- Müllabfuhr in dieser Woche
- Fundsachen
- Übergabe eines Fußballtores an die Dorfgemeinschaft Oberlückerath
- Rentensprechtag
- Erneuerung des Straßendurchlasses über den Derenbach
- Erreichbarkeit der Schiedsfrau
- 7. Ruppichterother Unternehmerfrühstück am 5. September 2013
- Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis
- Bereitschaftsdienste
Müllabfuhr in dieser Woche
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Donnerstag |
Freitag |
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22.08.2013 |
23.08.2013 |
Restmüll 14tägig |
1 |
2 |
Restmüll 4wöchentlich |
1 |
2 |
Biotonne, Grünabfall |
3 |
4 |
Biotonne Zusatzleerung*) |
1 |
2 |
*) hierbei keine Mitnahme von Bündeln/gefüllten Kartons
Service-Telefon der RSAG: 0 22 41 – 306-306
Fundsachen
Dem Fundamt der Gemeinde Ruppichteroth wurden folgende Fundsachen gemeldet:
1 Schlüsselmäppchen mit einem Schlüssel
Schönenberg, B 478/Ecke Scheider Weg
1 Schlüsselbund mit 6 Schlüsseln
Hambuchen, Zum Niebegarten
2 Schlüssel
Rathaus, Hausbriefkasten
Eigentümer bzw. Verlierer von Fundsachen sowie Fundtieren können bei
Eigentums- bzw. Besitznachweis die Fundsache beim Ordnungsamt, Zimmer 101, in Empfang nehmen oder sich telefonisch unter den Rufnummern
02295/4924 oder 4956 melden.
Übergabe eines Fußballtores an die Dorfgemeinschaft Oberlückerath durch die Lebenshilfe für geistig behinderte Menschen im Rhein-Sieg-Kreis rrh e. V.
Sehr geehrte Pressevertreterinnen und Pressevertreter,
Mitte Juli 2013 fand auf dem Spielplatz der Dorfgemeinschaft Oberlückerath die offizielle Übergabe des gesponserten Jugendfußballtores durch die Lebenshilfe für geistig behinderte Menschen aus
St. Augustin im Rahmen eines integrativen Sportprojektes statt. Durch die finanzielle Unterstützung der Lebenshilfe Rhein-Sieg e. V. in Höhe von 1000,00 € konnte die Anschaffung des Fußballtores realisiert werden. Im Rahmen der Organisation durch die Dorfgemeinschaft Oberlückerath unter der Federführung von Herrn Franz Müller leihte sich die Dorfgemeinschaft vom örtlichen Sportverein Bröltaler SC 03 ein weiteres Jugendfußballtor für die feierliche Übergabe. So wurde das neue Tor durch ein Fußballspiel eingeweiht. In dem Fußballspiel mit geistig behinderten Menschen der integrativen Einrichtung aus St. Augustin mit nichtbehinderten Erwachsenen, Kindern und Jugendlichen aus Oberlückerath wurde Fußballbegeisterung sprichwörtlich zelebriert. Das gemeinsame Fußballspiel von Behinderten und Nichtbehinderten kann als Musterbeispiel von gelungener Integration bzw. Inklusion bezeichnet werden. Die Dorfgemeinschaft Oberlückerath hatte den Spiel- und Sportplatz hervorragend für das Fußballspiel vorbereitet sowie Getränke und einen Imbiss bereitgestellt. An dieser Stelle bedanke ich mich recht herzlich bei der Dorfgemeinschaft Ober-lückerath für die Ausrichtung der feierlichen Übergabe des Jugendfußballtores sowie bei der Lebenshilfe Rhein-Sieg e. V. aus St. Augustin für die finanzielle und personelle Unterstützung des erfolgreichen integrativen Projektes. Seit Jahren versucht die Lebenshilfe durch integrative Projekte gemeinsam mit lokalen Vereinen und Dorfgemeinschaften die Zusammenkunft von sportbegeisterten behinderten und nichtbehinderten Menschen zu fördern. Im Juli konnte in Oberlückerath ein weiterer Baustein von solchen tollen Projekten gelegt werden. Gleichzeitig bedanke ich mich bei der Dorfgemeinschaft Oberlückerath für die seit vielen Jahren unentgeltliche ehrenamtliche Unterhaltung des Spielplatzes sowie weiterer öffentlicher Flächen im Dorf.
Das Bild zeigt Herrn Benedikt Kirfel, Geschäftsführer der Lebenshilfe, Herrn Bürgermeister Loskill,
Kinder, Jugendliche, Eltern und Vertreter der Dorfgemeinschaft Oberlückerath bei der feierlichen Übergabe des Tores.
Rentensprechtag
Die Deutsche Rentenversicherung Rheinland führt an jedem vierten Dienstag eines Monats Rentensprechtage für alle Versicherten der Deutschen Rentenversicherung im Rathaus der Gemeinde Ruppichteroth in Schönenberg durch.
Der nächste Rentensprechtag findet somit am
27. August 2013 in der Zeit von 08.30 Uhr – 11.45 Uhr
im Rathaus in Schönenberg, Zimmer 121, statt.
Neben allen anderen Fragen, können Sie sich insbesondere über die Anspruchsvoraussetzungen der einzelnen Altersrenten, die Anhebung der Altersgrenzen und die jeweiligen Vertrauensschutzregelungen informieren.
Bei Ihrer Vorsprache bitte ich Ihre Versicherungsnummer und Ihren Personalausweis mitzubringen.
Eine Beratung findet nur nach vorhergehender Terminverein-
barung statt.
Terminvereinbarungen sind unmittelbar mit dem Service-Zentrum Gummersbach unter der Telefon Nr. 02261 / 805-01 zu treffen.
Erneuerung des Straßendurchlasses über den Derenbach abzweigend von der K 17 in Richtung der Ortschaften Holenfeld und Schmitzdörfgen
Der Straßendurchlass muss auf Grund seines baulichen Zustandes erneuert werden.
Mit den Arbeiten zum Abriss und Neuaufbau wird voraussichtlich ab dem
19. August 2013 begonnen.
Geplant ist eine Sanierungszeit von ca. zwei Wochen, d.h. die Arbeiten werden
voraussichtlich bis zum 30. August 2013 andauern. Während der Bauarbeiten ist eine Vollsperrung der Straße in dem Bereich des zu erneuernden Durchlasses
erforderlich. Umleitungen werden entsprechend ausgeschildert.
Für eventuell auftretende Verkehrsbehinderungen bitte ich um Verständnis.
Erreichbarkeit der Schiedsfrau
In der Zeit vom 09.08.2013 – 02.09.2013 ist die Schiedsfrau
Frau Christina Ottersbach nicht zu erreichen.
Die Vertretung übernimmt in dieser Zeit:
Herr Dieter Theuer,
Thal 1, 53809 Rupppichteroth,
Tel. 02295 / 9098725
7. Ruppichterother Unternehmerfrühstück am 5. September 2013
Liebe Unternehmerinnen und Unternehmer,
die nächste Veranstaltung in der Reihe „Ruppichterother Unternehmerfrühstück“
kündigt sich mit vielen interessanten Themen für Sie an. Insbesondere das wichtige Thema SEPA steht auf der Tagesordnung!
Gemeinsam mit der Raiffeisenbank Much-Ruppichteroth eG lade ich die
Unternehmerinnen und Unternehmer recht herzlich zum 7. Ruppichterother
Unternehmerfrühstück ein am
Donnerstag, den 5. September 2013, um 7.45 Uhr,
in den Saal des Wirtshauses an St. Severin in Ruppichteroth, Burgstraße 25.
Sofern Sie als Unternehmerin und Unternehmer keine schriftliche Einladung erhalten haben, so betrachten Sie bitte diese Veröffentlichung als persönliche Einladung.
Folgende Tagesordnung unter dem Motto „Unternehmen für Unternehmen“
ist vorgesehen:
1. „SEPA“
Herr Friedbert Romünder von der WGZ-Bank in Düsseldorf wird einen Impulsvortrag
von ca. 30-40 Minuten zum Thema SEPA halten. Dieses Thema ist für jeden Firmen- bzw. Unternehmenskunden extrem wichtig.
Im Februar 2014 ergeben sich einschneidende Veränderungen im Zahlungsverkehr für alle Unternehmen in der EU. Obwohl hiervon ausnahmslos jedes Unternehmen betroffen ist, sind sich Viele noch nicht über die Konsequenzen bewusst oder sehen keinen Handlungsbedarf.
2. Aktuelle Berichte aus dem Rat und dem Rathaus
Bürgermeister Mario Loskill informiert über aktuelle wichtige Themen – Dauer ca. 10 Min.
Aus organisatorischen Gründen bitte ich Sie, sich verbindlich bis spätestens
Freitag, den 30. August 2013 unter 02295 - 4921 oder per E-Mail unter buergermeister@ruppichteroth.de anzumelden.
In Bezug auf den Tagesordnungspunkt SEPA begrüße ich es sehr, dass die Raiffeisenbank Much-Ruppichteroth eG sich bereit erklärt hat, die Ruppichterother Unternehmerinnen und Unternehmer im Rahmen des Unternehmerfrühstücks über die wesentlichen Änderungen zu informieren. Herr Friedbert Romünder aus dem Hause der WGZ-Bank in Düsseldorf ist seit vielen Jahren Spezialist für alle Themen rund um den Zahlungsverkehr und wird keine Frage unbeantwortet lassen.
Die Raiffeisenbank Much-Ruppichteroth und ich würden uns freuen, wenn Sie unsere
Einladung zum 7. Ruppichterother Unternehmerfrühstück annehmen.
Bekanntmachung
der Gemeinde Ruppichteroth
über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und
die Erteilung von Wahlscheinen
für die Wahl zum Deutschen Bundestag am 22.09.2013
1. Das Wählerverzeichnis zur Bundestagswahl für die Wahlbezirke der Gemeinde Ruppichteroth wird in der Zeit vom
02.09.2013 bis 06.09.2013
während der Dienststunden
montags – freitags 08.30 Uhr – 12.00 Uhr
dienstags 14.00 Uhr – 17.00 Uhr
donnerstags 14.00 Uhr – 18.00 Uhr
im Rathaus der Gemeinde Ruppichteroth, Schönenberg, Rathausstr. 18, Zimmer 208, für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten.
Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen.
Sofern ein Wahlberechtigter die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen überprüfen will, hat er Tatsachen glaubhaft zu machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht auf Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten, für die im Melderegister ein Sperrvermerk gemäß den § 21 Abs. 5 des Melderechtsrahmengesetzes entsprechenden Vorschriften der Landesmeldegesetze eingetragen ist.
Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt. Die Einsichtnahme ist durch ein Datensichtgerät möglich.
Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.
- Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann in der Zeit vom
02.09.2013 bis 06.09.2013
spätestens am 06.09.2013 bis 12.00 Uhr, beim Bürgermeister der Gemeinde Ruppichteroth, Schönenberg, Rathausstr. 18, Zimmer 208, Einspruch einlegen.
Der Einspruch kann schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift eingelegt werden.
- Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis
spätestens zum 01.09.2013
eine Wahlbenachrichtigung.
Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er sein Wahlrecht nicht ausüben kann.
Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen werden und die bereits einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragt haben, erhalten keine Wahlbenachrichtigung.
- Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl im Wahlkreis 97, Rhein-Sieg-Kreis I,
durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum dieses Wahlkreises
oder
durch Briefwahl
teilnehmen.
- Einen Wahlschein erhält auf Antrag
- ein in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter,
5.2. ein nicht in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter,
- wenn er nachweist, dass er ohne sein Verschulden die Antragsfrist auf Aufnahme
in das Wählerverzeichnis nach § 18 Abs. 1 der Bundeswahlordnung (bis zum 01.09.2013) oder die Einspruchsfrist gegen das Wählerverzeichnis nach § 22 Abs. 1 der Bundeswahlordnung (bis zum 06.09.2013) versäumt hat,
- wenn sein Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der Antragsfrist nach
§ 18 Abs. 1 der Bundeswahlordnung oder der Einspruchsfrist nach § 22 Abs. 1 der
Bundeswahlordnung entstanden ist,
- wenn sein Wahlrecht im Einspruchsverfahren festgestellt worden und die Feststellung
erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses zur Kenntnis der Gemeindebehörde gelangt ist.
Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten bis zum
20.09.2013, 18.00 Uhr,
beim Bürgermeister der Gemeinde Ruppichteroth, Schönenberg, Rathausstr. 18, 53809
Ruppichteroth, Zimmer 208, mündlich, schriftlich oder elektronisch beantragt werden. Eine fernmündliche Beantragung des Wahlscheins ist unzulässig.
Wenn Sie die Internetseite der Gemeinde Ruppichteroth www.ruppichteroth.de besuchen, finden Sie ab dem 20.08.2013 auf der Startseite den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines, welcher die Zusendung der Briefwahlunterlagen einschließt.
Ein Wahlscheinantrag kann darüber hinaus auch formlos an die Gemeinde Ruppichteroth per E-Mail gestellt werden. Er muss in diesem Fall ausschließlich an folgende E-Mail-Adresse bei der Gemeinde Ruppichteroth gesandt werden:
claudia.winkler@ruppichteroth.de
Bei Wahlscheinanträgen, insbesondere durch E-Mail, sollte vom Antragsteller grundsätzlich zu seiner Identifizierung sein Geburtsdatum sowie – soweit bekannt – Wählerverzeichnis- und Wahlbezirksnummer angegeben werden. Ohne zweifelsfreie Identifikation des Antragstellers darf dem Wahlscheinantrag seitens der Gemeinde nicht stattgegeben werden.
Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraums nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Wahlscheinantrag noch bis zum
Wahltag (22.09.2013), 15.00 Uhr,
gestellt werden.
Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm
bis zum Tage vor der Wahl (21.09.2013), 12.00 Uhr,
ein neuer Wahlschein erteilt werden. Verlorene Wahlscheine werden nicht ersetzt.
Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte können aus den unter 5.2, Buchstabe a) bis c) angegebenen Gründen den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines noch bis zum
Wahltag (22.09.2013), 15.00 Uhr,
stellen.
Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Ein behinderter Wahlberechtigter kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen.
Das Wahlamt der Gemeinde Ruppichteroth im Rathaus in Schönenberg, Rathausstr. 18, ist u.a. im Hinblick auf die zuvor dargestellte Erteilung von Wahlscheinen
am Freitag, den 20.09.2013 von 08.30 Uhr – 18.00 Uhr,
am Samstag, den 21.09.2013 von 08.00 Uhr – 12.00 Uhr und
am Sonntag, den 22.09.2013 von 08.00 Uhr – 18.00 Uhr,
geöffnet.
- Mit dem Wahlschein erhält der Wahlberechtigte
- einen amtlichen Stimmzettel des Wahlkreises,
- einen amtlichen blauen Stimmzettelumschlag
-
einen amtlichen, mit der Anschrift, an die der Wahlbrief zurückzusenden ist,
versehenen roten Wahlbriefumschlag und - ein Merkblatt für die Briefwahl.
Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für einen anderen ist nur möglich, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird und die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; dies hat sie der Gemeindebehörde vorm Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu versichern. Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte Person auszuweisen.
Wer durch Briefwahl wählt,
- kennzeichnet persönlich den Stimmzettel.
Sie haben zwei Stimmen: Erststimme links, Zweitstimme rechts.
- legt den Stimmzettel in den amtlichen blauen Stimmzettelumschlag, der zu ver-schließen ist,
- unterzeichnet die auf dem Wahlschein vorgedruckte „Versicherung an Eides Statt zur Briefwahl“ unter Angabe des Ortes und des Datums,
- steckt den verschlossenen amtlichen blauen Stimmzettelumschlag und den unterschriebenen Wahlschein in den amtlichen roten Wahlbriefumschlag,
- verschließt den roten Wahlbriefumschlag und
- übersendet diesen durch die Deutsche Post AG an die auf dem roten Wahlbriefumschlag genannte Anschrift. Der Wahlbrief kann dort auch abgegeben werden.
Beachten Sie bitte, dass der Stimmzettel unbeobachtet zu kennzeichnen und in den Wahlumschlag zu legen ist.
In Krankenhäusern, Altenheimen, Altenwohnheimen, Pflegeheimen, Erholungsheimen, sozialtherapeutischen Anstalten und Justizvollzugsanstalten sowie Gemeinschaftsunterkünften ist Vorsorge zu treffen, dass der Stimmzettel ebenfalls unbeobachtet gekennzeichnet und in den Wahlumschlag gelegt werden kann.
Wähler, die des Lesens unkundig sind oder durch körperliche Gebrechen behindert sind, ihre Stimmzettel eigenhändig zu kennzeichnen oder in den Wahlumschlag zu legen und diesen zu verschließen, dürfen sich der Hilfe einer Vertrauensperson bedienen. Diese hat die auf dem Wahlschein vorgedruckte „Versicherung an Eides Statt zur Briefwahl“ zu unterschreiben, dass sie den Stimmzettel gemäß dem erklärten Willen des Wählers gekennzeichnet
hat. Außerdem ist die Vertrauensperson zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie durch die Hilfeleistung bei der Wahl des gehinderten Wählers erlangt hat.
Bei der Briefwahl muss der Wähler den Wahlbrief mit dem Stimmzettel und dem Wahlschein so rechtzeitig an die angegebene Stelle absenden, dass der Wahlbrief dort spätestens am
Wahltag (22.09.2013), bis 18.00 Uhr,
eingeht.
Der Wahlbrief wird innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ohne besondere Versendungsform ausschließlich von der Deutschen Post AG unentgeltlich befördert. Er kann auch bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle abgegeben werden.
Bereitschaftsdienste
Polizei-Notruf 110
Feuerwehr- und Rettungsdienst: 112
Krankentransporte 02241/19-222
GEMEINDEWERKE RUPPICHTEROTH
VER- UND ENTSORGUNGSBETRIEBE
Störfall – Telefon- Nummer
0800/ 7766655
Unter den o.g. Rufnummern erreichen Sie den Notdienst der Gemeindewerke Ruppichteroth für
die öffentliche Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung der Gemeinde Ruppichteroth über die Leitstelle des Aggerverbandes
NOTDIENST DES RWE
Bei Stromausfall im Versorgungsnetz erreichen Sie den Störungsdienst der RWE Energie AG
unter der Telefon – Nr. 0800/4112244
Notruf-Nummer der Rhenag 0180/2484848
Ärztlicher Bereitschaftsdienst für die Gemeinde Ruppichteroth
In der sprechstundenfreien Zeit erreichen Sie den ärztlichen Bereitschaftsdienst aller Fachrichtungen für den Rhein-Sieg-Kreis unter der
zentralen Rufnummer 116 117
Bei lebensbedrohenden Zwischenfällen und Unfällen: 112
ZAHNÄRZTE des rechtsrheinischen Rhein-Sieg-Kreises
Telefonischer Ansagedienst zum zahnärztlichen Notdienst: 01805-986700
Die Notfalldienstzentrale für den gesamten rechtsrheinischen RSK ist folgendermaßen besetzt:
- wöchentlich von 18.00 Uhr bis 08.00 Uhr des darauffolgenden Morgens,
- mittwochs von 13.00 Uhr bis zum nächsten Morgen 08.00 Uhr,
- freitags von 14.00 Uhr bis zum nächsten Morgen 08.00 Uhr und
- an Samstagen, Sonntagen, sowie an Feiertagen, ganztägig.
INFORMATIONSZENTRALE FÜR VERGIFTUNGSFÄLLE
Universitätsklinik Bonn, Telefon-Nr.: 0228-19240
APOTHEKEN-NOTDIENST:
Außerhalb der Geschäftszeiten ist ein Notdienst eingerichtet:
Ruppichteroth und Umgebung
Samstag, den 17.08.2013
Hirsch-Apotheke, Hauptstr. 26, 53804 Much, Tel.: 02245/91920
Sonntag, den 18.08.2013
Rathaus-Apotheke, Hauptstraße 72, 53819 Neunkirchen, Tel.: 02247/920170
Montag, den 19.08.2013
Rosen-Apotheke, Hauptstr. 32, 53819 Neunkirchen, Tel.: 02247/91790
Dienstag, den 20.08.2013
Bröltal-Apotheke, Brölstr. 6, 53809 Ruppichteroth, Tel.: 02295/5171
Mittwoch, den 21.08.2013
Burg-Apotheke, Dr. Wirtz-Straße 3, 53804 Much, Tel.: 02245/91650
Donnerstag, den 22.08.2013
Hirsch-Apotheke, Hauptstr. 26, 53804 Much, Tel.: 02245/91920
Freitag, den 23.08.2013
Rathaus-Apotheke, Hauptstraße 72, 53819 Neunkirchen, Tel.: 02247/920170
Während der Nachtzeiten (22.00 – 08.30 Uhr) ist eine Nachtapotheke dienstbereit.
Die Notdienstgebühr beträgt 2,50 Euro.
Samstag, den 17.08.2013
Burg-Apotheke, Hennef, Kaiserstraße 1, Tel.: 02242/3211
Nachtapotheke: Antonius Apotheke, St. Augustin-Niederpleis, Steinkreuzstr. 21, Tel.: 02241/334510
Sonntag, den 18.08.2013
Malteser-Apotheke, Hennef, Frankfurter Str. 72, Tel.: 02242/81234
Nachtapotheke: Rosen Apotheke, St. Augustin-Mülldorf, Niederpleiserstr. 48, Tel.: 02241/342040
Montag, den 19.08.2013
Albertus-Magnus-Apotheke, Hennef, Frankfurterstr. 120, Tel.: 02242/80900
Nachtapotheke: Rathaus Apotheke, St. Augustin-Zentrum, Markt 16, Tel.: 02241/203940
Dienstag, den 20.08.2013
Adler-Apotheke, Hennef, Frankfurter Str. 100, Tel.: 02242/2626
Nachtapotheke: St. Georgs Apotheke, St. Augustin-Buisdorf, Oberdorfstr. 42, Tel.: 02241/50280
Mittwoch, den 21.08.2013
Marien-Apotheke, Hennef-Geistigen, Bonnerstr. 81, Tel.: 02242/2714
Nachtapotheke: Valentin Apotheke, St. Augustin-Menden, Burgstr. 6, Tel.: 02241/314500
Donnerstag, den 22.08.2013
Dorotheen-Apotheke, Hennef, Frankfurter Str. 56a, Tel.: 02242/82943
Nachtapotheke: Doc Morris Apotheke, St. Augustin-Mülldorf, Südstr. 33, Tel.: 02241/202023
Freitag, den 23.08.2013
Burg-Apotheke, Hennef, Kaiserstraße 1, Tel.: 02242/3211
Nachtapotheke: Apotheke Alte Heerstraße, St. Augustin, Alte Heerstr. 60, Tel.: 02241/1482400
Der Notdienst wechselt jeweils um 08.30 Uhr morgens.
LEUCHTTURM
Beratungsstelle für Alzheimer und andere Demenzerkrankungen
Caritasverband für den Rhein-Sieg-Kreis e.V.
Wilhelmstraße 155-157, 53721 Siegburg
Telefon: 02241/1209-0
Fax: 02241/1209-195
Homepage der Beratungsstelle „Leuchtturm“ des Caritasverbandes für den Rhein-Sieg-Kreis e.V.
www.caritas-rheinsieg.de
Ansprechpartnerinnen:
Jutta Fellmy, Tel.: 02241/1209305
E-mail: jutta.fellmy@caritas-rheinsieg.de
Doris Steubesand, Tel.: 02241/1209-311
E-mail: doris.steubesand@caritas-rheinsieg.de
Multiple Sklerose
DMSG Betroffenen-Berater
Uwe Stommel – DMSG Betroffenen-Berater
Tel.: 02295-902118
e-mail: Uwe.Stommel@online.de
Michael Wendel – DMSG Betroffenen-Berater
Tel.: 02243-80373
e-mail: mianwe@t-online.de
Drogen-Suchthilfen
1. |
Suchtkrankenhilfe des Caritasverband für den Rhein-Sieg-Kreis e.V. Ansprechpartner: Herr Pöplau Tel.-Nr. (02241) 1209-302 |
2. |
Diakonisches Werk Siegburg Drogenhilfe -Zentrale und Beratungsstelle- Ansprechpartner: Herr Wolf Tel.-Nr.: 02241/66656 |
3. |
Kommissariat Kriminalprävention/ Opferschutz Siegburg Herr Seeger Tel.-Nr.: 02241/541-4715 |
4. |
Kriminalkommissariat 41 Siegburg Ansprechpartner: Herr Krist Tel.-Nr.: 02241/541-4411 |
5. |
Gemeinschaftshauptschule Ruppichteroth Ansprechpartnerin: Frau Stoquart Tel.-Nr.: 02295/902301 |
Weitere Informationen sind im Rathaus, Tel.-Nr.: 02295/4925, erhältlich.
SOZIALPSYCHIATRISCHES ZENTRUM
Sozialpsychiatrisches Zentrum Eitorf/Siebengebirge
Beratungs- und Betreuungszentrum Eitorf, Spinnerweg 51-54, 53783 Eitorf
Telefon: 02243/84758-0
Fax : 02243/84758-11
Beratungszeiten:
nach Vereinbarung !
Tagesstätte & Kontaktstelle:
Siegstrasse 16, 53783 Eitorf
Telefon: 02243/82670
Fax: 02243/842794
Öffnungszeiten:
montags 11.30 h – 14.30 h: Brunch, Offene Angebote
donnerstags 15.00 h - 19.00 h: Offener Treff
Jeden 2. Samstag 9.30 Uhr -12.00 Uhr
( Möglichkeit zum gemeinsamen Frühstück )
Sprechstunden der Sozialarbeiter des Jugendhilfezentrums Neunkirchen-Seelscheid,
zuständig für die Gemeinde Ruppichteroth
Seit dem 1. Oktober 2012 sind für die Gemeinde Ruppichteroth zwei neue Bezirkssozialarbeiter des Jugendhilfezentrums Neunkirchen-Seelscheid tätig.
Frau Wagner ist für Ruppichteroth Zentrum sowie für die Ortsteile Harth, Köttingen und Oeleroth zuständig, Herr Kastenholz für Schönenberg und Winterscheid.
Die Sprechstunde von Frau Wagner findet donnerstags in der Zeit von 14:00 - 15:00 Uhr in den Räumlichkeiten des Ökumenischen Familienzentrums „Unter`m Regenbogen“, Am Kindergarten 4, statt.
Herr Kastenholz Sprechstunde ist donnerstags von 14:00 - 15:00 Uhr im Rathaus in Schönenberg anzutreffen. Außerhalb der Sprechstunde sind die Mitarbeiter des Jugendhilfezentrums unter folgenden Rufnummern zu erreichen:
Frau Wagner: 02247/9215-5518,
Herr Kastenholz: 02247/9215-5528.
Außerhalb dieser Sprechzeiten und der Öffnungszeiten des Jugendhilfezentrums steht für dringende Meldungen in Sachen Kindeswohl die Feuer- und Rettungsleitstelle unter der Ruf-Nr. 112 zur Verfügung.
N e u b ü r g e r b e a u f t r a g t e r
des Kreistages des Rhein-Sieg-Kreises
für Aussiedler und zugezogene Ausländer
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Der Neubürgerbeauftragte L u d w i g N e u b e r bietet nach telefonischer Vereinbarung
Sprechstunden an:.
a) in Siegburg, Kreishaus, Zimmer A 1.40
b) in Ruppichteroth, Grundschule, Schulstraße 5.
Anmeldung bitte über:
a) Tel.: 02241-133161, Fax: 02241-133198
Email: marlene.hautkappe@rhein-sieg-kreis.de
b) Tel : 02295-90 23 18, Fax: 02295-90 23 19
Email: ludwig@neuber.de
Eine telefonische Terminvereinbarung ist unbedingt erforderlich!