Nachrichten

 

 

 

Herzlichen Glückwunsch Herrn Johann Wirtz, Ruppichteroth, Kuchem, Zum Lindental 2, zur Vollendung des 97. Lebensjahres am 11. Juli 2015.


- Nachruf Herr Uckermann
- Stellenausschreibung
- Wohnraum für Flüchtlinge gesucht
- Überprüfung der Sirenen
- Bröltalbad
- Arbeitskreis „Senioren und behinderte Menschen“
- Bereitschaftsdienste
- Aus dem Rat

Herr Heinz-Friedel Uckermann

 

im Alter von 80 Jahren.

 

Der Verstorbene wurde am 01.09.1961 als Wegearbeiter bei der Gemeinde Ruppichteroth eingestellt.

Seit dem 1.1.1971 war Herr Uckermann beim Gemeindewasserwerk tätig. Am 31.1.1998 ist er altersbedingt aus dem Dienst der Gemeinde Ruppichteroth ausgeschieden.

 

Herr Uckermann hat während seiner 37-jährigen Tätigkeit seine ganze Arbeitskraft gewissenhaft und pflichtbewusst zum Wohle der Allgemeinheit in den Dienst der Gemeinde Ruppichteroth gestellt. Die vielfältigen Aufgaben als Wegearbeiter und als Mitarbeiter beim Gemeindewasserwerk hat er mit Freude und viel Einsatz erledigt. Sein Pflichtbewusstsein, die Verbundenheit mit der Bevölkerung und seine liebenswerte Art waren allgemein geschätzt.

 

Wir trauern mit seiner Familie um einen lieben Menschen und um einen geschätzten Kollegen, den wir in guter Erinnerung behalten werden. Unsere Gedanken sind bei seiner Familie.

 

Wir werden ihm stets ein ehrendes Andenken bewahren.

 

 

Für die Gemeinde Ruppichteroth

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Gemeinde Ruppichteroth sucht für das gemeindliche Bröltal-Bad zum nächstmöglichen Zeitpunkt

 

eine Teilzeitbeschäftigte/einen Teilzeitbeschäftigten

für Garderoben-, Kassen- und Reinigungsdienst.

 

Es handelt sich um eine Teilzeitbeschäftigung mit ca. 15 Wochenstunden.
Die Stelle ist für die Dauer von einem Jahr befristet.
 

Die Arbeitszeit richtet sich nach den jeweiligen Dienstzeitenplänen und ist in Früh- und Spätschichten sowie an Wochenenden abzuleisten. Die Bereitschaft zur Leistung von Mehrstunden in Vertretungsfällen wird vorausgesetzt.

Die Einstellung erfolgt nach den Bedingungen des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD).

 

Sind Sie zuverlässig und verantwortungsbewusst, zeichnen sich durch eigenverantwortliches Arbeiten und Flexibilität aus und verfügen über Erfahrungen im Dienstleitungsbereich?
Dann melden und bewerben Sie sich bei uns!
 

Wenn Sie Interesse haben und weitere Auskünfte erhalten möchten, setzen Sie sich bitte mit Frau Schwamborn, Telefon-Nr. 02295/4941, E-Mail: beate.schwamborn@ruppichteroth.de
in Verbindung.

 

Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
 

Kosten im Zusammenhang mit einer Bewerbung bzw. einem Vorstellungsgespräch werden nicht erstattet.

 

Bitte richten Sie Ihre aussagekräftige Bewerbung bis 24. Juli 2015 an:

 

Bürgermeister der Gemeinde Ruppichteroth

- Personalamt -

Rathausstraße 18

53809 Ruppichteroth

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Dringend Wohnraum für Flüchtlinge gesucht !

 

 

Aufgrund der dramatisch steigenden Zahl an Asylbewerbern und Bürgerkriegsflüchtlingen ist die Gemeinde dringend auf der Suche nach weiteren Unterbringungsmöglichkeiten.
Das Asylrecht ist ein im Grundgesetz verankertes, wichtiges Gut in unserer Gesellschaft, welches uns alle vor große Herausforderungen stellt.
Sollten Sie über Wohnraum verfügen, welchen Sie der Gemeinde für den vorgenannten Zweck zum Kauf oder zur Miete anbieten möchten, so wäre ich Ihnen für eine kurzfristige Rückmeldung dankbar.
Als Ansprechpartner steht Ihnen Herr Sascha Seuthe unter der Rufnummer 02295-4925 oder der E-Mail-Adresse sascha.seuthe@ruppichteroth.de zur Verfügung.


 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Überprüfung der Sirenen zur Alarmierung der Freiwilligen Feuerwehr Ruppichteroth

Am Samstag, den 11. Juli 2015 zwischen 12.00 Uhr und 12.15 Uhr erfolgt eine Überprüfung der Sirenen der Freiwilligen Feuerwehr Ruppichteroth in den Orten Ruppichteroth, Schönenberg und Winterscheid durch einen Probealarm.

Für den Probealarm wird das einheitliche Signal für Feueralarm verwendet. Hierbei handelt es sich um den zweimal unterbrochenen Dauerton von 1 Minute.

Bei einem erforderlichen Feuerwehreinsatz während des Probealarms wird das Signal „Feueralarm“ wiederholt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bröltal-Bad AKTUELL
 

  Öffnungszeiten in den Sommerferien

29. Juni bis 10. August 2015

 

montags

06.00 – 08.00 Uhr

dienstags

14.00 – 17.00 Uhr *)

mittwochs

06.00 – 08.00 Uhr

14.00 – 17.00 Uhr Damenbad

17.00 – 19.00 Uhr

donnerstags

15.00 – 21.00 Uhr

freitags

14.00 – 19.00 Uhr

samstags

09.00 – 12.00 Uhr

sonntags

09.00 – 12.00 Uhr

 

*) Am 14. Juli und am 04. August ist das Bad ausschließlich für die Ferienpass-Aktion geöffnet.

 

A N G E B O T E

Bei gutem Wetter ist die Liegewiese geöffnet.

Sonnenschirme sind vorhanden.

Für Eis und Getränke ist gesorgt.

2 x SPIEL und SPASS (Ferienpass-Aktion)
 mit dem Bad-Team am 14. Juli und 04. August 2015

 

Während der Sommerferien finden das Vereinsschwimmen und die Kurse nicht statt.
Außerdem fällt der Warmbadetag aus Energiespargründen in dieser Zeit weg.

 

Ab Dienstag, dem 11. August 2015, gilt wieder der normale Öffnungszeitenplan.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Der Arbeitskreis „Senioren und behinderte Menschen“ informiert!

Stammtisch für pflegende und betreuende Angehörige in Ruppichteroth


Der Stammtisch für pflegende und betreuende Angehörige findet im Juli nicht statt. Wir treffen uns wieder am 21.08.2015 um 16.00 Uhr in der „Alten Schule“ in Ruppichteroth.
Petra Kraffczyk
Tel.: 02295 / 90 92 35

 

 

Planwagenfahrt am 10. August 2015

 

 

 

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

 

am 10. August 2015 ist es wieder soweit. Um 11.30 Uhr startet unsere diesjährige Planwagenfahrt. Natürlich sind auch alle Menschen, die noch nicht im "Seniorenalter" sind, herzlich willkommen, egal aus welchem Örtchen sie kommen. Auch in diesem Jahr haben wir einen tollen Überraschungseffekt. Wir erkunden Ruppichteroth nun von der ganz anderen Seite.
              

                                           Treffpunkt: Café „Na Sowas“, 11.30 Uhr

                                              Hambuchener Str. 17, Hambuchen

                                                     Parkplätze vor dem Cafe

 

Wir fahren von dort aus über Ruppichteroth nach Velken, wo der dortige "Dorfbackes"  für uns einen urigen Vesper mit ganz frisch gebackenem Brot vorbereitet hat, entsprechende gekühlte Getränke stehen für uns auch bereit. Schon jetzt freue ich mich ganz besonders auf das leckere Brot mit verschiedenen Schmalzsorten etc., allein schon bei dem Gedanken läuft einem das Wasser im Mund zusammen. Nach der geruhsamen Vesper erkunden wir ein wenig das Bröltal, um dann zum Abschluss in dem schönen, gemütlichen Café "Na Sowas“, bei Kaffee und Gebäck  diesen erlebnisreichen Tag zu beenden. Der Kostenbeitrag beträgt, wie im vergangenen Jahr 15,-- Euro pro Person. Interessenten melden sich bei mir, Monique Müller, unter der Telefonnummer 02295-6753 an.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bereitschaftsdienste

 

Polizei-Notruf                                       110

Polizeibezirksdienststelle                  02295/5425

(Sankt-Florian-Straße 8)                  

Bürgersprechstunde nach telefonischer

Vereinbarung unter der Rufnummer    0173/5624217

Feuerwehr- und Rettungsdienst:     112

Krankentransporte                                02241/19-222

 

GEMEINDEWERKE  RUPPICHTEROTH

  VER- UND ENTSORGUNGSBETRIEBE

 

Störfall – Telefon- Nummer

 

0800/ 7766655

 

Unter den o.g. Rufnummern erreichen Sie den Notdienst der Gemeindewerke Ruppichteroth für die öffentliche Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung der Gemeinde Ruppichteroth über die Leitstelle des Aggerverbandes

 

NOTDIENST  DES  RWE

 

Bei Stromausfall im Versorgungsnetz erreichen Sie den Störungsdienst der RWE Energie AG

unter der Telefon – Nr.                    0800/4112244

 

Notruf-Nummer der Rhenag           0180/2484848

 

Ärztlicher Bereitschaftsdienst für die Gemeinde Ruppichteroth

 

In der sprechstundenfreien Zeit erreichen Sie den ärztlichen Bereitschaftsdienst aller Fachrichtungen für den Rhein-Sieg-Kreis unter der

 

zentralen Rufnummer   116 117

 

Bei lebensbedrohenden Zwischenfällen und Unfällen:                                   112

 

ZAHNÄRZTE des rechtsrheinischen Rhein-Sieg-Kreises

 

            Telefonischer Ansagedienst zum zahnärztlichen Notdienst: 01805-986700

 

Die Notfalldienstzentrale für den gesamten rechtsrheinischen RSK ist folgendermaßen besetzt:

-           wöchentlich von 18.00 Uhr bis 08.00 Uhr des darauffolgenden Morgens,

-           mittwochs von 13.00 Uhr bis zum nächsten Morgen 08.00 Uhr,

-          freitags von 14.00 Uhr bis zum nächsten Morgen 08.00 Uhr und

-           an Samstagen, Sonntagen, sowie an Feiertagen, ganztägig.

 

INFORMATIONSZENTRALE FÜR VERGIFTUNGSFÄLLE

Universitätsklinik Bonn, Telefon-Nr.: 0228-19240

 

APOTHEKEN-NOTDIENST:

 

Die nächsten 4 notdienstbereiten Apotheken für den Standort: Ruppichteroth, vom 11.07.2015 bis 17.07.2015

Samstag, 11. Juli 2015
St. Laurentius-Apotheke, Auf der Niedecke 4, 51570 Windeck (Dattenfeld), 02292/2340
Kur-Apotheke, Hauptstr. 23, 51588 Nümbrecht, 02293/91340
Rathaus-Apotheke, Hauptstr. 72, 53819 Neunkirchen-Seelscheid, 02247/920170
Apotheke am Markt, Markt 7, 51766 Engelskirchen (Ruenderoth), 02263/96180

Sonntag, 12. Juli 2015
Burg-Apotheke, Waldbröler Str. 24, 51570 Windeck, 02292/2900
Die Bären Apotheke, Nümbrechter Str. 7b, 51545 Waldbröl, 02291/4640
Löwen-Apotheke, Wülfringhausener Str. 1-5, 51674 Wiehl, 02262/93308
DIE Bahnhof-Apotheke, Hauptstr. 66, 51491 Overath, 02206/2857

Montag, 13. Juli 2015
Bröltal-Apotheke OHG, Brölstr. 6, 53809 Ruppichteroth, 02295/5171
Die Linden-Apotheke, Zeithstr. 109, 53819 Neunkirchen-Seelscheid, 02247/97510
Aesculap-Apotheke, Bahnhofstr. 16, 51597 Morsbach, 02294/327
Severinus-Apotheke, Kölner Str. 3, 51789 Lindlar, 02266/459819

Dienstag, 14. Juli 2015
Siegtal-Apotheke, Siegtalstr. 34, 51570 Windeck (Herchen), 02243/2503
Forellen-Apotheke, Zeithstr. 137, 53819 Neunkirchen-Seelscheid, 02247/6033
Adler-Apotheke, Bielsteiner Str. 117, 51674 Wiehl (Bielstein), 02262/72150
Adler-Apotheke, Frankfurter Str. 100, 53773 Hennef, 02242/2626

Mittwoch, 15. Juli 2015
Bahnhof-Apotheke, Bahnhofstr. 26A, 53783 Eitorf, 02243/6177
Falken-Apotheke, Drabenderhöher Str. 35, 51674 Wiehl (Drabenderhöhe), 02262/701464
Rathaus-Apotheke, Hauptstr. 21, 51580 Reichshof (Denklingen), 02296/1200
Wilhelm-Apotheke, Wilhelmstr. 68, 53721 Siegburg, 02241/65950

Donnerstag, 16. Juli 2015
Löwen-Apotheke, Bahnhofstr. 1, 53783 Eitorf, 02243/2894
Linden-Apotheke, Oberwiehler Str. 53, 51674 Wiehl (Oberwiehl), 02262/93535
Schlehen-Apotheke OHG, Overather Str. 22, 51766 Engelskirchen (Loope), 02263/92030
Linden-Apotheke, Hauptstr. 55, 53797 Lohmar, 02246/4380

Freitag, 17. Juli 2015
Die Bären-Apotheke, Otto-Kaufmann-Str. 11-13, 51588 Nümbrecht, 02293/902484
Alte Schulz'sche Apotheke, Marktplatz 3, 53783 Eitorf, 02243/2214
Sonnen-Apotheke, Im Weiher 21, 51674 Wiehl, 02262/9567
Hubertus-Apotheke, Hauptstr. 64, 53797 Lohmar, 02246/3636

 

LEUCHTTURM

Beratungsstelle für Alzheimer und andere Demenzerkrankungen

 

Caritasverband für den Rhein-Sieg-Kreis e.V.

Wilhelmstraße 155-157, 53721 Siegburg

Telefon: 02241/1209-0

Fax: 02241/1209-195

 

Homepage der Beratungsstelle „Leuchtturm“ des Caritasverbandes für den Rhein-Sieg-Kreis e.V.

www.caritas-rheinsieg.de

 

Ansprechpartnerinnen:

Jutta Fellmy, Tel.: 02241/1209305

E-mail: jutta.fellmy@caritas-rheinsieg.de

 

Doris Steubesand, Tel.: 02241/1209-311

E-mail: doris.steubesand@caritas-rheinsieg.de

 

Multiple Sklerose

DMSG Betroffenen-Berater

Uwe Stommel – DMSG Betroffenen-Berater

Tel.: 02295-902118

e-mail: Uwe.Stommel@online.de

Michael Wendel – DMSG Betroffenen-Berater

Tel.: 02243-80373

e-mail: mianwe@t-online.de

www.mskreis-ruppichteroth.de

 

  Drogen-Suchthilfen

 

1.

Suchtkrankenhilfe des Caritasverband für den Rhein-Sieg-Kreis e.V.

Ansprechpartner: Herr Pöplau

Tel.-Nr. (02241) 1209-302

2.

Diakonisches Werk Siegburg Drogenhilfe

-Zentrale und Beratungsstelle-

Ansprechpartner: Herr Wolf

Tel.-Nr.: 02241/66656

3.

Kommissariat Kriminalprävention/ Opferschutz Siegburg

Herr Seeger

Tel.-Nr.: 02241/541-4715

4.

Kriminalkommissariat 41 Siegburg

Ansprechpartner: Herr Krist

Tel.-Nr.: 02241/541-4411

 

Weitere Informationen sind im Rathaus, Tel.-Nr.: 02295/4925, erhältlich.

 

                  SOZIALPSYCHIATRISCHES ZENTRUM

 

Sozialpsychiatrisches Zentrum Eitorf/Siebengebirge

 

Beratungs- und Betreuungszentrum Eitorf, Spinnerweg 51-54, 53783 Eitorf
Telefon:               02243/84758-0    

Fax :                    02243/84758-11  

Beratungszeiten:
nach Vereinbarung !


Tagesstätte & Kontaktstelle:

Siegstrasse 16, 53783 Eitorf

Telefon:       02243/82670

Fax:             02243/842794

 

Öffnungszeiten:
montags         11.30 h – 14.30 h: Brunch, Offene Angebote
donnerstags   15.00 h - 19.00 h: Offener Treff

Jeden 2. Samstag  9.30 Uhr -12.00 Uhr

( Möglichkeit zum gemeinsamen Frühstück )

      

 

Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“

Das Hilfetelefon ist das erste Beratungsangebot in Deutschland, das barrierefrei, kostenlos und vertraulich rund um die Uhr erreichbar ist. Die mehr als 60 Fachberaterinnen sind wie folgt erreichbar:

Telefon: 08000 116 016 sowie

über Chat und E-Mail auf der Website www.hilfetelefon.de.

Sie unterstützen jedoch nicht nur gewaltbetroffene Frauen, sondern beraten auch Familienmitglieder, Freunde und Fachkräfte. Jederzeit können Dolmetscherinnen für 15 Sprachen zugeschaltet werden.

 

 

Sprechstunden der Sozialarbeiter des Jugendhilfezentrums Neunkirchen-Seelscheid,

zuständig für die Gemeinde Ruppichteroth

 

Seit dem 1. Oktober 2012 sind für die Gemeinde Ruppichteroth zwei neue Bezirkssozialarbeiter des Jugendhilfezentrums Neunkirchen-Seelscheid tätig.

Frau Wagner ist für Ruppichteroth Zentrum sowie für die Ortsteile Harth, Köttingen und Oeleroth zuständig, Frau Schlüssel für Schönenberg und Winterscheid.

Die Sprechstunde von Frau Wagner findet donnerstags in der Zeit von 14:00 - 15:00 Uhr in den Räumlichkeiten des Ökumenischen Familienzentrums „Unter`m Regenbogen“, Am Kindergarten 4, statt.

Die Sprechstunde von Frau Schlüssel ist donnerstags von 14:00 - 15:00 Uhr im Rathaus in Schönenberg. Außerhalb der Sprechstunde sind die Mitarbeiter des Jugendhilfezentrums unter folgenden Rufnummern zu erreichen:

Frau Wagner: 02247/9215-5518,

Frau Schlüssel: 02247/9215-5528.

 

Außerhalb dieser Sprechzeiten und der Öffnungszeiten des Jugendhilfezentrums steht für dringende Meldungen in Sachen Kindeswohl die Feuer- und Rettungsleitstelle unter der Ruf-Nr. 112 zur Verfügung

 

 

 

N e u b ü r g e r b e a u f t r a g t e r

 

Persönlicher Ansprechpartner für alle Zugewanderten ist der Neubürgerbeauftragte des Rhein-Sieg-Kreises, Ludwig Neuber. Er bietet nach telefonischer Vereinbarung

Sprechstunden an. Termine können mit ihm telefonisch unter der Rufnummer 02295/902318 oder 0160/8230810 oder per E-Mail an ludwig@neuber.de vereinbart werden. Der Kontakt kann auch über das Kommunale Integrationszentrum des Rhein-Sieg-Kreises, - Der Landrat -, Kaiser-Wilhelm-Platz 1, 53721 Siegburg, Telefon 02241 /13-2107, E-Mail: integration@rhein-sieg-kreis.de hergestellt werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Niederschrift des Ausschusses für Wirtschaftsförderung, Kultur und Tourismus

 

 

      Nachstehend wird die Niederschrift über die Sitzung des Ausschusses für Wirtschafts-förderung, Kultur und Tourismus des Rates der Gemeinde Ruppichteroth vom 11. Juni 2015 gemäß § 26 der Geschäftsordnung für den Rat der Gemeinde bekannt gegeben.

 

 

Öffentlicher Teil

 

Tagesordnungspunkt:

Verpflichtung eines sachkundigen Bürgers

 

Ausschussvorsitzender Schmidt verpflichtet den sachkundigen Bürger der CDU-Fraktion,

Nils Wunderlich, in der durch die Verwaltungsvorschriften zu § 32 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen a.F. (GO NRW) vorgeschriebenen feierlichen Form.

 

 

Tagesordnungspunkt:

Vorstellung der Projektideen aus dem durchgeführten Beteiligungsprozess der

LEADER-Bewerbung

 

Bürgermeister Loskill führt die maßgebende Verwaltungsvorlage vom 29.05.2015 weiter-gehend aus und beantwortet die Fragen der Ausschussmitglieder.

 

Der Ausschuss für Wirtschaftsförderung, Kultur und Tourismus empfiehlt dem Rat der Gemeinde, die für die Gemeinde Ruppichteroth aus dem durchgeführten Beteiligungsprozess der LEADER-Bewerbung entwickelten Projektideen in der Fassung des Anhanges 2 der vorgenannten Verwaltungsvorlage im vollen Umfange mitzutragen.
Gleichzeitig wird dem Rat der Gemeinde empfohlen, die Verwaltung zu beauftragen, die Projektideen zur Umsetzung auf Fördermöglichkeiten durch die EU, den Bund, durch das Land und andere Dritte zu prüfen.

 

einstimmig

 

 

Tagesordnungspunkt:

Neuausrichtung des Arbeitskreises "Tourismus"

 

Bürgermeister Loskill stellt den in der Jahresmitgliederversammlung 2015 präsentierten Bericht des „Touristikvereins Bergischer Rhein-Sieg-Kreis e.V. (bergisch-hoch-vier)“ detailliert vor und beantwortet die damit verbundenen Fragen der Ausschussmitglieder.

Der Ausschuss für Wirtschaftsförderung, Kultur und Tourismus nimmt die Ausführungen des Bürgermeisters zur Kenntnis.

 

 

 

 

 

 

Darüber hinaus informiert der Bürgermeister, dass er in Abstimmung mit dem Vorsitzenden des Ausschusses für Wirtschaftsförderung, Kultur und Tourismus, Herrn Schmidt, nach der anstehenden Sommerpause zu einem Treffen des „Arbeitskreises Tourismus“ einladen will.

Aus diesem Grunde bittet er die Ausschussmitglieder, für die jeweilige Fraktion zu prüfen und ggfs. mitzuteilen, ob die derzeit aufgeführten Personen für den vorgenannten Arbeitskreis noch zur Verfügung stehen bzw. ob darüber hinaus weitere Personen zur Unterstützung gewonnen werden können. Der Bürgermeister wird ergänzend die jeweiligen Fraktionen während der Sommerpause schriftlich bitten, entsprechende Mitglieder vorzuschlagen.

 

 

Tagesordnungspunkt:

Aktivitäten der gemeindlichen Wirtschaftsförderung;
hier: Aktueller Bericht

 

Bürgermeister Loskill berichtet über:

 

  • die geplante offizielle Eröffnung des Huwil-Einkaufscenters am 30.06.2015 und die zuvor am 29.06.2015 stattfindende Eröffnung eines Lebensmittel-Discountmarktes.
  • die Veranstaltung des Rhein-Sieg-Kreises am 22.06.2015 im Kreishaus Siegburg zum „Gewerbeflächenkonzept für die Kommunen des Rhein-Sieg-Kreises“. In diesem Zusammenhang beantwortet der Bürgermeister die Fragen der Ausschussmitglieder.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Niederschrift des Ausschusses für Planung und Umweltschutz

 

 

      Nachstehend wird die Niederschrift über die Sitzung des Ausschusses für Planung und Umweltschutz des Rates der Gemeinde Ruppichteroth vom 10. Juni 2015 gemäß § 26 der Geschäftsordnung für den Rat der Gemeinde bekannt gegeben.

 

 

Öffentlicher Teil

 

Tagesordnungspunkt:

- 26. Änderung des Flächennutzungsplanes „Bauzentrum Köttingen" und

- Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 1.09 „Bauzentrum Köttingen“
hier: a) Entscheidung über die anlässlich der frühzeitigen Beteiligung eingegangenen
              Stellungnahmen

         b) Öffentliche Auslegung der Planentwürfe

 

Herr Zimmermann von dem Büro Stadtplanung Zimmermann GmbH, Köln, stellt den

Entwurf zur 26. Flächennutzungsplanänderung sowie den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 1.09 „Bauzentrum Köttingen“ anhand der ausgehängten Pläne vor.

Im Anschluss daran erläutert Herr Kursawe von der Planungsgruppe Grüner Winkel,

Nümbrecht, die landschaftspflegerische Planung.

 

  1. Der Ausschuss für Planung und Umweltschutz beschließt zu den anlässlich der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der berührten Behörden sowie sonstigen Träger

öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen Folgendes:

 

  1. Anregung einer Bürgerin vom 26.02.2015

 

1.1) Die in der Anregung benannten „erheblichen Nachteile“ werden als finanzielle Nachteile gewertet. Da für den Bereich, für den Gewerbegebietsdarstellung zurückgenommen wird, kein Bebauungsplan besteht, können keine Entschädigungsansprüche (gemäß § 39 ff BauGB) geltend gemacht werden.

 

1.2) Wertminderungen sind nicht Gegenstand der Planung.

 

1.3) Die Abstandflächen der geplanten Lagerhalle werden eingehalten bzw. über die Baulasten auf den unmittelbar angrenzenden Flächen gesichert. Zusätzlich soll die neue Lagerhalle durch Kletterpflanzen eingegrünt werden. Daher sind keine negativen Auswirkungen auf die Nachbarschaft zu erwarten. Durch die Realisierung der Lagerhalle werden die Lärmemissionen des Bauzentrums zusätzlich abgeschirmt. Dadurch ist eher von einer Verbesserung der Gesamtsituation auszugehen.

 

Die Anregungen werden daher nicht berücksichtigt.

 

einstimmig

 

 

  1. Anregung eines Bürgers vom 02.03.2015

 

2.1) Die östliche Fläche (circa 5.500 qm) innerhalb des nördlich angrenzenden Gewerbegebietes (GE) soll zugunsten der Erweiterung des Bauzentrums in Köttingen aufgegeben werden. Bei diesem Gewerbegebiet handelt es sich bis jetzt lediglich um eine Flächensicherung, da die Umsetzung des Gewerbegebietes noch nicht vollzogen wurde. Der als Tauschfläche vorgesehene Bereich im Südosten des ausgewiesenen Gewerbegebietes ist aufgrund seiner Hanglage für eine gewerbliche Nutzung wenig geeignet.

 

2.2) Da für den Bereich, für den Gewerbegebietsdarstellung zurückgenommen wird, kein Bebauungsplan besteht, können keine Entschädigungsansprüche (gemäß § 39 ff BauGB) geltend gemacht werden.

Wertminderungen sind nicht Gegenstand der Planung.

 

Die Anregungen werden daher nicht berücksichtigt.

 

einstimmig

 

  1. Stellungnahme der Barbara Rohstoffbetriebe GmbH vom 19.02.2015
    Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
     

einstimmig

 

  1. Stellungnahme der Bezirksregierung Düsseldorf, Kampfmittelräumdienst vom 20.02.2015
    Im Bebauungsplan wird ein Hinweis auf Kampfmittel aufgenommen.
     

einstimmig

 

  1. Stellungnahme der Bezirksregierung Arnsberg, Abteilung 6 Bergbau und Energie in NRW vom 25.02.2015
    Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Im Bebauungsplan wird eine Kennzeichnung der Flächen, unter denen der Bergbau umgeht, aufgenommen.
    Der Nachweis der Standsicherheit und Senkungsfreiheit erfolgt im Baugenehmigungsverfahren. 

 

einstimmig

 

  1. Stellungnahme des Aggerverbandes vom 02.03.2015

    6.1) Der Gewässerrandstreifen von 3 m wird im östlichen Bereich eingehalten. Innerhalb des Gewässerrandstreifens sind bauliche Anlagen oder Stellplätze nicht zulässig. Westlich des Siefens, im Bereich des Bestandsgebäudes, wird der erforderliche Abstand nicht eingehalten. Dies ist mit der genehmigten Bestandssituation zu begründen.

    6.2) Das Niederschlagswasser der Dachflächen der bestehenden Anlagen wird in die öffentliche Kanalisation innerhalb der Straße Köttingen eingeleitet. Für die Einleitung des Niederschlagswassers der neuen Kaltlagerhalle wurde ebenfalls ein Antrag (vom 04.11.2014) auf Kanalanschluss gestellt.

Nach jetzigem Sachstand wurde seitens der Gemeindewerke Ruppichteroth

-Abwasserbetrieb- bereits eine Genehmigung in Aussicht gestellt.

6.3) Das Gewässer ist über die Straße Köttingen sowie über die privaten Flächen des Vorhabenträgers für den Aggerverband zugänglich.
Die Angaben zur Art und Menge der Abwasserbeseitigung werden nachgereicht.

Die Stellungnahme wird berücksichtigt.
 

einstimmig

 

  1. Stellungnahme des Rheinischen Landwirtschaftsverbandes e. V. - RLV

vom 02.03.2015

7.1) Der als Tauschfläche vorgesehene Bereich ist im rechtsgültigen Flächennutzungsplan  als Gewerbefläche (GE) dargestellt und wird derzeit landwirtschaftlich genutzt. Bei diesem Gewerbegebiet (die Tauschfläche befindet sich im südöstlichen Bereich) handelt es sich bis jetzt lediglich um eine Flächensicherung. Die Umsetzung des Gewerbegebietes wurde noch nicht vollzogen. Der als Tauschfläche vorgesehene Bereich im Südosten des ausgewiesenen Gewerbegebietes ist aufgrund seiner Hanglage für die gewerbliche Nutzung nur wenig geeignet.


7.2) Der zum Tausch vorgesehene Bereich soll der im Norden, Süden und Osten angrenzenden Fläche zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft zugeordnet und als Ausgleichsfläche ausgewiesen werden. Damit wird die für das Gewerbegebiet ausgewiesene Ausgleichsfläche um den als Tauschfläche vorgesehenen Bereich vergrößert. Die derzeitige landwirtschaftliche Nutzung wird dadurch nicht beeinträchtigt. Diese Fläche soll für die Ausgleichsmaßnahmen im Rahmen der Realisierung des Gewerbegebietes vorgehalten werden. Da die Realisierung des Gewerbegebietes derzeit nicht absehbar ist, steht diese Tauschfläche für die landwirtschaftliche Nutzung weiterhin zur Verfügung.

 

7.3) Da die Tauschfläche auch derzeit nicht als landwirtschaftliche Fläche ausgewiesen ist, wird keine Störung der landwirtschaftlichen Entwicklung im Rahmen dieser Planung gesehen.
 

7.4) Durch die Ausweisung der Fläche als Ausgleichsfläche wird der zusätzlichen Flächenversiegelung in diesem Bereich entgegengewirkt.
 
7.5) In den Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird eine Teilfläche der westlich angrenzenden Grün- und Freiflächen einbezogen. In diesem Bereich werden ca. 400 qm landwirtschaftlich genutzte Flächen in Anspruch genommen. Diese Erweiterung wurde mit dem Eigentümer der Fläche abgestimmt. Es bestehen keine anderen Alternativen, die geplante Erweiterung des Bauzentrums an einer anderen Stelle zu realisieren.
 

Den Anregungen wird daher nicht gefolgt.
 

einstimmig

 

 

 

  1. Stellungnahmen des Rhein-Sieg-Kreises vom 16.03.2015 und 27.04.2015

    8.1) Der Landschaftspflegerische Fachbeitrag wurde überarbeitet und die Bilanzierung angepasst. Im Rahmen der Planung verbleibt ein negativer Wert von 5.010 ökologischen Wertpunkten. Zusätzlich besteht ein Ausgleichsbedarf für Eingriffe in das Bodenpotential von 640 ökologischen Wertpunkten.

    8.2) Nach der Abstimmung mit der Unteren Bodenschutzbehörde wurde der Umweltbericht und der landschaftspflegerische Fachbeitrag überarbeitet. Die eingriffsreduzierenden Maßnahmen werden im Umweltbericht beschrieben. Der unvermeidbare Wegfall von Bodenfunktionen soll ausgeglichen werden. Es wurde ein Ausgleichsbedarf für Eingriffe in das Bodenpotential von 640 ökologischen Wertpunkten ermittelt. Die Kompensation der Eingriffe in die Bodenfunktionen erfolgt gemeinsam mit dem Ausgleich der Eingriffe in Natur und Landschaft und wird außerhalb des Bebauungsplanes realisiert. Der Vorhabenträger wird vom Aggerverband Ökopunkte zu Gewässerentwicklungsmaßnahmen in der Gemeinde Ruppichteroth (Hover Bachtal) erwerben.


8.3) Unmittelbar am Gewässer sind keine Veränderungen gegenüber der Bestandssituation geplant. Zur Bestandssituation liegt eine Baugenehmigung aus dem Jahr 2000 vor.

Westlich des „Langer Siefens“ wird der 3 Meter Abstand (Gewässerrandstreifen) vor der Böschungskante nicht eingehalten. Innerhalb des Gewässerrandstreifens befinden sich das Gebäude des Bauzentrums sowie die Stellplatz- und Lagerflächen. Hier handelt es sich um eine genehmigte Bestandssituation.

Östlich vom Gewässer wird der erforderliche Abstand (3 Meter) bereits im Bestand berücksichtigt und eingehalten. Der frei zu haltende Abstand wird im Bebauungsplan berücksichtigt, indem die Flächen für Stellplätze den entsprechenden Abstand zur Böschungsoberkante des Gewässers einhalten.

Die Böschungsbereiche des Baches werden als Flächen zum Erhalt festgesetzt. Diese Maßnahme wird im Rahmen der Bilanzierung berücksichtigt.
Es wird ein Hinweis aufgenommen, dass § 97 Landeswassergesetz zu beachten ist, soweit in den Auflagen der vorhandenen Baugenehmigungen nichts anderes geregelt ist.
 

8.4) Die Niederschlagswasserbeseitigung der bestehenden Anlagen (Gebäude, Parkplatzflächen und Lagerflächen) erfolgt über die Einleitung in den „Langer Siefen“. Hierzu liegt eine wasserrechtliche Erlaubnis vor, die bis 2020 gültig ist.

Für die Einleitung des Niederschlagswassers der neuen Kaltlagerhalle wurde ein Antrag (vom 04.11.2014) auf Kanalanschluss gestellt. Nach jetzigem Sachstand wurde seitens der Gemeindewerke Ruppichteroth –Abwasserbetrieb- bereits eine Genehmigung in Aussicht gestellt. Der Anregung wird gefolgt.

Den vorausgegangenen Anregungen wird gefolgt.

 

einstimmig
 

8.5) Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Im Bebauungsplan wird ein

Hinweis auf die Abfallwirtschaft aufgenommen.


einstimmig

 

8.6) Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

 

einstimmig
 

  1. Stellungnahme der Bezirksregierung Köln, Höhere Landschaftsbehörde, vom 20.04.2015

    9.1) Das Bauzentrum Köttingen befindet sich innerhalb des Biotopverbundes „Bäche und Quellrinnen der Brölhochfläche bei Ruppichteroth“ (VB-K-5110-011). Der hier relevante „Langer Siefen“ und seine Ufer werden durch das Vorhaben in ihrer Ausdehnung und ihren Funktionen nicht beeinträchtigt.

    9.2) Die Zustimmung zu der Sicherung einer Pufferzone zwischen dem Bauzentrum und dem Siedlungsrand von Köttingen wird begrüßt.
     

9.3) Ein Ausgleich durch den Flächenanspruch von Grünland am Rande des Biotopverbundes wird durch die Zuordnung von Maßnahmen des Aggerverbandes an Bächen im Funktions- und Naturraum kompensiert.

Im Bebauungsplan wurden Pflanzmaßnahmen zur Eingrünung des Plangebietes mit einheimischen und standortgerechten Pflanzenarten festgesetzt.

Der Stellungnahme wird gefolgt.

 

einstimmig

 

b) Der Ausschuss für Planung und Umweltschutz nimmt die mit der Einladung versandte Planung zustimmend zur Kenntnis und beschließt, die 26. Flächennutzungsplanänderung und den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1.09 „Bauzentrum Köttingen“ gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.

 

einstimmig

 

Die Pläne haben in der Sitzung ausgehangen.

 

 

Tagesordnungspunkt:

Parksituation an der Bröltalhalle bei größeren Veranstaltungen;
hier: Erstellung eines Parkleitsystems bzw. Parkplans

- Antrag der CDU-Fraktion vom 27.04.2015 -

 

Ausschussmitglied Neuber erläutert den Antrag der CDU-Fraktion.

 

Bürgermeister Loskill teilt mit, dass er unabhängig von dem Antrag der CDU-Fraktion die betreffenden Vereine, die in bzw. an der Bröltalhalle und auf dem Sportplatz „Am Wasserberg“ größere Veranstaltungen durchführen, gemeinsam mit Vertretern des Ordnungsamtes der Gemeinde, der Kreispolizeibehörde sowie der Freiwilligen Feuerwehr Ruppichteroth zu einem Besprechungstermin am 14.07.2015 einladen wird.

 

 

 

Auf Nachfrage von Bürgermeister Loskill wird vereinbart, dass von jeder Ratsfraktion ein Vertreter bzw. eine Vertreterin an dem vorgenannten Termin teilnimmt.

 

In der nächsten Sitzung des Ausschusses für Planung und Umweltschutz am 03.09.2015 soll über das Ergebnis berichtet werden.

 

Die SPD-Fraktion beantragt, die Beratung und Entscheidung über den Antrag der CDU-Fraktion zu vertagen. Begründet wird der Antrag damit, dass zunächst von Seiten der Verwaltung die Kosten für die Erstellung eines Parkleitsystems bzw. Parkplans ermittelt werden sollen.

 

Ablehnung durch Mehrheitsbeschluss
bei 2 Ja-Stimmen der SPD-Fraktion, 6 Nein-Stimmen der CDU-Fraktion, 1 Nein-Stimme der FDP-Faktion, 1 Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und 1 Enthaltung der Fraktion DIE LINKE

 

Anschließend wird über den Antrag der CDU-Fraktion abgestimmt.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, umgehend ein Konzept zu entwickeln, dass den Bedürfnissen aller Beteiligten Rechnung trägt, d.h., dass

- verfügbare Parkplätze im Bereich der Bröltalhalle und dem Sportplatz klar gekennzeichnet
  und

- Hinweise auf weitere Parkplätze in der Nähe, wie Schulhöfe der Schulen, gegeben

werden.

 

Im Wege der Erstellung eines Parkleitsystems bzw. Parkplans soll geprüft werden, ob für die Dauer einer Veranstaltung Regelungen für Einbahnstraßenverkehr in den jeweiligen Zusatzstraßen geschaffen werden können.

 

Zustimmung durch Mehrheitsbeschluss
bei 6 Ja-Stimmen der CDU-Fraktion, 1 Ja-Stimme der FDP-Fraktion, 2 Nein-Stimmen der SPD-Fraktion, 1 Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und 1 Enthaltung der Fraktion DIE LINKE

 

 

Tagesordnungspunkt:

Verkehrslenkende und –beruhigende Maßnahmen

hier: Eitorfer Straße in Ruppichteroth-Süd

- Antrag der CDU-Fraktion vom 27.04.2015 -

 

Ausschussmitglied Neuber erläutert den Antrag der CDU-Fraktion.

 

Herr Seuthe berichtet für die Verwaltung über den aktuellen Stand und teilt in diesem Zusammenhang mit, dass bereits ein Ortstermin mit Vertretern des Straßenverkehrsamtes des Rhein-Sieg-Kreises am 16.07.2015 vereinbart worden ist.

 

Anschließend wird über den Antrag der CDU-Fraktion abgestimmt.

 

 

 

 

Die Verwaltung wird beauftragt, mit den übergeordneten zuständigen Behörden zu prüfen, ob aufgrund des schlechten Straßenzustandes in der Eitorfer Straße, vor allem bei fehlendem Bürgersteig, zur Sicherheit der Fußgänger künftig eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h gelten kann.

 

einstimmig