Nachrichten

 

Herzlichen Glückwunsch Herrn Georg Zuske, Ruppichteroth, Niederlückerath 4, zur Vollendung des 95. Lebensjahres am 28. April 2014.


- Müllabfuhr in dieser Woche
- Ferienpass 2014
- Bröltal-Bad
- 2. Historische Rheinische Christophorus-Fahrt
- Überwachung des ruhenden Verkehrs
- Der Arbeitskreis „Senioren und behinderte Menschen“
- Entsorgung von Hundekot
- 8. Ruppichterother Unternehmerfrühstück
- Bürgermeistersprechstunde
- Termingemäße Entrichtung der Wasserverbrauchs- und Abwassergebühren
- Bereitschaftsdienste
- Einsicht in das Wählerverzeichnis
- Sitzung des Ausschusses für Schule und Sport
- Niederschrift Rat
- Niederschrift Betriebsausschuss

Müllabfuhr in dieser Woche

 

 

Freitag

Samstag

 

02.05.2014

03.05.2014

Restmüll

14tägig

1

2

Restmüll

4wöchentlich

1

2

Biotonne,

Grünabfall

3

4


 

Service-Telefon der RSAG:         0 22 41 – 306-306

 

CD-Recycling – eine runde Sache                             

Mitmachen – Umwelt schützen

 

Sie können CDs unverpackt (ohne Hülle o.ä.) und ohne Aufkleber im Rathaus Schönenberg, Zimmer 104, abgeben. Diese CDs werden von der RSAG abgeholt und zum Recycling weitergeleitet.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ferienpass 2014

 

Es ist schon wieder soweit. Der Ferienpass 2014 steht vor der Türe.

Nachdem der Ferienpass im vorigen Jahr in einer abgespeckten Form angeboten wurde, soll in diesem Jahr in Ausführung der bestehenden Richtlinien wieder

eine Ferienfreizeitmaßnahme wie in den vielen Jahren zuvor in der gewohnten Art und Weise durchgeführt werden.

Viele Vereine und Institutionen in der Gemeinde wurden daher angeschrieben, sich zu einer Teilnahme zu entscheiden und entsprechende Vorschläge und Maßnahmen für den Ferienpass 2014 anzubieten.

Zur Abklärung der Verfahrensweise und Abstimmung von Ferienpassangeboten findet daher ein Abstimmungsgespräch am

 

Montag, dem 05. Mai 2014 , um 17.30 Uhr

im Sitzungssaal des Rathauses in Schönenberg

statt.

 

Seit nunmehr 27 Jahren gibt es den Ferienpass. In all diesen Jahren haben wir versucht, tolle Ferienpassangebote für unsere Kinder und Jugendlichen anzubieten. Daneben wurden durch den Erwerb eines Ferienpasses  Gutscheine zum Besuch verschiedener Einrichtungen kostenlos zur Verfügung gestellt.

Um die Attraktivität des Ferienpasses zu steigern, sind wir für neue Ideen und Vorschläge sehr dankbar.

So sind natürlich auch alle, die keine Einladung erhalten haben und Ferienpassmaßnahmen bzw. Verbesserungsvorschläge anbieten können, herzlichst zu dem vorgenannten Abstimmungsgespräch eingeladen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bröltal-Bad

Aqua Power Kurs – Plätze frei

Dieser Kurs ist geeignet für Menschen mit Kondition und Vorkenntnissen. Bei Fragen sprechen Sie bitte mit den Kursleitern im Bad oder unter Telefon 0 22 95 – 56 01.

Start:                    Freitag, 2. Mai 2014, 19.00 Uhr

Informationen und Anmeldevordrucke erhalten Sie im Bröltal-Bad, im Rathaus, Zimmer 104, und natürlich auf der Homepage unter www.broeltalbad.de  bzw. www.ruppichteroth.de .

 

 

Neuer Wassergewöhnungskurs für Kinder ab 3  Jahren

Der Fehlerteufel hat sich in der Bekanntmachung vom 07.04.2014 eingeschlichen. Der nächste Kurs beginnt am

                Dienstag, dem  27. Mai 2014, 14.00 Uhr.
                               15 Unterrichtsstunden, 60,00 € Gebühr

Anmeldevordrucke erhalten Sie im Bröltal-Bad, im Rathaus, Zimmer 104, und natürlich auf der Homepage unter www.broeltalbad.de  bzw. www.ruppichteroth.de .

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2. Historische Rheinische Christophorus-Fahrt

in Schönenberg am 17. und 18. Mai 2014

 

Christophorus-Segnung bleibt Tradition

 

Auch in diesem Jahr wird bei der Rückkehr der Oldtimer-Automobile und - Motorräder die traditionelle Christophorus-Segnung der Fahrzeuge im Ortskern von Schönenberg durchgeführt. Pastor Nies und Pfarrer Neuhaus werden am Samstag, 17. Mai 2014 gegen 16.00 Uhr die Segnung vornehmen.

Der Heilige Christophorus ist einer der vierzehn Nothelfer und in dieser Funktion der Helfer gegen einen unvorbereiteten Tod. Er ist Patron der Kraftfahrer, der Seeleute, der Reisenden, der Lastträger und der Luftschiffer.

Die Segnung der diesjährigen Christophorus-Medaille findet am Sonntag, 11. Mai 2014, im Anschluss an die heilige Messe in der Kirche Sankt Maria Magdalena in Schönenberg statt. Sie wird jedem Teilnehmer der Fahrt als Schutzmedaille für sein Fahrzeug übergeben. Eine geringe Stückzahl wird während der beiden Veranstaltungstage käuflich zu erwerben sein.
 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Überwachung des ruhenden Verkehrs durch zwei Mitarbeiterinnen des Ordnungsamtes

 

 

Zur Überwachung des ruhenden Verkehrs und für allgemeine Kontrollen im Bereich des

Ordnungswesens nehmen ab dem Monat Mai 2014 zwei Mitarbeiterinnen Ihre Tätigkeit auf.

Bei Berührungspunkten bitte ich um Verständnis für die Arbeit der beiden Beschäftigten.

Für Rückfragen stehen Ihnen gerne Herr Seuthe (Tel.-Nr.: 02295/4925) oder Herr Gauchel

(Tel.-Nr.: 02295/4923) zur Verfügung.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Der Arbeitskreis „Senioren und behinderte Menschen“ informiert!

 

 

Seniorenkino am 7. Mai 2014

 

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

 

der Arbeitskreis freut sich, dass er die Seniorinnen und Senioren aus Ruppichteroth ganz herzlich zum Seniorenkino-Besuch nach Siegburg ins Cineplex einladen kann. Wie schon im vergangenen Herbst, werden wir vorher einen gemeinsamen Kaffee-Plausch im Restaurant abhalten.

Um 15:00 Uhr beginnt die dramatische Komödie „Sein letztes Rennen“. Didi Hallervorden beweist mit diesem tollen Film, dass er noch viel mehr kann, als nur der Blödel-Komiker zu sein und wird uns mit der Komödie verzaubern. Er wächst in dieser Rolle über sich selbst hinaus. Neben Heike Makatsch und dem ganzen, unglaublich guten Ensemble, ist dieser emotionale Film mehr als sehenswert.

 

Abfahrtszeiten: Bushaltestelle „Alte Post“ in Ruppichteroth, um 13:00 Uhr

                           Futterkrippe in Schönenberg, um 13:15 Uhr.

 

Falls geringfügige Veränderungen eintreten, werden Sie telefonisch benachrichtigt. Da nur eine begrenzte Anzahl an Karten vorhanden ist, bitte ich Sie, sich baldmöglichst anzumelden. Der Preis inkl. Fahrtkosten beträgt 8,50 Euro.

 

Zur Reservierung der Teilnahme wenden Sie sich bitte an Monique Müller, Telefonnummer 02295-6753 oder an Dagmar Papenfuß-Sauerwein, Sekretariat des Bürgermeisters, Gemeinde Ruppichteroth, Telefonnummer 02295-4921.

 

Sollten Sie noch weitere Fragen haben, dann werden wir Ihnen diese gerne beantworten.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Entsorgung von Hundekot

 

 

In der letzten Zeit wurde zunehmend festgestellt, dass auf öffentlichen Straßen, Wegen und Flächen, aber auch in der freien Landschaft zunehmende Verunreinigungen durch Hundekot entstanden sind. Beeinträchtigungen für Passanten, Erholungssuchende, Wanderer und die Landwirtschaft sind die Folge.

 

Durch die von den Hunden hinterlassenen Kothaufen entstehen auf den öffentlichen Ver-

kehrsflächen eine Gefährdung für die öffentliche Sicherheit und Ordnung.

Die Gefährdung besteht darin, dass durch das Abkoten der Hunde eine Verunreinigung der

öffentliche Fläche entsteht, welche nach Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) zu entsorgen

sind.

 

Den Landwirten bereitet zunehmend große Sorgen, dass viele Hundebesitzer sich nicht um

die „Hinterlassenschaften“ ihres Vierbeiners kümmern. Sicher sind auch Sie der Auffassung,

dass die Nachlässigkeit von Hundebesitzern nicht zur Eigentumsschädigung bzw. zum

wirtschaftlichen Nachteil unserer Landwirte führen darf.

Es ist nachweisbar, dass Kühe erkrankt sind, nachdem sie kotverunreinigtes Gras gefressen

haben. Obwohl Kühe normalerweise dieses verunreinigte Gras ablehnen, kann es zur Auf-

nahme von Hundekot kommen, wenn dieser beim Mähen im Futter verteilt wurde.

 

Berücksichtigen Sie bitte, dass auch Kinder mit dem Hundekot in Berührung kommen können, da viele Hundebesitzer mit ihren Hunden ortsnah spazieren gehen.

Dies gilt auch insbesondere zur Sauberhaltung unserer Fußwege und Straßen.

 

Deshalb richtet die Gemeinde folgenden Appell an Sie:

 

  1. Lassen Sie Ihren Hund erst dann frei laufen, wenn er sein „Geschäft“ außerhalb

von Wiesen erledigt hat. Bedenken Sie, dass Sie Ihren Hund nur unter Kontrolle haben, solange er an der Leine ist.

 

  1. Besorgen Sie sich Hundebeutel, nehmen Sie die „Hinterlassenschaften“ Ihres Lieblings mit nach Hause und entsorgen Sie den Beutel ordnungsgemäß in Ihrer Mülltonne.

 

Wir müssen Sie darauf hinweisen, dass Hundekot als Abfall anzusehen ist, dessen unzulässige Beseitigung durch Liegenlassen eine Ordnungswidrigkeit darstellt, die mit einer empfindlichen Geldbuße geahndet werden kann.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

8. Ruppichterother Unternehmerfrühstück am 15. Mai 2014

 

 

Liebe Unternehmerinnen und Unternehmer,

 

die nächste Veranstaltung in der Reihe „Ruppichterother Unternehmerfrühstück“

kündigt sich mit vielen interessanten Themen für Sie an.

 

Ich lade die Unternehmerinnen und Unternehmer recht herzlich zum 8. Ruppichterother

Unternehmerfrühstück ein am

 

Donnerstag, den 15. Mai 2014, um 7.45 Uhr,

in den Saal des Wirtshauses an St. Severin in Ruppichteroth, Burgstraße 25.

 

Sofern Sie als Unternehmerin und Unternehmer keine schriftliche Einladung erhalten haben, so betrachten Sie bitte diese Veröffentlichung als persönliche Einladung.

 

Folgende Tagesordnung ist vorgesehen:

 

1. Vorstellung des Pilotprojektes „Energieberatung – Energieagentur Rhein-Sieg“

    Frau Grebing, Mitarbeiterin der Verbraucherzentrale NRW, wird Ihnen das Pilotprojekt in       

    einem 30-minütigen Vortrag vorstellen.

 

2. Vorstellung des Klimaschutzmanagers

    Die Kommunen Much, Lohmar und Ruppichteroth betreiben gemeinsam das Projekt des  

    interkommunalen Klimaschutzkonzeptes (IKK). Der zum Mai 2014 eingestellte  

    Klimaschutzmanager stellt sich zur Umsetzung der Maßnahmen aus dem IKK kurz vor - ist 

    angefragt. Dauer ca. 10 Minuten.

 

3. Aktuelle Berichte aus dem Rat und dem Rathaus
    Bürgermeister Mario Loskill informiert über aktuelle wichtige Themen – Dauer ca. 10 Min.
 

Aus organisatorischen Gründen bitte ich Sie, sich verbindlich bis spätestens

Freitag, den 9. Mai 2014 unter 02295 - 4921 oder per E-Mail unter buergermeister@ruppichteroth.de anzumelden.

 

Ich würde mich freuen, wenn Sie meine Einladung zum 8. Ruppichterother Unternehmerfrühstück annehmen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bürgermeistersprechstunde am 15. Mai 2014 – Ich bin für Sie da!

 

 

An jedem dritten Donnerstag eines Monats – jeweils in der Zeit von 14.00 bis 17.00 Uhr – stehe ich für Fragen und Probleme der Bürgerinnen und Bürger, die sich auf das gemeindliche Geschehen beziehen, im persönlichen Gespräch zur Verfügung. Gerne komme ich auch mit Ihnen vor Ort ins Gespräch.

 

Zur Koordination der Sprechstunde bitte ich, die Termine unter der Telefonnummer 02295/4921 zu vereinbaren. Gleichzeitig bitte ich zur Vorbereitung des Termins, mir die Themen Ihrer Fragen, Anregungen und Hinweise vorab mitzuteilen. Ebenfalls besteht die Möglichkeit, mit mir die Gesprächstermine per E-Mail unter der Adresse buergermeister-sprechstunde@ruppichteroth.de abzustimmen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

          Termingemäße Entrichtung der Wasserverbrauchs- und Abwassergebühren;

           hier:  2. Abschlagszahlung,  Fälligkeit  30.04.2014  

 

          Alle Anschlussnehmer, die die Wasserverbrauchs- und Abwassergebühren durch

          Überweisung entrichten, werden hiermit an die Fälligkeit des  2. Abschlages      

          erinnert.

 

          Zur Vermeidung von Mahngebühren und Säumniszuschlägen bitte ich, den

          mit der Endabrechnung 2013 vom 31.01.2014  für das Rechnungsjahr 2014

          aufgegebenen Teilbetrag fristgerecht auf eines der Konten der Gemeindewerke

          Ruppichteroth zu überweisen.

 

          Bei dieser Gelegenheit weise ich noch einmal auf die Vorzüge einer Bank-

          Einzugsermächtigung/SEPA-Lastschriftmandat hin. Die Banken und Sparkassen

          sind zu entsprechenden Informationen gerne bereit.

 

 

 

 

 

 

Bereitschaftsdienste

 

Polizei-Notruf                                       110

Polizeibezirksdienststelle                  02295/5425

(Sankt-Florian-Straße 8)                  

Bürgersprechstunden:
- dienstags in der Zeit von 11.00 bis 12.00 Uhr
- mittwochs in der Zeit von 17.00 bis 18.00 Uhr oder
nach telefonischer Vereinbarung (siehe obige Rufnummer)

Feuerwehr- und Rettungsdienst:     112

Krankentransporte                                02241/19-222

 

GEMEINDEWERKE  RUPPICHTEROTH

  VER- UND ENTSORGUNGSBETRIEBE

 

Störfall – Telefon- Nummer

 

0800/ 7766655

 

Unter den o.g. Rufnummern erreichen Sie den Notdienst der Gemeindewerke Ruppichteroth für

die öffentliche Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung der Gemeinde Ruppichteroth über die Leitstelle des Aggerverbandes

 

NOTDIENST  DES  RWE

 

Bei Stromausfall im Versorgungsnetz erreichen Sie den Störungsdienst der RWE Energie AG

unter der Telefon – Nr.                    0800/4112244

 

Notruf-Nummer der Rhenag           0180/2484848

 

Ärztlicher Bereitschaftsdienst für die Gemeinde Ruppichteroth

 

In der sprechstundenfreien Zeit erreichen Sie den ärztlichen Bereitschaftsdienst aller Fachrichtungen für den Rhein-Sieg-Kreis unter der

 

zentralen Rufnummer   116 117

 

Bei lebensbedrohenden Zwischenfällen und Unfällen:                                   112

 

ZAHNÄRZTE des rechtsrheinischen Rhein-Sieg-Kreises

 

            Telefonischer Ansagedienst zum zahnärztlichen Notdienst: 01805-986700

 

 

Die Notfalldienstzentrale für den gesamten rechtsrheinischen RSK ist folgendermaßen besetzt:

-           wöchentlich von 18.00 Uhr bis 08.00 Uhr des darauffolgenden Morgens,

-           mittwochs von 13.00 Uhr bis zum nächsten Morgen 08.00 Uhr,

-          freitags von 14.00 Uhr bis zum nächsten Morgen 08.00 Uhr und

-           an Samstagen, Sonntagen, sowie an Feiertagen, ganztägig.

 

INFORMATIONSZENTRALE FÜR VERGIFTUNGSFÄLLE

Universitätsklinik Bonn, Telefon-Nr.: 0228-19240

 

APOTHEKEN-NOTDIENST:

 

Die nächsten 4 notdienstbereiten Apotheken für den Standort: Ruppichteroth,

vom 26.04.2014 bis 02.05.2014, 9.00 bis 9.00 Uhr

 

Samstag, 26. April 2014

Siegtal-Apotheke, Siegtalstr. 34, 51570 Windeck (Herchen), 02243/2503

Die Bären-Apotheke, Otto-Kaufmann-Str. 11-13, 51588 Nümbrecht, 02293/902484

Rosen-Apotheke, Hauptstr. 32, 53819 Neunkirchen-Seelscheid, 02247/91790

Schlehen-Apotheke OHG, Overather Str. 22, 51766 Engelskirchen (Loope), 02263/92030

 

Sonntag, 27. April 2014

Adler-Apotheke OHG, Rathausstr. 25, 51570 Windeck (Rosbach), 02292/5058

Adler-Apotheke, Bielsteiner Str. 117, 51674 Wiehl (Bielstein), 02262/72150

Linden-Apotheke, Hauptstr. 55, 53797 Lohmar, 02246/4380

Löwen-Apotheke, Hauptstr. 55, 51491 Overath, 02206/2223

 

Montag, 28. April 2014

Kur-Apotheke, Hauptstr. 23, 51588 Nümbrecht, 02293/91340

Max und Moritz Apotheke, Hauptstr. 8, 53819 Neunkirchen-Seelscheid (Seelscheid), 02247/300707

Löwen-Apotheke, Bahnhofstr. 1, 53783 Eitorf, 02243/2894

Dorotheen-Apotheke, Frankfurter Str. 56a, 53773 Hennef, 02242/82943

 

Dienstag, 29. April 2014

Bröltal-Apotheke OHG, Brölstr. 6, 53809 Ruppichteroth, 02295/5171

Löwen-Apotheke, Wülfringhausener Str. 1-5, 51674 Wiehl, 02262/93308

St. Rochus-Apotheke, Hauptstr. 53, 53721 Siegburg (Kaldauen), 02241/381855

Gertrudis-Apotheke, Waldbröler Str. 13, 51597 Morsbach, 02294/1665

 

Mittwoch, 30. April 2014

Bahnhof-Apotheke, Bahnhofstr. 26A, 53783 Eitorf, 02243/6177

Wiehl-Apotheke, Bahnhofstr. 5, 51674 Wiehl, 02262/91204

Siegtal-Apotheke, Hauptstr. 110, 53721 Siegburg, 02241/383897

Apotheke Dr. Hardt, Bonner Str. 81, 53757 Sankt Augustin (Muelldorf), 02241/932130

 

 

 

Donnerstag, 1. Mai 2014

Burg-Apotheke, Waldbröler Str. 24, 51570 Windeck, 02292/2900

Forellen-Apotheke, Zeitstr. 137, 53819 Neunkirchen-Seelscheid, 02247/6033

Burg-Apotheke, Kaiserstr. 1, 53773 Hennef, 02242/3211

Agger-Apotheke, Königstr. 6, 51645 Gummersbach (Dieringhausen), 02261/98450

 

Freitag, 2. Mai 2014

Adler-Apotheke, Kaiserstr. 26, 51545 Waldbröl, 02291/92190

Alte Schulz'sche Apotheke, Marktplatz 3, 53783 Eitorf, 02243/2214

Medica Apotheke im Ärztehaus, Marie-Juchacz-Str. 2, 51645 Gummersbach, 02261/8175633

Steinhof Apotheke, Hauptstraße 42, 51491 Overath, 02206/912830

 

 

LEUCHTTURM

Beratungsstelle für Alzheimer und andere Demenzerkrankungen

 

Caritasverband für den Rhein-Sieg-Kreis e.V.

Wilhelmstraße 155-157, 53721 Siegburg

Telefon: 02241/1209-0

Fax: 02241/1209-195

 

 

Homepage der Beratungsstelle „Leuchtturm“ des Caritasverbandes für den Rhein-Sieg-Kreis e.V.

www.caritas-rheinsieg.de

 

Ansprechpartnerinnen:

Jutta Fellmy, Tel.: 02241/1209305

E-mail: jutta.fellmy@caritas-rheinsieg.de

 

Doris Steubesand, Tel.: 02241/1209-311

E-mail: doris.steubesand@caritas-rheinsieg.de

 

 

Multiple Sklerose

DMSG Betroffenen-Berater

Uwe Stommel – DMSG Betroffenen-Berater

Tel.: 02295-902118

e-mail: Uwe.Stommel@online.de

Michael Wendel – DMSG Betroffenen-Berater

Tel.: 02243-80373

e-mail: mianwe@t-online.de

www.mskreis-ruppichteroth.de

 

 

 

          

 

  Drogen-Suchthilfen

 

1.

Suchtkrankenhilfe des Caritasverband für den Rhein-Sieg-Kreis e.V.

Ansprechpartner: Herr Pöplau

Tel.-Nr. (02241) 1209-302

2.

Diakonisches Werk Siegburg Drogenhilfe

-Zentrale und Beratungsstelle-

Ansprechpartner: Herr Wolf

Tel.-Nr.: 02241/66656

3.

Kommissariat Kriminalprävention/ Opferschutz Siegburg

Herr Seeger

Tel.-Nr.: 02241/541-4715

4.

Kriminalkommissariat 41 Siegburg

Ansprechpartner: Herr Krist

Tel.-Nr.: 02241/541-4411

5.

Gemeinschaftshauptschule Ruppichteroth

Ansprechpartnerin: Frau Stoquart

Tel.-Nr.: 02295/902301

 

Weitere Informationen sind im Rathaus, Tel.-Nr.: 02295/4925, erhältlich.

 

                  SOZIALPSYCHIATRISCHES ZENTRUM

 

Sozialpsychiatrisches Zentrum Eitorf/Siebengebirge

 

Beratungs- und Betreuungszentrum Eitorf, Spinnerweg 51-54, 53783 Eitorf
Telefon:               02243/84758-0    

Fax :                    02243/84758-11  

Beratungszeiten:
nach Vereinbarung !

 


Tagesstätte & Kontaktstelle:

Siegstrasse 16, 53783 Eitorf

Telefon:       02243/82670

Fax:             02243/842794


 

Öffnungszeiten:
montags         11.30 h – 14.30 h: Brunch, Offene Angebote
donnerstags   15.00 h - 19.00 h: Offener Treff

Jeden 2. Samstag  9.30 Uhr -12.00 Uhr

( Möglichkeit zum gemeinsamen Frühstück )

      

 

 

 

 

 

Sprechstunden der Sozialarbeiter des Jugendhilfezentrums Neunkirchen-Seelscheid,

zuständig für die Gemeinde Ruppichteroth

 

Seit dem 1. Oktober 2012 sind für die Gemeinde Ruppichteroth zwei neue Bezirkssozialarbeiter des Jugendhilfezentrums Neunkirchen-Seelscheid tätig.

Frau Wagner ist für Ruppichteroth Zentrum sowie für die Ortsteile Harth, Köttingen und Oeleroth zuständig, Herr Kastenholz für Schönenberg und Winterscheid.

Die Sprechstunde von Frau Wagner findet donnerstags in der Zeit von 14:00 - 15:00 Uhr in den Räumlichkeiten des Ökumenischen Familienzentrums „Unter`m Regenbogen“, Am Kindergarten 4, statt.

Herr Kastenholz Sprechstunde ist donnerstags von 14:00 - 15:00 Uhr im Rathaus in Schönenberg anzutreffen. Außerhalb der Sprechstunde sind die Mitarbeiter des Jugendhilfezentrums unter folgenden Rufnummern zu erreichen:

Frau Wagner: 02247/9215-5518,

Herr Kastenholz: 02247/9215-5528.

 

Außerhalb dieser Sprechzeiten und der Öffnungszeiten des Jugendhilfezentrums steht für dringende Meldungen in Sachen Kindeswohl die Feuer- und Rettungsleitstelle unter der Ruf-Nr. 112 zur Verfügung.

 

 

N e u b ü r g e r b e a u f t r a g t e r

 

des Kreistages des Rhein-Sieg-Kreises

für Aussiedler und zugezogene Ausländer

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Der Neubürgerbeauftragte   L u d w i g   N e u b e r   bietet nach telefonischer Vereinbarung

Sprechstunden an:.

 

a) in Siegburg, Kreishaus, Zimmer A 1.40

b) in Ruppichteroth, Grundschule, Schulstraße 5.

 

Anmeldung bitte über:

 

a) Tel.: 02241-133161, Fax: 02241-133198

    Email: marlene.hautkappe@rhein-sieg-kreis.de

 

b) Tel : 02295-90 23 18, Fax: 02295-90 23 19

     Email: ludwig@neuber.de

Eine telefonische Terminvereinbarung ist unbedingt erforderlich!

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis

und die Erteilung von Wahlscheinen

für die Wahl zum Europäischen Parlament

und zu den Kommunalwahlen in Nordrhein-Westfalen am 25.05.2014

 

 

  1. Das Wählerverzeichnis zur Wahl des Europäischen Parlaments, sowie im Rahmen der Kommunalwahlen für die Wahl des Landrates des Rhein-Sieg-Kreises und der Vertretung des Rhein-Sieg-Kreises (Kreistag), sowie des Bürgermeisters der Gemeinde Ruppichteroth und der Vertretung der Gemeinde Ruppichteroth (Gemeinderat) wird in der Zeit vom

 

05.05.2014 bis 09.05.2014
 

während der allgemeinen Öffnungszeiten

 

montags - freitags

 

08.30 Uhr - 12.00 Uhr

                              dienstags

 

14.00 Uhr - 17.00 Uhr

                              donnerstags

 

14.00 Uhr - 18.00 Uhr

 

im Rathaus der Gemeinde Ruppichteroth, Schönenberg, Rathausstr. 18, Zimmer 208, für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten.

 

Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen.

Sofern ein Wahlberechtigter die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen überprüfen will, hat er Tatsachen glaubhaft zu machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht auf Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten, für die im Melderegister ein Sperrvermerk gemäß § 21 Abs. 5 des Melderechtsrahmengesetzes bzw. § 34 Abs. 6 des Meldegesetzes NRW eingetragen ist.

 

Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt. Die Einsichtnahme ist durch ein Datensichtgerät möglich.

 

Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.

 

 

2.  Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann  in der Zeit vom

 

05.05.2014 bis 09.05.2014,

spätestens am 09.05.2014 bis 12.00 Uhr,

 

beim Bürgermeister der Gemeinde Ruppichteroth, Schönenberg, Rathausstr. 18, Zimmer 208, Einspruch einlegen.

Der Einspruch kann schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift eingelegt werden.

 

 

 

 

3.  Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis

 

spätestens zum 04.05.2014

 

eine Wahlbenachrichtigung.

 

Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er sein Wahlrecht nicht ausüben kann.

 

Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen werden und die bereits einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragt haben, erhalten keine Wahl-benachrichtigung.

 

 

4.  Wer einen Wahlschein hat, kann

 

  • für die Wahl zum Europäischen Parlament (Europawahl) im Rhein-Sieg-Kreis
    durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum dieses Kreises
    oder
    durch Briefwahl
    teilnehmen.

 

  • für die Kommunalwahlen an der Wahl in seinem Wahlbezirk
    durch Stimmabgabe in einem beliebigen Stimmbezirk dieses Wahlbezirks
    oder
    durch Briefwahl
    teilnehmen.
     

 

  5.  Einen Wahlschein erhält auf Antrag

 

5.1 ein in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter

 

5.2 ein nicht in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter

 

- für die Wahl zum Europäischen Parlament:

 

a)

wenn er nachweist, dass er ohne sein Verschulden die Antragsfrist auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis

bei Deutschen nach § 17 Abs. 1 der Europawahlordnung, bei Unionsbürgern nach § 17 a Abs. 2 der Europawahlordnung (bis zum 04.05.2014)

oder die Einspruchsfrist gegen das Wählerverzeichnis nach § 21 Abs. 1 der Europawahlordnung (bis zum 09.05.2014) versäumt hat,

 

 

b)

wenn sein Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der Antragsfrist bei Deutschen nach § 17 Abs. 1 der Europawahlordnung, bei Unionsbürgern nach
§ 17 a Abs. 2 der Europawahlordnung oder der Einspruchsfrist nach § 21 Abs. 1 der Europawahlordnung entstanden ist,

 

 

 

c)

wenn sein Wahlrecht im Einspruchsverfahren festgestellt worden und die Feststellung erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses zur Kenntnis der Gemeindebehörde gelangt ist.

 

- für die Kommunalwahlen:

 

a)

wenn er nachweist, dass er ohne sein Verschulden die Einspruchsfrist gegen das Wählerverzeichnis (bis zum 09.05.2014) versäumt hat,

 

 

b)

wenn sein Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der Antragsfrist oder der Einspruchsfrist entstanden ist,

 

 

c)

wenn sein Wahlrecht im Einspruchsverfahren festgestellt worden und die Feststellung erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses zur Kenntnis der Gemeindebehörde gelangt ist.

 

Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten bis zum

 

23.05.2014, 18.00 Uhr,

 

beim Bürgermeister der Gemeinde Ruppichteroth, Schönenberg, Rathausstr. 18, Zimmer 206, mündlich, schriftlich oder elektronisch beantragt werden. Eine fernmündliche Beantragung des Wahlscheins ist unzulässig.

Wenn Sie die Internetseite der Gemeinde Ruppichteroth www.ruppichteroth.de besuchen, finden Sie bereits ab dem 22.04.2014 auf der Startseite einen Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines für die Europawahl bzw. die Kommunalwahlen, welcher die Zusendung der Briefwahlunterlagen einschließt.

Ein Wahlscheinantrag kann darüber hinaus auch formlos an die Gemeinde Ruppichteroth per E-Mail gestellt werden. Er muss in diesem Fall ausschließlich an folgende E-Mail-Adresse bei der Gemeinde Ruppichteroth gesandt werden:

 

claudia.winkler@ruppichteroth.de

 

Bei Wahlscheinanträgen, insbesondere durch E-Mail, sollte vom Antragsteller grundsätzlich zu seiner Identifizierung sein Geburtsdatum, sowie - soweit bekannt – Wählerverzeichnis- und Wahlbezirksnummer angegeben werden. Ohne zweifelsfreie Identifikation des Antragstellers darf dem Wahlscheinantrag seitens der Gemeinde nicht stattgegeben werden.

 

Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraumes nicht

oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum

 

Wahltag (25.05.2014), 15.00 Uhr,

 

gestellt werden.

 

 

 

 

 

 

Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein für die Europawahl bzw. die Kommunalwahlen nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum

 

Tage vor der Wahl (24.05.2014), 12.00 Uhr,

 

ein neuer Wahlschein erteilt werden.

 

Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte können aus den unter 5.2 jeweils Buchstaben a) bis c) angegebenen Gründen den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines noch bis zum

 

Wahltag (25.05.2014), 15.00 Uhr,

 

stellen.

 

Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht  

nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Ein behinderter Wahlberechtigter kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen.

 

Verlorene Wahlscheine werden nicht ersetzt.

 

Das Wahlamt der Gemeinde Ruppichteroth im Rathaus in Schönenberg, Rathausstr. 18 ist u.a. im Hinblick auf die zuvor dargestellte Erteilung von Wahlscheinen

 

am Freitag,

den 23.05.2014,

von 08.30 Uhr – 18.00 Uhr,

am Samstag,

den 24.05.2014,

von 08.00 Uhr – 12.00 Uhr und

am Sonntag,

den 25.05.2014

von 08.00 Uhr – 18.00 Uhr,

 

geöffnet.

 

  1. Im Rahmen der Beantragung eines Wahlscheines mit Briefwahlunterlagen für die Europawahl bzw. die Kommunalwahlen erhält der Wahlberechtigte

 

- für die Wahl zum Europäischen Parlament:

 

a)

einen gesonderten weißen Wahlschein ausschließlich für die Europawahl

b)

einen amtlichen weißen Stimmzettel,

c)

einen amtlichen blauen Stimmzettelumschlag,

d)

einen amtlichen, mit der Anschrift, an die der Wahlbrief zurückzusenden ist, versehenen roten Wahlbriefumschlag und

e)

ein Merkblatt für die Briefwahl.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

- für die Kommunalwahlen:

 

a)

einen gesonderten gelben Wahlschein ausschließlich für die Kommunalwahlen

b)

je einen Stimmzettel für

  • die Landratswahl (grün),
  • die Kreistagswahl (gelb),
  • die Bürgermeisterwahl (rosa),
  • die Gemeinderatswahl (blau),

c)

den für die zuvor unter Buchstabe b) aufgeführten Wahlen gemeinsamen amt-lichen grünen Stimmzettelumschlag,

d)

einen amtlichen, mit der Anschrift, an die der Wahlbrief zurückzusenden ist, versehenen gelben Wahlbriefumschlag und

e)

ein Merkblatt für die Briefwahl.

 

Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für einen anderen ist nur möglich, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird und die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; dies hat sie der Gemeindebehörde vor Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu versichern. Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte Person auszuweisen.

 

Wer durch Briefwahl wählt,

 

  • kennzeichnet persönlich die Stimmzettel; sie haben für jede der v.g. Wahlen
    (Europawahl, Landrats-, Kreistags-, Bürgermeister- und Gemeinderatswahl)
    jeweils eine Stimme,

 

Zur Vermeidung von Verwechslungen empfehle ich dringend, die weiteren Schritte nunmehr getrennt nach der Wahl zum Europäischen Parlament und den Kommunalwahlen wie folgt vorzunehmen:

 

- für die Wahl zum Europäischen Parlament:

 

-

Der Wähler legt den Stimmzettel für die Europawahl in den amtlichen blauen Stimmzettelumschlag, der zu verschließen ist,

-

unterzeichnet die auf dem weißen Wahlschein für die Europawahl vorgedruckte Versicherung an Eides Statt zur Briefwahl unter Angabe des Ortes und des Datums,

-

steckt den verschlossenen blauen Stimmzettelumschlag und den unterschrie-benen weißen Wahlschein für die Europawahl in den amtlichen roten Wahlbriefumschlag, der zu verschließen ist,

-

übersendet den roten Wahlbriefumschlag durch die Deutsche Post AG an die auf dem Wahlbriefumschlag genannte Anschrift. Der Wahlbriefumschlag kann dort auch abgegeben werden.

 

 

 

 

 

 

 

- für die Kommunalwahlen:

 

-

Der Wähler legt die Stimmzettel für die Kommunalwahlen (Landrats-, Kreistags-, Bürgermeister- und Gemeinderatswahl) in den amtlichen grünen Stimmzettelumschlag, der zu verschließen ist,

-

unterzeichnet die auf dem gelben Wahlschein für die Kommunalwahlen vorgedruckte Versicherung an Eides Statt zur Briefwahl unter Angabe des Ortes und des Datums,

-

steckt den verschlossenen grünen Stimmzettelumschlag und den unterschrie-benen gelben Wahlschein für die Kommunalwahlen (Landrats-, Kreistags-, Bürgermeister- und Gemeinderatswahl) in den amtlichen gelben Wahlbriefumschlag, der zu verschließen ist,

-

übersendet den gelben Wahlbriefumschlag durch die Deutsche Post AG an die auf den Wahlbriefumschlag genannte Anschrift. Der Wahlbriefumschlag kann dort auch abgegeben werden.

 

Beachten Sie bitte, dass die Stimmzettel unbeobachtet zu kennzeichnen und in den zuvor aufgezeigten jeweiligen Stimmzettelumschlag (blau für Europawahl, grün für Kommunalwahlen) zu legen sind.

 

Wähler, die des Lesens unkundig oder durch körperliche Gebrechen behindert sind, ihre Stimmzettel eigenhändig zu kennzeichnen oder in die Stimmzettelumschläge zu legen und diesen zu verschließen, dürfen sich der Hilfe einer Vertrauensperson bedienen. Die Hilfsperson hat die auf den Wahlscheinen vorgedruckte „Versicherung an Eides Statt zur Briefwahl“ zu unterschreiben, dass sie die Stimmzettel gemäß dem erklärten Willen des Wählers gekennzeichnet hat.

 

In Krankenhäusern, Seniorenheimen, Seniorenwohnheimen, Pflegeheimen, Erholungsheimen, sozialtherapeutischen Anstalten und Justizvollzugsanstalten sowie Gemeinschaftsunterkünften ist Vorsorge zu treffen, dass die Stimmzettel im Rahmen der Briefwahl ebenfalls unbeobachtet gekennzeichnet und in die Stimmzettelumschläge gelegt werden können.

 

Bei der Briefwahl muss der Wähler

 

- für die Wahl zum Europäischen Parlament:

 

Den roten Wahlbriefumschlag mit dem Stimmzettel und dem Wahlschein so recht-zeitig an die angegebene Stelle absenden bzw. abgeben, dass der Wahlbrief dort

 

spätestens am Wahltag (25.05.2014), bis 18.00 Uhr, eingeht.

 

 

- für die Kommunalwahlen:

 

Den gelben Wahlbriefumschlag mit den Stimmzetteln für die Landrats-, Kreistags-, Bürgermeister- und Gemeinderatswahl mit Wahlschein so rechtzeitig an die angege-bene Stelle absenden bzw. abgeben, dass der Wahlbrief dort

 

spätestens am Wahltag (25.05.2014), bis 16.00 Uhr, eingeht.

 

 

Bitte beachten Sie die vorgenannten hinsichtlich der Uhrzeit voneinander abweichenden spätesten Abgabetermine.

 

Die Wahlbriefe werden innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ohne besondere Versendungsform ausschließlich von der Deutschen Post AG unentgeltlich befördert. Die Wahlbriefe können auch bei der auf den Wahlbriefen angegebenen Stelle abgegeben werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sitzung des Ausschusses für Schule und Sport

 

 

Am Mittwoch, den 30. April 2014, um 18.00 Uhr, findet im Sitzungssaal des Rathauses in Schönenberg eine öffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule und Sport des Rates der Gemeinde Ruppichteroth mit folgender Tagesordnung statt:

 

 

  

Öffentlicher Teil

 

 

 1. 

Fragestunde für Einwohner

 

 

 2. 

Sportlerehrung 2013

 

 

 3. 

Sekundarschule Nümbrecht / Ruppichteroth;

- Teilstandort Ruppichteroth - 

hier: Änderung des Baubeschlusses zur Durchführung des Erweiterungsbaus
        "Mensa" sowie dem Ausbau bestehender Gebäudeteile für den Schulstandort
        Ruppichteroth aufgrund Umnutzung des bestehenden Hauptschulgebäudes
        in eine 2-zügige Sekundarschule, Sekundarstufe 1

 

 

 4. 

Mitteilungen und Anfragen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Niederschrift des Rates

 

Nachstehend wird die Niederschrift über die Sitzung des Rates der Gemeinde Ruppichteroth vom 3. April 2014 gemäß § 26 der Geschäftsordnung für den Rat der Gemeinde bekannt gegeben.

 

 

Öffentlicher Teil

 

Tagesordnungspunkt:

Erlass eines 3. Nachtrages zur Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Ruppichteroth

 

Aufgrund einer Empfehlung des Hauptausschusses beschließt der Rat der Gemeinde den Erlass des 3. Nachtrages zur Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Ruppichteroth vom 28.06.2000 in der Fassung des 2. Nachtrages vom 04.12.2013.

 

einstimmig

 

Hinweis:

Der 3. Nachtrag zur Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Ruppichteroth wurde im Mitteilungsblatt (Amtsblatt) für die Gemeinde Ruppichteroth am 11. April 2014, Kalenderwoche 15, öffentlich bekannt gemacht.

 

 

Tagesordnungspunkt:

Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die Gemeindekasse Much-Ruppichteroth zwischen der Gemeinde Much und der Gemeinde Ruppichteroth

 

Der Rat der Gemeinde beschließt aufgrund einer Empfehlung des Hauptausschusses,

  1. die Interkommunale Zusammenarbeit in dem Bereich Zahlungsabwicklung und Vollstreckung (Gemeindekasse Much-Ruppichteroth),
  2. die Durchführung der Aufgaben der Gemeindekasse Ruppichteroth durch die
    Gemeinde Much - Gemeindekasse Much-Ruppichteroth -, und die dafür erforderliche Aufgabenübertragung,
  3. die öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die "Gemeindekasse Much-Ruppichteroth".

 

einstimmig

 

 

Tagesordnungspunkt:

Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes für den Zeitraum 2015 bis 2020

 

Aufgrund einer Empfehlung des Betriebsausschusses beschließt der Rat der Gemeinde die Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes für den Zeitraum 2015 bis 2020. Die jährlichen Investitions- und Unterhaltungsmaßnahmen werden mit 155.000,-- € angesetzt.

 

einstimmig

 

 

 

Tagesordnungspunkt:

Abschluss eines Wasser-Konzessionsvertrages

 

Der Rat der Gemeinde beschließt aufgrund einer Empfehlung des Betriebsausschusses den Abschluss eines Wasser-Konzessionsvertrages gemäß dem Vertragsentwurf zwischen der Gemeinde Ruppichteroth und der Gemeindewerke Ruppichteroth GmbH.

 

einstimmig

 

 

 

Nichtöffentlicher Teil

 

Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung wurde über folgenden Tagesordnungspunkt beraten

bzw. beschlossen:

 

- Unterhaltung von Gemeindestraßen;
   hier: Auftragsvergabe für die Lieferung von Asphalttragdeckschicht sowie die Gestellung

           eines Straßenfertigers und zwei Walzen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Niederschrift des Betriebsausschusses

 

Nachstehend wird die Niederschrift über die Sitzung des Betriebsausschusses des Rates der Gemeinde Ruppichteroth vom 2. April 2014 gemäß § 26 der Geschäftsordnung für den Rat der Gemeinde bekannt gegeben.

 

 

Öffentlicher Teil

 

Tagesordnungspunkt:

Konzept zur Niederschlagsentwässerung der Ortslage Hatterscheid

 

Die Mitglieder des Betriebsausschusses nehmen das in der Sitzung vorgestellte Konzept zur Niederschlagsentwässerung der Ortslage Hatterscheid zur Kenntnis. Es wurde sich darauf verständigt nach den Sommerferien 2014 alle Einwohner des Ortes zu einer Einwohnerver-sammlung zu dem Thema Niederschlagsentwässerung einzuladen. In dieser Versammlung können die Anwohner des Ortes für die weitere Planung Anregungen und Bedenken einbringen.

 

 

Tagesordnungspunkt:

Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes für den Zeitraum 2015 bis 2020

 

Der Betriebsausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Ruppichteroth die Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes für den Zeitraum 2015 bis 2020 zu beschließen.

Die jährlichen Investitions- und Unterhaltungsmaßnahmen werden mit 155.000,-- € angesetzt.

 

einstimmig

 

 

Tagesordnungspunkt:

Abschluss eines Wasser-Konzessionsvertrages

 

Der Betriebsausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Ruppichteroth den Abschluss

eines Wasser-Konzessionsvertrages gemäß dem Vertragsentwurf zwischen der Gemeinde

Ruppichteroth und der Gemeindewerke Ruppichteroth GmbH zu beschließen.

 

einstimmig

 

 

 

Nichtöffentlicher Teil

 

Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung wurde über folgende Tagesordnungspunkte beraten

bzw. beschlossen:

 

- Benennung des Prüfers der Jahresabschlüsse 2014 der Eigenbetriebe Abwasserbeseitigung
  und Energie  der Gemeindewerke Ruppichteroth

 

 

 

 

 

- Niederschlagsentwässerung der Ortslage Hatterscheid;
  hier: Auftragsvergabe der Entwurfsplanung

 

- Auftragsvergabe zur Durchführung von Kanalsanierungsmaßnahmen in geschlossener
  Bauweise