Herzlichen Glückwunsch Frau Helene Köplin, Ruppichteroth, Winterscheid, Am Altenhof 7, zur Vollendung des 96. Lebensjahres am 19. März 2014.
- Müllabfuhr in dieser Woche
- Fundsachen
- 4. Kinder- und Jugendtag am 6. April 2014
- Haus- und Straßensammlung für den Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Jahr 2013
- Bürgermeistersprechstunde am 17. April 2014 – Ich bin für Sie da!
- Der Arbeitskreis Senioren und behinderte Menschen informiert
- Sprechstunden der Schuldnerberatung des SKM
- Reiten im Walde und in der freien Landschaft, Entsorgung von Pferdekot
- Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes „Nr. 3.02 Winterscheider Mühle“
- 25. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich der „Winterscheider Mühle“
- Bereitschaftsdienste
- Niederschrift des Betriebsausschusses
- Niederschrift über die Sitzung des Rates sowie über die Sitzung des Ausschusses für Planung und Umweltschutz
Müllabfuhr in dieser Woche
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Donnerstag |
Freitag |
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20.03.2014 |
21.03.2014 |
Restmüll 14tägig |
1 |
2 |
Biotonne, Grünabfall |
3 |
4 |
Papiertonne |
3 |
4 |
Service-Telefon der RSAG: 0 22 41 – 306-306
Fundsachen
Dem Fundamt der Gemeinde Ruppichteroth wurde folgende Fundsache gemeldet:
1 Handy
Ruppichteroth, 10. Kalenderwoche
Eigentümer bzw. Besitzer von Fundsachen sowie Fundtieren können bei
Eigentums- bzw. Besitznachweis die Fundsache beim Ordnungsamt, Zimmer 101, in Empfang nehmen oder sich telefonisch unter den Rufnummern
02295/4924 oder 4956 melden.
„Miteinander Füreinander“
4. Kinder- und Jugendtag am 6. April 2014
Am Sonntag, den 6. April, findet in der Zeit von 12.00 bis 16.00 Uhr auf dem Gelände der Sekundarschule Nümbrecht-Ruppichteroth, Sankt-Florian-Straße 2, bereits zum vierten Mal der Kinder- und Jugendtag statt. An diesem Tag werden den Kindern und Jugendlichen ein buntes Bühnenprogramm mit vielen unterhaltsamen Showeinlagen sowie eine Vielfalt von Attraktionen angeboten.
Das abwechslungsreiche Bühnen- und Programmangebot gestaltet sich unter anderem aus folgenden Aktionen:
- Tanzshows
- Cupsong - Musik mal anders „Chili Go-Go-Go“
- Abseilübung der Feuerwehr
- Hüpfburg
- Kinderschminken
- Akrobatik
- Chorgesang/Soloauftritt
- Kicker-Turnier
- ADAC-Fahrradparcour
- Spieleparcours und vieles mehr!
Der Kinder- und Jugendtag wird in Zusammenarbeit mit dem Arbeitskreis Jugend Ruppichteroth, der Sekundarschule Nümbrecht-Ruppichteroth, dem Jugendzentrum Ruppichteroth, den Kindergärten sowie vielen ortsansässigen Vereinen und Institutionen der Gemeinde Ruppichteroth ausgerichtet.
Für das leibliche Wohl ist auch bestens gesorgt. Die Erlöse der Veranstaltung kommen den Vereinen und Institutionen sowie der Kinder- und Jugendarbeit zu Gute.
Unterstützen Sie die Jugend und nutzen Sie die zahlreichen Angebote am Kinder- und Jugendtag 2014.
Haus- und Straßensammlung für den Volksbund Deutsche Kriegsgräber-
fürsorge e.V. im Jahr 2013
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
vom 01. November bis 17. November 2013 führte der Volksbund Deutsche Kriegsgräber-
fürsorge e.V. seine diesjährige Haus- und Straßensammlung durch.
Die Sammlungsgelder werden für den Ausbau und die Instandsetzung von Kriegsgräber-
stätten im Ausland, die Unterstützung der Workcamps des Volksbundes im In- und Ausland
und für Projekte im Rahmen der Friedenserziehung in den Jugendbegegnungsstätten des
Volksbundes verwendet.
Das Sammelergebnis des Ortsverbandes Ruppichteroth betrug 3.314,78 € .
Für Ihre Spendenbereitschaft und Aufgeschlossenheit gegenüber den Sammlerinnen
und Sammlern möchte ich mich an dieser Stelle recht herzlich bedanken.
Mein besonderer Dank gilt vor allem den Bürgerinnen und Bürgern, die ihren Dienst
in der guten Sache gestellt und mich bei der Haus- und Straßensammlung mit viel
Engagement und Einsatz unterstützt haben.
Es würde mich sehr freuen, wenn sich bei den künftigen Sammlungen weiterhin
Bürgerinnen und Bürger bereit erklären, für den Volksbund Deutsche Kriegsgräber-
fürsorge e.V. zu sammeln.
Bürgermeistersprechstunde am 17. April 2014 – Ich bin für Sie da!
An jedem dritten Donnerstag eines Monats – jeweils in der Zeit von 14.00 bis 17.00 Uhr – stehe ich für Fragen und Probleme der Bürgerinnen und Bürger, die sich auf das gemeindliche Geschehen beziehen, im persönlichen Gespräch zur Verfügung. Gerne komme ich auch mit Ihnen vor Ort ins Gespräch.
Zur Koordination der Sprechstunde bitte ich, die Termine unter der Telefonnummer 02295/4921 zu vereinbaren. Gleichzeitig bitte ich zur Vorbereitung des Termins, mir die Themen Ihrer Fragen, Anregungen und Hinweise vorab mitzuteilen. Ebenfalls besteht die Möglichkeit, mit mir die Gesprächstermine per E-Mail unter der Adresse buergermeister-sprechstunde@ruppichteroth.de abzustimmen.
Folgende weitere Sprechstunde ist vorgesehen:
Donnerstag, den 15. Mai 2014, 14.00 – 17.00 Uhr.
Der Arbeitskreis Senioren und behinderte Menschen informiert
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
es ist wieder soweit. Am 7. Mai 2014 laden wir Sie recht herzlich zu unserem nächsten Ausflug des Arbeitskreises „Senioren und behinderte Menschen“ ins Kino ein. Auf dem Spielplan steht eine umwerfende Komödie "Sein letztes Rennen", zwar auch mit einem etwas traurigen Hintergrund, aber trotzdem bezaubernd und sehr bewegend. Didi Hallervorden beweist darin, dass er noch viel mehr kann als Nonstop Nonsens. Neben Heike Makatsch und dem ganzen unglaublich guten Ensemble ist dieser emotionale Film mehr als sehenswert.
Davor natürlich können Sie ein gemeinsames Plauderstündchen bei Kaffee und Kuchen verbringen, um vielleicht neue Menschen kennen zu lernen.
Ruppichteroth, den 12. März 2014
Monique Müller
für den Arbeitskreis „Senioren und behinderte Menschen“
Sprechstunden der Schuldnerberatung des SKM Siegburg (Katholischer Verein für soziale Dienste im Rhein-Sieg-Kreis e. V.) im Rathaus der Gemeinde Ruppichteroth
Die nächste Sprechstunde der Schuldnerberatung des SKM Siegburg findet am
Dienstag, den 25. März 2014 in der Zeit von 14.00 bis 16.00 Uhr
im Rathaus der Gemeinde Ruppichteroth, Zimmer 121 statt.
Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass über das Sekretariat der Schuldnerberatung
(Telefon-Nr. 02241/1778-16, Frau Kranzpiller oder Frau Marlinghaus) eine
Terminvereinbarung erforderlich ist.
Empfänger von Leistungen nach dem SGB II (Hartz IV) müssen beim JOBCENTER Rhein-Sieg die Ausstellung eines Berechtigungsscheines gem. § 16 Abs. 2 SGB II für die Schuldnerberatung beantragen.
Reiten im Walde und in der freien Landschaft, Entsorgung von Pferdekot
In der letzten Zeit wurde zunehmend festgestellt, dass auf Wanderwegen und auf unbefestigten Wegen in der freien Landschaft erhebliche Beschädigungen durch Reitpferde entstanden
sind. Beeinträchtigungen für Erholungssuchende insbesondere Wanderer und auch für Wild
sind die Folge.
Die Wanderwege werden im Auftrage der Gemeinde regelmäßig für alle Erholungssuchenden eindeutig gekennzeichnet und sollen insbesondere auswärtige Besucher zum Verweilen in
der Gemeinde einladen.
Die Beseitigung der von Reitpferden verursachten Schäden ist mit einem großen personellen und finanziellen Aufwand für die Gemeinde verbunden. Auch durch das sog. Querfeldein-
reiten werden erhebliche Schäden verursacht und andere Erholungssuchende beeinträchtigt.
Nachstehend gebe ich die Regelungen für das Reiten im Walde und in der freien Landschaft nochmals bekannt, die im Landschaftsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen festgelegt sind:
1. Das Reiten ist danach erlaubt
a) in der freien Landschaft (außerhalb von Wäldern)
- auf allen öffentlichen Verkehrsflächen
- auf allen privaten Straßen, Wegen und Plätzen
b) im Wald
- auf den gekennzeichneten Reitwegen
- auf allen privaten Straßen, Wegen und öffentlichen Verkehrsflächen
- in den Waldgebieten im rechtsrheinischen Teil des Rhein-Sieg-Kreises
(so auch in der Gemeinde Ruppichteroth), die durch besondere Rechts-
verordnung für das Reiten freigegeben sind.
2. Das Reiten ist nicht erlaubt
- auf allen Flächen, Straßen, Wegen und Plätzen, auf denen Verkehrszeichen
nach der Straßenverkehrsordnung das Reiten verbieten,
- auf Wanderwegen, Wander-, Sport- und Lehrpfaden im Wald,
- in Gärten, in Hofräumen, auf Flächen, die zum privaten Wohnbereich gehören
und auf Flächen die einem öffentlichen oder gewerblichen Betrieb dienen.
Kennzeichnung von Reitpferden
Wer reitet, muss im Besitz eines Reitkennzeichens (Reitplakette mit gültigen Jahres-aufklebern) sein.
Diese Kennzeichen müssen an beiden Seiten des Pferdes gut sichtbar geführt werden.
- 2 -
Der Aufkleber auf dem Kennzeichen gilt für das jeweilige Kalenderjahr.
Reiter erhalten die Kennzeichen und Aufkleber bei der
Kreisverwaltung des
Rhein-Sieg-Kreises
-Untere Landschaftsbehörde-
Kaiser-Wilhelm-Platz 1
53721 Siegburg
Tel: 02241/132672 o. 132180.
Für die Kennzeichen wird pro Kalenderjahr eine Reitabgabe erhoben. Sie beträgt derzeit je Kennzeichensatz und Kalenderjahr 39,24 €, für Reiterhöfe 89,24 €.
Das Kennzeichen bezieht sich auf den Halter/ Halterin des Pferdes.
Diese/r muss dafür sorgen, dass aufgezeichnet wird, wer mit dem Pferd geritten ist.
Entsorgung von Pferdekot
Durch die von den Pferden hinterlassenen Kothaufen entsteht auf den öffentlichen Ver-
kehrsflächen eine Gefährdung für die öffentliche Sicherheit und Ordnung.
Die Gefährdung besteht darin, dass durch das Abkoten der Pferde eine Verunreinigung der
öffentliche Fläche entsteht, welche nach Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) zu entsorgen
sind.
Ordnungswidrig handelt, wer
- in der freien Landschaft außerhalb von Wegen oder im Wald außerhalb von Reitwegen
oder ohne Zulassung auf anderen Wegen reitet,
- kein am Pferd zu befestigendes Kennzeichen führt oder
- öffentliche Verkehrsflächen verunreinigt
Die Ordnungswidrigkeiten können mit Geldbuße geahndet werden.
Die Wanderwege in der Gemeinde Ruppichteroth sind gekennzeichnet (mit Buchstaben, Zahlen und Symbolen).
Für Reiter mitnutzbare Wanderwege sind mit einem Hufeisen (Farbmarkierung auf den Bäumen etc.) gekennzeichnet.
Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes „Nr. 3.02 Winterscheider Mühle“;
hier: Bekanntmachung der Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zur 1. Änderung
des Bebauungsplanes vom 01.06.2010, des Aufstellungsbeschlusses zur 2.
Änderung des Bebauungsplanes sowie der Durchführung der frühzeitigen
Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Ausschuss für Planung und Umweltschutz des Rates der Gemeinde Ruppichteroth hat in seiner Sitzung am 20.02.2014 beschlossen, den Aufstellungsbeschluss vom 01.06.2010 zur 1. Änderung des Bebauungsplanes „Nr. 3.02 Winterscheider Mühle“ aufzuheben sowie ein Verfahren zur 2. Änderung des Bebauungsplanes „Nr. 3.02 Winterscheider Mühle“ und die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 2 Absatz 1 des BauGB bekannt gemacht.
Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit erfolgt in der Zeit
vom 24.03.2014 bis einschließlich 07.04.2014
während der Dienststunden und zwar
montags bis freitags von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
montags und mittwochs von 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr
dienstags von 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr
donnerstags von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
im Rathaus der Gemeinde Ruppichteroth in Schönenberg, Zimmer Nr. 106.
Während dieser Zeit kann das Plankonzept nebst Erläuterungen eingesehen werden.
Ferner sind die Entwurfsunterlagen im Internet unter http://www.ruppichteroth.de/cms122a/aktuell/amtliche_bekanntmachungen/beteiligungen_der_oeffentlichkeit_nach_baugesetzbuch/ eingestellt.
Gemäß § 3 Absatz 1 BauGB können schriftliche Anregungen während der o. g. Frist vorgebracht werden. Diese können schriftlich im Rathaus der Gemeinde Ruppichteroth eingereicht oder zur Niederschrift vorgetragen werden.
Lage und Abgrenzung des Änderungsbereiches sind aus dem abgedruckten Übersichtsplan ersichtlich.
25. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich der „Winterscheider Mühle“;
hier: Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses sowie der Durchführung der früh-
zeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Ausschuss für Planung und Umweltschutz des Rates der Gemeinde Ruppichteroth hat in seiner Sitzung am 20.02.2014 beschlossen, ein Verfahren zur 25. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich der „Winterscheider Mühle“ sowie die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 2 Absatz 1 BauGB bekannt gemacht.
Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit erfolgt in der Zeit
vom 24.03.2014 bis einschließlich 07.04.2014
während der Dienststunden und zwar
montags bis freitags von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
montags und mittwochs von 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr
dienstags von 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr
donnerstags von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
im Rathaus der Gemeinde Ruppichteroth in Schönenberg, Zimmer Nr. 106.
Während dieser Zeit kann das Plankonzept nebst Erläuterungen eingesehen werden.
Ferner sind die Entwurfsunterlagen im Internet unter http://www.ruppichteroth.de/cms122a/aktuell/amtliche_bekanntmachungen/beteiligungen_der_oeffentlichkeit_nach_baugesetzbuch/ eingestellt.
Gemäß § 3 Absatz 1 BauGB können schriftliche Anregungen während der o. g. Frist vorgebracht werden. Diese können schriftlich im Rathaus der Gemeinde Ruppichteroth eingereicht oder zur Niederschrift vorgetragen werden.
Lage und Abgrenzung des Änderungsbereiches sind aus dem abgedruckten Übersichtsplan ersichtlich.
Bereitschaftsdienste
Polizei-Notruf 110
Polizeibezirksdienststelle 02295/5425
(Sankt-Florian-Straße 8)
Bürgersprechstunden:
- dienstags in der Zeit von 11.00 bis 12.00 Uhr
- mittwochs in der Zeit von 17.00 bis 18.00 Uhr oder
nach telefonischer Vereinbarung (siehe obige Rufnummer)
Feuerwehr- und Rettungsdienst: 112
Krankentransporte 02241/19-222
GEMEINDEWERKE RUPPICHTEROTH
VER- UND ENTSORGUNGSBETRIEBE
Störfall – Telefon- Nummer
0800/ 7766655
Unter den o.g. Rufnummern erreichen Sie den Notdienst der Gemeindewerke Ruppichteroth für
die öffentliche Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung der Gemeinde Ruppichteroth über die Leitstelle des Aggerverbandes
NOTDIENST DES RWE
Bei Stromausfall im Versorgungsnetz erreichen Sie den Störungsdienst der RWE Energie AG
unter der Telefon – Nr. 0800/4112244
Notruf-Nummer der Rhenag 0180/2484848
Ärztlicher Bereitschaftsdienst für die Gemeinde Ruppichteroth
In der sprechstundenfreien Zeit erreichen Sie den ärztlichen Bereitschaftsdienst aller Fachrichtungen für den Rhein-Sieg-Kreis unter der
zentralen Rufnummer 116 117
Bei lebensbedrohenden Zwischenfällen und Unfällen: 112
ZAHNÄRZTE des rechtsrheinischen Rhein-Sieg-Kreises
Telefonischer Ansagedienst zum zahnärztlichen Notdienst: 01805-986700
Die Notfalldienstzentrale für den gesamten rechtsrheinischen RSK ist folgendermaßen besetzt:
- wöchentlich von 18.00 Uhr bis 08.00 Uhr des darauffolgenden Morgens,
- mittwochs von 13.00 Uhr bis zum nächsten Morgen 08.00 Uhr,
- freitags von 14.00 Uhr bis zum nächsten Morgen 08.00 Uhr und
- an Samstagen, Sonntagen, sowie an Feiertagen, ganztägig.
INFORMATIONSZENTRALE FÜR VERGIFTUNGSFÄLLE
Universitätsklinik Bonn, Telefon-Nr.: 0228-19240
APOTHEKEN-NOTDIENST:
Die nächsten 4 notdienstbereiten Apotheken für den Standort: Ruppichteroth,
vom 15.03.2014 bis 21.03.2014, 9.00 bis 9.00 Uhr
Samstag, 15. März 2014
Die Bären-Apotheke, Otto-Kaufmann-Str. 11-13, 51588 Nümbrecht, 02293/902484
Die Bären Apotheke, Nümbrechter Str. 7b, 51545 Waldbröl, 02291/4640
Bahnhof-Apotheke,Bahnhofstr. 26A, 53783 Eitorf, 02243/6177
Die Bahnhof-Apotheke, Hauptstr. 66, 51491 Overath, 02206/2857
Sonntag, 16. März 2014
Siegtal-Apotheke, Siegtalstr. 34, 51570 Windeck (Herchen), 02243/2503
Linden-Apotheke, Oberwiehler Str. 53, 51674 Wiehl (Oberwiehl), 02262/93535
Siegtal-Apotheke, Hauptstr. 110, 53721 Siegburg, 02241/383897
Aggertal-Apotheke, Bahnhofsplatz 4, 51766 Engelskirchen, 02263/3750
Montag, 17. März 2014
Burg-Apotheke, Waldbröler Str. 24, 51570 Windeck, 02292/2900
Rosen-Apotheke, Hauptstr. 32, 53819 Neunkirchen-Seelscheid, 02247/91790
Albertus-Magnus-Apotheke, Frankfurter Str. 120, 53773 Hennef, 02242/8747537
Medica Apotheke im Ärztehaus, Marie-Juchacz-Str. 2, 51645 Gummersbach, 02261/8175633
Dienstag, 18. März 2014
Löwen-Apotheke, Bahnhofstr. 1, 53783 Eitorf, 02243/2894
Falken-Apotheke, Drabenderhöher Str. 35, 51674 Wiehl (Drabenderhöhe), 02262/701464
Heide-Apotheke, Pastor-Biesing-Str. 2B, 53797 Lohmar (Birk), 02246/913650
Linden-Apotheke OHG, Waldbröler Str. 65, 51597 Morsbach, 02294/900401
Mittwoch, 19. März 2014
Alte Schulz'sche Apotheke, Marktplatz 3, 53783 Eitorf, 02243/2214
Wiehl-Apotheke, Bahnhofstr. 5, 51674 Wiehl, 02262/91204
Löwen-Apotheke, Hauptstr. 55, 51491 Overath, 02206/2223
Rats-Apotheke, Nogenter Platz 3, 53721 Siegburg, 02241/51132
Donnerstag, 20. März 2014
Wald-Apotheke, Hochstr. 16, 51545 Waldbröl, 02291/901034
Markt-Apotheke, Am Markt 7, 53783 Eitorf, 02243/80088
Burg-Apotheke, Dr.-Wirtz-Str. 3, 53804 Much, 02245/91650
Adler-Apotheke, Kaiserstr. 126, 53721 Siegburg, 02241/52740
Freitag, 21. März 2014
Bröltal-Apotheke OHG, Brölstr. 6, 53809 Ruppichteroth, 02295/5171
Burg-Apotheke, Kaiserstr. 1, 53773 Hennef, 02242/3211
Apotheke in Wildbergerhütte, Siegener Str. 37, 51580 Reichshof (Wildbergerhütte), 02297/231
Peter und Paul Apotheke, Bahnhofsplatz 7, 51766 Engelskirchen, 02263/3622
LEUCHTTURM
Beratungsstelle für Alzheimer und andere Demenzerkrankungen
Caritasverband für den Rhein-Sieg-Kreis e.V.
Wilhelmstraße 155-157, 53721 Siegburg
Telefon: 02241/1209-0
Fax: 02241/1209-195
Homepage der Beratungsstelle „Leuchtturm“ des Caritasverbandes für den Rhein-Sieg-Kreis e.V.
www.caritas-rheinsieg.de
Ansprechpartnerinnen:
Jutta Fellmy, Tel.: 02241/1209305
E-mail: jutta.fellmy@caritas-rheinsieg.de
Doris Steubesand, Tel.: 02241/1209-311
E-mail: doris.steubesand@caritas-rheinsieg.de
Multiple Sklerose
DMSG Betroffenen-Berater
Uwe Stommel – DMSG Betroffenen-Berater
Tel.: 02295-902118
e-mail: Uwe.Stommel@online.de
Michael Wendel – DMSG Betroffenen-Berater
Tel.: 02243-80373
e-mail: mianwe@t-online.de
Drogen-Suchthilfen
1. |
Suchtkrankenhilfe des Caritasverband für den Rhein-Sieg-Kreis e.V. Ansprechpartner: Herr Pöplau Tel.-Nr. (02241) 1209-302 |
2. |
Diakonisches Werk Siegburg Drogenhilfe -Zentrale und Beratungsstelle- Ansprechpartner: Herr Wolf Tel.-Nr.: 02241/66656 |
3. |
Kommissariat Kriminalprävention/ Opferschutz Siegburg Herr Seeger Tel.-Nr.: 02241/541-4715 |
4. |
Kriminalkommissariat 41 Siegburg Ansprechpartner: Herr Krist Tel.-Nr.: 02241/541-4411 |
5. |
Gemeinschaftshauptschule Ruppichteroth Ansprechpartnerin: Frau Stoquart Tel.-Nr.: 02295/902301 |
Weitere Informationen sind im Rathaus, Tel.-Nr.: 02295/4925, erhältlich.
SOZIALPSYCHIATRISCHES ZENTRUM
Sozialpsychiatrisches Zentrum Eitorf/Siebengebirge
Beratungs- und Betreuungszentrum Eitorf, Spinnerweg 51-54, 53783 Eitorf
Telefon: 02243/84758-0
Fax : 02243/84758-11
Beratungszeiten:
nach Vereinbarung !
Tagesstätte & Kontaktstelle:
Siegstrasse 16, 53783 Eitorf
Telefon: 02243/82670
Fax: 02243/842794
Öffnungszeiten:
montags 11.30 h – 14.30 h: Brunch, Offene Angebote
donnerstags 15.00 h - 19.00 h: Offener Treff
Jeden 2. Samstag 9.30 Uhr -12.00 Uhr
( Möglichkeit zum gemeinsamen Frühstück )
Sprechstunden der Sozialarbeiter des Jugendhilfezentrums Neunkirchen-Seelscheid,
zuständig für die Gemeinde Ruppichteroth
Seit dem 1. Oktober 2012 sind für die Gemeinde Ruppichteroth zwei neue Bezirkssozialarbeiter des Jugendhilfezentrums Neunkirchen-Seelscheid tätig.
Frau Wagner ist für Ruppichteroth Zentrum sowie für die Ortsteile Harth, Köttingen und Oeleroth zuständig, Herr Kastenholz für Schönenberg und Winterscheid.
Die Sprechstunde von Frau Wagner findet donnerstags in der Zeit von 14:00 - 15:00 Uhr in den Räumlichkeiten des Ökumenischen Familienzentrums „Unter`m Regenbogen“, Am Kindergarten 4, statt.
Herr Kastenholz Sprechstunde ist donnerstags von 14:00 - 15:00 Uhr im Rathaus in Schönenberg anzutreffen. Außerhalb der Sprechstunde sind die Mitarbeiter des Jugendhilfezentrums unter folgenden Rufnummern zu erreichen:
Frau Wagner: 02247/9215-5518,
Herr Kastenholz: 02247/9215-5528.
Außerhalb dieser Sprechzeiten und der Öffnungszeiten des Jugendhilfezentrums steht für dringende Meldungen in Sachen Kindeswohl die Feuer- und Rettungsleitstelle unter der Ruf-Nr. 112 zur Verfügung.
N e u b ü r g e r b e a u f t r a g t e r
des Kreistages des Rhein-Sieg-Kreises
für Aussiedler und zugezogene Ausländer
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Der Neubürgerbeauftragte L u d w i g N e u b e r bietet nach telefonischer Vereinbarung
Sprechstunden an:.
a) in Siegburg, Kreishaus, Zimmer A 1.40
b) in Ruppichteroth, Grundschule, Schulstraße 5.
Anmeldung bitte über:
a) Tel.: 02241-133161, Fax: 02241-133198
Email: marlene.hautkappe@rhein-sieg-kreis.de
b) Tel : 02295-90 23 18, Fax: 02295-90 23 19
Email: ludwig@neuber.de
Eine telefonische Terminvereinbarung ist unbedingt erforderlich!
Niederschrift des Betriebsausschusses
Nachstehend wird die Niederschrift über die Sitzung des Betriebsausschusses des Rates der Gemeinde Ruppichteroth vom 20. Februar 2014 gemäß § 26 der Geschäftsordnung für den Rat der Gemeinde bekannt gegeben.
Öffentlicher Teil
Tagesordnungspunkt:
Ausgliederung der Eigenbetriebe Wasser und Energie in die Gemeindewerke Ruppichteroth GmbH
Der Betriebsausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde, den Ratsbeschluss vom 03.12.2013 wie folgt zu korrigieren:
b) die Übertragung von Vermögen und Aufgaben, die bisher vom Eigenbetrieb
Wasserversorgung wahrgenommenen werden, auf die neu errichtete Gesellschaft
gegen Gewährung weiterer Geschäftsanteile (Kapitalerhöhung) vorzubereiten.
Die Einzahlung des Stammkapitals erfolgt durch den Eigenbetrieb Energie. Die anfallenden Gründungs- und Ausgliederungskosten werden außerplanmäßig durch den Wirtschaftsplan Energie bereitgestellt.
einstimmig
Nichtöffentlicher Teil
Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung wurde über folgende Tagesordnungspunkte beraten
bzw. beschlossen:
- Auftragsvergabe für Beraterleistungen zur Suche eines strategischen Partners für die
Gemeindewerke GmbH
- Beschaffung eines Überwachungs- u. Fernwirksystems
Niederschrift über die Sitzung des Rates sowie über die Sitzung des Ausschusses
für Planung und Umweltschutz bzw. über die gemeinsame Sitzung des Rates
und des Ausschusses für Planung und Umweltschutz
Nachstehend wird die Niederschrift über die Sitzung des Rates der Gemeinde Ruppichteroth sowie über die Sitzung des Ausschusses für Planung und Umweltschutz bzw. über die gemeinsame Sitzung des Rates der Gemeinde Ruppichteroth und des Ausschusses für Planung und Umweltschutz vom 20. Februar 2014 gemäß § 26 der Geschäftsordnung für den Rat der Gemeinde bekannt gegeben.
Öffentlicher Teil
gemeinsamer Sitzungsteil des Rates der Gemeinde und des Ausschusses für Planung und Umweltschutz:
Tagesordnungspunkt:
Neuaufstellung des Landesentwicklungsplanes für Nordrhein-Westfalen (LEP NRW);
hier: Stellungnahme der Gemeinde Ruppichteroth im Rahmen der Beteiligung der
öffentlichen Stellen
Bürgermeister Loskill erläutert die grundsätzliche rechtliche Einordnung des Landesent-wicklungsplanes NRW (LEP NRW) und informiert zusammenfassend über die Inhalte, die Zielsetzung und den voraussichtlichen Zeitplan im Rahmen der Neuaufstellung. In diesem Zusammenhang geht der Bürgermeister ausführlich auf die der maßgebenden Verwaltungs-vorlage vom 29.01.2014 beigefügte Stellungnahme der Gemeinde Ruppichteroth zur Neuaufstellung des Landesentwicklungsplanes NRW ein.
Anschließend erläutert Gemeindevertreter Smielick den per E-Mail vom 19.02.2014 dem Bürgermeister zugeleiteten Antrag der FDP-Fraktion hinsichtlich der Aufnahme von Änderungs- und Ergänzungsvorschlägen zu der vorgenannten Stellungnahme. Diese Vorschläge wurden unmittelbar vor der Sitzung in Form einer Synopse den Mitgliedern
des Rates und des Ausschusses für Planung und Umweltschutz durch die Verwaltung zur Kenntnis gegeben.
Auf Vorschlag des Bürgermeisters werden folgende Formulierungen gegenüber dem Vorschlag der Verwaltung unter Berücksichtigung der Änderungs- und Ergänzungsvorschläge der FDP-Fraktion durch die Mitglieder des Rates und des Ausschusses für Planung und Umweltschutz wie folgt einvernehmlich gefasst:
Zu Erläuterungen:
In den Erläuterungen sollte abzulesen sein, dass es sich um ein Ziel oder Grundsatz handelt - siehe z.B. Seite 9 und 39 sollte daher lauten „Zu Ziel 2-1 Zentralörtliche Gliederung“ statt nur „Zu 2-1 Zentralörtliche Gliederung“.
Auf Seite 37 letzter Absatz wird erläutert, dass „die Regionalplanungsbehörde die zentral-örtlich bedeutsamen ASB in Abstimmung mit den Gemeinden feststellen.
Unklar ist, ob Abstimmung bedeutet im „Benehmen“ oder im „Einvernehmen“.
Mit Hinweis auf die Planungshoheit der Kommunen sollte es daher heißen „einvernehmlich“ feststellen.
Zu Karte 87/88 Information der Waldverteilung
Es wird vorgeschlagen, zusätzlich die Stufe 20-40 % darzustellen.
Die genauere Darstellung des Waldanteils in den Regionen dient als Entscheidungshilfe
bei Planungen, die den Wald tangieren.
Zu 2-3 Siedlungsraum und Freiraum (S. 9)
Im letzten Absatz sollte es heißen „ und des Erhalts der land- und forstwirtschaftlichen Nutzfläche…“
Zu 6.2-1 Ziel zentralörtliche bedeutsame Allgemeine Siedlungsbereiche und
6.2-3 Grundsatz Eigenentwicklung untergeordneter Ortsteile
Diese beiden Punkte können als Konkretisierung des Ziels 2-3 verstanden werden.
Nach 6.2-1 hat sich die Siedlungsentwicklung in den Kommunen auf zentralörtliche bedeutsame Allgemeine Siedlungsbereiche auszurichten. Dagegen haben sich nach Grundsatz 6.2-3 andere vorhandene Allgemeine Siedlungsbereiche und kleinere Ortsteile auf die Eigenentwicklung zu beschränken. Hier ist der Begriff Eigenentwicklung zu konkretisieren.
Es wird nicht deutlich, ob die im regionalplanerisch festgelegten im Freiraum gelegenen Ortsteile nach Ziel 2-3 gleichzusetzen sind mit „kleineren Ortsteilen“ nach Grundsatz 6.2-3. Im Unterscheid zu Ziel 2-3 sind im Grundsatz 6.2-3 „kleinere Ortsteile“ in der Regel dem Freiraum zuzuordnen. Es wird um eine eindeutige Einordnung gebeten.
Zu 10.2-2 Ziel Vorranggebiete für die Windenergienutzung (S. 130)
Hinter „…den Ausbau der Windenergie.“ wird eingefügt: „Die Energiewende ist für alle Beteiligten eine Herausforderung. Die Gemeinde wird im Rahmen ihrer kommunalen Planungshoheit verantwortungsvoll abwägen, ob die Nutzung der Windenergie unter Beachtung aller Kriterien zur Errichtung von Windenergieanlagen ermöglicht wird.“
Der Ausschuss für Planung und Umweltschutz empfiehlt dem Rat der Gemeinde:
- Die Stellungnahme der Gemeinde Ruppichteroth zur Neuaufstellung des Landesentwicklungsplanes NRW im Rahmen der Beteiligung der öffentlichen Stellen gemäß § 10 Absatz 1 und 2 Raumordnungsgesetz (ROG), welche die vorstehenden einvernehmlich gefassten Ergänzungen beinhaltet, abzugeben.
einstimmig
- Sich der Bewertung des Städte- und Gemeindebundes NRW anzuschließen.
einstimmig
Im Anschluss daran stimmt der Rat der Gemeinde über die zuvor zu Ziffer 1 und 2 aufgeführten Beschlussempfehlungen des Ausschusses für Planung und Umweltschutz ab.
einstimmig
Tagesordnungspunkt:
Eintragung des "Bröltalhaus" (ehemal. Jüdisches Übernachtungsheim in Schönenberg) als Baudenkmal
Ausschussmitglied Neuber gibt für die CDU-Fraktion zu Protokoll, dass die im Rahmen des Tagesordnungspunktes behandelte Eintragung als Baudenkmal ihren Ursprung in den Initiativen des Historikers und Archivars Herrn Karl Schröder aus Ruppichteroth und der „Oberen Denkmalbehörde (Rhein-Sieg-Kreis)“ findet.
Der Ausschuss für Planung und Umweltschutz empfiehlt dem Rat der Gemeinde, das „Bröltalhaus“, ehemaliges Jüdisches Übernachtungsheim, Brückenstraße 6 in Ruppichteroth-Schönenberg, im Umfang des Gebäudebestandes zum Ende der Nutzung durch den „Reichsausschuss der jüdischen Jugendverbände“ als Baudenkmal in die Denkmalliste der Gemeinde Ruppichteroth einzutragen.
einstimmig
Im Anschluss daran stimmt der Rat der Gemeinde über die zuvor aufgeführte Beschluss-empfehlung des Ausschusses für Planung und Umweltschutz ab.
einstimmig
alleiniger Sitzungsteil des Ausschusses für Planung und Umweltschutz:
Tagesordnungspunkt:
25. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich der "Winterscheider Mühle";
hier: a) Aufstellungsbeschluss
b) Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1
Baugesetzbuch (BauGB) sowie der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
Herr Dipl.-Ing. Zimmermann vom Büro Stadtplanung Zimmermann GmbH, Köln, stellt ausführlich die vorgesehene Nutzung des Objektes „Winterscheider Mühle“ vor und erläutert die damit verbundenen notwendigen planerischen Festsetzungen.
Der Ausschuss für Planung und Umweltschutz des Rates der Gemeinde beschließt:
- Auf der Grundlage des Lageplans sowie der Erläuterungen ein Verfahren zur 25. Änderung des Flächennutzungsplanes einzuleiten.
einstimmig
- Auf der Grundlage des Lageplans sowie der Erläuterungen die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB.
einstimmig
Tagesordnungspunkt:
2. Änderung des Bebauungsplanes "Nr. 3.02 Winterscheider Mühle";
hier: a) Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zur 1. Änderung des Bebauungsplanes
vom 01.06.2010
b) Aufstellungsbeschluss zur 2. Änderung des Bebauungsplanes
c) Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1
Baugesetzbuch (BauGB) sowie der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
Der Ausschuss für Planung und Umweltschutz des Rates der Gemeinde beschließt:
- Den Aufstellungsbeschluss vom 01.06.2010 zur 1. Änderung des Bebauungsplanes
„Nr. 3.02 Winterscheider Mühle“ aufzuheben.
einstimmig
- Auf der Grundlage des Lageplans sowie der Erläuterungen ein Verfahren zur
2. Änderung des Bebauungsplanes „Nr. 3.02 Winterscheider Mühle“ einzuleiten.
einstimmig
- Auf der Grundlage des Lageplans sowie der Erläuterungen die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB.
einstimmig
alleiniger Sitzungsteil des Rates der Gemeinde:
Tagesordnungspunkt:
Ausgliederung der Eigenbetriebe Wasser und Energie in die Gemeindewerke Ruppichteroth GmbH
Der Rat der Gemeinde beschließt aufgrund einer Empfehlung des Betriebsausschuss, den Ratsbeschluss vom 03.12.2013 wie folgt zu korrigieren:
- die Übertragung von Vermögen und Aufgaben, die bisher vom Eigenbetrieb Wasserversorgung wahrgenommenen werden, auf die neu errichtete Gesellschaft gegen Gewährung weiterer Geschäftsanteile (Kapitalerhöhung) vorzubereiten.
Die Einzahlung des Stammkapitals erfolgt durch den Eigenbetrieb Energie. Die anfallenden Gründungs- und Ausgliederungskosten werden außerplanmäßig durch den Wirtschaftsplan Energie bereitgestellt.
einstimmig
Tagesordnungspunkt:
Nachwahl zum Ausschuss für Schule und Sport
Gemäß Schreiben vom 11.02.2014 des Katholischen Kirchengemeindeverbandes
Ruppichteroth - Schönenberg - Winterscheid beschließt der Rat der Gemeinde, Herrn Martin Rösler aus Winterscheid, an Stelle von Herrn Dr. Franz Uppena, ebenfalls aus Winterscheid, als ständiges beratendes Mitglied des Kirchengemeindeverbandes gemäß § 85 Abs. 2 des Schulgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen in den Ausschuss für Schule und Sport des Rates der Gemeinde zu berufen.
einstimmig
Bürgermeister Loskill nimmt gemäß § 40 Abs. 2 Satz 6 GO NRW in Verbindung mit § 50 Abs. 3 GO NRW an der Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teil.
Nichtöffentlicher Teil
Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung wurde über folgenden Tagesordnungspunkt beraten
bzw. beschlossen:
- Auftragsvergabe für Beraterleistungen zur Suche eines strategischen Partners für die
Gemeindewerke GmbH