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Kreisverwaltung am Tag nach Christi Himmelfahrt geschlossen

Rhein-Sieg-Kreis (ke) – Am Tag nach Christi Himmelfahrt (Freitag, 15. Mai 2015) sind alle Dienststellen im Siegburger Kreishaus sowie sämtliche Außenstellen der Kreisverwaltung geschlossen. Die Verwaltung bittet alle Besucherinnen und Besucher, dies bereits jetzt bei ihren Planungen zu berücksichtigen. Ab Montag, 18. Mai 2015, stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kreisverwaltung den Bürgerinnen und Bürgern dann wieder wie gewohnt zur Verfügung.


Unbeschwert Vatertag feiern: richtiges Verhalten an Sieg und Agger schont Natur und Umwelt!  

Rhein-Sieg-Kreis (hei) – Schon jetzt wird er freudig erwartet von vielen geselligen Vätern und auch Nicht-Vätern: der Vatertag und das mit ihm verbundene zünftige Feiern! Am Himmelfahrtstag zieht es wieder etliche Feierfreudige hinaus in die Natur. Damit diese und auch alle Beteiligten keinen Schaden nehmen, weist der Rhein-Sieg-Kreis bereits jetzt auf ein paar grundsätzliche Dinge hin.

Wer sich als Freizeitkapitän auf der Sieg etablieren möchte, sollte bedenken, dass die Natur nicht der Feierlaune zum Opfer fallen darf. Zu ihrem Schutz ist es daher nicht erlaubt, mit Flößen, Jetskis oder Motorbooten die Sieg zu befahren. „Ein normales Ruderboot oder Kanu bietet auch viel Spaß, schont aber die Natur und die Umwelt“, betont der Leiter der Unteren Landschaftsbehörde, Bernd Zimmermann.

Flöße haben meistens zu viel Tiefgang – sie schleifen dadurch oft über das Flussbett oder landen unfreiwillig am Ufer, weil sie schlecht zu manövrieren sind. In den Uferböschungen aber und auch auf Kiesbänken brüten zurzeit zahlreiche schützenswerte Vögel. Darüber hinaus legen seltene Fischarten ihren Laich im Kiesbett ab. Darauf sollte man unbedingt achten.

Daher bittet der Rhein-Sieg-Kreis, bei Boots- oder Kanufahrten unbedingt die ausgewiesenen Bootsanlegestellen anzusteuern. Diese befinden sich zum Beispiel an der Siegfähre in Bergheim, in Siegburg Zange an der B56 auf der Siegburger Seite oder in Eitorf-Bach am Campingplatz Happach. Zudem muss der Pegelstand beachtet werden: Die Sieg darf lediglich befahren werden, wenn sie genug Wasser führt.

Informationen zu den Pegelständen sowie weitere Hinweise, die man zum Befahren sowie zur Freizeit- und Erholungsnutzung und Baden an Sieg und Agger beachten muss, sind auf der Homepage des Kreises über www.rhein-sieg-kreis.de/badenundpaddeln abrufbar. Auch können sich Bürgerinnen und Bürger an das Umwelttelefon des Rhein-Sieg-Kreises unter der Rufnummer 02241/13-2200 wenden.

Der Rhein-Sieg-Kreis wünscht allen Vätern und Nicht-Vätern einen aktiven, fröhlichen und unbeschwerten Feiertag.