- Müllabfuhr in dieser Woche
- Bröltalbad
- Warnsirenen im Rhein-Sieg-Kreis heulen zur Probe
- Inkrafttreten und Offenlegung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1.01/4 Ruppichteroth-Ost
- Sprechstunden der Schuldnerberatung des SKM Siegburg
- Rentensprechtag
- Öffentliche Auslegung des Entwurfes zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3.03/2 Gewerbegebiet Bröleck-Ost
- Wie entsorge ich die verschiedenen Lampenarten?
- Fundsachen
- Niederschrift des Ausschusses für Planung und Umweltschutz
- Bereitschaftsdienste
Müllabfuhr in dieser Woche
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Montag |
Dienstag |
Mittwoch |
Donnerstag |
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25.03.2013 |
26.03.2013 |
27.03.2013 |
28.03.2013 |
Restmüll 14tägig |
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3 |
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Restmüll 4wöchentlich |
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Biotonne, Grünabfall |
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Papiertonne |
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1 |
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Wertstofftonne |
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Service-Telefon der RSAG: 0 22 41 – 306-306
Bröltalbad
Erwachsenen-Schwimmkurs im Bröltal-Bad
Am Mittwoch, dem 27. März 2013, beginnt um 17.30 Uhr aufgrund der Nachfrage nochmals ein Schwimmkurs für Erwachsene. Nutzen Sie diese Chance und melden Sie sich an.
Detaillierte Auskünfte gibt Ihnen gerne das Personal im Bröltal-Bad unter der Rufnummer 0 22 95 – 56 01 oder per Email unter kontakt@broeltalbad.de .
Anmeldungen erhalten Sie im Bröltal-Bad, im Rathaus, Zimmer 104, und zum Herunterladen unter www.broeltalbad.de .
Hallenbad in den Osterferien eingeschränkt geöffnet
Zum Frühschwimmen ist das Bad geöffnet
Aus Gründen der Energieeinsparung bleibt das Bad
am Donnerstag Vormittag, dem 28.03.2013,
über Ostern von Freitag, dem 29.03. bis einschl. Montag, den 01.04.2013,
und am Donnerstag Vormittag, dem 04.04.2013,
geschlossen.
An beiden o. a. Donnerstagen fallen die Warmbadetage weg.
Warnsirenen im Rhein-Sieg-Kreis heulen zur Probe
Technische Prüfung und Aufklärung zum Verhalten im Ernstfall
Im Rhein-Sieg-Kreis werden am Samstag, 06. April 2013 zwischen 12:00 Uhr und 12:30 Uhr die Warnsirenen heulen. Der Rhein-Sieg-Kreis führt – zusammen mit den Städten Bonn, Köln, Wesseling, Leverkusen und dem Rheinisch-Bergischen Kreis - einen Probealarm für die Warnsirenen durch.
Die Übung dient zum einen der Prüfung, ob alle Warnsirenen einwandfrei funktionieren. Zum anderen soll die Bevölkerung an die Bedeutung der üblichen Sirenen-Signale erinnert werden.
Zwischen 12:00 Uhr und 12.30 Uhr werden im gesamten Kreisgebiet mehr als 300 Sirenen verschiedene Signale abgeben.
So soll man sich beim Sirenensignal „Warnung“ im Ernstfall verhalten:
- Geschlossene Räume aufsuchen
- Fenster und Türen schließen
- Radio einschalten und auf Durchsagen achten, Nachbarn unterrichten
- WDR 2 (100,4 Mhz)
- Radio Bonn/Rhein-Sieg
(je nach Empfangsort: 91,2; 94,2; 97,8; 99,9; 104,2; 107,9 Mhz)
- auf eventuelle Lautsprecherdurchsagen von Feuerwehr oder Polizei achten
- Die Notrufnummern 110 und 112 nur bei wirklichen Notfällen anrufen
Da es sich am 06. April 2013 nur um einen Probealarm handelt, sind diese Vorsichtsmaßnahmen an diesem Tag natürlich nicht erforderlich.
Beim Probealarm der Warnsirenen wird auch die Radio-Direkt-Durchsagemöglichkeit in das Programm von Radio Bonn/Rhein-Sieg getestet – d.h. das Radio-Programm wird im genannten Zeitbereich unterbrochen und es erfolgen mehrfache Informationsdurchsagen durch die Feuerwehr.
Informationen können auch im Internet unter www.rhein-sieg-kreis.de abgerufen werden (Unter „Bürgerservice“ bei Suche „Sirenen“ eingeben).
Im Unterschied hierzu steht der „normale“ Feueralarm (für die Feuerwehrleute)
Inkrafttreten und Offenlegung der 2. Änderung des Bebauungsplanes
Nr. 1.01/4 Ruppichteroth-Ost
Aufgrund des § 10 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 22.07.2011 (BGBl. I, S. 1509) i. V. m. §§ 7 und 41 Abs. 1 f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666) in der zur Zeit geltenden Fassung hat der Rat der Gemeinde Ruppichteroth in seiner Sitzung am 13.03.2013 die 2. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 1.01/4 Ruppichteroth-Ost als Satzung beschlossen.
Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 BauGB bekannt gemacht.
Die Bebauungsplanänderung mit Begründung liegt gemäß § 10 Abs. 3 BauGB während der Publikumszeiten und zwar
montags bis freitags von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
dienstags von 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr
donnerstags von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
im Rathaus der Gemeinde Ruppichteroth in Schönenberg, Zimmer Nr. 106, zur Einsicht öffentlich aus.
Gemäß § 215 Abs. 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass
- eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 1 bis 3 beachtliche Verletzung der Vorschriften über die dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
- eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und
- nach § 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,
unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb von zwei Jahren seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.
Gemäß § 44 Abs. 5 BauGB wird auf die Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diesen Bebauungsplan nach § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie über das Erlöschen der Entschädigungsansprüche nach § 44 Abs. 4 BauGB hingewiesen.
Nach § 7 Abs. 6 der Gemeindeordnung NRW kann die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes gegen Satzungen und sonstige ortsrechtliche Bestimmungen nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn
- eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,
- die Satzung oder die sonstige ortsrechtliche Bestimmung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekanntgemacht worden,
- der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet, oder
- der Form- und Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.
Mit dieser Bekanntmachung, die an die Stelle der sonst für Satzungen vorgeschriebenen Veröffentlichung tritt, wird die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1.01/4 Ruppichteroth-Ost rechtsverbindlich.
Sprechstunden der Schuldnerberatung des SKM Siegburg (Katholischer Verein für soziale Dienste im Rhein-Sieg-Kreis e. V.) im Rathaus der Gemeinde Ruppichteroth
Die nächste Sprechstunde der Schuldnerberatung des SKM Siegburg findet am
Dienstag, den 26. März 2013 in der Zeit von 14.00 bis 16.00 Uhr
im Rathaus der Gemeinde Ruppichteroth, Zimmer 121 statt.
Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass über das Sekretariat der Schuldnerberatung
(Telefon-Nr. 02241/1778-16, Frau Kranzpiller oder Frau Marlinghaus) eine
Terminvereinbarung erforderlich ist.
Empfänger von Leistungen nach dem SGB II (Hartz IV) müssen beim JOBCENTER Rhein-Sieg die Ausstellung eines Berechtigungsscheines gem. § 16 Abs. 2 SGB II für die Schuldnerberatung beantragen.
Rentensprechtag
Die Deutsche Rentenversicherung Rheinland führt an jedem vierten Dienstag eines Monats Rentensprechtage für alle Versicherten der Deutschen Rentenversicherung im Rathaus der Gemeinde Ruppichteroth in Schönenberg durch.
Der nächste Rentensprechtag findet somit am
26. März 2013 in der Zeit von 08.30 Uhr – 11.45 Uhr
im Rathaus in Schönenberg, Zimmer 121, statt.
Neben allen anderen Fragen, können Sie sich insbesondere über die Anspruchsvoraussetzungen der einzelnen Altersrenten, die Anhebung der Altersgrenzen und die jeweiligen Vertrauensschutzregelungen informieren.
Bei Ihrer Vorsprache bitte ich Ihre Versicherungsnummer und Ihren Personalausweis mitzubringen.
Eine Beratung findet nur nach vorhergehender Terminverein-
barung statt.
Terminvereinbarungen sind unmittelbar mit dem Service-Zentrum Gummersbach unter der Telefon Nr. 02261 / 805-01 zu treffen.
Öffentliche Auslegung des Entwurfes zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3.03/2 Gewerbegebiet Bröleck-Ost
Der Ausschuss für Planung und Umweltschutz des Rates der Gemeinde Ruppichteroth hat in seiner Sitzung am 27.11.2012 beschlossen, den Entwurf zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3.03/2 Gewerbegebiet Bröleck-Ost mit Begründung gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen. Die Änderung des Bebauungsplanes erfolgt in einem vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB. Auf die Umweltprüfung gemäß § 2 BauGB wird verzichtet. Die öffentliche Auslegung ist in der Zeit vom 2.1.2013 bis einschließlich 4.2.2013 erfolgt. Während der Offenlage wurde festgestellt, dass sich nach der planerischen Darstellung in der Planunterlage der Bereich der LKW-Umfahrt zu den neu zu errichtenden Laderampen mit dargestellten Pflanzflächen überschneidet.
In dem nunmehr geänderten Planentwurf wurde die Pflanzfläche aus diesem Grunde zurückgenommen. Die im Grenzbereich der B 478 vorhandenen Bäume bleiben jedoch erhalten. Dies wird durch eine entsprechende Festsetzung im Planentwurf sowie durch eine Ergänzung in den textlichen Festsetzungen zum Bebauungsplan sichergestellt. Auf Grundlage dieser geänderten Entwurfsunterlagen hat der Ausschuss für Planung und Umweltschutz des Rates der Gemeinde Ruppichteroth in seiner Sitzung am 7.3.2013 beschlossen, den Entwurf zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3.03/2 Gewerbegebiet Bröleck-Ost mit Begründung gemäß § 3 Absatz 2 BauGB erneut öffentlich auszulegen.
Gemäß § 4a Abs. 3 BauGB wird der von der Bebauungsplanänderung betroffenen Öffentlichkeit hiermit erneut Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum 26. April 2013 gegeben.
Die erneute Beteiligung wird auf die Ergänzung des Entwurfes der Bebauungsplanänderung beschränkt.
Die erneute öffentliche Auslegung erfolgt in der Zeit
vom 25. März 2013 bis einschließlich 26. April 2013
während der Dienststunden und zwar
montags bis freitags von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
montags und mittwochs von 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr
dienstags von 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr
donnerstags von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
im Rathaus der Gemeinde Ruppichteroth in Schönenberg, Zimmer Nr. 106.
Während dieser Zeit kann der Änderungsentwurf nebst Begründung eingesehen werden.
Ferner sind die Entwurfsunterlagen im Internet unter www.ruppichteroth.de / Aktuelles / Amtliche Bekanntmachungen / Beteiligungen der Öffentlichkeit nach Baugesetzbuch eingestellt. Für Fragen stehen Ihnen Frau Wörner (02295/4928) und Herr Lang (02295/4963) gerne zur Verfügung.
Gemäß § 3 Absatz 2 BauGB können Stellungnahmen während der Auslegungsfrist vorgebracht werden. Diese sind schriftlich im Rathaus der Gemeinde Ruppichteroth einzureichen oder zur Niederschrift vorzutragen.
Die Gemeinde prüft die vorgebrachten Stellungnahmen und teilt das Ergebnis mit. Ich weise darauf hin, dass nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3.03/2 Gewerbegebiet Bröleck-Ost unberücksichtigt bleiben können.
Lage und Abgrenzung des Änderungsbereiches sind aus dem abgedruckten Übersichtsplan ersichtlich.
Abfall-Tipp
Wie entsorge ich die verschiedenen Lampenarten?
Die RSAG gibt hierzu folgende Information:
Energiesparlampen und Leuchtstofflampen/Neonröhren sind quecksilberhaltig.
LED-Leuchtmittel enthalten elektronische Bauteile.
Diese Lampenarten gehören daher separat entsorgt. Kleinmengen können Sie beim Schadstoffmobil abgeben. Nächster Termin in unserer Gemeinde:
Freitag, 22.03.2013, 10.00 – 13.00 Uhr, Schönenberg, Rathausstraße/Longdendaleplatz,
14.30 – 18.00 Uhr, Ruppichteroth, an der Bröltalhalle,
oder – wie auch große Mengen – bei den RSAG-Entsorgungsanlagen z. B. in Eitorf, Im Auel 26,
montags – freitags, 08.00 – 17.00 Uhr und samstags 08.00 – 13.00 Uhr (außer Karsamstag).
Halogenlampen können – wie herkömmliche Glühlampen – in die Restmülltonne.
Fundsachen
Dem Fundamt der Gemeinde Ruppichteroth wurden folgende Fundsachen gemeldet:
1 Handy, Winterscheid, am 28.02.2013
1 Handy, Ruppichteroth, am 03.03.2013
Eigentümer bzw. Verlierer von Fundsachen sowie Fundtieren können bei Eigentums- bzw. Besitznachweis die Fundsache beim Ordnungsamt, Zimmer 101, in Empfang nehmen oder sich telefonisch unter der Rufnummer 02295/4924, 4956 melden.
Niederschrift des Ausschusses für Planung und Umweltschutz
Nachstehend wird die Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Ausschusses für Planung und Umweltschutz des Rates der Gemeinde Ruppichteroth vom 7. März 2013 gemäß § 26 der Geschäftsordnung für den Rat der Gemeinde bekannt gegeben.
Öffentlicher Teil
Tagesordnungspunkt:
1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3.03/2 Gewerbegebiet Bröleck-Ost;
hier: Erneute Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit, der berührten Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange
Der Ausschuss für Planung und Umweltschutz nimmt den Planentwurf mit der Begründung zustimmend zur Kenntnis und beschließt, die betroffene Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) erneut sowie die Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB an der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3.03/2 Gewerbegebiet Bröleck-Ost zu beteiligen.
einstimmig
Die Bebauungsplanänderung und die Begründung haben in der Sitzung ausgelegen.
Tagesordnungspunkt:
2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1.01/4 Ruppichteroth Ost;
a) Entscheidung über die anlässlich der öffentlichen Auslegung eingegangenen
Stellungnahmen
b) Satzungsbeschluss
a) Der Ausschuss für Planung und Umweltschutz empfiehlt dem Rat der Gemeinde zu der eingegangenen Stellungnahme der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1.01/4 Ruppichteroth Ost folgendes zu beschließen:
Bezirksregierung Düsseldorf, Kampfmittelbeseitigungsdienst NRW; Stellungnahme vom 19.02.2013
Die Anregung wird zur Kenntnis genommen.
einstimmig
b) Der Ausschuss für Planung und Umweltschutz empfiehlt dem Rat der Gemeinde, die
2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1.01/4 Ruppichteroth Ost mit den Planentwurf sowie
der Begründung gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung zu beschließen.
einstimmig
Die Bebauungsplanänderung mit dem Planentwurf und der Begründung hat in der Sitzung ausgelegen.
Tagesordnungspunkt:
Abstimmung des Taxibusses Linie 534 auf die Linie 531;
- Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 21.01.2013 –
Die Verwaltung erläutert ergänzend die zu diesem Antrag eingeholte sowie an die Ausschussmitglieder versandte Stellungnahme vom Planungsamt des Rhein-Sieg-Kreises.
Der Ausschuss für Planung und Umweltschutz des Rates der Gemeinde Ruppichteroth nimmt die Stellungnahme des Rhein-Sieg-Kreises sowie die ergänzenden Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Tagesordnungspunkt:
Lückenschluss Rad- und Gehweg von der B 478 (Bröl) über die K 17 und L 86 zur
B 478 (Schönenberg);
- Antrag der CDU-Fraktion vom 23.02.2013 –
Ausschussmitglied Neuber erläutert den Antrag der CDU-Fraktion. Es folgt eine angeregte Diskussion.
Der Ausschuss für Planung und Umweltschutz der Gemeinde beauftragt die Verwaltung, bei den zuständigen Behörden den Lückenschluss des Rad- und Gehweges von der K 17 oberhalb Derenbach entlang der L 86 Richtung Schönenberg zur B 478 zu beantragen. Ein erster Bauabschnitt bis Kuchem sollte möglichst schon hergestellt sein, wenn im Frühherbst des Jahres 2014 die Bauarbeiten an der K 17 abgeschlossen sein werden.
einstimmig
Tagesordnungspunkt:
Mitteilungen und Anfragen
Aktueller Stand zum Thema "Windenergie"
Bürgermeister Loskill informiert die Ausschussmitglieder über den aktuellen Sachstand zum Thema „Windenergie“.
Bereitschaftsdienste
Polizei-Notruf 110
Feuerwehr- und Rettungsdienst: 112
Krankentransporte 02241/19-222
GEMEINDEWERKE RUPPICHTEROTH
VER- UND ENTSORGUNGSBETRIEBE
Störfall – Telefon- Nummer
0800/ 7766655
Unter den o.g. Rufnummern erreichen Sie den Notdienst der Gemeindewerke Ruppichteroth für
die öffentliche Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung der Gemeinde Ruppichteroth über die Leitstelle des Aggerverbandes
NOTDIENST DES RWE
Bei Stromausfall im Versorgungsnetz erreichen Sie den Störungsdienst der RWE Energie AG
unter der Telefon – Nr. 0180/2112244
Notruf-Nummer der Rhenag 0180/2484848
Ärztlicher Bereitschaftsdienst für die Gemeinde Ruppichteroth
In der sprechstundenfreien Zeit erreichen Sie den ärztlichen Bereitschaftsdienst aller Fachrichtungen für den Rhein-Sieg-Kreis unter der
zentralen Rufnummer 116 117
Bei lebensbedrohenden Zwischenfällen und Unfällen: 112
ZAHNÄRZTE des rechtsrheinischen Rhein-Sieg-Kreises
Telefonischer Ansagedienst zum zahnärztlichen Notdienst: 01805-986700
Die Notfalldienstzentrale für den gesamten rechtsrheinischen RSK ist folgendermaßen besetzt:
- wöchentlich von 18.00 Uhr bis 08.00 Uhr des darauffolgenden Morgens,
- mittwochs von 13.00 Uhr bis zum nächsten Morgen 08.00 Uhr,
- freitags von 14.00 Uhr bis zum nächsten Morgen 08.00 Uhr und
- an Samstagen, Sonntagen, sowie an Feiertagen, ganztägig.
INFORMATIONSZENTRALE FÜR VERGIFTUNGSFÄLLE
Universitätsklinik Bonn, Telefon-Nr.: 0228-19240
APOTHEKEN-NOTDIENST:
Außerhalb der Geschäftszeiten ist ein Notdienst eingerichtet:
Ruppichteroth und Umgebung
Samstag, den 23.03.2013
Burg-Apotheke, Dr. Wirtz-Straße 3, 53804 Much, Tel.: 02245/91650
Sonntag, den 24.03.2013
Hirsch-Apotheke, Hauptstr. 26, 53804 Much, Tel.: 02245/91920
Montag, den 25.03.2013
Rathaus-Apotheke, Hauptstraße 72, 53819 Neunkirchen, Tel.: 02247/920170
Dienstag, den 26.03.2013
Rosen-Apotheke, Hauptstr. 32, 53819 Neunkirchen, Tel.: 02247/91790
Mittwoch, den 27.03.2013
Bröltal-Apotheke, Brölstr. 6, 53809 Ruppichteroth, Tel.: 02295/5171
Donnerstag, den 28.03.2013
Burg-Apotheke, Dr. Wirtz-Straße 3, 53804 Much, Tel.: 02245/91650
Freitag, den 29.03.2013
Bröltal-Apotheke, Brölstr. 6, 53809 Ruppichteroth, Tel.: 02295/5171
Während der Nachtzeiten (22.00 – 08.30 Uhr) ist eine Nachtapotheke dienstbereit.
Die Notdienstgebühr beträgt 2,50 Euro.
Samstag, den 23.03.2013
Adler-Apotheke, Hennef, Frankfurter Str. 100, Tel.: 02242/2626
Nachtapotheke: St. Georgs Apotheke, St. Augustin-Buisdorf, Oberdorfstr. 42, Tel.: 02241/50280
Sonntag, den 24.03.2013
Marien-Apotheke, Hennef-Geistingen, Bonnerstr. 81, Tel.: 02242/2714
Nachtapotheke: Valentin Apotheke, St. Augustin-Menden, Burgstr. 6, Tel.: 02241/314500
Montag, den 25.03.2013
Dorotheen-Apotheke, Hennef, Frankfurter Str. 56a, Tel.:; 02242/82943
Nachtapotheke: Doc Morris Apotheke, St. Augustin-Mülldorf, Südstr. 33, Tel.: 02241/202023
Dienstag, den 26.03.2013
Burg-Apotheke, Hennef, Kaiserstraße 1, Tel.: 02242/3211
Nachtapotheke: Apotheke Alte Heerstraße, St. Augustin, Alte Heerstr. 60, Tel.: 02241/1482400
Mittwoch, den 27.03.2013
Malteser-Apotheke, Hennef, Frankfurter Str. 72, Tel.: 02242/81234
Nachtapotheke: Merlin Apotheke am Hochhaus, St. Augustin-Menden, Mittelstr. 111, Tel.: 02241/97700
Donnerstag, den 28.03.2013
Albertus-Magnus-Apotheke, Hennef, Frankfurterstr. 120, Tel.: 02242/80900
Nachtapotheke: Kronen Apotheke, St. Augustin-Hangelar, Kölnstr. 107, Tel.: 02241/27013
Freitag, den 29.03.2013
Adler-Apotheke, Hennef, Frankfurter Str. 100, Tel.: 02242/2626
Nachtapotheke: Adler-Apotheke, Hennef, Frankfurter Str. 100, Tel.: 02242/2626
Der Notdienst wechselt jeweils um 08.30 Uhr morgens.
LEUCHTTURM
Beratungsstelle für Alzheimer und andere Demenzerkrankungen
Caritasverband für den Rhein-Sieg-Kreis e.V.
Wilhelmstraße 155-157, 53721 Siegburg
Telefon: 02241/1209-0
Fax: 02241/1209-195
Homepage der Beratungsstelle „Leuchtturm“ des Caritasverbandes für den Rhein-Sieg-Kreis e.V.
www.caritas-rheinsieg.de
Ansprechpartnerinnen:
Jutta Fellmy, Tel.: 02241/1209305
E-mail: jutta.fellmy@caritas-rheinsieg.de
Doris Steubesand, Tel.: 02241/1209-311
E-mail: doris.steubesand@caritas-rheinsieg.de
Multiple Sklerose
DMSG Betroffenen-Berater
Uwe Stommel – DMSG Betroffenen-Berater
Tel.: 02295-902118
e-mail: Uwe.Stommel@online.de
Michael Wendel – DMSG Betroffenen-Berater
Tel.: 02243-80373
e-mail: mianwe@t-online.de
Drogen-Suchthilfen
1. |
Suchtkrankenhilfe des Caritasverband für den Rhein-Sieg-Kreis e.V. Ansprechpartner: Herr Pöplau Tel.-Nr. (02241) 1209-302 |
2. |
Diakonisches Werk Siegburg Drogenhilfe -Zentrale und Beratungsstelle- Ansprechpartner: Herr Wolf Tel.-Nr.: 02241/66656 |
3. |
Kommissariat Kriminalprävention/ Opferschutz Siegburg Herr Seeger Tel.-Nr.: 02241/541-4715 |
4. |
Kriminalkommissariat 41 Siegburg Ansprechpartner: Herr Krist Tel.-Nr.: 02241/541-4411 |
5. |
Gemeinschaftshauptschule Ruppichteroth Ansprechpartnerin: Frau Stoquart Tel.-Nr.: 02295/902301 |
Weitere Informationen sind im Rathaus, Tel.-Nr.: 02295/4925, erhältlich.
SOZIALPSYCHIATRISCHES ZENTRUM
Sozialpsychiatrisches Zentrum Eitorf/Siebengebirge
Beratungs- und Betreuungszentrum Eitorf, Spinnerweg 51-54, 53783 Eitorf
Telefon: 02243/84758-0
Fax : 02243/84758-11
Beratungszeiten:
nach Vereinbarung !
Tagesstätte & Kontaktstelle:
Siegstrasse 16, 53783 Eitorf
Telefon: 02243/82670
Fax: 02243/842794
Öffnungszeiten:
montags 11.30 h – 14.30 h: Brunch, Offene Angebote
donnerstags 15.00 h - 19.00 h: Offener Treff
Jeden 2. Samstag 9.30 Uhr -12.00 Uhr
( Möglichkeit zum gemeinsamen Frühstück )
Sprechstunden der Sozialarbeiter des Jugendhilfezentrums Neunkirchen-Seelscheid,
zuständig für die Gemeinde Ruppichteroth
Seit dem 1. Oktober 2012 sind für die Gemeinde Ruppichteroth zwei neue Bezirkssozialarbeiter des Jugendhilfezentrums Neunkirchen-Seelscheid tätig.
Frau Wagner ist für Ruppichteroth Zentrum sowie für die Ortsteile Harth, Köttingen und Oeleroth zuständig, Herr Kastenholz für Schönenberg und Winterscheid.
Die Sprechstunde von Frau Wagner findet donnerstags in der Zeit von 14:00 - 15:00 Uhr in den Räumlichkeiten des Ökumenischen Familienzentrums „Unter`m Regenbogen“, Am Kindergarten 4, statt.
Herr Kastenholz Sprechstunde ist donnerstags von 14:00 - 15:00 Uhr im Rathaus in Schönenberg anzutreffen. Außerhalb der Sprechstunde sind die Mitarbeiter des Jugendhilfezentrums unter folgenden Rufnummern zu erreichen:
Frau Wagner: 02247/9215-5518,
Herr Kastenholz: 02247/9215-5528.
Außerhalb dieser Sprechzeiten und der Öffnungszeiten des Jugendhilfezentrums steht für dringende Meldungen in Sachen Kindeswohl die Feuer- und Rettungsleitstelle unter der Ruf-Nr. 112 zur Verfügung.
N e u b ü r g e r b e a u f t r a g t e r
des Kreistages des Rhein-Sieg-Kreises
für Aussiedler und zugezogene Ausländer
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Der Neubürgerbeauftragte L u d w i g N e u b e r bietet nach telefonischer Vereinbarung
Sprechstunden an:.
a) in Siegburg, Kreishaus, Zimmer A 1.40
b) in Ruppichteroth, Grundschule, Schulstraße 5.
Anmeldung bitte über:
a) Tel.: 02241-133161, Fax: 02241-133198
Email: marlene.hautkappe@rhein-sieg-kreis.de
b) Tel : 02295-90 23 18, Fax: 02295-90 23 19
Email: ludwig@neuber.de
Eine telefonische Terminvereinbarung ist unbedingt erforderlich!