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- Käse oder Imitat aus Pflanzenfett?
- „Selbsthilfe.Gruppen.Leben“
- Kommunale Zusammenarbeit bei der Abfallentsorgung
- Tuberkulosefall in Sankt Augustin

Käse oder Imitat aus Pflanzenfett?- Über 5.000 unangemeldete Lebensmittelkontrollen im Rhein-Sieg-Kreis in 2014

Rhein-Sieg-Kreis (hei) – Handelt es sich wirklich um Käse, wenn dieser auf der Speisekarte steht? Vor dieser Frage stehen die Kontrolleurinnen und Kontrolleure des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes des Rhein-Sieg-Kreises, wenn sie beispielsweise Imbissbetriebe und Gaststätten kontrollieren. Es kommt immer wieder vor, dass es sich nicht um Käse, sondern um ein Erzeugnis aus Pflanzenfett handelt und dieser Qualitätsunterschied den Verbraucherinnen und Verbrauchern nicht kenntlich gemacht wird. Die Kennzeichnung muss dann unverzüglich geändert oder echter Käse verwendet werden.  

5.415 Kontrollen in Lebensmittelbetrieben führten die acht Lebensmittelkontrolleure, eine Lebensmittelkontrolleurin, zwei Kontrollassistentinnen, sowie ein Tierarzt und eine Tierärztin in 2014 durch und entnahmen 3.374 Lebensmittelproben.

Insgesamt wurden 197 Bußgelder verhängt. Ein Gastronom musste 3.350 Euro bezahlen, nachdem sein Betrieb wegen unhaltbarer hygienischer Zustände geschlossen werden musste. Weiterhin wurden im Rahmen der Kontrollen vor allem hygienische oder bauliche Mängel sowie Mängel bei der Kennzeichnungspflicht festgestellt. Diese hatten 1.128 gebührenpflichtige Nachkontrollen zur Folge. Zudem wiesen 278 Lebensmittelproben geruchliche beziehungsweise geschmackliche Abweichungen bei leicht verderblichen Lebensmitteln auf oder auch hier wurden die Kennzeichnungsvorschriften nicht eingehalten.

Die Betriebskontrollen in Kiosken, Bäckereien, Metzgereien, Supermärkten, Speisegaststätten bis zu zum international vermarktenden Lebensmittelunternehmer werden unangemeldet durchgeführt. Die Häufigkeit der Kontrollen ergibt sich aus einer Risikobeurteilung der Betriebe. Hier fließen Kriterien wie die Hygiene, der bauliche Zustand, die Eigenkontrollen aber auch die Abgabe von Lebensmitteln an sensible Verbrauchergruppen, wie beispielsweise in Altenheimen, Krankenhäusern oder Kindergärten mit ein.     

Kein Pardon kennen die Kontrolleure und Kontrolleurinnen, wenn mehrere Verstöße, wie verdorbene Lebensmittel und stark verschmutzte Arbeitsflächen oder Schädlingsbefall zusammenkommen. In diesen Fällen wird ein Betrieb geschlossen.

Kuriositäten werden auch immer wieder erlebt. So beschwerten sich Verbraucherinnen und Verbraucher über fliegende Vögel über einer Fleisch- Wurst- und Fischtheke oder aber über eine Zigarette im Pflaumenplunder.

„Die meisten der 174 Verbraucherbeschwerden, die uns im vergangenen Jahr erreichten, waren gerechtfertigt“, berichtet Dr. Hanns von den Driesch, Leiter des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes des Rhein-Sieg-Kreises. Sie zogen weitere Verfolgungsuntersuchungen durch die Lebensmittelüberwachung nach sich. Wer beim Einkauf zum Beispiel leicht verderbliche Ware ohne ausreichende Kühlung oder überladene Gefriertruhen vorfindet, sollte sofort im Laden reklamieren. Meist wird der Lebensmittelunternehmer dankbar sein und sofort für Abhilfe sorgen. Findet das nicht statt oder hält man das Tätigwerden des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes für notwendig, können sich Bürgerinnen und Bürger an die Information im Foyer des Rhein-Sieg-Kreises - Der Landrat -, Kaiser-Wilhelm-Platz 1, 53721 Siegburg, Telefon 02241/13-2916 oder 13-3536   wenden. Die Verbraucherbeschwerde wird an die Experten der Lebensmittelüberwachung weitergeleitet.

Damit auch der Genuss von Lebensmitteln bei Stadtfesten, Kirmesveranstaltungen oder Weihnachtsmärkten unbeschwert bleibt, wurden in 2014 157 Lebensmittelstände, vor allem an Wochenenden, überprüft. Hier stand Aufklärung im Mittelpunkt; geringe Mängel konnten oft sofort abgestellt werden. Doch auch hier mussten vier Stände vorübergehend geschlossen werden.  

„Im Jahr 2015 gilt es vor allem, die Lebensmittelunternehmer bei der Umsetzung der neuen Lebensmittelverordnung zu beraten“, gibt Dr. Johannes Westarp, Leiter der Abteilung Verbraucherschutz beim Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt einen Ausblick. Kernpunkt der neuen Verordnung ist die Kennzeichnungspflicht von Allergenen, die bei verpackten und unverpackten Lebensmitteln, im Einzelhandel und in der Gastronomie, angegeben werden müssen. „Gleichermaßen wird weiterhin großer Wert auf Prävention durch Beratung der Gewerbetreibenden und sachgerechte Information der Verbraucherinnen und Verbraucher gelegt“, so Dr. Johannes Westarp.      

 

 

 

 

„Selbsthilfe.Gruppen.Leben“ – Von Alzheimer bis zu Suchtproblemen

Rhein-Sieg-Kreis (ke) – Von Alzheimer bis hin zu Suchtproblemen – immer mehr Menschen nutzen die Möglichkeit, sich bei gesundheitlichen, seelischen und sozialen Belastungen gegenseitig zu unterstützen und schließen sich einer Selbsthilfegruppe an. Bei Menschen mit ähnlichen Erfahrungen finden sie Verständnis, schließlich weiß niemand außer den Betroffenen selbst, wie sich eine Erkrankung anfühlt. In der Selbsthilfegruppe sind sie nicht allein und können durch den Informationsaustausch vom Wissen und den Erfahrungen der Einzelnen profitieren.

Anlässlich ihres 25-jährigen Jubiläums hat die Selbsthilfe-Kontaktstelle Rhein-Sieg-Kreis jetzt der Vielfalt der Selbsthilfe eine Ausstellung gewidmet. Landrat Sebastian Schuster eröffnete sie jetzt gemeinsam mit Marita Besler, Leiterin der Selbsthilfe-Kontaktstelle Rhein-Sieg-Kreis (KISS), im Foyer des Kreishauses.

„Selbsthilfeorganisationen bereichern das soziale Netzwerk im Rhein-Sieg-Kreis. Dafür bin ich sehr dankbar! Es ist ein gutes Gefühl zu wissen, dass in Krisensituationen niemand auf sich selbst gestellt sein muss“, sagte Rhein-Sieg-Landrat Sebastian Schuster.

Auf 14 Rollups erhalten die Besucherinnen und Besucher einen differenzierten Einblick in die tägliche Praxis der Selbsthilfe. Ergänzt wird die Schau, die der Selbsthilfe ein Gesicht gibt, durch Kunstwerke von Mitgliedern der Gruppe „Sprechende Seelen“, die an einer psychotischen Störung leiden. 2013 wurde die Gruppe gegründet - hier kommen Menschen mit schweren Depressionen, bipolaren Störungen oder auch Psychosen zusammen.

Nicht selten ist es die Selbsthilfe, die den Weg zurück in die Mitte des Lebens ebnet. Barbara Büsch sowie Wolfgang Dorn und Winfried Remmel berichteten unter den Aspekten „Psychische Erkrankung“ bzw. „Diagnose Parkinson“ über ihre persönlichen Erfahrungen mit der Selbsthilfe.

Während die Samba-Gruppe „Brassel Brasilikum“ für die musikalische Untermalung sorgte und das Kreishaus-Foyer mit südlichen Klängen füllte, bezauberte Knut Prinzen alias „Papillon“ die Besucherinnen und Besucher mit einer Jongleur-Einlage.

Die Ausstellung ist noch bis Freitag, 20. Februar 2015, im Kreishaus in Siegburg, Kaiser-Wilhelm-Platz 1, zu sehen. Das Kreishaus ist montags von 7.30 bis 18.00 Uhr, dienstags bis donnerstags von 7.30 Uhr bis 17.00 Uhr und freitags von 7.30 Uhr bis 12.30 Uhr geöffnet. Der Eintritt ist frei.

Die Selbsthilfe-Kontaktstelle Rhein-Sieg-Kreis (KISS)

Die Selbsthilfe-Kontaktstelle ist die zentrale Anlaufstelle für  alle Fragen rund um  die Selbsthilfe. Sie
-  informiert über Selbsthilfe und Selbsthilfegruppen
-  vermittelt in bestehende Gruppen
-  verweist auf professionelle Hilfeangebote
-  ist behilflich bei der Gründung einer Selbsthilfegruppe
- unterstützt und berät Selbsthilfegruppen, z.B. bei der Öffentlichkeitsarbeit und  
    organisatorischen Fragen oder Gruppenkonflikten
-  fördert den Erfahrungsaustausch der Selbsthilfegruppen untereinander
-  kooperiert mit Fachleuten aus dem Gesundheits-  und Sozialbereich
-  organisiert Veranstaltungen und Fortbildungen
-  wirbt für die Selbsthilfe in der Öffentlichkeit und tritt ein für die Selbsthilfegruppen

Weitere Informationen gibt es im Internet unter www.selbsthilfe-rhein-sieg.de. Die Selbsthilfe-Kontaktstelle ist außerdem unter der Rufnummer 02241/949999 oder per E-Mail an selbsthilfe-rhein-sieg@paritaet-nrw.org zu erreichen.

 

 

 

 


Kommunale Zusammenarbeit bei der Abfallentsorgung wird ausgeweitet
Zweckverband Kommunale Entsorgungs-Kooperation: Neue Mitglieder in Sicht

Rhein-Sieg-Kreis (rl) – Bei der interkommunalen Zusammenarbeit im Bereich der Abfallentsorgung in der Region wird bald ein neues Kapitel aufgeschlagen: Der schon bestehende Zweckverband „REK – Rheinische Entsorgungs-Kooperation“ der Stadt Bonn und des Rhein-Sieg-Kreises soll Zuwachs durch den Kreis Neuwied und den Rhein-Lahn-Kreis bekommen. Der Umweltausschuss des Rhein-Sieg-Kreises empfahl gestern (28.01.2015) die Zustimmung des Kreistages, nachdem erste vorbereitende Beschlüsse sowohl in Neuwied als auch in Bad Ems bereits gefasst wurden. Am 10.02.2015 befasst sich dann der Umweltausschuss der Bundesstadt Bonn mit dem Thema. Die abschließende Entscheidung trifft schließlich die Verbandsversammlung des Zweckverbandes am 27.03.2015.

Der Zweckverband „REK“ wurde bereits 2009 von der Stadt Bonn und dem Rhein-Sieg-Kreis gegründet, um die Abfallwirtschaft gemeinsam kommunal zu organisieren. Ziel ist es, die Abfallentsorgung langfristig und mit höchsten ökologischen und sozialen Standards zu sichern, die Abfallgebühren planbar, stabil und günstig zu halten und die eigenen Anlagen der Verbandsmitglieder zur Abfallbehandlung wechselseitig zu nutzen, um u.a. Mülltourismus zu vermeiden. Die Zusammenarbeit hat sich seit 2009 bewährt und zu einem wahren Erfolgsmodell entwickelt, weshalb nun auch die beiden rheinland-pfälzischen Kreise aufgenommen werden sollen.

In einem ersten Schritt – ab 01.01.2016 – ist geplant, im Kreis Neuwied die Abfallsammlung bei den privaten Haushalten zu kommunalisieren und dem Zweckverband zu übertragen. Die Sammlung soll dann durch die Rhein-Sieg-Abfallgesellschaft vorgenommen werden, wie es auch schon im Rhein-Sieg-Kreis der Fall ist. Ebenfalls soll die Entsorgung des Neuwieder Bioabfalls über den Zweckverband organisiert werden. Weiterhin ist vorgesehen, dass der Rhein-Lahn-Kreis seine Altpapierentsorgung auf den Verband überträgt, der künftig auch die Anlage Singhofen des neuen REK-Mitgliedes Rhein-Lahn-Kreis nutzen wird.

Die vier kommunalen Partner sind sich einig, dass die Zusammenarbeit schrittweise auf weitere Fragen der Abfallentsorgung ausgeweitet werden soll, weil der REK dazu die richtige Plattform bietet. Dass der Zweckverband nun Bundesland-übergreifend arbeitet, ist dabei kein Problem, sondern eher vorbildlich, da ein Staatsvertrag zwischen Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz genau diese Möglichkeit vorsieht.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Tuberkulosefall in Sankt Augustin

Rhein-Sieg-Kreis (rl) – Ein Mann aus Sankt Augustin ist an einer Lungentuberkulose erkrankt. Das ist dem Rhein-Sieg-Kreis heute durch die behandelnden Ärzte gemeldet worden. Das Kreisgesundheitsamt hat sofort alle erforderlichen Maßnahmen eingeleitet, um eine Verbreitung der Krankheit zu verhindern.

Es werden nun die Personen ermittelt, die engeren Kontakt zur erkrankten Person hatten. Diese Kontaktpersonen werden vom Kreisgesundheitsamt angeschrieben und angehalten, im Kreisgesundheitsamt einen Tuberkulintest oder in einer Arztpraxis eine Röntgenaufnahme der Lunge machen zu lassen, um herauszufinden, ob eine Ansteckung erfolgt ist oder nicht.

Tuberkulose

Allgemeine Information

Die Tuberkulose ist eine meldepflichtige Infektionskrankheit, die durch den Erreger Mycobacterium tuberculosis hervorgerufen wird.

Die Ansteckung erfolgt heute praktisch nur noch über die Atemwege von Mensch zu Mensch. Der an offener Tuberkulose Erkrankte gibt beim Sprechen, Niesen oder Husten mit seinem Atemstrom feinste Tröpfchen, die Tuberkulosebakterien enthalten, in die Umgebungsluft ab, welche dann von Mitmenschen eingeatmet werden können. Die größte Gefahr einer Ansteckung besteht bei engem und häufigem Kontakt mit einem an offener Tuberkulose Erkrankten. Sie ist um so größer, je länger und enger der Kontakt ist und je mehr Tuberkulosebakterien ausgeschieden werden.

Die Ansteckungsgefahr bei Tuberkulose ist bei weitem nicht so groß wie bei Viruserkrankungen (z.B. Masern oder Windpocken). Neueste Untersuchungen zeigen auch, dass bei der Tuberkulose von erkrankten Kindern eine weitaus geringere Ansteckungsgefahr ausgeht als von erkrankten Erwachsenen.

Krankheitszeichen

Die Tuberkulose kann krankhafte Veränderungen in verschiedenen Organen hervorrufen, am häufigsten in der Lunge und, besonders bei Kindern, auch in den Halslymphknoten.

Der Krankheitsbeginn ist immer uncharakteristisch und daher nur schwer zu erkennen.

Krankheitszeichen sind z.B.

- auffallende Müdigkeit,
- Gewichtsabnahme,
- Appetitlosigkeit,
- Husten,
- Nachtschweiß,
- leichtes Fieber,
- tastbare Knoten im Halsbereich.

Behandlung

Die Tuberkulose lässt sich heute mit Medikamenten erfolgreich behandeln, wenn die erkrankte Person die verordnete Tabletten-Kombination regelmäßig und lange genug einnimmt.

Nach heutigen wissenschaftlichen Erkenntnissen ist vier Wochen nach Beginn einer korrekten Behandlung und bei einer weiterhin regelmäßigen Einnahme der Medikamente keine Ansteckungsgefahr mehr zu erwarten.

Verhinderung der Weiterverbreitung

Wird dem Gesundheitsamt eine Tuberkulose gemeldet, so hat es die Einleitung der Therapie für den Erkrankten sicherzustellen und die erforderlichen Maßnahmen gegen eine Weiterverbreitung der Tuberkulose einzuleiten. Zu diesen Maßnahmen gehört es, die Infektionsquelle für den Erkrankten zu suchen und Personen zu ermitteln, die sich eventuell angesteckt haben können. Diese sog. Kontaktpersonen werden vom Gesundheitsamt zu entsprechenden Untersuchungen und Beratungen eingeladen.

Wer gilt als Kontaktperson?

- In einer Wohngemeinschaft oder Familie gelten als enge Kontaktpersonen alle in der gemeinsamen Wohnung lebenden Personen.

-  Im Betrieb zählen Personen mit gleichem oder benachbartem Arbeitsplatz oder häufigen engen Kontakten (z.B. in der Kantine) als enge Kontaktpersonen.

- In Gemeinschaftseinrichtungen wie Schulen und Kindertagesstätten zählen zumindest alle Kinder und alle Erzieher einer Klasse bzw. einer Gruppe zu den Kontaktpersonen.

- Weiter gilt als enger Kontakt ein häufiges Beisammensein in der Freizeit, beim Sport oder in einer gemeinsamen Unterkunft.

Was passiert bei der (Umgebungs)-Untersuchung?

Bei Erwachsenen wird eine Röntgenaufnahme der Lunge durchgeführt und bei Kindern ein Tuberkulintest nach Mendel-Mantoux.

Ist das Ergebnis des ersten Tuberkulintestes nicht eindeutig, so sollte unmittelbar eine Kontrolluntersuchung durchgeführt werden. Bleibt dieser Test negativ, so bedeutet dies, dass der Betreffende sich nicht mit Tuberkulosebakterien angesteckt hat. Fällt der Test positiv aus, so bedeutet dies zunächst nur, dass sich das Immunsystem der Testperson mit Tuberkulosenbakterien auseinander gesetzt hat. Es muss nicht unbedingt eine aktive Tuberkuloseerkrankung vorliegen! Jetzt ist eine Röntgenaufnahme der Lunge erforderlich, um zu klären, ob es zu einer Erkrankung innerhalb der Lunge gekommen ist.

Ist der Tuberkulintest aus früheren Untersuchungen oder nach einer Impfung gegen Tuberkulose als positiv bekannt, muss zum Ausschluss einer Erkrankung bei den Kontaktpersonen immer eine Röntgenaufnahme der Lunge gemacht werden.

Ist die erkrankte Person an einer (offenen) Lungentuberkulose erkrankt muss bei den Kontaktpersonen die Röntgenaufnahme der Lunge / der Tuberkulintest im Laufe eines Jahres noch zweimal wiederholt werden, um eine Erkrankung sicher auszuschließen.