Nachrichten

 

- Vollsperrung der Hauptstraße (B56) in Much
- Aufstiegsmöglichkeiten, Telearbeitsplätze und vieles mehr
- Maibaumtransport und Vatertag
- Honigspender und Lebensraum für Insekten
- Appell an Hundehalter
- Vollsperrung des „Adscheider Weg“

Vollsperrung der Hauptstraße (B56) in Much

Rhein-Sieg-Kreis (ke) – Am Donnerstag, 30. April 2015, kommt es auf der Hauptstraße (B56) in Much zwischen 9:00 Uhr und 16:00 Uhr zu Verkehrsbehinderungen. Das teilt das Straßenverkehrsamt des Rhein-Sieg-Kreises mit.

In Höhe der Hausnummern 24 – 26 wird an diesem Tag eine Schaufensterscheibe ausgetauscht. Hierfür ist der Einsatz schwerer Kran- und Baustellenfahrzeuge nötig, die eine Vollsperrung der Hauptstraße erforderlich machen. Für Anliegerinnen und Anlieger besteht jedoch die Möglichkeit, bis zur „Baustelle“ durchzufahren.
Aus Sicherheitsgründen müssen allerdings auch die Fußgängerüberwege auf einer Länge von dreißig Metern kurzzeitig gesperrt werden.

Für den Straßenverkehr sowie den ÖPNV wird eine Umleitung über die Kloster- und Schulstraße eingerichtet. In der Zeit der Umleitung gilt dort ein beidseitiges Parkverbot.
Durch die geänderte ÖPNV-Streckenführung entfallen die Haltestellen „Much Rathaus“ und „Much Post“. Als Ersatzhaltestelle wird „Much Schulzentrum (Realschule)“ angefahren.

Feuerwehr und Rettungsdienste sind über die Sperrung informiert. Sie werden bei Bedarf aus der jeweils günstigsten Richtung anfahren. Das Straßenverkehrsamt des Rhein-Sieg-Kreises bittet um Verständnis für die Beeinträchtigungen.

Details zu den Arbeiten und den damit verbundenen Verkehrsbeeinträchtigungen sowie sonstige aktuelle Verkehrsmeldungen zu Straßenbauarbeiten, Sperrungen oder Staus im Rhein-Sieg-Kreis sind auch unter www.mobil-im-rheinland.de im Bereich ‚Aktuelle Störungsmeldungen‘ abrufbar.

 

 

 

 

Aufstiegsmöglichkeiten, Telearbeitsplätze und vieles mehr - Personalrätekonferenz im Siegburger Kreishaus

Rhein-Sieg-Kreis (ke) – Sie sind die „Betriebsräte“ der Verwaltungen: Die Personalvertretungen. Gegenüber dem Dienstherrn vertreten sie die Interessen der Beschäftigten. 20 Vertreterinnen und Vertreter der „Personalräte-Zunft“ kamen jetzt im Siegburger Kreishaus zur Personalrätekonferenz zusammen.

Durchschnittlich einmal im Jahr treffen sich die Personalvertretungen des Rhein-Sieg-Kreises, der Bundesstadt Bonn und der kreisangehörigen Kommunen zum Erfahrungsaustausch. Vertreterinnen und Vertreter von  14 Verwaltungen waren diesmal dabei. Auf der Tagesordnung standen z.B. Aufstiegsmöglichkeiten für Beamtinnen und Beamte sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Außerdem wurde über die Schließung von Verwaltungen an Brückentagen oder in den Winterferien diskutiert.

„Auch wenn die individuellen Ausprägungen bei jeder Behörde sicher unterschiedlich sind, bewegen uns die gleichen Themen, wir sind mit sehr ähnlichen Problemen konfrontiert. Daher profitieren wir alle vom gegenseitigen Austausch“, freute sich Ingo Freier, Personalratsvorsitzender der Kreisverwaltung, über die konstruktive Sitzung.

 

 

 

 

Maibaumtransport und Vatertag: Motorisierte Planwagenfahrten sind genehmigungspflichtig

Rhein-Sieg-Kreis (hei) – Mit Beginn der schönen Jahreszeit, vor allem im Mai, zum Transport des Maibaums zur Liebsten oder an „Vatertag“, sind Fahrten mit Planwagen durch den schönen Rhein-Sieg-Kreis angesagt. Die zum Teil urigen Anhänger sind in der Regel mit Sitzbänken und Tischen ausgestattet und werden überwiegend von einer landwirtschaftlichen Zugmaschine gezogen.

Damit diese Fahrten auch zum Vergnügen für alle Beteiligten werden und bleiben, weist das Straßenverkehrsamt des Rhein-Sieg-Kreises darauf hin, dass diese Art der „Personenförderung“ grundsätzlich von der Straßenverkehrsbehörde genehmigt werden muss. Denn Planwagenfahrten fallen unter die normalen straßenrechtlichen Regelungen hinsichtlich der Zulassung und der Fahrerlaubnis sowie der Verkehrssicherheit.

Für die Genehmigung sind einige Voraussetzungen zu beachten:

Der Anhänger muss für den Personentransport zugelassen sein. Dies setzt wiederum voraus, dass durch rutschfeste Stehflächen, Geländer und Brüstungen, Haltevorrichtungen sowie fest verbundene Tische, Bänke und andere Aufbauten die Sicherheit der Fahrgäste gewährleistet ist.

Außerdem müssen die Personen, die die Zugmaschine steuern, eine entsprechende Fahrerlaubnis und gegebenenfalls zusätzlich einen Personenbeförderungsschein besitzen. Welche Fahrerlaubnis erforderlich ist, hängt unter anderem vom Gewicht der jeweiligen Fahrzeugkombination, der möglichen Geschwindigkeit, Achszahl und Anzahl der Sitzplätze ab. In Frage kommen die Fahrerlaubnisklassen C1E beziehungsweise CE. Zusätzlich hat der Fahrzeugführer gültige ärztliche und augenärztliche Untersuchungsergebnisse mitzuführen.
Letztlich sind auch die Vorgaben hinsichtlich der Ladungssicherung, wie etwa von Maibäumen, zu beachten.

So müssen diese so gesichert werden, dass sie während der Fahrt -selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung-  nicht verrutschen, hin und her rollen oder herabfallen können. Außerdem darf diese "Ladung" bis zu max. 3 Meter nach hinten hinausragen. In dem Fall ist der Baum dann für andere Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer mit entsprechendem Sicherungsmaterial (z.B. durch eine hellrote, nicht unter 30 x 30 cm große, durch eine Querstange auseinandergehaltene Fahne) kenntlich zu machen.  Bei Kurvenfahrten und/oder Abbiegen mit dem nach hinten hinausragenden Maibaum ist auch das damit einhergehende "Ausscheren" zu berücksichtigen.

Das Straßenverkehrsamt appelliert an Nutzer und Betreiber der Planwagenfahrten, dass  vor Antritt einer Fahrt darauf zu achten ist, dass alles in Ordnung ist. Gefährte, die nicht ordnungsgemäß zugelassen sind, stellen ein erhöhtes Risiko für die beförderten Personen und die Verkehrssicherheit dar. Abgesehen von empfindlichen Strafen kann eine solche Nutzung auch sehr große haftungsrechtliche Folgen für alle Beteiligten haben.

Wer noch weitere Informationen zu den einzelnen Punkten benötigt, kann sich an das Straßenverkehrsamt des Rhein-Sieg-Kreises, - Der Landrat -, wenden. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bereiche Fahrerlaubnisse und Zulassung  im Straßenverkehrsamt in Siegburg, Rufnummer  02241 / 13 3939 und in der Außenstelle in Meckenheim, Rufnummer 02225 / 9409 5025, helfen gerne weiter.

 

 

 

 

Honigspender und Lebensraum für Insekten: der Feldahorn ist Baum des Jahres 2015

Rhein-Sieg-Kreis (hei) – Im Rhein-Sieg-Kreis steht er an Feldwegen und teilweise im Wald, selbst den Aussichtspunkt an der Löwenburgruine im Siebengebirge ziert er: der Feldahorn, lateinisch Acer campestre, volkstümlich auch Maßholder genannt. Dieser Baum, der auch gerne als Hecke genutzt wird, ist Baum des Jahres. Ein Grund, auf dieses heimische Holzgewächs anlässlich des Internationalen Tag des Baumes am 25. April hinzuweisen.  
 
Zusammen mit seinen Geschwistern, dem Spitzahorn und dem Bergahorn, gehört er zu den heimischen Ahornarten. An sich ist er den kleineren Baumarten zuzuordnen, kann aber dennoch eine beträchtliche Höhe von 20 Metern erreichen.

Im Wald findet er sich teilweise als Relikt der alten Nutzung als Niederwald. Aufgrund seines eher langsamen und klein bleibenden Wuchses eignet sich der Feldahorn heute als Straßenbaum. Im Vergleich zum Spitz- oder Bergahorn neigt er zu knorriger Erscheinung. Manchmal wächst er mehrstämmig oder strauchförmig. Die Rinde entlang der Zweige bildet hervorstehende lange graubraune Rippen, ähnlich Korkleisten. Die Rinde entlang des Stamms kann Schuppenstrukturen aufweisen.

Aufgrund seiner Eigenschaften kann der Feldahorn auch in Gärten gut genutzt werden: als ideale Heckenpflanze. Der Feldahorn ist gut schnittverträglich und wirft erst spät im Herbst Laub ab. Damit bietet er übers Jahr verteilt recht lange Sichtschutz.

Eine Hecke aus Feldahorn ist eine gute Alternative zur Lorbeerkirsche, die aus Kleinasien stammt und keinem heimischen Insekt nutzt. Dagegen werden die gelbgrünen Blüten des Feldahorns, die sich als aufrechte Rispen darstellen, gerne von Bienen und Insekten angeflogen.
Blütezeit des Baums ist von Anfang Mai bis Ende Juni. Er bietet ein reiches Angebot an Nektar, liefert aber auch Honigtau. Der Nektar wird von den Pflanzen als Drüsensekret aus den Honigdrüsen, den sogenannten Nektarien, ausgeschieden, um Tiere zum Transport der wachsgelben Pollen anzulocken. Hingegen besteht Honigtau aus den zuckerhaltigen Ausscheidungen pflanzensaugender Insekten.

Damit ist der heimische Feldahorn Honiglieferant und bietet Bienen und Insekten einen idealen Lebensraum.

Sogar als Nahrungs- und Heilpflanze diente der Baum: seine Blätter wurden ähnlich wie Sauerkraut verarbeitet, und die an Johanni (24. Juni) gepflückten, getrockneten und gekochten Blätter galten als Wundheilmittel.

Bevorzugt wächst der Feldahorn auf trocken-warmen Böden.  

 

 

 

 

Appell an Hundehalter: mit Hunden richtig in der Natur unterwegs

Rhein-Sieg-Kreis (hei) – Nach einem kalten Winter erwacht die Natur wieder zu neuem Leben. In der Tierwelt ist es ebenfalls so, denn hier beginnt die Zeit, in der sich die in der freien Natur lebenden Wildtiere auf die Geburt ihres Nachwuchses vorbereiten.

Deshalb appelliert das Veterinäramt des Rhein-Sieg-Kreises gerade jetzt an die Hundehalter, beim Spaziergang mit den „Vierbeinern“ ein besonders sorgsames  Verhalten an den Tag zu legen. Freilaufende Hunde stellen in dieser Zeit für Wildtiere nämlich eine besonders große Gefahr dar.

So können trächtige Wildtiere schon beim Anblick eines freilaufenden Hundes in panikartige Flucht versetzt werden, was schwere Verletzungen oder aufgrund Überanstrengung eine Totgeburt zur Folge haben könnte.

Bereits geborene Jungtiere sind ebenfalls gefährdet, da sie in den ersten Lebenstagen vollkommen fluchtunfähig sind und demnach für die Hunde eine leichte Beute darstellen, die üblicherweise kein Wild jagen.
Außerdem kann es passieren, dass heranwachsende Jungtiere von ihrer Mutter durch jagende Hunde getrennt werden.

Doch nicht nur Wildtiere, auch landwirtschaftliche Nutztiere wie beispielsweise Schaf- und Rinderherden sind immer wieder Opfer jagender Hunde. Ein solcher Vorfall kann für den Besitzer infolge von Fehlgeburten und tierärztlichen Behandlungskosten hohe wirtschaftliche Verluste bedeuten.

Deshalb empfiehlt das Veterinäramt des Rhein-Sieg-Kreises den Hundehaltern, immer unter Beachtung des Leinenzwangs und Wegegebots in Naturschutzgebieten, ihre Hunde nur in übersichtlichem Gelände frei laufen zu lassen. Insbesondere im Wald und dort, wo aufgrund eingeschränkter Sicht mit dem plötzlichen Auftauchen von Wildtieren zu rechnen ist, sollten die Hunde angeleint ausgeführt werden.

Wer diese Empfehlungen als Hundehalter beachtet, kann mit gutem Gewissen und der gebotenen Rücksicht auf Wild- und Nutztiere auch in der freien Natur seinem Vierbeiner den gewünschten und notwendigen Freilauf ermöglichen.

 

 

 

 

Vollsperrung des „Adscheider Weg“ zwischen Hennef-Adscheid und Bierth ab 27. April

Rhein-Sieg-Kreis (hei) – Am 27. April 2015 starten die Bauarbeiten zum Ausbau der Kreisstraße (K) 36 zwischen Hennef-Adscheid und Bierth.

Die Teilstrecke wird auf einer Breite von 5,50 Meter einspurig ausgebaut; jeweils beide Spuren erhalten ein befahrbares Bankett von einem Meter Breite. Auch werden im Zuge der Bauarbeiten die Wasserleitungen erneuert.

Zur Durchführung der Bauarbeiten ist eine Vollsperrung der circa ein Kilometer langen Teilstrecke auf dem „Adscheider Weg“ notwendig. Die Vollsperrung gilt ab Montag, 27. April 2015, bis voraussichtlich Ende Juli 2015.

Für den Durchgangsverkehr wird eine entsprechend ausgeschilderte Umleitung eingerichtet, die über die Bundesstraße B 8 und die Landesstraße L 333 erfolgt.

Feuerwehr, Rettungsdienste und Busverkehr sind über die Sperrung informiert.

Das Amt für Kreisentwicklung und Mobilität des Rhein-Sieg-Kreises bittet wegen der Verkehrsbeeinträchtigungen um Verständnis.