Nachrichten

 

 

- Bilderausstellung
- Schuldnerberatung des SKM
- Bröltal-Bad
- Haushaltssatzung
- Bereitschaftsdienste
- Aus dem Rat

Bilderausstellung von

Ute Jaeschke-Stommel

im Rathaus Schönenberg

in der Zeit vom 9. September - 31. Oktober 2015

 

In der vergangenen Woche wurde die Bilderausstellung von Frau Ute Jaeschke-Stommel  im Rathaus in Schönenberg eröffnet. Viele interessierte Kunstliebhaber und Freunde der Künstlerin kamen zur Eröffnung ins Rathaus. Frau Jaeschke-Stommel möchte uns mit ihren Bildern zeigen, wie wichtig es ist, dass Leben farbenfroh zu gestalten. Leuchtende Farben üben eine positive Wirkung auf den Menschen aus.

Erfreuen auch Sie sich an den ausdrucksstarken Bildern und besuchen Sie die Ausstellung während der Öffnungszeiten des Rathauses:

                           Montag-Freitag:                                     8.30 Uhr - 12.00 Uhr
                          Dienstag zusätzlich:                             14.00 Uhr - 17.00 Uhr
                          Donnerstag zusätzlich:                        14.00 Uhr - 18.00 Uhr

 

 

Wir freuen uns auf Ihren Besuch!
 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sprechstunden der Schuldnerberatung des SKM Siegburg (Katholischer Verein für soziale Dienste im Rhein-Sieg-Kreis e. V.) im Rathaus der Gemeinde Ruppichteroth

Die nächste Sprechstunde der Schuldnerberatung des SKM Siegburg findet am

 

Dienstag, den 22. September 2015
in der Zeit von 14.00 bis 16.00 Uhr

 

im Rathaus der Gemeinde Ruppichteroth, Zimmer 121 statt.

Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass über das Sekretariat der Schuldnerberatung (Telefon-Nr.  02241/1778-16, Frau Kranzpiller oder Frau Marlinghaus) eine
Terminvereinbarung erforderlich ist.

Empfänger von Leistungen nach dem SGB II (Hartz IV) müssen beim JOBCENTER Rhein-Sieg die Ausstellung eines Berechtigungsscheines gem. § 16 Abs. 2 SGB II für die Schuldnerberatung beantragen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bröltal-Bad

Neue Kinderkurse

 

Schwimmkurs für Kinder ab 6  Jahren

Beginn:                voraussichtlich am Mittwoch, dem 07. Oktober 2015, 14.00 Uhr,
                               15 Unterrichtsstunden, 60,00 € Gebühr.

 

Wassergewöhnung für Kinder ab 3  Jahren

Beginn:                voraussichtlich am Dienstag, dem 13. Oktober 2015, 14.00 Uhr,
                               15 Unterrichtsstunden, 60,00 € Gebühr.

 

Anmeldevordrucke erhalten Sie im Bröltal-Bad, im Rathaus, Zimmer 104, und natürlich auf der Homepage unter www.broeltalbad.de  oder  www.ruppichteroth.de .

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung

 

 

1. Haushaltssatzung der Gemeinde Ruppichteroth für die Haushaltsjahre 2015 und 2016

Aufgrund der §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.7.1994 (GV.NRW S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 3.2.2015 (GV.NRW S. 208) hat der Rat der Gemeinde Ruppichteroth mit Beschluss vom 18. Mai 2015

folgende Haushaltssatzung erlassen:

 

§ 1

 

Der Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2015 und 2016, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird

 

im Ergebnisplan mit

                                                                                                  2015                              2016

            dem Gesamtbetrag der Erträge auf                              15.252.876 €                 16.324.090 €                                                                                       

            dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf                  19.214.114 €                 19.554.063 €                                                                                                  

 

im Finanzplan mit

            dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus

            der laufenden Verwaltungstätigkeit auf                       13.854.470 €                 15.152.500 €                                                                          

            dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus

            der laufenden Verwaltungstätigkeit auf                       17.396.820 €                 17.695.910 €                                                                                                             

            dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus

            der Investitionstätigkeit auf                                          1.434.610 €                   1.915.280 €                           

            dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus

            der Investitionstätigkeit auf                                             590.380 €                  2.241.170 €

           

            dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus

            der Finanzierungstätigkeit auf                                         590.200 €                     612.900 €

                                               

            dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus

            der Finanzierungstätigkeit auf                                         411.550 €                     414.800 €

 

festgesetzt.

 

§ 2

 

 

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme für Investitionen erforderlich ist,  wird auf

                                                                                                   2015                            2016

                                                                                                  590.200 €                    612.900 €

festgesetzt.

 

 

 

 

 

§ 3

 

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, der zur Leistung von Investitionsauszahlungen in künftigen Jahren erforderlich ist, wird auf

                                                                                                  2015                          2016

                                                                                                     0 €                        1.798.100 €

festgesetzt.

 

 

§ 4

 

Die Verringerung der allgemeinen Rücklage aufgrund des voraussichtlichen Jahresergebnisses im Ergebnisplan wird auf

 

                                                                                                 2015                            2016

                                                                                               3.961.238 €                  3.229.973 €

festgesetzt.

 

§ 5

 

Der Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf                  

                                                                                                  2015                           2016

                                                                                               21.000.000 €                 24.000.000 €

festgesetzt.

 

§ 6

 

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 wie folgt festgesetzt:

                                                                                                  2015                           2016

1.         Grundsteuer

1.1       für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe

            (Grundsteuer A) auf                                                       250 v.H.                       250 v.H.                                                                                                

1.2       für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf                         465 v.H.                       480 v.H.                                                                                                                                          

2.         Gewerbesteuer auf                                                         450 v.H.                      450 v.H.

 

Für das Jahr 2015 wurden die Realsteuerhebesätze mit Hebesatzsatzung (Ratsbeschluss vom 04.12.2014) festgesetzt.

                                                                                                                                

 

§ 7

 

 

Nach dem Haushaltssicherungskonzept ist der Haushaltsausgleich im Jahre 2021 wieder hergestellt. Die dafür im Haushaltssicherungskonzept enthaltenen Konsolidierungsmaßnahmen sind bei der Ausführung des Haushaltsplans umzusetzen.

 

 

 

 

 

§ 8

 

 

Gemäß § 22 Gemeindehaushaltsverordnung NRW sind Haushaltsermächtigungen für Aufwendungen und Auszahlungen übertragbar. Ermächtigungsübertragungen können durch den Bürgermeister unter folgenden Voraussetzungen vorgenommen werden:

 

 

  1. Ermächtigungsübertragungen für Aufwendungen sind zulässig, wenn

       1.  der Aufwand oder die Zahlungsverpflichtung im laufenden Haushaltsjahr entstanden,

            aber noch nicht abgerechnet ist,

 

       2.  ein geplanter Aufwand im laufenden Haushaltsjahr nicht beauftragt werden konnte, aber

      aus unabweisbar notwendigen Gründen beauftragt werden muss, und der Haushaltsplan des Folgejahres zum Zeitpunkt der Beauftragung keine neue Ermächtigung gewährt oder

 

 3.  der Aufwand zur Erfüllung einer rechtlichen Zweckbindung für erhaltene Erträge erforderlich ist.

     

      Die Zulässigkeit der Ermächtigungsübertragung ist auf die Höhe des bereits entstandenen bzw. des voraussichtlichen Aufwandes begrenzt.

      Die Dauer der Ermächtigungsübertragung ist zu 1. auf das dem Haushaltsjahr folgenden Jahr beschränkt. Ermächtigungsübertragungen zu 2. können maximal für zwei Jahre vorgenommen werden. Ermächtigungsübertragungen zu 3. sind möglich, bis die Zweckbindung erfüllt ist.

 

  1. Ermächtigungen für Investitionsauszahlungen sind zulässig, wenn

1.   Maßnahmen am Ende des Haushaltsjahres noch nicht abgerechnet sind,

 

2.   Baumaßnahmen noch nicht abgeschlossen sind und im Folgejahr fortgesetzt werden müssen,

 

3.   Maßnahmen im laufenden Haushaltsjahr nicht beauftragt werden konnten, aber aus unabweisbar notwendigen Gründen beauftragt werden müssen, bevor der Haushaltsplan des Folgejahres dazu eine neue Ermächtigung gewährt,

 

4.   die geplante Auszahlung zur Erfüllung einer rechtlichen Zweckbindung für erhaltene Einzahlungen erforderlich ist.

 

      Die Zulässigkeit der Ermächtigungsübertragung ist auf die Höhe der bereits entstandenen Ausgabeverpflichtung bzw. der voraussichtlichen Ausgabe/des voraussichtlichen Ausgabebedarfs begrenzt.

      Die Dauer der Ermächtigungsübertragung ist zu 1. auf das dem Haushaltsjahr folgenden Jahr beschränkt. Ermächtigungsübertragungen zu 2. und 3. können solange erfolgen, bis die Investitionsmaßnahme abgeschlossen und abgerechnet ist. Ermächtigungsübertragungen zu 4. sind möglich, bis die Zweckbindung erfüllt ist.         

 

 

 

§ 9

 

Defizitüberschreitungen von mehr als 500.000 € gelten als erheblich im Sinne von § 81 Abs. 2

Ziff. 1 b) GO NRW.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2. Bekanntmachung der Haushaltssatzung

Die vorstehende Haushaltssatzung mit ihren Anlagen für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen ist gemäß

§ 80 Absatz 5 GO NRW dem Landrat als untere staatliche Verwaltungsbehörde in Siegburg mit Schreiben vom 22.05.2015 angezeigt worden.

 

Die nach § 76 Absatz 2 GO NRW erforderliche Genehmigung des Haushaltssicherungskonzeptes ist vom Landrat als untere staatliche Verwaltungsbehörde in Siegburg mit Verfügung vom 14.09.2015 erteilt worden.

 

Der Haushaltsplan und das Haushaltssicherungskonzept liegen zur Einsichtnahme vom 21.09.2015 bis zum Ende der Auslegung des Jahresabschlusses 2016 während der öffentlichen Dienstzeiten im Rathaus öffentlich aus und sind auf der gemeindlichen Homepage "www.ruppichteroth.de" unter "Service Haushalt/Jahresrechnung" im Internet verfügbar.

 

 

Hinweis nach § 7 Abs. 6 GO NRW:

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn

 

  1. eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,

 

  1. diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden

 

  1. der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder

 

  1. der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.

 

 

 

 

 

 

 

 

Bereitschaftsdienste

 

Polizei-Notruf                                       110

Polizeibezirksdienststelle                  02295/5425

(Sankt-Florian-Straße 8)                  

Bürgersprechstunde nach telefonischer

Vereinbarung unter der Rufnummer    0173/5624217

Feuerwehr- und Rettungsdienst:     112

Krankentransporte                                02241/19-222

 

GEMEINDEWERKE  RUPPICHTEROTH

  VER- UND ENTSORGUNGSBETRIEBE

 

Störfall – Telefon- Nummer

 

0800/ 7766655

 

Unter den o.g. Rufnummern erreichen Sie den Notdienst der Gemeindewerke Ruppichteroth für die öffentliche Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung der Gemeinde Ruppichteroth über die Leitstelle des Aggerverbandes

 

NOTDIENST  DES  RWE

 

Bei Stromausfall im Versorgungsnetz erreichen Sie den Störungsdienst der RWE Energie AG

unter der Telefon – Nr.                    0800/4112244

 

Notruf-Nummer der Rhenag           0180/2484848

 

Ärztlicher Bereitschaftsdienst für die Gemeinde Ruppichteroth

 

In der sprechstundenfreien Zeit erreichen Sie den ärztlichen Bereitschaftsdienst aller Fachrichtungen für den Rhein-Sieg-Kreis unter der

 

zentralen Rufnummer   116 117

 

Bei lebensbedrohenden Zwischenfällen und Unfällen:                                   112

 

ZAHNÄRZTE des rechtsrheinischen Rhein-Sieg-Kreises

 

            Telefonischer Ansagedienst zum zahnärztlichen Notdienst: 01805-986700

 

Die Notfalldienstzentrale für den gesamten rechtsrheinischen RSK ist folgendermaßen besetzt:

-           wöchentlich von 18.00 Uhr bis 08.00 Uhr des darauffolgenden Morgens,

-           mittwochs von 13.00 Uhr bis zum nächsten Morgen 08.00 Uhr,

-          freitags von 14.00 Uhr bis zum nächsten Morgen 08.00 Uhr und

-           an Samstagen, Sonntagen, sowie an Feiertagen, ganztägig.

 

INFORMATIONSZENTRALE FÜR VERGIFTUNGSFÄLLE

Universitätsklinik Bonn, Telefon-Nr.: 0228-19240

 

APOTHEKEN-NOTDIENST:

 

Die nächsten 4 notdienstbereiten Apotheken für den Standort: Ruppichteroth, vom 19.09.2015 bis 25.09.2015


Samstag, 19. September 2015
St. Laurentius-Apotheke, Auf der Niedecke 4, 51570 Windeck (Dattenfeld), 02292/2340
Wiehl-Apotheke, Bahnhofstr. 5, 51674 Wiehl, 02262/91204
Siegtal-Apotheke, Hauptstr. 110, 53721 Siegburg, 02241/383897
Vita-Apotheke Derschlag, Kölner Str. 2, 51645 Gummersbach (Derschlag), 02261/950510

Sonntag, 20. September 2015
Bröltal-Apotheke OHG, Brölstr. 6, 53809 Ruppichteroth, 02295/5171
Sonnen-Apotheke, Im Weiher 21, 51674 Wiehl, 02262/9567
Steinhof Apotheke, Hauptstraße 42, 51491 Overath, 02206/912830
St. Georgs Apotheke, Oberdorfstr. 42, 53757 Sankt Augustin (Buisdorf), 02241/50280

Montag, 21. September 2015
Adler-Apotheke OHG, Rathausstr. 25, 51570 Windeck (Rosbach), 02292/5058
Rosen-Apotheke, Hauptstr. 32, 53819 Neunkirchen-Seelscheid, 02247/91790
Löwen-Apotheke, Wülfringhausener Str. 1-5, 51674 Wiehl, 02262/93308
St. Rochus-Apotheke, Hohkeppeler Str. 19, 51491 Overath (Heiligenhaus), 02206/3155

Dienstag, 22. September 2015
Siegtal-Apotheke, Siegtalstr. 34, 51570 Windeck (Herchen), 02243/2503
Die Bären-Apotheke, Otto-Kaufmann-Str. 11-13, 51588 Nümbrecht, 02293/902484
St. Rochus-Apotheke, Hauptstr. 53, 53721 Siegburg (Kaldauen), 02241/381855
Die Bahnhof-Apotheke, Hauptstr. 66, 51491 Overath, 02206/2857

Mittwoch, 23. September 2015
Löwen-Apotheke, Bahnhofstr. 1, 53783 Eitorf, 02243/2894
Ginkgo-Apotheke, Siebenbürger Platz 13, 51674 Wiehl, 02262/999111
Heide-Apotheke, Pastor-Biesing-Str. 2B, 53797 Lohmar (Birk), 02246/913650
Gertrudis-Apotheke, Waldbröler Str. 21, 51597 Morsbach, 02294/1665

Donnerstag, 24. September 2015
Alte Schulz'sche Apotheke, Marktplatz 3, 53783 Eitorf, 02243/2214
Falken-Apotheke, Drabenderhöher Str. 35, 51674 Wiehl (Drabenderhöhe), 02262/701464
Elefanten-Apotheke, Hauptstr. 37b, 53797 Lohmar, 02246/4954
Apotheke im Siegburgmed, Wilhelmstr. 55-63, 53721 Siegburg, 02241/265230

Freitag, 25. September 2015
Bahnhof-Apotheke, Bahnhofstr. 26A, 53783 Eitorf, 02243/6177
Adler-Apotheke, Bielsteiner Str. 117, 51674 Wiehl (Bielstein), 02262/72150
Aesculap-Apotheke, Bahnhofstr. 16, 51597 Morsbach, 02294/327
Linden-Apotheke, Hauptstr. 55, 53797 Lohmar, 02246/4380

 

LEUCHTTURM

Beratungsstelle für Alzheimer und andere Demenzerkrankungen

 

Caritasverband für den Rhein-Sieg-Kreis e.V.

Wilhelmstraße 155-157, 53721 Siegburg

Telefon: 02241/1209-0

Fax: 02241/1209-195

 

Homepage der Beratungsstelle „Leuchtturm“ des Caritasverbandes für den Rhein-Sieg-Kreis e.V.

www.caritas-rheinsieg.de

 

Ansprechpartnerinnen:

Jutta Fellmy, Tel.: 02241/1209305

E-mail: jutta.fellmy@caritas-rheinsieg.de

 

Doris Steubesand, Tel.: 02241/1209-311

E-mail: doris.steubesand@caritas-rheinsieg.de

 

Multiple Sklerose

DMSG Betroffenen-Berater

Uwe Stommel – DMSG Betroffenen-Berater

Tel.: 02295-902118

e-mail: Uwe.Stommel@online.de

Michael Wendel – DMSG Betroffenen-Berater

Tel.: 02243-80373

e-mail: mianwe@t-online.de

www.mskreis-ruppichteroth.de

 

  Drogen-Suchthilfen

 

1.

Suchtkrankenhilfe des Caritasverband für den Rhein-Sieg-Kreis e.V.

Ansprechpartner: Herr Pöplau

Tel.-Nr. (02241) 1209-302

2.

Diakonisches Werk Siegburg Drogenhilfe

-Zentrale und Beratungsstelle-

Ansprechpartner: Herr Wolf

Tel.-Nr.: 02241/66656

3.

Kommissariat Kriminalprävention/ Opferschutz Siegburg

Herr Seeger

Tel.-Nr.: 02241/541-4715

4.

Kriminalkommissariat 41 Siegburg

Ansprechpartner: Herr Krist

Tel.-Nr.: 02241/541-4411

 

Weitere Informationen sind im Rathaus, Tel.-Nr.: 02295/4925, erhältlich.

 

                  SOZIALPSYCHIATRISCHES ZENTRUM

 

Sozialpsychiatrisches Zentrum Eitorf/Siebengebirge

 

Beratungs- und Betreuungszentrum Eitorf, Spinnerweg 51-54, 53783 Eitorf
Telefon:               02243/84758-0    

Fax :                    02243/84758-11  

Beratungszeiten:
nach Vereinbarung !


Tagesstätte & Kontaktstelle:

Siegstrasse 16, 53783 Eitorf

Telefon:       02243/82670

Fax:             02243/842794

 

Öffnungszeiten:
montags         11.30 h – 14.30 h: Brunch, Offene Angebote
donnerstags   15.00 h - 19.00 h: Offener Treff

Jeden 2. Samstag  9.30 Uhr -12.00 Uhr

( Möglichkeit zum gemeinsamen Frühstück )

      

 

Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“

Das Hilfetelefon ist das erste Beratungsangebot in Deutschland, das barrierefrei, kostenlos und vertraulich rund um die Uhr erreichbar ist. Die mehr als 60 Fachberaterinnen sind wie folgt erreichbar:

Telefon: 08000 116 016 sowie

über Chat und E-Mail auf der Website www.hilfetelefon.de.

Sie unterstützen jedoch nicht nur gewaltbetroffene Frauen, sondern beraten auch Familienmitglieder, Freunde und Fachkräfte. Jederzeit können Dolmetscherinnen für 15 Sprachen zugeschaltet werden.

 

 

Sprechstunden der Sozialarbeiter des Jugendhilfezentrums Neunkirchen-Seelscheid,

zuständig für die Gemeinde Ruppichteroth

 

Seit dem 1. Oktober 2012 sind für die Gemeinde Ruppichteroth zwei neue Bezirkssozialarbeiter des Jugendhilfezentrums Neunkirchen-Seelscheid tätig.

Frau Wagner ist für Ruppichteroth Zentrum sowie für die Ortsteile Harth, Köttingen und Oeleroth zuständig, Frau Schlüssel für Schönenberg und Winterscheid.

Die Sprechstunde von Frau Wagner findet donnerstags in der Zeit von 14:00 - 15:00 Uhr in den Räumlichkeiten des Ökumenischen Familienzentrums „Unter`m Regenbogen“, Am Kindergarten 4, statt.

Die Sprechstunde von Frau Schlüssel ist donnerstags von 14:00 - 15:00 Uhr im Rathaus in Schönenberg. Außerhalb der Sprechstunde sind die Mitarbeiter des Jugendhilfezentrums unter folgenden Rufnummern zu erreichen:

Frau Wagner: 02247/9215-5518,

Frau Schlüssel: 02247/9215-5528.

 

Außerhalb dieser Sprechzeiten und der Öffnungszeiten des Jugendhilfezentrums steht für dringende Meldungen in Sachen Kindeswohl die Feuer- und Rettungsleitstelle unter der Ruf-Nr. 112 zur Verfügung

 

 

 

N e u b ü r g e r b e a u f t r a g t e r

 

Persönlicher Ansprechpartner für alle Zugewanderten ist der Neubürgerbeauftragte des Rhein-Sieg-Kreises, Ludwig Neuber. Er bietet nach telefonischer Vereinbarung

Sprechstunden an. Termine können mit ihm telefonisch unter der Rufnummer 02295/902318 oder 0160/8230810 oder per E-Mail an ludwig@neuber.de vereinbart werden. Der Kontakt kann auch über das Kommunale Integrationszentrum des Rhein-Sieg-Kreises, - Der Landrat -, Kaiser-Wilhelm-Platz 1, 53721 Siegburg, Telefon 02241 /13-2107, E-Mail: integration@rhein-sieg-kreis.de hergestellt werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Niederschrift des Hauptausschusses

 

 

      Nachstehend wird die Niederschrift über die Sitzung des Hauptausschusses des Rates der Gemeinde Ruppichteroth vom 2. September 2015 gemäß § 26 der Geschäftsordnung für den Rat der Gemeinde bekannt gegeben.

 

 

Öffentlicher Teil

 

Tagesordnungspunkt:

Dienstkraftfahrzeugrichtlinien;

hier: Antrag der Fraktion DIE LINKE vom 03.08.2015

 

Ausschussmitglied Kemper erläutert für die Fraktion DIE LINKE seinen Antrag vom 03.08.2015. Danach soll der Rat der Gemeinde die Verwaltung beauftragen, eine analoge Nutzungsregelung gemäß § 17 Abs. 3 Satz 1 der Dienstkraftfahrzeugrichtlinien des Landes Nordrhein-Westfalen im Hinblick auf die private Nutzung von Dienstfahrzeugen der Gemeinde Ruppichteroth zu erstellen.

 

Bürgermeister Loskill führt zu diesem Antrag aus, dass es bei der Gemeinde Ruppichteroth keine Regelung über die private Nutzung von Dienstfahrzeugen gibt. In diesem Zusammenhang weist er auf die für die Gemeindeverwaltung Ruppichteroth geltende „Allgemeine Dienstanweisung“ hin, wonach Dienstwagen nur für dienstliche Fahrten genutzt werden dürfen.

 

Nach ausführlicher Diskussion zum vorliegenden Antrag nimmt der Hauptausschuss die Ausführungen des Bürgermeisters zur Kenntnis.

 

Der Bürgermeister schlägt vor, den vorliegenden Antrag der Fraktion DIE LINKE vom 03.08.2015 abzulehnen.

 

Zustimmung durch Mehrheitsbeschluss

bei 1 Ja-Stimme des Bürgermeisters, 6 Ja-Stimmen der CDU-Fraktion, 2 Ja-Stimmen der SPD-Fraktion, 1 Ja-Stimme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, 1 Ja-Stimme der FDP-Fraktion, 1 Nein-Stimme der Fraktion DIE LINKE

 

 

Tagesordnungspunkt:

Möbellager Ruppichteroth;
hier: Antrag der Fraktion DIE LINKE vom 03.08.2015

 

Ausschussmitglied Kemper erläutert für die Fraktion DIE LINKE seinen Antrag vom 03.08.2015 zum „Möbellager Ruppichteroth“ im ehemaligen Bauhof der Gemeinde in der Sankt-Florian-Straße 6 in Ruppichteroth. In Zusammenhang mit diesem Antrag wurde im Vorfeld der Sitzung durch Herrn Kemper um Prüfung gebeten, inwieweit Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter Schlüssel für das Möbellager besitzen und ob diese damit als befangen zu gelten haben.

 

Bürgermeister Loskill erläutert den Benutzerkreis des in dem vorliegenden Antrag angesprochenen Möbellagers in der Sankt-Florian-Straße in Ruppichteroth. Demnach handelt es sich um ein gemeinsames Möbellager der Gemeindeverwaltung und des Arbeitskreises Soziales des CDU-Gemeindeverbandes“ im Rahmen dessen die in dem Lager deponierten Möbel unentgeltlich an Bedürftige ausgegeben werden.

Das aus diesem Grund mietfrei zur Verfügung gestellte Möbellager steht allen Parteien der Gemeinde bzw. Ratsfraktionen für den zuvor dargestellten Zweck zur Verfügung. Daraus ergibt sich im Einzelfall der in dem Antrag der Fraktion DIE LINKE erwähnte Besitz von Schlüsseln durch Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter.

Damit verbunden geht der Bürgermeister auf die in dem Antrag der Fraktion DIE LINKE vom 03.08.2015 aufgeworfene Frage ein, inwieweit Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter, welche Schlüssel für das Möbellager in der Sankt-Florian-Straße in Ruppichteroth besitzen, als befangen zu gelten haben.

Eine Befangenheit im Sinne des § 31 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in Verbindung mit § 43 GO NRW liegt aufgrund des Besitzes einzelner Schlüssel für das zuvor erwähnte Möbellager in der Sankt-Florian-Straße in Ruppichteroth nicht vor, da die unentgeltliche Abgabe von Möbeln aus diesem Lager heraus eine wohltätige Handlung darstellt, die keinen unmittelbaren Vorteil (oder Nachteil) im Sinne des § 31 Abs. 1 Satz 2 GO NRW begründet.

 

Nach ausführlicher Diskussion zum vorliegenden Antrag nimmt der Hauptausschuss die Ausführungen des Bürgermeisters zur Kenntnis. Gleichzeitig verständigt sich der Hauptausschuss darauf, die Darlegungen des Bürgermeisters in die Niederschrift zu dieser Sitzung aufzunehmen.

 

Ausschussmitglied Kemper zieht seinen Antrag vom 03.08.2015 aufgrund der Darstellungen des Bürgermeisters zurück.

 

 

Nichtöffentlicher Teil

 

Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung wurde über folgende Tagesordnungspunkte beraten bzw. beschlossen:

 

- Abschluss eines Konzessionsvertrages für die Stromversorgung

- Abschluss eines Konzessionsvertrages für die Gasversorgung

 

 

 

 

 

Niederschrift des Ausschusses für Planung und Umweltschutz

 

      Nachstehend wird die Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Ausschusses für Planung und Umweltschutz des Rates der Gemeinde Ruppichteroth vom 3. September 2015 gemäß § 26 der Geschäftsordnung für den Rat der Gemeinde bekannt gegeben.

 

Öffentlicher Teil

 

Tagesordnungspunkt:

Beschwerde gemäß § 24 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in Verbindung mit § 5 der Hauptsatzung der Gemeinde Ruppichteroth

hier: Anzeige wegen Lärmbelästigungen der Firma Willms

 

Herr Zimmermann von dem Büro Stadtplanung Zimmermann GmbH, Köln, stellt in einem mündlichen Vortrag die planungsrechtliche Situation für das Gelände der Firma Willms dar. Herr Sökeland von der Firma Accon Köln GmbH erläutert die immissionsschutzrechtliche Situation sowie das von ihm im Rahmen der 1. Änderung des „Bebauungsplanes Nr. 3.03/2 Gewerbegebiet Bröleck-Ost“ erstellte Schallschutzgutachten. Des Weiteren berichtet er über die Ergebnisse der im Zeitraum vom 29. Juni 2015 bis 6. Juli 2015 am Standort der Firma Willms durchgeführten Langzeitmessungen zur Ermittlung der Geräuschimmissionen.

 

Im Anschluss daran werden Fragen der Ausschussmitglieder beantwortet.

 

Die Behandlung des Tagesordnungspunktes wird nunmehr für Fragen der anwesenden Einwohnerinnen und Einwohner im Rahmen der „Fragestunde für Einwohner“ unterbrochen.

 

Tagesordnungspunkt:

Fragestunde für Einwohner

 

Die Fragen der anwesenden Einwohnerinnen und Einwohner zum zuvor behandelten Tagesordnungspunkt 1 werden von Herrn Zimmermann, Herrn Sökeland sowie Bürgermeister Loskill beantwortet.

 

Im Anschluss daran wird die Beratung bzw. Beschlussfassung zu Tagesordnungspunkt 1 fortgesetzt. 

 

Tagesordnungspunkt:

Fortsetzung

Beschwerde gemäß § 24 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in Verbindung mit § 5 der Hauptsatzung der Gemeinde Ruppichteroth

hier: Anzeige wegen Lärmbelästigungen der Firma Willms

 

Es folgt eine angeregte Aussprache der Ausschussmitglieder.

 

Bürgermeister Loskill schlägt vor, folgende Ergebnisse abzuwarten:

- Durchführung von Lärmmessungen seitens des Amtes für technischen Umweltschutz
  des Rhein-Sieg-Kreises und

- Abschluss des laufenden Baugenehmigungsverfahrens aufgrund des entsprechenden
  Antrages der Firma Willms seitens des Bauaufsichtsamtes des Rhein-Sieg-Kreises.

 

Sobald diese Ergebnisse vorliegen, wird die schriftliche Beschwerde erneut zur weiteren
Beratung und Beschlussfassung den Ausschussmitgliedern vorgelegt.

 

einstimmig

 

 

Tagesordnungspunkt:

Parksituation bei Großveranstaltungen am Sportplatz bzw. in und an der Bröltalhalle, Dr.-Herzfeld-Straße
hier: Erstellung eines Parkplatzkonzeptes

 

Die Ausschussvorsitzende Winkler erläutert zunächst kurz den zugrunde liegenden Antrag

der CDU-Fraktion.

Bürgermeister Loskill berichtet über den stattgefundenen Besprechungstermin am 14.07.2015 mit Vertretern der betroffenen Vereine, die in der Bröltalhalle bzw. auf dem Sportplatz Ruppichteroth größere Veranstaltungen durchführen sowie mit Vertretern der Polizei, der Freiwilligen Feuerwehr Ruppichteroth, der Fraktionen des Rates der Gemeinde und der Gemeindeverwaltung Ruppichteroth.

Im Anschluss stellt Herr Seuthe das erarbeitete Parkplatzkonzept zur Parksituation bei Großveranstaltungen auf dem Sportplatz bzw. in oder an der Bröltalhalle vor.

 

Das vorgestellte Parkplatzkonzept wird von den Ausschussmitgliedern einhellig begrüßt.

 

Ausschussmitglied Neuber schlägt für die CDU-Fraktion vor, den Randbereich entlang der Straße „Eichweiher“ zwischen dem Einmündungsbereich der von der Bröltalhalle kommenden Straße und dem Wirtschaftsweg hinter dem Sportplatz ebenfalls als Parkfläche zu nutzen.

 

Die übrigen Ausschussmitglieder befürworten einstimmig diesen Vorschlag.

 

Der Ausschuss für Planung und Umweltschutz empfiehlt dem Rat der Gemeinde, das erarbeitete Parkplatzkonzept zur Parksituation bei Großveranstaltungen auf dem Sportplatz bzw. in oder an der Bröltalhalle unter Berücksichtigung der vorgenannten Ergänzung zu beschließen.

einstimmig

 

 

 

 

Niederschrift des Rechnungsprüfungsausschusses

 

 

      Nachstehend wird die Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Rechnungsprüfungs-ausschusses des Rates der Gemeinde Ruppichteroth vom 1. September 2015 gemäß § 26 der Geschäftsordnung für den Rat der Gemeinde bekannt gegeben.

 

 

Öffentlicher Teil

 

Tagesordnungspunkt:

Jahresabschluss 2013;
Beschlussfassung über den Entwurf des Jahresabschlusses 2013

 

Herr Alfes von der Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft Rödl & Partner GmbH aus Köln erläutert die durchgeführte Prüfung des Jahresabschlusses 2013. Zusammen mit Herrn Richter, ebenfalls von der Rödl & Partner GmbH, beantworten Herr Alfes und

Gemeindekämmerer Schwamborn die Fragen der Ausschussmitglieder.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss

 

 

einstimmig

 

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss

 

  • bestätigt den Prüfungsbericht der Wirtschaftsprüfer, übernimmt deren uneingeschränkten Bestätigungsvermerk und leitet den Prüfungsbericht
    über den Bürgermeister dem Gemeinderat zu,

 

  • empfiehlt dem Rat der Gemeinde, den Jahresabschluss der Gemeinde
    Ruppichteroth zum 31.12.2013 in der Fassung, die dem zugeleiteten Prüfungsbericht beiliegt, festzustellen,

 

  • empfiehlt dem Rat der Gemeinde, die Abdeckung des Jahresfehlbetrages 2013 in Höhe von 2.173.706,98 € durch Inanspruchnahme der allgemeinen Rücklage vorzunehmen.

 

einstimmig

 

 

 

 

 

 

 

Tagesordnungspunkt:

Jahresabschluss 2013;
Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2013

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde, dem Bürgermeister für den Jahresabschluss 2013 uneingeschränkte Entlastung zu erteilen.

 

einstimmig

 

 

 

 

Niederschrift des Ausschusses für Wirtschaftsförderung, Kultur und Tourismus

 

 

      Nachstehend wird die Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaftsförderung, Kultur und Tourismus des Rates der Gemeinde Ruppichteroth vom 8. September 2015 gemäß § 26 der Geschäftsordnung für den Rat der Gemeinde bekannt gegeben.

 

 

Öffentlicher Teil

 

Tagesordnungspunkt:

Priorisierung der Projektideen aus dem durchgeführten Beteiligungsprozess der LEADER-Bewerbung

 

Bürgermeister Loskill erläutert die der maßgebenden Verwaltungsvorlage vom 28.08.2015 beigefügte Übersicht im Hinblick auf die Priorisierung der Projektideen. Im Rahmen einer ausführlichen Diskussion beantwortet der Bürgermeister die Fragen der Ausschussmitglieder.

 

Der Ausschuss für Wirtschaftsförderung, Kultur und Tourismus empfiehlt dem Rat der Gemeinde die Priorisierung der für die Gemeinde Ruppichteroth aus dem durchgeführten Beteiligungsprozess der LEADER-Bewerbung entwickelten Projektideen in der der maßgebenden Verwaltungsvorlage vom 28.08.2015 als Anhang 1 beigefügten Fassung zu beschließen und beauftragt die Verwaltung, entsprechend der Reihenfolge in den einzelnen Handlungsfeldern die Projektideen auf Fördermöglichkeiten zu prüfen.

 

einstimmig

 

 

Tagesordnungspunkt:

Konzeptionserstellung zur Erhaltung des Dorflebens in Winterscheid;
hier: Antrag der Fraktion DIE LINKE vom 03.08.2015

 

Ausschussmitglied Kemper erläutert für die Fraktion DIE LINKE seinen Antrag vom 03.08.2015 „Konzeptionserstellung zur Erhaltung des Dorflebens in Winterscheid“.

 

Eine ausführliche Diskussion zusammenfassend schlägt Bürgermeister Loskill vor, den vorliegenden Antrag der Fraktion DIE LINKE in eine der nächsten Sitzungen des Ausschusses für Wirtschaftsförderung, Kultur und Tourismus zu vertagen, bis der Rhein-Sieg-Kreis im Rahmen der zuvor unter Tagesordnungspunkt 2 behandelten „Priorisierung der Projektideen aus dem durchgeführten Beteiligungsprozess der LEADER-Bewerbung“ eine Entscheidung zur Realisierung des unter der Überschrift „Lebendige Ortschaften mit bedarfsgerechter Versorgung“ aufgeführten Projekts „Dorfladen – DORV“ getroffen hat.

 

einstimmig

 

 

 

Tagesordnungspunkt:

Aktivitäten der gemeindlichen Wirtschaftsförderung;
hier: Aktueller Bericht

 

Bürgermeister Loskill berichtet über:

 

  • die weitere Verfahrensweise zum „Gewerbeflächenkonzept für die Kommunen
    des Rhein-Sieg-Kreises“,
  • die weitere Entwicklung einzelner gewerblicher Projekte in der Ortslage
    Ruppichteroth.

 

 

 

Niederschrift des Betriebsausschusses

 

 

      Nachstehend wird die Niederschrift über die Sitzung des Betriebsausschusses des Rates der Gemeinde Ruppichteroth vom 7. September 2015 gemäß § 26 der Geschäftsordnung für den Rat der Gemeinde bekannt gegeben.

 

 

Öffentlicher Teil

 

Tagesordnungspunkt:

Feststellung des Jahresabschlusses 2014 für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Abwasser der Gemeindewerke Ruppichteroth

 

Herr Degenhardt von der Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft Rödl &

Partner GbR, Köln, erläutert den Jahresabschluss 2014 des Abwasserbetriebes.

 

Der Betriebsausschuss erteilt der Betriebsleitung für das Geschäftsjahr 2014 des Abwasserbetriebes Entlastung.

 

einstimmig

 

Der Betriebsausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde, vorbehaltlich der Zustimmung

durch die Gemeindeprüfungsanstalt NRW, den Jahresabschluss des Abwasserbetriebes der Gemeindewerke Ruppichteroth für das Jahr 2014 mit einer Bilanzsumme von 24.150.889,26 € und einem Jahresgewinn in Höhe von 248.275,29 € festzustellen und zu beschließen, den Jahresgewinn wie folgt zu verwenden:

 

 

Zuführung in die allgemeine Rücklage

248.275,29  €

 

einstimmig

 

 

Nichtöffentlicher Teil

 

Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung wurde über folgenden Tagesordnungspunkt beraten bzw. beschlossen:

 

- Benennung des Prüfers der Jahresabschlüsse 2015 der Eigenbetriebe Abwasserbeseitigung
  und Energie der Gemeindewerke Ruppichteroth