Nachrichten

 

 

Herzlichen Glückwunsch Frau Mathilde Fischer, Ruppichteroth, Winterscheid, Am Südhang 50, zur Vollendung des 80. Lebensjahres am 1. November 2015. Frau Marianne Schenk, Ruppichteroth, Bröleck, An der Kapelle 9, zur Vollendung des 80. Lebensjahres am 6. November 2015.

 

 

- Stellenausschreibung
- Spenden für Notfallhelfer
- Inkrafttreten des neuen Bundesmeldegesetzes
- Arbeitskreis „Flüchtlingshilfe Ruppichteroth“
- Bürgersprechstunde des Ordnungsamtes und des Polizeibezirksdienstes
- Entrichtung der Abwassergebühren
- Bröltalbad
- Notarsprechtag
- Bereitschaftsdienste
- Aus dem Rat

Stellenausschreibung

 

Die Gemeinde Ruppichteroth sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt

 

eine Mitarbeiterin/einen Mitarbeiter

für das Sachgebiet 2.2 „Soziale Hilfen und Wohngeld“
 

Es handelt sich um eine unbefristete Vollzeitstelle mit 39 Wochenstunden.
 

Das Aufgabengebiet umfasst schwerpunktmäßig
 

  • Asylbewerberleistungsgesetz
  • SGB XII

 

Eine spätere Änderung oder Erweiterung des Aufgabengebietes bleibt vorbehalten.

 

Welche Voraussetzungen sollten Sie erfüllen
 

  • Eine abgeschlossene Ausbildung im Verwaltungsbereich (ggfls. im kaufmännischen Bereich), nach Möglichkeit mit erfolgreichem Abschluss des I. Angestelltenlehrganges.
    Gute Kenntnisse bzw. praktische Erfahrungen im vorgesehenen Aufgabenbereich sind von Vorteil.
  • Fundierte Kenntnisse in Standardanwendungen von MS-Office
  • Die Bereitschaft zur Fort- und Weiterbildung in den entsprechenden Aufgabengebieten
  • Freundliches, sicheres und kundenorientiertes Verhalten, sachbezogene Kommunikation
  • Hohe Verantwortungs- und Leistungsbereitschaft
  • Zuverlässigkeit und Belastbarkeit
  • Durchsetzungsvermögen und Verhandlungsgeschick
  • Teamfähigkeit
  • Der Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B ist zwingend erforderlich.
     

 

Die Gemeinde Ruppichteroth bietet Ihnen eine abwechslungsreiche und verantwortungsvolle Tätigkeit in einem modernen Arbeitsumfeld. Die Einstellung und Vergütung erfolgen nach den Bedingungen des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD).

 

Bei Rückfragen steht Ihnen der Leiter des Fachbereiches 2, Herr Sascha Seuthe entweder unter
Tel.-Nr.: 02295/4925 oder per E-Mail: sascha.seuthe@ruppichteroth.de zur Verfügung.

 

Schwerbehinderte werden bei gleicher Qualifikation und Eignung bevorzugt berücksichtigt.

 

Kosten im Zusammenhang mit einer Bewerbung bzw. mit einem Vorstellungsgespräch werden nicht erstattet.

 

Bitte richten Sie Ihre aussagekräftige Bewerbung auf dem Postweg oder durch persönliche Vorlage bis 02.11.2015  an:

 

Bürgermeister der Gemeinde Ruppichteroth

-Personalamt-

Rathausstraße 18

53809 Ruppichteroth

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Spenden für Notfallhelfer

 

Am 23.09.2015 konnten die Notfallhelfer des Löschzuges Winterscheid eine Sachspende der Firma COPARTS, Werkstatt- und Handelssystem für Kfz-Ersatzteile, sowie eine Geldspende der Eheleute Friesenhagen aus Winterscheid entgegennehmen. 

Der Geschäftsführer der Firma COPRATS, Ulrich Wohlgemuth, übergab ein Navigationssystem für das in der Beschaffung befindliche Einsatzleitfahrzeug. Mit diesem Gerät kann die Feuer- und Rettungsleitstelle bei der Alarmierung die Koordinaten der Einsatzstelle auf das Navigationsgerät des Fahrzeuges übertragen, sodass die Einsatzkräfte beim Ausrücken zum Notfallort die Route bereits vorliegen haben.

Ihren 140. Geburtstag (2x70) feierten Renate und Helmut Friesenhagen. Statt Geschenken baten sie um eine Spende, die Sie jetzt, im Rahmen einer Fortbildungsveranstaltung der Notfallhelfer, überreichten.

Wir danken der Firma COPARTS und den Eheleuten Friesenhagen für ihre großzügigen Spenden.

 

gez.

 

OBM Florian Lückerath


Foto der Spendenübergabe vom 23.09.2015(v.l.n.r. Ulrich Wohlgemuth, Jörg Limbach, Wehrführer Ralf Schneider, Peter Fischer, Renate Friesenhagen, Helmut Friesenhagen, Feuerwehrarzt Dr. Herbert Broich, Stefan Brück, Jessika Brück)

 

 

 

 

Notfallhelfergruppe der Freiwilligen Feuerwehr Ruppichteroth, Löschzug Winterscheid, erhält Navigationssystem für Einsatzfahrzeug

 

Seit dem 15.06.2012 steht eine Gruppe von Kameraden des Löschzuges Winterscheid als Notfallhelfer für Winterscheid und die umliegenden Ortschaften zur Verfügung. Ziel ist es, bei lebensbedrohlichen, medizinischen Notfällen, die "Wartezeit" auf den Rettungsdienst (therapiefreies Intervall) mit Maßnahmen der erweiterten Ersten Hilfe zu überbrücken. Die Kameraden übernehmen den Notfallhelfer-Dienst als freiwillige Zusatzaufgabe zu dem normalen Feuerwehrdienst und stehen rund um die Uhr im Rahmen einer Zufallsbereitschaft für den Einsatz zur Verfügung. Das bedeutet, dass alle 19 Mitglieder der Gruppe im Notfall, zusammen mit Rettungsdienst und Notarzt, alarmiert werden und die ersten verfügbaren Helfer ausrücken.

 

Durch die Unterstützung unserer Sponsoren und Partner (siehe http://www.feuerwehr-ruppichteroth.de/index.php/notfallhelfer/sponsoren), die uns mit Sach- und Geldspenden sowie organisatorischer Hilfe unterstützen, steht wichtige Ausrüstung zur Verfügung oder konnte diese angeschafft werden. Die Beschaffung weiterer Ausrüstungsgegenstände ist geplant, um die Erstversorgung weiter optimieren zu können.

 

Am Mittwoch, dem 23.09.2015, erhielt die Notfallhelfergruppe von der Firma COPARTS, Wekstatt- und Handelssystem für Kfz-Ersatzteile, in Person von Geschäftsführer Ulrich Wohlgemuth, ein Navigationssystem für das in der Beschaffung befindliche Einsatzleitfahrzeug. Mit diesem Gerät kann die Feuer- und Rettungsleitstelle bei der Alarmierung die Koordinaten der Einsatzstelle auf das Navigationsgerät des Fahrzeuges übertragen, sodass die Einsatzkräfte beim Ausrücken zum Notfallort die Route bereits vorliegen haben. Die Notfallhelfer danken der Firma COPARTS für ihre großzügige Spende.

 

Für Rückfragen zum Notfallhelfer-System steht Ihnen Dr. Herbert Broich, unter herbert.broich@gmx.de, sowie der Verfasser zur Verfügung. Weitere Informationen finden Sie auch unter www.feuerwehr-ruppichteroth.de.

 

 

gez.

OBM Florian Lückerath

 

 

Anlage:                  Foto der Spendenübergabe vom 23.09.2015

(v.l.n.r.: Wehrführer Ralf Schneider, Peter Fischer, Jörg Limbach, Ulrich Wohlgemuth, Feuerwehrarzt Dr. Herbert Broich, Stefan Brück, Jessika Brück)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Inkrafttreten des neuen Bundesmeldegesetzes zum 1. November 2015 !

 

 

 

Am 1. November 2015 tritt das neue Bundesmeldegesetz in Kraft. Damit treten zugleich neue Regelungen in Kraft, die von Bürgerinnen und Bürgern, z.B. bei einem Wohnungswechsel künftig zu beachten sind. Wissenswerte Regelungen des neuen Bundesmeldegesetzes werden nachstehend dargestellt:

 

 

Anmeldung und Abmeldung

 

Es bleibt bei der in Deutschland bekannten Pflicht zur An- und Abmeldung bei der Melde-behörde. Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anzumelden.

 

Die Abmeldung einer Wohnung bei der Meldebehörde ist nur erforderlich, wenn nach dem Auszug aus einer Wohnung keine neue Wohnung in Deutschland bezogen wird. Dies ist z.B. der Fall, wenn Deutschland verlassen, also der Wohnsitz in das Ausland verlegt wird, oder eine Nebenwohnung aufgegeben wird. Eine Abmeldung ist frühestens eine Woche vor dem Auszug möglich, sie muss innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug bei der Melde-behörde erfolgen.

 

Wer in das Ausland umzieht, kann bei der Abmeldung künftig bei der Meldebehörde seine Anschrift im Ausland hinterlassen. Die Auslandsanschrift wird im Melderegister gespeichert. In diesem Fall kann die Behörde, z.B. im Zusammenhang mit Wahlen mit der Bürgerin oder dem Bürger Kontakt aufnehmen.

 

Die Abmeldung einer Nebenwohnung erfolgt künftig nur noch bei der Meldebehörde, die für die alleinige Wohnung oder die Hauptwohnung zuständig ist.

 

Für folgende Lebenslagen sieht das Bundesmeldegesetz künftig zusätzlich zu den bereits geltenden weitere Ausnahmen von der Meldepflicht vor:

 

1.

Wer in Deutschland aktuell bei der Meldebehörde gemeldet ist und für einen nicht länger als sechs Monate dauernden Aufenthalt eine weitere Wohnung bezieht, muss sich für diese weitere Wohnung weder an- noch abmelden. Die Anmeldung muss künftig für diese weitere Wohnung erst nach Ablauf von sechs Monaten erfolgen.

2.

Für Personen, die sonst im Ausland wohnen und im Inland nicht gemeldet sind, besteht eine Anmeldepflicht erst nach dem Ablauf von drei Monaten.

3.

Solange Bürgerinnen und Bürger in Deutschland aktuell bei der Meldebehörde gemeldet sind, müssen sie sich nicht anmelden, wenn sie in Krankenhäusern, Pflegeheimen oder sonstigen Einrichtungen, die der Betreuung pflegebedürftiger oder behinderter Menschen oder der Heimerziehung dienen, aufgenommen werden oder dort einziehen.

 

 

 

 

 

Eine Neuheit stellt der „vorausgefüllte Meldeschein“ dar, der bis zum Jahr 2018 von allen Bundesländern verpflichtend einzuführen ist. Der vorausgefüllte Meldeschein ist ein Ver-fahren zur elektronischen Anforderung von Meldedaten durch die neue Meldebehörde bei    der bisherigen Meldebehörde während der Anmeldung. Dies bedeutet, dass im Falle einer Anmeldung die eigenen Meldedaten im automatisierten Verfahren der Meldebehörde am Zuzugsort bereitgestellt werden und damit eine erneute Datenerfassung unnötig wird.

Dies führt zu Erleichterungen für die Bürgerinnen und Bürger sowie für die Verwaltung und dient zugleich dazu, Fehlerquellen bei der Verarbeitung von Einwohnermeldedaten zu verhindern. Die Meldedaten, die in der Meldebehörde des bisherigen Wohnortes bereits gespeichert sind, machen sich buchstäblich elektronisch auf den Weg zur aktuell zuständigen Meldebehörde, sicher, blitzschnell und aktuell.

 

Wieder eingeführt wird die Mitwirkungspflicht des Wohnungsgebers bzw. des Wohnungs-eigentümers bei der Anmeldung und bei der Abmeldung (z.B. beim Wegzug in das Ausland). Damit können künftig sog. Scheinanmeldungen wirksamer verhindert werden. Wohnungs-geber bzw. die Wohnungseigentümer müssen den Mieterinnen und Mietern den Ein- oder Auszug schriftlich bestätigen. Die Wohnungsgeberbescheinigung ist stets bei der Anmeldung in der Meldebehörde vorzulegen (Mietvertrag reicht nicht mehr aus !).

Der Vordruck „Wohnungsgeberbestätigung nach § 19 des Bundesmeldegesetzes“ steht den Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde Ruppichteroth sowohl in Papierform in unserem Bürgerbüro, als auch auf der gemeindlichen Homepage www.ruppichteroth.de zum Download, bereit.

 

Das Bundesmeldegesetz bietet auch die Möglichkeit, den Ein- oder Auszug der Meldebehörde gegenüber elektronisch zu bestätigen sowie für die Meldepflichtigen, die Anmeldung elektronisch vorzunehmen. Dies kann allerdings nur dann in Anspruch genommen werden, wenn die Meldebehörde die technischen Voraussetzungen geschafften hat.

Aktuelle Informationen hierzu stellt Ihnen das Bürgerbüro der Gemeinde Ruppichteroth gerne

bereit.

 

 

Auskünfte aus dem Melderegister

 

Auskünfte aus dem Melderegister an Private zum Zwecke der Werbung und/oder des Adress- handels sind künftig nur noch zulässig, wenn die Bürgerin und der Bürger vorher in die Über-mittlung ihrer Meldedaten für diese Zwecke eingewilligt haben. Diese Einwilligung muss gegenüber Privaten ausdrücklich erklärt werden. Es besteht auch die Möglichkeit, bei der Meldebehörde eine Erklärung darüber abzugeben, dass die eigenen Daten zum Zwecke der Werbung und/oder des Adresshandels an Private herausgegeben werden dürfen.

Diese Einwilligung bleibt bis zu ihrem Widerruf bestehen und muss nach einem Umzug nicht erneut abgegeben werden. Wurde keine Einwilligung erklärt, darf die Meldebehörde die Meldedaten nicht zum Zwecke der Werbung und/oder des Adresshandels herausgeben.

 

Außerdem dürfen Daten, die für Zwecke der gewerbsmäßigen Anschriftenermittlung durch eine Melderegisterauskunft erhoben worden sind, vom Datenempfänger nicht wieder-verwendet werden (Verbot des Datenpooling). Die zweckwidrige Verwendung von zweck-gebundenen Melderegisterauskünften bzw. die Wiederverwendung der Daten kann mit einem Bußgeld geahndet werden.

 

Weiterhin muss im Rahmen einer einfachen Melderegisterauskunft, die für gewerbliche Zwecke beantragt wird, der gewerbliche Zweck künftig angegeben werden. Die im Rahmen der Auskunft erlangten Daten dürfen dann nur für diese Zwecke verwendet werden.

 

 

Eine strikte Zweckbindung besteht auch für sog. erweiterte Melderegisterauskünfte, für Gruppenauskünfte und für Daten, über die trotz bestehender Auskunftssperre Auskunft erteilt worden sind, weil eine Gefährdung der betroffenen Person ausgeschlossen werden kann.

Wenn der jeweils verfolgte Zweck erfüllt ist, muss der Datenempfänger die Daten löschen.

 

Für Personen, die in Einrichtungen zum Schutz vor häuslicher Gewalt, in Einrichtungen zur Behandlung von Suchterkrankungen, in Krankenhäusern, Pflegeheimen oder sonstigen Einrichtungen, die der Betreuung pflegebedürftiger oder behinderter Menschen oder der Heimerziehung dienen, einer Aufnahmeeinrichtung für Asylbewerber oder sonstige aus-ländische Flüchtlinge oder in einer Justizvollzugsanstalt wohnen, wird künftig ein sog. bedingter Sperrvermerk im Melderegister eingetragen, sofern der Meldebehörde bekannt ist, dass sich an der betreffenden Anschrift eine der genannten Einrichtungen befindet.

Bei Melderegisterauskünften an Private muss die Meldebehörde künftig in diesen Fällen vor einer Auskunftserteilung den Betroffenen anhören und darf dann keine Auskunft erteilen, sofern durch die Auskunft schutzwürdige Interessen von Betroffenen beeinträchtigt würden.

 

Aufgrund der Verbesserungen zum Schutz der persönlichen Daten bei Auskünften aus dem Melderegister an Private ist die bisher im Melderecht vorgesehene Möglichkeit des Wider- spruchs der Erteilung automatisierter Melderegisterauskünfte an Private weggefallen.

 

Bei Datenübermittlungen zum Zweck der Ehrung von Alters- und Ehejubiläen gilt künftig kein Einwilligungsvorbehalt, sondern der Datenübermittlung muss widersprochen werden.

 

Die fehlende Einwilligung der betroffenen Person ist aber als Widerspruch im Sinne von § 50 Abs. 5 des Bundesmeldegesetzes (BMG) zu werten, so dass eine Auskunftssperre im Melde- register vermerkt bleibt und die Person nicht extra tätig werden muss.

Gleiches gilt für Melderegisterauskünfte an Adressbuchverlage.

 

Einen Widerspruch gegen einen Datenabruf über das Internet nach dem bisherigen § 34

Abs. 1b des Meldegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Meldegesetz NRW - MG NRW)

gibt es nicht mehr.

 

 

Für weitere Informationen und zur Beantwortung von Fragen stehen Ihnen meine Mit- arbeiterinnen des Bürgerbüros (Tel.-Nr.: 02295-4924 oder 02295-4956) jederzeit gerne zur

Verfügung.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Arbeitskreis „Flüchtlingshilfe Ruppichteroth“

 

 

Die Ehrenamtler des Arbeitskreises „Flüchtlingshilfe Ruppichteroth“ helfen den Flüchtlingen in der Gemeinde Fuß zu fassen und sich wohl zu fühlen. Sei es u.a. durch die Begleitung zu Behörden oder Ärzten, den Abbau von Sprachbarrieren durch Sprachförderung, die Verschönerung der Unterkünfte oder die Vermittlung zu sportlichen Aktivitäten.

Seit einigen Wochen sind auch im Ortsteil Winterscheid Flüchtlinge untergebracht. Das Engagement der Winterscheider ist, wie in den anderen Ortsteilen auch, groß. Jedoch nochmals die Bitte an die Personen, die Spenden abgeben möchten:

Die Mitglieder des Arbeitskreises sind dankbar für jede Unterstützung und freuen sich über die vorherrschende Hilfsbereitschaft in der Gemeinde Ruppichteroth. Jedoch wäre es wünschenswert, wenn die Spenden nicht in den Übergangsheimen abgegeben würden, sondern über Herrn Schramm, den Koordinator der Flüchtlingshilfe, verteilt würden. So kann eine optimale Versorgung und eine faire Behandlung gewährleistet werden.

Zurzeit benötigen die Flüchtlinge vordringlich Einzelbetten, Spintschränke/Einzelschränke, Fahrräder und Winterkleidung für Herren in den Größen S-L. Sonstige Sachspenden sind in ausreichender Anzahl vorhanden!

Gerne können Sie den Arbeitskreis „Flüchtlingshilfe Ruppichteroth“ auch finanziell über folgendes Konto unterstützen:

 

 Kto: 505 700 031

BLZ: 370 695 24

IBAN: DE 50 3706 9524 0505 7000 31

Verwendungszweck: Flüchtlingshilfe Ruppichteroth

 

Haben Sie noch Fragen oder wünschen Sie eine Spendenquittung? Dann wenden Sie sich bitte an Herrn Klaus Schramm, Tel.: 02295/5848, Mail: fluechtlingshilfe@ruppichteroth.de.

Für die Spendenquittung benötigt Herr Schramm Ihren vollständigen Namen und Ihre Anschrift.

 

 

 

 

 

Arbeitskreis „Flüchtlingshilfe Ruppichteroth“

 

Liebe Mitglieder des Arbeitskreises „Flüchtlingshilfe Ruppichteroth“,

 

der gesamte Arbeitskreis „Flüchtlingshilfe Ruppichteroth“ mit allen ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern wird herzlich zu einem gemütlichen Beisammensein eingeladen. Der Abend soll genutzt werden, um ein paar schöne Stunden zusammen zu verbringen und  Gedanken und Ideen auszutauschen.

Das Treffen findet statt am 6. November 2015 um 18.00 Uhr im Pfarrheim Ruppichteroth.

 

 

 

 

 

 

Gemeinsame Bürgersprechstunde des Ordnungsamtes und des Polizeibezirksdienstes

Die gemeinsamen Bürgersprechstunden im November finden am 12. und 26. November 2015, jeweils in der Zeit von 16.00 bis 17.00 Uhr, im Rathaus der Gemeinde Ruppichteroth (Zimmer 102) statt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Termingemäße Entrichtung der  Abwassergebühren;
hier: 5. Abschlagszahlung, Fälligkeit 30.10.2015


Hiermit wird an die Fälligkeit des 5. Abschlages der Abwassergebühren für 2015 erinnert.

Zur Vermeidung von Mahngebühren und Säumniszuschlägen bitte ich, den mit der Endabrechnung 2014 vom 30.01.2015 für das Rechnungsjahr 2015 aufgegebenen Teilbetrag fristgerecht auf eines der Konten der Gemeindewerke Ruppichteroth zu überweisen.

Bei dieser Gelegenheit weise ich noch einmal auf die Vorzüge einer Bank-Einzugsermächtigung/SEPA-Lastschriftmandat hin. Die Banken und Sparkassen sind zu entsprechenden Informationen gerne bereit.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Das Bröltal-Bad hat in diesem Jahr noch fünf Wochen geöffnet!

 

Liebe Bade- und Schwimmfreunde,

das Jahr neigt sich dem Ende und wir haben nur noch wenige Wochen bis das Bröltal-Bad seine Türen für dieses Jahr schließt. Nutzen Sie die letzten Wochen, um sich „fit“ für die anstehenden Feiertage zu machen. Freuen Sie sich darauf, erholsame Stunden mit netten Menschen bei uns zu verbringen. Wir freuen uns auf jeden Badegast!

 

montags

06 00 – 08 00 Uhr

Frühschwimmen

 

dienstags

14 00 – 15 00 Uhr

Wassergewöhnung

ab 3 Jahren

15 00 – 16 00 Uhr

Aqua Jogging

Nichtschwimmer / Ungeübte / Ältere

16 00 – 17 00 Uhr

Aqua Fitness XXL

gewichtige Menschen

mittwochs

06 00 – 08 00 Uhr

Frühschwimmen

 

14 00 – 15 00 Uhr

Kinderschwimmkurs

ab 6 Jahren

15 00 – 18 30 Uhr

Damenbad

 

19 00 – 20 00 Uhr

Aquarobic

Schwimmer mit etwas Kondition

donnerstags

08 00 – 13 00 Uhr

Allgemeinheit

Wassertemperatur: 30° C

Wassertiefe ab 19.00 Uhr:

1,30 – 2,00 m

15 00 – 21 00 Uhr

Allgemeinheit

freitags

14 00 – 15 00 Uhr

Kinderschwimmkurs

ab 6 Jahren

15 00 – 18 30 Uhr

Allgemeinheit

Während der VHS-Semester ist der Nichtschwimmerbereich in der Zeit von 16 30 Uhr - 19 00 Uhr gesperrt.

19 00 – 20 00 Uhr

Aqua Power

Schwimmer mit Kondition u. Vorkenntnissen

20 00 – 22 00 Uhr

Allgemeinheit

 

samstags

08 00 – 12 00 Uhr

Allgemeinheit

8 00 – 09 00 Uhr

Bahnenschwimmen

sonntags

09 00 – 12 00 Uhr

Allgemeinheit

 

 

 

InfraRotCenter (Wärmekabine)

Zusätzlich zu den angegebenen Öffnungszeiten kann das IRC während der Schulzeiten zwischen 8 00 und 13 00 Uhr genutzt werden. Eine Anmeldung ist in jedem Fall sinnvoll.

 

 

Preise und Gebühren

 

Einzelkarte

Zehnerkarte

Schwimmen allgemein

 

 

Erwachsene

3,00 €

27,00 €

vergünstigt

1,50 €

12,50 €

Vergünstigen Zugang erhalten Kinder und Jugendliche von 4 – 16 Jahren, Schüler, Behinderte – GdB mind. 80 % und auf Hilfe angewiesen – Vermerk im Ausweis, mit Nachweis.

 

Familienkarte

 

8,00 €

Max. 2 Erwachsene mit ihren Kindern

Eintritt frei

  • Kinder bis einschl. 3 Jahre
  • Berechtigte Personen der Ruppichterother Tafel mit Wohnsitz in der Gemeinde Ruppichteroth. Gutscheine werden bei der Tafel ausgegeben.
  • Leistungsempfänger nach SGB II und XII sowie AsylbLG mit Wohnsitz in der Gemeinde Ruppichteroth.

Warmbadetag

Zuschlag je Eintritt

0,50 €

 

InfraRotCenter

30 Minuten

Einzelkarte

5,20 €

11er-Karte

52,00 €

 

 

 

Kurse der Gemeinde (kein zusätzlicher Eintritt)

Wassergewöhnung

Kinderschwimmkurs

15 UStd.

60,00 €

Aqua Kurs

(Erw.-Schwimmkurs, Aqua Jogging, Aqua Fitness XXL, Aquarobic, Aqua Power u. a.)

10 UStd.

60,00 €

 

Telefon Bad:      0 22 95 – 56 01
Email:                   kontakt@broeltalbad.de

Anmeldevordrucke, Flyer und weitere Infos erhalten Sie im Bröltal-Bad, im Rathaus, Zimmer 104, und unter www.broeltalbad.de .

 

 

 

 

Aqua Fitness XXL

 

In diesem Kurs sind noch Plätze frei.
Wenn Sie nicht sicher sind, ob dieser Kurs der richtige für Sie ist, können Sie gerne ein Probetraining besuchen (6,00 €). Bitte vereinbaren Sie hierzu einen Termin im Bad (Telefon 02295-5601).

Der nächste Kurs startet

am Dienstag, dem 1. Dezember 2015, um 16.00 Uhr.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Notarsprechtag in Ruppichteroth

 

 

Der nächste Sprechtag von Herrn Notar Stefan Wegerhoff, Hennef, findet am Freitag,

dem 06. November 2015, in der Zeit von 9.00 – 11.30 Uhr, im Rathaus in Schönenberg,

Zimmer 121, statt.

 

Um Wartezeiten im Rahmen des Sprechtages zu vermeiden, wird um Terminvereinbarung beim Notariat in Hennef unter der Telefon-Nummer 02242 / 92410 gebeten.

 

Die weiteren Notarsprechtage werden rechtzeitig im Mitteilungsblatt bekanntgegeben.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bereitschaftsdienste

 

Polizei-Notruf                                        110

Polizeibezirksdienststelle                  02295/5425

(Sankt-Florian-Straße 8)                  

Bürgersprechstunde nach telefonischer

Vereinbarung unter der Rufnummer    0173/5624217

Feuerwehr- und Rettungsdienst:      112

Krankentransporte                                02241/19-222

 

GEMEINDEWERKE  RUPPICHTEROTH

  VER- UND ENTSORGUNGSBETRIEBE

 

Störfall – Telefon- Nummer

 

0800/ 7766655

 

Unter den o.g. Rufnummern erreichen Sie den Notdienst der Gemeindewerke Ruppichteroth für die öffentliche Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung der Gemeinde Ruppichteroth über die Leitstelle des Aggerverbandes

 

NOTDIENST  DES  RWE

 

Bei Stromausfall im Versorgungsnetz erreichen Sie den Störungsdienst der RWE Energie AG

unter der Telefon – Nr.                    0800/4112244

 

Notruf-Nummer der Rhenag           0180/2484848

 

Ärztlicher Bereitschaftsdienst für die Gemeinde Ruppichteroth

 

In der sprechstundenfreien Zeit erreichen Sie den ärztlichen Bereitschaftsdienst aller Fachrichtungen für den Rhein-Sieg-Kreis unter der

 

zentralen Rufnummer   116 117

 

Bei lebensbedrohenden Zwischenfällen und Unfällen:                                   112

 

ZAHNÄRZTE des rechtsrheinischen Rhein-Sieg-Kreises

 

            Telefonischer Ansagedienst zum zahnärztlichen Notdienst: 01805-986700

 

Die Notfalldienstzentrale für den gesamten rechtsrheinischen RSK ist folgendermaßen besetzt:

-           wöchentlich von 18.00 Uhr bis 08.00 Uhr des darauffolgenden Morgens,

-           mittwochs von 13.00 Uhr bis zum nächsten Morgen 08.00 Uhr,

-          freitags von 14.00 Uhr bis zum nächsten Morgen 08.00 Uhr und

-           an Samstagen, Sonntagen, sowie an Feiertagen, ganztägig.

 

INFORMATIONSZENTRALE FÜR VERGIFTUNGSFÄLLE

Universitätsklinik Bonn, Telefon-Nr.: 0228-19240

 

APOTHEKEN-NOTDIENST:

 

Die nächsten 4 notdienstbereiten Apotheken für den Standort: Ruppichteroth, vom 31.10.2015 bis 06.11.2015

Samstag, 31. Oktober 2015
Burg-Apotheke, Waldbröler Str. 24, 51570 Windeck, 02292/2900
Hirsch-Apotheke, Hauptstr. 24-26, 53804 Much, 02245/91920
Dreilinden-Apotheke, Günther-Landesknecht-Str. 2, 53773 Hennef (Uckerath), 02248/2173
Peter und Paul Apotheke, Bahnhofsplatz 7, 51766 Engelskirchen, 02263/3622

Sonntag, 1. November 2015
St. Laurentius-Apotheke, Auf der Niedecke 4, 51570 Windeck (Dattenfeld), 02292/2340
Burg-Apotheke, Dr.-Wirtz-Str. 3, 53804 Much, 02245/91650
Malteser-Apotheke, Frankfurter Str. 72, 53773 Hennef, 02242/81234
Apotheke am Markt, Markt 7, 51766 Engelskirchen (Ruenderoth), 02263/96180

Montag, 2. November 2015
Markt-Apotheke, Am Markt 7, 53783 Eitorf, 02243/80088
Die Bären Apotheke, Nümbrechter Str. 7b, 51545 Waldbröl, 02291/4640
Siegtal-Apotheke, Hauptstr. 110, 53721 Siegburg, 02241/383897
Schlehen-Apotheke OHG, Overather Str. 22, 51766 Engelskirchen (Loope), 02263/92030

Dienstag, 3. November 2015
Wald-Apotheke, Hochstr. 16, 51545 Waldbröl, 02291/901034
Ginkgo-Apotheke, Siebenbürger Platz 13, 51674 Wiehl, 02262/999111
Heide-Apotheke, Pastor-Biesing-Str. 2B, 53797 Lohmar (Birk), 02246/913650
Adler-Apotheke, Frankfurter Str. 100, 53773 Hennef, 02242/2626

Mittwoch, 4. November 2015
Alte Schulz'sche Apotheke, Marktplatz 3, 53783 Eitorf, 02243/2214
Bergische Apotheke, Hauptstr. 44-46, 53804 Much, 02245/1498
Löwen-Apotheke, Bahnhofstr. 2A, 51545 Waldbröl, 02291/2574
Elefanten-Apotheke, Schützenstr. 13, 51643 Gummersbach, 02261/24654

Donnerstag, 5. November 2015
Die Bären-Apotheke, Otto-Kaufmann-Str. 11-13, 51588 Nümbrecht, 02293/902484
Bahnhof-Apotheke, Bahnhofstr. 26A, 53783 Eitorf, 02243/6177
Sonnen-Apotheke, Im Weiher 21, 51674 Wiehl, 02262/9567
Hirsch-Apotheke, Hauptstr. 34, 51766 Engelskirchen (Ruenderoth), 02263/96110

Freitag, 6. November 2015
Kur-Apotheke, Hauptstr. 23, 51588 Nümbrecht, 02293/91340
Löwen-Apotheke, Bahnhofstr. 1, 53783 Eitorf, 02243/2894
Falken-Apotheke, Drabenderhöher Str. 35, 51674 Wiehl (Drabenderhöhe), 02262/701464
Rats-Apotheke, Nogenter Platz 3, 53721 Siegburg, 02241/51132

 

LEUCHTTURM

Beratungsstelle für Alzheimer und andere Demenzerkrankungen

 

Caritasverband für den Rhein-Sieg-Kreis e.V.

Wilhelmstraße 155-157, 53721 Siegburg

Telefon: 02241/1209-0

Fax: 02241/1209-195

 

Homepage der Beratungsstelle „Leuchtturm“ des Caritasverbandes für den Rhein-Sieg-Kreis e.V.

www.caritas-rheinsieg.de

 

Ansprechpartnerinnen:

Jutta Fellmy, Tel.: 02241/1209305

E-mail: jutta.fellmy@caritas-rheinsieg.de

 

Doris Steubesand, Tel.: 02241/1209-311

E-mail: doris.steubesand@caritas-rheinsieg.de

 

Multiple Sklerose

DMSG Betroffenen-Berater

Uwe Stommel – DMSG Betroffenen-Berater

Tel.: 02295-902118

e-mail: Uwe.Stommel@online.de

Michael Wendel – DMSG Betroffenen-Berater

Tel.: 02243-80373

e-mail: mianwe@t-online.de

www.mskreis-ruppichteroth.de

 

  Drogen-Suchthilfen

 

1.

Suchtkrankenhilfe des Caritasverband für den Rhein-Sieg-Kreis e.V.

Ansprechpartner: Herr Pöplau

Tel.-Nr. (02241) 1209-302

2.

Diakonisches Werk Siegburg Drogenhilfe

-Zentrale und Beratungsstelle-

Ansprechpartner: Herr Wolf

Tel.-Nr.: 02241/66656

3.

Kommissariat Kriminalprävention/ Opferschutz Siegburg

Herr Seeger

Tel.-Nr.: 02241/541-4715

4.

Kriminalkommissariat 41 Siegburg

Ansprechpartner: Herr Krist

Tel.-Nr.: 02241/541-4411

 

Weitere Informationen sind im Rathaus, Tel.-Nr.: 02295/4925, erhältlich.

 

 

                  SOZIALPSYCHIATRISCHES ZENTRUM

 

Sozialpsychiatrisches Zentrum Eitorf/Siebengebirge

 

Beratungs- und Betreuungszentrum Eitorf, Spinnerweg 51-54, 53783 Eitorf
Telefon:               02243/84758-0    

Fax :                    02243/84758-11  

Beratungszeiten:
nach Vereinbarung !


Tagesstätte & Kontaktstelle:

Siegstrasse 16, 53783 Eitorf

Telefon:       02243/82670

Fax:             02243/842794

 

Öffnungszeiten:
montags         11.30 h – 14.30 h: Brunch, Offene Angebote
donnerstags   15.00 h - 19.00 h: Offener Treff

Jeden 2. Samstag  9.30 Uhr -12.00 Uhr

( Möglichkeit zum gemeinsamen Frühstück )

       

 

Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“

Das Hilfetelefon ist das erste Beratungsangebot in Deutschland, das barrierefrei, kostenlos und vertraulich rund um die Uhr erreichbar ist. Die mehr als 60 Fachberaterinnen sind wie folgt erreichbar:

Telefon: 08000 116 016 sowie

über Chat und E-Mail auf der Website www.hilfetelefon.de.

Sie unterstützen jedoch nicht nur gewaltbetroffene Frauen, sondern beraten auch Familienmitglieder, Freunde und Fachkräfte. Jederzeit können Dolmetscherinnen für 15 Sprachen zugeschaltet werden.

 

 

Sprechstunden der Sozialarbeiter des Jugendhilfezentrums Neunkirchen-Seelscheid,

zuständig für die Gemeinde Ruppichteroth

 

Seit dem 1. Oktober 2012 sind für die Gemeinde Ruppichteroth zwei neue Bezirkssozialarbeiter des Jugendhilfezentrums Neunkirchen-Seelscheid tätig.

Frau Wagner ist für Ruppichteroth Zentrum sowie für die Ortsteile Harth, Köttingen und Oeleroth zuständig, Frau Schlüssel für Schönenberg und Winterscheid.

Die Sprechstunde von Frau Wagner findet donnerstags in der Zeit von 14:00 - 15:00 Uhr in den Räumlichkeiten des Ökumenischen Familienzentrums „Unter`m Regenbogen“, Am Kindergarten 4, statt.

Die Sprechstunde von Frau Schlüssel ist donnerstags von 14:00 - 15:00 Uhr im Rathaus in Schönenberg. Außerhalb der Sprechstunde sind die Mitarbeiter des Jugendhilfezentrums unter folgenden Rufnummern zu erreichen:

Frau Wagner: 02247/9215-5518,

Frau Schlüssel: 02247/9215-5528.

 

Außerhalb dieser Sprechzeiten und der Öffnungszeiten des Jugendhilfezentrums steht für dringende Meldungen in Sachen Kindeswohl die Feuer- und Rettungsleitstelle unter der Ruf-Nr. 112 zur Verfügung

 

 

 

N e u b ü r g e r b e a u f t r a g t e r

 

Persönlicher Ansprechpartner für alle Zugewanderten ist der Neubürgerbeauftragte des Rhein-Sieg-Kreises, Ludwig Neuber. Er bietet nach telefonischer Vereinbarung

Sprechstunden an. Termine können mit ihm telefonisch unter der Rufnummer 02295/902318 oder 0160/8230810 oder per E-Mail an ludwig@neuber.de vereinbart werden. Der Kontakt kann auch über das Kommunale Integrationszentrum des Rhein-Sieg-Kreises, - Der Landrat -, Kaiser-Wilhelm-Platz 1, 53721 Siegburg, Telefon 02241 /13-2107, E-Mail: integration@rhein-sieg-kreis.de hergestellt werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sitzung des Rates

 

Am Donnerstag, den 5. November 2015, um 19.00 Uhr, findet im Sitzungssaal des Rathauses in Schönenberg eine Sitzung des Rates der Gemeinde Ruppichteroth mit folgender Tagesordnung statt:

 

  

Öffentlicher Teil

 

 

 1. 

Fragestunde für Einwohner

 

 

 2. 

Flüchtlingssituation in der Gemeinde Ruppichteroth

 

 

 3.

Einbringung der 1. Nachtragshaushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2015/2016 gemäß § 81 GO NRW i.V.m. § 80 Abs. 2 GO NRW

 

 

 4.

 4.1

Mitteilungen und Anfragen

Integriertes Handlungskonzept für Ruppichteroth;

hier: Auswahl und Beauftragung eines Planungsbüros

- Anfrage der CDU-Fraktion vom 12.10.2015 -

 

 

 

 

 

Nichtöffentlicher Teil

 

 

 5.

Flüchtlingssituation in der Gemeinde Ruppichteroth

 

 

 6. 

Bestellung des stellvertretenden Leiters der Freiwilligen Feuerwehr Ruppichteroth (stellvertretender Wehrführer)

 

 

 7.

Mitteilungen und Anfragen