Nachrichten


Herzlichen Glückwunsch Frau Frieda Gretzki, Ruppichteroth, Hambuchen, Am Mahlstück 7, zur Vollendung des 96. Lebensjahres am 17. April 2013. Herrn Paul Hänscheid, Ruppichteroth, Schönenberg, Rathausstraße 4, zur Vollendung des 90. Lebensjahres am 17. April 2013. Frau Katharina Kremp, Ruppichteroth, Kammerich, Steinacker 5, zur Vollendung des 90. Lebensjahres am 18. April 2013. Frau Rita Ottersbach, Ruppichteroth, Schönenberg, Bergstraße 24,
zur Vollendung des 85. Lebensjahres am 19. April 2013.

- Müllabfuhr in dieser Woche
- Straßenreinigung in der Gemeinde Ruppichteroth
- Überprüfung der Sirenen
- Beteiligungsbericht der Gemeinde Ruppichteroth
- Rentensprechtag
- Erneuerung der Wasserversorgungsleitung in Ruppichteroth, Höhenweg
- Wahl der Schöffinnen und Schöffen
- Bereitschaftsdienste

 

Müllabfuhr in dieser Woche

 

Donnerstag

Freitag

 

18.04.2013

19.04.2013

Restmüll

14tägig

1

2

Restmüll

4wöchentlich

---

---

Biotonne,

Grünabfall

3

4

Papiertonne

3

4


 

Service-Telefon der RSAG:         0 22 41 – 306-306

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Straßenreinigung

in der Gemeinde Ruppichteroth

 

Die Gemeindestraßen werden voraussichtlich am

Montag, dem 15.April 2013

gereinigt.

Halten Sie bitte an diesem Tag nach Möglichkeit die Verkehrsflächen von Fahrzeugen frei.

Zeitliche Angaben können leider nicht gemacht werden. Ich bitte um Verständnis.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Überprüfung der Sirenen zur Alarmierung der Freiwilligen Feuerwehr Ruppichteroth

Am Samstag, den 13. April 2013 zwischen 12.00 Uhr und 12.15 Uhr erfolgt eine Überprüfung der Sirenen der Freiwilligen Feuerwehr Ruppichteroth in den Orten Ruppichteroth, Schönenberg und Winterscheid durch einen Probealarm.

Für den Probealarm wird das einheitliche Signal für Feueralarm verwendet. Hierbei handelt es sich um den zweimal unterbrochenen Dauerton von 1 Minute.

Bei einem erforderlichen Feuerwehreinsatz während des Probealarms wird das Signal „Feueralarm“ wiederholt, bzw. zweimal hintereinander ausgelöst.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beteiligungsbericht der Gemeinde Ruppichteroth an Unternehmen und Einrichtungen in der Rechtsform des privaten Rechts

 


Die Beteiligungsberichte der Gemeinde Ruppichteroth an Unternehmen und Einrichtungen in der Rechtsform des privaten Rechts für die Haushaltsjahre 2011 und 2012 liegen in der Zeit vom 15. April 2013 bis einschl. 23. April 2013 montags bis freitags von 8.30 Uhr - 12.00 Uhr, dienstags von 14.00 Uhr - 17.00 Uhr und donnerstags von 14.00 Uhr - 18.00 Uhr bei der Gemeindeverwaltung (Zimmer 229) für jedermann zur Einsichtnahme aus.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Rentensprechtag

Die Deutsche Rentenversicherung Rheinland führt an jedem vierten Dienstag eines Monats Rentensprechtage für alle Versicherten der Deutschen Rentenversicherung im Rathaus der Gemeinde Ruppichteroth in Schönenberg durch.

Der nächste Rentensprechtag findet somit am

23. April 2013 in der Zeit von 08.30 Uhr – 11.45 Uhr

im Rathaus in Schönenberg, Zimmer 121, statt.

Neben allen anderen Fragen, können Sie sich insbesondere über die Anspruchsvoraussetzungen der einzelnen Altersrenten, die Anhebung der Altersgrenzen und die jeweiligen Vertrauensschutzregelungen informieren.

Bei Ihrer Vorsprache bitte ich  Ihre Versicherungsnummer und Ihren Personalausweis mitzubringen.

Eine Beratung findet nur nach vorhergehender Terminverein-
barung statt.

Terminvereinbarungen sind unmittelbar mit dem Service-Zentrum Gummersbach unter der Telefon Nr. 02261 / 805-01 zu treffen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Erneuerung der Wasserversorgungsleitung in Ruppichteroth, Höhenweg


Ab dem 15. April 2013 wird durch die Gemeindewerke die Wasserversorgungsleitung im Höhenweg, OT Ruppichteroth, zwischen der Mucher Straße und der Straße „Nordhang“ auf einer Länge von rund 150 m erneuert. Die Bauzeit beträgt 2 Wochen.
Es ist in diesem Zeitraum mit geringfügigen Verkehrsbehinderungen im Bereich der Baustelle zu rechnen.
 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wahl der Schöffinnen und Schöffen für die Amtszeit von 2014 bis 2018

für die Strafkammer am Landgericht Bonn und die Schöffengerichte bei den Amtsgerichten Bonn

 

Die Gemeinde Ruppichteroth hat dem Amtsgericht für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen für die Amtszeit von 2014 bis 2018 Vorschläge von Personen zu unterbreiten, die zur Übernahme dieses Amtes bereit und geeignet sind.

 

Das Schöffenamt ist ein Ehrenamt und kann nur von Deutschen wahrgenommen werden.

 

Personen, die bereit sind, ein Schöffenamt zu übernehmen und für die Aufnahme in die von mir zu erstellende Vorschlagsliste in Frage kommen, werden gebeten, sich umgehend

- spätestens bis zum 31.05.2013 – beim Ordnungsamt der Gemeinde Ruppichteroth,

 Zimmer 101, unter Vorlage ihres Personalausweises oder Reisepasses zu melden oder ihre Bewerbung mit folgenden Angaben schriftlich vorzulegen:

 

  • Familienname,
  • Geburtsname, wenn er anders als der Familienname lautet,
  • Vorname,
  • Geburtsort,
  • bei kreisangehörigen Orten in der Bundesrepublik Deutschland mit Angabe des Kreises, bei nicht in der Bundesrepublik Deutschland gelegenen Orten mit Angabe des Landes,
  • Geburtstag,
  • Beruf und
  • Anschrift mit Postleitzahl, Ort, Straße und Hausnummer.

 

Ein Bewerbungsformular kann auch unter www.ruppichteroth.de heruntergeladen werden.

 

Nach den Vorschriften des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) in der zur Zeit gültigen Fassung können in die dem Amtsgericht vorzulegende Vorschlagsliste nicht aufgenommen werden,

 

  1. Personen, die gemäß § 32 GVG zum Schöffenamt unfähig sind, nämlich:
  1. Personen, die infolge Richterspruchs die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter

nicht besitzen oder wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als

sechs Monaten verurteilt sind,

  1. Personen, gegen die ein Ermittlungsverfahren wegen einer Tat schwebt, die den

      Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann.

 

  1. Personen, die gemäß § 33 GVG aus persönlichen Gründen nicht zum Schöffenamt berufen

      werden sollen, nämlich:

  1. Personen, die bei Beginn der Amtsperiode das fünfundzwanzigste Lebensjahr noch

      nicht vollendet haben würden,

  1. Personen, die das siebzigste Lebensjahr vollendet haben oder es bis zum Beginn der

Amtsperiode vollendet haben würden,

  1. Personen, die zur Zeit der Aufstellung der Vorschlagsliste noch nicht ein Jahr in der

Gemeinde wohnen,

  1. Personen, die wegen geistiger oder körperlicher Gebrechen zu dem Amt nicht geeignet

sind,

  1. Personen, die in Vermögensverfall geraten sind.

 

  1. Personen, die gemäß § 34 GVG aus beruflichen Gründen nicht zum Schöffenamt berufen

      werden sollen, nämlich:

  1. die Bundespräsidentin bzw. der Bundespräsident,
  2. die Mitglieder der Bundesregierung oder einer Landesregierung,
  3. Beamtinnen und Beamte, die jederzeit einstweilig in den Warte- oder Ruhestand versetzt werden können,
  4. Richterinnen und Richter, Beamtinnen und Beamte der Staatsanwaltschaft, Notarinnen und Notare, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte,
  5. gerichtliche Vollstreckungsbeamtinnen und –beamte, Polizeivollzugsbeamtinnen und –beamte, Bedienstete des Strafvollzugs sowie hauptamtliche Bewährungs- und Gerichtshelferinnen und –helfer,
  6. Religionsdienerinnen und –diener und Mitglieder solcher religiösen Vereinigungen, die satzungsgemäß zum gemeinsamen Leben verpflichtet sind,
  7. Personen, die acht Jahre lang als ehrenamtliche Richterinnen bzw. Richter in der Strafrechtspflege tätig gewesen sind und deren letzte Dienstleistung zu Beginn der Amtsperiode weniger als acht Jahre zurückliegt.

 

  1. Personen, die gemäß § 9 des Gesetzes zur Prüfung von Rechtsanwaltszulassungen,

      Notarbestellungen und Berufungen ehrenamtlicher Richter vom 24. Juli 1992  nicht zum

      Schöffenamt berufen werden sollen, nämlich Personen, die

  1. gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder der Rechtsstaatlichkeit verstoßen haben

oder

  1. wegen einer Tätigkeit als hauptamtliche oder inoffizielle Mitarbeiter des

Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik im Sinne des § 6 Abs. 4 des Stasi-Unterlagen-Gesetzes vom 20. Dezember 1991 oder als diesen Mitarbeiter nach § 6 Abs. 5 des Stasi-Unterlagen-Gesetzes gleichgestellte Personen für das Ehrenrichteramt nicht geeignet sind.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bereitschaftsdienste

 

Polizei-Notruf                                       110

Feuerwehr- und Rettungsdienst:     112

Krankentransporte                                02241/19-222

 

 

GEMEINDEWERKE  RUPPICHTEROTH

  VER- UND ENTSORGUNGSBETRIEBE

 

Störfall – Telefon- Nummer

 

0800/ 7766655

 

Unter den o.g. Rufnummern erreichen Sie den Notdienst der Gemeindewerke Ruppichteroth für

die öffentliche Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung der Gemeinde Ruppichteroth über die Leitstelle des Aggerverbandes

 

NOTDIENST  DES  RWE

 

Bei Stromausfall im Versorgungsnetz erreichen Sie den Störungsdienst der RWE Energie AG

unter der Telefon – Nr.                    0180/2112244

 

Notruf-Nummer der Rhenag           0180/2484848

 

Ärztlicher Bereitschaftsdienst für die Gemeinde Ruppichteroth

 

In der sprechstundenfreien Zeit erreichen Sie den ärztlichen Bereitschaftsdienst aller Fachrichtungen für den Rhein-Sieg-Kreis unter der

 

zentralen Rufnummer   116 117

 

Bei lebensbedrohenden Zwischenfällen und Unfällen:                                   112

 

ZAHNÄRZTE des rechtsrheinischen Rhein-Sieg-Kreises

 

            Telefonischer Ansagedienst zum zahnärztlichen Notdienst: 01805-986700

 

Die Notfalldienstzentrale für den gesamten rechtsrheinischen RSK ist folgendermaßen besetzt:

-           wöchentlich von 18.00 Uhr bis 08.00 Uhr des darauffolgenden Morgens,

-           mittwochs von 13.00 Uhr bis zum nächsten Morgen 08.00 Uhr,

-          freitags von 14.00 Uhr bis zum nächsten Morgen 08.00 Uhr und

-           an Samstagen, Sonntagen, sowie an Feiertagen, ganztägig.

 

INFORMATIONSZENTRALE FÜR VERGIFTUNGSFÄLLE

Universitätsklinik Bonn, Telefon-Nr.: 0228-19240

 

APOTHEKEN-NOTDIENST:

 

Außerhalb der Geschäftszeiten ist ein Notdienst eingerichtet:          

 

Ruppichteroth und Umgebung

 

Samstag, den 13.04.2013

Hirsch-Apotheke, Hauptstr. 26, 53804 Much, Tel.: 02245/91920

 

Sonntag, den 14.04.2013

Rathaus-Apotheke, Hauptstraße 72, 53819 Neunkirchen, Tel.: 02247/920170

 

Montag, den 15.04.2013

Rosen-Apotheke, Hauptstr. 32, 53819 Neunkirchen, Tel.: 02247/91790

 

Dienstag, den 16.04.2013

Bröltal-Apotheke, Brölstr. 6, 53809 Ruppichteroth, Tel.: 02295/5171

 

Mittwoch, den 17.04.2013

Burg-Apotheke, Hennef, Kaiserstraße 1, Tel.: 02242/3211

 

Donnerstag, den 18.04.2013

Hirsch-Apotheke, Hauptstr. 26, 53804 Much, Tel.: 02245/91920

 

Freitag, den 19.04.2013

Rathaus-Apotheke, Hauptstraße 72, 53819 Neunkirchen, Tel.: 02247/920170

 

Während der Nachtzeiten (22.00 – 08.30 Uhr) ist eine Nachtapotheke dienstbereit.

Die Notdienstgebühr beträgt 2,50 Euro.

 

Samstag, den 13.04.2013

Burg-Apotheke, Hennef, Kaiserstraße 1, Tel.: 02242/3211

Nachtapotheke: Alte Apotheke, Siegburg, Markt 47, Tel.: 02241/63160

 

Sonntag, den 14.04.2013

Malteser-Apotheke, Hennef, Frankfurter Str. 72, Tel.: 02242/81234

Nachtapotheke: Wilhelm-Apotheke, Siegburg, Wilhelmstr. 68, Tel.: 02241/65950

 

 

 

Montag, den 15.04.2013

Albertus-Magnus-Apotheke, Hennef, Frankfurterstr. 120, Tel.: 02242/80900

Nachtapotheke: Apotheke im Siegburgmed, Siegburg, Wilhelmstr. 55-63, Tel.: 02241-265230

 

 

 

 

Dienstag, den 16.04.2013

Adler-Apotheke, Hennef, Frankfurter Str. 100, Tel.: 02242/2626

Nachtapotheke: Apotheke Am Europaplatz, Siegburg, Europaplatz 6, Tel.: 02241/61333

 

Mittwoch, den 17.04.2013

Marien-Apotheke, Hennef-Geistingen, Bonnerstr. 81, Tel.: 02242/2714

Nachtapotheke: Siegtal-Apotheke, Siegburg-Kaldauen, Hauptstr. 110, Tel.: 02241/383897

 

Donnerstag, den 18.04.2013

Dorotheen-Apotheke, Hennef, Frankfurter Str. 56a, Tel.:; 02242/82943

Nachtapotheke: St. Rochus-Apotheke, Siegburg-Kaldauen, Hauptstr. 53-55, Tel.: 02241/381855

 

Freitag, den 19.04.2013

Burg-Apotheke, Hennef, Kaiserstraße 1, Tel.: 02242/3211

Nachtapotheke: Stallberg-Apotheke, Zeithstr.311, Tel.: 02241/385980

 

 

Der Notdienst wechselt jeweils um 08.30 Uhr morgens.

 

 

LEUCHTTURM

Beratungsstelle für Alzheimer und andere Demenzerkrankungen

 

Caritasverband für den Rhein-Sieg-Kreis e.V.

Wilhelmstraße 155-157, 53721 Siegburg

Telefon: 02241/1209-0

Fax: 02241/1209-195

 

 

Homepage der Beratungsstelle „Leuchtturm“ des Caritasverbandes für den Rhein-Sieg-Kreis e.V.

www.caritas-rheinsieg.de

 

Ansprechpartnerinnen:

Jutta Fellmy, Tel.: 02241/1209305

E-mail: jutta.fellmy@caritas-rheinsieg.de

 

Doris Steubesand, Tel.: 02241/1209-311

E-mail: doris.steubesand@caritas-rheinsieg.de

 

Multiple Sklerose

DMSG Betroffenen-Berater

Uwe Stommel – DMSG Betroffenen-Berater

Tel.: 02295-902118

e-mail: Uwe.Stommel@online.de

Michael Wendel – DMSG Betroffenen-Berater

Tel.: 02243-80373

e-mail: mianwe@t-online.de

www.mskreis-ruppichteroth.de

 

 

 

             Drogen-Suchthilfen

 

1.

Suchtkrankenhilfe des Caritasverband für den Rhein-Sieg-Kreis e.V.

Ansprechpartner: Herr Pöplau

Tel.-Nr. (02241) 1209-302

2.

Diakonisches Werk Siegburg Drogenhilfe

-Zentrale und Beratungsstelle-

Ansprechpartner: Herr Wolf

Tel.-Nr.: 02241/66656

3.

Kommissariat Kriminalprävention/ Opferschutz Siegburg

Herr Seeger

Tel.-Nr.: 02241/541-4715

4.

Kriminalkommissariat 41 Siegburg

Ansprechpartner: Herr Krist

Tel.-Nr.: 02241/541-4411

5.

Gemeinschaftshauptschule Ruppichteroth

Ansprechpartnerin: Frau Stoquart

Tel.-Nr.: 02295/902301

 

Weitere Informationen sind im Rathaus, Tel.-Nr.: 02295/4925, erhältlich.

 

                  SOZIALPSYCHIATRISCHES ZENTRUM

 

Sozialpsychiatrisches Zentrum Eitorf/Siebengebirge

 

Beratungs- und Betreuungszentrum Eitorf, Spinnerweg 51-54, 53783 Eitorf
Telefon:               02243/84758-0    

Fax :                    02243/84758-11  

Beratungszeiten:
nach Vereinbarung !

 


Tagesstätte & Kontaktstelle:

Siegstrasse 16, 53783 Eitorf

Telefon:       02243/82670

Fax:             02243/842794


Öffnungszeiten:
montags         11.30 h – 14.30 h: Brunch, Offene Angebote
donnerstags   15.00 h - 19.00 h: Offener Treff

Jeden 2. Samstag  9.30 Uhr -12.00 Uhr

( Möglichkeit zum gemeinsamen Frühstück )

      

 

Sprechstunden der Sozialarbeiter des Jugendhilfezentrums Neunkirchen-Seelscheid,

zuständig für die Gemeinde Ruppichteroth

 

Seit dem 1. Oktober 2012 sind für die Gemeinde Ruppichteroth zwei neue Bezirkssozialarbeiter des Jugendhilfezentrums Neunkirchen-Seelscheid tätig.

Frau Wagner ist für Ruppichteroth Zentrum sowie für die Ortsteile Harth, Köttingen und Oeleroth zuständig, Herr Kastenholz für Schönenberg und Winterscheid.

Die Sprechstunde von Frau Wagner findet donnerstags in der Zeit von 14:00 - 15:00 Uhr in den Räumlichkeiten des Ökumenischen Familienzentrums „Unter`m Regenbogen“, Am Kindergarten 4, statt.

Herr Kastenholz Sprechstunde ist donnerstags von 14:00 - 15:00 Uhr im Rathaus in Schönenberg anzutreffen. Außerhalb der Sprechstunde sind die Mitarbeiter des Jugendhilfezentrums unter folgenden Rufnummern zu erreichen:

Frau Wagner: 02247/9215-5518,

Herr Kastenholz: 02247/9215-5528.

 

Außerhalb dieser Sprechzeiten und der Öffnungszeiten des Jugendhilfezentrums steht für dringende Meldungen in Sachen Kindeswohl die Feuer- und Rettungsleitstelle unter der Ruf-Nr. 112 zur Verfügung.

 

 

N e u b ü r g e r b e a u f t r a g t e r

 

des Kreistages des Rhein-Sieg-Kreises

für Aussiedler und zugezogene Ausländer

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Der Neubürgerbeauftragte   L u d w i g   N e u b e r   bietet nach telefonischer Vereinbarung

Sprechstunden an:.

 

a) in Siegburg, Kreishaus, Zimmer A 1.40

b) in Ruppichteroth, Grundschule, Schulstraße 5.

 

Anmeldung bitte über:

 

a) Tel.: 02241-133161, Fax: 02241-133198

    Email: marlene.hautkappe@rhein-sieg-kreis.de

 

b) Tel : 02295-90 23 18, Fax: 02295-90 23 19

     Email: ludwig@neuber.de

 

Eine telefonische Terminvereinbarung ist unbedingt erforderlich!