereitgehalten.

 

 

Für die 28. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Ruppichteroth ist eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

 

Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB erfolgt parallel zur öffentlichen Auslegung.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Es begann im Bröltal, in Schönenberg...Part IV

Ende der 40er Jahre wurde in Schönenberg, Amt Ruppichteroth, der Motorsportclub Schönenberg (CMS/MSC) gegründet.  Damals wurde zum einen, unter großer ehrenamtlicher Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger, eine Motocross-Strecke gebaut, die weit über die Region hinaus großes Ansehen genoss. Zum anderen zelebrierte der Verein eine Fahrzeugsegnung, die Christophorus-Segnung. Noch heute erzählt man sich davon, aber nicht nur mit Wehmut.
 
Es geht weiter im Bröltal von Schönenberg durch die rheinisch-bergische Region....
2012, 2014, 2016 rauschten wunderschöne Oldtimer durch unsere Heimat. Auch diesmal kamen tausende Besucher nach Schönenberg, um altes, glänzendes Blech zu bestaunen, zu fachsimpeln oder auch einfach den einzigartigen Flair zu geniessen. Als besonderes Oldtimerevent hat sich die Historische Rheinische Christophorus-Fahrt weit über die Grenzen der kleinen Gemeinde Ruppichteroth einen Namen gemacht. Warum? Hier tickt die Uhr noch oftmals so, wie vor Jahrzehnten. Hier arbeiten Ehrenamtliche, Vereine, die Gemeinde, die Bürgerinnen und Bürger Hand in Hand, um ihren Gästen etwas Einzigartiges zu bieten. Überzeugen Sie sich selbst, kein Event von der Stange, sondern eines, wo Herzblut das Wichtigste ist!
 
Es wird gestartet....
Im Minutentakt starten die automobilen Schätze unserer Oldtimerfreunde am Samstag, 26. Mai 2018, ab 10.00 Uhr in Schönenberg. Fernab von Hektik und Stress – dennoch ein wenig mit motorsportlichem Ehrgeiz – erwartet unsere Gäste eine spannende Tour durch unsere wunderschöne Heimat. Wir zeigen Ihnen die unterschiedlichsten Gesichter unserer rheinisch-bergischen Region, versteckte „Malerwinkel“, aber auch die Weiten unserer Berg- und Tallandschaften. Wir lieben unsere Heimat und hoffen, dass der Funke überspringt.
Am Nachmittag erwarten wir die Oldtimer in Schönenberg zurück, begrüßen sie mit der traditionellen Christophorus-Segnung. Der Tag endet mit einem Kulturprogramm im Ort und Open Air Konzerten. Am Sonntag, 27. Mai 2018 warten weitere Attraktionen und ein großes Rahmenprogramm auf Sie.
 
„Seien Sie unser Gast – seien Sie unsere Königin, unser König!“
Die Gemeinde Ruppichteroth mit Bürgermeister Mario Loskill, der Bröltaler Sportclub BSC 03, das Organisationsteam, die vielen ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer und nicht zuletzt die Schönenbergerinnen und Schönenberger freuen sich, Sie bei uns willkommen zu heißen.
 
Nehmen Sie teil an unserer Touristischen Oldtimerausfahrt (Klassifizierung nach FIVA Reglement) oder dem Concours d`Elegance. Oder schauen Sie, was wir noch in Schönenberg zu bieten haben: Oldtimer aus 125 Jahren Automobilhistorie; Ausstellung Historischer Rennmotorräder; Historische Feuerwehrfahrzeuge; Oldtimer Traktorentreffen; Markenclubtreffen; US CAR Treffen; Historische Bilderausstellung „Motorsport in Schönenberg“; Technische Motorradausstellung; Gedenkmedaille Historische Rheinische Christophorus-Fahrt 2018; Benzingespräche; Slotcar-Rennen um die Bröltal-Trophy; Kulturelles Rahmenprogramm an beiden Festtagen; Open Air Konzerte
u.v.m.
Infos unter: www.christophorusfahrt.de

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sportlerehrung der Gemeinde Ruppichteroth für das Jahr 2017

Der Rat der Gemeinde Ruppichteroth hat in seiner Sitzung am 09.12.2010 Richtlinien beschlossen, nach denen Personen aus ortsansässigen Vereinen und Schulen (diese wurden gesondert angeschrieben) und Einwohner der Gemeinde Ruppichteroth geehrt werden können, die besondere sportliche Leistungen erbracht oder sich in besonderer Weise um den Sport in der Gemeinde verdient gemacht haben.

Die Richtlinien nebst Meldezettel liegen im Rathaus, Zimmer Nr. 104, aus. Sie können auch per Email unter karina.karkalis@ruppichteroth.de angefordert werden.

Vorschläge bitte ich bis zum 31.01.2018 einzureichen.

Die Ehrung findet am 26. Mai 2018 im Rahmen der Historischen Rheinischen Christophorus-Fahrt statt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Amtliche Bekanntmachung

über die öffentliche Auslegung der
1. Erweiterung der Satzung für die Ortslage Hatterscheid

Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634).


In der Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des o.g. Bauleitplans vom 8. Dezember diesen Jahres wurde versäumt, auf die Möglichkeit hinzuweisen, die Unterlagen der öffentlichen Auslegung im Internet einsehen zu können. Aus diesem Grund wird die öffentliche Auslegung hiermit erneut bekannt gemacht und die Offenlagefrist entsprechend verlängert.

Der Ausschuss für Planung und Umweltschutz des Rates der Gemeinde Ruppichteroth hat in seiner Sitzung am 28. November 2017 beschlossen, den Entwurf der 1. Erweiterung der Satzung für die Ortslage Hatterscheid gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.

Ziel des Verfahrens ist es, mit der Einbeziehung eines ca. 4.500 qm großen Teilstücks in die Satzung die Bebauung mit weiteren Einfamilien- und Doppelwohnhäusern zu ermöglichen.

Für die Aufstellung der Entwicklungssatzung können die Verfahrenserleichterungen des
§ 13 BauGB in Anspruch genommen werden. In dem vereinfachten Verfahren wird von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB
abgesehen (frühzeitige Bürger- und Trägerbeteiligung). Ferner ist die Umweltprüfung
inklusive der Erstellung des Umweltberichtes nicht erforderlich (§ 13 Abs. 3 BauGB).

Der Entwurf der 1. Erweiterung der Satzung nebst Begründung sowie der „Landschaftspflegerische Fachbeitrag“ und die „Artenschutzprüfung Stufe 1“ liegen in der Zeit vom

2. Januar 2018 bis einschließlich 2. Februar 2018

öffentlich aus. In diesem Zeitraum können die Unterlagen während folgender Zeiten
Mo. – Fr. 8.30 – 12.00 Uhr, Di. 14.00 – 17.00 Uhr und Do. 14.00 – 18.00 Uhr
im Rathaus der Gemeinde Ruppichteroth, Rathausstraße 18 (Rathaus in Schönenberg),
Erdgeschoss, Zimmer Nr. 106 eingesehen werden. Auf Wunsch wird die Planung erläutert.

Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung zur Offenlage sowie die o.g. Unterlagen, die im Rathaus öffentlich ausliegen, können zudem im Internet unter der Adresse http://www.ruppichteroth.de/cms122a/aktuell/amtliche_bekanntmachungen/beteiligungen_der_oeffentlichkeit_nach_baugesetzbuch/ eingesehen werden. Darüber hinaus können Sie über ein zentrales Internetportal des Landes unter www.uvp.nrw.de die Unterlagen einsehen.

Während der Auslegungsfrist können von der Öffentlichkeit Stellungnahmen schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den
o.g. Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

 

Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:
    • Artenschutzprüfung Stufe 1 (ASP-Stufe 1), ob und in welcher Art und Intensität geschützte/planungsrelevante Arten betroffen sein könnten.
    • Landschaftspflegerischer Fachbeitrag, der die Schutzgüter und das Ergebnis der Artenschutzvorprüfung zusammenfasst und die Art und den Umfang der zu erwartenden Eingriffe ermittelt und die Auswirkungen der Planung auf die Landschaftspotenziale / Schutzgüter benennt sowie darüber hinaus mittels Bilanzierung den notwendigen Umfang landschaftspflegerischer Maßnahmen und Ausgleichsmaßnahmen außerhalb des Plangebietes ermittelt und konkret benennt.


Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB erfolgt parallel zur öffentlichen Auslegung.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stellenausschreibung


Die Gemeinde Ruppichteroth sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt

eine Mitarbeiterin/einen Mitarbeiter
für das Sachgebiet 2.2 „Soziale Hilfen“


Das Aufgabengebiet umfasst insbesondere
die vollumfängliche Sachbearbeitung aller im Bereich des Sozialamts anfallenden Arbeiten (SGB XII, Asylbewerberleistungsgesetz, Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen, Wohngeld, Bildungs- und Teilhabepaket, Pflegeberatung).

Eine spätere Änderung oder Erweiterung des Aufgabengebietes bleibt vorbehalten.


Sie sollten folgende Voraussetzungen erfüllen:
    • Erfolgreich abgeschlossenen Angestelltenlehrgang II (Verwaltungsfachwirtin/Verwaltungsfachwirt)
oder Befähigung für die Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt (früher: gehobener allgemeiner Verwaltungsdienst)
    • Grundlegende Kenntnisse des Sozialrechts
    • Praktische Berufserfahrung in dem Aufgabenbereich
    • Fundierte Kenntnisse in Standardanwendungen von MS-Office
    • Bereitschaft zur Fort- und Weiterbildung in den entsprechenden Aufgabengebieten
    • Freundliches, sicheres und kundenorientiertes Verhalten, sachbezogene Kommunikation
    • Hohe Verantwortungs- und Leistungsbereitschaft
    • Selbstständiges und eigenverantwortliches Arbeiten
    • Zuverlässigkeit, Belastbarkeit und Flexibilität
    • Durchsetzungsvermögen und Verhandlungsgeschick
    • Teamfähigkeit
    • Gültige Fahrerlaubnis der Klasse B


Die Gemeinde Ruppichteroth bietet Ihnen eine abwechslungsreiche und verantwortungsvolle Tätigkeit in einem modernen Arbeitsumfeld.
Die Einstellung erfolgt nach den Bedingungen des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD) bzw. nach den Vorschriften des Landesbeamtengesetzes NRW (LBG NRW). Die unbefristete Stelle ist in Vollzeit zu besetzen.

Bei Rückfragen steht Ihnen der Leiter des Fachbereiches 2, Herr Sascha Seuthe, entweder unter
Telefonnummer 02295-4925 oder per E-Mail: sascha.seuthe@ruppichteroth.de zur Verfügung.

Die Chancengleichheit von Frauen und Männern, Menschen mit Behinderungen und Menschen mit Migrationshintergrund sind für uns selbstverständlich.

Bitte senden Sie Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen in Papierform bis zum
19. Januar 2018 an den

Bürgermeister der Gemeinde Ruppichteroth
-Personalamt-
Rathausstraße 18
53809 Ruppichteroth

Kosten im Zusammenhang mit einer Bewerbung bzw. einem Vorstellungsgespräch werden nicht erstattet.

Onlinebewerbungen können derzeit leider nicht entgegengenommen werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bereitschaftsdienste

Polizei-Notruf                    110
Polizeibezirksdienststelle                  02295/5425
(Sankt-Florian-Straße 8)                   
Bürgersprechstunde nach telefonischer
Vereinbarung unter der Rufnummer    0173/5624217
Feuerwehr- und Rettungsdienst:    112
Krankentransporte                                02241/19-222

GEMEINDEWERKE  RUPPICHTEROTH GmbH
  VER- UND ENTSORGUNGSBETRIEBE

Störfall – Telefon- Nummer

0800/ 7766655

Unter den o.g. Rufnummern erreichen Sie den Notdienst der Gemeindewerke Ruppichteroth GmbH für die Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung der Gemeinde Ruppichteroth über die Leitstelle des Aggerverbandes.

NOTDIENST  DES  RWE

Bei Stromausfall im Versorgungsnetz erreichen Sie den Störungsdienst der RWE Energie AG
unter der Telefon – Nr.                    0800/4112244

Notruf-Nummer der Rhenag           0180/2484848

Ärztlicher Bereitschaftsdienst für die Gemeinde Ruppichteroth

In der sprechstundenfreien Zeit erreichen Sie den ärztlichen Bereitschaftsdienst aller Fachrichtungen für den Rhein-Sieg-Kreis unter der

zentralen Rufnummer   116 117

Bei lebensbedrohenden Zwischenfällen und Unfällen:                                   112

ZAHNÄRZTE des rechtsrheinischen Rhein-Sieg-Kreises

            Telefonischer Ansagedienst zum zahnärztlichen Notdienst: 01805-986700

Die Notfalldienstzentrale für den gesamten rechtsrheinischen RSK ist folgendermaßen besetzt:
-    wöchentlich von 18.00 Uhr bis 08.00 Uhr des darauffolgenden Morgens,
-    mittwochs von 13.00 Uhr bis zum nächsten Morgen 08.00 Uhr,
-          freitags von 14.00 Uhr bis zum nächsten Morgen 08.00 Uhr und
-    an Samstagen, Sonntagen, sowie an Feiertagen, ganztägig.

INFORMATIONSZENTRALE FÜR VERGIFTUNGSFÄLLE
Universitätsklinik Bonn, Telefon-Nr.: 0228-19240

APOTHEKEN-NOTDIENST:

Die nächsten 4 notdienstbereiten Apotheken für den Standort: Ruppichteroth, vom 23.12.2017 bis 29.12.2017

Samstag, 23. Dezember 2017
Bahnhof-Apotheke, Bahnhofstr. 26A, 53783 Eitorf, 02243/6177
Adler-Apotheke, Bielsteiner Str. 117, 51674 Wiehl (Bielstein), 02262/72150
Linden-Apotheke, Hauptstr. 55, 53797 Lohmar, 02246/4380
Wilhelm-Apotheke, Wilhelmstr. 68, 53721 Siegburg, 02241/65950

Sonntag, 24. Dezember 2017
Forellen-Apotheke, Zeithstr. 137, 53819 Neunkirchen-Seelscheid, 02247/6033
Burg-Apotheke, Kaiserstr. 1, 53773 Hennef, 02242/3211
Adler-Apotheke, Kaiserstr. 26, 51545 Waldbröl, 02291/92190
Agger-Apotheke, Königstr. 6, 51645 Gummersbach (Dieringhausen), 02261/98450

Montag, 25. Dezember 2017
Löwen-Apotheke, Bahnhofstr. 2A, 51545 Waldbröl, 02291/2574
Marien-Apotheke, Bonner Str. 81, 53773 Hennef, 02242/2714
Steinhof Apotheke, Hauptstraße 42, 51491 Overath, 02206/912830
Rathaus-Apotheke, Rathausallee 16, 53757 Sankt Augustin, 02241/203940

Dienstag, 26. Dezember 2017
Markt-Apotheke, Am Markt 7, 53783 Eitorf, 02243/80088
Homburgische Apotheke, Hauptstr. 54, 51588 Nümbrecht, 02293/6723
Adler-Apotheke, Frankfurter Str. 100, 53773 Hennef, 02242/2626
Hubertus-Apotheke, Hauptstr. 64, 53797 Lohmar, 02246/3636

Mittwoch, 27. Dezember 2017
Rathaus-Apotheke, Hauptstr. 72, 53819 Neunkirchen-Seelscheid, 02247/920170
Kur-Apotheke, Hauptstr. 23, 51588 Nümbrecht, 02293/91340
Bergische Apotheke, Bielsteiner Str. 111, 51674 Wiehl (Bielstein), 02262/2010
Apotheke im Siegburgmed, Wilhelmstr. 55-63, 53721 Siegburg, 02241/265230

Donnerstag, 28. Dezember 2017
Bröltal-Apotheke OHG, Brölstr. 6, 53809 Ruppichteroth, 02295/5171
Max und Moritz Apotheke, Hauptstr. 8, 53819 Neunkirchen (Seelscheid), 02247/300707
Oberberg Apotheke, Wiesenstraße 6, 51674 Wiehl, 02262/9998390
Adler-Apotheke, Kaiserstr. 126, 53721 Siegburg, 02241/52740

Freitag, 29. Dezember 2017
Die Linden-Apotheke, Zeithstr. 109, 53819 Neunkirchen-Seelscheid, 02247/97510
Burg-Apotheke, Waldbröler Str. 24, 51570 Windeck (Schladern), 02292/2900
Wiehl-Apotheke, Bahnhofstr. 5, 51674 Wiehl, 02262/91204
Schlehen-Apotheke OHG, Overather Str. 22, 51766 Engelskirchen (Loope), 02263/92030

 


ALZHEIMERSPRECHSTUNDE

kostenfrei
im Seniorenzentrum Siegburg
Friedrich-Ebert-Straße 16, 53721 Siegburg

Immer am 2. Mittwoch eines jeden Monats
Um 16.30 – 18.00 Uhr.
(Parkmöglichkeiten vorhanden)
Hier können in einer Gruppe von betroffenen Angehörigen Fragen zu Alzheimer und anderen Demenzerkrankungen erörtert werden. Begleitung: ein Facharzt der Praxis Fetinidis, Kelzenberg und Sarkessian und Fachkraft des Hauses.
Ansprechpartnerin: Frau Bäsch: 02241/2504-1036 oder 2504-2000
Multiple Sklerose
DMSG Betroffenen-Berater
Uwe Stommel – DMSG Betroffenen-Berater
Tel.: 02295-902118
e-mail: Uwe.Stommel@gmail.com
Michael Wendel – DMSG Betroffenen-Berater
Tel.: 02243-80373
e-mail: mianwe@t-online.de
www.mskreis-ruppichteroth.de

  Drogen-Suchthilfen

1.
Suchtkrankenhilfe des Caritasverband für den Rhein-Sieg-Kreis e.V.
Ansprechpartner: Herr Pöplau
Tel.-Nr. (02241) 1209-302
2.
Diakonisches Werk Siegburg Drogenhilfe
-Zentrale und Beratungsstelle-
Ansprechpartner: Herr Wolf
Tel.-Nr.: 02241/66656
3.
Kommissariat Kriminalprävention/ Opferschutz Siegburg
Herr Seeger
Tel.-Nr.: 02241/541-4715
4.
Kriminalkommissariat 41 Siegburg
Ansprechpartner: Herr Krist
Tel.-Nr.: 02241/541-4411

Weitere Informationen sind im Rathaus, Tel.-Nr.: 02295/4925, erhältlich.

 

 

 

 

 

SOZIALPSYCHIATRISCHES ZENTRUM

Sozialpsychiatrisches Zentrum Eitorf/Siebengebirge
Kontakt- und Beratungsstelle des SPZ Eitorf in der Gemeinde Ruppichteroth

Jeden Mittwoch findet in den Räumen der evangelischen Kirchengemeinde, Burgstraße 8, 53809 Ruppichteroth
die Kontakt- und Beratungsstelle von 14.00 - 17.00 Uhr statt (andere Zeiten werden bekannt gegeben und/oder erfolgen per Aushang).

Sozialpsychiatrisches Zentrum
Eitorf/Siebengebirge
Tagesstätte und Kontaktstelle
Siegstraße 16, 53783 Eitorf/Sieg,
Tel.-Nr.: 02243-82670
E-Mail: Kobe@awo-bnsu.de

SPZ Notfalldienst Rhein-Sieg-Kreis ist unter der Nummer 02243-847580 zu erreichen.

Beratungs- und Betreuungszentrum Eitorf, Spinnerweg 51-54, 53783 Eitorf
Telefon:               02243/84758-0   
Fax :                    02243/84758-11 

Beratungszeiten:
nach Vereinbarung !

Tagesstätte & Kontaktstelle:
Siegstrasse 16, 53783 Eitorf
Telefon:       02243/82670
Fax:             02243/842794

Öffnungszeiten:
montags         11.30 - 14.30 Uhr: Brunch, Offene Angebote
donnerstags   15.00 - 19.00 Uhr: Offener Treff
Jeden 2. Samstag  9.30 - 12.00 Uhr
(Möglichkeit zum gemeinsamen Frühstück)
       

Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“
Das Hilfetelefon ist das erste Beratungsangebot in Deutschland, das barrierefrei, kostenlos und vertraulich rund um die Uhr erreichbar ist. Die mehr als 60 Fachberaterinnen sind wie folgt erreichbar:
Telefon: 08000 116 016 sowie
über Chat und E-Mail auf der Website www.hilfetelefon.de.
Sie unterstützen jedoch nicht nur gewaltbetroffene Frauen, sondern beraten auch Familienmitglieder, Freunde und Fachkräfte. Jederzeit können Dolmetscherinnen für 15 Sprachen zugeschaltet werden.

 

 


Sprechstunden der Sozialarbeiter des Jugendhilfezentrums Neunkirchen-Seelscheid,
zuständig für die Gemeinde Ruppichteroth

Seit dem 1. Oktober 2012 sind für die Gemeinde Ruppichteroth zwei neue Bezirkssozialarbeiter des Jugendhilfezentrums Neunkirchen-Seelscheid tätig.
Frau Wagner ist für Ruppichteroth Zentrum sowie für die Ortsteile Harth, Köttingen und Oeleroth zuständig, Frau Schlüssel für Schönenberg und Winterscheid.
Die Sprechstunde von Frau Wagner findet donnerstags in der Zeit von 14:00 - 15:00 Uhr in den Räumlichkeiten des Ökumenischen Familienzentrums „Unter`m Regenbogen“, Am Kindergarten 4, statt.
Die Sprechstunde von Frau Schlüssel ist donnerstags von 14:00 - 15:00 Uhr im Rathaus in Schönenberg. Außerhalb der Sprechstunde sind die Mitarbeiter des Jugendhilfezentrums unter folgenden Rufnummern zu erreichen:
Frau Wagner: 02247/9215-5518,
Frau Schlüssel: 02247/9215-5528.

Außerhalb dieser Sprechzeiten und der Öffnungszeiten des Jugendhilfezentrums steht für dringende Meldungen in Sachen Kindeswohl die Feuer- und Rettungsleitstelle unter der Ruf-Nr. 112 zur Verfügung


N e u b ü r g e r b e a u f t r a g t e r

Persönlicher Ansprechpartner für alle Zugewanderten ist der Neubürgerbeauftragte des Rhein-Sieg-Kreises, Ludwig Neuber. Er bietet nach telefonischer Vereinbarung
Sprechstunden an. Termine können mit ihm telefonisch unter der Rufnummer 02295/902318 oder 0160/8230810 oder per E-Mail an ludwig@neuber.de vereinbart werden. Der Kontakt kann auch über das Kommunale Integrationszentrum des Rhein-Sieg-Kreises, - Der Landrat -, Kaiser-Wilhelm-Platz 1, 53721 Siegburg, Telefon 02241 /13-2107, E-Mail: integration@rhein-sieg-kreis.de hergestellt werden.