Nachrichten

Herzlichen Glückwunsch den Eheleuten Karl-Heinz und Dorothea Lutz geb. Herkenrath, Ruppichteroth, Bölkum 43, zum Fest der Goldenen Hochzeit am 13. Januar 2014. Frau Katharina Krei, Ruppichteroth, Ifang 5, zur Vollendung des 80. Lebensjahres am 16. Januar 2014.

 

 

- Müllabfuhr in dieser Woche
- Präsentation der Jahresstatistik der Notfallhelfergruppe der Freiw. Feuerwehr Ruppichteroth, Löschzug Winterscheid
- 2. Historische Rheinische Christophorus-Fahrt in Schönenberg am 17. und 18. Mai 2014
- Straßenreinigung in der Gemeinde
- Abbrennen von Feuern im Brauchtum
- Fundsachen
- Überprüfung der Sirenen zur Alarmierung der Freiwilligen Feuerwehr Ruppichteroth
- Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin
- Jahresabschluss 2011 der Gemeinde Ruppichteroth
- Bereitschaftsdienste

Müllabfuhr in dieser Woche

 

Montag

Dienstag

Donnerstag

Freitag

 

13.01.2014

14.01.2014

16.01.2014

17.01.2014

Restmüll

14tägig

---

---

3

4

Restmüll

4wöchentlich

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---

3

4

Biotonne,

Grünabfall

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1

2

Wertstofftonne

3

4

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Service-Telefon der RSAG:         0 22 41 – 306-306

 

 

Abfuhr von Weihnachtsbäumen

 

Die Abfuhr von Weihnachtsbäumen (ohne Baumschmuck) erfolgt im Januar und Februar gemeinsam mit der Leerung der Biotonne ohne telefonische Voranmeldung (gilt auch für Eigenkompostierer). Allerdings ist es erforderlich, die Bäume auf etwa 1 m zu kürzen und als Bündel (100 x 50 x 50 cm) bereitzulegen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Präsentation der Jahresstatistik der Notfallhelfergruppe der Freiw. Feuerwehr
Ruppichteroth, Löschzug Winterscheid
, und Entgegennahme einer Großspende
am 17.01.2014, 18:00 Uhr, im Feuerwehrhaus Winterscheid
Seit dem 15.06.2012 steht eine Gruppe von Kameraden des Löschzuges Winterscheid als
Notfallhelfer für Winterscheid und die umliegenden Ortschaften zur Verfügung. Ziel ist es, bei
lebensbedrohlichen, medizinischen Notfällen, die "Wartezeit" auf den Rettungsdienst
(therapiefreies Intervall) mit Maßnahmen der erweiterten Ersten Hilfe zu überbrücken. Die
Kameraden übernehmen den Notfallhelfer-Dienst als freiwillige Zusatzaufgabe zu dem normalen
Feuerwehrdienst und stehen rund um die Uhr im Rahmen einer Zufallsbereitschaft für den Einsatz
zur Verfügung. Das bedeutet, dass alle 18 Mitglieder der Gruppe im Notfall, zusammen mit
Rettungsdienst und Notarzt, alarmiert werden und die ersten verfügbaren Helfer ausrücken.
Wir freuen uns eine Großspende der Zahnärzte-Initiative Bonn-Siegkreis-Euskirchen e.V. (ZIBS)
im Rahmen der
Präsentation der Jahresstatistik der Notfallhelfergruppe
am 17.01.2014, um 18:00 Uhr,
im Feuerwehrhaus Winterscheid,
Zum Feuerwehrhaus 42, 53809 Ruppichteroth
entgegen nehmen zu dürfen. Es besteht die Möglichkeit Fragen an die Verantwortlichen und
Mitglieder der Gruppe zu richten und Bildmaterial zu erstellen.
Für Rückfragen steht neben dem Verfasser auch der Feuerwehrarzt der Freiwilligen Feuerwehr
Ruppichteroth, Dr. Herbert Broich, unter herbert.broich@gmx.de zur Verfügung. Um Anmeldung
wird gebeten.
Weitere Informationen zur Freiwilligen Feuerwehr Ruppichteroth und zur Notfallhelfergruppe
finden Sie auch unter www.feuerwehr-ruppichteroth.de.
Wir freuen uns auf Ihren Besuch!

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2. Historische Rheinische Christophorus-Fahrt in Schönenberg am 17. und 18. Mai 2014

 

 

Am 17. und 18. Mai 2014 startet die 2. Historische Rheinische Christophorus-Fahrt in Schönenberg. Im Wechsel mit dem „Bröltaler Familiensonntag“ beabsichtigen wir, alle zwei Jahre dieses Oldtimerspektakel in der Gemeinde Ruppichteroth, in dem Entstehungsort der „Christophorus-Fahrt“ in Schönenberg zu veranstalten.

 

Die außerordentlich positive Resonanz des Events im Mai 2012 hat uns – der Gemeinde Ruppichteroth und vor allem dem ehrenamtlich tätigen Lenkungsteam  - gezeigt, dass eine Präsentation des automobilen Kulturgutes  sich hervorragend eignet, weit über unsere Grenzen hinaus auf unsere schöne Heimat aufmerksam zu machen.

 

So hat Otto Flimm, Ehrenpräsident des ADAC, für dieses Jahr erneut seine Schirmherrschaft zugesagt. „Ich freue mich sehr auf die 2. Historische Rheinische Christophorus-Fahrt. Die Premiere im Jahr 2012 war ein besonderes Ereignis für mich. Es war eine Veranstaltung mit Herzblut für uns alle.“

 

Aktuelle Informationen erhalten Sie im Sekretariat des Bürgermeisters und unter www.christophorusfahrt.de .

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Straßenreinigung

in der Gemeinde Ruppichteroth

 

Die Gemeindestraßen werden voraussichtlich am

Mittwoch, dem 15. Januar 2014

gereinigt.

Halten Sie bitte an diesem Tag nach Möglichkeit die Verkehrsflächen von Fahrzeugen frei.

Zeitliche Angaben können leider nicht gemacht werden. Ich bitte um Verständnis dafür, dass die Straßenreinigung je nach Wetterlage (auch bei Minustemperaturen ohne Schneefall) kurzfristig verschoben werden muss.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Abbrennen von Feuern im Brauchtum

 

 

Nach Angaben des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Ver-

braucherschutz in Nordrhein-Westfalen wurden die Grenzwerte für Feinstaub, z.B. an

den Ostertagen in den vergangenen Jahren stark überschritten. Das Abbrennen von Oster-,

Martins- u. ähnlichen Feuern erfreut sich steigender Beliebtheit. Ich weise an dieser Stelle

darauf hin, dass dies nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig ist.

 

1.

Nach § 28 Abs. 1 des Gesetzes zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislauf-

wirtschaftsgesetz - KrWG) sind Feuer, die dem Zweck der Beseitigung pflanz-

licher Abfälle dienen, grundsätzlich verboten, auch wenn sie z.B. zu Oster-

oder Martinszeiten stattfinden.

2.

Besteht der Zweck des Feuers demgegenüber eindeutig und zweifelsfrei nicht

in der Beseitigung pflanzlicher Abfälle, sondern soll das Feuer z.B. als öffent-

liches Oster- oder Martinsfeuer ausschließlich dem Brauchtum dienen, so

richtet sich seine Zulässigkeit nach den Vorschriften des § 7 des Gesetzes zum

Schutz vor Luftverunreinigungen, Geräuschen und ähnlichen Umweltein-

wirkungen (Landes-Immissionsschutzgesetz - LImSchG NRW). Demnach ist

das Verbrennen sowie das Abbrennen von Gegenständen zum Zweck der

Rückgewinnung einzelner Bestandteile oder zu anderen Zwecken (z.B. Brauch-

tumsfeuer) im Freien untersagt, soweit die Nachbarschaft oder die Allgemein-

heit hierdurch gefährdet oder erheblich belästigt werden können.

3.

Von Brauchtumspflege kann in der Regel nur dann gesprochen werden, wenn

z.B. ein Oster- oder Martinsfeuer von in der Ortsgemeinschaft verankerten

Glaubensgemeinschaften, Organisationen oder Vereinen ausgerichtet wird

und im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung für jedermann zugänglich

ist. Private Oster-, Martins- und ähnliche Feuer sind demnach vom Brauch-

tumsbegriff nicht erfasst.

 

Ein Verstoß gegen die oben genannten gesetzlichen Regelungen kann mit einer Geld-

buße bis zu 5.000,00 Euro geahndet werden.

 

Weitere Informationen erhalten Sie im Rathaus, Zimmer  101 o. 102, oder telefonisch unter

den Telefonnummern 02295/4923 o. 02295/4925.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Fundsachen

 

 

Dem Fundamt der Gemeinde Ruppichteroth wurden folgende Fundsachen gemeldet:

 

                1      Herrenrad

                        Schönenberg, am 17.12.2013

                1      Mountainbike

                        Schönenberg, am 17.12.2013

  1. Handy

Schönenberg, am 30.12.2013

 

 

 

Eigentümer bzw. Besitzer von Fundsachen sowie Fundtieren können bei

Eigentums- bzw. Besitznachweis die Fundsache beim Ordnungsamt, Zimmer 101, in Empfang nehmen oder sich telefonisch unter den Rufnummern

02295/4924 oder 4956 melden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Überprüfung der Sirenen zur Alarmierung der Freiwilligen Feuerwehr Ruppichteroth

Am Samstag, den 11. Januar 2014 zwischen 12.00 Uhr und 12.15 Uhr erfolgt eine Überprüfung der Sirenen der Freiwilligen Feuerwehr Ruppichteroth in den Orten Ruppichteroth und Winterscheid durch einen Probealarm.

Für den Probealarm wird das einheitliche Signal für Feueralarm verwendet. Hierbei handelt es sich um den zweimal unterbrochenen Dauerton von 1 Minute.

Bei einem erforderlichen Feuerwehreinsatz während des Probealarms wird das Signal „Feueralarm“ wiederholt.
 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen
für die Wahl des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin

der Gemeinde Ruppichteroth

im Rahmen der am 25.05.2014

stattfindenden allgemeinen Kommunalwahlen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

In meiner Bekanntmachung vom 07.10.2013 hinsichtlich der Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl der Vertretung der Gemeinde Ruppichteroth anlässlich der im Jahr 2014 stattfindenden allgemeinen Kommunalwahlen (siehe Mitteilungsblatt der Gemeinde Ruppichteroth vom 11.10.2013 - Woche 41 - ) wurde von mir auch über den aktuellen Sachstand zur dementsprechenden Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin informiert.

Zwischenzeitlich habe ich von dem in diesem Zusammenhang erwähnten einmaligen Niederlegungsrecht Gebrauch gemacht. Daraus eröffnet sich die Möglichkeit der Kandidatenaufstellung für die Neuwahl des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin der Gemeinde Ruppichteroth im Rahmen der am 25.05.2014 stattfindenden allgemeinen Kommunalwahlen.

 

Daher fordere ich gemäß § 75 b Abs. 1 Satz 1 der Kommunalwahlordnung für das Land Nordrhein-Westfalen - KWahlO - vom 31.08.1993 (GV. NRW. S. 592, ber. S. 967), zuletzt geändert durch Verordnung vom 03.12.2013 (GV. NRW. S. 730),

 

zur Einreichung von Wahlvorschlägen für das Amt
des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin
der Gemeinde Ruppichteroth

 

auf.

 

Wahlvorschläge können bis zum 48. Tag vor der Wahl eingereicht werden (§ 46 b in Verbindung mit § 15 Abs. 1 des Kommunalwahlgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen – KWahlG – vom 30.06.1998 (GV. NRW. S. 454, ber. S. 509 und 1999 S. 70), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 01.10.2013 (GV. NRW. S. 563)).

 

Die Wahlvorschläge sind daher einzureichen

 

bis spätestens Montag, 07.04.2014, 18.00 Uhr (Ausschlussfrist),

in Zimmer 208 (Wahlamt) des Rathauses der Gemeinde Ruppichteroth

in Schönenberg, Rathausstraße 18.

 

Es wird dringend empfohlen, die Wahlvorschläge frühzeitig vor diesem Termin einzureichen, damit etwaige Mängel, die die Gültigkeit der Wahlvorschläge berühren, vorher noch behoben werden können.

 

Für die Wahlvorschläge sind amtliche Vordrucke zu verwenden, die im Rathaus der Gemeinde Ruppichteroth an der vorgenannten Stelle, während der allgemeinen Öffnungszeiten Montag bis Freitag von 08.30 – 12.00 Uhr, sowie zusätzlich dienstags von 14.00 – 17.00 Uhr und donnerstags von 14.00 – 18.00 Uhr kostenlos abgegeben werden.

Darüber hinaus steht Ihnen das Wahlamt für Fragen zum Wahlvorschlagsverfahren gerne zur Verfügung.

 

Im Rahmen des Wahlvorschlagsverfahrens weise ich für das Amt des Bürger-meisters/der Bürgermeisterin auf die Bestimmungen der §§ 46 b und 46 d Abs. 1 bis 3 KWahlG NRW in Verbindung mit den §§ 15 und 17 KWahlG NRW und der §§ 75 a und 75 b KWahlO in Verbindung mit den §§ 25 und 26 KWahlO, sowie des § 65 Abs. 1 und 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der derzeit gültigen Fassung hin.

 

Jeder Wahlvorschlag darf nur einen Bewerber/eine Bewerberin enthalten. Wahlvorschläge können von politischen Parteien im Sinne des Artikels 21 des Grundgesetzes, von mitgliedschaftlich organsierten Gruppen von Wahlberechtigten (Wählergruppen) und von einzelnen Wahlberechtigten (Einzelbewerber/innen) eingereicht werden. Wer für das Amt des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin wählbar ist, kann sich selbst vorschlagen, für einen solchen Vorschlag gelten die Regelungen für Einzelbewerber entsprechend.

 

Staatsangehörige der anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Unionsbürger), die in Deutschland wohnen, sind unter den gleichen Voraussetzungen wie Deutsche wählbar.

 

Sind Parteien oder Wählergruppen in der zum Zeitpunkt der Wahlausschreibung laufenden Wahlperiode nicht ununterbrochen in der zu wählenden Vertretung, in der Vertretung des zuständigen Kreises, im Landtag oder auf Grund eines Wahlvorschlages aus dem Land im Bundestag vertreten, so können diese nur einen Wahlvorschlag einreichen, wenn sie nachweisen, dass sie einen nach den demokratischen Grundsätzen gewählten Vorstand, eine schriftliche Satzung und eine Programm haben. Wahlvorschläge dieser Parteien und Wählergruppen müssen ferner für die Wahl des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin

  • bezogen auf die Gemeinde Ruppichteroth von mindestens fünf Mal so viel Wahlberechtigten, wie die Vertretung (= der Gemeinderat) Mitglieder hat, für die Gemeinde Ruppichteroth somit von 170 Wahlberechtigten, persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein; dies gilt auch für Wahlvorschläge von Einzelbewerbern. Diese Regelung gilt nicht, wenn der bisherige Bürgermeister als
    Bewerber vorgeschlagen wird. (§ 46 d Abs. 1 KWahlG NRW in Verbindung mit § 15 Abs. 2 Satz 3 KWahlG NRW).

 

Bewerber können nicht gleichzeitig für die Wahl zum Bürgermeister oder Landrat in mehreren Gemeinden und Kreisen kandidieren (§ 46 d KWahlG NRW).

 

Ruppichteroth, den 06.01.2014

           Der Wahlleiter

            Mario Loskill

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Jahresabschluss 2011 der Gemeinde Ruppichteroth

 

 

 

1.

Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2011 der Gemeinde Ruppichteroth und Entlastung des Bürgermeisters

 

 

Gemäß § 95 der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (GO NRW) haben Gemeinden zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, der unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage vermittelt.

 

Der Rat der Gemeinde Ruppichteroth hat in seiner Sitzung am 15.10.2013 gemäß § 96 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) nach erfolgter Jahresabschlussprüfung aufgrund der Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses vom 24.09.2013 folgende Beschlüsse gefasst:

 

"Der Jahresabschluss der Gemeinde Ruppichteroth zum 31.12.2011 in der Fassung, die dem zugeleiteten Prüfungsbericht beiliegt, wird festgestellt. Dem Jahresabschluss 2011 liegt der auf formelle Bilanzkontinuität geprüfte Jahresabschluss 2010 zu Grunde."

 

"Der Jahresfehlbetrag 2011 in Höhe von 2.962.892,82 € und der in der Bilanz als Ergebnisvortrag ausgewiesene Fehlbetrag 2010 in Höhe von 2.183.817,87 € wird durch Inanspruchnahme der allgemeinen Rücklage abgedeckt."

 

"Der Rat der Gemeinde beschließt aufgrund einer Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses, dem Bürgermeister für den Jahresabschluss 2011 uneingeschränkte Entlastung zu erteilen."

 

Der vom Rat der Gemeinde Ruppichteroth festgestellte Jahresabschluss 2011 ist gemäß

§ 96 Abs. 2 GO NRW dem Landrat als untere staatliche Verwaltungsbehörde mit Schreiben vom 23.10.2013 angezeigt und von diesem am 19.12.2013 zur Kenntnis genommen worden.

 

 

 

 

 

2.

Wesentliche Ergebnisse des Jahresabschlusses zum 31.12.2011

 

 

Gesamtergebnisrechnung (Fehlbetrag):

-  2.962.892,82 €

 

Gesamtfinanzrechnung (liquide Mittel):

14.232,14 €

 

Höhe der Ausgleichsrücklage:

 

0,00 €

 

 

 

Bilanzstruktur zum 31.12.2011:

 

 

 

 

 

Aktiva

T€uro

Passiva

T€uro

 

 

Anlagevermögen

 

73.346

 

Eigenkapital

 

17.557

 

 

 

Umlaufvermögen

 

2.241

 

Sonderposten

 

26.451

 

 

 

 

 

Rückstellungen

 

6.371

 

 

 

 

 

Verbindlichkeiten

 

25.273

 

 

 

Rechnungsabgrenzungsposten

 

66

 

Rechnungsabgrenzungsposten

 

1

 

 

 

Bilanzsumme:

 

75.653

 

Bilanzsumme:

 

75.653

 

 

3.

Bestätigungsvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses

 

Der Jahresabschluss und der Lagebericht zum 31.12.2011 wurden gemäß § 103 Abs. 5 GO NRW durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Rödl & Partner, Köln, nach den gesetzlichen Vorschriften geprüft. Das Ergebnis der Prüfung wurde in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften, den sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen über den Jahresabschluss und den Lagebericht sowie die Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung im Prüfungsbericht vom 02.09.2013 niedergelegt und vom Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinde Ruppichteroth in seiner Sitzung am 24.09.2013 beraten.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat sich den Prüfungsbericht gemäß Beschluss vom 24.09.2013 zu eigen gemacht und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk zum Jahresabschluss 2011 erteilt.

 

4.

Bekanntmachung, Offenlegung und Einsichtnahme des Jahresabschlusses zum 31.12.2011

 

Der vom Rat der Gemeinde Ruppichteroth in seiner Sitzung am 15.10.2013 festgestellte Jahresabschluss 2011 wird hiermit gemäß § 96 Abs. 2 GO NRW öffentlich bekannt gemacht.

Der Jahresabschluss - bestehend aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen, der Bilanz und dem Anhang -, der Lagebericht sowie der Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfers liegen gemäß § 96 Abs. 2 GO NRW bis zur Feststellung des Jahresabschlusses 2012 während der Öffnungszeiten für die Allgemeinheit im Rathaus, Zimmer 229, zur öffentlichen Einsichtnahme aus.

Die öffentliche Jahresrechnung 2011 kann auch auf der Homepage der Gemeinde Ruppichteroth unter www.ruppichteroth.de/cms122a/verwaltung_politik/artikel/2014-01-02_jahresabschluss_2011.shtml eingesehen bzw. heruntergeladen werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bereitschaftsdienste

 

Polizei-Notruf                                       110

Polizeibezirksdienststelle                  02295/5425

(Sankt-Florian-Straße 8)                  

Bürgersprechstunden:
- dienstags in der Zeit von 11.00 bis 12.00 Uhr
- mittwochs in der Zeit von 17.00 bis 18.00 Uhr oder
nach telefonischer Vereinbarung (siehe obige Rufnummer)

Feuerwehr- und Rettungsdienst:     112

Krankentransporte                                02241/19-222

 

GEMEINDEWERKE  RUPPICHTEROTH

  VER- UND ENTSORGUNGSBETRIEBE

 

Störfall – Telefon- Nummer

 

0800/ 7766655

 

Unter den o.g. Rufnummern erreichen Sie den Notdienst der Gemeindewerke Ruppichteroth für

die öffentliche Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung der Gemeinde Ruppichteroth über die Leitstelle des Aggerverbandes

 

NOTDIENST  DES  RWE

 

Bei Stromausfall im Versorgungsnetz erreichen Sie den Störungsdienst der RWE Energie AG

unter der Telefon – Nr.                    0800/4112244

 

Notruf-Nummer der Rhenag           0180/2484848

 

Ärztlicher Bereitschaftsdienst für die Gemeinde Ruppichteroth

 

In der sprechstundenfreien Zeit erreichen Sie den ärztlichen Bereitschaftsdienst aller Fachrichtungen für den Rhein-Sieg-Kreis unter der

 

zentralen Rufnummer   116 117

 

Bei lebensbedrohenden Zwischenfällen und Unfällen:                                   112

 

ZAHNÄRZTE des rechtsrheinischen Rhein-Sieg-Kreises

 

            Telefonischer Ansagedienst zum zahnärztlichen Notdienst: 01805-986700

 

Die Notfalldienstzentrale für den gesamten rechtsrheinischen RSK ist folgendermaßen besetzt:

-           wöchentlich von 18.00 Uhr bis 08.00 Uhr des darauffolgenden Morgens,

-           mittwochs von 13.00 Uhr bis zum nächsten Morgen 08.00 Uhr,

-          freitags von 14.00 Uhr bis zum nächsten Morgen 08.00 Uhr und

-           an Samstagen, Sonntagen, sowie an Feiertagen, ganztägig.

 

INFORMATIONSZENTRALE FÜR VERGIFTUNGSFÄLLE

Universitätsklinik Bonn, Telefon-Nr.: 0228-19240

 

APOTHEKEN-NOTDIENST:

 

Die nächsten 4 notdienstbereiten Apotheken für den Standort: Ruppichteroth,

vom 11.01.2014 bis 17.01.2014, 9.00 bis 9.00 Uhr

 

Samstag, 11. Januar 2014

Burg-Apotheke, Dr.-Wirtz-Str. 3, 53804 Much, 02245/91650

Bahnhof-Apotheke, Bahnhofstr. 26A, 53783 Eitorf, 02243/6177

Falken-Apotheke, Drabenderhöher Str. 35, 51674 Wiehl (Drabenderhöhe), 02262/701464

Löwen-Apotheke, Wülfringhausener Str. 1-5, 51674 Wiehl, 02262/93308

 

Sonntag, 12. Januar 2014

Bröltal-Apotheke OHG, Brölstr. 6, 53809 Ruppichteroth, 02295/5171

Die Bären-Apotheke, Otto-Kaufmann-Str. 11-13, 51588 Nümbrecht, 02293/902484

die Linden-Apotheke, Zeithstr. 109, 53819 Neunkirchen-Seelscheid, 02247/97510

Albertus-Magnus-Apotheke, Frankfurter Str. 120, 53773 Hennef, 02242/8747537

 

Montag, 13. Januar 2014

Markt-Apotheke, Am Markt 7, 53783 Eitorf, 02243/80088

Max und Moritz Apotheke, Hauptstr. 8, 53819 Neunkirchen-Seelscheid (Seelscheid), 02247/300707

Linden-Apotheke, Oberwiehler Str. 53, 51674 Wiehl (Oberwiehl), 02262/93535

Adler-Apotheke, Bielsteiner Str. 117, 51674 Wiehl (Bielstein), 02262/72150

 

Dienstag, 14. Januar 2014

Homburgische Apotheke, Hauptstr. 54, 51588 Nümbrecht, 02293/6723

Burg-Apotheke, Waldbröler Str. 24, 51570 Windeck, 02292/2900

Löwen-Apotheke, Hauptstr. 55, 51491 Overath, 02206/2223

Veedels-Apotheke St. Augustin, Südstraße 33, 53757 Sankt Augustin, 02241/202023

 

Mittwoch, 15. Januar 2014

Adler-Apotheke, Kaiserstr. 26, 51545 Waldbröl, 02291/92190

Bergische Apotheke, Hauptstr. 44-46, 53804 Much, 02245/1498

Löwen-Apotheke, Bahnhofstr. 1, 53783 Eitorf, 02243/2894

Medica Apotheke im Ärztehaus, Marie-Juchacz-Str. 2, 51645 Gummersbach, 02261/8175633

 

 

 

 

 

Donnerstag, 16. Januar 2014

Löwen-Apotheke, Bahnhofstr. 2A, 51545 Waldbröl, 02291/2574

Adler-Apotheke OHG, Rathausstr. 25, 51570 Windeck (Rosbach), 02292/5058

DIE Bahnhof-Apotheke, Hauptstr. 66, 51491 Overath, 02206/2857

Kaiser-Apotheke, Kaiserstr. 71, 53721 Siegburg, 02241/50528

 

Freitag, 17. Januar 2014

die Bären Apotheke, Nümbrechter Str. 7b, 51545 Waldbröl, 02291/4640

Alte Schulz'sche Apotheke, Marktplatz 3, 53783 Eitorf, 02243/2214

Siegtal-Apotheke, Hauptstr. 110, 53721 Siegburg, 02241/383897

Peter und Paul Apotheke, Bahnhofsplatz 7, 51766 Engelskirchen, 02263/3622

 

 

LEUCHTTURM

Beratungsstelle für Alzheimer und andere Demenzerkrankungen

 

Caritasverband für den Rhein-Sieg-Kreis e.V.

Wilhelmstraße 155-157, 53721 Siegburg

Telefon: 02241/1209-0

Fax: 02241/1209-195

 

 

Homepage der Beratungsstelle „Leuchtturm“ des Caritasverbandes für den Rhein-Sieg-Kreis e.V.

www.caritas-rheinsieg.de

 

Ansprechpartnerinnen:

Jutta Fellmy, Tel.: 02241/1209305

E-mail: jutta.fellmy@caritas-rheinsieg.de

 

Doris Steubesand, Tel.: 02241/1209-311

E-mail: doris.steubesand@caritas-rheinsieg.de

 

 

Multiple Sklerose

DMSG Betroffenen-Berater

Uwe Stommel – DMSG Betroffenen-Berater

Tel.: 02295-902118

e-mail: Uwe.Stommel@online.de

Michael Wendel – DMSG Betroffenen-Berater

Tel.: 02243-80373

e-mail: mianwe@t-online.de

www.mskreis-ruppichteroth.de

 

 

 

 

 

 

 

             Drogen-Suchthilfen

 

1.

Suchtkrankenhilfe des Caritasverband für den Rhein-Sieg-Kreis e.V.

Ansprechpartner: Herr Pöplau

Tel.-Nr. (02241) 1209-302

2.

Diakonisches Werk Siegburg Drogenhilfe

-Zentrale und Beratungsstelle-

Ansprechpartner: Herr Wolf

Tel.-Nr.: 02241/66656

3.

Kommissariat Kriminalprävention/ Opferschutz Siegburg

Herr Seeger

Tel.-Nr.: 02241/541-4715

4.

Kriminalkommissariat 41 Siegburg

Ansprechpartner: Herr Krist

Tel.-Nr.: 02241/541-4411

5.

Gemeinschaftshauptschule Ruppichteroth

Ansprechpartnerin: Frau Stoquart

Tel.-Nr.: 02295/902301

 

Weitere Informationen sind im Rathaus, Tel.-Nr.: 02295/4925, erhältlich.

 

                  SOZIALPSYCHIATRISCHES ZENTRUM

 

Sozialpsychiatrisches Zentrum Eitorf/Siebengebirge

 

Beratungs- und Betreuungszentrum Eitorf, Spinnerweg 51-54, 53783 Eitorf
Telefon:               02243/84758-0    

Fax :                    02243/84758-11  

Beratungszeiten:
nach Vereinbarung !

 


Tagesstätte & Kontaktstelle:

Siegstrasse 16, 53783 Eitorf

Telefon:       02243/82670

Fax:             02243/842794


 

Öffnungszeiten:
montags         11.30 h – 14.30 h: Brunch, Offene Angebote
donnerstags   15.00 h - 19.00 h: Offener Treff

Jeden 2. Samstag  9.30 Uhr -12.00 Uhr

( Möglichkeit zum gemeinsamen Frühstück )

      

 

 

 

 

 

 

Sprechstunden der Sozialarbeiter des Jugendhilfezentrums Neunkirchen-Seelscheid,

zuständig für die Gemeinde Ruppichteroth

 

Seit dem 1. Oktober 2012 sind für die Gemeinde Ruppichteroth zwei neue Bezirkssozialarbeiter des Jugendhilfezentrums Neunkirchen-Seelscheid tätig.

Frau Wagner ist für Ruppichteroth Zentrum sowie für die Ortsteile Harth, Köttingen und Oeleroth zuständig, Herr Kastenholz für Schönenberg und Winterscheid.

Die Sprechstunde von Frau Wagner findet donnerstags in der Zeit von 14:00 - 15:00 Uhr in den Räumlichkeiten des Ökumenischen Familienzentrums „Unter`m Regenbogen“, Am Kindergarten 4, statt.

Herr Kastenholz Sprechstunde ist donnerstags von 14:00 - 15:00 Uhr im Rathaus in Schönenberg anzutreffen. Außerhalb der Sprechstunde sind die Mitarbeiter des Jugendhilfezentrums unter folgenden Rufnummern zu erreichen:

Frau Wagner: 02247/9215-5518,

Herr Kastenholz: 02247/9215-5528.

 

Außerhalb dieser Sprechzeiten und der Öffnungszeiten des Jugendhilfezentrums steht für dringende Meldungen in Sachen Kindeswohl die Feuer- und Rettungsleitstelle unter der Ruf-Nr. 112 zur Verfügung.

 

 

N e u b ü r g e r b e a u f t r a g t e r

 

des Kreistages des Rhein-Sieg-Kreises

für Aussiedler und zugezogene Ausländer

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Der Neubürgerbeauftragte   L u d w i g   N e u b e r   bietet nach telefonischer Vereinbarung

Sprechstunden an:.

 

a) in Siegburg, Kreishaus, Zimmer A 1.40

b) in Ruppichteroth, Grundschule, Schulstraße 5.

 

Anmeldung bitte über:

 

a) Tel.: 02241-133161, Fax: 02241-133198

    Email: marlene.hautkappe@rhein-sieg-kreis.de

 

b) Tel : 02295-90 23 18, Fax: 02295-90 23 19

     Email: ludwig@neuber.de

Eine telefonische Terminvereinbarung ist unbedingt erforderlich!