Nachrichten

 

 

- Arbeitskreis „Flüchtlingshilfe Ruppichteroth“
- Sportlerehrung des Rhein-Sieg-Kreises
- Ein Dorfzentrum für Schönenberg
- Schuldnerberatung des SKM Siegburg
- Bereitschaftsdienste
- Aus Rat und Verwaltung

 

 

 

Arbeitskreis „Flüchtlingshilfe Ruppichteroth“


Die ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer des Arbeitskreises „Flüchtlingshilfe Ruppichteroth“ unterstützen momentan 150 Flüchtlinge aus 23 Ländern. Mit ihrem tatkräftigen Einsatz helfen sie den Menschen in der Gemeinde Fuß zu fassen. Sei es u.a. durch die Begleitung zu Behörden oder Ärzten, den Abbau von Sprachbarrieren durch Sprachförderung oder die Vermittlung zu sportlichen Aktivitäten.
Die Ehrenamtlerinnen und Ehrenamtler bilden eine Brücke zwischen unserer und der oftmals fremden Kultur. Sie fungieren als Ansprechpartner und Vermittler und setzen sich auf diese Weise aktiv für die Integration der Flüchtlinge ein.

Haben Sie noch Fragen zur ehrenamtlichen Tätigkeit bei der „Flüchtlingshilfe Ruppichteroth“ oder möchten Sie aktiv mitarbeiten? Dann können Sie diese gerne an Herrn Schramm, Tel.: 02295/5848, Mail: fluechtlingshilfe@ruppichteroth.de, richten.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sportlerehrung des Rhein-Sieg-Kreises für das Jahr 2017


Der Rhein-Sieg-Kreis bittet darum, erfolgreiche Sportlerinnen und Sportler zur Ehrung bis zum 20. Januar 2018 vorzuschlagen.
Eine kompetente Jury wird die Bewerbungen prüfen und eine Auswahl treffen.
Die Richtlinien des Rhein-Sieg-Kreises sowie das Meldeformular erhalten Sie im Rathaus Schönenberg, Zimmer Nr. 104, oder auf der Homepage unter www.ruppichteroth.de zum Herunterladen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ihr Beitrag für die Zukunft Schönenbergs:
Unterstützen Sie das Projekt „Ein Dorfzentrum für Schönenberg


Stellen Sie sich einmal vor, es gäbe einen geselligen Treffpunkt für Jung und Alt inmitten von Schönenberg. Ein Ort der Begegnung und der Kommunikation, wo man gleichzeitig die Post und den Lottoschein abgeben, gemeinsame Unternehmungen planen, wichtige Neuigkeiten ans schwarze Brett pinnen, einen Kaffee trinken und Dinge des alltäglichen Lebens besorgen kann… so oder so ähnlich könnte Ihr Dorfzentrum in Schönenberg aussehen. Die Idee ist ebenso einfach wie brillant – zusammenbringen, was (nicht) zusammengehört. Dabei sind auch Kombinationen unter einem Dach möglich, die es in dieser Form bisher noch gar nicht gibt, z.B. eine offene Arztsprechstunde einmal pro Woche mit der Möglichkeit am selben Ort die eigenen Bankgeschäfte zu erledigen. Welche Dienstleistungen und Produkte es in die tatsächliche Angebotspalette schaffen, bestimmt dabei nicht irgendwer, sondern Sie als Bürgerinnen und Bürger von Schönenberg und den umliegenden Ortschaften. Von großer Bedeutung ist dabei, die Integration und Kooperation der lokalen Anbieter und Akteure. Keinesfalls soll das Vorhaben Dorfzentrum als Konkurrenz gesehen, sondern vielmehr als Ergänzung, Unterstützung und Stärkung der vorhandenen Angebote verstanden werden.
Geben Sie Schönenberg eine Chance! Wir möchten Sie einladen, den Blick in die Zukunft zu richten, um heute schon an morgen zu denken. Welche Angebote, Dienstleistungen und Geschäfte wird es in 20 Jahren noch in Schönenberg geben? Welche könnten neu dazu kommen und was alles braucht überhaupt ein Mensch, um möglichst lange in Schönenberg & Umgebung wohnen bleiben zu können und zu wollen?
Gemeinsam mit den erfahrenen Experten von DORV (Dienstleistungen und Ortsnahe Rundum Versorgung) streben wir - eine Projektgruppe aus Freiwilligen in Unterstützung des gemeinnützigen Vereins kivi - an, ein vielseitiges Dorfzentrum inmitten von Schönenberg aufzubauen. Eine erste Kurzanalyse durch DORV im Februar 2017 ergab großes Potential und dient als Basis dieses Projektes. Ob das Projekt Dorfzentrum realisiert werden kann, hängt maßgeblich vom Engagement der Bürgerinnen und Bürger ab. Wir möchten mit Ihnen und für Schönenberg diese einmalige Chance am Schopfe packen und Sie von Anfang an mit ins Boot holen.
Welche Angebote speziell für Schönenberg und die umliegenden Ortschaften wirklich wichtig und sinnvoll sind, wird gemeinsam mit allen Menschen vor Ort entschieden. Hierzu wird eigens für Schönenberg & Umgebung ein Fragebogen entworfen und alle Haushalte befragt. Für die weiteren Analyseschritte durch die Experten von DORV werden insgesamt 5.000€ benötigt. Darin inbegriffen sind die Erfassung wichtiger Strukturdaten, Gespräche mit Gewerbetreibenden und Politik, ein Workshop zur Erstellung des individuellen Fragebogens gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern sowie die Auswertung der Befragung. Unabhängig davon, welche Ergebnisse die Befragung ergibt – es sind Informationen, die Schönenberg und seinen Einwohnerinnen und Einwohnern zugutekommen!
Die Gemeinde Ruppichteroth konnte bereits über die Kreissparkassenstiftung 1.000,-€ zu dem Projekt beitragen. Weitere 500,-€ wurden von der VR-Bank Rhein-Sieg eG zugesagt.  Es gilt demnach noch 3.500€ zu sammeln.
Sie besitzen Sachen, die Sie nicht mehr brauchen? Sie wollten ohnehin endlich mal Ihren Keller oder Speicher entrümpeln? Dann machen Sie mit bei der Ebay-Spendenaktion. Ihre Sachspende für das Projekt Dorfzentrum können Sie entweder selbst abgeben oder von zu Hause abholen lassen:
Ansprechpartner/in: Giulia Moseler und Sören Theissen
Adresse: Brückenstraße 6, 53809 Ruppichteroth
Telefon: 02295-91 19 915 (ab 18.00 Uhr)
Alle Einnahmen kommen zu 100% dem Projekt Dorfzentrum zu Gute! Wir bedanken uns im Voraus für Ihre Unterstützung. Weitere Informationen unter www.kivi-ev.de oder im Projektbüro kivi e.V. unter der Rufnummer 02241 14 85 308.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sprechstunden der Schuldnerberatung des SKM Siegburg (Katholischer Verein für soziale Dienste im Rhein-Sieg-Kreis e.V.) im Rathaus der Gemeinde Ruppichteroth

Die nächste Sprechstunde der Schuldnerberatung des SKM Siegburg findet am

            Dienstag, den 19. Dezember 2017  in der Zeit von 14.00 bis 16.00 Uhr

im Rathaus der Gemeinde Ruppichteroth, Zimmer 121 statt.

Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass über das Sekretariat der Schuldnerberatung
(Telefon-Nr.  02241/1778-16, Frau Bolz oder Frau Willmeroth) eine
Terminvereinbarung erforderlich ist.

Empfänger von Leistungen nach dem SGB II (Hartz IV) müssen beim JOBCENTER  Rhein-Sieg die Ausstellung eines Berechtigungsscheines gem. § 16 Abs. 2 SGB II für die Schuldnerberatung beantragen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bereitschaftsdienste

Polizei-Notruf                    110
Polizeibezirksdienststelle                  02295/5425
(Sankt-Florian-Straße 8)                   
Bürgersprechstunde nach telefonischer
Vereinbarung unter der Rufnummer    0173/5624217
Feuerwehr- und Rettungsdienst:    112
Krankentransporte                                02241/19-222

GEMEINDEWERKE  RUPPICHTEROTH GmbH
  VER- UND ENTSORGUNGSBETRIEBE

Störfall – Telefon- Nummer

0800/ 7766655

Unter den o.g. Rufnummern erreichen Sie den Notdienst der Gemeindewerke Ruppichteroth GmbH für die Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung der Gemeinde Ruppichteroth über die Leitstelle des Aggerverbandes.

NOTDIENST  DES  RWE

Bei Stromausfall im Versorgungsnetz erreichen Sie den Störungsdienst der RWE Energie AG
unter der Telefon – Nr.                    0800/4112244

Notruf-Nummer der Rhenag           0180/2484848

Ärztlicher Bereitschaftsdienst für die Gemeinde Ruppichteroth

In der sprechstundenfreien Zeit erreichen Sie den ärztlichen Bereitschaftsdienst aller Fachrichtungen für den Rhein-Sieg-Kreis unter der

zentralen Rufnummer   116 117

Bei lebensbedrohenden Zwischenfällen und Unfällen:                                   112

ZAHNÄRZTE des rechtsrheinischen Rhein-Sieg-Kreises

            Telefonischer Ansagedienst zum zahnärztlichen Notdienst: 01805-986700

Die Notfalldienstzentrale für den gesamten rechtsrheinischen RSK ist folgendermaßen besetzt:
-    wöchentlich von 18.00 Uhr bis 08.00 Uhr des darauffolgenden Morgens,
-    mittwochs von 13.00 Uhr bis zum nächsten Morgen 08.00 Uhr,
-          freitags von 14.00 Uhr bis zum nächsten Morgen 08.00 Uhr und
-    an Samstagen, Sonntagen, sowie an Feiertagen, ganztägig.

INFORMATIONSZENTRALE FÜR VERGIFTUNGSFÄLLE
Universitätsklinik Bonn, Telefon-Nr.: 0228-19240

APOTHEKEN-NOTDIENST:

Die nächsten 4 notdienstbereiten Apotheken für den Standort: Ruppichteroth, vom 16.12.2017 bis 22.12.2017

Samstag, 16. Dezember 2017
Bergische Apotheke, Hauptstr. 44-46, 53804 Much, 02245/1498
Burg-Apotheke, Waldbröler Str. 24, 51570 Windeck (Schladern), 02292/2900
Adler-Apotheke, Frankfurter Str. 100, 53773 Hennef, 02242/2626
Peter und Paul Apotheke, Bahnhofsplatz 7, 51766 Engelskirchen, 02263/3622

Sonntag, 17. Dezember 2017
Bröltal-Apotheke OHG, Brölstr. 6, 53809 Ruppichteroth, 02295/5171
Max und Moritz Apotheke, Hauptstr. 8, 53819 Neunkirchen (Seelscheid), 02247/300707
Linden-Apotheke, Oberwiehler Str. 53, 51674 Wiehl (Oberwiehl), 02262/93535
Rosen-Apotheke, Niederpleiser Str. 48, 53757 Sankt Augustin (Muelldorf), 02241/342040

Montag, 18. Dezember 2017
Rosen-Apotheke, Hauptstr. 32, 53819 Neunkirchen-Seelscheid, 02247/91790
Bahnhof-Apotheke, Bahnhofstr. 26A, 53783 Eitorf, 02243/6177
Sonnen-Apotheke, Im Weiher 21, 51674 Wiehl, 02262/9567
Schlehen-Apotheke OHG, Overather Str. 22, 51766 Engelskirchen (Loope), 02263/92030

Dienstag, 19. Dezember 2017
Hirsch-Apotheke, Hauptstr. 24-26, 53804 Much, 02245/91920
Adler-Apotheke OHG, Rathausstr. 25, 51570 Windeck (Rosbach), 02292/5058
Oberberg Apotheke, Wiesenstraße 6, 51674 Wiehl, 02262/9998390
Löwen-Apotheke, Hauptstr. 55, 51491 Overath, 02206/2223

Mittwoch, 20. Dezember 2017
Die Linden-Apotheke, Zeithstr. 109, 53819 Neunkirchen-Seelscheid, 02247/97510
St. Laurentius-Apotheke, Auf der Niedecke 4, 51570 Windeck (Dattenfeld), 02292/2340
Die Bären-Apotheke, Otto-Kaufmann-Str. 11-13, 51588 Nümbrecht, 02293/902484
Falken-Apotheke, Drabenderhöher Str. 35, 51674 Wiehl (Drabenderhöhe), 02262/701464

Donnerstag, 21. Dezember 2017
Löwen-Apotheke, Bahnhofstr. 1, 53783 Eitorf, 02243/2894
Heide-Apotheke, Pastor-Biesing-Str. 2B, 53797 Lohmar (Birk), 02246/913650
Löwen-Apotheke, Wülfringhausener Str. 1-5, 51674 Wiehl, 02262/93308
Aggertal-Apotheke, Bahnhofsplatz 4, 51766 Engelskirchen, 02263/3750

Freitag, 22. Dezember 2017
Burg-Apotheke, Dr.-Wirtz-Str. 3, 53804 Much, 02245/91650
Siegtal-Apotheke, Siegtalstr. 34, 51570 Windeck (Herchen), 02243/2503
Wald-Apotheke, Hochstr. 16, 51545 Waldbröl, 02291/901034
St. Georgs Apotheke, Oberdorfstr. 42, 53757 Sankt Augustin (Buisdorf), 02241/50280


ALZHEIMERSPRECHSTUNDE

kostenfrei
im Seniorenzentrum Siegburg
Friedrich-Ebert-Straße 16, 53721 Siegburg

Immer am 2. Mittwoch eines jeden Monats
Um 16.30 – 18.00 Uhr.
(Parkmöglichkeiten vorhanden)
Hier können in einer Gruppe von betroffenen Angehörigen Fragen zu Alzheimer und anderen Demenzerkrankungen erörtert werden. Begleitung: ein Facharzt der Praxis Fetinidis, Kelzenberg und Sarkessian und Fachkraft des Hauses.
Ansprechpartnerin: Frau Bäsch: 02241/2504-1036 oder 2504-2000
Multiple Sklerose
DMSG Betroffenen-Berater
Uwe Stommel – DMSG Betroffenen-Berater
Tel.: 02295-902118
e-mail: Uwe.Stommel@gmail.com
Michael Wendel – DMSG Betroffenen-Berater
Tel.: 02243-80373
e-mail: mianwe@t-online.de
www.mskreis-ruppichteroth.de

  Drogen-Suchthilfen

1.
Suchtkrankenhilfe des Caritasverband für den Rhein-Sieg-Kreis e.V.
Ansprechpartner: Herr Pöplau
Tel.-Nr. (02241) 1209-302
2.
Diakonisches Werk Siegburg Drogenhilfe
-Zentrale und Beratungsstelle-
Ansprechpartner: Herr Wolf
Tel.-Nr.: 02241/66656
3.
Kommissariat Kriminalprävention/ Opferschutz Siegburg
Herr Seeger
Tel.-Nr.: 02241/541-4715
4.
Kriminalkommissariat 41 Siegburg
Ansprechpartner: Herr Krist
Tel.-Nr.: 02241/541-4411

Weitere Informationen sind im Rathaus, Tel.-Nr.: 02295/4925, erhältlich.

 

SOZIALPSYCHIATRISCHES ZENTRUM

Sozialpsychiatrisches Zentrum Eitorf/Siebengebirge
Kontakt- und Beratungsstelle des SPZ Eitorf in der Gemeinde Ruppichteroth

Jeden Mittwoch findet in den Räumen der evangelischen Kirchengemeinde, Burgstraße 8, 53809 Ruppichteroth
die Kontakt- und Beratungsstelle von 14.00 - 17.00 Uhr statt (andere Zeiten werden bekannt gegeben und/oder erfolgen per Aushang).

Sozialpsychiatrisches Zentrum
Eitorf/Siebengebirge
Tagesstätte und Kontaktstelle
Siegstraße 16, 53783 Eitorf/Sieg,
Tel.-Nr.: 02243-82670
E-Mail: Kobe@awo-bnsu.de

SPZ Notfalldienst Rhein-Sieg-Kreis ist unter der Nummer 02243-847580 zu erreichen.

Beratungs- und Betreuungszentrum Eitorf, Spinnerweg 51-54, 53783 Eitorf
Telefon:               02243/84758-0   
Fax :                    02243/84758-11 

Beratungszeiten:
nach Vereinbarung !

Tagesstätte & Kontaktstelle:
Siegstrasse 16, 53783 Eitorf
Telefon:       02243/82670
Fax:             02243/842794

Öffnungszeiten:
montags         11.30 - 14.30 Uhr: Brunch, Offene Angebote
donnerstags   15.00 - 19.00 Uhr: Offener Treff
Jeden 2. Samstag  9.30 - 12.00 Uhr
(Möglichkeit zum gemeinsamen Frühstück)
       

Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“
Das Hilfetelefon ist das erste Beratungsangebot in Deutschland, das barrierefrei, kostenlos und vertraulich rund um die Uhr erreichbar ist. Die mehr als 60 Fachberaterinnen sind wie folgt erreichbar:
Telefon: 08000 116 016 sowie
über Chat und E-Mail auf der Website www.hilfetelefon.de.
Sie unterstützen jedoch nicht nur gewaltbetroffene Frauen, sondern beraten auch Familienmitglieder, Freunde und Fachkräfte. Jederzeit können Dolmetscherinnen für 15 Sprachen zugeschaltet werden.

 

Sprechstunden der Sozialarbeiter des Jugendhilfezentrums Neunkirchen-Seelscheid,
zuständig für die Gemeinde Ruppichteroth

Seit dem 1. Oktober 2012 sind für die Gemeinde Ruppichteroth zwei neue Bezirkssozialarbeiter des Jugendhilfezentrums Neunkirchen-Seelscheid tätig.
Frau Wagner ist für Ruppichteroth Zentrum sowie für die Ortsteile Harth, Köttingen und Oeleroth zuständig, Frau Schlüssel für Schönenberg und Winterscheid.
Die Sprechstunde von Frau Wagner findet donnerstags in der Zeit von 14:00 - 15:00 Uhr in den Räumlichkeiten des Ökumenischen Familienzentrums „Unter`m Regenbogen“, Am Kindergarten 4, statt.
Die Sprechstunde von Frau Schlüssel ist donnerstags von 14:00 - 15:00 Uhr im Rathaus in Schönenberg. Außerhalb der Sprechstunde sind die Mitarbeiter des Jugendhilfezentrums unter folgenden Rufnummern zu erreichen:
Frau Wagner: 02247/9215-5518,
Frau Schlüssel: 02247/9215-5528.

Außerhalb dieser Sprechzeiten und der Öffnungszeiten des Jugendhilfezentrums steht für dringende Meldungen in Sachen Kindeswohl die Feuer- und Rettungsleitstelle unter der Ruf-Nr. 112 zur Verfügung


N e u b ü r g e r b e a u f t r a g t e r

Persönlicher Ansprechpartner für alle Zugewanderten ist der Neubürgerbeauftragte des Rhein-Sieg-Kreises, Ludwig Neuber. Er bietet nach telefonischer Vereinbarung
Sprechstunden an. Termine können mit ihm telefonisch unter der Rufnummer 02295/902318 oder 0160/8230810 oder per E-Mail an ludwig@neuber.de vereinbart werden. Der Kontakt kann auch über das Kommunale Integrationszentrum des Rhein-Sieg-Kreises, - Der Landrat -, Kaiser-Wilhelm-Platz 1, 53721 Siegburg, Telefon 02241 /13-2107, E-Mail: integration@rhein-sieg-kreis.de hergestellt werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aus Rat und Verwaltung

 

 

1. Nachtrag

zur Satzung
über die Erhebung von Kostenersatz und Entgelten
in der Gemeinde Ruppichteroth bei Einsätzen der
Freiwilligen Feuerwehr Ruppichteroth vom 08.12.2017

    Der Rat der Gemeinde Ruppichteroth hat aufgrund der §§ 7 und 41 Abs. 1 Satz 2 Buchstaben f) und i) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666/SGV. NRW. 2023), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15. November 2016 (GV.NRW. S. 966),
§ 52 Abs. 2, 4, 5 Satz 2 und 6 des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) vom 17. Dezember 2015 (GV. NRW. S. 886) und der §§ 1, 2, 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) vom
21. Oktober 1969 (GV. NRW. S. 712), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom
15. Dezember 2016 (GV. NRW. S. 1150), in seiner Sitzung am 07.12.2017 folgenden
1. Nachtrag beschlossen:


§ 1

Die in der Anlage zu § 3 Abs. 3 der Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und
Entgelten in der Gemeinde Ruppichteroth bei Einsätzen der Freiwilligen Feuerwehr
Ruppichteroth festgesetzten Tarife werden durch die in der Anlage zu diesem 1. Nachtrag
aufgeführten Tarife ersetzt.


§ 2

Dieser 1. Nachtrag tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2018 in Kraft.

 

 

 

 

 

 

 

 


Anlage
Kosten-/Entgelttarif
zur Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Entgelten
in der Gemeinde Ruppichteroth bei Einsätzen
der Freiwilligen Feuerwehr Ruppichteroth
(Anlage zu § 3 Abs. 3)

a) Kostenersatz/Entgelt für Personal

Personaleinsatz

je Stunde/je Viertelstunde
je Feuerwehrmitglied,
ohne Rücksicht auf Dienstgrad
je volle Stunde                                  13,71 €
je angefangene Viertelstunde             3,43 €

b) Kostenersatz/Entgelt für den Einsatz von Fahrzeugen

Fahrzeugart

je Stunde/je Viertelstunde
Kommandowagen (KdoW)
je volle Stunde                                  67,26 €
je angefangene Viertelstunde           16,82 €
Einsatzleitwagen (ELW)
je volle Stunde                                    86,47 €
je angefangene Viertelstunde           21,62 €
Mannschaftstransportfahrzeug (MTF) LZW
je volle Stunde                                    73,52 €
je angefangene Viertelstunde           18,38 €
Mannschaftstransportfahrzeug (MTF) LZR
je volle Stunde                                  72,74 €
je angefangene Viertelstunde           18,18 €
Rüstwagen
je volle Stunde                                  19,22 €
je angefangene Viertelstunde             4,81 €
Gerätewagen
je volle Stunde                                    8,55 €
je angefangene Viertelstunde             2,14 €
Gerätewagen Logistik
je volle Stunde                                  26,35 €
je angefangene Viertelstunde             6,59 €
Löschfahrzeug LF 10/6
je volle Stunde                                  38,63 €
je angefangene Viertelstunde             9,66 €
Tanklöschfahrzeug TLF 16/25
je volle Stunde                                  28,31 €
je angefangene Viertelstunde             7,08 €
Löschfahrzeug LF 8/6
je volle Stunde                                  61,34 €
je angefangene Viertelstunde           15,34 €
Hilfeleistungsfahrzeug HLF 20/16

je volle Stunde                                  28,50 €
je angefangene Viertelstunde             7,12 €
Schaumwasserwerferanhänger
je volle Stunde                                  28,45 €
je angefangene Viertelstunde             7,11 €
Pulverlöschanhänger
je volle Stunde                                  28,47 €
je angefangene Viertelstunde             7,12 €

Bekanntmachungsanordnung

Der 1. Nachtrag der Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Entgelten in der Gemeinde Ruppichteroth bei Einsätzen der Freiwilligen Feuerwehr Ruppichteroth einschließlich der dazugehörigen Anlage wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften
der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend
gemacht werden kann, es sei denn,

    a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,
    b) diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,
    c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder
    d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

27. Nachtrag

zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungs-gebühren (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) der Gemeinde Ruppichteroth vom 8. Dezember 2017

     Aufgrund von § 7 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit § 41 Abs. 1 Satz 2 Buchstabe f) der
Gemeindeordnung für das Land NRW in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994
(GV. NRW. S. 666/SGV. NRW. 2023), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom
15. November 2016 (GV. NRW. S. 966) und der §§ 3 und 4 des Gesetzes über die Reinigung öffentlicher Straßen (Straßenreinigungsgesetz NRW) vom 18. Dezember 1975 (GV. NRW.
S. 706, 1976 S. 12), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 25. Oktober 2016 (GV. NRW. S. 868) und der §§ 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) vom 21. Oktober 1969 (GV. NRW. S. 712/SGV. NRW 610), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 15. Dezember 2016 (GV. NRW. S. 1150), hat der Rat der Gemeinde Ruppichteroth in seiner Sitzung am 7. Dezember 2017 den 27. Nachtrag zur Straßenreinigungs- und Gebührensatzung beschlossen:


§ 1

§ 6 Abs. 4 Satz 2 erhält folgende Fassung:

„Für den Winterdienst beträgt die Benutzungsgebühr jährlich je Meter Grundstücksseite (Absätze 1 bis 3), wenn das Grundstück durch eine Straße erschlossen wird, die überwiegend

a)
dem überörtlichen Verkehr dient
0,16 Euro
b)
dem innerörtlichen Verkehr dient
0,26 Euro
c)
dem Anliegerverkehr dient
0,30 Euro.“


§ 2

Der § 1 dieses Nachtrages tritt zum 01.01.2018 in Kraft.


Bekanntmachungsanordnung

Der 27. Nachtrag zur Straßenreinigungs- und Gebührensatzung der Gemeinde Ruppichteroth wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften
der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend
gemacht werden kann, es sei denn,

    a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,
    b) diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,


    c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder
    d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

47. Nachtrag

der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung
der Gemeinde Ruppichteroth vom 08.12.2017

     Aufgrund von § 7 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit § 41 Abs. 1 Satz 2 Buchstabe f ) der
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666/SGV. NRW. 2023), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15. November 2016 (GV. NRW. S. 966) und der §§ 2, 4, 6, 7, 8 und 10 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) vom 21.10.1969 (GV. NRW. S. 712/SGV. NRW. 610), zuletzt geändert durch Gesetz vom 08.09.2015 (GV.NRW. S. 666) sowie der §§ 53, 64, 65 und 73 des Wassergesetzes für das Land
Nordrhein-Westfalen vom 25.06.1995 – LWG – (GV. NRW. S. 926/SGV. NRW. 77), zuletzt geändert durch Gesetz vom 08.07.2016 (GV. NRW. S. 559), hat der Rat der Gemeinde
Ruppichteroth in seiner Sitzung am 7. Dezember 2017 folgenden 47. Nachtrag der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Ruppichteroth beschlossen:


§ 1

§ 9 Abs. 7 erhält folgende neue Fassung:

„(7) Die Abwassergebühr beträgt je cbm Abwasser
           
    a) für Grundstücke nach § 8 Abs. 2
aa) für Schmutzwasser                                         3,70 € je cbm
bb) für Niederschlagswasser                                0,70 € je qm

              b)  für Grundstücke nach § 8 Abs. 3, 4 und 5
       aa) Kleineinleitergebühr mit Klärschlammabfuhr
       und Abwasserabgabe                                           2,19 € je cbm
bb) Kleineinleiter ohne Klärschlammabfuhr
      und ohne Abwasserabgabe                                   1,33 € je cbm.“


§ 2

Dieser Nachtrag tritt zum 01.01.2018 in Kraft.


Bekanntmachungsanordnung

Der 47. Nachtrag der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Ruppichteroth wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften
der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend
gemacht werden kann, es sei denn,

 

 

    a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,
    b) diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,
    c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder
    d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Niederschrift zur Sitzung des Betriebsausschusses

 

Nachstehend wird die Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Betriebsausschusses des Rates der Gemeinde Ruppichteroth vom 5. Dezember 2017 gemäß § 26 der Geschäftsordnung für den Rat der Gemeinde bekannt gegeben.

 

 

Öffentlicher Teil

 

 

Tagesordnungspunkt:

Erlass eines 47. Nachtrages der Beitrags- u. Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung

 

Der Betriebsausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde die vorliegenden Gebühren-bedarfsberechnungen vom 20.11.2017 gemäß Anhang 1 und Anhang 2 der maßgebenden Verwaltungsvorlage zur Kenntnis zu nehmen und folgendes zu beschließen:

 

  • Der Prozentsatz für die Auflösung der Ertragszuschüsse bei der Gebührenkalkulation beträgt weiterhin unverändert 0,95 % von den bilanziellen Auflösungsbeträgen der Zugänge bis 2003.

 

  • Den Erlass des 47. Nachtrages der Beitrags- u. Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Ruppichteroth in der von der Verwaltung vorgelegten Fassung mit den nachfolgenden Gebührensätzen:

 

 

 

einstimmig

 

 

Tagesordnungspunkt:

Beratung des Wirtschaftsplanes Abwasserbeseitigung für das Wirtschaftsjahr 2018

 

Der Betriebsausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde den Wirtschaftsplan Abwasserbeseitigung für das Jahr 2018 wie folgt festzusetzen:

 

 

 

Im Erfolgsplan mit Aufwendungen von 2.636.500,-- €

und Erträgen von 2.749.500,-- €

 

im Vermögensplan

mit einem Finanzbedarf und

einer Finanzabdeckung von je 1.260.900,-- €

 

sowie einem Kreditbedarf von insgesamt 905.100,-- €

1. für Neuaufnahme 893.800,-- €

2. für Umschuldung 11.300,-- €

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf 2.000.000,-- € festgesetzt.

Die Stellenübersicht wird beschlossen.

 

einstimmig

 

 

Tagesordnungspunkt:

Beratung des Wirtschaftsplanes Energie für das Wirtschaftsjahr 2018

 

Der Betriebsausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde den Wirtschaftsplan Energie für das Jahr 2018 wie folgt festzusetzen:

 

Im Erfolgsplan mit Aufwendungen von 46.500,-- €

und Erträgen von 43.000,-- €

 

im Vermögensplan

mit einem Finanzbedarf und

einer Finanzabdeckung von je 88.700,-- €

 

sowie einem Kreditbedarf von insgesamt 70.000,-- €

1. für Neuaufnahme 70.000,-- €

2. für Umschuldung 0,-- €

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf 150.000,-- € festgesetzt.

 

einstimmig

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Niederschrift zur Sitzung des Hauptausschusses

 

Nachstehend wird die Niederschrift über die Sitzung des Hauptausschusses des Rates der Gemeinde Ruppichteroth vom 29. November 2017 gemäß § 26 der Geschäftsordnung für den Rat der Gemeinde bekannt gegeben.

 

 

Öffentlicher Teil

 

 

Tagesordnungspunkt:

Nachtragshaushalt des Rhein-Sieg-Kreises 2018;
hier: Benehmensherstellung gemäß § 55 Kreisordnung zur Festsetzung der Kreisumlage

 

 Der Hauptausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde, den Bürgermeister zu beauftragen, zum Entwurf des Nachtragshaushalts 2018 und der darin vorgesehenen Festsetzung der Kreisumlagesätze die Zustimmung der Gemeinde Ruppichteroth zu erteilen.

 

einstimmig

 

 

Tagesordnungspunkt:

Erlass eines 27. Nachtrages zur Straßenreinigungs- und Gebührensatzung der Gemeinde Ruppichteroth;
hier: Kalkulation der Gebührensätze für die Straßenreinigung und den Winterdienst

 

Der Hauptausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde, den Erlass des 27. Nachtrages zur
Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren der Gemeinde Ruppichteroth (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) in der von der Verwaltung vorgelegten Fassung zu beschließen.

 

Hierdurch werden die Gebühren je lfd. Meter Grundstücksseite ab dem 01.01.2018 wie folgt festgesetzt:

 

Winterdienst

 

für eine Straße, die überwiegend dem

 

-

überörtlichen Verkehr dient

0,16 Euro

-

innerörtlichen Verkehr dient

0,26 Euro

-

Anliegerverkehr dient

0,30 Euro

 

Des weiteren wird dem Rat der Gemeinde empfohlen, die Ermittlung bzw. Überprüfung der Straßenreinigungsgebühren für das Jahr 2018 zur Kenntnis zu nehmen und zu beschließen, für das Jahr 2018 keine Änderung der Gebührensätze für die Straßenreinigung vorzunehmen.

 

einstimmig

 

 

Tagesordnungspunkt:

1. Nachtrag zur Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Entgelten in der Gemeinde Ruppichteroth bei Einsätzen der Freiwilligen Feuerwehr Ruppichteroth

 

 

 

Der Hauptausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde, den Erlass des 1. Nachtrages zur
Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Entgelten in der Gemeinde Ruppichteroth bei Einsätzen der Freiwilligen Feuerwehr Ruppichteroth in der von der Verwaltung vorgelegten Fassung zu beschließen.

 

einstimmig

 

Bei der Beratung und Beschlussfassung hat die Kalkulation der Kostenersatz- und Entgelttarife vorgelegen.

 

 

Tagesordnungspunkt:

Förderung des sozialen Wohnungsbaus
- Antrag der SPD-Fraktion vom 17.10.2017 -

 

Der Kämmerer, Herr Schwamborn, geht auf den Antrag der SPD-Fraktion vom 17.10.2017 zur Gründung einer Gesellschaft zwecks Realisierung von sozialem Wohnungsbau in der Gemeinde Ruppichteroth ein.

Ausschussmitglied Kaiser erläutert für die SPD-Fraktion den Antrag und stellt die damit verbundene Zielsetzung dar, bei Vorlage eines geeigneten Projekts in der Gemeinde, darauf vorbereitet zu sein, dieses durch gleichzeitige Gründung einer Gesellschaft unter Einbindung der Gemeindewerke Ruppichteroth GmbH im Rahmen des sozialen Wohnungsbaus zu verwirklichen.

Die weiteren Fraktionen geben hierzu ihre Stellungnahmen ab.

 

Der Hauptausschuss beschließt, den Antrag in die nächste Sitzung des Hauptausschusses des Rates der Gemeinde zu vertagen und damit verbunden, den Geschäftsführer der Gemeindewerke Ruppichteroth GmbH zu dieser Sitzung einzuladen.

 

einstimmig

 

 

 

 

Nichtöffentlicher Teil
 

Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung wurde über folgende Tagesordnungspunkte beraten bzw. beschlossen:

 

  • Kauf und Übernahme Straßenbeleuchtungsanlage

 

  • Grundstücksangelegenheiten;
    hier: Erwerb eines Grundstückes in der Ortslage Ruppichteroth

 

  • Anschaffung einer Mähvorrichtung für den Unimog des gemeindlichen Bauhofes;
    hier: Auftragsvergabe

 

  • Unterhaltung von Gemeindestraßen;

hier: Auftragsvergabe der Straßenbauarbeiten im Rahmen der Deckensanierung
für das Jahr 2018

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Niederschrift zur Sitzung des Ausschusses für Planung und Umweltschutz

 

Nachstehend wird die Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Ausschusses für Planung und Umweltschutz des Rates der Gemeinde Ruppichteroth vom 28. November 2017 gemäß § 26 der Geschäftsordnung für den Rat der Gemeinde bekannt gegeben.

 

 

Öffentlicher Teil

 

 

Tagesordnungspunkt:

1. Erweiterung der Satzung gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB) für die Ortslage Hatterscheid;
hier: Beschluss zur öffentlichen Auslegung der 1. Erweiterung der Satzung gemäß

§ 3 Absatz 2 BauGB und zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB

 

Bürgermeister Loskill erläutert den nunmehr anstehenden Verfahrensschritt zum Beschluss der Offenlage und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange. Herr Kursawe nimmt ergänzend zu den naturschutzrechtlichen Belangen Stellung. Er erläutert den in diesem Verfahren vorgesehenen Ausgleich für den Eingriff in die Natur und Landschaft und die von dem Umweltschutzbeauftragten der Gemeinde, Herrn Heinz Schumacher, in diesem Zusammenhang per schriftlicher Stellungnahme vorgebrachten Anregungen und Bedenken zu dem geplanten Ankauf von Ökopunkten.

 

Im Anschluss daran beantworten er und Bürgermeister Loskill Fragen der Ausschussmitglieder.

 

Der Ausschuss für Planung und Umweltschutz des Rates der Gemeinde Ruppichteroth

beschließt, den Entwurf der 1. Erweiterung der Satzung für die Ortslage Hatterscheid mit den der Verwaltungsvorlage V/WP/0216 vom 14.11.2017 beigefügten Anhängen 1 - 4 gemäß

§ 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher

Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.

 

Die Planunterlagen haben in der Sitzung ausgelegen.

 

einstimmig

 

 

Tagesordnungspunkt:

Entwicklung des „Neubaugebietes Winterscheid-Nord“ (1. Bauabschnitt);

hier: Bericht über die Einwohnerversammlung vom 11.09.2017

 

Der Ausschuss für Planung und Umweltschutz empfiehlt dem Rat der Gemeinde

Ruppichteroth, den mit der Verwaltungsvorlage V/WP14/0217 vom 15.11.2017 übersandten

Bericht über die Einwohnerversammlung vom 11. September 2017 betreffend die Entwicklung des „Neubaugebietes Winterscheid-Nord“ zur Kenntnis zu nehmen.

 

einstimmig

 

 

Tagesordnungspunkt:

28. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich „Winterscheid-Nord“;

hier: Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 28. Änderung des
Flächennutzungsplanes gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und zur
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß
§ 4 Abs. 2 BauGB

 

Herr Dr. Naumann stellt anhand einer Beamerpräsentation die vorgesehene 28. Änderung des Flächennutzungsplans vor.

Im Anschluss daran beantworten er und Bürgermeister Loskill Fragen der Ausschussmitglieder.

 

Der Ausschuss für Planung und Umweltschutz des Rates der Gemeinde Ruppichteroth beschließt, den Entwurf der 28. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich „Winterscheid-Nord“ in der mit der Einladung versandten Form gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß

§ 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.

 

Die Planunterlagen haben in der Sitzung ausgelegen.

 

einstimmig

 

 

Tagesordnungspunkt:

1. Erweiterung Nr. 3.01 Winterscheid-Ortslage;

hier: 1.) Erweiterung des Geltungsbereiches

2.) Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfs gemäß

§ 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und zur Beteiligung der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß 4 Abs. 2 BauGB

 

Herr Dr. Naumann erläutert anhand einer Beamerpräsentation die im Entwurf der

1. Erweiterung des Bebauungsplanes enthaltenen wesentlichen planungsrechtlichen Festsetzungen. Es folgt eine Beamerpräsentation von Frau Maag zu den naturschutzrechtlichen Belangen im Zusammenhang mit dem in diesem Verfahren vorgesehenen Ausgleich für den Eingriff in die Natur und Landschaft. Frau Werner stellt ebenfalls anhand einer Beamerpräsentation die aktuelle Planung zum Thema „Verkehrsführung“ vor.

 

Im Anschluss daran beantworten die vorgenannten Vertreter der Fachplanungsbüros und

Bürgermeister Loskill Fragen der Ausschussmitglieder.

 

Der Ausschuss für Planung und Umweltschutz des Rates der Gemeinde Ruppichteroth beschließt,

 

1. den Geltungsbereich der 1. Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 3.01 „Winterscheid-Ortslage“ zu erweitern und die weitere Planung auf die neuen Grenzen des Geltungsbereiches auszudehnen.
 

einstimmig

 

 

 

 

2. den Entwurf der 1. Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 3.01 Winterscheid-Ortslage in der mit der Einladung versandten Form gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.

 

Die Planunterlagen haben in der Sitzung ausgelegen.

 

einstimmig

 

 

Tagesordnungspunkt:

29. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich Winterscheid Nord/Ost und Aufstellung eines Bebauungsplanes Nr. 3.01/6 Winterscheid Nord/Ost;
hier: Aufstellungsbeschlüsse zu beiden Verfahren

 

Der Ausschuss für Planung und Umweltschutz des Rates der Gemeinde Ruppichteroth beschließt auf der Grundlage des als Anlage 1 beigefügten Lageplanes ein Verfahren zur

29. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich Winterscheid Nord/Ost und ein Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplanes Nr. 3.01/6 Winterscheid Nord/Ost einzuleiten.

 

einstimmig

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Niederschrift zur Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses

 

Nachstehend wird die Niederschrift über die Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses des Rates der Gemeinde Ruppichteroth vom 4. Dezember 2017 gemäß § 26 der Geschäftsordnung für den Rat der Gemeinde bekannt gegeben.

 

 

Öffentlicher Teil

 

 

Tagesordnungspunkt:

Jahresabschluss 2016;
Beschlussfassung über den Entwurf des Jahresabschlusses 2016

 

Herr Alfes von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Rödl & Partner aus Köln erläutert die durchgeführte Prüfung des Jahresabschlusses 2016.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss

 

-

bestätigt den Prüfungsbericht der Wirtschaftsprüfer, übernimmt deren uneingeschränkten Bestätigungsvermerk und leitet den Prüfungsbericht über den Bürgermeister dem Gemeinderat zu,

 

 

-

empfiehlt dem Rat der Gemeinde, den Jahresabschluss der Gemeinde Ruppichteroth zum 31.12.2016 in der Fassung, die dem zugeleiteten Prüfungsbericht beiliegt, festzustellen,

 

 

-

empfiehlt dem Rat der Gemeinde, die Abdeckung des Jahresfehlbetrages 2016 in Höhe von 2.379.907,36 € durch Inanspruchnahme der allgemeinen Rücklage vorzunehmen.

 

einstimmig

 

 

Tagesordnungspunkt:

Jahresabschluss 2016;
Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2016

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde, dem Bürgermeister für den Jahresabschluss 2016 uneingeschränkte Entlastung zu erteilen.

 

einstimmig

 

 

Tagesordnungspunkt:

Gesamtabschluss 2010;
Beschlussfassung über den Entwurf des Gesamtabschlusses 2010

 

Herr Alfes von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Rödl & Partner aus Köln erläutert die durchgeführte Prüfung des Gesamtabschlusses 2010.

 

 

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss

 

-

bestätigt den Prüfungsbericht der Wirtschaftsprüfer, übernimmt deren uneingeschränkten Bestätigungsvermerk und leitet den Prüfungsbericht über den Bürgermeister dem Gemeinderat zu,

 

 

-

empfiehlt dem Rat der Gemeinde, den Gesamtabschluss der Gemeinde Ruppichteroth zum 31.12.2010 in der Fassung, die dem zugeleiteten Prüfungsbericht beiliegt, festzustellen,

 

 

-

empfiehlt dem Rat der Gemeinde, die Abdeckung des Gesamtjahresfehlbetrages 2010 in Höhe von 1.883.036,74 € durch Inanspruchnahme der allgemeinen Rücklage vorzunehmen.

 

einstimmig

 

 

Tagesordnungspunkt:

Gesamtabschluss 2010;
Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2010

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde, dem Bürgermeister für den Gesamtabschluss 2010 uneingeschränkte Entlastung zu erteilen.

 

einstimmig

 

 

 

 

Nichtöffentlicher Teil
 

Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung wurde über folgenden Tagesordnungspunkt beraten bzw. beschlossen:

 

 

  • Beauftragung eines Wirtschaftsprüfers mit der Prüfung des
    1. Jahresabschlusses der Gemeinde Ruppichteroth zum 31.12.2017
    2. Jahresabschlusses der Gemeinde Ruppichteroth zum 31.12.2018