Nachrichten

 

Herzlichen Glückwunsch Herrn Albert Derksen, Ruppichteroth, Bröleck, Jagdweg 4, zur Vollendung des 80. Lebensjahres am 7. April 2015.

 

 

 

- Warnsirenen im Rhein-Sieg-Kreis heulen zur Probe
- Bürgermeistersprechstunde
- Hundehalterpflichten
- Notarsprechtag in Ruppichteroth
- Arbeitskreis „Flüchtlingshilfe Ruppichteroth“
- Brauchtumsfeuer
- Arbeitskreis „Senioren und behinderte Menschen“
- Bereitschaftsdienste

Warnsirenen im Rhein-Sieg-Kreis heulen zur Probe
Technische Prüfung und Aufklärung zum Verhalten im Ernstfall

 

 

Im Rhein-Sieg-Kreis werden am Samstag, 4. April 2015 zwischen 12:00 Uhr und 12:30 Uhr die Warnsirenen heulen. Der Rhein-Sieg-Kreis führt -zusammen mit den Städten Bonn, Köln, Wesseling, Leverkusen und dem Rheinisch-Bergischen Kreis- einen Probealarm für die Warnsirenen durch.
 

Die Übung dient zum einen der Prüfung, ob alle Warnsirenen einwandfrei funktionieren. Zum anderen soll die Bevölkerung an die Bedeutung der üblichen Sirenen-Signale erinnert werden.
 

Zwischen 12:00 Uhr und 12.30 Uhr werden im gesamten Kreisgebiet mehr als 300 Sirenen das folgende Signal abgeben:
 

 

 

So soll man sich beim Sirenensignal „Warnung“ im Ernstfall verhalten:
 

 -  geschlossene Räume aufsuchen
 -  Fenster und Türen schließen
 -  Radio einschalten und auf Durchsagen achten, Nachbarn unterrichten
      -  WDR 2 (100,4 MHz)
      -  Radio Bonn/Rhein-Sieg
         (je nach Empfangsort: 91,2; 94,2; 97,8; 99,9; 104,2; 107,9 MHz)

 -  auch auf eventuelle Lautsprecherdurchsagen von Feuerwehr oder Polizei achten
 -  Die Notrufnummern 110 und 112 nur bei wirklichen Notfällen anrufen.

 

Da es sich am 4. April 2015 nur um einen Probealarm handelt, sind diese Vorsichtsmaßnahmen an diesem Tag natürlich nicht erforderlich.
 

Beim Probealarm der Warnsirenen wird auch die Radio-Direkt-Durchsagemöglichkeit in das Programm von Radio Bonn/Rhein-Sieg getestet, d.h. das Radio-Programm wird im genannten Zeitbereich unterbrochen und es erfolgen mehrfache Informationsdurchsagen durch die Feuerwehr.
 

Informationen können auch im Internet unter www.rhein-sieg-kreis.de abgerufen werden (unter „Bürgerservice“ bei Suche „Sirenen“ eingeben).
 

 

 

 

Unabhängig davon läuft der turnusmäßige Probealarm der Feuerwehrsirenen in

-  Windeck,
-  Wachtberg,
-  Swisttal,
-  Troisdorf und
-  Siegburg

an diesem Samstag wie gewohnt in der Zeit zwischen 11.00 und 12.00 Uhr.
In Siegburg erfolgt der Feuerwehrsirenen-Probealarm aufgrund einer besonderen Regelung um 12.30 Uhr.

 

Hier ist dann folgendes Signal zu hören:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bürgermeistersprechstunde am 16. April 2015 – Ich bin für Sie da!

 

An jedem dritten Donnerstag eines Monats – jeweils in der Zeit von 14.00 bis 17.00 Uhr – stehe ich für Fragen und Probleme der Bürgerinnen und Bürger, die sich auf das gemeindliche Geschehen beziehen, im persönlichen Gespräch zur Verfügung. Gerne komme ich auch mit Ihnen vor Ort ins Gespräch.

Zur Koordination der Sprechstunde bitte ich, die Termine unter der Telefonnummer 02295/4921 zu vereinbaren. Gleichzeitig bitte ich zur Vorbereitung des Termins, mir die Themen Ihrer Fragen, Anregungen und Hinweise vorab mitzuteilen. Ebenfalls besteht die Möglichkeit, mit mir die Gesprächstermine per E-Mail unter der Adresse buergermeister-sprechstunde@ruppichteroth.de abzustimmen.

 

Folgende weitere Sprechstunde ist vorgesehen:

Donnerstag, den 21. Mai 2015,         14.00 – 17.00 Uhr

Donnerstag, den 18. Juni 2015,        14.00 – 17.00 Uhr.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Hundehaltung

Sehr geehrte Hundehalterinnen und Hundehalter,

ich möchte hier nochmal die Hundehalterpflichten nach dem Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeshundegesetz NRW - LHundG NRW) und der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Gemeinde Ruppichteroth aufzeigen.

Alle Hunde, egal welche Rasse, Größe, Gewicht usw., sind beim Ordnungsamt und beim Steueramt der Gemeinde Ruppichteroth anzumelden.

Für alle Hunde gelten:
- Anzeigepflicht beim Steuer- und Ordnungsamt
- Grundpflicht zum gefahrenvermeidenden Umgang
- Alle Hunde sind innerhalb einer zusammenhängenden Orts- bzw. Wohnlage (z.B.
  innerhalb geschlossener Ortschaft) an einer zur Vermeidung von Gefahren geeigneten
  Leine zu führen!

- Anleinpflicht in Örtlichkeiten und Situationen mit typischerweise erhöhtem
  Publikumsverkehr (z.B. Volksfesten)
- Verbot der Aggressionsausbildung, -zucht und -kreuzung.

Das Landeshundegesetz NRW unterscheidet nach Rassen und körperlichen Merkmalen in nunmehr vier verschiedenen Hundegruppen:
- „gefährliche Hunde“ (§ 3 LHundG NRW),
- „Hunde bestimmter Rassen“ (§ 10 LHundG NRW),
- „große Hunde“ (§ 11 LHundG NRW) u.
- die anderen („kleinen“) Hunde.

 

Hunde der Gruppen zu 1.) und 2.) dürfen nur mit Erlaubnis der zuständigen Behörde (Ordnungsamt der Gemeinde Ruppichteroth) gehalten werden. Die Erlaubnis muss von den Hundehalterinnen und Hundehaltern beantragt werden. Die Erlaubnis kann im Einzelfall versagt werden. Sollten Sie beabsichtigen, sich einen Hund dieser Gruppen zuzulegen, halten Sie bitte unbedingt vorher Rücksprache mit dem Ordnungsamt, da geprüft werden muss, ob Sie einen Hund dieser Rassen halten bzw. anschaffen dürfen.

Neue Haltungen von „gefährlichen Hunden“ der Gruppe zu 1.) dürfen nur bei Vorliegen eines besonderen privaten oder öffentlichen Interesses erlaubt werden.
Hieran sind sehr strenge Vorgaben gestellt.

Zudem dürfen die Hunde der Gruppen zu 1.) und 2.) nur mit Leine und Maulkorb (Maulkorb ab dem siebtem Lebensmonat) ausgeführt werden!
Eine Befreiung von dieser Pflicht kann beantragt werden, wenn der Hund erfolgreich an einer amtlichen Verhaltensprüfung teilgenommen hat.

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Anforderungen an den Umgang mit Hunden der Gruppen zu 1.) bis 3.) sind:
- Sachkundenachweis, soweit nicht dreijährige unbeanstandete Haltung oder Zugehörigkeit  
  zu sachkundigen Personenkreisen oder Berufsgruppen, Sachkundebescheinigung durch
  anerkannte Stellen (z.B. Hundesportvereine) oder benannte Tierärztinnen/Tierärzte,
- Nachweis der Zuverlässigkeit; Vorlage eines Führungszeugnisses (Gruppen zu 1. u. 2.) und
  bei Anhaltspunkten für Unzuverlässigkeit),
- Haftpflichtversicherung für den Hund und
- Kennzeichnung des Hundes mit Mikrochip.

Sollten Sie als Hundehalter Ihren Hund bisher noch nicht ordnungsgemäß gemeldet haben, so bitte ich Sie dies umgehend nachzuholen, um so einem etwaigen Ordnungswidrigkeitenverfahren zu entgehen.

Verstöße (wie z.B. das Nichtanmelden eines Hundes oder nicht angeleintes umherlaufen lassen innerhalb geschlossener Ortschaften) gegen die Vorschriften des Landeshundegesetzes NRW sind Ordnungswidrigkeiten. Diese Ordnungswidrigkeiten können gemäß § 20 Abs. 3 LHundG NRW mit einer Geldbuße bis zu 100.000,00 Euro geahndet werden.

Ich möchte in diesem Zusammenhang darauf hinweisen, dass zukünftig die Einhaltung der Vorschriften des Landeshundegesetzes NRW durch Außendienstmitarbeiter der Gemeinde Ruppichteroth strenger überprüft und im Falle eines Verstoßes ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet wird.
 

 

Entsorgung von Hundekot

In der letzten Zeit wurde zunehmend festgestellt, dass auf öffentlichen Straßen, Wegen und Flächen, aber auch in der freien Landschaft zunehmende Verunreinigungen durch Hundekot entstanden sind. Beeinträchtigungen für Passanten, Erholungssuchende insbesondere Wanderer sind die Folge.

Durch die von den Hunden hinterlassenen Kothaufen entstehen auf den öffentlichen Verkehrsflächen eine Gefährdung für die öffentliche Sicherheit und Ordnung.
Die Gefährdung besteht darin, dass durch das Abkoten der Hunde eine Verunreinigung der öffentlichen Fläche entsteht, welche nach dem Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz - KrWG) zu entsorgen ist.

Ordnungswidrig handelt, wer öffentliche Verkehrsflächen verunreinigt.

Die Ordnungswidrigkeiten können mit Geldbuße geahndet werden.


Es ist vorgesehen stichprobenartig die nicht erfolgte Entsorgung von Hundekot zu kontrollieren und entsprechend Bußgelder auszusprechen.

Bei den Bürgerinnen und Bürgern, die für eine fachgerechte Entsorgung des Kots ihres Hundes bzw. ihrer Hunde sorgen, möchte ich mich an dieser Stelle bedanken.


 

 

 

 

 

 

 

 

Notarsprechtag in Ruppichteroth

Der nächste Sprechtag von Herrn Notar Stefan Wegerhoff, Hennef, findet am Freitag, dem 10. April 2015, in der Zeit von 9.00 – 11.30 Uhr, im Rathaus in Schönenberg, Zimmer 121, statt.

Um Wartezeiten im Rahmen des Sprechtages zu vermeiden, wird um Terminvereinbarung beim Notariat in Hennef unter der Telefon-Nummer 02242 / 92410 gebeten.

Die weiteren Notarsprechtage werden rechtzeitig im Mitteilungsblatt bekanntgegeben.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Arbeitskreis „Flüchtlingshilfe Ruppichteroth“

 

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

 

der Arbeitskreis „Flüchtlingshilfe Ruppichteroth“ hat durch den tatkräftigen Einsatz der ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer mit der aktiven Arbeit in den Flüchtlings-unterkünften begonnen. Ebenso wurden die Flüchtlinge durch zahlreiche Sachspenden unterstützt. Die Ehrenamtler helfen den Flüchtlingen so gut sie können. Um jedoch in einigen Bereichen, wie z.B. der Sprachförderung, effektiv arbeiten zu können, muss entsprechendes Material angeschafft werden. Für diese Ausgaben wurde ein Spendenkonto bei der Raiffeisenbank Much-Ruppichteroth eG eingerichtet. Falls Sie die Flüchtlinge durch eine Spende unterstützen wollen, können Sie dies ab sofort über folgendes Konto tun:

 

Kto: 505 700 031

BLZ: 370 695 24

IBAN: DE 50 3706 9524 0505 7000 31

 

Für Ihre Hilfe und Bereitschaft bedanke ich mich bereits jetzt!

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Abbrennen von Feuern im Brauchtum

 

Nach Angaben des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz in Nordrhein-Westfalen wurden die Grenzwerte für Feinstaub, z.B. an den Ostertagen in den vergangenen Jahren stark überschritten. Das Abbrennen von Oster-, Martins- u. ähnlichen Feuern erfreut sich steigender Beliebtheit. Ich weise an dieser Stelle darauf hin, dass dies nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig ist.

 

1.

Nach § 28 Abs. 1 des Gesetzes zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz - KrWG) sind Feuer, die dem Zweck der Beseitigung pflanzlicher Abfälle dienen, grundsätzlich verboten, auch wenn sie z.B. zu Oster- oder Martinszeiten stattfinden.

 

2.

Besteht der Zweck des Feuers demgegenüber eindeutig und zweifelsfrei nicht in der Beseitigung pflanzlicher Abfälle, sondern soll das Feuer z.B. als öffentliches Oster- oder Martinsfeuer ausschließlich dem Brauchtum dienen, so richtet sich seine Zulässigkeit nach den Vorschriften des § 7 des Gesetzes zum Schutz vor Luftverunreinigungen, Geräuschen und ähnlichen Umwelteinwirkungen (Landes-Immissionsschutzgesetz - LImSchG NRW). Demnach ist das Verbrennen sowie das Abbrennen von Gegenständen zum Zweck der Rückgewinnung einzelner Bestandteile oder zu anderen Zwecken (z.B. Brauchtumsfeuer) im Freien untersagt, soweit die Nachbarschaft oder die Allgemeinheit hierdurch gefährdet oder erheblich belästigt werden können.

 

3.

Von Brauchtumspflege kann in der Regel nur dann gesprochen werden, wenn z.B. ein Oster- oder Martinsfeuer von in der Ortsgemeinschaft verankerten Glaubensgemeinschaften, Organisationen oder Vereinen ausgerichtet wird und im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung für jedermann zugänglich ist. Private Oster-, Martins- und ähnliche Feuer sind demnach vom Brauchtumsbegriff nicht erfasst.

 

Ein Verstoß gegen die oben genannten gesetzlichen Regelungen kann mit einer Geldbuße bis zu 5.000,00 Euro geahndet werden.

Weitere Informationen erhalten Sie im Rathaus, Zimmer  101 o. 102, oder telefonisch unter den Telefonnummern 02295/4923 o. 02295/4925.
 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Der Arbeitskreis „Senioren und behinderte Menschen“ informiert!

Stammtisch für pflegende und betreuende Angehörige in Ruppichteroth


Am 17.04.2015 findet der Stammtisch für pflegende und betreuende Angehörige im Gemeindecafé „Alte Schule“, Burgstr. 14, hinter der Evangelischen Kirche in Ruppichteroth von 16:00 – 17:00 Uhr Uhr statt.

 

Beim letzten Treffen hat uns Pfarrer Heinzen vom Kirchengemeindeverband Ruppichteroth einen interessanten Einblick in die Aufgaben des Seelsorgeteams gegeben. Es zeigte sich, dass hier eine Begleitung der pflegenden Angehörigen im Rahmen der Hausbesuche durch das Seelsorgeteam ebenfalls eine wichtige Aufgabe darstellt.
Für den 17.04.2015 habe ich das Thema „Bettlägerigkeit“ gewählt. Ein Phänomen, dessen Bedeutung und Auswirkungen auf die Lebensqualität der Betroffenen als auch der pflegenden und betreuenden Akteure meist nicht transparent ist. Zum Beispiel ist es trotz aller Vorsorge und Fürsorge der pflegenden und betreuenden Akteure nicht immer möglich, eine Schädigung der Haut bei Bettlägerigkeit zu vermeiden.
Wir werden uns mit dem Begriff der Bettlägerigkeit beschäftigen und ich werde Ihnen entsprechende Möglichkeiten im Umgang mit den Auswirkungen vorstellen.

Für weitere Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Petra Kraffczyk
Tel.: 02295 / 90 92 35
 

 

 

 

Sprechstunden des Seniorenbüros

Liebe Bürgerinnen und Bürger,
sehr geehrte Seniorinnen und Senioren,
sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger mit Behinderungen!

Die Beratungsstunden des Seniorenbüros finden jeweils am 2. und 4. Donnerstag im Monat, in der Zeit von 10.00 bis 12.00 Uhr, im Rathaus in Schönenberg, Erdgeschoss Altbau, Zimmer 121, statt.

Während der Sprechstunden sind die ehrenamtlichen Beraterinnen und Berater des Arbeitskreises Senioren und behinderte Menschen unter der Telefonnummer 02295-4959 persönlich erreichbar. Sie können sich ebenfalls gerne über die E-Mail Adresse
seniorenbuero@ruppichteroth.de an das Beratungsteam wenden.

Folgende Sprechstunden sind vorgesehen:

Donnerstag, den   9. April 2015           10.00 – 12.00 Uhr
Donnerstag, den 23. April 2015           10.00 – 12.00 Uhr.



 

 

 

 

 

Helferinnen und Helfer für den Besuchs- und Begleitdienst gesucht!

Wir alle freuen uns sehr auf unsere Seniorinnen und Senioren, ob mit oder ohne Behinderung, denen wir hilfreich zur Seite stehen können. Doch um einen guten Dienst leisten zu können, benötigen wir viele ehrenamtliche aktive Helferinnen und Helfer.

Für unseren aktiven Besuchs- und Begleitdienst suchen wir noch ehrenamtliche Helferinnen und Helfer. Wir freuen uns auch über die Unterstützung von „junggebliebenen und aktiven“ Seniorinnen und Senioren. Die Fahrtkosten werden erstattet!

Bitte melden Sie sich bei folgenden Ansprechpartnern, die gleichzeitig den Besuchs- und Begleitdienst leiten:

Frau Monique Müller, Tel. 02295-6753 oder Fax-Nr. 02295-901764, E-Mail: muellermo@t-online.de

Herrn Hans-Peter Weiß, Tel. 02295-6892, E-Mail: hape.weiss@web.de


 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bereitschaftsdienste

 

Polizei-Notruf                                       110

Polizeibezirksdienststelle                  02295/5425

(Sankt-Florian-Straße 8)                  

Bürgersprechstunde nach telefonischer

Vereinbarung unter der Rufnummer    0173/5624217

Feuerwehr- und Rettungsdienst:     112

Krankentransporte                                02241/19-222

 

GEMEINDEWERKE  RUPPICHTEROTH

  VER- UND ENTSORGUNGSBETRIEBE

 

Störfall – Telefon- Nummer

 

0800/ 7766655

 

Unter den o.g. Rufnummern erreichen Sie den Notdienst der Gemeindewerke Ruppichteroth für die öffentliche Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung der Gemeinde Ruppichteroth über die Leitstelle des Aggerverbandes

 

NOTDIENST  DES  RWE

 

Bei Stromausfall im Versorgungsnetz erreichen Sie den Störungsdienst der RWE Energie AG

unter der Telefon – Nr.                    0800/4112244

 

Notruf-Nummer der Rhenag           0180/2484848

 

Ärztlicher Bereitschaftsdienst für die Gemeinde Ruppichteroth

 

In der sprechstundenfreien Zeit erreichen Sie den ärztlichen Bereitschaftsdienst aller Fachrichtungen für den Rhein-Sieg-Kreis unter der

 

zentralen Rufnummer   116 117

 

Bei lebensbedrohenden Zwischenfällen und Unfällen:                                   112

 

ZAHNÄRZTE des rechtsrheinischen Rhein-Sieg-Kreises

 

            Telefonischer Ansagedienst zum zahnärztlichen Notdienst: 01805-986700

 

Die Notfalldienstzentrale für den gesamten rechtsrheinischen RSK ist folgendermaßen besetzt:

-           wöchentlich von 18.00 Uhr bis 08.00 Uhr des darauffolgenden Morgens,

-           mittwochs von 13.00 Uhr bis zum nächsten Morgen 08.00 Uhr,

-          freitags von 14.00 Uhr bis zum nächsten Morgen 08.00 Uhr und

-           an Samstagen, Sonntagen, sowie an Feiertagen, ganztägig.

 

INFORMATIONSZENTRALE FÜR VERGIFTUNGSFÄLLE

Universitätsklinik Bonn, Telefon-Nr.: 0228-19240

 

APOTHEKEN-NOTDIENST:

 

Die nächsten 4 notdienstbereiten Apotheken für den Standort: Ruppichteroth, vom 04.04.2015 bis 10.04.2015, 9.00 bis 9.00 Uhr

Samstag, 4. April 2015
Siegtal-Apotheke, Siegtalstr. 34, 51570 Windeck (Herchen), 02243/2503
Adler-Apotheke, Kaiserstr. 26, 51545 Waldbröl, 02291/92190
Rosen-Apotheke, Hauptstr. 32, 53819 Neunkirchen-Seelscheid, 02247/91790
Aggertal-Apotheke, Bahnhofsplatz 4, 51766 Engelskirchen, 02263/3750

Sonntag, 5. April 2015
Die Bären-Apotheke, Otto-Kaufmann-Str. 11-13, 51588 Nümbrecht, 02293/902484
Burg-Apotheke, Waldbröler Str. 24, 51570 Windeck, 02292/2900
Rathaus-Apotheke, Hauptstr. 72, 53819 Neunkirchen-Seelscheid, 02247/920170
Ginkgo-Apotheke, Siebenbürger Platz 13, 51674 Wiehl, 02262/999111

Montag, 6. April 2015
Kur-Apotheke, Hauptstr. 23, 51588 Nümbrecht, 02293/91340
Markt-Apotheke, Am Markt 7, 53783 Eitorf, 02243/80088
Bergische Apotheke, Bielsteiner Str. 111, 51674 Wiehl (Bielstein), 02262/2010
Siegtal-Apotheke, Hauptstr. 110, 53721 Siegburg, 02241/383897

Dienstag, 7. April 2015
Bröltal-Apotheke OHG, Brölstr. 6, 53809 Ruppichteroth, 02295/5171
Kur-Apotheke, Hauptstr. 23, 51588 Nümbrecht, 02293/91340
Forellen-Apotheke, Zeithstr. 137, 53819 Neunkirchen-Seelscheid, 02247/6033
Marien-Apotheke, Bonner Str. 81, 53773 Hennef, 02242/2714

Mittwoch, 8. April 2015
Hirsch-Apotheke, Hauptstr. 24-26, 53804 Much, 02245/91920
Alte Schulz'sche Apotheke, Marktplatz 3, 53783 Eitorf, 02243/2214
Viktoria-Apotheke, Dieringhauser Str. 99, 51645 Gummersbach (Dieringhausen), 02261/77297
Aesculap-Apotheke, Bahnhofstr. 16, 51597 Morsbach, 02294/327

Donnerstag, 9. April 2015
Löwen-Apotheke, Bahnhofstr. 1, 53783 Eitorf, 02243/2894
Wald-Apotheke, Hochstr. 16, 51545 Waldbröl, 02291/901034
Heide-Apotheke, Pastor-Biesing-Str. 2B, 53797 Lohmar (Birk), 02246/913650
Peter und Paul Apotheke, Bahnhofsplatz 7, 51766 Engelskirchen, 02263/3622

Freitag, 10. April 2015
St. Laurentius-Apotheke, Auf der Niedecke 4, 51570 Windeck (Dattenfeld), 02292/2340
Sonnen-Apotheke, Im Weiher 21, 51674 Wiehl, 02262/9567
Apotheke am Markt, Markt 7, 51766 Engelskirchen (Ruenderoth), 02263/96180
Linden-Apotheke, Hauptstr. 55, 53797 Lohmar, 02246/4380

 

 

LEUCHTTURM

Beratungsstelle für Alzheimer und andere Demenzerkrankungen

 

Caritasverband für den Rhein-Sieg-Kreis e.V.

Wilhelmstraße 155-157, 53721 Siegburg

Telefon: 02241/1209-0

Fax: 02241/1209-195

 

Homepage der Beratungsstelle „Leuchtturm“ des Caritasverbandes für den Rhein-Sieg-Kreis e.V.

www.caritas-rheinsieg.de

 

Ansprechpartnerinnen:

Jutta Fellmy, Tel.: 02241/1209305

E-mail: jutta.fellmy@caritas-rheinsieg.de

 

Doris Steubesand, Tel.: 02241/1209-311

E-mail: doris.steubesand@caritas-rheinsieg.de

 

Multiple Sklerose

DMSG Betroffenen-Berater

Uwe Stommel – DMSG Betroffenen-Berater

Tel.: 02295-902118

e-mail: Uwe.Stommel@online.de

Michael Wendel – DMSG Betroffenen-Berater

Tel.: 02243-80373

e-mail: mianwe@t-online.de

www.mskreis-ruppichteroth.de

 

  Drogen-Suchthilfen

 

1.

Suchtkrankenhilfe des Caritasverband für den Rhein-Sieg-Kreis e.V.

Ansprechpartner: Herr Pöplau

Tel.-Nr. (02241) 1209-302

2.

Diakonisches Werk Siegburg Drogenhilfe

-Zentrale und Beratungsstelle-

Ansprechpartner: Herr Wolf

Tel.-Nr.: 02241/66656

3.

Kommissariat Kriminalprävention/ Opferschutz Siegburg

Herr Seeger

Tel.-Nr.: 02241/541-4715

4.

Kriminalkommissariat 41 Siegburg

Ansprechpartner: Herr Krist

Tel.-Nr.: 02241/541-4411

 

Weitere Informationen sind im Rathaus, Tel.-Nr.: 02295/4925, erhältlich.

 

                  SOZIALPSYCHIATRISCHES ZENTRUM

 

Sozialpsychiatrisches Zentrum Eitorf/Siebengebirge

 

Beratungs- und Betreuungszentrum Eitorf, Spinnerweg 51-54, 53783 Eitorf
Telefon:               02243/84758-0    

Fax :                    02243/84758-11  

Beratungszeiten:
nach Vereinbarung !


Tagesstätte & Kontaktstelle:

Siegstrasse 16, 53783 Eitorf

Telefon:       02243/82670

Fax:             02243/842794

 

Öffnungszeiten:
montags         11.30 h – 14.30 h: Brunch, Offene Angebote
donnerstags   15.00 h - 19.00 h: Offener Treff

Jeden 2. Samstag  9.30 Uhr -12.00 Uhr

( Möglichkeit zum gemeinsamen Frühstück )

      

 

Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“

Das Hilfetelefon ist das erste Beratungsangebot in Deutschland, das barrierefrei, kostenlos und vertraulich rund um die Uhr erreichbar ist. Die mehr als 60 Fachberaterinnen sind wie folgt erreichbar:

Telefon: 08000 116 016 sowie

über Chat und E-Mail auf der Website www.hilfetelefon.de.

Sie unterstützen jedoch nicht nur gewaltbetroffene Frauen, sondern beraten auch Familienmitglieder, Freunde und Fachkräfte. Jederzeit können Dolmetscherinnen für 15 Sprachen zugeschaltet werden.

 

 

Sprechstunden der Sozialarbeiter des Jugendhilfezentrums Neunkirchen-Seelscheid,

zuständig für die Gemeinde Ruppichteroth

 

Seit dem 1. Oktober 2012 sind für die Gemeinde Ruppichteroth zwei neue Bezirkssozialarbeiter des Jugendhilfezentrums Neunkirchen-Seelscheid tätig.

Frau Wagner ist für Ruppichteroth Zentrum sowie für die Ortsteile Harth, Köttingen und Oeleroth zuständig, Frau Schlüssel für Schönenberg und Winterscheid.

Die Sprechstunde von Frau Wagner findet donnerstags in der Zeit von 14:00 - 15:00 Uhr in den Räumlichkeiten des Ökumenischen Familienzentrums „Unter`m Regenbogen“, Am Kindergarten 4, statt.

Die Sprechstunde von Frau Schlüssel ist donnerstags von 14:00 - 15:00 Uhr im Rathaus in Schönenberg. Außerhalb der Sprechstunde sind die Mitarbeiter des Jugendhilfezentrums unter folgenden Rufnummern zu erreichen:

Frau Wagner: 02247/9215-5518,

Frau Schlüssel: 02247/9215-5528.

 

Außerhalb dieser Sprechzeiten und der Öffnungszeiten des Jugendhilfezentrums steht für dringende Meldungen in Sachen Kindeswohl die Feuer- und Rettungsleitstelle unter der Ruf-Nr. 112 zur Verfügung

 

 

 

N e u b ü r g e r b e a u f t r a g t e r

 

Persönlicher Ansprechpartner für alle Zugewanderten ist der Neubürgerbeauftragte des Rhein-Sieg-Kreises, Ludwig Neuber. Er bietet nach telefonischer Vereinbarung

Sprechstunden an. Termine können mit ihm telefonisch unter der Rufnummer 02295/902318 oder 0160/8230810 oder per E-Mail an ludwig@neuber.de vereinbart werden. Der Kontakt kann auch über das Kommunale Integrationszentrum des Rhein-Sieg-Kreises, - Der Landrat -, Kaiser-Wilhelm-Platz 1, 53721 Siegburg, Telefon 02241 /13-2107, E-Mail: integration@rhein-sieg-kreis.de hergestellt werden.