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- Überprüfung der Sirenen
- Reiten im Walde und in der freien Landschaft
- Lärmschutz
-  Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge
- Arbeitskreis „Senioren und behinderte Menschen“
- Bereitschaftsdienste
- Gemeinderat

Überprüfung der Sirenen zur Alarmierung der Freiwilligen Feuerwehr Ruppichteroth

Am Samstag, den 11. April 2015 zwischen 12.00 Uhr und 12.15 Uhr erfolgt eine Überprüfung der Sirenen der Freiwilligen Feuerwehr Ruppichteroth in den Orten Ruppichteroth, Schönenberg und Winterscheid durch einen Probealarm.

Für den Probealarm wird das einheitliche Signal für Feueralarm verwendet. Hierbei handelt es sich um den zweimal unterbrochenen Dauerton von 1 Minute.

Bei einem erforderlichen Feuerwehreinsatz während des Probealarms wird das Signal „Feueralarm“ wiederholt.


 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Reiten im Walde und in der freien Landschaft, Entsorgung von Pferdekot

In der letzten Zeit wurde zunehmend festgestellt, dass auf Wanderwegen und auf unbefestigten Wegen in der freien Landschaft erhebliche Beschädigungen durch Reitpferde entstanden sind. Beeinträchtigungen für Erholungssuchende insbesondere Wanderer und auch für Wild sind die Folge.

Die Wanderwege werden im Auftrage der Gemeinde regelmäßig für alle Erholungssuchenden eindeutig gekennzeichnet und sollen insbesondere auswärtige Besucher zum Verweilen in der Gemeinde einladen.

Die Beseitigung der von Reitpferden verursachten Schäden ist mit einem großen personellen und finanziellen Aufwand für die Gemeinde verbunden. Auch durch das sog. Querfeldeinreiten werden erhebliche Schäden verursacht und andere Erholungssuchende beeinträchtigt.

Nachstehend gebe ich die Regelungen für das Reiten im Walde und in der freien Landschaft nochmals bekannt, die im Landschaftsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen festgelegt sind:

1. Das Reiten ist danach erlaubt
a) in der freien Landschaft (außerhalb von Wäldern)
- auf allen öffentlichen Verkehrsflächen
- auf allen privaten Straßen, Wegen und Plätzen
b) im Wald
- auf den gekennzeichneten Reitwegen
- auf allen privaten Straßen, Wegen und öffentlichen Verkehrsflächen
- in den Waldgebieten im rechtsrheinischen Teil des Rhein-Sieg-Kreises (so auch in der
  Gemeinde Ruppichteroth), die durch besondere Rechtsverordnung für das Reiten
  freigegeben sind.

2. Das Reiten ist nicht erlaubt
- auf allen Flächen, Straßen, Wegen und Plätzen, auf denen Verkehrszeichen nach der Straßenverkehrsordnung das Reiten verbieten,
- auf Wanderwegen, Wander-, Sport- und Lehrpfaden im Wald,
- in Gärten, in Hofräumen, auf Flächen, die zum privaten Wohnbereich gehören und auf Flächen die einem öffentlichen oder gewerblichen Betrieb dienen.

Kennzeichnung von Reitpferden

Wer reitet, muss im Besitz eines Reitkennzeichens (Reitplakette mit gültigen Jahresaufklebern) sein. Diese Kennzeichen müssen an beiden Seiten des Pferdes gut sichtbar geführt werden.

 

 

 

 

Der Aufkleber auf dem Kennzeichen gilt für das jeweilige Kalenderjahr.
Reiter erhalten die Kennzeichen und Aufkleber bei der

 

Kreisverwaltung des
Rhein-Sieg-Kreises
-Untere Landschaftsbehörde-
Kaiser-Wilhelm-Platz 1
53721 Siegburg
Tel: 02241/132672 o. 132180.

 

Für die Kennzeichen wird pro Kalenderjahr eine Reitabgabe erhoben. Sie beträgt derzeit je Kennzeichensatz und Kalenderjahr 39,24 €, für Reiterhöfe 89,24 €.

Das Kennzeichen bezieht sich auf den Halter/ Halterin des Pferdes.
Diese/r muss dafür sorgen, dass aufgezeichnet wird, wer mit dem Pferd geritten ist.

Entsorgung von Pferdekot

Durch die von den Pferden hinterlassenen Kothaufen entsteht auf den öffentlichen Verkehrsflächen eine Gefährdung für die öffentliche Sicherheit und Ordnung.
Die Gefährdung besteht darin, dass durch das Abkoten der Pferde eine Verunreinigung der öffentlichen Fläche entsteht, welche nach Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) zu entsorgen sind.

Ordnungswidrig handelt, wer
- in der freien Landschaft außerhalb von Wegen oder im Wald außerhalb von Reitwegen oder
  ohne Zulassung auf anderen Wegen reitet,
- kein am Pferd zu befestigendes Kennzeichen führt oder
- öffentliche Verkehrsflächen verunreinigt

Die Ordnungswidrigkeiten können mit Geldbuße geahndet werden.

Die Wanderwege in der Gemeinde Ruppichteroth sind gekennzeichnet (mit Buchstaben, Zahlen und Symbolen).
Für Reiter mitnutzbare Wanderwege sind mit einem Hufeisen (Farbmarkierung auf den Bäumen etc.) gekennzeichnet.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Betrieb von Rasenmähern, Freischneidern, Grastrimmern, Rasentrimmern, Laubbläser und Laubsauger

Aufgrund von wiederholten Nachfragen informiere ich hiermit über die geltenden Regelungen für den Betrieb von Rasenmähern, Freischneidern, Grastrimmern, Rasentrimmern, Laubbläser und Laubsauger.

Die 32. Verordnung zu Durchführung des Bundes- Immissionsschutzgesetzes (Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung) gilt nicht für land- und forstwirtschaftliche Geräte und Geräte ohne eigenen Antrieb, deren Schneidemechanismus durch die Räder angetrieben wird (sog. Handrasenmäher)

Entsprechend der vorgenannten Verordnung sind Geräte und Maschinen grundsätzlich nur in der Zeit von 07.00 Uhr bis 20.00 Uhr zu betreiben.

Eine Ausnahme von dieser zeitlichen Beschränkung bilden folgende Maschinen und Geräte:

- gemäß Anhang zu § 1 Geräte- und Maschinenverordnung Ziffer 02 -Freischneider-
- gemäß Anhang zu § 1 Geräte- und Maschinenverordnung Ziffer 24 -Grastrimmer-
- gemäß Anhang zu § 1 Geräte- und Maschinenverordnung Ziffer 34 -Laubbläser-
- gemäß Anhang zu § 1 Geräte- und Maschinenverordnung Ziffer 34 -Laubsauger-

Diese Geräte dürfen ausschließlich in der Zeit von 09.00 Uhr bis 13.00 Uhr und von 15.00 Uhr bis 17.00 Uhr betrieben werden.

Von einem Freischneider spricht man, wenn der Antrieb des Gerätes durch einen Verbrennungsmotor erfolgt und der Werkzeugbesatz aus Metall oder Kunststoffscheiben mit verschiedenen Zahnungen besteht.

Von einem Grastrimmer spricht man, wenn der Antrieb des Gerätes durch einen Verbrennungsmotor erfolgt und der Werkzeugbesatz aus rotierenden Fäden oder Schnüren aus Kunststoff besteht.

Von einem Rasentrimmer spricht man, wenn der Antrieb des Gerätes durch einen Elektromotor erfolgt und der Werkzeugbesatz ausschließlich aus einem Fadenkopf besteht. Dieser fällt nicht unter die Ausnahmeregelung und darf in der Zeit von 07.00 Uhr bis 20.00 Uhr betrieben werden.

Rasenmäher, außer solche im land- und forstwirtschaftlichen Einsatz, dürfen nicht

a.) an Werktagen in der Zeit von 20.00 Uhr bis 07.00 Uhr, sowie an
b.) Sonn und Feiertagen betrieben

werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Haus- und Straßensammlung für den Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e. V. im Jahr 2014

 

 

 

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

vom 31. Oktober bis 16. November 2014 führte der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e. V. seine diesjährige Haus- und Straßensammlung durch.

Die Sammlungsgelder werden für den Ausbau und die Instandsetzung von Kriegsgräberstätten im Ausland, die Unterstützung der Workcamps des Volksbundes im In- und Ausland und für Projekte im Rahmen der Friedenserziehung in den Jugendbegegnungsstätten des Volksbundes verwendet.

Das Sammelergebnis des Ortsverbandes Ruppichteroth betrug  730,00 € .

Für Ihre Spendenbereitschaft und Aufgeschlossenheit gegenüber den Sammlerinnen und Sammlern möchte ich mich an dieser Stelle recht herzlich bedanken.

Mein besonderer Dank gilt vor allem den Bürgerinnen und Bürgern, die ihren Dienst in der guten Sache gestellt und mich bei der Haus- und Straßensammlung mit viel Engagement und Einsatz unterstützt haben.

Es würde mich sehr freuen, wenn sich bei den künftigen Sammlungen weiterhin Bürgerinnen und Bürger bereit erklären, für den Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e. V. zu sammeln.

 

 

 

 

 

 

Der Arbeitskreis „Senioren und behinderte Menschen“ informiert!

Stammtisch für pflegende und betreuende Angehörige in Ruppichteroth


Am 17.04.2015 findet der Stammtisch für pflegende und betreuende Angehörige im Gemeindecafé „Alte Schule“, Burgstr. 14, hinter der Evangelischen Kirche in Ruppichteroth von 16:00 – 17:00 Uhr Uhr statt.

 

Beim letzten Treffen hat uns Pfarrer Heinzen vom Kirchengemeindeverband Ruppichteroth einen interessanten Einblick in die Aufgaben des Seelsorgeteams gegeben. Es zeigte sich, dass hier eine Begleitung der pflegenden Angehörigen im Rahmen der Hausbesuche durch das Seelsorgeteam ebenfalls eine wichtige Aufgabe darstellt.
Für den 17.04.2015 habe ich das Thema „Bettlägerigkeit“ gewählt. Ein Phänomen, dessen Bedeutung und Auswirkungen auf die Lebensqualität der Betroffenen als auch der pflegenden und betreuenden Akteure meist nicht transparent ist. Zum Beispiel ist es trotz aller Vorsorge und Fürsorge der pflegenden und betreuenden Akteure nicht immer möglich, eine Schädigung der Haut bei Bettlägerigkeit zu vermeiden.
Wir werden uns mit dem Begriff der Bettlägerigkeit beschäftigen und ich werde Ihnen entsprechende Möglichkeiten im Umgang mit den Auswirkungen vorstellen.

Für weitere Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Petra Kraffczyk
Tel.: 02295 / 90 92 35

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bereitschaftsdienste

 

Polizei-Notruf                                       110

Polizeibezirksdienststelle                  02295/5425

(Sankt-Florian-Straße 8)                  

Bürgersprechstunde nach telefonischer

Vereinbarung unter der Rufnummer    0173/5624217

Feuerwehr- und Rettungsdienst:     112

Krankentransporte                                02241/19-222

 

GEMEINDEWERKE  RUPPICHTEROTH

  VER- UND ENTSORGUNGSBETRIEBE

 

Störfall – Telefon- Nummer

 

0800/ 7766655

 

Unter den o.g. Rufnummern erreichen Sie den Notdienst der Gemeindewerke Ruppichteroth für die öffentliche Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung der Gemeinde Ruppichteroth über die Leitstelle des Aggerverbandes

 

NOTDIENST  DES  RWE

 

Bei Stromausfall im Versorgungsnetz erreichen Sie den Störungsdienst der RWE Energie AG

unter der Telefon – Nr.                    0800/4112244

 

Notruf-Nummer der Rhenag           0180/2484848

 

Ärztlicher Bereitschaftsdienst für die Gemeinde Ruppichteroth

 

In der sprechstundenfreien Zeit erreichen Sie den ärztlichen Bereitschaftsdienst aller Fachrichtungen für den Rhein-Sieg-Kreis unter der

 

zentralen Rufnummer   116 117

 

Bei lebensbedrohenden Zwischenfällen und Unfällen:                                   112

 

ZAHNÄRZTE des rechtsrheinischen Rhein-Sieg-Kreises

 

            Telefonischer Ansagedienst zum zahnärztlichen Notdienst: 01805-986700

 

Die Notfalldienstzentrale für den gesamten rechtsrheinischen RSK ist folgendermaßen besetzt:

-           wöchentlich von 18.00 Uhr bis 08.00 Uhr des darauffolgenden Morgens,

-           mittwochs von 13.00 Uhr bis zum nächsten Morgen 08.00 Uhr,

-          freitags von 14.00 Uhr bis zum nächsten Morgen 08.00 Uhr und

-           an Samstagen, Sonntagen, sowie an Feiertagen, ganztägig.

 

INFORMATIONSZENTRALE FÜR VERGIFTUNGSFÄLLE

Universitätsklinik Bonn, Telefon-Nr.: 0228-19240

 

APOTHEKEN-NOTDIENST:

Die nächsten 4 notdienstbereiten Apotheken für den Standort: Ruppichteroth, vom 11.04.2015 bis 17.04.2015, 9.00 bis 9.00 Uhr

Samstag, 11. April 2015
Siegtal-Apotheke, Siegtalstr. 34, 51570 Windeck (Herchen), 02243/2503
Adler-Apotheke, Bielsteiner Str. 117, 51674 Wiehl (Bielstein), 02262/72150
Steinhof Apotheke, Hauptstraße 42, 51491 Overath, 02206/912830
Gertrudis-Apotheke, Waldbröler Str. 21, 51597 Morsbach, 02294/1665

Sonntag, 12. April 2015
Burg-Apotheke, Waldbröler Str. 24, 51570 Windeck, 02292/2900
Rathaus-Apotheke, Hauptstr. 72, 53819 Neunkirchen-Seelscheid, 02247/920170
Medica Apotheke im Ärztehaus, Marie-Juchacz-Str. 2, 51645 Gummersbach, 02261/8175633
Engelbert Humperdinck-Apotheke, Humperdinckstr. 14, 53721 Siegburg, 02241/592040

Montag, 13. April 2015
Kur-Apotheke, Hauptstr. 23, 51588 Nümbrecht, 02293/91340
Bahnhof-Apotheke, Bahnhofstr. 26A, 53783 Eitorf, 02243/6177
Schlehen-Apotheke OHG, Overather Str. 22, 51766 Engelskirchen (Loope), 02263/92030
Elefanten-Apotheke, Hauptstr. 37b, 53797 Lohmar, 02246/4954

Dienstag, 14. April 2015
Adler-Apotheke OHG, Rathausstr. 25, 51570 Windeck (Rosbach), 02292/5058
Rathaus-Apotheke, Hauptstr. 21, 51580 Reichshof (Denklingen), 02296/1200
Apotheke am Holztor, Zeithstr. 7, 53721 Siegburg, 02241/62944
Hubertus-Apotheke, Kaiserstr. 10, 51643 Gummersbach, 02261/66966

Mittwoch, 15. April 2015
Adler-Apotheke, Kaiserstr. 26, 51545 Waldbröl, 02291/92190
Forellen-Apotheke, Zeithstr. 137, 53819 Neunkirchen-Seelscheid, 02247/6033
Agger-Apotheke, Königstr. 6, 51645 Gummersbach (Dieringhausen), 02261/98450
Malteser-Apotheke, Frankfurter Str. 72, 53773 Hennef, 02242/81234

Donnerstag, 16. April 2015
Kur-Apotheke, Hauptstr. 23, 51588 Nümbrecht, 02293/91340
Hirsch-Apotheke, Hauptstr. 24-26, 53804 Much, 02245/91920
Markt-Apotheke, Am Markt 7, 53783 Eitorf, 02243/80088
Aggertal-Apotheke, Bahnhofsplatz 4, 51766 Engelskirchen, 02263/3750

Freitag, 17. April 2015
St. Laurentius-Apotheke, Auf der Niedecke 4, 51570 Windeck (Dattenfeld), 02292/2340
Bergische Apotheke, Bielsteiner Str. 111, 51674 Wiehl (Bielstein), 02262/2010
Die Bahnhof-Apotheke, Hauptstr. 66, 51491 Overath, 02206/2857
Aesculap-Apotheke, Bahnhofstr. 16, 51597 Morsbach, 02294/327

 

 

LEUCHTTURM

Beratungsstelle für Alzheimer und andere Demenzerkrankungen

 

Caritasverband für den Rhein-Sieg-Kreis e.V.

Wilhelmstraße 155-157, 53721 Siegburg

Telefon: 02241/1209-0

Fax: 02241/1209-195

 

Homepage der Beratungsstelle „Leuchtturm“ des Caritasverbandes für den Rhein-Sieg-Kreis e.V.

www.caritas-rheinsieg.de

 

Ansprechpartnerinnen:

Jutta Fellmy, Tel.: 02241/1209305

E-mail: jutta.fellmy@caritas-rheinsieg.de

 

Doris Steubesand, Tel.: 02241/1209-311

E-mail: doris.steubesand@caritas-rheinsieg.de

 

Multiple Sklerose

DMSG Betroffenen-Berater

Uwe Stommel – DMSG Betroffenen-Berater

Tel.: 02295-902118

e-mail: Uwe.Stommel@online.de

Michael Wendel – DMSG Betroffenen-Berater

Tel.: 02243-80373

e-mail: mianwe@t-online.de

www.mskreis-ruppichteroth.de

 

  Drogen-Suchthilfen

 

1.

Suchtkrankenhilfe des Caritasverband für den Rhein-Sieg-Kreis e.V.

Ansprechpartner: Herr Pöplau

Tel.-Nr. (02241) 1209-302

2.

Diakonisches Werk Siegburg Drogenhilfe

-Zentrale und Beratungsstelle-

Ansprechpartner: Herr Wolf

Tel.-Nr.: 02241/66656

3.

Kommissariat Kriminalprävention/ Opferschutz Siegburg

Herr Seeger

Tel.-Nr.: 02241/541-4715

4.

Kriminalkommissariat 41 Siegburg

Ansprechpartner: Herr Krist

Tel.-Nr.: 02241/541-4411

 

Weitere Informationen sind im Rathaus, Tel.-Nr.: 02295/4925, erhältlich.

 

                  SOZIALPSYCHIATRISCHES ZENTRUM

 

Sozialpsychiatrisches Zentrum Eitorf/Siebengebirge

 

Beratungs- und Betreuungszentrum Eitorf, Spinnerweg 51-54, 53783 Eitorf
Telefon:               02243/84758-0    

Fax :                    02243/84758-11  

Beratungszeiten:
nach Vereinbarung !


Tagesstätte & Kontaktstelle:

Siegstrasse 16, 53783 Eitorf

Telefon:       02243/82670

Fax:             02243/842794

 

Öffnungszeiten:
montags         11.30 h – 14.30 h: Brunch, Offene Angebote
donnerstags   15.00 h - 19.00 h: Offener Treff

Jeden 2. Samstag  9.30 Uhr -12.00 Uhr

( Möglichkeit zum gemeinsamen Frühstück )

      

 

Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“

Das Hilfetelefon ist das erste Beratungsangebot in Deutschland, das barrierefrei, kostenlos und vertraulich rund um die Uhr erreichbar ist. Die mehr als 60 Fachberaterinnen sind wie folgt erreichbar:

Telefon: 08000 116 016 sowie

über Chat und E-Mail auf der Website www.hilfetelefon.de.

Sie unterstützen jedoch nicht nur gewaltbetroffene Frauen, sondern beraten auch Familienmitglieder, Freunde und Fachkräfte. Jederzeit können Dolmetscherinnen für 15 Sprachen zugeschaltet werden.

 

 

Sprechstunden der Sozialarbeiter des Jugendhilfezentrums Neunkirchen-Seelscheid,

zuständig für die Gemeinde Ruppichteroth

 

Seit dem 1. Oktober 2012 sind für die Gemeinde Ruppichteroth zwei neue Bezirkssozialarbeiter des Jugendhilfezentrums Neunkirchen-Seelscheid tätig.

Frau Wagner ist für Ruppichteroth Zentrum sowie für die Ortsteile Harth, Köttingen und Oeleroth zuständig, Frau Schlüssel für Schönenberg und Winterscheid.

Die Sprechstunde von Frau Wagner findet donnerstags in der Zeit von 14:00 - 15:00 Uhr in den Räumlichkeiten des Ökumenischen Familienzentrums „Unter`m Regenbogen“, Am Kindergarten 4, statt.

Die Sprechstunde von Frau Schlüssel ist donnerstags von 14:00 - 15:00 Uhr im Rathaus in Schönenberg. Außerhalb der Sprechstunde sind die Mitarbeiter des Jugendhilfezentrums unter folgenden Rufnummern zu erreichen:

Frau Wagner: 02247/9215-5518,

Frau Schlüssel: 02247/9215-5528.

 

Außerhalb dieser Sprechzeiten und der Öffnungszeiten des Jugendhilfezentrums steht für dringende Meldungen in Sachen Kindeswohl die Feuer- und Rettungsleitstelle unter der Ruf-Nr. 112 zur Verfügung

 

 

N e u b ü r g e r b e a u f t r a g t e r

 

Persönlicher Ansprechpartner für alle Zugewanderten ist der Neubürgerbeauftragte des Rhein-Sieg-Kreises, Ludwig Neuber. Er bietet nach telefonischer Vereinbarung

Sprechstunden an. Termine können mit ihm telefonisch unter der Rufnummer 02295/902318 oder 0160/8230810 oder per E-Mail an ludwig@neuber.de vereinbart werden. Der Kontakt kann auch über das Kommunale Integrationszentrum des Rhein-Sieg-Kreises, - Der Landrat -, Kaiser-Wilhelm-Platz 1, 53721 Siegburg, Telefon 02241 /13-2107, E-Mail: integration@rhein-sieg-kreis.de hergestellt werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sitzung des Ausschusses für Planung und Umweltschutz

 

Am Donnerstag, den 16. April 2015, um 18.00 Uhr, findet im Sitzungssaal des Rathauses in Schönenberg eine öffentliche Sitzung des Ausschusses für Planung und Umweltschutz des Rates der Gemeinde Ruppichteroth mit folgender Tagesordnung statt:

 

  

Öffentlicher Teil

 

 

 1. 

Fragestunde für Einwohner

 

 

 2.

Vorstellung des Klimaschutzmanagers für die Kommunen Lohmar, Much und Ruppichteroth

 

 

 3.

25. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich der "Winterscheider Mühle";
hier: Beschlussfassung zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Absatz 1
        Baugesetzbuch (BauGB) und zur Beteiligung der Behörden und sonstigen
        Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 BauGB

 

 

 4.

2. Änderung des Bebauungsplanes "Nr. 3.02 Winterscheider Mühle";
hier: Beschluss zur Auslegung des Bebauungsplanentwurfes gemäß § 3 Abs. 2
        Baugesetzbuch (BauGB) und zur Beteiligung der Behörden und sonstigen
        Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB

 

 

 5.

1. Erweiterung der Ortslagenabgrenzungssatzung gemäß § 34 Absatz 4 Satz 1 Nr. 3  Baugesetzbuch (BauGB) für die Ortslage Winterscheiderbröl

hier: Grundsatzbeschluss

 

 

 6. 

Mitteilungen und Anfragen

 

 

 

 

Sitzung des Rates

 

Am Dienstag, den 14. April 2015, um 19.00 Uhr, findet im Sitzungssaal des Rathauses in Schönenberg eine öffentliche Sitzung des Rates der Gemeinde Ruppichteroth mit folgender Tagesordnung statt:

 

  

Öffentlicher Teil

 

 

 1. 

Fragestunde für Einwohner

 

 

 2. 

Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2015/2016 gemäß § 80 Abs. 2 GO NRW

 

 

 3.

Mitteilungen und Anfragen

 

 

 

 

Sitzung des Ausschusses für Schule und Sport

 

Am Dienstag, den 14. April 2015, um 18.00 Uhr, findet im Sitzungssaal des Rathauses in Schönenberg eine öffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule und Sport des Rates der Gemeinde Ruppichteroth mit folgender Tagesordnung statt:

 

  

Öffentlicher Teil

 

 

 1. 

Fragestunde für Einwohner

 

 

 2. 

Sportlerehrung 2014

 

 

 3.

Mitteilungen und Anfragen