Nachrichten

Herzlichen Glückwunsch Frau Helene Köplin, Ruppichteroth, Winterscheid, Am Altenhof 7, zur Vollendung des 96. Lebensjahres am 19. März 2014.

 

- Müllabfuhr in dieser Woche
- Fundsachen
- 4. Kinder- und Jugendtag am 6. April 2014
- Haus- und Straßensammlung für den Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Jahr 2013
- Bürgermeistersprechstunde am 17. April 2014 – Ich bin für Sie da!
- Der Arbeitskreis Senioren und behinderte Menschen informiert
- Sprechstunden der Schuldnerberatung des SKM
- Reiten im Walde und in der freien Landschaft, Entsorgung von Pferdekot
- Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes „Nr. 3.02 Winterscheider Mühle“
- 25. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich der „Winterscheider Mühle“
- Bereitschaftsdienste
- Niederschrift des Betriebsausschusses
- Niederschrift über die Sitzung des Rates sowie über die Sitzung des Ausschusses für Planung und Umweltschutz

Müllabfuhr in dieser Woche

 

Donnerstag

Freitag

 

20.03.2014

21.03.2014

Restmüll

14tägig

1

2

Biotonne,

Grünabfall

3

4

Papiertonne

3

4


 

Service-Telefon der RSAG:         0 22 41 – 306-306

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Fundsachen

Dem Fundamt der Gemeinde Ruppichteroth wurde folgende Fundsache gemeldet:

 

               

                1 Handy

                        Ruppichteroth, 10. Kalenderwoche

 

 

Eigentümer bzw. Besitzer von Fundsachen sowie Fundtieren können bei

Eigentums- bzw. Besitznachweis die Fundsache beim Ordnungsamt, Zimmer 101, in Empfang nehmen oder sich telefonisch unter den Rufnummern

02295/4924 oder 4956 melden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

„Miteinander Füreinander“

4. Kinder- und Jugendtag am 6. April 2014

 

Am Sonntag, den 6. April, findet in der Zeit von 12.00 bis 16.00 Uhr auf dem Gelände der Sekundarschule Nümbrecht-Ruppichteroth, Sankt-Florian-Straße 2, bereits zum vierten Mal der Kinder- und Jugendtag statt. An diesem Tag werden den Kindern und Jugendlichen ein buntes Bühnenprogramm mit vielen unterhaltsamen Showeinlagen sowie eine Vielfalt von Attraktionen angeboten.

Das abwechslungsreiche Bühnen- und Programmangebot gestaltet sich unter anderem aus folgenden Aktionen:

  • Tanzshows
  • Cupsong - Musik mal anders „Chili Go-Go-Go“
  • Abseilübung der Feuerwehr
  • Hüpfburg
  • Kinderschminken
  • Akrobatik
  • Chorgesang/Soloauftritt
  • Kicker-Turnier
  • ADAC-Fahrradparcour
  • Spieleparcours und vieles mehr!

 

Der Kinder- und Jugendtag wird in Zusammenarbeit mit dem Arbeitskreis Jugend Ruppichteroth, der Sekundarschule Nümbrecht-Ruppichteroth, dem Jugendzentrum Ruppichteroth, den Kindergärten sowie vielen ortsansässigen Vereinen und Institutionen der Gemeinde Ruppichteroth ausgerichtet.

 

Für das leibliche Wohl ist auch bestens gesorgt. Die Erlöse der Veranstaltung kommen den Vereinen und Institutionen sowie der Kinder- und Jugendarbeit zu Gute.

Unterstützen Sie die Jugend und nutzen Sie die zahlreichen Angebote am Kinder- und Jugendtag 2014.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Haus- und Straßensammlung für den Volksbund Deutsche Kriegsgräber-
fürsorge e.V. im Jahr 2013

 

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

 

vom 01. November bis 17. November 2013 führte der Volksbund Deutsche Kriegsgräber-

fürsorge e.V. seine diesjährige Haus- und Straßensammlung durch.

Die Sammlungsgelder werden für den Ausbau und die Instandsetzung von Kriegsgräber-

stätten im Ausland, die Unterstützung der Workcamps des Volksbundes im In- und Ausland

und für Projekte im Rahmen der Friedenserziehung in den Jugendbegegnungsstätten des

Volksbundes verwendet.

 

Das Sammelergebnis des Ortsverbandes Ruppichteroth betrug  3.314,78 € .

 

Für Ihre Spendenbereitschaft und Aufgeschlossenheit gegenüber den Sammlerinnen

und Sammlern möchte ich mich an dieser Stelle recht herzlich bedanken.

 

Mein besonderer Dank gilt vor allem den Bürgerinnen und Bürgern, die ihren Dienst

in der guten Sache gestellt und mich bei der Haus- und Straßensammlung mit viel

Engagement und Einsatz unterstützt haben.

 

Es würde mich sehr freuen, wenn sich bei den künftigen Sammlungen weiterhin

Bürgerinnen und Bürger bereit erklären, für den Volksbund Deutsche Kriegsgräber-

fürsorge e.V. zu sammeln.

 


 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bürgermeistersprechstunde am 17. April 2014 – Ich bin für Sie da!

 

 

An jedem dritten Donnerstag eines Monats – jeweils in der Zeit von 14.00 bis 17.00 Uhr – stehe ich für Fragen und Probleme der Bürgerinnen und Bürger, die sich auf das gemeindliche Geschehen beziehen, im persönlichen Gespräch zur Verfügung. Gerne komme ich auch mit Ihnen vor Ort ins Gespräch.

 

Zur Koordination der Sprechstunde bitte ich, die Termine unter der Telefonnummer 02295/4921 zu vereinbaren. Gleichzeitig bitte ich zur Vorbereitung des Termins, mir die Themen Ihrer Fragen, Anregungen und Hinweise vorab mitzuteilen. Ebenfalls besteht die Möglichkeit, mit mir die Gesprächstermine per E-Mail unter der Adresse buergermeister-sprechstunde@ruppichteroth.de abzustimmen.

 

Folgende weitere Sprechstunde ist vorgesehen:

 

Donnerstag, den 15. Mai 2014, 14.00 – 17.00 Uhr.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Der Arbeitskreis Senioren und behinderte Menschen informiert

 

 

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

 

es ist wieder soweit. Am 7. Mai 2014 laden wir Sie recht herzlich zu unserem nächsten Ausflug des Arbeitskreises „Senioren und behinderte Menschen“ ins Kino ein. Auf dem Spielplan steht eine umwerfende Komödie "Sein letztes Rennen", zwar auch mit einem etwas traurigen Hintergrund, aber trotzdem bezaubernd und sehr bewegend. Didi Hallervorden beweist darin, dass er noch viel mehr kann als Nonstop Nonsens. Neben Heike Makatsch und dem ganzen unglaublich guten Ensemble ist dieser emotionale Film mehr als sehenswert.

Davor natürlich können Sie ein gemeinsames Plauderstündchen bei Kaffee und Kuchen verbringen, um vielleicht neue Menschen kennen zu lernen.

 

Ruppichteroth, den 12. März 2014

 

 

Monique Müller

für den Arbeitskreis „Senioren und behinderte Menschen“

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sprechstunden der Schuldnerberatung des SKM Siegburg (Katholischer Verein für soziale Dienste im Rhein-Sieg-Kreis e. V.) im Rathaus der Gemeinde Ruppichteroth

 

Die nächste Sprechstunde der Schuldnerberatung des SKM Siegburg findet am

 

            Dienstag, den 25. März  2014  in der Zeit von 14.00 bis 16.00 Uhr

 

im Rathaus der Gemeinde Ruppichteroth, Zimmer 121 statt.

 

Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass über das Sekretariat der Schuldnerberatung

(Telefon-Nr.  02241/1778-16, Frau Kranzpiller oder Frau Marlinghaus) eine

Terminvereinbarung erforderlich ist.

 

Empfänger von Leistungen nach dem SGB II (Hartz IV) müssen beim JOBCENTER  Rhein-Sieg die Ausstellung eines Berechtigungsscheines gem. § 16 Abs. 2 SGB II für die Schuldnerberatung beantragen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Reiten im Walde und in der freien Landschaft, Entsorgung von Pferdekot

 

 

In der letzten Zeit wurde zunehmend festgestellt, dass auf Wanderwegen und auf unbefestigten Wegen in der freien Landschaft erhebliche Beschädigungen durch Reitpferde entstanden

sind. Beeinträchtigungen für Erholungssuchende insbesondere Wanderer und auch für Wild

sind die Folge.

 

Die Wanderwege werden im Auftrage der Gemeinde regelmäßig für alle Erholungssuchenden eindeutig gekennzeichnet und sollen insbesondere auswärtige Besucher zum Verweilen in

der Gemeinde einladen.

 

Die Beseitigung der von Reitpferden verursachten Schäden ist mit einem großen personellen und finanziellen Aufwand für die Gemeinde verbunden. Auch durch das sog. Querfeldein-

reiten werden erhebliche Schäden verursacht und andere Erholungssuchende beeinträchtigt.

 

Nachstehend gebe ich die Regelungen für das Reiten im Walde und in der freien Landschaft nochmals bekannt, die im Landschaftsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen festgelegt sind:

 

1. Das Reiten ist danach erlaubt

    a) in der freien Landschaft (außerhalb von Wäldern)

         -  auf allen öffentlichen Verkehrsflächen

         -  auf allen privaten Straßen, Wegen und Plätzen

    b) im Wald

         -  auf den gekennzeichneten Reitwegen

         -  auf allen privaten Straßen, Wegen und öffentlichen Verkehrsflächen

         -  in den Waldgebieten im rechtsrheinischen Teil des Rhein-Sieg-Kreises

            (so auch in der Gemeinde Ruppichteroth), die durch besondere Rechts-

            verordnung für das Reiten freigegeben sind.

 

2. Das Reiten ist nicht erlaubt

     -  auf allen Flächen, Straßen, Wegen und Plätzen, auf denen Verkehrszeichen

        nach der Straßenverkehrsordnung das Reiten verbieten,

     -  auf Wanderwegen, Wander-, Sport- und Lehrpfaden im Wald,

     -  in Gärten, in Hofräumen, auf Flächen, die zum privaten Wohnbereich gehören

        und auf Flächen die einem öffentlichen oder gewerblichen Betrieb dienen.

 

 

Kennzeichnung von Reitpferden

 

Wer reitet, muss im Besitz eines Reitkennzeichens (Reitplakette mit gültigen Jahres-aufklebern) sein.

Diese Kennzeichen müssen an beiden Seiten des Pferdes gut sichtbar geführt werden.

 

 

- 2 -

Der Aufkleber auf dem Kennzeichen gilt für das jeweilige Kalenderjahr.

Reiter erhalten die Kennzeichen und Aufkleber bei der

 

Kreisverwaltung des

Rhein-Sieg-Kreises

-Untere Landschaftsbehörde-

Kaiser-Wilhelm-Platz 1

53721 Siegburg

Tel: 02241/132672 o. 132180.

 

Für die Kennzeichen wird pro Kalenderjahr eine Reitabgabe erhoben. Sie beträgt derzeit je Kennzeichensatz und Kalenderjahr 39,24 €, für Reiterhöfe 89,24 €.

 

Das Kennzeichen bezieht sich auf den Halter/ Halterin des Pferdes.

Diese/r muss dafür sorgen, dass aufgezeichnet wird, wer mit dem Pferd geritten ist.

 

 

Entsorgung von Pferdekot

 

Durch die von den Pferden hinterlassenen Kothaufen entsteht auf den öffentlichen Ver-

kehrsflächen eine Gefährdung für die öffentliche Sicherheit und Ordnung.

Die Gefährdung besteht darin, dass durch das Abkoten der Pferde eine Verunreinigung der

öffentliche Fläche entsteht, welche nach Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) zu entsorgen

sind.

 

Ordnungswidrig handelt, wer

 -  in der freien Landschaft außerhalb von Wegen oder im Wald außerhalb von Reitwegen  

    oder ohne Zulassung auf anderen Wegen reitet,

 -  kein am Pferd zu befestigendes Kennzeichen führt oder

 -  öffentliche Verkehrsflächen verunreinigt

 

Die Ordnungswidrigkeiten können mit Geldbuße geahndet werden.

 

Die Wanderwege in der Gemeinde Ruppichteroth sind gekennzeichnet (mit Buchstaben, Zahlen und Symbolen).

Für Reiter mitnutzbare Wanderwege sind mit einem Hufeisen (Farbmarkierung auf den Bäumen etc.) gekennzeichnet.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes „Nr. 3.02 Winterscheider Mühle“;
hier: Bekanntmachung der Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zur 1. Änderung
des Bebauungsplanes vom 01.06.2010, des Aufstellungsbeschlusses zur 2.
Änderung des Bebauungsplanes sowie der Durchführung der frühzeitigen
Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Ausschuss für Planung und Umweltschutz des Rates der Gemeinde Ruppichteroth hat in seiner Sitzung am 20.02.2014 beschlossen, den Aufstellungsbeschluss vom 01.06.2010 zur 1. Änderung des Bebauungsplanes „Nr. 3.02 Winterscheider Mühle“ aufzuheben sowie ein Verfahren zur 2. Änderung des Bebauungsplanes „Nr. 3.02 Winterscheider Mühle“ und die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 2 Absatz 1 des BauGB bekannt gemacht.
Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit erfolgt in der Zeit
vom 24.03.2014 bis einschließlich 07.04.2014
während der Dienststunden und zwar
montags bis freitags von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
montags und mittwochs von 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr
dienstags von 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr
donnerstags von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
im Rathaus der Gemeinde Ruppichteroth in Schönenberg, Zimmer Nr. 106.
Während dieser Zeit kann das Plankonzept nebst Erläuterungen eingesehen werden.
Ferner sind die Entwurfsunterlagen im Internet unter http://www.ruppichteroth.de/cms122a/aktuell/amtliche_bekanntmachungen/beteiligungen_der_oeffentlichkeit_nach_baugesetzbuch/ eingestellt.
Gemäß § 3 Absatz 1 BauGB können schriftliche Anregungen während der o. g. Frist vorgebracht werden. Diese können schriftlich im Rathaus der Gemeinde Ruppichteroth eingereicht oder zur Niederschrift vorgetragen werden.
Lage und Abgrenzung des Änderungsbereiches sind aus dem abgedruckten Übersichtsplan ersichtlich.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

25. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich der „Winterscheider Mühle“;
hier: Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses sowie der Durchführung der früh-
zeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Ausschuss für Planung und Umweltschutz des Rates der Gemeinde Ruppichteroth hat in seiner Sitzung am 20.02.2014 beschlossen, ein Verfahren zur 25. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich der „Winterscheider Mühle“ sowie die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 2 Absatz 1 BauGB bekannt gemacht.
Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit erfolgt in der Zeit
vom 24.03.2014 bis einschließlich 07.04.2014
während der Dienststunden und zwar
montags bis freitags von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
montags und mittwochs von 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr
dienstags von 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr
donnerstags von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
im Rathaus der Gemeinde Ruppichteroth in Schönenberg, Zimmer Nr. 106.
Während dieser Zeit kann das Plankonzept nebst Erläuterungen eingesehen werden.
Ferner sind die Entwurfsunterlagen im Internet unter http://www.ruppichteroth.de/cms122a/aktuell/amtliche_bekanntmachungen/beteiligungen_der_oeffentlichkeit_nach_baugesetzbuch/ eingestellt.
Gemäß § 3 Absatz 1 BauGB können schriftliche Anregungen während der o. g. Frist vorgebracht werden. Diese können schriftlich im Rathaus der Gemeinde Ruppichteroth eingereicht oder zur Niederschrift vorgetragen werden.
Lage und Abgrenzung des Änderungsbereiches sind aus dem abgedruckten Übersichtsplan ersichtlich.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bereitschaftsdienste

 

Polizei-Notruf                                       110

Polizeibezirksdienststelle                  02295/5425

(Sankt-Florian-Straße 8)                  

Bürgersprechstunden:
- dienstags in der Zeit von 11.00 bis 12.00 Uhr
- mittwochs in der Zeit von 17.00 bis 18.00 Uhr oder
nach telefonischer Vereinbarung (siehe obige Rufnummer)

Feuerwehr- und Rettungsdienst:     112

Krankentransporte                                02241/19-222

 

GEMEINDEWERKE  RUPPICHTEROTH

  VER- UND ENTSORGUNGSBETRIEBE

 

Störfall – Telefon- Nummer

 

0800/ 7766655

 

Unter den o.g. Rufnummern erreichen Sie den Notdienst der Gemeindewerke Ruppichteroth für

die öffentliche Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung der Gemeinde Ruppichteroth über die Leitstelle des Aggerverbandes

 

NOTDIENST  DES  RWE

 

Bei Stromausfall im Versorgungsnetz erreichen Sie den Störungsdienst der RWE Energie AG

unter der Telefon – Nr.                    0800/4112244

 

Notruf-Nummer der Rhenag           0180/2484848

 

Ärztlicher Bereitschaftsdienst für die Gemeinde Ruppichteroth

 

In der sprechstundenfreien Zeit erreichen Sie den ärztlichen Bereitschaftsdienst aller Fachrichtungen für den Rhein-Sieg-Kreis unter der

 

zentralen Rufnummer   116 117

 

Bei lebensbedrohenden Zwischenfällen und Unfällen:                                   112

 

ZAHNÄRZTE des rechtsrheinischen Rhein-Sieg-Kreises

 

            Telefonischer Ansagedienst zum zahnärztlichen Notdienst: 01805-986700

 

 

Die Notfalldienstzentrale für den gesamten rechtsrheinischen RSK ist folgendermaßen besetzt:

-           wöchentlich von 18.00 Uhr bis 08.00 Uhr des darauffolgenden Morgens,

-           mittwochs von 13.00 Uhr bis zum nächsten Morgen 08.00 Uhr,

-          freitags von 14.00 Uhr bis zum nächsten Morgen 08.00 Uhr und

-           an Samstagen, Sonntagen, sowie an Feiertagen, ganztägig.

 

INFORMATIONSZENTRALE FÜR VERGIFTUNGSFÄLLE

Universitätsklinik Bonn, Telefon-Nr.: 0228-19240

 

APOTHEKEN-NOTDIENST:

 

Die nächsten 4 notdienstbereiten Apotheken für den Standort: Ruppichteroth,

vom 15.03.2014 bis 21.03.2014, 9.00 bis 9.00 Uhr

 

Samstag, 15. März 2014

Die Bären-Apotheke, Otto-Kaufmann-Str. 11-13, 51588 Nümbrecht, 02293/902484

Die Bären Apotheke, Nümbrechter Str. 7b, 51545 Waldbröl, 02291/4640

Bahnhof-Apotheke,Bahnhofstr. 26A, 53783 Eitorf, 02243/6177

Die Bahnhof-Apotheke, Hauptstr. 66, 51491 Overath, 02206/2857

 

Sonntag, 16. März 2014

Siegtal-Apotheke, Siegtalstr. 34, 51570 Windeck (Herchen), 02243/2503

Linden-Apotheke, Oberwiehler Str. 53, 51674 Wiehl (Oberwiehl), 02262/93535

Siegtal-Apotheke, Hauptstr. 110, 53721 Siegburg, 02241/383897

Aggertal-Apotheke, Bahnhofsplatz 4, 51766 Engelskirchen, 02263/3750

 

Montag, 17. März 2014

Burg-Apotheke, Waldbröler Str. 24, 51570 Windeck, 02292/2900

Rosen-Apotheke, Hauptstr. 32, 53819 Neunkirchen-Seelscheid, 02247/91790

Albertus-Magnus-Apotheke, Frankfurter Str. 120, 53773 Hennef, 02242/8747537

Medica Apotheke im Ärztehaus, Marie-Juchacz-Str. 2, 51645 Gummersbach, 02261/8175633

 

Dienstag, 18. März 2014

Löwen-Apotheke, Bahnhofstr. 1, 53783 Eitorf, 02243/2894

Falken-Apotheke, Drabenderhöher Str. 35, 51674 Wiehl (Drabenderhöhe), 02262/701464

Heide-Apotheke, Pastor-Biesing-Str. 2B, 53797 Lohmar (Birk), 02246/913650

Linden-Apotheke OHG, Waldbröler Str. 65, 51597 Morsbach, 02294/900401

 

Mittwoch, 19. März 2014

Alte Schulz'sche Apotheke, Marktplatz 3, 53783 Eitorf, 02243/2214

Wiehl-Apotheke, Bahnhofstr. 5, 51674 Wiehl, 02262/91204

Löwen-Apotheke, Hauptstr. 55, 51491 Overath, 02206/2223

Rats-Apotheke, Nogenter Platz 3, 53721 Siegburg, 02241/51132

 

 

 

 

Donnerstag, 20. März 2014

Wald-Apotheke, Hochstr. 16, 51545 Waldbröl, 02291/901034

Markt-Apotheke, Am Markt 7, 53783 Eitorf, 02243/80088

Burg-Apotheke, Dr.-Wirtz-Str. 3, 53804 Much, 02245/91650

Adler-Apotheke, Kaiserstr. 126, 53721 Siegburg, 02241/52740

 

Freitag, 21. März 2014

Bröltal-Apotheke OHG, Brölstr. 6, 53809 Ruppichteroth, 02295/5171

Burg-Apotheke, Kaiserstr. 1, 53773 Hennef, 02242/3211

Apotheke in Wildbergerhütte, Siegener Str. 37, 51580 Reichshof (Wildbergerhütte), 02297/231

Peter und Paul Apotheke, Bahnhofsplatz 7, 51766 Engelskirchen, 02263/3622

 

 

LEUCHTTURM

Beratungsstelle für Alzheimer und andere Demenzerkrankungen

 

Caritasverband für den Rhein-Sieg-Kreis e.V.

Wilhelmstraße 155-157, 53721 Siegburg

Telefon: 02241/1209-0

Fax: 02241/1209-195

 

 

Homepage der Beratungsstelle „Leuchtturm“ des Caritasverbandes für den Rhein-Sieg-Kreis e.V.

www.caritas-rheinsieg.de

 

Ansprechpartnerinnen:

Jutta Fellmy, Tel.: 02241/1209305

E-mail: jutta.fellmy@caritas-rheinsieg.de

 

Doris Steubesand, Tel.: 02241/1209-311

E-mail: doris.steubesand@caritas-rheinsieg.de

 

 

Multiple Sklerose

DMSG Betroffenen-Berater

Uwe Stommel – DMSG Betroffenen-Berater

Tel.: 02295-902118

e-mail: Uwe.Stommel@online.de

Michael Wendel – DMSG Betroffenen-Berater

Tel.: 02243-80373

e-mail: mianwe@t-online.de

www.mskreis-ruppichteroth.de

 

 

 

            

 

 

Drogen-Suchthilfen

 

1.

Suchtkrankenhilfe des Caritasverband für den Rhein-Sieg-Kreis e.V.

Ansprechpartner: Herr Pöplau

Tel.-Nr. (02241) 1209-302

2.

Diakonisches Werk Siegburg Drogenhilfe

-Zentrale und Beratungsstelle-

Ansprechpartner: Herr Wolf

Tel.-Nr.: 02241/66656

3.

Kommissariat Kriminalprävention/ Opferschutz Siegburg

Herr Seeger

Tel.-Nr.: 02241/541-4715

4.

Kriminalkommissariat 41 Siegburg

Ansprechpartner: Herr Krist

Tel.-Nr.: 02241/541-4411

5.

Gemeinschaftshauptschule Ruppichteroth

Ansprechpartnerin: Frau Stoquart

Tel.-Nr.: 02295/902301

 

Weitere Informationen sind im Rathaus, Tel.-Nr.: 02295/4925, erhältlich.

 

                  SOZIALPSYCHIATRISCHES ZENTRUM

 

Sozialpsychiatrisches Zentrum Eitorf/Siebengebirge

 

Beratungs- und Betreuungszentrum Eitorf, Spinnerweg 51-54, 53783 Eitorf
Telefon:               02243/84758-0    

Fax :                    02243/84758-11  

Beratungszeiten:
nach Vereinbarung !

 


Tagesstätte & Kontaktstelle:

Siegstrasse 16, 53783 Eitorf

Telefon:       02243/82670

Fax:             02243/842794


 

Öffnungszeiten:
montags         11.30 h – 14.30 h: Brunch, Offene Angebote
donnerstags   15.00 h - 19.00 h: Offener Treff

Jeden 2. Samstag  9.30 Uhr -12.00 Uhr

( Möglichkeit zum gemeinsamen Frühstück )

      

 

 

 

 

 

Sprechstunden der Sozialarbeiter des Jugendhilfezentrums Neunkirchen-Seelscheid,

zuständig für die Gemeinde Ruppichteroth

 

Seit dem 1. Oktober 2012 sind für die Gemeinde Ruppichteroth zwei neue Bezirkssozialarbeiter des Jugendhilfezentrums Neunkirchen-Seelscheid tätig.

Frau Wagner ist für Ruppichteroth Zentrum sowie für die Ortsteile Harth, Köttingen und Oeleroth zuständig, Herr Kastenholz für Schönenberg und Winterscheid.

Die Sprechstunde von Frau Wagner findet donnerstags in der Zeit von 14:00 - 15:00 Uhr in den Räumlichkeiten des Ökumenischen Familienzentrums „Unter`m Regenbogen“, Am Kindergarten 4, statt.

Herr Kastenholz Sprechstunde ist donnerstags von 14:00 - 15:00 Uhr im Rathaus in Schönenberg anzutreffen. Außerhalb der Sprechstunde sind die Mitarbeiter des Jugendhilfezentrums unter folgenden Rufnummern zu erreichen:

Frau Wagner: 02247/9215-5518,

Herr Kastenholz: 02247/9215-5528.

 

Außerhalb dieser Sprechzeiten und der Öffnungszeiten des Jugendhilfezentrums steht für dringende Meldungen in Sachen Kindeswohl die Feuer- und Rettungsleitstelle unter der Ruf-Nr. 112 zur Verfügung.

 

 

N e u b ü r g e r b e a u f t r a g t e r

 

des Kreistages des Rhein-Sieg-Kreises

für Aussiedler und zugezogene Ausländer

================================

 

Der Neubürgerbeauftragte   L u d w i g   N e u b e r   bietet nach telefonischer Vereinbarung

Sprechstunden an:.

 

a) in Siegburg, Kreishaus, Zimmer A 1.40

b) in Ruppichteroth, Grundschule, Schulstraße 5.

 

Anmeldung bitte über:

 

a) Tel.: 02241-133161, Fax: 02241-133198

    Email: marlene.hautkappe@rhein-sieg-kreis.de

 

b) Tel : 02295-90 23 18, Fax: 02295-90 23 19

     Email: ludwig@neuber.de

Eine telefonische Terminvereinbarung ist unbedingt erforderlich!

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Niederschrift des Betriebsausschusses

 

Nachstehend wird die Niederschrift über die Sitzung des Betriebsausschusses des Rates der Gemeinde Ruppichteroth vom 20. Februar 2014 gemäß § 26 der Geschäftsordnung für den Rat der Gemeinde bekannt gegeben.

 

 

Öffentlicher Teil

 

Tagesordnungspunkt:

Ausgliederung der Eigenbetriebe Wasser und Energie in die Gemeindewerke Ruppichteroth GmbH

 

Der Betriebsausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde, den Ratsbeschluss vom 03.12.2013 wie folgt zu korrigieren:

 

b) die Übertragung von Vermögen und Aufgaben, die bisher vom Eigenbetrieb
    Wasserversorgung wahrgenommenen werden, auf die neu errichtete Gesellschaft
    gegen Gewährung weiterer Geschäftsanteile (Kapitalerhöhung) vorzubereiten.

 

Die Einzahlung des Stammkapitals erfolgt durch den Eigenbetrieb Energie. Die anfallenden Gründungs- und Ausgliederungskosten werden außerplanmäßig durch den Wirtschaftsplan Energie bereitgestellt.

 

einstimmig

 

Nichtöffentlicher Teil

 

Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung wurde über folgende Tagesordnungspunkte beraten

bzw. beschlossen:

 

- Auftragsvergabe für Beraterleistungen zur Suche eines strategischen Partners für die
  Gemeindewerke GmbH

 

- Beschaffung eines Überwachungs- u. Fernwirksystems

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Niederschrift über die Sitzung des Rates sowie über die Sitzung des Ausschusses

für Planung und Umweltschutz bzw. über die gemeinsame Sitzung des Rates

und des Ausschusses für Planung und Umweltschutz

 

 

Nachstehend wird die Niederschrift über die Sitzung des Rates der Gemeinde Ruppichteroth sowie über die Sitzung des Ausschusses für Planung und Umweltschutz bzw. über die gemeinsame Sitzung des Rates der Gemeinde Ruppichteroth und des Ausschusses für Planung und Umweltschutz vom 20. Februar 2014 gemäß § 26 der Geschäftsordnung für den Rat der Gemeinde bekannt gegeben.

 

 

Öffentlicher Teil

 

gemeinsamer Sitzungsteil des Rates der Gemeinde und des Ausschusses für Planung und Umweltschutz:

 

Tagesordnungspunkt:

Neuaufstellung des Landesentwicklungsplanes für Nordrhein-Westfalen (LEP NRW);

hier: Stellungnahme der Gemeinde Ruppichteroth im Rahmen der Beteiligung der
         öffentlichen Stellen

 

Bürgermeister Loskill erläutert die grundsätzliche rechtliche Einordnung des Landesent-wicklungsplanes NRW (LEP NRW) und informiert zusammenfassend über die Inhalte, die Zielsetzung und den voraussichtlichen Zeitplan im Rahmen der Neuaufstellung. In diesem Zusammenhang geht der Bürgermeister ausführlich auf die der maßgebenden Verwaltungs-vorlage vom 29.01.2014 beigefügte Stellungnahme der Gemeinde Ruppichteroth zur Neuaufstellung des Landesentwicklungsplanes NRW ein.

 

Anschließend erläutert Gemeindevertreter Smielick den per E-Mail vom 19.02.2014 dem Bürgermeister zugeleiteten Antrag der FDP-Fraktion hinsichtlich der Aufnahme von Änderungs- und Ergänzungsvorschlägen zu der vorgenannten Stellungnahme. Diese Vorschläge wurden unmittelbar vor der Sitzung in Form einer Synopse den Mitgliedern

des Rates und des Ausschusses für Planung und Umweltschutz durch die Verwaltung zur Kenntnis gegeben.

 

Auf Vorschlag des Bürgermeisters werden folgende Formulierungen gegenüber dem Vorschlag der Verwaltung unter Berücksichtigung der Änderungs- und Ergänzungsvorschläge der FDP-Fraktion durch die Mitglieder des Rates und des Ausschusses für Planung und Umweltschutz wie folgt einvernehmlich gefasst:

 

Zu Erläuterungen:

 

In den Erläuterungen sollte abzulesen sein, dass es sich um ein Ziel oder Grundsatz handelt - siehe z.B. Seite 9 und 39 sollte daher lauten „Zu Ziel 2-1 Zentralörtliche Gliederung“ statt nur „Zu 2-1 Zentralörtliche Gliederung“.

 

 

 

 

 

Auf Seite 37 letzter Absatz wird erläutert, dass „die Regionalplanungsbehörde die zentral-örtlich bedeutsamen ASB in Abstimmung mit den Gemeinden feststellen.

Unklar ist, ob Abstimmung  bedeutet  im „Benehmen“ oder im „Einvernehmen“.

Mit Hinweis auf die Planungshoheit der Kommunen sollte es daher heißen „einvernehmlich“ feststellen.

 

Zu Karte 87/88 Information der Waldverteilung

Es wird vorgeschlagen, zusätzlich die Stufe 20-40 % darzustellen.

Die genauere Darstellung des Waldanteils  in den Regionen dient als Entscheidungshilfe

bei Planungen, die den Wald tangieren.

 

Zu 2-3 Siedlungsraum und Freiraum (S. 9)

Im letzten Absatz sollte es heißen  „ und des Erhalts der land- und forstwirtschaftlichen Nutzfläche…“

 

Zu 6.2-1 Ziel zentralörtliche bedeutsame Allgemeine Siedlungsbereiche und

6.2-3 Grundsatz Eigenentwicklung untergeordneter Ortsteile

Diese beiden Punkte können als Konkretisierung des Ziels 2-3 verstanden werden.
Nach 6.2-1 hat sich die Siedlungsentwicklung in den Kommunen auf zentralörtliche bedeutsame Allgemeine Siedlungsbereiche auszurichten. Dagegen haben sich nach Grundsatz 6.2-3 andere vorhandene Allgemeine Siedlungsbereiche und kleinere Ortsteile auf die Eigenentwicklung zu beschränken. Hier ist der Begriff Eigenentwicklung zu konkretisieren.

 

Es wird nicht deutlich, ob die im regionalplanerisch festgelegten im Freiraum gelegenen Ortsteile nach Ziel 2-3 gleichzusetzen sind  mit „kleineren Ortsteilen“  nach Grundsatz 6.2-3. Im Unterscheid zu  Ziel 2-3 sind im Grundsatz 6.2-3  „kleinere Ortsteile“ in der Regel dem Freiraum zuzuordnen. Es wird um eine eindeutige Einordnung gebeten.

 

Zu 10.2-2 Ziel Vorranggebiete für die Windenergienutzung (S. 130)

Hinter „…den Ausbau der Windenergie.“ wird eingefügt: „Die Energiewende ist für alle Beteiligten eine Herausforderung. Die Gemeinde wird im Rahmen ihrer kommunalen Planungshoheit verantwortungsvoll abwägen, ob die Nutzung der Windenergie unter Beachtung aller Kriterien zur Errichtung von Windenergieanlagen ermöglicht wird.“

 

Der Ausschuss für Planung und Umweltschutz empfiehlt dem Rat der Gemeinde:

 

  1. Die Stellungnahme der Gemeinde Ruppichteroth zur Neuaufstellung des Landesentwicklungsplanes NRW im Rahmen der Beteiligung der öffentlichen Stellen gemäß § 10 Absatz 1 und 2 Raumordnungsgesetz (ROG), welche die vorstehenden einvernehmlich gefassten Ergänzungen beinhaltet, abzugeben.
     

einstimmig

 

  1. Sich der Bewertung des Städte- und Gemeindebundes NRW anzuschließen.

 

            einstimmig

 

Im Anschluss daran stimmt der Rat der Gemeinde über die zuvor zu Ziffer 1 und 2 aufgeführten Beschlussempfehlungen des Ausschusses für Planung und Umweltschutz ab.

 

einstimmig

 

Tagesordnungspunkt:

Eintragung des "Bröltalhaus" (ehemal. Jüdisches Übernachtungsheim in Schönenberg) als Baudenkmal

 

Ausschussmitglied Neuber gibt für die CDU-Fraktion zu Protokoll, dass die im Rahmen des Tagesordnungspunktes behandelte Eintragung als Baudenkmal ihren Ursprung in den Initiativen des Historikers und Archivars Herrn Karl Schröder aus Ruppichteroth und der „Oberen Denkmalbehörde (Rhein-Sieg-Kreis)“ findet.

 

Der Ausschuss für Planung und Umweltschutz empfiehlt dem Rat der Gemeinde, das „Bröltalhaus“, ehemaliges Jüdisches Übernachtungsheim, Brückenstraße 6 in Ruppichteroth-Schönenberg, im Umfang des Gebäudebestandes zum Ende der Nutzung durch den „Reichsausschuss der jüdischen Jugendverbände“ als Baudenkmal in die Denkmalliste der Gemeinde Ruppichteroth einzutragen. 

 

einstimmig

 

Im Anschluss daran stimmt der Rat der Gemeinde über die zuvor aufgeführte Beschluss-empfehlung des Ausschusses für Planung und Umweltschutz ab.

 

einstimmig

 

 

alleiniger Sitzungsteil des Ausschusses für Planung und Umweltschutz:

 

Tagesordnungspunkt:

25. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich der "Winterscheider Mühle";

hier: a) Aufstellungsbeschluss
         b) Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1
             Baugesetzbuch (BauGB) sowie der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und
             sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB

 

Herr Dipl.-Ing. Zimmermann vom Büro Stadtplanung Zimmermann GmbH, Köln, stellt ausführlich die vorgesehene Nutzung des Objektes „Winterscheider Mühle“ vor und erläutert die damit verbundenen notwendigen planerischen Festsetzungen.

 

Der Ausschuss für Planung und Umweltschutz des Rates der Gemeinde beschließt:

  1. Auf der Grundlage des Lageplans sowie der Erläuterungen ein Verfahren zur 25. Änderung des Flächennutzungsplanes einzuleiten.

 

            einstimmig

 

  1. Auf der Grundlage des Lageplans sowie der Erläuterungen die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB.

 

            einstimmig

 

 

 

 

 

Tagesordnungspunkt:

2. Änderung des Bebauungsplanes "Nr. 3.02 Winterscheider Mühle";
hier: a) Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zur 1. Änderung des Bebauungsplanes
             vom 01.06.2010
         b) Aufstellungsbeschluss zur 2. Änderung des Bebauungsplanes
         c) Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1
             Baugesetzbuch (BauGB) sowie der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und
             sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB

 

Der Ausschuss für Planung und Umweltschutz des Rates der Gemeinde beschließt:

  1. Den Aufstellungsbeschluss vom 01.06.2010 zur 1. Änderung des Bebauungsplanes

„Nr. 3.02 Winterscheider Mühle“ aufzuheben.

 

einstimmig

 

  1. Auf der Grundlage des Lageplans sowie der Erläuterungen ein Verfahren zur
    2. Änderung des Bebauungsplanes „Nr. 3.02 Winterscheider Mühle“ einzuleiten.

 

            einstimmig

 

  1. Auf der Grundlage des Lageplans sowie der Erläuterungen die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB.

 

            einstimmig

 

 

alleiniger Sitzungsteil des Rates der Gemeinde:

 

Tagesordnungspunkt:

Ausgliederung der Eigenbetriebe Wasser und Energie in die Gemeindewerke Ruppichteroth GmbH

 

Der Rat der Gemeinde beschließt aufgrund einer Empfehlung des Betriebsausschuss, den Ratsbeschluss vom 03.12.2013 wie folgt zu korrigieren:

 

  1. die Übertragung von Vermögen und Aufgaben, die bisher vom Eigenbetrieb   Wasserversorgung wahrgenommenen werden, auf die neu errichtete Gesellschaft gegen Gewährung weiterer Geschäftsanteile (Kapitalerhöhung) vorzubereiten.


Die Einzahlung des Stammkapitals erfolgt durch den Eigenbetrieb Energie. Die anfallenden Gründungs- und Ausgliederungskosten werden außerplanmäßig durch den Wirtschaftsplan Energie bereitgestellt.

einstimmig

 

 

 

 

 

 

Tagesordnungspunkt:

Nachwahl zum Ausschuss für Schule und Sport

 

Gemäß Schreiben vom 11.02.2014 des Katholischen Kirchengemeindeverbandes
Ruppichteroth - Schönenberg - Winterscheid beschließt der Rat der Gemeinde, Herrn Martin Rösler aus Winterscheid, an Stelle von Herrn Dr. Franz Uppena, ebenfalls aus Winterscheid, als ständiges beratendes Mitglied des Kirchengemeindeverbandes gemäß § 85 Abs. 2 des Schulgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen in den Ausschuss für Schule und Sport des Rates der Gemeinde zu berufen.

 

einstimmig

 

Bürgermeister Loskill nimmt gemäß § 40 Abs. 2 Satz 6 GO NRW in Verbindung mit § 50 Abs. 3 GO NRW an der Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teil.

 

 

 

Nichtöffentlicher Teil

 

Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung wurde über folgenden Tagesordnungspunkt beraten

bzw. beschlossen:

 

- Auftragsvergabe für Beraterleistungen zur Suche eines strategischen Partners für die
  Gemeindewerke GmbH