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- Energieagentur Rhein-Sieg warnt vor unseriösen Energieberatern an der Haustür
- Jetzt zum neuen Jugendgruppenleiterkurs anmelden
- Angebot für Kinder in Trennungs- und Scheidungssituationen startet im April in Eitorf
- Standardisierte Notrufabfrage in der Kreisleitstelle wird erfolgreich eingesetzt
- Straßenverkehrsamt appelliert an richtiges Verhalten von Radfahrerinnen und Radfahrern
- Jetzt für den Ferdinand-Trimborn-Förderpreis NRW bewerben
- Mit Rad, Bus, Bahn, Auto im Rhein-Sieg-Kreis unterwegs
- Neue Radwanderkarte für den Rhein-Sieg-Kreis
- Jugend musiziert 2015
- Verkehrsbehinderungen auf der L 333 in Eitorf
- Rhein-Sieg-Kreis wächst weiter
- Masern in einer Schule im Rhein-Sieg-Kreis

Energieagentur Rhein-Sieg warnt vor unseriösen Energieberatern an der Haustür

Rhein-Sieg-Kreis (rl) – Die Masche ist überall ziemlich ähnlich: Sie stehen vor der Haustür und bieten – oft im Namen der jeweiligen Kommune oder des Kreises – einen kostenlosen Beratungstermin zur „Energieeffizienz des Hauses“ an, drängen auf einen kurzfristigen Termin am nächsten Tag und drohen teils sogar ein Bußgeld an, wenn man auf das Angebot nicht eingeht. Die Rede ist von Anbietern, die zwar eine kostenlose Energieberatung in Aussicht stellen, vordergründig jedoch teure und oftmals unnötig Handwerksleistungen verkaufen wollen.

„Wir sind schon von mehreren Betroffenen aus verschiedenen Kommunen des Rhein-Sieg-Kreises angesprochen worden und können – gemeinsam mit der Verbraucherzentrale NRW - nur davor warnen, auf diese Angebote einzugehen“, so Lukas Fischer von der Energieagentur Rhein-Sieg. „Die Energie-Agentur selbst bietet ihre Beratungen nie unaufgefordert an der Haustüre an und verkauft auch keine Handwerksleistungen.“ Wer dennoch unsicher ist, ob er es mit einem seriösen Energieberater zu tun hat, kann sich bei der Energieagentur Rhein-Sieg, Bernadett Glosch und Lukas Fischer, unter der Rufnummer 02241/13-2214 sowie der Energieberaterin der Verbraucherzentrale, Petra Grebing, unter der Rufnummer 02241/149-5330 melden bzw. per E-Mail unter rheinsiegkreis.energie@vz-nrw.de.

Energieagentur Rhein-Sieg
Die Energieagentur Rhein-Sieg ist ein Kooperationsprojekt des Rhein-Sieg Kreises und der Verbraucherzentrale. In den Kommunen Lohmar, Bornheim und Ruppichteroth werden monatliche Sprechstunden angeboten, die interessierte Bürgerinnen und Bürger vor Ort ohne Terminvereinbarung wahrnehmen können. Eine Energieberaterin der Verbraucherzentrale steht hier mit fachlichem Rat und weiterführenden Informationen zur Verfügung.
Weitere Informationen unter: www.energieagentur-rsk.de

 

 

 

 

Jetzt zum neuen Jugendgruppenleiterkurs anmelden!

Rhein-Sieg-Kreis (ke) – Wer mit Kids arbeiten und eine eigene Jugendgruppe „managen“ möchte, braucht neben dem persönlichen Engagement und dem richtigen Gespür für Kinder und Jugendliche natürlich auch das richtige „Handwerkszeug“. Damit angehende Jugendgruppenleiterinnen und Jugendgruppenleiter nicht ins sprichwörtliche kalte Wasser springen müssen, bietet das Jugendamt des Rhein-Sieg-Kreises gemeinsam mit den Jugendämtern der Städte Lohmar, Meckenheim, Rheinbach und Sankt Augustin in den Osterferien von Samstag, 28. März 2015, bis Mittwoch, 1. April 2015, in der Jugendakademie in Bornheim-Walberberg wieder ein Ausbildungsseminar an. Anmeldungen sind ab sofort möglich.

Unter dem Motto „Gruppen leiten mit Spaß, Mut und Methode“ werden die notwendigen pädagogischen, methodischen, organisatorischen und rechtlichen Grundlagen für eine qualifizierte Arbeit mit Jugendlichen vermittelt. Neben allgemeinen Tipps zur Gruppenarbeit steht das „praktische Einmaleins“ von der Gestaltung einer Gruppenstunde über Events für Jugendliche bis zur Organisation und Durchführung von Ferienfreizeiten auf dem Programm. Aber auch Spiel, Spaß und Aktion kommen während des Kurses nicht zu kurz.

Die Kursgebühr beträgt 60 Euro inklusive Verpflegung und Übernachtung, das Mindestalter 16 Jahre.  Die Jugendgruppenleiterausbildung ist neben der Erste-Hilfe-Ausbildung und der tatsächlichen Tätigkeit in der Jugendarbeit Voraussetzung für den Erwerb der Jugendgruppenleitercard Juleica.

Nähere Informationen zum Kursinhalt und zur Anmeldung erhalten Interessierte bei Rüdiger Hötger vom Kreisjugendamt (Telefon: 02241/13-2361, E-Mail: ruediger.hoetger@rhein-sieg-kreis.de). Eine verbindliche schriftliche Anmeldung ist erforderlich.

Juleica – Die Jugendgruppenleitercard

Juleica ist ein bundesweit einheitlicher Ausweis für ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Jugendarbeit. Sie ist Legitimation - z.B. gegenüber öffentlichen Stellen - und Qualifikationsnachweis zugleich – wer eine Juleica hat, hat eine Ausbildung nach festgeschriebenen Qualitätsstandards absolviert. Bundesweit gibt es über 100.000 Ehrenamtliche in der Jugendarbeit, die eine gültige Juleica besitzen.

Ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Jugendarbeit können eine Juleica beantragen, wenn sie mindestens 16 Jahre alt sind und die Teilnahme an einer den Richtlinien entsprechenden Ausbildung nachweisen können.

Nähere Informationen zur Juleica und zum Antragsverfahren gibt es unter www.juleica.de.

 

 

 

 

„Meine Eltern haben m(s)ich getrennt“: Angebot für Kinder in Trennungs- und Scheidungssituationen startet im April in Eitorf

Rhein-Sieg-Kreis (hei) – Die Erziehungs- und Familienberatungsstelle des Rhein-Sieg-Kreises in Eitorf bietet ab April 2015 eine Gruppe für Kinder in Trennungs- und Scheidungssituationen an.

Das Angebot unter dem Titel „Meine Eltern haben m(s)ich getrennt“ richtet sich an Kinder zwischen sieben und neun Jahren aus dem Zuständigkeitsbereich der Beratungsstelle Eitorf, Windeck und Ruppichteroth.

Die Trennung der Eltern ist für Kinder eine schwierige Erfahrung, und oft ist es für die Kinder nicht einfach, mit der neuen Situation klar zu kommen. Die Beziehungen zu beiden Eltern verändern sich und es ist nicht leicht, die damit verbundenen Gefühle auszuhalten und einzuordnen.

In den wöchentlich stattfindenden Gruppenstunden sollen die Kinder eine Unterstützung bekommen, um mit ihrer Situation zurechtzukommen und das Erlebte zu verarbeiten.

Angeboten werden neun Montagstermine in der Zeit vom 20. April 2015 bis 22. Juni 2015 zwischen 15.15 Uhr und 16.45 Uhr unter Anleitung von Diplom-Sozialpädagogin Barbara Gellenbeck und Diplom-Heilpädagogin Alexandra Hitzig.

Anmeldungen erfolgen über die Erziehungs- und Familienberatungsstelle des Rhein-Sieg-Kreises in Eitorf, - Der Landrat -, Brückenstr. 25, 53783 Eitorf, Telefon 02243 / 92 20 0. Wer Interesse an diesem kostenfreien Angebot hat, wird gebeten, sich ab sofort an die Beratungsstelle zu wenden, da vorab Vorgespräche mit den Eltern und Kindern stattfinden werden.

 

 

 

 


Standardisierte Notrufabfrage in der Kreisleitstelle wird erfolgreich eingesetzt

Rhein-Sieg-Kreis (dk) – In der Leitstelle des Rhein-Sieg-Kreises werden täglich im Schnitt 400 Notrufe über die Notrufnummer 112 entgegengenommen. Für den Disponenten der Kreisleitstelle und für den Hilfesuchenden bzw. die Hilfesuchende ist das eine besondere Situation. Sehr oft kommt es auf Sekunden an und es müssen  unverzüglich lebensrettende Maßnahmen veranlasst werden. Dabei sind die ersten Informationen über das Notfallereignis für den Mitarbeiter der Leitstelle besonders wichtig!

In den letzten Jahren setzte sich zunehmend bundesweit in den Leitstellen die Erkenntnis durch, dass eine standardisierte Abfrage bei eingehenden Notrufen effektiver ist. Die Siegburger Leitstelle nutzt seit Oktober 2014 erfolgreich die standardisierte Notrufabfrage. Über immer identische Fragestellungen wird dadurch Zeit gespart, wichtige Informationen werden vorrangig abgefragt und die richtigen Fragen werden immer wieder -  unabhängig vom Mitarbeiter der Leitstelle – gestellt:

„Wo genau ist der Notfallort? Wie ist ihr Name? Was genau ist passiert? Erreichbarkeit des Anrufenden?“

In dieser logischen Reihenfolge, die übrigens der im Rahmen der Erste-Hilfe-Ausbildung vermittelten Meldung ähnlich ist, werden alle wichtigen Informationen durch den Disponenten der Leistelle abgefragt. So gelingt es ihm beispielsweise bei medizinischen Notfällen nach nur drei Fragen festzustellen, ob es sich um eine lebensbedrohliche Situation handelt oder nicht. Parallel zur Notrufabfrage kann der Einsatzbearbeiter dann telefonisch sowohl Hinweise zur Ersten Hilfe als auch für die Herz-Lungen-Wiederbelebung anleiten. Dafür werden vorgegebene Texte abgerufen und wörtlich abgelesen. Damit ist garantiert, dass jedem Anrufer und jeder Anruferin die maximal möglich Unterstützung auf einem immer gleich hohen Niveau angeboten werden kann.

„Die Gesprächsführung muss bei einer Notfallmeldung beim Einsatzbearbeiter der Leitstelle liegen. Nur der kann wirklich sagen, welche Informationen wichtig sind“, sagt Martin Bertram, Leiter der Kreisleitstelle im Siegburger Kreishaus.

 

 

 

 

Straßenverkehrsamt appelliert an richtiges Verhalten von Radfahrerinnen und Radfahrern an Fußgängerüberwegen

Rhein-Sieg-Kreis (dk) – Im vergangenen Jahr passierten im Rhein-Sieg-Kreis 110 Verkehrsunfälle an so genannten Fußgängerüberwegen (Zebrastreifen). Bei 11 Unfällen waren Radfahrerinnen und Radfahrer beteiligt. Und während die Anzahl der Unfälle mit Verletzten in den letzten Jahrzehnten bundesweit stetig zurückging, hat die Anzahl der Radunfälle weiter zugenommen. Das nimmt Dieter Siegberg vom Straßenverkehrsamt des Rhein-Sieg-Kreises zum Anlass und gibt Antworten auf die wichtigsten Fragen wie beispielsweise „wie verhalte ich mich mit einem Fahrrad beim Überqueren der Straße über einen Zebrastreifen richtig?“, „muss ich absteigen oder kann ich einfach weiterfahren?“, „darf ich den Zebrastreifen überhaupt benutzen?“.

Nach der Straßenverkehrsordnung hat jeder Vorrang vor den Autofahrerinnen und Autofahrer, der zu Fuß oder in einem Rollstuhl eine Straße über einen Zebrastreifen passiert. Anders verhält es sich dabei mit fahrenden Radfahrerinnen und Radfahrer. An einem Fußgängerüberweg haben diese keine Sonderstellung und damit keinen Vorrang vor dem Pkw-Verkehr! Zumal Autofahrer überhaupt keine Möglichkeit haben, so schnell auf den Querungswunsch der Radlerinnen und Radler zu reagieren und rechtzeitig abzubremsen.

Richtig ist folgendes Verhalten:

Möchten Fahrradfahrer und Fahrradfahrerinnen eine Straße an einem Zebrastreifen überqueren und den Vorrang gegenüber dem fahrenden Verkehr in Anspruch nehmen, müssen sie absteigen und die Fahrbahn zu Fuß passieren. Wenn sie die Fahrbahn über den Zebrastreifen fahrend queren möchten, können sie dies grundsätzlich tun. „Der Knackpunkt liegt darin, dass man als Radfahrerin und Radfahrer bei der Nutzung des Zebrastreifens keinen Vorrang gegenüber den Kraftfahrzeugen hat und ihn sich auch nicht nehmen darf“, sagt Dieter Siegberg. Es gibt jedoch keine Vorschrift, die zum Absteigen vom Fahrrad zwingt.

Sollte es dann zu einem Unfall mit einem Auto kommen, sprechen die Gerichte den Radlerinnen und Radlern zumindest eine Teilschuld zu.
„Im Sinne der Verkehrssicherheit appelliere ich an alle Radfahrerinnen und Radfahrer, an einem Zebrastreifen abzusteigen. So werden gefährliche Situationen für alle Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer vermieden“, so Dieter Siegberg.

Anders verhält es sich übrigens bei der Benutzung von Rollschuhen, Inline-Skates, Kinderwagen und Kinderfahrräder für Kinder bis 10 Jahren. Für sie gelten die Vorschriften der Fußgänger und Fußgängerinnen und somit der Vorrang bei der Nutzung des Zebrastreifens.

 

 

 

 

Jetzt für den Ferdinand-Trimborn-Förderpreis NRW bewerben

Rhein-Sieg-Kreis (ke) – Junge Pianistinnen und Pianisten aufgepasst! Wer zwischen 12 und 21 Jahre alt ist und seinen Stammwohnsitz in NRW hat, kann sich jetzt für den Ferdinand-Trimborn-Förderpreis bewerben.

Der NRW-weite Förderpreis würdigt herausragende Solistenleistungen. Ausgelobt wird er einmal jährlich von der Stadt Ratingen – 2015 bereits zum 16. Mal. Das „Wettbewerbsinstrument“ wechselt turnusmäßig zwischen Violine und Klavier.

Anmeldeschluss ist Freitag, 15. Mai 2015. Die Teilnehmerinnen bzw. Teilnehmer dürfen zum Zeitpunkt des Einsendeschlusses weder professionelle Musikerinnen bzw. Musiker sein noch sich in einer musikalischen Berufsausbildung (Hochschulstudium) befinden. Der Ferdinand-Trimborn-Förderpreis ist mit insgesamt 6.000 Euro für die drei Bestplatzierten dotiert.

Für die Anmeldung müssen ein tabellarischer Lebenslauf sowie die Programme der beiden Wettbewerbsrunden beim Kulturamt der Stadt Ratingen eingereicht werden. Außerdem muss eine CD oder DVD mit mindestens einem virtuosen und einem langsamen Werk aus verschiedenen Stilepochen beigelegt werden.

Die Endausscheidung findet am Samstag, 19. September 2015, im Ferdinand-Trimborn-Saal in Ratingen (Poststraße 23) statt. Eine fachkundige Jury wird die musikalischen Darbietungen direkt im Anschluss an das Vorspiel beurteilen und am späten Nachmittag die drei Bestplatzierten küren. Die gestalten am Sonntag, 8. November 2015, an gleicher Stelle ein Preisträgerkonzert.

Nähere Infos sowie die vollständigen Bewerbungsunterlagen können auf der Homepage der Stadt Ratingen (www.ratingen.de) in der Rubrik „Freizeit, Kultur, Sport und Tourismus“ heruntergeladen oder beim Kulturamt der Stadt Ratingen (E-Mail: kulturamt@ratingen.de, Telefon: 02102/5504101) angefordert werden.

 

 

 

 

Mit Rad, Bus, Bahn, Auto im Rhein-Sieg-Kreis unterwegs:  zahlreiche Verkehrsverbesserungen in 2014 beschlossen

Rhein-Sieg-Kreis (hei) – Zahlreiche Verkehrsverbesserungen haben die Mitglieder des Ausschusses für Planung und Verkehr in sechs Sitzungen in 2014 beschlossen. Hierzu gehörten unter anderem die Angebotsausweitungen während der Sommerferien 2014, zur Entlastung in der Zeit der Nordbrücken-Sanierung, auf der Stadtbahnlinie 66 und auf den Buslinien SB 55 und 550. Beide Maßnahmen waren zuvor auch mit dem entsprechenden Fachausschuss der Bundesstadt Bonn abgestimmt worden.

Das in 2014 beschlossene umfangreiche Optimierungskonzept für den Busverkehr in Troisdorf wurde bereits zum Fahrplanwechsel im Dezember 2014 umgesetzt. Gleichermaßen wurde ein neues Buskonzept für den Teilraum Alfter / Bonn-Hardtberg beschlossen, für dessen Umsetzung jedoch noch ein Beschluss des entsprechenden Fachausschusses der Bundesstadt Bonn erforderlich ist.

Im Rahmen der stetigen Weiterentwicklung des Nahverkehrsplans konnte die Einführung des abendlichen Stundentakts auf der TaxiBus-Linie 511 zwischen Siegburg und Schneffelrath beschlossen werden. Die Verlängerung der Buslinie 579 bis Windeck-Rosbach ist bereits zum Fahrplanwechsel im Dezember 2014 umgesetzt worden. Auch sprach sich der Ausschuss für Planung und Verkehr für Änderungen in der Tarifgestaltung zwischen Kernstädten und angrenzenden Nachbarkommunen aus und beschäftigte sich mit der Barrierefreiheit im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV).

Im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) konnte die Situation auf der Siegstrecke zwischen Troisdorf und Hennef verbessert werden: die S 13/S 19 fährt jetzt zusätzlich auch in der nachmittäglichen Hauptverkehrszeit im 20-Minuten-Takt. Somit besteht in den Spitzenzeiten zwischen Hennef und Köln ein nachfragegerechter 10-Minuten-Takt.

Einig waren sich die Ausschussmitglieder darin, den Radverkehr für den gesamten Rhein-Sieg-Kreis alltags- und nutzerfreundlich auszubauen. So wurden 2014 einstimmig erste Umsetzungsschritte des Radverkehrskonzepts für das Kreisgebiet beschlossen. Auch wurde die Einleitung des Genehmigungsverfahrens zum Lückenschluss des Siegtalradwegs zwischen den Windecker Ortsteilen Dreisel und Mauel beziehungsweise Schladern entschieden. Darüber hinaus richteten die Ausschussmitglieder einen Appell an die Landesregierung, die Voraussetzungen für den Bau des Radwegs entlang der L 352, zwischen Remschoß und Heisterschoß, zu schaffen. Durch das Engagement der betroffenen Kommunen wurden im Herbst letzten Jahres die notwendigen Rodungsarbeiten durchgeführt, so dass der Radweg nun in diesem Jahr durch den Landesbetrieb Straßen NRW hergestellt werden kann.

Straßenbaumaßnahmen standen ebenfalls auf der Tagesordnung: so der Neubau der Aggerbrücke bei Lohmar-Schiffarth. In 2014 beschlossen und aktuell in Arbeit ist der Neubau des Gammersbach-Durchlasses an der Kreisstraße (K) 39. Damit verbunden ist die Sanierung, mit Deckenoberbau, der Kreisstraße (K) 39 in diesem Bereich; vorbehaltlich der Witterung sollen die Arbeiten vor Ostern 2015 abgeschlossen sein.

„Der Rückblick auf das Jahr 2014 zeigt, dass viele unserer Projekte und Maßnahmen die Unterstützung des Ausschusses gefunden haben und umgesetzt werden konnten“, so Dr. Mehmet Sarikaya, Leiter des Planungsamtes des Rhein-Sieg-Kreises.

„Schwerpunkte der Arbeit in 2015 werden weiterhin die Verbesserung des Schienenpersonennahverkehrs, die Weiterentwicklung des Nahverkehrsplans, der alltagstaugliche und nutzerfreundliche Ausbau des Radverkehrs sowie die Verkehrssteuerung sein“, gibt Planungsdezernent Michael Jaeger einen Ausblick auf die Arbeit im Ausschuss für Planung und Verkehr des Rhein-Sieg-Kreises.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Pünktlich zum Frühjahrsbeginn: Neue Radwanderkarte für den Rhein-Sieg-Kreis ab März erhältlich

Rhein-Sieg-Kreis (dk) – In den letzten Jahren hat sich im Radverkehr viel getan. So sind im Kreisgebiet viele neue Radrouten sowie zusätzlich das Knotenpunktsystem der RadRegionRheinland beschildert worden. Diese Neuerungen hat der Rhein-Sieg-Kreis zum Anlass genommen, die beliebte Radwanderkarte einschließlich des Begleitheftes aus dem Jahr 2009 komplett zu überarbeiten.

Aufgrund der vielen neuen Radverbindungen wurde in der neuen Radwanderkarte erstmals eine Unterteilung für die unterschiedlichen Wegeinteressen der Fahrradnutzer vorgenommen. So sind touristische Radverbindungen, Radrouten für den Alltagsverkehr sowie lokale Streckenempfehlungen unterschiedlich farbig dargestellt. „Ob nun der kürzeste Weg zur Arbeit oder eine schöne Route für eine Radtour – die unterschiedliche Streckenkennzeichnung ist eine gute Hilfe für die Tourenplanung“, erläutert Kreisplanungsdezernent Michael Jaeger.

Ein dazugehöriges Begleitheft enthält außerdem ein Kurzporträt der sehr unterschiedlichen Landschaften im Rhein-Sieg-Kreis, Steckbriefe der wichtigsten Themenrouten, wie dem Siegtalradweg oder der Wasserburgenroute sowie einen umfangreichen Serviceteil, wo zum Beispiel die Ladestationen der E-Bike Region Bergisch hoch 4 aufgelistet sind.

Die Radwanderkarte und das Begleitheft kosten 8,95 Euro. Sie ist im Kreishaus in Siegburg und im Buchhandel ab März 2015 erhältlich.

 

 

 

 


Jugend musiziert 2015 – Preisträgerinnen und Preisträger stellten ihr Können unter Beweis

Rhein-Sieg-Kreis (ke) – Von Sergei Prokofjew bis hin zu Béla Bartók - wo sonst die Sitzungen des Kreistages stattfinden, wurde es am späten Sonntagvormittag (22. Februar 2015) musikalisch: Zahlreiche Preisträgerinnen und Preisträger des Regionalwettbewerbs „Jugend musiziert“ präsentierten im großen Sitzungssaal des Kreishauses Ausschnitte aus ihrem diesjährigen Wettbewerbsprogramm und stellten eindrucksvoll ihr Können unter Beweis.

Landrat Sebastian Schuster, Hans-Peter Herkenhöhner, Vorsitzender des Regionalausschusses Rhein-Sieg-Kreis von „Jugend musiziert“, und Peter Altenrath, Regionaldirektor der Kreissparkasse Köln, nahmen die Auszeichnungen mit Urkunden und Preisen vor.

„Eure Leistungen reichen nahe an den Profibereich heran“, lobte Landrat Sebastian Schuster und betonte: „Um in einem Wettbewerb wie diesem erfolgreich zu sein, bedarf es Fleiß und Disziplin. Gleichzeitig habt ihr hier auch die Gelegenheit, wertvolle Erfahrungen für Euren persönlichen Weg zu sammeln. Vielleicht gehören einige von Euch schon bald zu den erfolgreichen Musikerinnen und Musikern unserer Zeit.“

Mehr als 170 talentierte junge Musikerinnen und Musiker hatten am 52. Regionalwettbewerb „Jugend musiziert“ teilgenommen und das hohe künstlerische Niveau der vergangenen Jahre bestätigt: 129 erste Preise – davon 65 mit Weiterleitung zum Landeswettbewerb – konnte die Jury nach Abschluss der Wertungsspiele vergeben. Außerdem gab es 37 zweite Preise und drei dritte Preise.

In der Solowertung waren diesmal die Kategorien Blasinstrumente, Zupfinstrumente, Musical und Kirchenorgel ausgeschrieben. In der Ensemblewertung standen Klavier vierhändig, Klavier und ein Streichinstrument als Duo sowie „Duo Kunstlied“ auf dem Programm.

Mit 30 Wertungsspielen war die Solowertung Gitarre in diesem Jahr der teilnehmerstärkste Bereich. Wie schon in den vergangenen Jahren stieg die Zahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer in den unteren Altersgruppen, die Beteiligung älterer Schülerinnen und Schüler ging dagegen deutlich zurück.

Wer die jungen Musikerinnen und Musiker live auf der Bühne erleben möchte, hat dazu am Freitag, 27. Februar 2015, um 19:00 Uhr im Schloss Birlinghoven in Sankt Augustin und am Sonntag, 1. Februar 2015, um 11:00 Uhr im Glasmuseum in Rheinbach die Gelegenheit. Der Eintritt zu den Preisträgerkonzerten ist frei.

Der Wettbewerb „Jugend musiziert“

„Jugend musiziert“, der Musikwettbewerb für junge Musikerinnen und Musiker unter der Schirmherrschaft des Bundespräsidenten, fand 2015 bereits zum 52. Mal statt.

Teilnahmeberechtigt sind Schülerinnen und Schüler, Auszubildende, junge Berufstätige und Studierende, die nicht in einer musikalischen Ausbildung stehen. Die Instrumentalkategorien wechseln jährlich.

„Jugend musiziert“ gliedert sich in drei Phasen – Regional-, Landes- und Bundeswettbewerb. Auf allen Ebenen werden die Teilnehmerinnen und Teilnehmer nach Punkten bewertet – wer im Regionalwettbewerb 23 bis 25 Punkte erzielt, erhält einen ersten Preis und – abhängig von der Altersklasse – eine Berechtigung zur Teilnahme am Landeswettbewerb. Mit 21 und 22 Punkten gibt es einen ersten Preis ohne Weiterleitung zum Landeswettbewerb, von 17 bis 20 Punkten einen zweiten Preis und von 13 bis 16 Punkten einen dritten Preis.

Träger eines ersten Preises bei einem Regionalwettbewerb mit Berechtigung zur Teilnahme auf der nächsten Ebene werden zu einem der 16 Landeswettbewerbe weitergeleitet. Die ersten Preisträger im Landeswettbewerb nehmen dann am Bundeswettbewerb teil.

„Jugend musiziert“ wird im Rhein-Sieg-Kreis von der Kreissparkasse Köln gesponsert.

Weitere Informationen zum Wettbewerb sind unter www.jugend-musiziert.org abrufbar.

 

 

 

 

 

Verkehrsbehinderungen auf der L 333 in Eitorf

Rhein-Sieg-Kreis (dk) – Am 28. Februar 2015 wird es zwischen 7 Uhr und 17 Uhr zu Verkehrsbehinderungen auf der L 333 in Eitorf kommen.

Grund hierfür sind Baumfällarbeiten im Auftrag der Deutschen Bahn. Hierfür wird die L 333 im Bereich der Hochstraße zwischen Poststraße und der Abzweigung ins Gewerbegebiet „Im Auel“ vollständig gesperrt. Eine Umleitung über die Siegstraße wird eingerichtet.

Feuerwehr und Rettungsdienste sind über die Sperrung unterrichtet worden. Sie werden bei Bedarf jeweils aus der günstigsten Richtung anfahren.

Details zu den Arbeiten und Verkehrsbeeinträchtigungen sind auch im Internet unter www.mobil-im-rheinland.de im Bereich ‚Aktuelle Störungsmeldungen’ abrufbar.

Das Straßenverkehrsamt des Rhein-Sieg-Kreises bittet für diese Beeinträchtigungen um Verständnis.

 

 

 

 


Rhein-Sieg-Kreis wächst weiter - Seit Zensus 2011 über 5.500 Einwohner mehr - Rückgang im östlichen Kreisgebiet

Rhein-Sieg-Kreis (rl) – Nach der Volkszählung "Zensus 2011" mussten im Rhein-Sieg-Kreis, wie fast überall in Deutschland, die Einwohnerzahlen deutlich nach unten korrigiert werden. Danach lebten im Kreis am Stichtag 9. Mai 2011 anstelle der bisher in der amtlichen Statistik ausgewiesenen rund 600.000 "nur" exakt 578.252 Menschen, also 3,6 Prozent weniger.

Jetzt ist eine erfreuliche Entwicklung im Rhein-Sieg-Kreis zu verzeichnen, denn die Anzahl der im Rhein-Sieg-Kreis lebenden Menschen hat weiter zugenommen. Gemäß Fortschreibung der Zensus-Ergebnisse lebten im Kreisgebiet am 30. Juni 2014 insgesamt 583.772 Einwohner, das sind 5.520 bzw. rund 0,9 Prozent mehr als drei Jahre zuvor. Der Rhein-Sieg-Kreis gehört damit weiterhin zu den überdurchschnittlich wachsenden Regionen im Land Nordrhein-Westfalen, dessen Einwohnerentwicklung weitgehend stagniert (+53.199 bzw. +0,3 Prozent).

Laut Kreiswirtschaftsförderer Dr. Hermann Tengler ist die Bevölkerungszunahme ausschließlich auf Zuwanderungsgewinne zurückzuführen: „Seit dem Jahr 2005 gibt es auch im Rhein-Sieg-Kreis mehr Sterbefälle als Geburten. Da aber gleichzeitig deutlich mehr Menschen zu- als fortziehen, ist die Einwohnerentwicklung nach wie vor positiv."

„Letztlich ist es die Wirtschaftsentwicklung, die darüber bestimmt, ob es zu einer Bevölkerungszunahme oder zu einem Rückgang kommt. Wenn, wie im Rhein-Sieg-Kreis, neue Arbeitsplätze entstehen, ziehen vornehmlich jüngere Erwerbspersonen in die Region; zusammen mit ihren Familien leistet dieser Personenkreis zugleich einen wertvollen Beitrag zur Verjüngung der Bevölkerungsstruktur“, so Dr. Tengler. Der enge Zusammenhang zwischen Arbeitsplatz- und Bevölkerungsentwicklung erklärt auch, warum die wirtschaftsstarke rechtsrheinische Ballungsrandzone und nahezu das gesamte linksrheinische Kreisgebiet ein so hohes Einwohnerwachstum verzeichnen.

Allerdings weisen von den 19 kreisangehörigen Städten und Gemeinden auch vier eine negative Bevölkerungsentwicklung auf. Während im linksrheinischen Kreisgebiet nur in der Gemeinde Swisttal (-56) die Einwohnerzahlen sinken, nimmt die Bevölkerung im ländlichen östlichen Rhein-Sieg-Kreis ab (Eitorf, Windeck, Neunkirchen-Seelscheid) bzw. sie stagniert (Much, Ruppichteroth).

Dr. Tengler: „Die demographische Entwicklung führt zu immer mehr Gegenwind für den ländlichen Raum. Weil Arbeitsplätze fehlen, ziehen vor allem jüngere Einwohner weg, die Bevölkerung altert stärker als anderswo, es werden weniger Kinder geboren, und als Folge von alldem nimmt die Einwohnerzahl ab." Die Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen und Infrastruktur gehöre zu den wichtigsten und zugleich schwierigsten Aufgaben, um die Entwicklung im östlichen Kreisgebiet zu stabilisieren. Aus diesem Grunde haben sich auch die ländlichen östlichen Gemeinden zusammen mit Lohmar und Hennef als Region "Vom Bergischen zur Sieg" um eine Förderung als "LEADER-Region" in der neuen EU-Förderperiode 2014 – 2020 beworben.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Masern in einer Schule im Rhein-Sieg-Kreis

Rhein-Sieg-Kreis (rl) – Dem Gesundheitsamt des Rhein-Sieg-Kreises sind fünf Fälle von Masern in einer Schule in Sankt Augustin gemeldet worden.

Das Gesundheitsamt hat die Schule heute (27.02.2015) mit 5 Ärztinnen und Ärzten, Assistenzkräften und einem Hygienekontrolleur besucht und den Impfstatus der Schülerinnen und Schüler sowie des Personals anhand von Impfpässen untersucht. Wer keinen Impfausweis bzw. eine Bescheinigung über einen bestehenden Schutz (durchgemachte Masernerkrankung) vorlegen konnte, wurde umgehend vom Besuch der Schule ausgeschlossen. Die betroffene Schule wird von 445 Schülerinnen und Schülern besucht. Eine Auswertung der gewonnenen Daten erfolgt am Montag.

Das Gesundheitsamt weist nochmals darauf hin, dass die Impfung gegen Masern in der Regel vor einer schweren Erkrankung schützt. Die Masernimpfung wird vom Robert-Koch-Institut und der Ständigen Impfkommission empfohlen.

Masern
Masern sind eine weit verbreitete Erkrankung, die durch Infektion mit dem Masernvirus hervorgerufen wird. Sie tritt vorwiegend im Kindesalter auf, aber auch bei Erwachsenen - und dann oft mit besonders schweren Krankheitszeichen. Die Übertragung erfolgt durch Tröpfcheninfektion (z.B. Anhusten, Anniesen) werden die Masernviren leicht von Mensch zu Mensch übertragen. Die Inkubationszeit, d.h. die Zeit von der Ansteckung bis zum Auftreten der ersten Krankheitszeichen, beträgt 8–10 Tage bzw. 14 Tage bis zum Ausbruch des Hautausschlags. Ansteckungsfähigkeit besteht 5 Tage vor bis 4 Tage nach Auftreten des Hautausschlags. Sie ist unmittelbar vor Erscheinen des Hautausschlags am größten. Die Masern beginnen mit Fieber und deutlichem Krankheitsgefühl, Husten, Schnupfen und Bindehautentzündung mit auffallender Lichtscheu. Hinweisend auf Masern sind häufig kalkspritzerartige weiße Flecken an der Mundschleimhaut (sog. Koplik’sche Flecken). Nach einigen Tagen tritt ein typischer Hautausschlag auf, der hinter den Ohren beginnt und sich innerhalb weniger Tage über den ganzen Körper ausbreitet. Am  5.–7. Krankheitstag kommt es zum Temperaturabfall. Wenn die Masernerkrankung ohne Komplikationen verläuft, klingt sie nach ca. 14 Tagen vollständig ab. Ein erneuter Fieberanstieg ist verdächtig für das Vorliegen einer nicht seltenen Komplikation wie z. B. eitrige Ohrentzündung, Bronchitis, Lungenentzündung, schwerer Durchfall, oder auch für eine besonders gefürchtete Komplikation, die akute postinfektiöse Enzephalitis (Gehirnentzündung). Sie tritt etwa 4–7 Tage nach Auftreten des Hautausschlags mit Kopfschmerzen, Fieber und Bewusstseinsstörungen bis zum Koma auf. Bei etwa 10–20% der Betroffenen endet sie tödlich, bei etwa 20–30% muss mit Dauerschäden am Zentralen Nervensystem gerechnet werden. Eine sehr seltene, aber gefürchtete Spätkomplikation ist die sog. SSPE (subakut sklerosierende Panenzephalitis), ein nach durchschnittlich 6-8 Jahren auftretender Spätschaden des Gehirns durch das Masernvirus, der mit langsamem Verlust aller Hirnfunktionen verbunden ist und zum Tode führt. Säuglinge, die sich im ersten Lebensjahr mit Masern anstecken, haben ein erhöhtes Risiko, an dieser Form der Gehirnentzündung zu erkranken.