Nachrichten

Herzlichen Glückwunsch den Eheleuten Wilhelm und Dorothea Olbertz geb. Mayer, Ruppichteroth, Oberlückerath, Zum Heisterstück 9, zum Fest der Goldenen Hochzeit am 12. Oktober 2013. Frau Barbara Müller, Ruppichteroth, Sankt-Florian-Straße 7, zur Vollendung des 90. Lebensjahres am 15. Oktober 2013.

 

- Veranstaltungskalender 2014 der Gemeinde Ruppichteroth
- Müllabfuhr
- Anmeldung und Untersuchung der Schulneulinge für das Schuljahr 2014/2015
- Überprüfung der Sirenen
- Einreichung von Wahlvorschlägen
- Sitzung des Rates
- Rentensprechtag
- Bürgermeistersprechstunde am 17. Oktober 2013 – Ich bin für Sie da!
- Bereitschaftsdienste

 

 

Veranstaltungskalender 2014 der Gemeinde Ruppichteroth

 

 

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

liebe Vereinsvertreterinnen und Vereinsvertreter,

liebe Vertreterinnen und Vertreter der Kirchengemeinden,

der Kindertageseinrichtungen und der Schulen,

liebe Pressewarte!

 

Ich freue mich, dass nach der ersten Pressemitteilung in der vergangenen Woche bereits  die ersten Vereine und Institutionen das Angebot angenommen haben, Ihre Veranstaltungstermine für das Jahr 2014 über das Online-Formular zum Veranstaltungskalender unter http://www.ruppichteroth.info/formular2.html einzutragen oder über die E-Mail-Adresse

termine@ruppichteroth.de mitzuteilen.
Die Angaben werden wie bewährt online zur Verfügung gestellt und pünktlich zum

Jahresbeginn 2014 als Papierdruck veröffentlicht. Selbstverständlich werden alle Datenschutzrichtlinien eingehalten.


Die Veröffentlichung der Druckfassung des Veranstaltungskalenders soll noch vor Beginn des neuen Jahres erfolgen. Daher ist es wichtig, dass Sie ihre Veranstaltungen zeitnah eintragen. Stichtag ist der 31.10. 2013!
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Herrn Walter Kemper unter Tel. 02247-9002416 oder unter termine@ruppichteroth.de.

 

Seit Jahren stellen wir gemeinsam fest, dass Veranstaltungen in der Gemeinde

Ruppichteroth an einem Tag oder vergleichsweise nah in einem Zeitraum stattfinden.

Einiges konnte bereits terminlich in den letzten Jahren unter den Vereinen und Institutionen abgestimmt werden, damit sich die Gäste sprichwörtlich nicht teilen müssen.

 

Damit im Jahr 2014 die Veranstaltungen weit möglichst nicht zeitgleich stattfinden, lade ich Sie/Euch – wie seit Jahren durch die Winterscheider Ortsvereine und letztes Jahr erstmalig für die Ruppichterother und Schönenberger Ortsvereine erfolgreich praktiziert – recht herzlich zu zwei „regionalen“ Treffen der Ortsvereine in der Gemeinde ein.

 

Das Treffen der Ruppichterother und Schönenberger Ortsvereine findet am

 

Mittwoch, den 16. Oktober 2013, um 19.30 Uhr.
im Sitzungssaal des Rathauses in Schönenberg

 

sowie das Treffen der Winterscheider Ortsvereine am

 

Dienstag, den 22. Oktober 2013, um 19.30 Uhr

im Hotel Zur Post in Winterscheid statt.

 

Sofern Sie als Vereinsvertreterin und Vereinsvertreter bzw. als Pressevertreterin und Pressevertreter des Vereins keine schriftliche Einladung erhalten haben, so betrachten Sie bitte diese Veröffentlichung als persönliche Einladung. Insbesondere die nicht eingetragenen Vereine wie AGs Spielplätze, Maiclubs etc. sind ebenfalls herzlich willkommen.

 

Herzlichen Dank für Ihre/Eure Unterstützung.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Müllabfuhr

 

 

Donnerstag

Freitag

 

17.10.2013

18.10.2013

Restmüll

14tägig

1

2

Restmüll

4wöchentlich

1

2

Biotonne,

Grünabfall

3

4


                               

Service-Telefon der RSAG:         0 22 41 – 306-306

CD-Recycling – eine runde Sache                             

 

Mitmachen – Umwelt schützen

 

Sie können CDs unverpackt (ohne Hülle o.ä.) und ohne Aufkleber im Rathaus Schönenberg, Zimmer 104, abgeben. Diese CDs werden von der RSAG abgeholt und zum Recycling weitergeleitet.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anmeldung und Untersuchung der Schulneulinge für das Schuljahr 2014/2015

 

Für das kommende Schuljahr 2014/2015 wurden mit den Schulleitungen der gemeindlichen Grundschulen folgende Anmeldetermine vereinbart:

 

GGS Ruppichteroth

Im Zeitraum vom 04.11. - 29.11.2013

08.00 – 12.00 Uhr

GGS Schönenberg

06. – 07.11. und 11. - 12.11.2013

11.00 – 16.00 Uhr

GGS Winterscheid

04. - 05.11, sowie 07.11.2013

08.00 – 15.00 Uhr

 

 

Eingeschult werden:

 

a)

alle Kinder, die in der Zeit vom 01.10.2007 bis 30.09.2008 geboren sind, soweit sie nicht bereits vorzeitig zum Schuljahr 2013/2014 (04.09.2013) eingeschult wurden;

 

 

b)

auf Antrag die Kinder, die in der Zeit vom 01.10.2008 bis 31.12.2008 geboren sind. 

Die Erziehungsberechtigten dieser Kinder werden gebeten, sich in den Schulsekretariaten der jeweiligen Grundschulen zu melden. Von dort erhalten sie dann einen separaten Anmeldetermin.

 

Die Termine für die ärztliche Untersuchung der Schulneulinge werden vom Kreisgesundheitsamt Siegburg gesondert mitgeteilt.

 

Die Eltern, bzw. Erziehungsberechtigten der Schulneulinge erhalten von den gemeindlichen Grundschulen eine besondere Benachrichtigung mit genauer Angabe des Tages und der Uhrzeit für die Anmeldung. Dieser Termin ist mit dem anzumeldenden Kind wahrzunehmen. Ich mache darauf aufmerksam, dass Ihnen im Rahmen des Anmeldeverfahrens die Wahl der Grundschule frei steht, an der das Kind eingeschult werden soll.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Überprüfung der Sirenen zur Alarmierung der Freiwilligen Feuerwehr Ruppichteroth

Am Samstag, den 12. Oktober 2013 zwischen 12.00 Uhr und 12.15 Uhr erfolgt eine Überprüfung der Sirenen der Freiwilligen Feuerwehr Ruppichteroth in den Orten Ruppichteroth und Winterscheid durch einen Probealarm.

Für den Probealarm wird das einheitliche Signal für Feueralarm verwendet. Hierbei handelt es sich um den zweimal unterbrochenen Dauerton von 1 Minute.

Bei einem erforderlichen Feuerwehreinsatz während des Probealarms wird das Signal „Feueralarm“ wiederholt.
 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen
für die Wahl der Vertretung der Gemeinde Ruppichteroth

für die im Jahr 2014 stattfindenden allgemeinen Kommunalwahlen

und aktuelle Information zur Einreichung von Wahlvorschlägen
für die Wahl des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin

der Gemeinde Ruppichteroth

 

 

A)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

B)

 

Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl der Vertretung der Gemeinde Ruppichteroth

 

Gemäß § 24 der Kommunalwahlordnung für das Land Nordrhein-Westfalen - KwahlO -  vom 31.08.1993 (GV. NRW. S. 592, ber. S. 967), zuletzt geändert durch Verordnung vom 27.06.2011 (GV. NRW. S. 300, ber. S. 394),

 

fordere ich zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl
der Vertretung der Gemeinde Ruppichteroth (= Gemeinderat)

in den Wahlbezirken und aus den Reservelisten

 

auf.

 

Wahlvorschläge können bis zum 48. Tag vor der Wahl eingereicht werden (§ 15 Abs. 1 des Kommunalwahlgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen – KWahlG –vom 30.06.1998 (GV. NRW. S. 454, ber. S. 509 und 1999 S. 70), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 09.04.2013 (GV. NRW. S. 194).

Es ist beabsichtigt, dass die Kommunalwahlen im Jahr 2014 gemeinsam mit der Wahl zum Europäischen Parlament stattfinden, voraussichtlich ist dies der 25.05.2014.

 

Die Wahlvorschläge sind daher einzureichen

 

bis spätestens Montag, 07.04.2014, 18.00 Uhr (Ausschlussfrist),

 

in Zimmer 208 des Rathauses der Gemeinde Ruppichteroth

in Schönenberg, Rathausstraße 18.

 

Der konkrete Tag der Kommunalwahlen ist abhängig von dem von der Bundesregierung noch zu bestimmenden Wahltag für die Europawahl innerhalb einer vom Rat der Europäischen Union festgelegten Zeitspanne. Die Bundesregierung wird daher als Wahltag für die Europawahl den 25.05.2014 festlegen, die formelle Bestimmung erfolgt etwa ein halbes Jahr vor der Wahl.

Findet die Wahl wider Erwarten abweichend vom vorgenannten Termin statt, ist von dem neu benannten Termin die 48tägige Ausschlussfrist zu berechnen.
 

Die Wahlvorschläge sind nach Möglichkeit so frühzeitig vor dem 48. Tag vor der Wahl

einzureichen, dass etwaige Mängel, die die Gültigkeit der Wahlvorschläge berühren, rechtzeitig behoben werden können.

 

In Zusammenhang mit der Einreichung von Wahlvorschlägen weise ich auf die
Bekanntmachung über die „Einteilung des Wahlgebietes der Gemeinde Ruppichteroth in Wahlbezirke für die Kommunalwahlen 2014“ hin.

 

 

 

 

Der Wahlausschuss der Gemeinde Ruppichteroth hat in seiner Sitzung am 11.07.2013 das Wahlgebiet der Gemeinde in 15 Wahlbezirke eingeteilt. Die Einteilung wurde im Mitteilungsblatt (Amtsblatt) für die Gemeinde Ruppichteroth, Woche 29, vom 19.07.2013 gemäß § 6 KWahlG öffentlich bekannt gemacht.

 

Für die Wahlvorschläge sind amtliche Vordrucke zu verwenden, die im Rathaus der Gemeinde Ruppichteroth in Schönenberg, Rathausstraße 18, Zimmer 208, während der allgemeinen Öffnungszeiten Montag bis Freitag von 08.30 – 12.00 Uhr, sowie zusätzlich dienstags von 14.00 – 17.00 und donnerstags von 14.00 – 18.00 Uhr kostenlos abgegeben werden.

 

Staatsangehörige der anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (Unionsbürger)  sind unter den gleichen Voraussetzungen wie Deutsche wählbar.

 

Im Rahmen des Wahlvorschlagsverfahrens weise ich für die Vertretung der
Gemeinde (= Gemeinderat) auf die Bestimmungen der §§ 15 bis 17 KWahlG und der §§ 25, 26 und 31 KWahlO in der zur Zeit gültigen Fassung hin.

 

Sind Parteien oder Wählergruppen in der zum Zeitpunkt der Wahlausschreibung laufenden Wahlperiode nicht ununterbrochen in der zu wählenden Vertretung, in der Vertretung des zuständigen Kreises, im Landtag oder auf Grund eines Wahlvorschlages aus dem Land im Bundestag vertreten, so können diese nur einen Wahlvorschlag einreichen, wenn sie nachweisen, dass sie einen nach demokratischen Grundsätzen gewählten Vorstand, eine schriftliche Satzung und ein Programm haben (§ 15 II S. 2 KWahlG).

Wahlvorschläge dieser Parteien und Wählergruppen müssen ferner für die Wahl

 

- der Vertretung der Gemeinde in den Wahlbezirken

in Wahlbezirken bis zu 5.000 Einwohnern von 5 Wahlberechtigten des Wahlbezirks persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein; dies gilt auch für Wahlvorschläge von Einzelbewerbern (§ 15 Abs. 2 Satz 3 KWahlG).

 

- der Vertretung der Gemeinde aus der Reserveliste

von 1 vom Tausend der Wahlberechtigten des Wahlgebietes und zwar mindestens von fünf und höchstens von 100 Wahlberechtigten, für das Wahlgebiet der Gemeinde Ruppichteroth somit von 9 Wahlberechtigten, persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein (§ 16 Abs. 1 Satz 3 KWahlG).

 

 

Aktuelle Information zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl des
Bürgermeisters/der Bürgermeisterin
der Gemeinde Ruppichteroth

 

Hinsichtlich der Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin der Gemeinde Ruppichteroth habe ich in meiner Eigenschaft als Bürgermeister bereits darüber informiert, dass ich zur Durchführung einer gemeinsamen Wahl des Rates und des Bürgermeisters in der Gemeinde Ruppichteroth im Jahr 2014, von dem durch Gesetz zur Stärkung der kommunalen Demokratie vom 09.04.2013 (GV. NRW. S. 194) gemäß Artikel 5 eingeräumten einmaligen Niederlegungsrecht Gebrauch machen werde.


 

 

Dies hat zur Folge, dass mit dem Bewerberaufstellungsverfahren für das Amt des Bürgermeisters frühestens begonnen werden kann, nachdem ich in meiner Eigenschaft als Bürgermeister der zuständigen Aufsichtsbehörde einen wirksamen und vorbehaltlosen Entlassungsantrag vorgelegt habe. Dies muss spätestens bis zum 30.11.2013 geschehen.

Sobald ich dieser Maßgabe nachgekommen bin, erfolgt die Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin der

Gemeinde Ruppichteroth.
 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sitzung des Rates

 

 

Am Dienstag, dem 15. Oktober 2013, um 18.00 Uhr, findet im Sitzungssaal des Rathauses

in Schönenberg eine öffentliche Sitzung des Rates der Gemeinde Ruppichteroth mit folgender Tagesordnung statt:

 

 

  

Öffentlicher Teil

 

 

 1. 

Fragestunde für Einwohner

 

 

 2.

Machbarkeitsstudie über Möglichkeiten der Umstrukturierung des Eigenbetriebes „Gemeindewerke Ruppichteroth“ in eine neue Rechts- und Organisationsform

 

 

 3.

Vorstellung des „Touristikvereins Bergischer Rhein-Sieg-Kreis e. V. – bergisch-hoch-vier“

 

 

 4.

Nachwahl zum Ausschuss für Jugend, Familie und Senioren

 

 

 5.

Einrichtung eines Begleit- und Besuchsdienstes für Seniorinnen und Senioren sowie für behinderte Menschen in der Gemeinde Ruppichteroth

 

 

 6.

 6.1

 6.2

Jahresabschluss 2011;
Beschlussfassung über den Entwurf des Jahresabschlusses 2011
Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2011

 

 

 7.

Abfallentsorgung im Rhein-Sieg-Kreis;
hier: Gründung einer Anstalt des öffentlichen Rechts

 

 

 8.

Abfallwirtschaftskonzept für den Rhein-Sieg-Kreis -
Teil 1: Abfälle aus privaten Haushaltungen / Siedlungsabfälle

 

 

 9.

2. Erweiterung der Satzung gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB) für die Ortslage Hänscheid;
a) Entscheidung über die anlässlich der öffentlichen Auslegung eingegangenen 
    Stellungnahmen
b) Satzungsbeschluss

 

 

10.

Kooperationsvereinbarung zum Pilotprojekt „Energieberatungsagentur im

Rhein-Sieg-Kreis“

 

 

11.

Feststellung des Jahresabschlusses 2012 für den Energiebetrieb der Gemeindewerke Ruppichteroth

 

 

12.

Feststellung des Jahresabschlusses 2012 für den Wasserversorgungsbetrieb der Gemeindewerke Ruppichteroth

 

 

 

 

 

 

13.

Feststellung des Jahresabschlusses 2012 für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Abwasser der Gemeindewerke Ruppichteroth

 

 

14.

Änderung der Grundlagen für die Gebührenkalkulation der Abwassergebühren

 

 

15.

Mitteilungen und Anfragen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Rentensprechtag

Die Deutsche Rentenversicherung Rheinland führt an jedem vierten Dienstag eines Monats Rentensprechtage für alle Versicherten der Deutschen Rentenversicherung im Rathaus der Gemeinde Ruppichteroth in Schönenberg durch.

Der nächste Rentensprechtag findet somit am

22. Oktober 2013 in der Zeit von 08.30 Uhr – 11.45 Uhr

im Rathaus in Schönenberg, Zimmer 121, statt.

Neben allen anderen Fragen, können Sie sich insbesondere über die Anspruchsvoraussetzungen der einzelnen Altersrenten, die Anhebung der Altersgrenzen und die jeweiligen Vertrauensschutzregelungen informieren.

Bei Ihrer Vorsprache bitte ich  Ihre Versicherungsnummer und Ihren Personalausweis mitzubringen.

Eine Beratung findet nur nach vorhergehender Terminverein-
barung statt.

Terminvereinbarungen sind unmittelbar mit dem Service-Zentrum Gummersbach unter der Telefon Nr. 02261 / 805-01 zu treffen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bürgermeistersprechstunde am 17. Oktober 2013 – Ich bin für Sie da!

 

 

An jedem dritten Donnerstag eines Monats – jeweils in der Zeit von 14.00 bis 17.00 Uhr – stehe ich für Fragen und Probleme der Bürgerinnen und Bürger, die sich auf das gemeindliche Geschehen beziehen, im persönlichen Gespräch zur Verfügung. Gerne komme ich auch mit Ihnen vor Ort ins Gespräch.

 

Zur Koordination der Sprechstunde bitte ich, die Termine unter der Telefonnummer 02295/4921 zu vereinbaren. Gleichzeitig bitte ich zur Vorbereitung des Termins, mir die Themen Ihrer Fragen, Anregungen und Hinweise vorab mitzuteilen. Ebenfalls besteht die Möglichkeit, mit mir die Gesprächstermine per E-Mail unter der Adresse buergermeister-sprechstunde@ruppichteroth.de abzustimmen.

 

Folgende weitere Sprechstunden sind vorgesehen:

 

Donnerstag, den 21. November 2013, 14.00 – 17.00 Uhr.

Donnerstag, den 19. Dezember 2013, 14.00 – 17.00 Uhr.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bereitschaftsdienste

 

Polizei-Notruf                                       110

Feuerwehr- und Rettungsdienst:     112

Krankentransporte                                02241/19-222

 

GEMEINDEWERKE  RUPPICHTEROTH

  VER- UND ENTSORGUNGSBETRIEBE

 

Störfall – Telefon- Nummer

 

0800/ 7766655

 

Unter den o.g. Rufnummern erreichen Sie den Notdienst der Gemeindewerke Ruppichteroth für

die öffentliche Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung der Gemeinde Ruppichteroth über die Leitstelle des Aggerverbandes

 

NOTDIENST  DES  RWE

 

Bei Stromausfall im Versorgungsnetz erreichen Sie den Störungsdienst der RWE Energie AG

unter der Telefon – Nr.                    0800/4112244

 

Notruf-Nummer der Rhenag           0180/2484848

 

Ärztlicher Bereitschaftsdienst für die Gemeinde Ruppichteroth

 

In der sprechstundenfreien Zeit erreichen Sie den ärztlichen Bereitschaftsdienst aller Fachrichtungen für den Rhein-Sieg-Kreis unter der

 

zentralen Rufnummer   116 117

 

Bei lebensbedrohenden Zwischenfällen und Unfällen:                                   112

 

ZAHNÄRZTE des rechtsrheinischen Rhein-Sieg-Kreises

 

            Telefonischer Ansagedienst zum zahnärztlichen Notdienst: 01805-986700

 

Die Notfalldienstzentrale für den gesamten rechtsrheinischen RSK ist folgendermaßen besetzt:

-           wöchentlich von 18.00 Uhr bis 08.00 Uhr des darauffolgenden Morgens,

-           mittwochs von 13.00 Uhr bis zum nächsten Morgen 08.00 Uhr,

-          freitags von 14.00 Uhr bis zum nächsten Morgen 08.00 Uhr und

-           an Samstagen, Sonntagen, sowie an Feiertagen, ganztägig.

 

INFORMATIONSZENTRALE FÜR VERGIFTUNGSFÄLLE

Universitätsklinik Bonn, Telefon-Nr.: 0228-19240

 

APOTHEKEN-NOTDIENST:

 

Außerhalb der Geschäftszeiten ist ein Notdienst eingerichtet:          

 

Ruppichteroth und Umgebung

 

Samstag, den 12.10.2013

Bröltal-Apotheke, Brölstr. 6, 53809 Ruppichteroth, Tel.: 02295/5171

 

Sonntag, den 13.10.2013

Burg-Apotheke, Dr. Wirtz-Straße 3, 53804 Much, Tel.: 02245/91650

 

Montag, den 14.10.2013

Hirsch-Apotheke, Hauptstr. 26, 53804 Much, Tel.: 02245/91920

 

Dienstag, den 15.10.2013

Rathaus-Apotheke, Hauptstraße 72, 53819 Neunkirchen, Tel.: 02247/920170

 

Mittwoch, den 16.10.2013

Rosen-Apotheke, Hauptstr. 32, 53819 Neunkirchen, Tel.: 02247/91790

 

Donnerstag, den 17.10.2013

Bröltal-Apotheke, Brölstr. 6, 53809 Ruppichteroth, Tel.: 02295/5171

 

Freitag, den 18.10.2013

Burg-Apotheke, Dr. Wirtz-Straße 3, 53804 Much, Tel.: 02245/91650

 

Während der Nachtzeiten (22.00 – 08.30 Uhr) ist eine Nachtapotheke dienstbereit.

Die Notdienstgebühr beträgt 2,50 Euro.

 

Samstag, den 12.10.2013

Albertus-Magnus-Apotheke, Hennef, Frankfurterstr. 120, Tel.: 02242/80900

Nachtapotheke: Alte Apotheke, Siegburg, Markt 47, Tel.: 02241/63160

 

Sonntag, den 13.10.2013

Adler-Apotheke, Hennef, Frankfurterstr. 100, Tel.: 02242/2626

Nachtapotheke: Wilhelm-Apotheke, Siegburg, Wilhelmstr. 68, Tel.: 02241/65950

 

Montag, den 14.10.2013

Marien-Apotheke, Hennef-Geistingen, Bonnerstr. 81, Tel.: 02242/2714

Nachtapotheke: Apotheke im Siegburgmed, Siegburg, Wilhelmstr. 55-63, Tel.: 02241/265230

 

Dienstag, den 15.10.2013

Dorotheen-Apotheke, Hennef, Frankfurter Str. 56a, Tel.: 02242/82943

Nachtapotheke: Apotheke Am Europaplatz, Siegburg, Europaplatz 6, Tel.: 02241/61333

 

 

Mittwoch, den 16.10.2013

Burg-Apotheke, Hennef, Kaiserstraße 1, Tel.: 02242/3211

Nachtapotheke: Siegtal-Apotheke, Siegburg-Kaldauen, Hauptstr. 110, Tel.: 02241/383897

 

Donnerstag, den 17.10.2013

Malteser-Apotheke, Hennef, Frankfurter Str. 72, Tel.: 02242/81234

Nachtapotheke: St. Rochus-Apotheke, Siegburg-Kaldauen, Hauptstr. 53-55, Tel.: 02241/381855

 

Freitag, den 18.10.2013

Albertus-Magnus-Apotheke, Hennef, Frankfurterstr. 120, Tel.: 02242/80900

Nachtapotheke: Stallberg-Apotheke, Siegburg, Zeithstr. 311, Tel.: 02241/385980

 

Der Notdienst wechselt jeweils um 08.30 Uhr morgens.

 

 

LEUCHTTURM

Beratungsstelle für Alzheimer und andere Demenzerkrankungen

 

Caritasverband für den Rhein-Sieg-Kreis e.V.

Wilhelmstraße 155-157, 53721 Siegburg

Telefon: 02241/1209-0

Fax: 02241/1209-195

 

 

Homepage der Beratungsstelle „Leuchtturm“ des Caritasverbandes für den Rhein-Sieg-Kreis e.V.

www.caritas-rheinsieg.de

 

Ansprechpartnerinnen:

Jutta Fellmy, Tel.: 02241/1209305

E-mail: jutta.fellmy@caritas-rheinsieg.de

 

Doris Steubesand, Tel.: 02241/1209-311

E-mail: doris.steubesand@caritas-rheinsieg.de

 

 

Multiple Sklerose

DMSG Betroffenen-Berater

Uwe Stommel – DMSG Betroffenen-Berater

Tel.: 02295-902118

e-mail: Uwe.Stommel@online.de

Michael Wendel – DMSG Betroffenen-Berater

Tel.: 02243-80373

e-mail: mianwe@t-online.de

www.mskreis-ruppichteroth.de

 

 

 

             Drogen-Suchthilfen

 

1.

Suchtkrankenhilfe des Caritasverband für den Rhein-Sieg-Kreis e.V.

Ansprechpartner: Herr Pöplau

Tel.-Nr. (02241) 1209-302

2.

Diakonisches Werk Siegburg Drogenhilfe

-Zentrale und Beratungsstelle-

Ansprechpartner: Herr Wolf

Tel.-Nr.: 02241/66656

3.

Kommissariat Kriminalprävention/ Opferschutz Siegburg

Herr Seeger

Tel.-Nr.: 02241/541-4715

4.

Kriminalkommissariat 41 Siegburg

Ansprechpartner: Herr Krist

Tel.-Nr.: 02241/541-4411

5.

Gemeinschaftshauptschule Ruppichteroth

Ansprechpartnerin: Frau Stoquart

Tel.-Nr.: 02295/902301

 

Weitere Informationen sind im Rathaus, Tel.-Nr.: 02295/4925, erhältlich.

 

                  SOZIALPSYCHIATRISCHES ZENTRUM

 

Sozialpsychiatrisches Zentrum Eitorf/Siebengebirge

 

Beratungs- und Betreuungszentrum Eitorf, Spinnerweg 51-54, 53783 Eitorf
Telefon:               02243/84758-0    

Fax :                    02243/84758-11  

Beratungszeiten:
nach Vereinbarung !

 


Tagesstätte & Kontaktstelle:

Siegstrasse 16, 53783 Eitorf

Telefon:       02243/82670

Fax:             02243/842794


 

Öffnungszeiten:
montags         11.30 h – 14.30 h: Brunch, Offene Angebote
donnerstags   15.00 h - 19.00 h: Offener Treff

Jeden 2. Samstag  9.30 Uhr -12.00 Uhr

( Möglichkeit zum gemeinsamen Frühstück )

      

 

 

 

 

 

 

Sprechstunden der Sozialarbeiter des Jugendhilfezentrums Neunkirchen-Seelscheid,

zuständig für die Gemeinde Ruppichteroth

 

Seit dem 1. Oktober 2012 sind für die Gemeinde Ruppichteroth zwei neue Bezirkssozialarbeiter des Jugendhilfezentrums Neunkirchen-Seelscheid tätig.

Frau Wagner ist für Ruppichteroth Zentrum sowie für die Ortsteile Harth, Köttingen und Oeleroth zuständig, Herr Kastenholz für Schönenberg und Winterscheid.

Die Sprechstunde von Frau Wagner findet donnerstags in der Zeit von 14:00 - 15:00 Uhr in den Räumlichkeiten des Ökumenischen Familienzentrums „Unter`m Regenbogen“, Am Kindergarten 4, statt.

Herr Kastenholz Sprechstunde ist donnerstags von 14:00 - 15:00 Uhr im Rathaus in Schönenberg anzutreffen. Außerhalb der Sprechstunde sind die Mitarbeiter des Jugendhilfezentrums unter folgenden Rufnummern zu erreichen:

Frau Wagner: 02247/9215-5518,

Herr Kastenholz: 02247/9215-5528.

 

Außerhalb dieser Sprechzeiten und der Öffnungszeiten des Jugendhilfezentrums steht für dringende Meldungen in Sachen Kindeswohl die Feuer- und Rettungsleitstelle unter der Ruf-Nr. 112 zur Verfügung.

 

 

N e u b ü r g e r b e a u f t r a g t e r

 

des Kreistages des Rhein-Sieg-Kreises

für Aussiedler und zugezogene Ausländer

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Der Neubürgerbeauftragte   L u d w i g   N e u b e r   bietet nach telefonischer Vereinbarung

Sprechstunden an:.

 

a) in Siegburg, Kreishaus, Zimmer A 1.40

b) in Ruppichteroth, Grundschule, Schulstraße 5.

 

Anmeldung bitte über:

 

a) Tel.: 02241-133161, Fax: 02241-133198

    Email: marlene.hautkappe@rhein-sieg-kreis.de

 

b) Tel : 02295-90 23 18, Fax: 02295-90 23 19

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