Nachrichten

- Müllabfuhr in dieser Woche
- Fundsachen
- Übergabe eines Fußballtores an die Dorfgemeinschaft Oberlückerath
- Rentensprechtag
- Erneuerung des Straßendurchlasses über den Derenbach
- Erreichbarkeit der Schiedsfrau
- 7. Ruppichterother Unternehmerfrühstück am 5. September 2013
- Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis
- Bereitschaftsdienste
 

 

Müllabfuhr in dieser Woche

 

 

Donnerstag

Freitag

 

22.08.2013

23.08.2013

Restmüll

14tägig

1

2

Restmüll

4wöchentlich

1

2

Biotonne,

Grünabfall

3

4

Biotonne

Zusatzleerung*)

1

2


                                               *) hierbei keine Mitnahme von Bündeln/gefüllten Kartons

 

Service-Telefon der RSAG:         0 22 41 – 306-306

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Fundsachen

 

 

Dem Fundamt der Gemeinde Ruppichteroth wurden folgende Fundsachen gemeldet:

 

1 Schlüsselmäppchen mit einem Schlüssel

            Schönenberg, B 478/Ecke Scheider Weg

1 Schlüsselbund mit 6 Schlüsseln

            Hambuchen, Zum Niebegarten

                        2 Schlüssel

                                   Rathaus, Hausbriefkasten

 

Eigentümer bzw. Verlierer von Fundsachen sowie Fundtieren können bei

Eigentums- bzw. Besitznachweis die Fundsache beim Ordnungsamt, Zimmer 101, in Empfang nehmen oder sich telefonisch unter den Rufnummern

02295/4924 oder 4956 melden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Übergabe eines Fußballtores an die Dorfgemeinschaft Oberlückerath durch die Lebenshilfe für geistig behinderte Menschen im Rhein-Sieg-Kreis rrh e. V.

 

 

Sehr geehrte Pressevertreterinnen und Pressevertreter,

 

Mitte Juli 2013 fand auf dem Spielplatz der Dorfgemeinschaft Oberlückerath die offizielle Übergabe des gesponserten Jugendfußballtores durch die Lebenshilfe für geistig behinderte Menschen aus

St. Augustin im Rahmen eines integrativen Sportprojektes statt. Durch die finanzielle Unterstützung der Lebenshilfe Rhein-Sieg e. V.  in Höhe von 1000,00 € konnte die Anschaffung des Fußballtores realisiert werden. Im Rahmen der Organisation durch die Dorfgemeinschaft Oberlückerath unter der Federführung von Herrn Franz Müller leihte sich die Dorfgemeinschaft vom örtlichen Sportverein Bröltaler SC 03 ein weiteres Jugendfußballtor für die feierliche Übergabe. So wurde das neue Tor durch ein Fußballspiel eingeweiht. In dem Fußballspiel mit geistig behinderten Menschen der integrativen Einrichtung aus St. Augustin mit nichtbehinderten Erwachsenen, Kindern und Jugendlichen aus Oberlückerath wurde Fußballbegeisterung sprichwörtlich zelebriert. Das gemeinsame Fußballspiel von Behinderten und Nichtbehinderten kann als Musterbeispiel von gelungener Integration bzw. Inklusion bezeichnet werden. Die Dorfgemeinschaft Oberlückerath hatte den Spiel- und Sportplatz hervorragend für das Fußballspiel vorbereitet sowie Getränke und einen Imbiss bereitgestellt. An dieser Stelle bedanke ich mich recht herzlich bei der Dorfgemeinschaft Ober-lückerath für die Ausrichtung der feierlichen Übergabe des Jugendfußballtores sowie bei der Lebenshilfe Rhein-Sieg e. V. aus St. Augustin für die finanzielle und personelle Unterstützung des erfolgreichen integrativen Projektes. Seit Jahren versucht die Lebenshilfe durch integrative Projekte gemeinsam mit lokalen Vereinen und Dorfgemeinschaften die Zusammenkunft von sportbegeisterten behinderten und nichtbehinderten Menschen zu fördern. Im Juli konnte in Oberlückerath ein weiterer Baustein von solchen tollen Projekten gelegt werden. Gleichzeitig bedanke ich mich bei der Dorfgemeinschaft Oberlückerath für die seit vielen Jahren unentgeltliche ehrenamtliche Unterhaltung des Spielplatzes sowie weiterer öffentlicher Flächen im Dorf.

 

Das Bild zeigt Herrn Benedikt Kirfel, Geschäftsführer der Lebenshilfe, Herrn Bürgermeister Loskill,

Kinder, Jugendliche, Eltern und Vertreter der Dorfgemeinschaft Oberlückerath bei der feierlichen Übergabe des Tores.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Rentensprechtag

Die Deutsche Rentenversicherung Rheinland führt an jedem vierten Dienstag eines Monats Rentensprechtage für alle Versicherten der Deutschen Rentenversicherung im Rathaus der Gemeinde Ruppichteroth in Schönenberg durch.

Der nächste Rentensprechtag findet somit am

27. August 2013 in der Zeit von 08.30 Uhr – 11.45 Uhr

im Rathaus in Schönenberg, Zimmer 121, statt.

Neben allen anderen Fragen, können Sie sich insbesondere über die Anspruchsvoraussetzungen der einzelnen Altersrenten, die Anhebung der Altersgrenzen und die jeweiligen Vertrauensschutzregelungen informieren.

Bei Ihrer Vorsprache bitte ich  Ihre Versicherungsnummer und Ihren Personalausweis mitzubringen.

Eine Beratung findet nur nach vorhergehender Terminverein-
barung statt.

Terminvereinbarungen sind unmittelbar mit dem Service-Zentrum Gummersbach unter der Telefon Nr. 02261 / 805-01 zu treffen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Erneuerung des Straßendurchlasses über den Derenbach abzweigend von der  K 17 in Richtung der Ortschaften Holenfeld und Schmitzdörfgen

 

 

Der Straßendurchlass muss auf Grund seines baulichen Zustandes erneuert werden.

 

Mit den Arbeiten zum Abriss und Neuaufbau wird voraussichtlich ab dem

19. August 2013 begonnen.

 

Geplant ist eine Sanierungszeit von ca. zwei Wochen, d.h. die Arbeiten werden

voraussichtlich bis zum 30. August  2013 andauern. Während der Bauarbeiten ist eine Vollsperrung der Straße in dem Bereich des zu erneuernden Durchlasses

erforderlich. Umleitungen werden entsprechend ausgeschildert.

 

Für eventuell auftretende Verkehrsbehinderungen bitte ich um Verständnis.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Erreichbarkeit der Schiedsfrau

 

In der Zeit vom 09.08.2013 – 02.09.2013 ist die Schiedsfrau

Frau Christina Ottersbach nicht zu erreichen.

 

Die Vertretung übernimmt in dieser Zeit:

Herr Dieter Theuer,

Thal 1, 53809 Rupppichteroth,

Tel. 02295 / 9098725         

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

7. Ruppichterother Unternehmerfrühstück am 5. September 2013

 

 

Liebe Unternehmerinnen und Unternehmer,

 

die nächste Veranstaltung in der Reihe „Ruppichterother Unternehmerfrühstück“

kündigt sich mit vielen interessanten Themen für Sie an. Insbesondere das wichtige Thema SEPA steht auf der Tagesordnung!

 

Gemeinsam mit der Raiffeisenbank Much-Ruppichteroth eG lade ich die

Unternehmerinnen und Unternehmer recht herzlich zum 7. Ruppichterother

Unternehmerfrühstück ein am

 

Donnerstag, den 5. September 2013, um 7.45 Uhr,

in den Saal des Wirtshauses an St. Severin in Ruppichteroth, Burgstraße 25.

 

Sofern Sie als Unternehmerin und Unternehmer keine schriftliche Einladung erhalten haben, so betrachten Sie bitte diese Veröffentlichung als persönliche Einladung.

 

Folgende Tagesordnung unter dem Motto „Unternehmen für Unternehmen“

ist vorgesehen:

 

1. „SEPA“

Herr Friedbert Romünder von der WGZ-Bank in Düsseldorf wird einen Impulsvortrag

von ca. 30-40 Minuten zum Thema SEPA halten. Dieses Thema ist für jeden Firmen- bzw. Unternehmenskunden extrem wichtig.

Im Februar 2014 ergeben sich einschneidende Veränderungen im Zahlungsverkehr für alle Unternehmen in der EU. Obwohl hiervon ausnahmslos jedes Unternehmen betroffen ist, sind sich Viele noch nicht über die Konsequenzen bewusst oder sehen keinen Handlungsbedarf.

 

2. Aktuelle Berichte aus dem Rat und dem Rathaus
Bürgermeister Mario Loskill informiert über aktuelle wichtige Themen – Dauer ca. 10 Min.
 

Aus organisatorischen Gründen bitte ich Sie, sich verbindlich bis spätestens

Freitag, den 30. August 2013 unter 02295 - 4921 oder per E-Mail unter buergermeister@ruppichteroth.de anzumelden.

 

In Bezug auf den Tagesordnungspunkt SEPA begrüße ich es sehr, dass die Raiffeisenbank Much-Ruppichteroth eG sich bereit erklärt hat, die Ruppichterother Unternehmerinnen und Unternehmer im Rahmen des Unternehmerfrühstücks über die wesentlichen Änderungen zu informieren. Herr Friedbert Romünder aus dem Hause der WGZ-Bank in Düsseldorf ist seit vielen Jahren Spezialist für alle Themen rund um den Zahlungsverkehr und wird keine Frage unbeantwortet lassen.

 

Die Raiffeisenbank Much-Ruppichteroth und ich würden uns freuen, wenn Sie unsere

Einladung zum 7. Ruppichterother Unternehmerfrühstück annehmen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

      Bekanntmachung

 

der Gemeinde Ruppichteroth

über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und

die Erteilung von Wahlscheinen

für die Wahl zum Deutschen Bundestag am 22.09.2013

 

 

1.  Das Wählerverzeichnis zur Bundestagswahl für die Wahlbezirke der Gemeinde Ruppichteroth wird in der Zeit vom

 

02.09.2013 bis 06.09.2013

 

während der Dienststunden

 

montags – freitags                08.30 Uhr – 12.00 Uhr

dienstags                                14.00 Uhr – 17.00 Uhr

donnerstags                           14.00 Uhr – 18.00 Uhr

 

im Rathaus der Gemeinde Ruppichteroth, Schönenberg, Rathausstr. 18, Zimmer 208, für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten.

 

Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen.

Sofern ein Wahlberechtigter die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen überprüfen will, hat er Tatsachen glaubhaft zu machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht auf Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten, für die im Melderegister ein Sperrvermerk gemäß den § 21 Abs. 5 des Melderechtsrahmengesetzes entsprechenden Vorschriften der Landesmeldegesetze eingetragen ist.

 

Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt. Die Einsichtnahme ist durch ein Datensichtgerät möglich.

 

Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.

 

 

  1. Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann in der Zeit vom

 

02.09.2013 bis 06.09.2013

 

spätestens am 06.09.2013 bis 12.00 Uhr, beim Bürgermeister der Gemeinde Ruppichteroth, Schönenberg, Rathausstr. 18, Zimmer 208, Einspruch einlegen.

Der Einspruch kann schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift eingelegt werden.

 

 

 

 

 

 

  1. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis

 

spätestens zum 01.09.2013

 

  eine Wahlbenachrichtigung.

 

Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er sein Wahlrecht nicht ausüben kann.

 

Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen werden und die bereits einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragt haben, erhalten keine Wahlbenachrichtigung.

 

 

  1. Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl im Wahlkreis 97, Rhein-Sieg-Kreis I,

 

durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum dieses Wahlkreises

oder

durch Briefwahl

 

teilnehmen.

 

 

  1. Einen Wahlschein erhält auf Antrag

 

  1. ein in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter,

 

5.2. ein nicht in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter,

 

  1. wenn er nachweist, dass er ohne sein Verschulden die Antragsfrist auf Aufnahme

in das Wählerverzeichnis nach § 18 Abs. 1 der Bundeswahlordnung (bis zum 01.09.2013) oder die Einspruchsfrist gegen das Wählerverzeichnis nach § 22 Abs. 1 der Bundeswahlordnung (bis zum 06.09.2013) versäumt hat,

  1. wenn sein Recht  auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der Antragsfrist nach

§ 18 Abs. 1 der Bundeswahlordnung oder der Einspruchsfrist nach § 22 Abs. 1 der

Bundeswahlordnung entstanden ist,

  1. wenn sein Wahlrecht im Einspruchsverfahren festgestellt worden und die Feststellung

erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses zur Kenntnis der Gemeindebehörde gelangt ist.

 

Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten bis zum

 

20.09.2013, 18.00 Uhr,

 

beim Bürgermeister der Gemeinde Ruppichteroth, Schönenberg, Rathausstr. 18, 53809

Ruppichteroth, Zimmer 208, mündlich, schriftlich oder elektronisch beantragt werden. Eine fernmündliche Beantragung des Wahlscheins ist unzulässig.

 

 

 

 

Wenn Sie die Internetseite der Gemeinde Ruppichteroth www.ruppichteroth.de besuchen, finden Sie ab dem 20.08.2013 auf der Startseite den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines, welcher die Zusendung der Briefwahlunterlagen einschließt.

 

Ein Wahlscheinantrag kann darüber hinaus auch formlos an die Gemeinde Ruppichteroth per E-Mail gestellt werden. Er muss in diesem Fall ausschließlich an folgende E-Mail-Adresse bei der Gemeinde Ruppichteroth gesandt werden:

 

claudia.winkler@ruppichteroth.de

 

Bei Wahlscheinanträgen, insbesondere durch E-Mail, sollte vom Antragsteller grundsätzlich zu seiner Identifizierung sein Geburtsdatum sowie – soweit bekannt – Wählerverzeichnis- und Wahlbezirksnummer angegeben werden. Ohne zweifelsfreie Identifikation des Antragstellers darf dem Wahlscheinantrag seitens der Gemeinde nicht stattgegeben werden.

 

Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraums nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Wahlscheinantrag noch bis zum

 

Wahltag (22.09.2013), 15.00 Uhr,

 

gestellt werden.

 

Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm

 

bis zum Tage vor der Wahl (21.09.2013), 12.00 Uhr,

 

ein neuer Wahlschein erteilt werden. Verlorene Wahlscheine werden nicht ersetzt.

 

Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte können aus den unter 5.2, Buchstabe a) bis c) angegebenen Gründen den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines noch bis zum

 

Wahltag (22.09.2013), 15.00 Uhr,

 

stellen.

 

Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Ein behinderter Wahlberechtigter kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen.

 

 

 

 

 

 

 

Das Wahlamt der Gemeinde Ruppichteroth im Rathaus in Schönenberg, Rathausstr. 18, ist u.a. im Hinblick auf die zuvor dargestellte Erteilung von Wahlscheinen

 

am Freitag,    den 20.09.2013 von 08.30 Uhr – 18.00 Uhr,

am Samstag,  den 21.09.2013 von 08.00 Uhr – 12.00 Uhr und

am Sonntag,  den 22.09.2013 von 08.00 Uhr – 18.00 Uhr,

 

geöffnet.

 

  1. Mit dem Wahlschein erhält der Wahlberechtigte
  • einen amtlichen Stimmzettel des Wahlkreises,
  • einen amtlichen blauen Stimmzettelumschlag
  • einen amtlichen, mit der Anschrift, an die der Wahlbrief zurückzusenden ist,
    versehenen roten Wahlbriefumschlag und
  • ein Merkblatt für die Briefwahl.

 

Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für einen anderen ist nur möglich, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird und die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; dies hat sie der Gemeindebehörde vorm Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu versichern. Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte Person auszuweisen.

 

Wer durch Briefwahl wählt,

  • kennzeichnet persönlich den Stimmzettel.

Sie haben zwei Stimmen: Erststimme links, Zweitstimme rechts.

  • legt den Stimmzettel in den amtlichen blauen Stimmzettelumschlag, der zu ver-schließen ist,
  • unterzeichnet die auf dem Wahlschein vorgedruckte „Versicherung an Eides Statt zur Briefwahl“ unter Angabe des Ortes und des Datums,
  • steckt den verschlossenen amtlichen blauen Stimmzettelumschlag und den unterschriebenen Wahlschein in den amtlichen roten Wahlbriefumschlag,
  • verschließt den roten Wahlbriefumschlag und
  • übersendet diesen durch die Deutsche Post AG an die auf dem roten Wahlbriefumschlag genannte Anschrift. Der Wahlbrief kann dort auch abgegeben werden.

 

Beachten Sie bitte, dass der Stimmzettel unbeobachtet zu kennzeichnen und in den Wahlumschlag zu legen ist.

 

In Krankenhäusern, Altenheimen, Altenwohnheimen, Pflegeheimen, Erholungsheimen, sozialtherapeutischen Anstalten und Justizvollzugsanstalten sowie Gemeinschaftsunterkünften ist Vorsorge zu treffen, dass der Stimmzettel ebenfalls unbeobachtet gekennzeichnet und in den Wahlumschlag gelegt werden kann.

Wähler, die des Lesens unkundig sind oder durch körperliche Gebrechen behindert sind, ihre Stimmzettel eigenhändig zu kennzeichnen oder in den Wahlumschlag zu legen und diesen zu verschließen, dürfen sich der Hilfe einer Vertrauensperson bedienen. Diese hat die auf dem Wahlschein vorgedruckte „Versicherung an Eides Statt zur Briefwahl“ zu unterschreiben, dass sie den Stimmzettel gemäß dem erklärten Willen des Wählers gekennzeichnet
hat. Außerdem ist die Vertrauensperson zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie durch die Hilfeleistung bei der Wahl des gehinderten Wählers erlangt hat.

 

 

 

 

Bei der Briefwahl muss der Wähler den Wahlbrief mit dem Stimmzettel und dem Wahlschein so rechtzeitig an die angegebene Stelle absenden, dass der Wahlbrief dort spätestens am

 

Wahltag (22.09.2013), bis 18.00 Uhr,

 

eingeht.

 

Der Wahlbrief wird innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ohne besondere Versendungsform ausschließlich von der Deutschen Post AG unentgeltlich befördert. Er kann auch bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle abgegeben werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bereitschaftsdienste

 

Polizei-Notruf                                       110

Feuerwehr- und Rettungsdienst:     112

Krankentransporte                                02241/19-222

 

GEMEINDEWERKE  RUPPICHTEROTH

  VER- UND ENTSORGUNGSBETRIEBE

 

Störfall – Telefon- Nummer

 

0800/ 7766655

 

Unter den o.g. Rufnummern erreichen Sie den Notdienst der Gemeindewerke Ruppichteroth für

die öffentliche Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung der Gemeinde Ruppichteroth über die Leitstelle des Aggerverbandes

 

NOTDIENST  DES  RWE

 

Bei Stromausfall im Versorgungsnetz erreichen Sie den Störungsdienst der RWE Energie AG

unter der Telefon – Nr.                    0800/4112244

 

Notruf-Nummer der Rhenag           0180/2484848

 

Ärztlicher Bereitschaftsdienst für die Gemeinde Ruppichteroth

 

In der sprechstundenfreien Zeit erreichen Sie den ärztlichen Bereitschaftsdienst aller Fachrichtungen für den Rhein-Sieg-Kreis unter der

 

zentralen Rufnummer   116 117

 

Bei lebensbedrohenden Zwischenfällen und Unfällen:                                   112

 

ZAHNÄRZTE des rechtsrheinischen Rhein-Sieg-Kreises

 

            Telefonischer Ansagedienst zum zahnärztlichen Notdienst: 01805-986700

 

Die Notfalldienstzentrale für den gesamten rechtsrheinischen RSK ist folgendermaßen besetzt:

-           wöchentlich von 18.00 Uhr bis 08.00 Uhr des darauffolgenden Morgens,

-           mittwochs von 13.00 Uhr bis zum nächsten Morgen 08.00 Uhr,

-          freitags von 14.00 Uhr bis zum nächsten Morgen 08.00 Uhr und

-           an Samstagen, Sonntagen, sowie an Feiertagen, ganztägig.

 

INFORMATIONSZENTRALE FÜR VERGIFTUNGSFÄLLE

Universitätsklinik Bonn, Telefon-Nr.: 0228-19240

 

APOTHEKEN-NOTDIENST:

 

Außerhalb der Geschäftszeiten ist ein Notdienst eingerichtet:          

 

Ruppichteroth und Umgebung

 

Samstag, den 17.08.2013

Hirsch-Apotheke, Hauptstr. 26, 53804 Much, Tel.: 02245/91920

 

Sonntag, den 18.08.2013

Rathaus-Apotheke, Hauptstraße 72, 53819 Neunkirchen, Tel.: 02247/920170

 

Montag, den 19.08.2013

Rosen-Apotheke, Hauptstr. 32, 53819 Neunkirchen, Tel.: 02247/91790

 

Dienstag, den 20.08.2013

Bröltal-Apotheke, Brölstr. 6, 53809 Ruppichteroth, Tel.: 02295/5171

 

Mittwoch, den 21.08.2013

Burg-Apotheke, Dr. Wirtz-Straße 3, 53804 Much, Tel.: 02245/91650

 

Donnerstag, den 22.08.2013

Hirsch-Apotheke, Hauptstr. 26, 53804 Much, Tel.: 02245/91920

 

Freitag, den 23.08.2013

Rathaus-Apotheke, Hauptstraße 72, 53819 Neunkirchen, Tel.: 02247/920170

 

Während der Nachtzeiten (22.00 – 08.30 Uhr) ist eine Nachtapotheke dienstbereit.

Die Notdienstgebühr beträgt 2,50 Euro.

 

Samstag, den 17.08.2013

Burg-Apotheke, Hennef, Kaiserstraße 1, Tel.: 02242/3211

Nachtapotheke: Antonius Apotheke, St. Augustin-Niederpleis, Steinkreuzstr. 21, Tel.: 02241/334510

 

Sonntag, den 18.08.2013

Malteser-Apotheke, Hennef, Frankfurter Str. 72, Tel.: 02242/81234

Nachtapotheke: Rosen Apotheke, St. Augustin-Mülldorf, Niederpleiserstr. 48, Tel.: 02241/342040

 

Montag, den 19.08.2013

Albertus-Magnus-Apotheke, Hennef, Frankfurterstr. 120, Tel.: 02242/80900

Nachtapotheke: Rathaus Apotheke, St. Augustin-Zentrum, Markt 16, Tel.: 02241/203940

 

Dienstag, den 20.08.2013

Adler-Apotheke, Hennef, Frankfurter Str. 100, Tel.: 02242/2626

Nachtapotheke: St. Georgs Apotheke, St. Augustin-Buisdorf, Oberdorfstr. 42, Tel.: 02241/50280

 

Mittwoch, den 21.08.2013

Marien-Apotheke, Hennef-Geistigen, Bonnerstr. 81, Tel.: 02242/2714

Nachtapotheke: Valentin Apotheke, St. Augustin-Menden, Burgstr. 6, Tel.: 02241/314500

 

Donnerstag, den 22.08.2013

Dorotheen-Apotheke, Hennef, Frankfurter Str. 56a, Tel.: 02242/82943

Nachtapotheke: Doc Morris Apotheke, St. Augustin-Mülldorf, Südstr. 33, Tel.: 02241/202023

 

Freitag, den 23.08.2013

Burg-Apotheke, Hennef, Kaiserstraße 1, Tel.: 02242/3211

Nachtapotheke: Apotheke Alte Heerstraße, St. Augustin, Alte Heerstr. 60, Tel.: 02241/1482400

 

Der Notdienst wechselt jeweils um 08.30 Uhr morgens.

 

 

LEUCHTTURM

Beratungsstelle für Alzheimer und andere Demenzerkrankungen

 

Caritasverband für den Rhein-Sieg-Kreis e.V.

Wilhelmstraße 155-157, 53721 Siegburg

Telefon: 02241/1209-0

Fax: 02241/1209-195

 

Homepage der Beratungsstelle „Leuchtturm“ des Caritasverbandes für den Rhein-Sieg-Kreis e.V.

www.caritas-rheinsieg.de

 

Ansprechpartnerinnen:

Jutta Fellmy, Tel.: 02241/1209305

E-mail: jutta.fellmy@caritas-rheinsieg.de

 

Doris Steubesand, Tel.: 02241/1209-311

E-mail: doris.steubesand@caritas-rheinsieg.de

 

Multiple Sklerose

DMSG Betroffenen-Berater

Uwe Stommel – DMSG Betroffenen-Berater

Tel.: 02295-902118

e-mail: Uwe.Stommel@online.de

Michael Wendel – DMSG Betroffenen-Berater

Tel.: 02243-80373

e-mail: mianwe@t-online.de

www.mskreis-ruppichteroth.de

 

             Drogen-Suchthilfen

 

1.

Suchtkrankenhilfe des Caritasverband für den Rhein-Sieg-Kreis e.V.

Ansprechpartner: Herr Pöplau

Tel.-Nr. (02241) 1209-302

2.

Diakonisches Werk Siegburg Drogenhilfe

-Zentrale und Beratungsstelle-

Ansprechpartner: Herr Wolf

Tel.-Nr.: 02241/66656

3.

Kommissariat Kriminalprävention/ Opferschutz Siegburg

Herr Seeger

Tel.-Nr.: 02241/541-4715

4.

Kriminalkommissariat 41 Siegburg

Ansprechpartner: Herr Krist

Tel.-Nr.: 02241/541-4411

5.

Gemeinschaftshauptschule Ruppichteroth

Ansprechpartnerin: Frau Stoquart

Tel.-Nr.: 02295/902301

 

Weitere Informationen sind im Rathaus, Tel.-Nr.: 02295/4925, erhältlich.

 

                  SOZIALPSYCHIATRISCHES ZENTRUM

 

Sozialpsychiatrisches Zentrum Eitorf/Siebengebirge

 

Beratungs- und Betreuungszentrum Eitorf, Spinnerweg 51-54, 53783 Eitorf
Telefon:               02243/84758-0    

Fax :                    02243/84758-11  

Beratungszeiten:
nach Vereinbarung !

 


Tagesstätte & Kontaktstelle:

Siegstrasse 16, 53783 Eitorf

Telefon:       02243/82670

Fax:             02243/842794


Öffnungszeiten:
montags         11.30 h – 14.30 h: Brunch, Offene Angebote
donnerstags   15.00 h - 19.00 h: Offener Treff

Jeden 2. Samstag  9.30 Uhr -12.00 Uhr

( Möglichkeit zum gemeinsamen Frühstück )

      

 

 

 

 

 

 

 

Sprechstunden der Sozialarbeiter des Jugendhilfezentrums Neunkirchen-Seelscheid,

zuständig für die Gemeinde Ruppichteroth

 

Seit dem 1. Oktober 2012 sind für die Gemeinde Ruppichteroth zwei neue Bezirkssozialarbeiter des Jugendhilfezentrums Neunkirchen-Seelscheid tätig.

Frau Wagner ist für Ruppichteroth Zentrum sowie für die Ortsteile Harth, Köttingen und Oeleroth zuständig, Herr Kastenholz für Schönenberg und Winterscheid.

Die Sprechstunde von Frau Wagner findet donnerstags in der Zeit von 14:00 - 15:00 Uhr in den Räumlichkeiten des Ökumenischen Familienzentrums „Unter`m Regenbogen“, Am Kindergarten 4, statt.

Herr Kastenholz Sprechstunde ist donnerstags von 14:00 - 15:00 Uhr im Rathaus in Schönenberg anzutreffen. Außerhalb der Sprechstunde sind die Mitarbeiter des Jugendhilfezentrums unter folgenden Rufnummern zu erreichen:

Frau Wagner: 02247/9215-5518,

Herr Kastenholz: 02247/9215-5528.

 

Außerhalb dieser Sprechzeiten und der Öffnungszeiten des Jugendhilfezentrums steht für dringende Meldungen in Sachen Kindeswohl die Feuer- und Rettungsleitstelle unter der Ruf-Nr. 112 zur Verfügung.

 

 

N e u b ü r g e r b e a u f t r a g t e r

 

des Kreistages des Rhein-Sieg-Kreises

für Aussiedler und zugezogene Ausländer

================================

 

Der Neubürgerbeauftragte   L u d w i g   N e u b e r   bietet nach telefonischer Vereinbarung

Sprechstunden an:.

 

a) in Siegburg, Kreishaus, Zimmer A 1.40

b) in Ruppichteroth, Grundschule, Schulstraße 5.

 

Anmeldung bitte über:

 

a) Tel.: 02241-133161, Fax: 02241-133198

    Email: marlene.hautkappe@rhein-sieg-kreis.de

 

b) Tel : 02295-90 23 18, Fax: 02295-90 23 19

     Email: ludwig@neuber.de

 

Eine telefonische Terminvereinbarung ist unbedingt erforderlich!