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SEPA-Lastschriftmandat für die Fahrzeugzulassung bleibt bestehen Rhein-Sieg-Kreis (dk)

 

– Ein SEPA-Lastschriftmandat als Einzahlungsermächtigung für die Kfz-Steuer für die Zulassungsstellen des Straßenverkehrsamtes des Rhein-Sieg-Kreises bleibt weiterhin bestehen und muss ab dem 30. Januar 2014 bei Zulassungen zwingend vorgelegt werden. Darauf weist das Straßenverkehrsamt des Rhein-Sieg-Kreises hin. Die EU-Kommission hatte entschieden, das Enddatum für die SEPA-Umstellung um ein halbes Jahr auf den 1. August 2014 zu verschieben. Bisher stand Anfang Februar 2014 als Umstellungstermin fest. Der Aufschub gilt jedoch nicht für die Fahrzeug-Zulassungsbehörden. „Nach einem Erlass des Bundesfinanzministeriums sind die Zulassungsbehörden angehalten, ab dem 30. Januar 2014 das SEPA-Lastschriftmandat anzuwenden. Deshalb muss für die Zulassung ab diesem Tag unbedingt das SEPA-Lastschriftmandat mit Unterschrift der Kontoinhaberin oder des Kontoinhabers im Original vorgelegt werden - eine Kopie reicht nicht aus“, erklärt Dieter Siegberg vom Straßenverkehrsamt des Rhein-Sieg-Kreises.


Mit der Einführung des einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraums (Single Euro Payments Area) passt auch die Steuerverwaltung ihre Zahlungsverfahren an die neuen Regelungen an – die bekannten Einzugsermächtigungen für die Kfz-Steuer können daher nicht mehr verwendet werden. Der „Nachfolger“ SEPA-Lastschriftmandat löst das bisherige Lastschrifteinzugsverfahren ab. Die neuen, SEPA-tauglichen Vordrucke sind auf der Internetseite des Rhein-Sieg-Kreises unter www.rhein-sieg-kreis.de abrufbar, Stichwort: Fahrzeug-Zulassung. Für Rückfragen rund um das Thema „SEPA und Fahrzeugzulassung“ steht das Straßenverkehrsamt den Bürgerinnen und Bürgern gerne zur Verfügung – per Mail an strassenverkehrsamt@rhein-sieg-kreis.de oder telefonisch unter der Rufnummer 02241/13-3939 in Siegburg bzw. unter der Rufnummer 02225/94090 in Meckenheim. SEPA Hinter SEPA verbirgt sich der einheitliche Euro-Zahlungsverkehrsraum (Single Euro Payments Area) – ein neues, europaweit einheitliches Verfahren für den bargeldlosen Zahlungsverkehr. Überweisungen und Lastschriften sind dann nur noch nach diesem Verfahren möglich. Bankleitzahl und Kontonummer werden dabei in eine 22-stellige Internationale Bankkontonummer (IBAN) umgewandelt.