Herzlichen Glückwunsch Frau Christel Spriestersbach, Ruppichteroth, Burgstraße 3, zur Vollendung des 85. Lebensjahres am 26. Dezember 2013. Den Eheleuten Leonhard und Helene Kreter geb. Rill, Ruppichteroth, Köttinger Hecke 1, zum Fest der Diamantenen Hochzeit am 26. Dezember 2013.
- Veranstaltungskalender 2014 der Gemeinde Ruppichteroth
- Müllabfuhr in dieser Woche
- Versteigerung von Bildern zugunsten des Arbeitskreises Senioren und behinderte Menschen
- Sportlerehrungen
- Öffnungszeiten Rathaus zum Jahreswechsel
- Stellenausschreibungen
- Bereitschaftsdienset
- Niederschriften Ausschüsse
Veranstaltungskalender 2014 der Gemeinde Ruppichteroth
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
liebe Vereinsvertreterinnen und Vereinsvertreter,
liebe Vertreterinnen und Vertreter der Kirchengemeinden,
der Kindertageseinrichtungen und der Schulen,
liebe Unternehmerinnen und Unternehmer,
wie bereits in den vergangenen Ausgaben des Amts- und Mitteilungsblattes informiert wurde, erscheint für das Jahr 2014 wieder der Veranstaltungskalender in Papierform für die
gesamte Gemeinde Ruppichteroth!
Mit Herrn Walter Kemper, WK mediengestaltung, konnte ich den verantwortlichen Redakteur und Werbefachmann gewinnen, der bereits seit Jahren erfolgreich den Winterscheider Veranstaltungskalender und im letzten Jahr erstmalig den gemeindeweiten Kalender herausbrachte.
Ich freue mich darüber, Ihnen mitteilen zu können, dass der Veranstaltungskalender 2014 der Gemeinde Ruppichteroth in Papierform zwischen Weihnachten und Neujahr voraussichtlich am Wochenende um den 28. Dezember 2013 an alle Haushalte in der Gemeinde verteilt wird!
Gleichzeitig wird der Veranstaltungskalender auf den gemeindlichen Internetseiten
www.ruppichteroth.de bzw. www.ruppichteroth.info online zur Verfügung gestellt.
An dieser Stelle sage ich recht herzlichen Dank den Unternehmen, Vereinen und politischen Parteien, die mit der Schaltung von Anzeigen die Gestaltung des Kalenders auch 2014 wieder so großartig unterstützen. Hierdurch können für die Gemeinde und Ortsvereine kostenlos der Druck und die Verteilung des Veranstaltungskalenders erfolgen.
Gleichzeitig gilt mein besonderer Dank auch im Namen von Herrn Kemper den Vereinen, Kirchen und Institutionen, die hervorragend bei der Erstellung des Kalenders sowie bei der Abstimmung der Termine mitgearbeitet haben.
Müllabfuhr in dieser Woche
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Freitag |
Samstag |
Montag |
Dienstag |
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27.12.2013 |
28.12.2013 |
30.12.2013 |
31.12.2013 |
Restmüll 14tägig |
1 |
2 |
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Biotonne, Grünabfall |
3 |
4 |
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Papiertonne |
3 |
4 |
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Wertstofftonne |
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1 |
2 |
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Donnerstag |
Freitag |
Samstag |
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02.01.2014 |
03.01.2014 |
04.01.2014 |
Restmüll 14tägig |
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3 |
4 |
Biotonne, Grünabfall |
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1 |
2 |
Papiertonne |
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1 |
2 |
Wertstofftonne |
3 |
4 |
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Abfuhr von Weihnachtsbäumen
Die Abfuhr von Weihnachtsbäumen (ohne Baumschmuck) erfolgt im Januar und Februar gemeinsam mit der Leerung der Biotonne ohne telefonische Voranmeldung (gilt auch für Eigenkompostierer). Allerdings ist es erforderlich, die Bäume auf etwa 1 m zu kürzen und als Bündel (100 x 50 x 50 cm) bereitzulegen. |
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Service-Telefon der RSAG: 0 22 41 – 306-306
Versteigerung von Bildern zugunsten des Arbeitskreises Senioren und behinderte Menschen
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
am 7. und 8. Dezember 2013 hatten Sie auf der Döörper Weihnacht die Möglichkeit Bilder der ortsansässigen Künstlerin Brigitte Jaeger im evangelischen Gemeindehaus „Die Arche“ anzusehen und anschließend durch ein Gebot zu ersteigern. Der Erlös der Versteigerung wird an den Arbeitskreis Senioren/behinderte Menschen gespendet. Aufgrund der vielen Bitten von Bürgerinnen und Bürgern und des anstehenden Weihnachtsfestes, welches Gelegenheit zum Verschenken von schönen Bildern bietet, wird die Versteigerung bis zum 31. Januar 2014 verlängert.
Gebote für Bilder, die bis zum ersten Versteigerungstermin am 15. Dezember 2013 eingereicht wurden, behalten selbstverständlich ihre Gültigkeit. Die Höchstbietenden werden in den nächsten Tagen informiert und erhalten ihre ersteigerten Bilder.
Sie haben die Möglichkeit sich die Bilder im Rathaus, Zimmer 203, Sekretariat bei Frau Papenfuß-Sauerwein anzusehen. Sie können die Bilder auch auf broeltal.de und auf der Homepage der Gemeinde Ruppichteroth anschauen. Nutzen Sie die Gelegenheit ein Bild zu ersteigern und unterstützen Sie den Arbeitskreis Senioren/behinderte Menschen. Der Verkauf eines jeden Bildes hilft mit beim Aufbau eines Begleit- und Besuchsdienstes für Seniorinnen, Senioren und behinderte Menschen.
Der Arbeitskreis Senioren/behinderte Menschen und ich ganz persönlich bedanken uns schon heute für Ihre Gebote und sagen auch der Künstlerin Frau Brigitte Jaeger noch einmal vielen Dank für Ihre großzügige Spende der wunderbaren Bilder.
Reichen Sie Ihr Gebot mit Angabe der Bildnummer schriftlich an folgende E-Mail Adresse: Dagmar.Papenfuss-Sauerwein@ruppichteroth.de, per Post oder unter der Faxnummer 02295-4967 (mit Angabe Ihrer kompletten Anschrift) ein.
Sportlerehrung der Gemeinde Ruppichteroth für das Jahr 2013
Der Rat der Gemeinde Ruppichteroth hat in seiner Sitzung am 09.12.2010 Richtlinien beschlossen, nach denen Personen aus ortsansässigen Vereinen und Schulen (diese wurden gesondert angeschrieben) und Einwohner der Gemeinde Ruppichteroth geehrt werden können, die besondere sportliche Leistungen erbracht oder sich in besonderer Weise um den Sport in der Gemeinde verdient gemacht haben.
Die Richtlinien nebst Meldezettel liegen im Rathaus, Zimmer Nr. 104, aus. Sie können auch per Email unter karina.karkalis@ruppichteroth.de angefordert werden.
Vorschläge bitte ich bis zum 24.01.2014 einzureichen.
Die Ehrung findet am 09. Mai 2014 statt.
Sportlerehrung des Rhein-Sieg-Kreises für das Jahr 2013
Der Rhein-Sieg-Kreis bittet darum, erfolgreiche Sportlerinnen und Sportler zur Ehrung bis zum 20. Januar 2014 vorzuschlagen.
Eine kompetente Jury wird die Bewerbungen prüfen und eine Auswahl treffen.
Die Richtlinien des Rhein-Sieg-Kreises sowie das Meldeformular erhalten Sie im Rathaus Schönenberg, Zimmer Nr. 104, oder auf der Homepage unter www.ruppichteroth.de zum Herunterladen.
Öffnungszeiten Rathaus zum Jahreswechsel
Die Büros der Gemeindeverwaltung Ruppichteroth sind am
Dienstag, dem 24. Dezember 2013 (Heiligabend), am Freitag,
dem 27. Dezember 2013, und am Dienstag, dem 31. Dezember 2013
(Silvester) ganztägig geschlossen.
Stellenausschreibung
Die Gemeinde Ruppichteroth sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt
befristet als Krankheitsvertretung
eine Teilzeitbeschäftigte/einen Teilzeitbeschäftigten
mit 22 Wochenstunden
für den Aufgabenbereich Finanzen/Liegenschaften.
Eine Verwaltungsausbildung oder kaufmännische Ausbildung wird gewünscht.
Die Einstellung erfolgt nach den Bedingungen des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD).
Weitere Auskünfte erhalten Sie telefonisch unter 02295/4941 oder wenn Sie persönlich vorsprechen im Rathaus, Zimmer 205.
Schwerbehinderte werden bei gleicher Qualifikation und Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Kosten im Zusammenhang mit einer Bewerbung bzw. einem Vorstellungsgespräch werden nicht erstattet.
Bitte richten Sie Ihre aussagekräftige Bewerbung bis 10. Januar 2014 an:
Stellenausschreibung
Die Gemeinde Ruppichteroth sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt
zwei Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter
für den Aufgabenbereich Überwachung des ruhenden Verkehrs
und allgemeine Kontrollen im Bereich des Ordnungswesens
Es handelt sich um Teilzeitbeschäftigungen mit ca. 7 Wochenstunden.
Die Stellen sind zunächst für die Dauer von einem Jahr befristet.
Das Aufgabengebiet umfasst
- Überwachung des ruhenden Verkehrs
- Erteilung von gebührenpflichtigen Verwarnungen
- Durchführung von Verkehrszählungen
- Kontrolle der Einhaltung der örtlichen Satzungen bzw. Verordnungen
Wir erwarten
- eine abgeschlossene Berufsausbildung. Von Vorteil wäre eine Verwaltungsausbildung oder vergleichbare Qualifikation.
- sicheres Auftreten, sachbezogene Kommunikation
- kompetente Darstellung der gemeindlichen Anliegen
- Verhandlungsgeschick und Durchsetzungsvermögen
- Zuverlässigkeit und Leistungsbereitschaft
- flexible Arbeitszeitgestaltung, Bereitschaft zum Arbeitseinsatz auch abends und am Wochenende
- Führerschein der Klasse B
- Bereitschaft, den privaten PKW für dienstliche Zwecke einzusetzen (Wegstreckenentschädigung nach dem Landesreisekostengesetz für Dienstfahrten mit dem privaten PKW)
Wir bieten eine abwechslungsreiche Tätigkeit und eine Vergütung nach dem TVöD.
Schwerbehinderte werden bei gleicher Qualifikation und Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Wenn Sie Interesse haben und weitere Auskünfte erhalten möchten, setzen Sie sich mit Herrn Seuthe (Tel.-Nr.: 02295/4925 oder E-Mail: sascha.seuthe@ruppichteroth.de) in Verbindung.
Kosten im Zusammenhang mit einer Bewerbung bzw. mit einem Vorstellunggespräch werden nicht erstattet.
Bitte richten Sie Ihre aussagekräftige Bewerbung bis 10. Januar 2014
Bereitschaftsdienste
Polizei-Notruf 110
Polizeibezirksdienststelle 02295/5425
(Sankt-Florian-Straße 8)
Bürgersprechstunden:
- dienstags in der Zeit von 11.00 bis 12.00 Uhr
- mittwochs in der Zeit von 17.00 bis 18.00 Uhr oder
nach telefonischer Vereinbarung (siehe obige Rufnummer)
Feuerwehr- und Rettungsdienst: 112
Krankentransporte 02241/19-222
GEMEINDEWERKE RUPPICHTEROTH
VER- UND ENTSORGUNGSBETRIEBE
Störfall – Telefon- Nummer
0800/ 7766655
Unter den o.g. Rufnummern erreichen Sie den Notdienst der Gemeindewerke Ruppichteroth für
die öffentliche Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung der Gemeinde Ruppichteroth über die Leitstelle des Aggerverbandes
NOTDIENST DES RWE
Bei Stromausfall im Versorgungsnetz erreichen Sie den Störungsdienst der RWE Energie AG
unter der Telefon – Nr. 0800/4112244
Notruf-Nummer der Rhenag 0180/2484848
Ärztlicher Bereitschaftsdienst für die Gemeinde Ruppichteroth
In der sprechstundenfreien Zeit erreichen Sie den ärztlichen Bereitschaftsdienst aller Fachrichtungen für den Rhein-Sieg-Kreis unter der
zentralen Rufnummer 116 117
Bei lebensbedrohenden Zwischenfällen und Unfällen: 112
ZAHNÄRZTE des rechtsrheinischen Rhein-Sieg-Kreises
Telefonischer Ansagedienst zum zahnärztlichen Notdienst: 01805-986700
Die Notfalldienstzentrale für den gesamten rechtsrheinischen RSK ist folgendermaßen besetzt:
- wöchentlich von 18.00 Uhr bis 08.00 Uhr des darauffolgenden Morgens,
- mittwochs von 13.00 Uhr bis zum nächsten Morgen 08.00 Uhr,
- freitags von 14.00 Uhr bis zum nächsten Morgen 08.00 Uhr und
- an Samstagen, Sonntagen, sowie an Feiertagen, ganztägig.
INFORMATIONSZENTRALE FÜR VERGIFTUNGSFÄLLE
Universitätsklinik Bonn, Telefon-Nr.: 0228-19240
APOTHEKEN-NOTDIENST:
Außerhalb der Geschäftszeiten ist ein Notdienst eingerichtet:
Ruppichteroth und Umgebung
Samstag, den 21.12.2013
Hirsch-Apotheke, Hauptstr. 26, 53804 Much, Tel.: 02245/91920
Sonntag, den 22.12.2013
Rathaus-Apotheke, Hauptstraße 72, 53819 Neunkirchen, Tel.: 02247/920170
Montag, den 23.12.2013
Rosen-Apotheke, Hauptstr. 32, 53819 Neunkirchen, Tel.: 02247/91790
Dienstag, den 24.12.2013
Burg-Apotheke, Dr. Wirtz-Straße 3, 53804 Much, Tel.: 02245/91650
Mittwoch, den 25.12.2013
Hirsch-Apotheke, Hauptstr. 26, 53804 Much, Tel.: 02245/91920
Donnerstag, den 26.12.2013
Rathaus-Apotheke, Hauptstraße 72, 53819 Neunkirchen, Tel.: 02247/920170
Freitag, den 27.12.2013
Rathaus-Apotheke, Hauptstraße 72, 53819 Neunkirchen, Tel.: 02247/920170
Samstag, den 28.12.2013
Rosen-Apotheke, Hauptstr. 32, 53819 Neunkirchen, Tel.: 02247/91790
Sonntag, den 29.12.2013
Bergische Apotheke, Hauptstraße 44-46, 53804 Much, Tel.: 02245/1498
Montag, den 30.12.2013
Bergische Apotheke, Hauptstraße 44-46, 53804 Much, Tel.: 02245/1498
Dienstag, den 31.12.2013
Rosen-Apotheke, Hauptstr. 32, 53819 Neunkirchen, Tel.: 02247/91790
Während der Nachtzeiten (22.00 – 08.30 Uhr) ist eine Nachtapotheke dienstbereit.
Die Notdienstgebühr beträgt 2,50 Euro.
Samstag, den 21.12.2013
Burg-Apotheke, Hennef, Kaiserstraße 1, Tel.: 02242/3211
Nachtapotheke: Hubertus-Apotheke, Lohmar, Hauptstr. 64, Tel.: 02246/3636
Sonntag, den 22.12.2013
Malteser-Apotheke, Hennef, Frankfurter Str. 72, Tel.: 02242/81234
Nachtapotheke: Stallberg-Apotheke, Siegburg, Zeithstr. 311, Tel.: 02241/385980
Montag, den 23.12.2013
Albertus-Magnus-Apotheke, Hennef, Frankfurterstr. 120, Tel.: 02242/80900
Nachtapotheke: Adler-Apotheke, Siegburg, Kaiserstr. 126, Tel.: 02241/52740
Dienstag, den 24.12.2013
Adler-Apotheke, Hennef, Frankfurter Str. 100, Tel.: 02242/2626
Nachtapotheke: Siegtal-Apotheke, Siegburg-Kaldauen, Hauptstr. 110, Tel.: 02241/383897
Mittwoch, den 25.12.2013
Marien-Apotheke, Hennef-Geistingen, Bonnerstr. 81, Tel.: 02242/2714
Nachtapotheke: Apotheke am Holztor, Siegburg, Zeithstr. 7, Tel.: 02241/62944
Donnerstag, den 26.12.2013
Dorotheen-Apotheke, Hennef, Frankfurter Str. 56a, Tel.: 02242/82943
Nachtapotheke: Rats-Apotheke, Siegburg, Nogenter Platz 3, Tel.: 02241/51132
Freitag, den 27.12.2013
Burg-Apotheke, Hennef, Kaiserstraße 1, Tel.: 02242/3211
Nachtapotheke: Neue Apotheke, Siegburg, Kaiserstr. 34, Tel.: 02241/63522
Samstag, den 28.12.2013
Malteser-Apotheke, Hennef, Frankfurter Str. 72, Tel.: 02242/81234
Nachtapotheke: Kaiser-Apotheke, Siegburg, Kaiserstr. 71, Tel.: 02241/50528
Sonntag, den 29.12.2013
Albertus-Magnus-Apotheke, Hennef, Frankfurterstr. 120, Tel.: 02242/80900
Nachtapotheke: Alte Apotheke, Siegburg, Markt 47, Tel.: 02241/63160
Montag, den 30.12.2013
Adler-Apotheke, Hennef, Frankfurter Str. 100, Tel.: 02242/2626
Nachtapotheke: Wilhelm-Apotheke, Siegburg, Wilhelmstr. 68, Tel.: 02241/65950
Dienstag, den 31.12.2013
Marien-Apotheke, Hennef-Geistingen, Bonnerstr. 81, Tel.: 02242/2714
Nachtapotheke: Apotheke im Siegburgmed, Siegburg, Wilhelmstr. 55-63, Tel.: 02241/265230
Der Notdienst wechselt jeweils um 08.30 Uhr morgens.
HINWEIS: ÄNDERUNG APOTHEKENNOTDIENST AB DEM 01.01.2014
Die nächsten 4 notdienstbereiten Apotheken für den Standort: Ruppichteroth,
vom 01.01.2014 bis 03.01.2014, 9.00 Uhr bis 9.00 Uhr
Mittwoch, 1. Januar 2014
Kur-Apotheke, Hauptstr. 23, 51588 Nümbrecht, 02293/91340
St. Laurentius-Apotheke, Auf der Niedecke 4, 51570 Windeck (Dattenfeld), 02292/2340
Max und Moritz Apotheke, Hauptstr. 8, 53819 Neunkirchen-Seelscheid (Seelscheid), 02247/300707
Adler-Apotheke, Frankfurter Str. 100, 53773 Hennef, 02242/2626
Donnerstag, 2. Januar 2014
Siegtal-Apotheke, Siegtalstr. 34, 51570 Windeck (Herchen), 02243/2503
Löwen-Apotheke, Bahnhofstr. 2A, 51545 Waldbröl, 02291/2574
Hirsch-Apotheke, Hauptstr. 24-26, 53804 Much, 02245/91920
Malteser-Apotheke, Frankfurter Str. 72, 53773 Hennef, 02242/81234
Freitag, 3. Januar 2014
Burg-Apotheke, Dr.-Wirtz-Str. 3, 53804 Much, 02245/91650
Bahnhof-Apotheke, Bahnhofstr. 26A, 53783 Eitorf, 02243/6177
Sonnen-Apotheke, Im Weiher 21, 51674 Wiehl, 02262/9567
Alfred-Nobel-Apotheke, Pfarrer-Kenntemich-Pl. 3-5, 53840 Troisdorf, 02241/77234
LEUCHTTURM
Beratungsstelle für Alzheimer und andere Demenzerkrankungen
Caritasverband für den Rhein-Sieg-Kreis e.V.
Wilhelmstraße 155-157, 53721 Siegburg
Telefon: 02241/1209-0
Fax: 02241/1209-195
Homepage der Beratungsstelle „Leuchtturm“ des Caritasverbandes für den Rhein-Sieg-Kreis e.V.
www.caritas-rheinsieg.de
Ansprechpartnerinnen:
Jutta Fellmy, Tel.: 02241/1209305
E-mail: jutta.fellmy@caritas-rheinsieg.de
Doris Steubesand, Tel.: 02241/1209-311
E-mail: doris.steubesand@caritas-rheinsieg.de
Multiple Sklerose
DMSG Betroffenen-Berater
Uwe Stommel – DMSG Betroffenen-Berater
Tel.: 02295-902118
e-mail: Uwe.Stommel@online.de
Michael Wendel – DMSG Betroffenen-Berater
Tel.: 02243-80373
e-mail: mianwe@t-online.de
Drogen-Suchthilfen
1. |
Suchtkrankenhilfe des Caritasverband für den Rhein-Sieg-Kreis e.V. Ansprechpartner: Herr Pöplau Tel.-Nr. (02241) 1209-302 |
2. |
Diakonisches Werk Siegburg Drogenhilfe -Zentrale und Beratungsstelle- Ansprechpartner: Herr Wolf Tel.-Nr.: 02241/66656 |
3. |
Kommissariat Kriminalprävention/ Opferschutz Siegburg Herr Seeger Tel.-Nr.: 02241/541-4715 |
4. |
Kriminalkommissariat 41 Siegburg Ansprechpartner: Herr Krist Tel.-Nr.: 02241/541-4411 |
5. |
Gemeinschaftshauptschule Ruppichteroth Ansprechpartnerin: Frau Stoquart Tel.-Nr.: 02295/902301 |
Weitere Informationen sind im Rathaus, Tel.-Nr.: 02295/4925, erhältlich.
SOZIALPSYCHIATRISCHES ZENTRUM
Sozialpsychiatrisches Zentrum Eitorf/Siebengebirge
Beratungs- und Betreuungszentrum Eitorf, Spinnerweg 51-54, 53783 Eitorf
Telefon: 02243/84758-0
Fax : 02243/84758-11
Beratungszeiten:
nach Vereinbarung !
Tagesstätte & Kontaktstelle:
Siegstrasse 16, 53783 Eitorf
Telefon: 02243/82670
Fax: 02243/842794
Öffnungszeiten:
montags 11.30 h – 14.30 h: Brunch, Offene Angebote
donnerstags 15.00 h - 19.00 h: Offener Treff
Jeden 2. Samstag 9.30 Uhr -12.00 Uhr
( Möglichkeit zum gemeinsamen Frühstück )
Sprechstunden der Sozialarbeiter des Jugendhilfezentrums Neunkirchen-Seelscheid,
zuständig für die Gemeinde Ruppichteroth
Seit dem 1. Oktober 2012 sind für die Gemeinde Ruppichteroth zwei neue Bezirkssozialarbeiter des Jugendhilfezentrums Neunkirchen-Seelscheid tätig.
Frau Wagner ist für Ruppichteroth Zentrum sowie für die Ortsteile Harth, Köttingen und Oeleroth zuständig, Herr Kastenholz für Schönenberg und Winterscheid.
Die Sprechstunde von Frau Wagner findet donnerstags in der Zeit von 14:00 - 15:00 Uhr in den Räumlichkeiten des Ökumenischen Familienzentrums „Unter`m Regenbogen“, Am Kindergarten 4, statt.
Herr Kastenholz Sprechstunde ist donnerstags von 14:00 - 15:00 Uhr im Rathaus in Schönenberg anzutreffen. Außerhalb der Sprechstunde sind die Mitarbeiter des Jugendhilfezentrums unter folgenden Rufnummern zu erreichen:
Frau Wagner: 02247/9215-5518,
Herr Kastenholz: 02247/9215-5528.
Außerhalb dieser Sprechzeiten und der Öffnungszeiten des Jugendhilfezentrums steht für dringende Meldungen in Sachen Kindeswohl die Feuer- und Rettungsleitstelle unter der Ruf-Nr. 112 zur Verfügung.
N e u b ü r g e r b e a u f t r a g t e r
des Kreistages des Rhein-Sieg-Kreises
für Aussiedler und zugezogene Ausländer
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Der Neubürgerbeauftragte L u d w i g N e u b e r bietet nach telefonischer Vereinbarung
Sprechstunden an:.
a) in Siegburg, Kreishaus, Zimmer A 1.40
b) in Ruppichteroth, Grundschule, Schulstraße 5.
Anmeldung bitte über:
a) Tel.: 02241-133161, Fax: 02241-133198
Email: marlene.hautkappe@rhein-sieg-kreis.de
b) Tel : 02295-90 23 18, Fax: 02295-90 23 19
Email: ludwig@neuber.de
Eine telefonische Terminvereinbarung ist unbedingt erforderlich!
Niederschrift des Rates
Nachstehend wird die Niederschrift über die Sitzung des Rates der Gemeinde Ruppichteroth
vom 3. Dezember 2013 gemäß § 26 der Geschäftsordnung für den Rat der Gemeinde bekannt gegeben.
Öffentlicher Teil
Tagesordnungspunkt:
Erlass eines 2. Nachtrages zur Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Ruppichteroth
Der Rat der Gemeinde beschließt aufgrund einer Empfehlung des Hauptausschusses den
2. Nachtrag zur Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Ruppichteroth.
einstimmig
Die der Verwaltungsvorlage zum „Erlass eines 2. Nachtrages zur Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Ruppichteroth“ vom 14.11.2013 als Anhang 1 im Entwurf beigefügte „Dienstan-weisung über die Stundung, Niederschlagung und Erlass von Forderungen der Gemeinde Ruppichteroth“ wird dem Rat der Gemeinde gemäß § 31 der Gemeindehaushaltsverordnung NRW zur Kenntnis gegeben.
Hinweis:
Der 2. Nachtrag zur Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Ruppichteroth wurde im Mitteilungsblatt (Amtsblatt) für die Gemeinde Ruppichteroth am 6. Dezember 2013, Kalenderwoche 49, öffentlich bekannt gemacht.
Tagesordnungspunkt:
Erlass eines 23. Nachtrages zur Straßenreinigungs- und Gebührensatzung der Gemeinde Ruppichteroth
a) Kalkulation der Gebührensätze für die Straßenreinigung und den Winterdienst
b) Änderung des Straßenverzeichnisses
Der Rat der Gemeinde beschließt aufgrund einer Empfehlung des Hauptausschusses den Erlass des 23. Nachtrages zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßen-reinigungsgebühren der Gemeinde Ruppichteroth (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung).
Hierdurch werden die Gebühren je lfd. Meter Grundstücksseite ab dem 01.01.2014 wie folgt festgesetzt:
a) Straßenreinigung
für eine Straße, die überwiegend dem
- überörtlichen Verkehr dient 0,18 Euro
- innerörtlichen Verkehr dient 0,23 Euro
- Anliegerverkehr dient 0,26 Euro
b) Winterdienst
für eine Straße, die überwiegend dem
- überörtlichen Verkehr dient 0,53 Euro
- innerörtlichen Verkehr dient 0,63 Euro
- Anliegerverkehr dient 0,67 Euro
einstimmig
Des weiteren wird das Straßenverzeichnis, welches Bestandteil der Satzung der Gemeinde Ruppichteroth über die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) ist, aufgrund einer Empfehlung des Hauptausschusses wie folgt ergänzt
bzw. berichtigt:
a) Die bisher von den Eigentümern wahrgenommene Straßenreinigung für die Straßen
- "Am Bacherbusch"
- "Grubenwall"
- "Obersaurenbacher Straße"
wird auf die Gemeinde übertragen.
b) Die Anliegerstraße in Rose (von den Parzellen 31 und 141 bis zu den Parzellen 107 und 146)
wird einschl. der Parzellen 107 und 146 tlw. erweitert.
einstimmig
Hinweis:
Der 23. Nachtrag zur Straßenreinigungs- und Gebührensatzung der Gemeinde Ruppichteroth wurde im Mitteilungsblatt (Amtsblatt) für die Gemeinde Ruppichteroth am 6. Dezember 2013, Kalenderwoche 49, öffentlich bekannt gemacht.
Tagesordnungspunkt:
Erlass einer neuen Hundesteuersatzung
Der Rat der Gemeinde beschließt aufgrund einer Empfehlung des Haupausschusses den Erlass der Hundesteuersatzung der Gemeinde Ruppichteroth. Hierdurch werden u.a. die Steuersätze ab dem Jahre 2014 wie folgt festgesetzt:
für einen Hund 96,00 €
für zwei Hunde (je Hund) 120,00 €
für drei oder mehr Hunde (je Hund) 144,00 €
für einen gefährlichen Hund 732,00 €
für zwei oder mehr gefährliche Hunde (je Hund) 852,00 €
Zustimmung durch Mehrheitsbeschluss bei
1 Ja-Stimme des Bürgermeisters, 13 Ja-Stimmen der CDU-Fraktion, 7 Ja-Stimmen der SPD-Fraktion, 3 Ja-Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, 1 Ja-Stimme der Partei DIE LINKE – Ortsverband Berggemeinden, 5 Nein-Stimmen der FDP-Fraktion,
1 Enthaltung der CDU-Fraktion
Hinweis:
Die neue Hundesteuersatzung der Gemeinde Ruppichteroth wurde im Mitteilungsblatt (Amtsblatt) für die Gemeinde Ruppichteroth am 6. Dezember 2013, Kalenderwoche 49, öffentlich bekannt gemacht.
Tagesordnungspunkt:
Bildung von Eingangsklassen an den gemeindlichen Grundschulen für das Schuljahr 2014/2015;
hier: Festlegung der kommunalen Klassenrichtzahl
Im Hinblick auf die Bildung von Eingangsklassen an den gemeindlichen Grundschulen beschließt der Rat der Gemeinde aufgrund einer Empfehlung des Ausschusses für Schule
und Sport, die kommunale Klassenrichtzahl für das Schuljahr 2014/2015 auf „5“ festzulegen.
einstimmig
Tagesordnungspunkt:
Weitere Verwendung des Objektes "Aher Straße 12"
Aufgrund einer Empfehlung des Ausschusses für Jugend, Familie und Senioren beschließt der Rat der Gemeinde, das Objekt „Aher Straße 12“
- mit sofortiger Wirkung für den Zweck der „Unterbringung von Asylbewerbern“ zu widmen,
- wie in der Sitzung des Ausschusses für Jugend, Familie und Senioren am 27.11.2013 dargestellt, im Rahmen der 1. Bauphase instand zu setzen. Zur Finanzierung werden die eingesparten Haushaltsmittel im Bereich der Gebäudeunterhaltung verwandt. Mit den Arbeiten soll sofort begonnen werden. Die verfügbaren Haushaltsmittel aus Einsparungen in der Gebäudeunterhaltung in Höhe von 41.500 € werden in das Haushaltsjahr 2014 übertragen,
- innerhalb der 2. und 3. Bauphase weiter zu sanieren. Zur Finanzierung werden die zuvor im Sachverhalt dargestellten 39.000 € für die Erneuerung der Heizungsanlage in der Schulturnhalle Schönenberg nebst technischer Überholung der Lüftungsanlage (Beheizung) im Zuge einer Ermächtigungsübertragung im Haushaltsjahr 2014 zur Verfügung gestellt. Nach Abschluss des Unterhaltungsbudgets „Gebäudemanagement“ werden ggf. weitere eingesparte Haushaltsmittel zur Restfinanzierung in das Haushaltsjahr 2014 übertragen.
Sofern eine Restfinanzierung der 3. Bauphase aus der Ermächtigungsübertragung nicht möglich ist, werden die erforderlichen Mittel zum Abschluss der 3. Bauphase der Sanierung des Objektes „Aher Str. 12“ in den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 eingestellt.
einstimmig bei 1 Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Tagesordnungspunkt:
Erlass eines 44. Nachtrages der Beitrags- u. Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung
Aufgrund einer Empfehlung des Betriebsausschusses nimmt der Rat der Gemeinde die vorliegenden Gebührenbedarfsberechnungen vom 13.11.2013 gemäß Anhang 1 und
Anhang 2 der maßgebenden Verwaltungsvorlage vom 14.11.2013 zur Kenntnis und
beschließt:
- Der Prozentsatz für die Auflösung der Ertragszuschüsse bei der Gebührenkalkulation beträgt 0,95 % von den bilanziellen Auflösungsbeträgen der Zugänge bis 2003.
- Den Erlass des 44. Nachtrages der Beitrags- u. Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Ruppichteroth mit den nachfolgenden Gebührensätzen:
Abwassergebühren ab 01.01.2014 |
||
Kanal |
|
|
Benutzungsgebühren |
|
|
Schmutzwasser |
3,88 € |
je cbm |
Niederschlagswasser |
0,47 € |
je qm |
Grundgebühren |
|
|
Schmutzwasser |
6,00 € |
je Monat |
Häusliche Abwassergruben |
|
|
Kleineinleiter mit Schlammausfuhr |
1,72 € |
je cbm |
Kleineinleiter ohne Schlammausfuhr |
1,17 € |
je cbm |
einstimmig
Hinweis:
Der 44. Nachtrag der Beitrags- u. Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Ruppichteroth wurde im Mitteilungsblatt (Amtsblatt) für die Gemeinde Ruppichteroth am
6. Dezember 2013, Kalenderwoche 49, öffentlich bekannt gemacht.
Tagesordnungspunkt:
Feststellung des Wirtschaftsplanes Abwasserbeseitigung für das Wirtschaftsjahr 2014
Der Rat der Gemeinde beschließt aufgrund einer Empfehlung des Betriebsausschusses, den Wirtschaftsplan Abwasserbeseitigung für das Jahr 2014
im Erfolgsplan mit Aufwendungen von 2.368.700,-- €
und Erträgen von 2.474.300,-- €
im Vermögensplan
mit einem Finanzbedarf und
einer Finanzabdeckung von je 849.900,-- €
sowie einem Kreditbedarf von insgesamt 281.300,-- €
1. für Neuaufnahme 228.800,-- €
2. für Umschuldung 52.500,-- €
festzusetzen.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf 1.000.000,-- € festgesetzt.
Die Stellenübersicht wird beschlossen.
einstimmig
Tagesordnungspunkt:
Kalkulation der Gebührensätze 2014 für die öffentliche Wasserversorgung
Der Rat der Gemeinde nimmt die vorliegende Gebührenbedarfsberechnung vom 13.11.2013 aufgrund einer Empfehlung des Betriebsausschusses zur Kenntnis. Im Jahr 2014 bleiben die Gebührensätze der öffentlichen Wasserversorgung unverändert. Die Verbrauchsgebühr je Kubikmeter beträgt 1,39 € netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, somit brutto 1,49 €. Die Grundgebühr für einen Hauswassermesser QN 2,5 beträgt monatlich netto 6,-- €, und unter Berücksichtigung der Umsatzsteuer brutto 6,42 €.
einstimmig
Tagesordnungspunkt:
Feststellung des Wirtschaftsplanes Wasserversorgung für das Wirtschaftsjahr 2014
Aufgrund einer Empfehlung des Betriebsausschusses beschließt der Rat der Gemeinde, den Wirtschaftsplan Wasserversorgung für das Jahr 2014
im Erfolgsplan mit Aufwendungen von 1.214.200,-- €
und Erträgen von 1.215.300,-- €
im Vermögensplan
mit einem Finanzbedarf und
einer Finanzabdeckung von je 495.200,-- €
sowie einem Kreditbedarf von insgesamt 240.600,-- €
1. für Neuaufnahme 240.600,-- €
2. für Umschuldung 0,-- €
festzusetzen.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf 500.000,-- € festgesetzt.
Die Stellenübersicht wird beschlossen.
einstimmig
Tagesordnungspunkt:
Feststellung des Wirtschaftsplanes Energie für das Wirtschaftsjahr 2014
Der Rat der Gemeinde Ruppichteroth beschließt aufgrund einer Empfehlung des Betriebsausschusses, den Wirtschaftsplan Energie für das Jahr 2014
im Erfolgsplan mit Aufwendungen von 34.700,-- €
und Erträgen von 42.300,-- €
im Vermögensplan
mit einem Finanzbedarf und
einer Finanzabdeckung von je 82.400,-- €
sowie einem Kreditbedarf von insgesamt 65.000,-- €
1. für Neuaufnahme 65.000,-- €
2. für Umschuldung 0,-- €
festzusetzen.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf 250.000,-- € festgesetzt.
einstimmig
Tagesordnungspunkt:
Umwandlung der Eigenbetriebe Wasser und Energie in eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Der Rat der Gemeinde beschließt aufgrund einer Empfehlung des Betriebsausschusses:
-
Die Gemeindewerke Ruppichteroth GmbH mit einem Stammkapital von EUR 25.000
und den Gesellschaftsvertrag zu gründen, und ermächtigt und beauftragt die
Verwaltung, die hierfür notwendigen Aktivitäten vorzunehmen. - Die Übertragung von Vermögen und Aufgaben, die bisher in den Eigenbetrieben Wasserversorgung und Energie wahrgenommen werden, auf die neu errichtete Gesellschaft gegen Gewährung weiterer Geschäftsanteile (Kapitalerhöhung) vorzubereiten.
- Die Möglichkeiten und notwendigen Schritte eines Einstiegs der neu errichteten Gemeindewerke-Gesellschaft in die Energiewirtschaft (Erwerb und Betrieb von Energienetzen, dezentrale Erzeugung, Energievertrieb, energienahe Dienstleistungen) unter Einbindung eines kompetenten und leistungsfähigen Versorgungsunternehmens als strategischen Partner zu prüfen und ggf. ein Verfahren zur Auswahl eines strategischen Partners vorzubereiten.
Die Einzahlung des Stammkapitals erfolgt durch den Eigenbetrieb Wasserversorgung. Die anfallenden Gründungs- und Ausgliederungskosten werden außerplanmäßig durch den Wirtschaftsplan Wasserversorgung bereitgestellt.
einstimmig
Nichtöffentlicher Teil
Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung wurde über folgenden Tagesordnungspunkt beraten
bzw. beschlossen:
- Bestellung eines Geschäftsführers für die zu gründende Gemeindewerke Ruppichteroth
GmbH
Niederschrift des Betriebsausschusses
Nachstehend wird die Niederschrift über die Sitzung des Betriebsausschusses des Rates der Gemeinde Ruppichteroth vom 26. November 2013 gemäß § 26 der Geschäftsordnung für den Rat der Gemeinde bekannt gegeben.
Öffentlicher Teil
Tagesordnungspunkt:
Erlass eines 44. Nachtrages der Beitrags- u. Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung
Der Betriebsausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde die vorliegenden Gebührenbedarfs-berechnungen vom 13.11.2013 gemäß Anhang 1 und Anhang 2 zur Kenntnis zu nehmen und folgendes zu beschließen:
- Der Prozentsatz für die Auflösung der Ertragszuschüsse bei der Gebührenkalkulation beträgt 0,95 % von den bilanziellen Auflösungsbeträgen der Zugänge bis 2003.
- Den 44. Nachtrag der Beitrags- u. Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Ruppichteroth in der von der Verwaltung vorgelegten Fassung mit den nachfolgenden Gebührensätzen:
Abwassergebühren ab 01.01.2014 |
||
Kanal |
|
|
Benutzungsgebühren |
|
|
Schmutzwasser |
3,88 € |
je cbm |
Niederschlagswasser |
0,47 € |
je qm |
Grundgebühren |
|
|
Schmutzwasser |
6,00 € |
je Monat |
Häusliche Abwassergruben |
|
|
Kleineinleiter mit Schlammausfuhr |
1,72 € |
je cbm |
Kleineinleiter ohne Schlammausfuhr |
1,17 € |
je cbm |
einstimmig
Tagesordnungspunkt:
Beratung des Wirtschaftsplanes Abwasserbeseitigung für das Wirtschaftsjahr 2014
Der Betriebsausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Ruppichteroth zu beschließen, den Wirtschaftsplan Abwasserbeseitigung für das Jahr 2014
im Erfolgsplan mit Aufwendungen von 2.368.700,-- €
und Erträgen von 2.474.300,-- €
im Vermögensplan
mit einem Finanzbedarf und
einer Finanzabdeckung von je 849.900,-- €
sowie einem Kreditbedarf von insgesamt 281.300,-- €
1. für Neuaufnahme 228.800,-- €
2. für Umschuldung 52.500,-- €
festzusetzen.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf 1.000.000,-- € festgesetzt.
Die Stellenübersicht wird beschlossen.
einstimmig
Tagesordnungspunkt:
Kalkulation der Gebührensätze 2014 für die öffentliche Wasserversorgung
Der Betriebsausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde die vorliegende Gebührenbedarfsbe-rechnung vom 13.11.2013 zur Kenntnis zu nehmen. Im Jahr 2014 bleiben die Gebührensätze der öffentlichen Wasserversorgung unverändert. Die Verbrauchsgebühr je Kubikmeter beträgt 1,39 € netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, somit brutto 1,49 €. Die Grundgebühr für einen Hauswassermesser QN 2,5 beträgt monatlich netto 6,-- €, und unter Berücksichtigung der Umsatzsteuer brutto 6,42 €.
einstimmig
Tagesordnungspunkt:
Beratung des Wirtschaftsplanes Wasserversorgung für das Wirtschaftsjahr 2014
Der Betriebsausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Ruppichteroth zu beschließen, den Wirtschaftsplan Wasserversorgung für das Jahr 2014
im Erfolgsplan mit Aufwendungen von 1.214.200,-- €
und Erträgen von 1.215.300,-- €
im Vermögensplan
mit einem Finanzbedarf und
einer Finanzabdeckung von je 495.200,-- €
sowie einem Kreditbedarf von insgesamt 240.600,-- €
1. für Neuaufnahme 240.600,-- €
2. für Umschuldung 0,-- €
festzusetzen.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf 500.000,-- € festgesetzt.
Die Stellenübersicht wird beschlossen.
einstimmig
Tagesordnungspunkt:
Beratung des Wirtschaftsplanes Energie für das Wirtschaftsjahr 2014
Der Betriebsausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Ruppichteroth zu beschließen, den Wirtschaftsplan Energie für das Jahr 2014
im Erfolgsplan mit Aufwendungen von 34.700,-- €
und Erträgen von 42.300,-- €
im Vermögensplan
mit einem Finanzbedarf und
einer Finanzabdeckung von je 82.400,-- €
sowie einem Kreditbedarf von insgesamt 65.000,-- €
1. für Neuaufnahme 65.000,-- €
2. für Umschuldung 0,-- €
festzusetzen.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf 250.000,-- € festgesetzt.
einstimmig
Tagesordnungspunkt:
Umwandlung der Eigenbetriebe Wasser und Energie in eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Der Betriebsausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Ruppichteroth folgendes zu beschließen:
-
Die Gemeindewerke Ruppichteroth GmbH mit einem Stammkapital von EUR 25.000
und den Gesellschaftsvertrag zu gründen, und ermächtigt und beauftragt die Verwaltung, die hierfür notwendigen Aktivitäten vorzunehmen. - Die Übertragung von Vermögen und Aufgaben, die bisher in den Eigenbetrieben Wasserversorgung und Energie wahrgenommenen werden, auf die neu errichtete Gesellschaft gegen Gewährung weiterer Geschäftsanteile (Kapitalerhöhung) vorzubereiten.
- Die Möglichkeiten und notwendigen Schritte eines Einstiegs der neu errichteten Gemeindewerke-Gesellschaft in die Energiewirtschaft (Erwerb und Betrieb von Energienetzen, dezentrale Erzeugung, Energievertrieb, energienahe Dienstleistungen) unter Einbindung eines kompetenten und leistungsfähigen Versorgungsunternehmens als strategischen Partner zu prüfen und ggf. ein Verfahren zur Auswahl eines strategischen Partners vorzubereiten.
Die Einzahlung des Stammkapitals erfolgt durch den Eigenbetrieb Wasserversorgung. Die anfallenden Gründungs- und Ausgliederungskosten werden außerplanmäßig durch den Wirtschaftsplan Wasserversorgung bereitgestellt.
einstimmig
Nichtöffentlicher Teil
Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung wurde über folgende Tagesordnungspunkte beraten
bzw. beschlossen:
- Jahresvertrag über Tiefbauarbeiten für den Versorgungsbetrieb und den Entsorgungsbetrieb
für das Jahr 2014;
hier: Auftragsvergabe
- Bestellung eines Geschäftsführers für die zu gründende Gemeindewerke Ruppichteroth
GmbH
Niederschrift des Ausschusses für Jugend, Familie und Senioren
Nachstehend wird die Niederschrift über die Sitzung des Ausschusses für Jugend, Familie
und Senioren des Rates der Gemeinde Ruppichteroth vom 27. November 2013 gemäß § 26
der Geschäftsordnung für den Rat der Gemeinde bekannt gegeben.
Öffentlicher Teil
Tagesordnungspunkt:
Verpflichtung eines sachkundigen Bürgers
Ausschussvorsitzender Alenfelder verpflichtet den sachkundigen Bürger, Herr Dirk Düster und die sachkundige Einwohnerin, Frau Ingrid Dorn, in der durch die Verwaltungsvorschriften zu
§ 32 GO NRW a.F. vorgeschriebenen feierlichen Form.
Tagesordnungspunkt:
Weitere Verwendung des Objektes "Aher Straße 12"
Nach Besichtigung des Objektes „Aher Straße 12“ im Vorfeld der Sitzung wird im Ausschuss über die geplanten Sanierungsmaßnahmen des Objektes ausführlich diskutiert. Die sich aus der Besichtigung ergebenden Fragen der Ausschussmitglieder werden durch die Verwaltung beantwortet.
Der Ausschuss für Jugend, Familie und Senioren empfiehlt dem Rat der Gemeinde Ruppichteroth folgende Beschlussfassung:
„Der Rat der Gemeinde Ruppichteroth beschließt, das Objekt „Aher Straße 12“
- mit sofortiger Wirkung für den Zweck der „Unterbringung von Asylbewerbern“ zu widmen
- wie im Sachverhalt zuvor geschildert im Rahmen der 1. Bauphase instand zu setzen.
Zur Finanzierung werden die eingesparten Haushaltsmittel im Bereich der Gebäudeunterhaltung verwandt. Mit den Arbeiten soll sofort begonnen werden. Die verfügbaren Haushaltsmittel aus Einsparungen in der Gebäudeunterhaltung in Höhe von 41.500 € werden in das Haushaltsjahr 2014 übertragen.
-
innerhalb der 2. und 3. Bauphase weiter zu sanieren. Zur Finanzierung werden die zuvor im Sachverhalt dargestellten 39.000 € für die Erneuerung der Heizungsanlage in der Schulturnhalle Schönenberg nebst technischer Überholung der Lüftungsanlage (Beheizung) im Zuge einer Ermächtigungsübertragung im Haushaltsjahr 2014 zur Verfügung gestellt. Nach Abschluss des Unterhaltungsbudget „Gebäudemanagement“ werden ggf. weitere eingesparte Haushaltsmittel zur Restfinanzierung in das
Haushaltsjahr 2014 übertragen.
Sofern eine Restfinanzierung der 3. Bauphase aus der Ermächtigungsübertragung nicht möglich ist, werden die erforderlichen Mittel zum Abschluss der 3. Bauphase der Sanierung des Objektes „Aher Straße 12“ in den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 eingestellt.
einstimmig
Tagesordnungspunkt:
Behindertentoiletten in öffentlichen Gebäuden der Gemeinde
- Antrag der CDU-Fraktion vom 07.10.2013 -
Die CDU-Fraktion erläutert ihre Antragstellung auf Einrichtung von Behindertentoiletten in öffentlichen Gebäuden der Gemeinde. Es wird einvernehmlich festgestellt, dass einige öffentliche Gebäude mit Einschränkungen in der Barrierefreiheit in Nutzung stehen. BM Loskill teilt mit, dass der Arbeitskreis Senioren / behinderte Menschen diese Thematik in seiner nächsten Sitzung am 5.12.2013 ausführlich behandeln wird.
Der Ausschuss für Jugend, Familie und Senioren beschließt, die Verwaltung mit der Prüfung zu beauftragen, welche baulichen Maßnahmen zur Errichtung von Behindertentoiletten in den einzelnen öffentlichen Gebäuden vorzunehmen sind. Der Arbeitskreis Senioren/behinderte Menschen ist im Rahmen der Prüfung zu beteiligen.
Die Ergebnisse des Prüfungsauftrages sind dem Ausschuss zur weiteren Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.
einstimmig
Nichtöffentlicher Teil
Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung wurde über folgenden Tagesordnungspunkt beraten
bzw. beschlossen:
- Verlegung des Kinder- und Jugendtages
- Antrag der CDU-Fraktion vom 07.10.2013 -
Niederschrift des Hauptausschusses
Nachstehend wird die Niederschrift über die Sitzung des Hauptausschusses des Rates der Gemeinde Ruppichteroth vom 27. November 2013 gemäß § 26 der Geschäftsordnung für
den Rat der Gemeinde bekannt gegeben.
Öffentlicher Teil
Tagesordnungspunkt:
Entwurf des Nachtragshaushaltes 2013/2014 des Rhein-Sieg-Kreises;
hier: Beteiligung der kreisangehörigen Städte und Gemeinden
Nach kurzer Einführung durch Bürgermeister Loskill stellen Herr Kreiskämmerer Ganseuer und Frau Udelhoven vom Rhein-Sieg-Kreis die mögliche Beteiligung des Rhein-Sieg-Kreises an der Rhenag AG gemäß der Präsentation vor.
Im Rahmen einer ausführlichen Diskussion beantworten Herr Ganseuer, Frau Udelhoven, sowie Herr Hünger von der Wirtschaftsprüfungsgesellschafft PKF Fasselt Schlage, Niederlassung Duisburg, die Fragen der Ausschussmitglieder.
Bürgermeister Loskill bittet den Hauptausschuss um Stellungnahme, ob der nunmehr behandelte Tagesordnungspunkt und die damit verbundene mögliche Beteiligung des Rhein-Sieg-Kreises an der Rhenag AG, über welchen in der Sitzung des Rates am 04.09.2013 im Rahmen der Benehmensherstellung gemäß § 55 Kreisordnung bereits abgestimmt wurde, in der kommenden Sitzung des Rates am 03.12.2013 erneut zur Tagesordnung gestellt werden soll.
Gegenüber der in der Sitzung des Rates am 04.09.2013 durchgeführten Abstimmung ergibt sich im Hauptausschuss kein neues Meinungsbild.
Eine erneute Behandlung der Angelegenheit in der Sitzung des Rates am 03.12.2013 erfolgt somit nicht.
Der Hauptausschuss nimmt die Präsentation und die damit verbundenen Ausführungen des Herrn Ganseuer und der Frau Udelhoven vom Rhein-Sieg-Kreis zur Kenntnis.
Tagesordnungspunkt:
Erlass eines 2. Nachtrages zur Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Ruppichteroth
Der Hauptausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde den Erlass eines 2. Nachtrages zur Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Ruppichteroth in der von der Verwaltung vorgelegten Fassung.
einstimmig
Tagesordnungspunkt:
Erlass eines 23. Nachtrages zur Straßenreinigungs- und Gebührensatzung der Gemeinde Ruppichteroth
a) Kalkulation der Gebührensätze für die Straßenreinigung und den Winterdienst
b) Änderung des Straßenverzeichnisses
Der Hauptausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde den Erlass des 23. Nachtrages zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren der Gemeinde Ruppichteroth (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) in der von der Verwaltung vorgelegten Fassung mit folgenden Gebührenfestsetzungen je lfd. Meter Grundstücksseite ab dem 01.01.2014:
a) Straßenreinigung
für eine Straße, die überwiegend dem
- überörtlichen Verkehr dient 0,18 Euro
- innerörtlichen Verkehr dient 0,23 Euro
- Anliegerverkehr dient 0,26 Euro
b) Winterdienst
für eine Straße, die überwiegend dem
- überörtlichen Verkehr dient 0,53 Euro
- innerörtlichen Verkehr dient 0,63 Euro
- Anliegerverkehr dient 0,67 Euro
einstimmig
Des weiteren wird dem Rat der Gemeinde empfohlen, das Straßenverzeichnis, welches Bestandteil der Satzung der Gemeinde Ruppichteroth über die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) ist, wie folgt zu ergänzen bzw. zu berichtigen:
a) Die bisher von den Eigentümern wahrgenommene Straßenreinigung für die Straßen
- "Am Bacherbusch"
- "Grubenwall"
- "Obersaurenbacher Straße"
wird auf die Gemeinde übertragen.
b) Die Anliegerstraße in Rose (von den Parzellen 31 und 141 bis zu den Parzellen 107 und 146)
wird einschl. der Parzellen 107 und 146 tlw. erweitert.
einstimmig
Tagesordnungspunkt:
Erlass einer neuen Hundesteuersatzung
Im Rahmen einer ausführlichen Diskussion beantragt Ausschussmitglied Jarkulisch für die FDP-Fraktion, die Steuersätze ab dem Jahr 2014 im Rahmen des Erlasses einer neuen Hundesteuersatzung abweichend vom Beschlussvorschlag der Verwaltung wie folgt festzusetzen:
|
für einen Hund |
84,00 €
|
|
für zwei Hunde
|
84,00 € 96,00 € |
|
für drei oder mehr Hunde
|
84,00 € 96,00 €
120,00 € |
|
für einen gefährlichen Hund
|
500,00 € |
|
für zwei oder mehr gefährliche Hunde
|
500,00 €
600,00 € |
Ablehnung durch Mehrheitsbeschluss bei
2 Ja-Stimmen der FDP-Fraktion, 1 Nein-Stimme des Bürgermeisters, 4 Nein-Stimmen der CDU-Fraktion, 3 Nein-Stimmen der SPD-Fraktion, 1 Nein-Stimme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Anschließend stimmt der Hauptausschuss über den Beschlussvorschlag der Verwaltung ab.
Der Hauptausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde den Erlass einer neuen Hundesteuersatzung der Gemeinde Ruppichteroth in der von der Verwaltung vorgelegten Fassung. Hierdurch werden u.a. die Steuersätze ab dem Jahr 2014 wie folgt festgesetzt:
|
für einen Hund |
96,00 €
|
|
für zwei Hunde (je Hund)
|
120,00 € |
|
für drei oder mehr Hunde (je Hund)
|
144,00 € |
|
für einen gefährlichen Hund
|
732,00 € |
|
für zwei oder mehr gefährliche Hunde (je Hund) |
852,00 € |
Zustimmung durch Mehrheitsbeschluss bei
1 Ja-Stimme des Bürgermeisters, 4 Ja-Stimmen der CDU-Fraktion, 3 Ja-Stimmen der SPD-Fraktion, 1 Ja-Stimme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, 2 Nein-Stimmen der FDP-Fraktion
Tagesordnungspunkt:
Anregung gemäß § 24 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in Verbindung mit § 5 der Hauptsatzung der Gemeinde Ruppichteroth;
hier: Überprüfung der Effizienz des "Touristikvereins Bergischer Rhein-Sieg-Kreis e.V. -
bergisch hoch vier"
- Anregung der Partei DIE LINKE -Ortsverband Berggemeinden Much/Ruppichteroth-
vom 07.11.2013
Das Mitglied mit beratender Stimme im Hauptausschuss, Herr Kemper, erläutert seine Anregung vom 07.11.2013.
Der Hauptausschuss des Rates der Gemeinde beschließt, die schriftliche Anregung gemäß
§ 24 GO NRW in Verbindung mit § 5 der Hauptsatzung der Gemeinde Ruppichteroth, der Partei DIE LINKE - Ortsverband Berggemeinden - vom 07.11.2013, zur Überprüfung der Effizienz des „Touristikvereins Bergischer Rhein-Sieg-Kreis e. V. – bergisch hoch vier“, zur weiteren Beratung und Beschlussfassung in die nächste Sitzung des zuständigen Ausschusses für Wirtschaftsförderung, Kultur und Tourismus zu überweisen.
einstimmig
Tagesordnungspunkt:
Sanierung der Hauptstraße in Winterscheid
- Antrag der CDU-Fraktion vom 07.10.2013 –
Ausschussmitglied Frau Winkler begründet den Antrag der CDU-Fraktion vom 07.10.2013 zur Sanierung der Hauptstraße in Winterscheid.
Herr Schwamborn und Frau Wörner erläutern für die Verwaltung in Zusammenhang mit den Möglichkeiten einer evtl. Sanierung der Hauptstraße in Winterscheid ausführlich
- die Ausgangssituation,
- die Notwendigkeiten vor dem Hintergrund, dass es sich um eine beitragsfähige Maßnahme nach § 8 Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen handelt,
- die Frage der Förderfähigkeit einer evtl. Straßenbaumaßnahme.
Daran anschließend erfolgt mit dem Hauptausschuss eine Abstimmung über die weitere Verfahrensweise. Zur Fristwahrung und Listung einer möglichen Straßenbaumaßnahme wird bei der Bezirksregierung Köln kurzfristig ein Antrag auf Einplanung in die Landesförderung gestellt.
Der Hauptausschuss nimmt die Ausführungen und die damit verbundene weitere Verfahrensweise zur Sanierung der Hauptstraße in Winterscheid zustimmend zur Kenntnis.
Tagesordnungspunkt:
Zensus 2011
Der Hauptausschuss beschließt, gegen den Bescheid von IT.NRW vom 7. November 2013 zur Feststellung der amtlichen Einwohnerzahl zu klagen.
Zustimmung durch Mehrheitsbeschluss bei
1 Ja-Stimme des Bürgermeisters, 4 Ja-Stimmen der CDU-Fraktion, 3 Ja-Stimmen der SPD-Fraktion, 2 Ja-Stimmen der FDP-Fraktion, 1 Nein-Stimme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Niederschrift des Ausschusses für Schule und Sport
Nachstehend wird die Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule und Sport des Rates der Gemeinde Ruppichteroth vom 3. Dezember 2013 gemäß § 26 der Geschäftsordnung für den Rat der Gemeinde bekannt gegeben.
Öffentlicher Teil
Tagesordnungspunkt:
Bildung von Eingangsklassen an den gemeindlichen Grundschulen ab dem Schuljahr 2014/2015
hier: Festlegung der kommunalen Klassenrichtzahl
Durch die Verwaltung werden die Auswirkungen der für die Ermittlung der kommunalen Klassenrichtzahl zugrunde gelegten aktuellen Anmeldezahlen für die gemeindlichen Grundschulen zum kommenden Schuljahr 2014/2015 dargestellt.
In diesem Zusammenhang berichtet das beratende Mitglied der Gemeinschaftsgrundschule Schönenberg, Herr Rektor Peters, über die weitere Entwicklung der Schule, insbesondere über den aktuellen Sachstand zur Umsetzung eines weitergehenden außerunterrichtlichen Betreuungsangebotes für das Schuljahr 2014/2015.
Im Hinblick auf die Bildung von Eingangsklassen an den gemeindlichen Grundschulen empfiehlt der Ausschuss für Schule und Sport dem Rat der Gemeinde, die kommunale
Klassenrichtzahl für das Schuljahr 2014/2015 auf „5“ festzulegen.
einstimmig
Tagesordnungspunkt:
Mitteilungen und Anfragen
Auf Wunsch des Ausschussvorsitzenden, Herrn Herking, stellt das beratende Mitglied der Sekundarschule Nümbrecht/Ruppichteroth, Herr Rektor Horn, die bereits bestehenden, sowie die noch vorgesehenen Kooperationen der Schule ausführlich vor.