Nachrichten


- Müllabfuhr in dieser Woche
- Rentensprechtag
- Erreichbarkeit der Schiedsfrau
- Bröltalbad
- Bürgermeistersprechstunde am 15. August 2013 – Ich bin für Sie da!
- Bereitschaftsdienste
- Haushaltssatzung

Müllabfuhr in dieser Woche

 

Donnerstag

Freitag

 

08.08.2013

09.08.2013

Restmüll

14tägig

1

2

Restmüll

4wöchentlich

---

---

Biotonne,

Grünabfall

3

4

Biotonne

Zusatzleerung*)

1

2

Papiertonne

3

4


                                                               *) hierbei keine Mitnahme von Bündeln/gefüllten Kartons

 

Service-Telefon der RSAG:         0 22 41 – 306-306

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Rentensprechtag

Die Deutsche Rentenversicherung Rheinland führt an jedem vierten Dienstag eines Monats Rentensprechtage für alle Versicherten der Deutschen Rentenversicherung im Rathaus der Gemeinde Ruppichteroth in Schönenberg durch.

Der nächste Rentensprechtag findet somit am

27. August 2013 in der Zeit von 08.30 Uhr – 11.45 Uhr

im Rathaus in Schönenberg, Zimmer 121, statt.

Neben allen anderen Fragen, können Sie sich insbesondere über die Anspruchsvoraussetzungen der einzelnen Altersrenten, die Anhebung der Altersgrenzen und die jeweiligen Vertrauensschutzregelungen informieren.

Bei Ihrer Vorsprache bitte ich  Ihre Versicherungsnummer und Ihren Personalausweis mitzubringen.

Eine Beratung findet nur nach vorhergehender Terminverein-
barung statt.

Terminvereinbarungen sind unmittelbar mit dem Service-Zentrum Gummersbach unter der Telefon Nr. 02261 / 805-01 zu treffen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Erreichbarkeit der Schiedsfrau

In der Zeit vom 09.08.2013 – 02.09.2013 ist die Schiedsfrau
Frau Christina Ottersbach nicht zu erreichen.

Die Vertretung übernimmt in dieser Zeit:
Herr Dieter Theuer,
Thal 1, 53809 Rupppichteroth,
Tel. 02295 / 9098725

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bröltalbad

 

 

 

 

Wir wollten DICH

und Du warst da …

 

 

 

Bröltal-
Bad

 

 

 

Mit fast 70 Kindern und Jugendlichen ging es am Dienstag, dem 23.07.2013, im Bröltal-Bad drunter und drüber.  Jede/r wollte den DINO bezwingen, um mit Schwung wieder hinunterzurutschen. Aber das war längst nicht alles …

 

 

       

 

 

Die ersten waren bereits zeitig da und konnten sich für die weiteren Aktionen schon „warm“ schwimmen.

 

Unser Bröltal-Bad-Team Karl Josef Monjean und Conny Ehlen hatten sich einige tolle Spiele einfallen lassen. U. a. hatten die Kids ein Riesenspaß beim „Gummibärchen-im-Sprung-fangen“. Das gesponserte Eis von EISMANN Klaus Zschäpitz kam natürlich auch toll an. Für diese Spende ein herzliches Dankeschön.

 

Und weil es so schön war, werden wir die Aktion wiederholen!

Also, wenn ihr (noch einmal) dabei sein wollt, merkt Euch den 2. Termin vor: Dienstag, den 27. August 2013, 14 bis 17 Uhr.

Wir freuen uns auf Euch!

 

 

22. Juli bis 02. September 2013

 

montags

06.00 – 08.00 Uhr

dienstags

14.00 – 17.00 Uhr *)

mittwochs

06.00 – 08.00 Uhr

14.00 – 17.00 Uhr Damenbad

17.00 – 19.00 Uhr

donnerstags

15.00 – 21.00 Uhr

freitags

14.00 – 19.00 Uhr

samstags

09.00 – 12.00 Uhr

sonntags

09.00 – 12.00 Uhr

              

*) Am 27. August ist das Bad ausschließlich für die Ferienpass-Aktion geöffnet.

 

ANGEBOTE DES BRÖLTAL-BADES:

Bei gutem Wetter ist die Liegewiese geöffnet.

Sonnenschirme sind vorhanden.

SPIEL und SPASS mit dem Bad-Team (27. August 2013)

Für Eis und Getränke ist gesorgt.

 

Während der Sommerferien können das Vereinsschwimmen und die Kurse nicht stattfinden. Außerdem fällt der Warmbadetag aus Energiespargründen in dieser Zeit weg.

 

Ab Dienstag, dem 03. September 2013, gilt wieder der normale Öffnungszeitenplan.

 

Noch ein Hinweis: Der Bürgerbus-Verein hat freundlicherweise angeboten, Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre in den Sommerferien im Rahmen des Fahrplans kostenfrei mitzunehmen. Vielen Dank für die tolle Idee! Fahrpläne gibt es u. a. im Rathaus, im Bröltal-Bad und unter www.buergerbus-ruppichteroth.de

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bürgermeistersprechstunde am 15. August 2013 – Ich bin für Sie da!

 

 

An jedem dritten Donnerstag eines Monats – jeweils in der Zeit von 14.00 bis 17.00 Uhr – stehe ich für Fragen und Probleme der Bürgerinnen und Bürger, die sich auf das gemeindliche Geschehen beziehen, im persönlichen Gespräch zur Verfügung. Gerne komme ich auch mit Ihnen vor Ort ins Gespräch.

 

Zur Koordination der Sprechstunde bitte ich, die Termine unter der Telefonnummer 02295/4921 zu vereinbaren. Gleichzeitig bitte ich zur Vorbereitung des Termins, mir die Themen Ihrer Fragen, Anregungen und Hinweise vorab mitzuteilen. Ebenfalls besteht die Möglichkeit, mit mir die Gesprächstermine per E-Mail unter der Adresse buergermeister-sprechstunde@ruppichteroth.de abzustimmen.

 

Folgende weitere Sprechstunden sind vorgesehen:

 

Donnerstag, den 19. September 2013,  14.00 – 17.00 Uhr.

Donnerstag, den 17. Oktober 2013, 14.00 – 17.00 Uhr.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bereitschaftsdienste

 

Polizei-Notruf                                       110

Feuerwehr- und Rettungsdienst:     112

Krankentransporte                                02241/19-222

 

GEMEINDEWERKE  RUPPICHTEROTH

  VER- UND ENTSORGUNGSBETRIEBE

 

Störfall – Telefon- Nummer

 

0800/ 7766655

 

Unter den o.g. Rufnummern erreichen Sie den Notdienst der Gemeindewerke Ruppichteroth für

die öffentliche Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung der Gemeinde Ruppichteroth über die Leitstelle des Aggerverbandes

 

NOTDIENST  DES  RWE

 

Bei Stromausfall im Versorgungsnetz erreichen Sie den Störungsdienst der RWE Energie AG

unter der Telefon – Nr.                    0800/4112244

 

Notruf-Nummer der Rhenag           0180/2484848

 

Ärztlicher Bereitschaftsdienst für die Gemeinde Ruppichteroth

 

In der sprechstundenfreien Zeit erreichen Sie den ärztlichen Bereitschaftsdienst aller Fachrichtungen für den Rhein-Sieg-Kreis unter der

 

zentralen Rufnummer   116 117

 

Bei lebensbedrohenden Zwischenfällen und Unfällen:                                   112

 

ZAHNÄRZTE des rechtsrheinischen Rhein-Sieg-Kreises

 

            Telefonischer Ansagedienst zum zahnärztlichen Notdienst: 01805-986700

 

Die Notfalldienstzentrale für den gesamten rechtsrheinischen RSK ist folgendermaßen besetzt:

-           wöchentlich von 18.00 Uhr bis 08.00 Uhr des darauffolgenden Morgens,

-           mittwochs von 13.00 Uhr bis zum nächsten Morgen 08.00 Uhr,

-          freitags von 14.00 Uhr bis zum nächsten Morgen 08.00 Uhr und

-           an Samstagen, Sonntagen, sowie an Feiertagen, ganztägig.

 

INFORMATIONSZENTRALE FÜR VERGIFTUNGSFÄLLE

Universitätsklinik Bonn, Telefon-Nr.: 0228-19240

 

APOTHEKEN-NOTDIENST:

 

Außerhalb der Geschäftszeiten ist ein Notdienst eingerichtet:          

 

Ruppichteroth und Umgebung

 

Samstag, den 03.08.2013

Rathaus-Apotheke, Hauptstraße 72, 53819 Neunkirchen, Tel.: 02247/920170

 

Sonntag, den 04.08.2013

Rosen-Apotheke, Hauptstr. 32, 53819 Neunkirchen, Tel.: 02247/91790

 

Montag, den 05.08.2013

Bröltal-Apotheke, Brölstr. 6, 53809 Ruppichteroth, Tel.: 02295/5171

 

Dienstag, den 06.08.2013

Burg-Apotheke, Dr. Wirtz-Straße 3, 53804 Much, Tel.: 02245/91650

 

Mittwoch, den 07.08.2013

Hirsch-Apotheke, Hauptstr. 26, 53804 Much, Tel.: 02245/91920

 

Donnerstag, den 08.08.2013

Rathaus-Apotheke, Hauptstraße 72, 53819 Neunkirchen, Tel.: 02247/920170

 

Freitag, den 09.08.2013

Rosen-Apotheke, Hauptstr. 32, 53819 Neunkirchen, Tel.: 02247/91790

 

Während der Nachtzeiten (22.00 – 08.30 Uhr) ist eine Nachtapotheke dienstbereit.

Die Notdienstgebühr beträgt 2,50 Euro.

 

Samstag, den 03.08.2013

Marien-Apotheke, Hennef-Geistingen, Bonnerstr. 81, Tel.: 02242/2714

Nachtapotheke: Kaiser-Apotheke, Siegburg, Kaiserstr. 71, Tel.: 02241/50528

 

Sonntag, den 04.08.2013

Dorotheen-Apotheke, Hennef, Frankfurter Str. 56a, Tel.: 02242/82943

Nachtapotheke: Neue Apotheke, Siegburg, Kaiserstr. 34, Tel.: 02241/63522

 

Montag, den 05.08.2013

Burg Apotheke, St. Augustin-Menden, Burgstr. 20, Tel.: 02241/312623

Nachtapotheke: Engelberth-Humperdinck- Apotheke, Siegburg, Humperdinckstr. 14, Tel.: 02241/592040

 

Dienstag, den 06.08.2013

Malteser-Apotheke, Hennef, Frankfurter Str. 72, Tel.: 02242/81234

Nachtapotheke: Apotheke am Holztor, Siegburg, Zeithstr. 7, Tel.: 02241/62944

 

 

Mittwoch, den 07.08.2013

Albertus-Magnus-Apotheke, Hennef, Frankfurterstr. 120, Tel.: 02242/80900

Nachtapotheke: Rats-Apotheke, Siegburg, Nogenter Platz 3, Tel.: 02241/51132

 

Donnerstag, den 08.08.2013

Adler-Apotheke, Siegburg, Kaiserstr. 126, Tel.: 02241/5274

Nachtapotheke: Alte Apotheke, Siegburg, Markt 47, Tel.: 02241/63160

 

Freitag, den 09.08.2013

Marien-Apotheke, Hennef-Geistigen, Bonnerstr. 81, Tel.: 02242/2714

Nachtapotheke: Merlin Apotheke am Hochhaus, St. Augustin-Menden, Mittelstr. 111, Tel.: 02241/97700

 

Der Notdienst wechselt jeweils um 08.30 Uhr morgens.

 

 

LEUCHTTURM

Beratungsstelle für Alzheimer und andere Demenzerkrankungen

 

Caritasverband für den Rhein-Sieg-Kreis e.V.

Wilhelmstraße 155-157, 53721 Siegburg

Telefon: 02241/1209-0

Fax: 02241/1209-195

 

 

Homepage der Beratungsstelle „Leuchtturm“ des Caritasverbandes für den Rhein-Sieg-Kreis e.V.

www.caritas-rheinsieg.de

 

Ansprechpartnerinnen:

Jutta Fellmy, Tel.: 02241/1209305

E-mail: jutta.fellmy@caritas-rheinsieg.de

 

Doris Steubesand, Tel.: 02241/1209-311

E-mail: doris.steubesand@caritas-rheinsieg.de

 

Multiple Sklerose

DMSG Betroffenen-Berater

Uwe Stommel – DMSG Betroffenen-Berater

Tel.: 02295-902118

e-mail: Uwe.Stommel@online.de

Michael Wendel – DMSG Betroffenen-Berater

Tel.: 02243-80373

e-mail: mianwe@t-online.de

www.mskreis-ruppichteroth.de

 

 

 

 

             Drogen-Suchthilfen

 

1.

Suchtkrankenhilfe des Caritasverband für den Rhein-Sieg-Kreis e.V.

Ansprechpartner: Herr Pöplau

Tel.-Nr. (02241) 1209-302

2.

Diakonisches Werk Siegburg Drogenhilfe

-Zentrale und Beratungsstelle-

Ansprechpartner: Herr Wolf

Tel.-Nr.: 02241/66656

3.

Kommissariat Kriminalprävention/ Opferschutz Siegburg

Herr Seeger

Tel.-Nr.: 02241/541-4715

4.

Kriminalkommissariat 41 Siegburg

Ansprechpartner: Herr Krist

Tel.-Nr.: 02241/541-4411

5.

Gemeinschaftshauptschule Ruppichteroth

Ansprechpartnerin: Frau Stoquart

Tel.-Nr.: 02295/902301

 

Weitere Informationen sind im Rathaus, Tel.-Nr.: 02295/4925, erhältlich.

 

                  SOZIALPSYCHIATRISCHES ZENTRUM

 

Sozialpsychiatrisches Zentrum Eitorf/Siebengebirge

 

Beratungs- und Betreuungszentrum Eitorf, Spinnerweg 51-54, 53783 Eitorf
Telefon:               02243/84758-0    

Fax :                    02243/84758-11  

Beratungszeiten:
nach Vereinbarung !

 


Tagesstätte & Kontaktstelle:

Siegstrasse 16, 53783 Eitorf

Telefon:       02243/82670

Fax:             02243/842794


Öffnungszeiten:
montags         11.30 h – 14.30 h: Brunch, Offene Angebote
donnerstags   15.00 h - 19.00 h: Offener Treff

Jeden 2. Samstag  9.30 Uhr -12.00 Uhr

( Möglichkeit zum gemeinsamen Frühstück )

      

 

 

 

 

 

 

 

Sprechstunden der Sozialarbeiter des Jugendhilfezentrums Neunkirchen-Seelscheid,

zuständig für die Gemeinde Ruppichteroth

 

Seit dem 1. Oktober 2012 sind für die Gemeinde Ruppichteroth zwei neue Bezirkssozialarbeiter des Jugendhilfezentrums Neunkirchen-Seelscheid tätig.

Frau Wagner ist für Ruppichteroth Zentrum sowie für die Ortsteile Harth, Köttingen und Oeleroth zuständig, Herr Kastenholz für Schönenberg und Winterscheid.

Die Sprechstunde von Frau Wagner findet donnerstags in der Zeit von 14:00 - 15:00 Uhr in den Räumlichkeiten des Ökumenischen Familienzentrums „Unter`m Regenbogen“, Am Kindergarten 4, statt.

Herr Kastenholz Sprechstunde ist donnerstags von 14:00 - 15:00 Uhr im Rathaus in Schönenberg anzutreffen. Außerhalb der Sprechstunde sind die Mitarbeiter des Jugendhilfezentrums unter folgenden Rufnummern zu erreichen:

Frau Wagner: 02247/9215-5518,

Herr Kastenholz: 02247/9215-5528.

 

Außerhalb dieser Sprechzeiten und der Öffnungszeiten des Jugendhilfezentrums steht für dringende Meldungen in Sachen Kindeswohl die Feuer- und Rettungsleitstelle unter der Ruf-Nr. 112 zur Verfügung.

 

 

N e u b ü r g e r b e a u f t r a g t e r

 

des Kreistages des Rhein-Sieg-Kreises

für Aussiedler und zugezogene Ausländer

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Der Neubürgerbeauftragte   L u d w i g   N e u b e r   bietet nach telefonischer Vereinbarung

Sprechstunden an:.

 

a) in Siegburg, Kreishaus, Zimmer A 1.40

b) in Ruppichteroth, Grundschule, Schulstraße 5.

 

Anmeldung bitte über:

 

a) Tel.: 02241-133161, Fax: 02241-133198

    Email: marlene.hautkappe@rhein-sieg-kreis.de

 

b) Tel : 02295-90 23 18, Fax: 02295-90 23 19

     Email: ludwig@neuber.de

 

Eine telefonische Terminvereinbarung ist unbedingt erforderlich!

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung

 

 

1. Haushaltssatzung der Gemeinde Ruppichteroth für die Haushaltsjahre 2013 und 2014

Aufgrund der §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.7.1994 (GV.NRW S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23.10.2012 (GV.NRW S. 474) hat der Rat der Gemeinde Ruppichteroth mit Beschluss vom 29. April 2013

folgende Haushaltssatzung erlassen:

 

§ 1

 

Der Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2013 und 2014, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird

 

im Ergebnisplan mit

                                                                                                  2013                              2014

            Gesamtbetrag der Erträge auf                                     14.072.787 €                 14.354.137 €                                                                                       

            Gesamtbetrag der Aufwendungen auf                          17.262.004 €                 16.893.198 €                                                                                                  

 

im Finanzplan mit

            Gesamtbetrag der Einzahlungen aus

            laufender Verwaltungstätigkeit auf                              12.663.570 €                 13.033.840 €                                                                          

            Gesamtbetrag der Auszahlungen aus

            laufender Verwaltungstätigkeit auf                              15.128.490 €                 14.770.610 €                                                                                                             

 

            Gesamtbetrag der Einzahlungen aus

            der Investitionstätigkeit und der

            Finanzierungstätigkeit auf                                           5.568.360 €                  2.007.660 €                                        

            Gesamtbetrag der Auszahlungen aus

            der Investitionstätigkeit und der

            Finanzierungstätigkeit auf                                           4.825.500 €                  2.868.550 €                                        

 

festgesetzt.

 

§ 2

 

 

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme für Investitionen erforderlich ist,  wird auf

                                                                                                   2013                            2014

                                                                                                  750.000 €                    380.000 €

festgesetzt.

 

 

 

 

 

 

§ 3

 

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, der zur Leistung von Investitionsauszahlungen in künftigen Jahren erforderlich ist, wird auf

                                                                                                  2013                          2014

                                                                                                     0 €                                    460.000 €

festgesetzt.

 

 

§ 4

 

Die Verringerung der allgemeinen Rücklage zum Ausgleich des Ergebnisplanes wird auf

 

                                                                                                 2013                            2014

                                                                                               3.189.217 €                  2.539.061 €

festgesetzt.

 

§ 5

 

Der Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf                  

                                                                                                  2013                           2014

                                                                                               17.000.000 €                 19.000.000 €

festgesetzt.

 

§ 6

 

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern wurden mit Hebesatzsatzung (Ratsbeschluss vom 29.04.2013) für die Haushaltsjahre 2013 und 2014 wie folgt festgesetzt:

                                                                                                  2013                           2014

1.         Grundsteuer

1.1       für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe

            (Grundsteuer A) auf                                                       250 v.H.                       250 v.H.                                                                                                

1.2       für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf                         435 v.H.                       450 v.H.                                                                                                                                          

2.         Gewerbesteuer auf                                                         450 v.H.                      450 v.H.                                                                                                                              

 

§ 7

 

 

Nach dem Haushaltssicherungskonzept ist der Haushaltsausgleich im Jahre 2023 wieder hergestellt. Die dafür im Haushaltssicherungskonzept enthaltenen Konsolidierungsmaßnahmen sind bei der Ausführung des Haushaltsplans umzusetzen.

 

 

 

§ 8

 

 

Gemäß § 22 Gemeindehaushaltsverordnung NRW sind Haushaltsermächtigungen für Aufwendungen und Auszahlungen übertragbar. Ermächtigungsübertragungen können durch den Bürgermeister unter folgenden Voraussetzungen vorgenommen werden:

 

 

 

  1. Ermächtigungsübertragungen für Aufwendungen sind zulässig, wenn

       1.  der Aufwand oder die Zahlungsverpflichtung im laufenden Haushaltsjahr entstanden,

            aber noch nicht abgerechnet ist,

 

       2.  ein geplanter Aufwand im laufenden Haushaltsjahr nicht beauftragt werden konnte, aber

      aus unabweisbar notwendigen Gründen beauftragt werden muss, und der Haushaltsplan des Folgejahres zum Zeitpunkt der Beauftragung keine neue Ermächtigung gewährt oder

 

 3.  der Aufwand zur Erfüllung einer rechtlichen Zweckbindung für erhaltene Erträge erforderlich ist.

     

      Die Zulässigkeit der Ermächtigungsübertragung ist auf die Höhe des bereits entstandenen bzw. des voraussichtlichen Aufwandes begrenzt.

      Die Dauer der Ermächtigungsübertragung ist zu 1. auf das dem Haushaltsjahr folgenden Jahr beschränkt. Ermächtigungsübertragungen zu 2. können maximal für zwei Jahre vorgenommen werden. Ermächtigungsübertragungen zu 3. sind möglich, bis die Zweckbindung erfüllt ist.

 

  1. Ermächtigungen für Investitionsauszahlungen sind zulässig, wenn

1.   Maßnahmen am Ende des Haushaltsjahres noch nicht abgerechnet sind,

 

2.   Baumaßnahmen noch nicht abgeschlossen sind und im Folgejahr fortgesetzt werden müssen,

 

3.   Maßnahmen im laufenden Haushaltsjahr nicht beauftragt werden konnten, aber aus unabweisbar notwendigen Gründen beauftragt werden müssen, bevor der Haushaltsplan des Folgejahres dazu eine neue Ermächtigung gewährt,

 

4.   die geplante Auszahlung zur Erfüllung einer rechtlichen Zweckbindung für erhaltene Einzahlungen erforderlich ist.

 

      Die Zulässigkeit der Ermächtigungsübertragung ist auf die Höhe der bereits entstandenen Ausgabeverpflichtung bzw. der voraussichtlichen Ausgabe/des voraussichtlichen Ausgabebedarfs begrenzt.

      Die Dauer der Ermächtigungsübertragung ist zu 1. auf das dem Haushaltsjahr folgenden Jahr beschränkt. Ermächtigungsübertragungen zu 2. und 3. können solange erfolgen, bis die Investitionsmaßnahme abgeschlossen und abgerechnet ist. Ermächtigungsübertragungen zu 4. sind möglich, bis die Zweckbindung erfüllt ist.

 

 

 

§ 9

 

Defizitüberschreitungen von mehr als 500.000 € gelten als erheblich im Sinne von § 81 Abs. 2

Ziff. 1 b) GO NRW.

 

 

 

2. Bekanntmachung der Haushaltssatzung

Die vorstehende Haushaltssatzung mit ihren Anlagen für die Haushaltsjahre 2013 und 2014 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen ist gemäß § 80 Abs. 5 GO dem Landrat als untere staatliche Verwaltungsbehörde in Siegburg mit Schreiben vom 24.05.2013 angezeigt worden.

 

Die nach § 76 GO erforderliche Genehmigung des Haushaltssicherungskonzeptes ist vom Landrat als untere staatliche Verwaltungsbehörde in Siegburg mit Verfügung vom 19.07.2013 erteilt worden.

 

Der Haushaltsplan und das Haushaltssicherungskonzept liegen zur Einsichtnahme vom 05.08.2013 bis zum Ende der Auslegung des Jahresabschlusses 2014 während der öffentlichen Dienstzeiten im Rathaus öffentlich aus und sind unter der Adresse

www.ruppichteroth.de/cms122a/aktuell/artikel/2013-07-30_doppelhaushalt_2013_2014.shtml

im Internet verfügbar.

 

 

Hinweis nach § 7 Abs. 6 GO NRW:

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn

 

  1. eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,

 

  1. diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden

 

  1. der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder

 

  1. der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.