Nachrichten

 

 

 

 

Herzlichen Glückwunsch Herrn Heinz Franken, Ruppichteroth, Oberlückerath, Brunnenwiese 16, zur Vollendung des 80. Lebensjahres am 24. Oktober 2015. Herrn Heinrich Schmalstieg, Ruppichteroth,  Im Rosengarten 5, zur Vollendung des 80. Lebensjahres am 26. Oktober 2015.
 

 

 

- Nachruf Frau Katharina „Käthe“ Schiefen
- „Unterbringung von Flüchtlingen in der Gemeinde Ruppichteroth“
- Aktuelle Informationen zur Unterbringung von Flüchtlingen
- Arbeitskreis „Flüchtlingshilfe Ruppichteroth“
- Abwassergebühren Abschlagszahlung
- Stellenausschreibung
- Hochzeitzjubiläen im Jahre 2016
- Besuchs- und Begleitdienst für Senioren und behinderte Menschen
- Neues Bundesmeldegesetz
- Bereitschaftsdienste

 

 

 

 

 

Nachruf

 

 

       Am 17. Oktober 2015 verstarb

 

Frau Katharina „Käthe“ Schiefen
wohnhaft in Ruppichteroth - Harth

 

im Alter von 89 Jahren.

 

Die Verstorbene war vom 15.02.1978 bis 30.09.1989 Mitglied des Rates der Gemeinde

Ruppichteroth. Im Rahmen dieser Funktion war sie in verschiedenen Ausschüssen vertreten.

Diese Ausschusstätigkeit setzte sie bis zum Ende der Legislaturperiode am 30.09.1999 als sachkundige Bürgerin bzw. sachkundige Einwohnerin fort.

 

Die Verstorbene hat ihre Kenntnisse und ihren Erfahrungsschatz mit großem Engagement in die Rats- und Ausschussarbeit eingebracht.

 

Die Gemeinde Ruppichteroth trauert um eine engagierte Bürgerin, der das Wohl der Menschen besonders am Herzen lag.

 

Mit großer Dankbarkeit werden wir ihr Andenken in Ehren halten.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Einladung zur Informationsveranstaltung

„Unterbringung von Flüchtlingen in der Gemeinde Ruppichteroth“

- 3. Veranstaltung in Schönenberg -

 

 

Liebe Bürgerinnen und Bürger aus Schönenberg und seinen Nebenorten,

 

die aktuellen Zuweisungen von Flüchtlingen in die Gemeinde Ruppichteroth stellen für uns Menschen in der Gemeinde eine große Herausforderung dar. Der Arbeitskreis Flüchtlingshilfe Ruppichteroth unterstützt die Gemeindeverwaltung Ruppichteroth in der Betreuung und Unterbringung der Flüchtlinge. Die Gemeinde und der Arbeitskreis möchten Sie über die aktuelle Situation der Flüchtlinge in Schönenberg und seinen Nebenorten informieren.

Wir, Herr Bürgermeister Loskill für die Gemeinde Ruppichteroth, und Herr Klaus Schramm für den Arbeitskreis Flüchtlingshilfe Ruppichteroth, laden Sie recht herzlich zu einem öffentlichen Austausch ein:

 

Datum: 28. Oktober 2015, Uhrzeit: 19.00 Uhr

Ort: Forum Grundschule Schönenberg

 

Wir hoffen, Sie am Mittwoch zu einer konstruktiven Gesprächs- und Informationsrunde begrüßen zu dürfen. Herzlichen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung.

Wir freuen uns auf Ihr Kommen!

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aktuelle Informationen zur Unterbringung von Flüchtlingen

 

Keine Notunterkunft in Ruppichteroth!

 

 

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

 

ich habe am 19. Oktober 2015 aus dem Ergebnis der Bürgermeisterkonferenz mit dem Landrat heraus der Bezirksregierung Köln auf dem Dienstwege über den Rhein-Sieg-Kreis „Fehlanzeige“ zur Bereitstellung von mind. 70 Notunterkunftsplätzen angemeldet.

 

Aufgrund der Tatsache, dass die Gemeinde Ruppichteroth die kleinste Verwaltung im Kreis stellt und die kleinste Kommune nach Einwohnerzahl im Kreis ist, sowie nach den Erfahrungsberichten der

Kommunen, die bereits eine Notunterkunft für das Land NRW vorhalten, ist eine Bereitstellung der Notunterkunftsplätze aus meiner Sicht von hier aus nicht möglich.

Die räumlichen Voraussetzungen zur Unterbringung von mindestens 70 Flüchtlingen sind zwar durch die Bröltalhalle gegeben, jedoch ist der Betreuungsumfang, der auf die Gemeindeverwaltung zukäme, aufgrund der bestehenden personellen Ressourcen in der Praxis nicht umsetzbar.

 

Herr Landrat Sebastian Schuster bestätigte mir am 21. Oktober 2015, dass nach einem Gespräch mit Frau Regierungspräsidentin Walsken die Gemeinde Ruppichteroth keine Notunterkunftsplätze schaffen muss. Dies wird auch künftig nicht der Fall sein.

Die Bezirksregierung Köln erkennt an, dass die Gemeindeverwaltung Ruppichteroth aufgrund ihrer Größe für eine solche Unterbringung von Flüchtlingen keine personellen Ressourcen hat.

 

Dennoch wurde ab dem 20. Oktober 2015 die Bröltalhalle „gesperrt“, um die nach einer Brandschutzschau geforderte Modernisierung der Sicherheitsbeleuchtung durch das bereits vor dem Amtshilfeersuchen beauftragte Elektrounternehmen schnellstmöglich durchführen zu lassen. Hierdurch ist die Halle im Falle einer notwendigen Nutzung zur Unterbringung von Flüchtlingen brandschutztechnisch ertüchtigt. Selbstverständlich profitieren letztlich alle Nutzer von dieser wichtigen Erneuerung der Sicherheitsbeleuchtung.

 

Sobald neue Informationen zur Unterbringung von Flüchtlingen vorliegen, werde ich erneut berichten.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Arbeitskreis „Flüchtlingshilfe Ruppichteroth“

 

Liebe Mitglieder des Arbeitskreises „Flüchtlingshilfe Ruppichteroth“,

 

der gesamte Arbeitskreis „Flüchtlingshilfe Ruppichteroth“ mit allen ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern wird herzlich zu einem gemütlichen Beisammensein eingeladen. Der Abend soll genutzt werden, um ein paar schöne Stunden zusammen zu verbringen und  Gedanken und Ideen auszutauschen.

Das Treffen findet statt am 6. November 2015 um 18.00 Uhr im Pfarrheim Ruppichteroth.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Termingemäße Entrichtung der  Abwassergebühren;
hier: 5. Abschlagszahlung, Fälligkeit 30.10.2015


Hiermit wird an die Fälligkeit des 5. Abschlages der Abwassergebühren für 2015 erinnert.

Zur Vermeidung von Mahngebühren und Säumniszuschlägen bitte ich, den mit der Endabrechnung 2014 vom 30.01.2015 für das Rechnungsjahr 2015 aufgegebenen Teilbetrag fristgerecht auf eines der Konten der Gemeindewerke Ruppichteroth zu überweisen.

Bei dieser Gelegenheit weise ich noch einmal auf die Vorzüge einer Bank-Einzugsermächtigung/SEPA-Lastschriftmandat hin. Die Banken und Sparkassen sind zu entsprechenden Informationen gerne bereit.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stellenausschreibung

 

Die Gemeinde Ruppichteroth sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt

 

eine Mitarbeiterin/einen Mitarbeiter

für das Sachgebiet 2.2 „Soziale Hilfen und Wohngeld“
 

Es handelt sich um eine unbefristete Vollzeitstelle mit 39 Wochenstunden.
 

Das Aufgabengebiet umfasst schwerpunktmäßig
 

  • Asylbewerberleistungsgesetz
  • SGB XII

 

Eine spätere Änderung oder Erweiterung des Aufgabengebietes bleibt vorbehalten.

 

Welche Voraussetzungen sollten Sie erfüllen
 

  • Eine abgeschlossene Ausbildung im Verwaltungsbereich (ggfls. im kaufmännischen Bereich), nach Möglichkeit mit erfolgreichem Abschluss des I. Angestelltenlehrganges.
    Gute Kenntnisse bzw. praktische Erfahrungen im vorgesehenen Aufgabenbereich sind von Vorteil.
  • Fundierte Kenntnisse in Standardanwendungen von MS-Office
  • Die Bereitschaft zur Fort- und Weiterbildung in den entsprechenden Aufgabengebieten
  • Freundliches, sicheres und kundenorientiertes Verhalten, sachbezogene Kommunikation
  • Hohe Verantwortungs- und Leistungsbereitschaft
  • Zuverlässigkeit und Belastbarkeit
  • Durchsetzungsvermögen und Verhandlungsgeschick
  • Teamfähigkeit
  • Der Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B ist zwingend erforderlich.
     

 

Die Gemeinde Ruppichteroth bietet Ihnen eine abwechslungsreiche und verantwortungsvolle Tätigkeit in einem modernen Arbeitsumfeld. Die Einstellung und Vergütung erfolgen nach den Bedingungen des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD).

 

Bei Rückfragen steht Ihnen der Leiter des Fachbereiches 2, Herr Sascha Seuthe entweder unter
Tel.-Nr.: 02295/4925 oder per E-Mail: sascha.seuthe@ruppichteroth.de zur Verfügung.

 

Schwerbehinderte werden bei gleicher Qualifikation und Eignung bevorzugt berücksichtigt.

 

Kosten im Zusammenhang mit einer Bewerbung bzw. mit einem Vorstellungsgespräch werden nicht erstattet.

 

Bitte richten Sie Ihre aussagekräftige Bewerbung auf dem Postweg oder durch persönliche Vorlage bis 02.11.2015  an:

 

Bürgermeister der Gemeinde Ruppichteroth

-Personalamt-

Rathausstraße 18

53809 Ruppichteroth

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Goldene, diamantene oder eiserne Hochzeiten im Jahre 2016

 

 

 

Die Gemeinde Ruppichteroth möchte den Ehepaaren, die das Fest der goldenen, diamantenen oder eisernen Hochzeit feiern, gerne besonders gratulieren.

 

Ich bitte deshalb alle Ehepaare, die ein solches Jubiläum im Jahre 2016 feiern, sich im Sekretariat bei Frau Papenfuß-Sauerwein, persönlich im Zimmer 203 oder telefonisch unter 02295/4921 zu melden. Die Meldung sollte möglichst frühzeitig, spätestens aber zwei Monate vor dem Fest, erfolgen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Der Arbeitskreis „Senioren und behinderte Menschen“ informiert!

 

Was bedeutet unser Besuchs- und Begleitdienst?

 

 

Eigentlich ist es ganz einfach. Gerade die Senioren und Menschen mit körperlicher Behinderung kommen in Situationen, wo sie dringend Hilfe benötigen. Sei es zur Begleitung zu einem Arzttermin oder aber für den wöchentlichen Einkauf oder einfach nur ein gemeinsamer Spaziergang durch die wunderbare Natur. Gerade ein Spaziergang wirkt manchmal Wunder. Das Gefühl der Freiheit wird wieder erweckt. Die positiven Gedanken, die sich entwickeln, helfen nicht nur unseren Körper auch unsere Seele profitiert davon. Es ist einfach wunderbar erkennen zu können - man ist nicht wirklich allein. Wenn gar keine Möglichkeit mehr besteht, das Haus zu verlassen, kommen wir vom Besuchs- und Begleitdienst gerne zu Ihnen, lesen vor, spielen Karten oder wir erzählen miteinander.

Durch das füreinander da sein entwickelt sich unsere Gemeinde immer mehr zu einer großen Familie. Sollten Sie also Hilfe benötigen, dann rufen Sie uns einfach an. Wir sind für Sie da.

 

Sollten Sie Interesse haben sich in den Kreis unserer ehrenamtlichen Helfer einzubringen (Auto ist Voraussetzung / km-Pauschale wird erstattet) rufen Sie uns an – wir freuen uns.

 

Bitte melden Sie sich bei Bedarf bei folgenden Ansprechpartnern, die gleichzeitig den Besuchs- und Begleitdienst leiten:

Frau Monique Müller, Tel. 02295-6753 oder Fax-Nr. 02295-901764;

                                        E-Mail: muellermo@t-online.de

Herrn Hans-Peter Weiß, Tel. 02295-6892, E-Mail: hape.weiss@web.de

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Inkrafttreten des neuen Bundesmeldegesetzes zum 1. November 2015!

Am 1. November 2015 tritt das neue Bundesmeldegesetz in Kraft. Damit treten zugleich neue Regelungen in Kraft, die von Bürgerinnen und Bürgern, z.B. bei einem Wohnungswechsel künftig zu beachten sind. Wissenswerte Regelungen des neuen Bundesmeldegesetzes werden nachstehend dargestellt:

Anmeldung und Abmeldung

Es bleibt bei der in Deutschland bekannten Pflicht zur An- und Abmeldung bei der Meldebehörde. Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anzumelden.

Die Abmeldung einer Wohnung bei der Meldebehörde ist nur erforderlich, wenn nach dem Auszug aus einer Wohnung keine neue Wohnung in Deutschland bezogen wird. Dies ist z.B. der Fall, wenn Deutschland verlassen, also der Wohnsitz in das Ausland verlegt wird, oder eine Nebenwohnung aufgegeben wird. Eine Abmeldung ist frühestens eine Woche vor dem Auszug möglich, sie muss innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug bei der Meldebehörde erfolgen.

Wer in das Ausland umzieht, kann bei der Abmeldung künftig bei der Meldebehörde seine Anschrift im Ausland hinterlassen. Die Auslandsanschrift wird im Melderegister gespeichert. In diesem Fall kann die Behörde, z.B. im Zusammenhang mit Wahlen mit der Bürgerin oder dem Bürger Kontakt aufnehmen.

Die Abmeldung einer Nebenwohnung erfolgt künftig nur noch bei der Meldebehörde, die für die alleinige Wohnung oder die Hauptwohnung zuständig ist.

Für folgende Lebenslagen sieht das Bundesmeldegesetz künftig zusätzlich zu den bereits geltenden weitere Ausnahmen von der Meldepflicht vor:

1. Wer in Deutschland aktuell bei der Meldebehörde gemeldet ist und für einen nicht länger als sechs Monate dauernden Aufenthalt eine weitere Wohnung bezieht, muss sich für diese weitere Wohnung weder an- noch abmelden. Die Anmeldung muss künftig für diese weitere Wohnung erst nach Ablauf von sechs Monaten erfolgen.
2. Für Personen, die sonst im Ausland wohnen und im Inland nicht gemeldet sind, besteht eine Anmeldepflicht erst nach dem Ablauf von drei Monaten.
3. Solange Bürgerinnen und Bürger in Deutschland aktuell bei der Meldebehörde gemeldet sind, müssen sie sich nicht anmelden, wenn sie in Krankenhäusern, Pflegeheimen oder sonstigen Einrichtungen, die der Betreuung pflegebedürftiger oder behinderter Menschen oder der Heimerziehung dienen, aufgenommen werden oder dort einziehen.

Eine Neuheit stellt der „vorausgefüllte Meldeschein“ dar, der bis zum Jahr 2018 von allen Bundesländern verpflichtend einzuführen ist. Der vorausgefüllte Meldeschein ist ein Verfahren zur elektronischen Anforderung von Meldedaten durch die neue Meldebehörde bei der bisherigen Meldebehörde während der Anmeldung. Dies bedeutet, dass im Falle einer Anmeldung die eigenen Meldedaten im automatisierten Verfahren der Meldebehörde am Zuzugsort bereitgestellt werden und damit eine erneute Datenerfassung unnötig wird.
 

Dies führt zu Erleichterungen für die Bürgerinnen und Bürger sowie für die Verwaltung und dient zugleich dazu, Fehlerquellen bei der Verarbeitung von Einwohnermeldedaten zu verhindern. Die Meldedaten, die in der Meldebehörde des bisherigen Wohnortes bereits gespeichert sind, machen sich buchstäblich elektronisch auf den Weg zur aktuell zuständigen Meldebehörde, sicher, blitzschnell und aktuell.

Wieder eingeführt wird die Mitwirkungspflicht des Wohnungsgebers bzw. des Wohnungseigentümers bei der Anmeldung und bei der Abmeldung (z.B. beim Wegzug in das Ausland). Damit können künftig sog. Scheinanmeldungen wirksamer verhindert werden. Wohnungsgeber bzw. die Wohnungseigentümer müssen den Mieterinnen und Mietern den Ein- oder Auszug schriftlich bestätigen. Die Wohnungsgeberbescheinigung ist stets bei der Anmeldung in der Meldebehörde vorzulegen (Mietvertrag reicht nicht mehr aus!).
Der Vordruck „Wohnungsgeberbestätigung nach § 19 des Bundesmeldegesetzes“ steht den Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde Ruppichteroth sowohl in Papierform in unserem Bürgerbüro, als auch auf der gemeindlichen Homepage www.ruppichteroth.de zum Download, bereit.

Das Bundesmeldegesetz bietet auch die Möglichkeit, den Ein- oder Auszug der Meldebehörde gegenüber elektronisch zu bestätigen sowie für die Meldepflichtigen, die Anmeldung elektronisch vorzunehmen. Dies kann allerdings nur dann in Anspruch genommen werden, wenn die Meldebehörde die technischen Voraussetzungen geschafften hat.
Aktuelle Informationen hierzu stellt Ihnen das Bürgerbüro der Gemeinde Ruppichteroth gerne bereit.

Auskünfte aus dem Melderegister

Auskünfte aus dem Melderegister an Private zum Zwecke der Werbung und/oder des Adresshandels sind künftig nur noch zulässig, wenn die Bürgerin und der Bürger vorher in die Übermittlung ihrer Meldedaten für diese Zwecke eingewilligt haben. Diese Einwilligung muss gegenüber Privaten ausdrücklich erklärt werden. Es besteht auch die Möglichkeit, bei der Meldebehörde eine Erklärung darüber abzugeben, dass die eigenen Daten zum Zwecke der Werbung und/oder des Adresshandels an Private herausgegeben werden dürfen.
Diese Einwilligung bleibt bis zu ihrem Widerruf bestehen und muss nach einem Umzug nicht erneut abgegeben werden. Wurde keine Einwilligung erklärt, darf die Meldebehörde die Meldedaten nicht zum Zwecke der Werbung und/oder des Adresshandels herausgeben.

Außerdem dürfen Daten, die für Zwecke der gewerbsmäßigen Anschriftenermittlung durch eine Melderegisterauskunft erhoben worden sind, vom Datenempfänger nicht wiederverwendet werden (Verbot des Datenpooling). Die zweckwidrige Verwendung von zweckgebundenen Melderegisterauskünften bzw. die Wiederverwendung der Daten kann mit einem Bußgeld geahndet werden.

Weiterhin muss im Rahmen einer einfachen Melderegisterauskunft, die für gewerbliche Zwecke beantragt wird, der gewerbliche Zweck künftig angegeben werden. Die im Rahmen der Auskunft erlangten Daten dürfen dann nur für diese Zwecke verwendet werden.

Eine strikte Zweckbindung besteht auch für sog. erweiterte Melderegisterauskünfte, für Gruppenauskünfte und für Daten, über die trotz bestehender Auskunftssperre Auskunft erteilt worden sind, weil eine Gefährdung der betroffenen Person ausgeschlossen werden kann.
Wenn der jeweils verfolgte Zweck erfüllt ist, muss der Datenempfänger die Daten löschen.

Für Personen, die in Einrichtungen zum Schutz vor häuslicher Gewalt, in Einrichtungen zur Behandlung von Suchterkrankungen, in Krankenhäusern, Pflegeheimen oder sonstigen Einrichtungen, die der Betreuung pflegebedürftiger oder behinderter Menschen oder der Heimerziehung dienen, einer Aufnahmeeinrichtung für Asylbewerber oder sonstige ausländische Flüchtlinge oder in einer Justizvollzugsanstalt wohnen, wird künftig ein sog. bedingter Sperrvermerk im Melderegister eingetragen, sofern der Meldebehörde bekannt ist, dass sich an der betreffenden Anschrift eine der genannten Einrichtungen befindet.
Bei Melderegisterauskünften an Private muss die Meldebehörde künftig in diesen Fällen vor einer Auskunftserteilung den Betroffenen anhören und darf dann keine Auskunft erteilen, sofern durch die Auskunft schutzwürdige Interessen von Betroffenen beeinträchtigt würden.

Aufgrund der Verbesserungen zum Schutz der persönlichen Daten bei Auskünften aus dem Melderegister an Private ist die bisher im Melderecht vorgesehene Möglichkeit des Widerspruchs der Erteilung automatisierter Melderegisterauskünfte an Private weggefallen.

Bei Datenübermittlungen zum Zweck der Ehrung von Alters- und Ehejubiläen gilt künftig kein Einwilligungsvorbehalt, sondern der Datenübermittlung muss widersprochen werden.

Die fehlende Einwilligung der betroffenen Person ist aber als Widerspruch im Sinne von § 50 Abs. 5 des Bundesmeldegesetzes (BMG) zu werten, so dass eine Auskunftssperre im Melderegister vermerkt bleibt und die Person nicht extra tätig werden muss.
Gleiches gilt für Melderegisterauskünfte an Adressbuchverlage.

Einen Widerspruch gegen einen Datenabruf über das Internet nach dem bisherigen § 34 Abs. 1b des Meldegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Meldegesetz NRW - MG NRW) gibt es nicht mehr.

Für weitere Informationen und zur Beantwortung von Fragen stehen Ihnen meine Mitarbeiterinnen des Bürgerbüros (Tel.-Nr.: 02295-4924 oder 02295-4956) jederzeit gerne zur Verfügung.
 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bereitschaftsdienste

 

Polizei-Notruf                                        110

Polizeibezirksdienststelle                  02295/5425

(Sankt-Florian-Straße 8)                  

Bürgersprechstunde nach telefonischer

Vereinbarung unter der Rufnummer    0173/5624217

Feuerwehr- und Rettungsdienst:      112

Krankentransporte                                02241/19-222

 

GEMEINDEWERKE  RUPPICHTEROTH

  VER- UND ENTSORGUNGSBETRIEBE

 

Störfall – Telefon- Nummer

 

0800/ 7766655

 

Unter den o.g. Rufnummern erreichen Sie den Notdienst der Gemeindewerke Ruppichteroth für die öffentliche Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung der Gemeinde Ruppichteroth über die Leitstelle des Aggerverbandes

 

NOTDIENST  DES  RWE

 

Bei Stromausfall im Versorgungsnetz erreichen Sie den Störungsdienst der RWE Energie AG

unter der Telefon – Nr.                    0800/4112244

 

Notruf-Nummer der Rhenag           0180/2484848

 

Ärztlicher Bereitschaftsdienst für die Gemeinde Ruppichteroth

 

In der sprechstundenfreien Zeit erreichen Sie den ärztlichen Bereitschaftsdienst aller Fachrichtungen für den Rhein-Sieg-Kreis unter der

 

zentralen Rufnummer   116 117

 

Bei lebensbedrohenden Zwischenfällen und Unfällen:                                   112

 

ZAHNÄRZTE des rechtsrheinischen Rhein-Sieg-Kreises

 

            Telefonischer Ansagedienst zum zahnärztlichen Notdienst: 01805-986700

 

Die Notfalldienstzentrale für den gesamten rechtsrheinischen RSK ist folgendermaßen besetzt:

-           wöchentlich von 18.00 Uhr bis 08.00 Uhr des darauffolgenden Morgens,

-           mittwochs von 13.00 Uhr bis zum nächsten Morgen 08.00 Uhr,

-          freitags von 14.00 Uhr bis zum nächsten Morgen 08.00 Uhr und

-           an Samstagen, Sonntagen, sowie an Feiertagen, ganztägig.

 

INFORMATIONSZENTRALE FÜR VERGIFTUNGSFÄLLE

Universitätsklinik Bonn, Telefon-Nr.: 0228-19240

 

APOTHEKEN-NOTDIENST:

 

Die nächsten 4 notdienstbereiten Apotheken für den Standort: Ruppichteroth, vom 24.10.2015 bis 30.10.2015

Samstag, 24. Oktober 2015
Siegtal-Apotheke, Siegtalstr. 34, 51570 Windeck (Herchen), 02243/2503
Max und Moritz Apotheke, Hauptstr. 8, 53819 Neunkirchen (Seelscheid), 02247/300707
Falken-Apotheke, Drabenderhöher Str. 35, 51674 Wiehl (Drabenderhöhe), 02262/701464
Gertrudis-Apotheke, Waldbröler Str. 21, 51597 Morsbach, 02294/1665

Sonntag, 25. Oktober 2015
Adler-Apotheke OHG, Rathausstr. 25, 51570 Windeck (Rosbach), 02292/5058
Rathaus-Apotheke, Hauptstr. 72, 53819 Neunkirchen-Seelscheid, 02247/920170
Medica Apotheke im Ärztehaus, Marie-Juchacz-Str. 2, 51645 Gummersbach, 02261/8175633
Apotheke am Markt, Markt 7, 51766 Engelskirchen (Ruenderoth), 02263/96180

Montag, 26. Oktober 2015
Alte Schulz'sche Apotheke, Marktplatz 3, 53783 Eitorf, 02243/2214
Bergische Apotheke, Hauptstr. 44-46, 53804 Much, 02245/1498
Viktoria-Apotheke, Dieringhauser Str. 99, 51645 Gummersbach (Dieringhausen), 02261/77297
Linden-Apotheke OHG, Waldbröler Str. 65, 51597 Morsbach, 02294/900401

Dienstag, 27. Oktober 2015
Bahnhof-Apotheke, Bahnhofstr. 26A, 53783 Eitorf, 02243/6177
Adler-Apotheke, Bielsteiner Str. 117, 51674 Wiehl (Bielstein), 02262/72150
Aesculap-Apotheke, Bahnhofstr. 16, 51597 Morsbach, 02294/327
Löwen-Apotheke, Hauptstr. 55, 51491 Overath, 02206/2223

Mittwoch, 28. Oktober 2015
Löwen-Apotheke, Bahnhofstr. 1, 53783 Eitorf, 02243/2894
Adler-Apotheke, Kaiserstr. 26, 51545 Waldbröl, 02291/92190
Rosen-Apotheke, Hauptstr. 32, 53819 Neunkirchen-Seelscheid, 02247/91790
Agger-Apotheke, Königstr. 6, 51645 Gummersbach (Dieringhausen), 02261/98450

Donnerstag, 29. Oktober 2015
Bröltal-Apotheke OHG, Brölstr. 6, 53809 Ruppichteroth, 02295/5171
Rathaus-Apotheke, Hauptstr. 21, 51580 Reichshof (Denklingen), 02296/1200
Aggertal-Apotheke, Bahnhofsplatz 4, 51766 Engelskirchen, 02263/3750
Hirsch-Apotheke OHG, Wahlscheider Str. 25, 53797 Lohmar (Wahlscheid), 02206/7937

Freitag, 30. Oktober 2015
St. Laurentius-Apotheke, Auf der Niedecke 4, 51570 Windeck (Dattenfeld), 02292/2340
Forellen-Apotheke, Zeithstr. 137, 53819 Neunkirchen-Seelscheid, 02247/6033
Wiehl-Apotheke, Bahnhofstr. 5, 51674 Wiehl, 02262/91204
Burg-Apotheke, Kaiserstr. 1, 53773 Hennef, 02242/3211

 

LEUCHTTURM

Beratungsstelle für Alzheimer und andere Demenzerkrankungen

 

Caritasverband für den Rhein-Sieg-Kreis e.V.

Wilhelmstraße 155-157, 53721 Siegburg

Telefon: 02241/1209-0

Fax: 02241/1209-195

 

Homepage der Beratungsstelle „Leuchtturm“ des Caritasverbandes für den Rhein-Sieg-Kreis e.V.

www.caritas-rheinsieg.de

 

Ansprechpartnerinnen:

Jutta Fellmy, Tel.: 02241/1209305

E-mail: jutta.fellmy@caritas-rheinsieg.de

 

Doris Steubesand, Tel.: 02241/1209-311

E-mail: doris.steubesand@caritas-rheinsieg.de

 

Multiple Sklerose

DMSG Betroffenen-Berater

Uwe Stommel – DMSG Betroffenen-Berater

Tel.: 02295-902118

e-mail: Uwe.Stommel@online.de

Michael Wendel – DMSG Betroffenen-Berater

Tel.: 02243-80373

e-mail: mianwe@t-online.de

www.mskreis-ruppichteroth.de

 

  Drogen-Suchthilfen

 

1.

Suchtkrankenhilfe des Caritasverband für den Rhein-Sieg-Kreis e.V.

Ansprechpartner: Herr Pöplau

Tel.-Nr. (02241) 1209-302

2.

Diakonisches Werk Siegburg Drogenhilfe

-Zentrale und Beratungsstelle-

Ansprechpartner: Herr Wolf

Tel.-Nr.: 02241/66656

3.

Kommissariat Kriminalprävention/ Opferschutz Siegburg

Herr Seeger

Tel.-Nr.: 02241/541-4715

4.

Kriminalkommissariat 41 Siegburg

Ansprechpartner: Herr Krist

Tel.-Nr.: 02241/541-4411

 

Weitere Informationen sind im Rathaus, Tel.-Nr.: 02295/4925, erhältlich.

 

                  SOZIALPSYCHIATRISCHES ZENTRUM

 

Sozialpsychiatrisches Zentrum Eitorf/Siebengebirge

 

Beratungs- und Betreuungszentrum Eitorf, Spinnerweg 51-54, 53783 Eitorf
Telefon:               02243/84758-0    

Fax :                    02243/84758-11  

Beratungszeiten:
nach Vereinbarung !


Tagesstätte & Kontaktstelle:

Siegstrasse 16, 53783 Eitorf

Telefon:       02243/82670

Fax:             02243/842794

 

Öffnungszeiten:
montags         11.30 h – 14.30 h: Brunch, Offene Angebote
donnerstags   15.00 h - 19.00 h: Offener Treff

Jeden 2. Samstag  9.30 Uhr -12.00 Uhr

( Möglichkeit zum gemeinsamen Frühstück )

      

 

Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“

Das Hilfetelefon ist das erste Beratungsangebot in Deutschland, das barrierefrei, kostenlos und vertraulich rund um die Uhr erreichbar ist. Die mehr als 60 Fachberaterinnen sind wie folgt erreichbar:

Telefon: 08000 116 016 sowie

über Chat und E-Mail auf der Website www.hilfetelefon.de.

Sie unterstützen jedoch nicht nur gewaltbetroffene Frauen, sondern beraten auch Familienmitglieder, Freunde und Fachkräfte. Jederzeit können Dolmetscherinnen für 15 Sprachen zugeschaltet werden.

 

 

Sprechstunden der Sozialarbeiter des Jugendhilfezentrums Neunkirchen-Seelscheid,

zuständig für die Gemeinde Ruppichteroth

 

Seit dem 1. Oktober 2012 sind für die Gemeinde Ruppichteroth zwei neue Bezirkssozialarbeiter des Jugendhilfezentrums Neunkirchen-Seelscheid tätig.

Frau Wagner ist für Ruppichteroth Zentrum sowie für die Ortsteile Harth, Köttingen und Oeleroth zuständig, Frau Schlüssel für Schönenberg und Winterscheid.

Die Sprechstunde von Frau Wagner findet donnerstags in der Zeit von 14:00 - 15:00 Uhr in den Räumlichkeiten des Ökumenischen Familienzentrums „Unter`m Regenbogen“, Am Kindergarten 4, statt.

Die Sprechstunde von Frau Schlüssel ist donnerstags von 14:00 - 15:00 Uhr im Rathaus in Schönenberg. Außerhalb der Sprechstunde sind die Mitarbeiter des Jugendhilfezentrums unter folgenden Rufnummern zu erreichen:

Frau Wagner: 02247/9215-5518,

Frau Schlüssel: 02247/9215-5528.

 

Außerhalb dieser Sprechzeiten und der Öffnungszeiten des Jugendhilfezentrums steht für dringende Meldungen in Sachen Kindeswohl die Feuer- und Rettungsleitstelle unter der Ruf-Nr. 112 zur Verfügung

 

 

 

N e u b ü r g e r b e a u f t r a g t e r

 

Persönlicher Ansprechpartner für alle Zugewanderten ist der Neubürgerbeauftragte des Rhein-Sieg-Kreises, Ludwig Neuber. Er bietet nach telefonischer Vereinbarung

Sprechstunden an. Termine können mit ihm telefonisch unter der Rufnummer 02295/902318 oder 0160/8230810 oder per E-Mail an ludwig@neuber.de vereinbart werden. Der Kontakt kann auch über das Kommunale Integrationszentrum des Rhein-Sieg-Kreises, - Der Landrat -, Kaiser-Wilhelm-Platz 1, 53721 Siegburg, Telefon 02241 /13-2107, E-Mail: integration@rhein-sieg-kreis.de hergestellt werden.