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- Baumschnittarbeiten auf der Zeithstraße (B56)
- Schon jetzt den Schulweg proben
- Barrierefreiheit an kreiseigenen Schulen gefördert
- Teilsperrung der Saaler Straße in Windeck-Leuscheid
- Keine neuen Bewilligungen von Betreuungsgeld

Baumschnittarbeiten auf der Zeithstraße (B56) zwischen Much-Niedermiebach und Drabenderhöhe

Rhein-Sieg-Kreis (ke) – Von Montag, 20. Juli 2015, bis voraussichtlich Freitag, 31. Juli 2015, kommt es auf der Zeithstraße (B56) zwischen Much-Niedermiebach und Drabenderhöhe zu Verkehrsbehinderungen. Das teilt das Straßenverkehrsamt des Rhein-Sieg-Kreises mit.

Dort müssen einige Bäume, die nur noch bedingt standsicher erscheinen, zurückgeschnitten werden. Aus Sicherheitsgründen wird diese Maßnahme mit Hilfe einer mobilen Ampel durchgeführt. Der angrenzende Rad-/Gehweg muss während der Baumschnittarbeiten ebenfalls gesperrt werden.

Das Straßenverkehrsamt des Rhein-Sieg-Kreises bittet um Verständnis für die Beeinträchtigungen.

Details zu den Arbeiten und den damit verbundenen Verkehrsbeeinträchtigungen sowie sonstige aktuelle Verkehrsmeldungen zu Straßenbauarbeiten, Sperrungen oder Staus im Rhein-Sieg-Kreis sind auch unter www.mobil-im-rheinland.de im Bereich ‚Aktuelle Störungsmeldungen‘ abrufbar.

 

 

 

 


Schon jetzt den Schulweg proben: richtiges Verhalten vormachen und loben
Tipps vom Straßenverkehrsamt des Rhein-Sieg-Kreises

Rhein-Sieg-Kreis (hei) – In wenigen Wochen machen sich zahlreiche „I-Dötzchen“ wieder auf „ihren“ Schulweg. Damit auch dieser Teil des Schulstarts sicher und gut gelingt, können Eltern schon jetzt den zukünftigen Schulweg mit ihrem Kind proben. Das empfiehlt das Straßenverkehrsamt des Rhein-Sieg-Kreises.

Gemeinsam mit dem Kind sollte der sicherste Weg zur Schule geplant und festgelegt werden. Zugunsten der Sicherheit sollten kleine Umwege in Kauf genommen werden. Kinder lernen am besten durch Vorbilder und durch eigenes Ausprobieren.

„Schon jetzt, rechtzeitig vor dem ersten Schultag, sollten Eltern mit dem Kind immer wieder gemeinsam den Schulweg abgehen. Dann kann es eine gewisse Routine und Sicherheit erlangen“, rät Kreisdirektorin Annerose Heinze.

Die Eltern sollten den Schulweg mitgehen und das richtige Verhalten im Straßenverkehr vormachen. Das „richtige Nachmachen“ des Kindes sollte gelobt werden.

Sind die ersten Wochen in der Schule erfolgreich absolviert, beginnt die allmorgendliche Routine: damit diese gut gelingt, sollte das Kind morgens pünktlich auf den Schulweg gebracht werden. Druck, Eile und Stress blockieren richtiges Verhalten im Straßenverkehr. Überhaupt sollten emotional angespannte Kinder am besten zur Schule gebracht werden, auch wenn sie schon älter sind. Schließlich können starke Gefühle (z.B. durch Ärger, Trauer, Angst) das sonst überlegte, sichere Verhalten der Kinder beeinträchtigen.
Darüber hinaus ist es wichtig, dass Kinder nicht nur in den dunklen Monaten, sondern auch grundsätzlich, insbesondere bei schlechtem Wetter und in der Dämmerung, sichere und den Witterungsverhältnissen angepasste Kleidung tragen. Helle Kleidung und reflektierende „Blinkies“ an Schultaschen und der Kleidung helfen, dass die Kinder erkennbar sind.  

„Optimal für einen sicheren Schulweg ist es, gemeinsam mit anderen Schulkindern einen `Walking Bus´ zusammen zu stellen“, empfiehlt Kreisdirektorin Annerose Heinze. Dabei gehen Schulkinder in Begleitung von Erwachsenen in kleinen Gruppen zu Fuß zur Schule. Die Vorteile liegen auf der Hand: die Kinder erlernen unter Aufsicht das richtige Verhalten im Straßenverkehr, sie haben sich schon vor Schulbeginn an der frischen Luft bewegt und können konzentrierter am Unterricht teilnehmen.

„Grundsätzlich sollten Schulkinder nicht alleine mit dem Fahrrad zur Schule fahren. Denn über Kenntnisse der Verkehrsregeln verfügen die Schulkinder frühestens nach der Radfahrprüfung im vierten Schuljahr“, darauf weist Harald Pütz, Leiter des Straßenverkehrsamtes des Rhein-Sieg-Kreises hin.

Auch wenn das Kind schon im vertrauten Wohnumfeld mit den Eltern oder auch mal alleine fahren kann, ist es auf dem Schulweg mit den Anforderungen des Straßenverkehrs schnell überfordert. Die sichere Teilnahme am Straßenverkehr mit dem Fahrrad setzt voraus, dass die Kinder sicher Fahrrad fahren können. Die Kinder sollten über die motorischen und mentalen Fähigkeiten verfügen, sich mit vorausschauender Sicherheit im Straßenverkehr bewegen zu können. Insbesondere sollten die wichtigsten Verkehrsschilder,- und regeln bekannt sein. Dazu gehört auch die Regel, dass Kinder bis zum vollendeten achten Lebensjahr Gehwege mit den Fahrrädern benutzen müssen, während ältere Kinder bis zum vollenden zehnten Lebensjahr den Gehweg mit den Fahrrädern nutzen dürfen.

Weitere Informationen hält das Straßenverkehrsamt des Rhein-Sieg-Kreises, – Der Landrat –, unter der Rufnummer 02241/13-2001 oder per Fax 02241/13-3361 oder E-mail (verkehrssicherheit@rhein-sieg-kreis.de) für interessierte Eltern bereit. Dort gibt es auch verschiedene Broschüren, so zum Beispiel zu den Themen Schulwegsicherung, wie „Sicher zur Schule“ der Verkehrswacht Rhein-Sieg oder zu Gehgemeinschaften („walking-bus“), die auch jährlich und rechtzeitig vor Schuljahresbeginn in ausreichender Zahl allen Grundschulen im Rhein-Sieg-Kreis zur Verfügung gestellt werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Barrierefreiheit an kreiseigenen Schulen gefördert: Bericht der Behindertenbeauftragten der Kreisverwaltung vorgelegt  

Rhein-Sieg-Kreis (hei) – Auch im vergangenen Jahr 2014 ist die Behindertenbeauftragte der Kreisverwaltung des Rhein-Sieg-Kreises, Bettina Lübbert, beratend bei der Planung von Baumaßnahmen beteiligt worden.

Das geht aus ihrem Bericht hervor, den sie im letzten Ausschuss für Inklusion und Gesundheit des Rhein-Sieg-Kreises vorgelegt hat.

„Bei den Baumaßnahmen im Rahmen der Brandschutzsanierung des Kreishauses und bei den Baumaßnahmen an den kreiseigenen Schulen mussten Vorgaben zur Herstellung von Barrierefreiheit beachtet werden“, erläutert Bettina Lübbert.

So wird beispielsweise das Kreishaus nach Abschluss der Brandschutzsanierung auf allen Etagen vom Untergeschoss bis zur 5. Etage über Behinderten-WC-Anlagen verfügen, die den Anforderungen der DIN 18040-1 entsprechen. Für die siebte bis zwölfte Etage wurde insgesamt eine Kompromisslösung abgestimmt, da in dem Gebäudebestand die Herstellung behindertengerechter Sanitäranlagen nicht möglich ist. Vorgesehen sind in der weiteren Planung der Brandschutzsanierung auch Maßnahmen zum Abbau von Barrieren für blinde und sehbehinderte Menschen.

Am Berufskolleg des Rhein-Sieg-Kreises in Siegburg und an der Richard-Schirrmann-Schule in Hennef-Bröl, Förderschule des Rhein-Sieg-Kreises mit dem Förderschwerpunkt für emotionale und soziale Entwicklung, wurde ebenfalls die Barrierefreiheit verbessert. Im Berufskolleg wurde im Jahr 2014 in einem der insgesamt sechs Gebäudeteile ein behindertengerechter Aufzug eingebaut. Die in diesem Gebäudeteil liegenden Klassenräume werden von der Schulleitung nun vorrangig für die Klassen vorgesehen, die von Schülerinnen und Schülern mit Mobilitätseinschränkungen besucht werden. Maßnahmen zum Abbau von Barrieren an den weiteren Gebäudeteilen sind für die kommenden Jahre geplant.

An der Richard-Schirrmann-Schule wird durch den Einbau eines Durchladelifts erreicht, dass alle Klassen im Erdgeschoss und im 1. Obergeschoss der beiden jüngeren Gebäudeteile barrierefrei zugänglich gemacht werden. Auch wird im Zuge der Sanierung der Sanitäranlagen eine Behinderten-WC-Anlage geschaffen.  

Weitere Themen, mit denen sich die Behindertenbeauftragte im Jahr 2014 befasst hat, waren unter anderem die Bereiche barrierefreie Kommunikation, wie beispielsweise die Veröffentlichung eines Flyers zur Frühförderung in leichter Sprache, und Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV). So ist die Behindertenbeauftragte der Kreisverwaltung in die Arbeit der vom Amt für Kreisentwicklung und Mobilität gebildeten Arbeitsgruppe „ÖPNV“ zur Herstellung vollständiger Barrierefreiheit für Fahrgäste im öffentlichen Personennahverkehr eingebunden.

Die Behindertenbeauftragte der Kreisverwaltung des Rhein-Sieg-Kreises legt seit dem Jahr 2007 jährlich einen Bericht über ihre Arbeit vor. Der vollständige Bericht für das Jahr 2014 kann im Internet über www.rhein-sieg-kreis.de im Kreistagsinfosystem eingesehen werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Teilsperrung der Saaler Straße in Windeck-Leuscheid

Rhein-Sieg-Kreis (ke) – Von Montag, 27. Juli 2015, bis voraussichtlich Dienstag, 11. August 2015, kommt es auf der Saaler Straße in Windeck-Leuscheid zu Verkehrsbehinderungen. Das teilt das Straßenverkehrsamt des Rhein-Sieg-Kreises mit.

Der Bauhof der Gemeinde führt in dieser Zeit zwischen der Straße „Im Stendal“ und der „Heilbrunnenstraße“ Reparaturarbeiten an der Fahrbahnoberfläche durch. Außerdem werden die geschwindigkeitsreduzierenden Bremsschwellen auf der Fahrbahn saniert. Für diese Arbeiten ist eine Vollsperrung erforderlich, eine Umleitung ist eingerichtet.

Für den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) ergeben sich hierdurch Änderungen an der Streckenführung. Fahrgäste der Linie 572 mit dem Ziel „Leuscheid Kirche“ müssen bereits an der Haltestelle „Leuscheid Markt“ aussteigen. Entsprechende Hinweise werden durch die Rhein-Sieg-Verkehrsgesellschaft bekannt gegeben. Um die Beeinträchtigung durch die Bauarbeiten zu minimieren, werden die Arbeiten noch in den Sommerferien durchgeführt.

Feuerwehr und Rettungsdienste sind über die Sperrung informiert. Sie werden bei Bedarf aus der jeweils günstigsten Richtung anfahren. Das Straßenverkehrsamt des Rhein-Sieg-Kreises bittet um Verständnis für die Beeinträchtigungen.

Details zu den Arbeiten und den damit verbundenen Verkehrsbeeinträchtigungen sowie sonstige aktuelle Verkehrsmeldungen zu Straßenbauarbeiten, Sperrungen oder Staus im Rhein-Sieg-Kreis sind auch unter www.mobil-im-rheinland.de im Bereich ‚Aktuelle Störungsmeldungen‘ abrufbar.

 

 

 

 

Keine neuen Bewilligungen von Betreuungsgeld

Rhein-Sieg-Kreis (rl) – „Ab sofort wird die Elterngeldkasse des Rhein-Sieg-Kreises keine neuen Bewilligungen im Rahmen des Betreuungsgeldes mehr aussprechen dürfen“, sagt Sozialdezernent Hermann Allroggen. Diese Vorgehensweise folgt zwingend aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom gestrigen Tage (21.07.2015) – und den Vorgaben des Landesfamilienministeriums.

Mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes wurden die gesetzlichen Vorschriften für die Bewilligung des Betreuungsgeldes für nichtig erklärt. Nicht der Bund, sondern die Länder seien zuständig für eine derartige gesetzliche Regelung, urteilte das Gericht.

Für die Antragstellerinnen und Antragsteller bedeutet das: Ohne gesetzliche Grundlage – keine Leistung. Beruhigen kann der Rhein-Sieg-Kreis Eltern, die in der Vergangenheit Betreuungsgeld bezogen haben, denn sie müssen das Geld nicht zurückzahlen. Weiterhin geht die Betreuungsgeldkasse davon aus, dass Eltern, die aktuell im laufenden Bezug sind, die Leistung weiterhin ausgezahlt bekommen.

Ob es für Anträge, die zum Zeitpunkt der Gerichtsentscheidung bereits gestellt, aber noch nicht entschieden waren, eine Sonderregelung geben wird, ist derzeit noch offen. „Hierzu warten wir auf eine Entscheidung des Bundesfamilienministeriums; solange müssen die Anträge zurückgestellt werden“, so Allroggen weiter. Leider müssen die Antragsteller bis dahin warten.

Betroffene können sich auf der Homepage des Rhein-Sieg-Kreises unter www.rhein-sieg-kreis.de/betreuungsgeld über die aktuellen Entwicklungen informieren.

Zahlen, Daten, Fakten
Seit Beginn des Betreuungsgeldes (01.08.2013) wurden insgesamt 6.032 Anträge bewilligt. Im laufenden Bezug sind ca. 4.500 Eltern.
100 Anträge sind derzeit noch unbearbeitet.