Nachrichten

Herzlichen Glückwunsch Frau Elfriede Langel, Ruppichteroth, Hänscheid, Kreuzstraße 18, zur Vollendung des 80. Lebensjahres am 11. März 2013.

- Müllabfuhr in dieser Woche
- Verkauf von Anzeigen zwecks Veröffentlichung in einer Bürgerinformationsbroschüre
- Was darf man im Kamin verbrennen?
- Sitzung des Rates
- Überprüfung der Sirenen zur Alarmierung der Freiwilligen Feuerwehr Ruppichteroth
- Reiten im Walde und in der freien Landschaft, Entsorgung von Pferdekot
- Entsorgung von Hundekot
- Neuer Aqua Jogging Kurs im Bröltal-Bad
- Ergebnisse des Sportabzeichenwettbewerbs
- Bürgermeistersprechstunde am 21. März 2013 – Ich bin für Sie da!
- Rentensprechtag
- Bereitschaftsdienste

 

Müllabfuhr in dieser Woche

 

 

Donnerstag

Freitag

 

14.03.2013

15.03.2013

Restmüll

14tägig

3

4

Restmüll

4wöchentlich

3

4

Biotonne,

Grünabfall

1

2


                                              

Service-Telefon der RSAG:         0 22 41 – 306-306

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Verkauf von Anzeigen zwecks Veröffentlichung in einer Bürgerinformationsbroschüre

 

Der „Verlag für Mediengestaltung“ aus Andernach tritt derzeit an die Gewerbetreibenden unserer Gemeinde heran, damit diese eine kostenpflichtige Anzeige in einer sogenannten „Bürgerinformationsbroschüre“ schalten. Das Verteilungsgebiet wird in dem vom Verlag vorgelegten Auftragsvordruck mit „Nordrhein-Westfalen, unter anderem Ruppichteroth/Umgebung“ angegeben.

Gleichzeitig enthält der Auftragsvordruck den Hinweis „Behördenunabhängig/ohne öffentlichen Auftrag“. Ungeachtet dessen scheint im Rahmen des Verkaufsgesprächs der Eindruck erweckt zu werden, dass es sich um eine Neuauflage der von der Gemeinde im Jahr 2011 herausgegebenen Bürgerinformationsbroschüre handelt. Diese wurde seinerzeit durch die BVB-Verlagsgesellschaft mbH aus Nordhorn aufgelegt.

Ich mache darauf aufmerksam, dass der vorgenannte „Verlag für Mediengestaltung“ durch mich in keinster Weise mit der Neuauflage einer Bürgerinformationsbroschüre betraut wurde. Daher ist es mir auch nicht möglich, eventuell Einfluss auf die Gestaltung, die Auflagenhöhe oder die Verteilung der Broschüre zu nehmen. Ich bitte, dies im Rahmen Ihrer Entscheidung über die Erteilung eines Anzeigenauftrages an den Verlag zu berücksichtigen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Was darf man im Kamin verbrennen ??

 

 

Das Beheizen von Räumlichkeiten mit Festbrennstoff ist aufgrund steigender Energiebeschaffungskosten in den letzten Jahren wieder vermehrt in den Vordergrund gerückt.

 

Häufig ist es jedoch so, dass Feuerungsanlagen (Öfen und Kamine) entweder mit unfachmännisch angebrachten Abgasanlagen / Schornsteinanlagen betrieben oder nicht zu gelassene Brennstoffe benutzt werden.

 

Die Benutzung einer Abgasanlage / Schornsteinanlage ist vor Inbetriebnahme durch den zuständigen Bezirksschornsteinfegermeister/ in zu genehmigen. Entsprechend § 43 der Landesbauordnung NRW ist die Errichtung im Voraus dem zuständigen Bezirksschornsteinfegermeister / in anzuzeigen.

 

Entsprechend der 1. Bundesimmissionsschutzverordnung darf in Feuerungsanlagen ausschließlich Naturholz, Kohle oder aus Reststoffen der zuvor genannten Materialien hergestellte, zugelassene Brennstoffe verbrand werden.

 

Bei Naturholz ist darauf zu achten, dass es sich um unbehandeltes Holz handelt, dessen Restfeuchte nicht mehr als 20 % aufweist.

 

Sonstige Produkte, wie Kunststoffe, Papier, Farbe, Lacke, Öle und Sonstiges dürfen dem Verbrennungsprozess nicht zu geführt werden.

 

Zum Schutze der Umwelt und zum Schutze der eigenen Sicherheit bitte ich entsprechende Vorschriften zu beachten und sich im eigenen Interesse vor Inbetriebnahme einer Feststofffeuerungsanlage zu informieren.

 

Zuwiderhandlungen werden im Rahmen ordnungsbehördlichen Verfahren verfolgt und können im Einzelfall mit Bußgeld bis zu einer Höhe von 100.000 € geahndet werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sitzung des Rates

 

 

Am Mittwoch, dem 13. März 2013, um 19.00 Uhr, findet im Sitzungssaal des Rathauses

in Schönenberg eine Sitzung des Rates der Gemeinde Ruppichteroth mit folgender Tagesordnung statt:

 

 

 

Öffentlicher Teil

 

1.

Fragestunde für Einwohner

 

2.

Einführung und Verpflichtung eines Gemeindevertreters

 

3.

Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2013/2014 gemäß

§ 80 Abs. 2 GO NRW

 

4.

Nachwahl zu verschiedenen Ausschüssen des Rates der Gemeinde Ruppichteroth

 

5.

Kommunalwahl 2014;

hier: Bildung eines Wahlausschusses

 

6.

Kommunalwahl 2014;
hier: Satzung über die Zahl der Gemeindevertreter/innen

 

7.

Beitritt zur interkommunalen Verbraucher-Genossenschaft im Städte- und

Gemeindebund NRW

 

8.

2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1.01/4 Ruppichteroth Ost;

a) Entscheidung über die anlässlich der öffentlichen Auslegung eingegangenen
    Stellungnahmen

b) Satzungsbeschluss

 

9.

Mitteilungen und Anfragen

9.1

Anfrage zum Tariftreue- und Vergabegesetz
- Schreiben der FDP-Fraktion vom 21.01.2013 –

 

 

 

Nichtöffentlicher Teil

 

10.

Bauliche Unterhaltung von Brücken über den Waldbrölbach:

a) bei Herrenbröl Richtung Kammerich

b) bei Harth / Waldfrieden;

hier: Auftragsvergabe der Bauarbeiten

 

 

 

 

 

 

11.

Schlüsselfertige Errichtung einer netzgekoppelten Fotovoltaikanlage auf dem Dach

der Bröltalhalle;

hier: Auftragsvergabe

 

12.

Mitteilungen und Anfragen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Überprüfung der Sirenen zur Alarmierung der Freiwilligen Feuerwehr Ruppichteroth

Am Samstag, den 9. März 2013 zwischen 12.00 Uhr und 12.15 Uhr erfolgt eine Überprüfung der Sirenen der Freiwilligen Feuerwehr Ruppichteroth in den Orten Ruppichteroth, Schönenberg und Winterscheid durch einen Probealarm.

Für den Probealarm wird das einheitliche Signal für Feueralarm verwendet. Hierbei handelt es sich um den zweimal unterbrochenen Dauerton von 1 Minute.

Bei einem erforderlichen Feuerwehreinsatz während des Probealarms wird das Signal „Feueralarm“ wiederholt, bzw. zweimal hintereinander ausgelöst.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Reiten im Walde und in der freien Landschaft, Entsorgung von Pferdekot

 

In der letzten Zeit wurde zunehmend festgestellt, dass auf Wanderwegen, aber auch in der freien Landschaft auf unbefestigten Wegen erhebliche Beschädigungen durch  Reitpferde entstanden sind. Beeinträchtigungen für Erholungssuchende insbesondere Wanderer und auch für Wild sind die Folge.

 

Die Wanderwege werden im Auftrage der Gemeinde regelmäßig für alle Erholungssuchenden eindeutig gekennzeichnet und sollen insbesondere auswärtige Besucher zum Verweilen in der Gemeinde einladen.

 

Die Beseitigung der von Reitpferden verursachten Schäden ist mit einem großen personellen und finanziellen Aufwand für die Gemeinde verbunden. Auch durch das sog. Querfeldeinreiten werden erhebliche Schäden verursacht und andere Erholungssuchende beeinträchtigt.

 

Nachstehend gebe ich die Regelungen für das Reiten im Walde und in der freien Landschaft nochmals bekannt, die im Landschaftsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen festgelegt sind:

 

  1. Das Reiten ist danach erlaubt
    1. in der freien Landschaft (außerhalb von Wäldern)
      • auf allen öffentlichen Verkehrsflächen
      • auf allen privaten Straßen, Wegen und Plätzen
    2. im Wald
      • auf den gekennzeichneten Reitwegen
      • auf allen privaten Straßen, Wegen und öffentlichen Verkehrsflächen
      • in den Waldgebieten im rechtsrheinischen Teil des Rhein-

      Sieg-Kreises (so auch in der Gemeinde Ruppichteroth), die 

                                   durch besondere Rechtsverordnung für das Reiten freigegeben

                                   sind.

 

     b.   Das Reiten ist nicht erlaubt

  • auf allen Flächen, Straßen, Wegen und Plätzen, auf denen Verkehrszeichen nach der Straßenverkehrsordnung das Reiten verbieten,
  • auf Wanderwegen, Wander-, Sport- und Lehrpfaden im Wald,
  • in Gärten, in Hofräumen, auf Flächen, die zum privaten Wohnbereich gehören und auf Flächen die einem öffentlichen oder gewerblichen Betrieb dienen.

 

Kennzeichnung von Reitpferden

Wer reitet muss im Besitz eines Reitkennzeichens (Reitplakette mit gültigen Jahresaufklebern) sein.

Diese Kennzeichen müssen an beiden Seiten des Pferdes gut sichtbar geführt werden.

 

                                                               

 

Der Aufkleber auf dem Kennzeichen gilt für das jeweilige Kalenderjahr.

Reiter erhalten die Kennzeichen und Aufkleber bei der

 

Kreisverwaltung des Rhein-Sieg-Kreises

                                      - Untere Landschaftsbehörde -

Kaiser-Wilhelm-Platz 1

53721 Siegburg

                                         Tel: 02241/132999.

 

Für die Kennzeichen wird pro Kalenderjahr eine Reitabgabe erhoben. Sie beträgt derzeit je Kennzeichensatz und Kalenderjahr 25,00 €, für Reiterhöfe 75,00 €.

 

Das Kennzeichen bezieht sich auf den Halter/ Halterin des Pferdes.

Diese/r muss dafür sorgen, dass aufgezeichnet wird, wer mit dem Pferd geritten ist.

 

Entsorgung von Pferdekot

 

Durch die von den Pferden hinterlassenen Kothaufen entsteht auf den öffentlichen Verkehrsflächen eine Gefährdung für die öffentliche Sicherheit und Ordnung. Die Gefährdung besteht darin, dass durch das Abkoten der Pferde eine Verunreinigung der öffentliche Fläche entsteht, welche nach Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG) zu entsorgen sind.

 

Ordnungswidrig handelt, wer

 

  • in der freien Landschaft außerhalb von Wegen oder im Wald außerhalb von Reitwegen oder ohne Zulassung auf anderen Wegen reitet,
  • kein am Pferd zu befestigendes Kennzeichen führt,
  • öffentliche Verkehrsflächen verunreinigt.

 

Die Ordnungswidrigkeiten können mit Geldbuße geahndet werden.

 

Die Wanderwege in der Gemeinde Ruppichteroth sind gekennzeichnet (mit Buchstaben, Zahlen und Symbolen).

Für Reiter mitnutzbare Wanderwege sind mit einem Hufeisen (Farbmarkierung auf den Bäumen etc.) gekennzeichnet.

 

                                                        

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Entsorgung von Hundekot

 

In der letzten Zeit wurde zunehmend festgestellt, dass auf öffentlichen Straßen, Wegen und Flächen, aber auch in der freien Landschaft zunehmende Verunreinigungen durch Hundekot entstanden sind. Beeinträchtigungen für Passanten, Erholungssuchende insbesondere Wanderer sind die Folge.

 

Durch die von den Hunden hinterlassenen Kothaufen entstehen auf den öffentlichen Verkehrsflächen eine Gefährdung für die öffentliche Sicherheit und Ordnung. Die Gefährdung besteht darin, dass durch das Abkoten der Hunde eine Verunreinigung der öffentliche Fläche entsteht, welche nach Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG) zu entsorgen sind.

 

Ordnungswidrig handelt, wer öffentliche Verkehrsflächen verunreinigt.

 

Die Ordnungswidrigkeiten können mit Geldbuße geahndet werden.

 

Es ist vorgesehen stichprobenartig die nicht erfolgte Entsorgung von Hundekot zu kontrollieren und entsprechend Bußgelder auszusprechen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Neuer Aqua Jogging Kurs im Bröltal-Bad

 

Am Dienstag, dem 26. März 2013, beginnt um 15.00 Uhr ein neuer Aqua-Jogging-Kurs. Er ist geeignet für Ungeübte als auch Nichtschwimmerinnen und Nichtschwimmer. Detaillierte Auskünfte gibt  Ihnen gerne das Personal im Bröltal-Bad unter der Rufnummer 0 22 95 – 56 01 oder per Email unter kontakt@broeltalbad.de .

Anmeldungen erhalten Sie im Bröltal-Bad, im Rathaus, Zimmer 104, und zum Herunterladen unter www.broeltalbad.de .

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ergebnisse des Sportabzeichenwettbewerbs sowie der GemeindeSportVerbände/StadtSportVerbände im Rhein-Sieg-Kreis 2012

 

Hinweis: Verglichen wird jeweils die Schülerzahl der Schulen und die Einwohnerzahl der Kommunen mit der Anzahl der erworbenen Abzeichen.

 

Nach Auswertung des KreisSportBundes wurden folgende Plätze belegt:

 

- bei den Grundschulen:

…Gemeinschaftsgrundschule Schönenberg                                      Platz  20

   Gemeinschaftsgrundschule Ruppichteroth                          Platz  21

   Gemeinschaftsgrundschule Winterscheid                            Platz  23

 

- bei den Hauptschulen:

   Gemeinschaftshauptschule Ruppichteroth                          Platz  4

 

- bei den Gymnasien:

   Sankt-Theresien-Gymnasium                                                  Platz  1

 

In der Bewertung der insgesamt 19 Stadt- und Gemeindesportverbände belegte die Gemeinde Ruppichteroth den 3. Platz.

 

Die Gemeinde Ruppichteroth gratuliert zu diesem erfreulichen, guten Gesamtergebnis und besonders dem Sankt-Theresien-Gymnasium zum wiederholten, herausragenden Podiumsplatz.

 

Wer Interesse hat, das deutsche Sportabzeichen zu erwerben, melde sich bitte bei dem Sportabzeichen-Obmann, Herrn Horst Funke, Telefon 0 22 95 – 15 56. Die Trainingszeiten und Prüfungstermine werden rechtzeitig unter „Vereinsmitteilungen“  im Amts- und Mitteilungsblatt für die Gemeinde Ruppichteroth bekannt gegeben.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bürgermeistersprechstunde am 21. März 2013 – Ich bin für Sie da!

 

 

An jedem dritten Donnerstag eines Monats – jeweils in der Zeit von 14.00 bis 17.00 Uhr – stehe ich für Fragen und Probleme der Bürgerinnen und Bürger, die sich auf das gemeindliche Geschehen beziehen, im persönlichen Gespräch zur Verfügung. Gerne komme ich auch mit Ihnen vor Ort ins Gespräch.

 

Zur Koordination der Sprechstunde bitte ich, die Termine unter der Telefonnummer 02295/4921 zu vereinbaren. Gleichzeitig bitte ich zur Vorbereitung des Termins, mir die Themen Ihrer Fragen, Anregungen und Hinweise vorab mitzuteilen. Ebenfalls besteht die Möglichkeit, mit mir die Gesprächstermine per E-Mail unter der Adresse buergermeister-sprechstunde@ruppichteroth.de abzustimmen.

 

Folgende weitere Sprechstunden sind vorgesehen:

 

Donnerstag, den 16. Mai 2013,  14.00 – 17.00 Uhr.

Donnerstag, den 20. Juni 2013,  14.00 – 17.00 Uhr.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Rentensprechtag

Die Deutsche Rentenversicherung Rheinland führt an jedem vierten Dienstag eines Monats Rentensprechtage für alle Versicherten der Deutschen Rentenversicherung im Rathaus der Gemeinde Ruppichteroth in Schönenberg durch.

Der nächste Rentensprechtag findet somit am

26. März 2013 in der Zeit von 08.30 Uhr – 11.45 Uhr

im Rathaus in Schönenberg, Zimmer 121, statt.

Neben allen anderen Fragen, können Sie sich insbesondere über die Anspruchsvoraussetzungen der einzelnen Altersrenten, die Anhebung der Altersgrenzen und die jeweiligen Vertrauensschutzregelungen informieren.

Bei Ihrer Vorsprache bitte ich  Ihre Versicherungsnummer und Ihren Personalausweis mitzubringen.

Eine Beratung findet nur nach vorhergehender Terminverein-
barung statt.

Terminvereinbarungen sind unmittelbar mit dem Service-Zentrum Gummersbach unter der Telefon Nr. 02261 / 805-01 zu treffen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bereitschaftsdienste

 

Polizei-Notruf                                       110

Feuerwehr- und Rettungsdienst:     112

Krankentransporte                                02241/19-222

 

 

GEMEINDEWERKE  RUPPICHTEROTH

  VER- UND ENTSORGUNGSBETRIEBE

 

Störfall – Telefon- Nummer

 

0800/ 7766655

 

Unter den o.g. Rufnummern erreichen Sie den Notdienst der Gemeindewerke Ruppichteroth für

die öffentliche Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung der Gemeinde Ruppichteroth über die Leitstelle des Aggerverbandes

 

NOTDIENST  DES  RWE

 

Bei Stromausfall im Versorgungsnetz erreichen Sie den Störungsdienst der RWE Energie AG

unter der Telefon – Nr.                    0180/2112244

 

Notruf-Nummer der Rhenag           0180/2484848

 

Ärztlicher Bereitschaftsdienst für die Gemeinde Ruppichteroth

 

In der sprechstundenfreien Zeit erreichen Sie den ärztlichen Bereitschaftsdienst aller Fachrichtungen für den Rhein-Sieg-Kreis unter der

 

zentralen Rufnummer   116 117

 

Bei lebensbedrohenden Zwischenfällen und Unfällen:                                   112

 

ZAHNÄRZTE des rechtsrheinischen Rhein-Sieg-Kreises

 

            Telefonischer Ansagedienst zum zahnärztlichen Notdienst: 01805-986700

 

Die Notfalldienstzentrale für den gesamten rechtsrheinischen RSK ist folgendermaßen besetzt:

-           wöchentlich von 18.00 Uhr bis 08.00 Uhr des darauffolgenden Morgens,

-           mittwochs von 13.00 Uhr bis zum nächsten Morgen 08.00 Uhr,

-          freitags von 14.00 Uhr bis zum nächsten Morgen 08.00 Uhr und

-           an Samstagen, Sonntagen, sowie an Feiertagen, ganztägig.

 

INFORMATIONSZENTRALE FÜR VERGIFTUNGSFÄLLE

Universitätsklinik Bonn, Telefon-Nr.: 0228-19240

 

APOTHEKEN-NOTDIENST:

 

Außerhalb der Geschäftszeiten ist ein Notdienst eingerichtet:          

 

Ruppichteroth und Umgebung

 

Samstag, den 09.03.2013

Forellen-Apotheke, Zeithstraße 137, 53819 Seelscheid, Tel.: 02247/6033

 

Sonntag, den 10.03.2013

Max und Moritz-Apotheke, Hauptstr. 8, 53819 Neunkirchen, Tel.: 02247/300707

 

Montag, den 11.03.2013

Max und Moritz-Apotheke, Hauptstr. 8, 53819 Neunkirchen, Tel.: 02247/300707

 

Dienstag, den 12.03.2013

Max und Moritz-Apotheke, Hauptstr. 8, 53819 Neunkirchen, Tel.: 02247/300707

 

Mittwoch, den 13.03.2013

Max und Moritz-Apotheke, Hauptstr. 8, 53819 Neunkirchen, Tel.: 02247/300707

 

Donnerstag, den 14.03.2013

Max und Moritz-Apotheke, Hauptstr. 8, 53819 Neunkirchen, Tel.: 02247/300707

 

Freitag, den 15.03.2013

Max und Moritz-Apotheke, Hauptstr. 8, 53819 Neunkirchen, Tel.: 02247/300707

 

Während der Nachtzeiten (22.00 – 08.30 Uhr) ist eine Nachtapotheke dienstbereit.

Die Notdienstgebühr beträgt 2,50 Euro.

 

Samstag, den 09.03.2013

Malteser-Apotheke, Hennef, Frankfurter Str. 72, Tel.: 02242/81234

Nachtapotheke: Siegtal-Apotheke, Siegburg-Kaldauen, Hauptstr. 110, Tel.: 02241/383897

 

Sonntag, den 10.03.2013

Albertus-Magnus-Apotheke, Hennef, Frankfurterstr. 120, Tel.: 02242/80900

Nachtapotheke: St. Rochus-Apotheke, Siegburg-Kaldauen, Hauptstr. 53-55, Tel.: 02241/381855

 

Montag, den 11.03.2013

Adler-Apotheke, Hennef, Frankfurter Str. 100, Tel.: 02242/2626

Nachtapotheke: Stallberg-Apotheke, Siegburg, Zeithstr. 311, Tel.: 02241/385980

 

 

Dienstag, den 12.03.2013

Marien-Apotheke, Hennef-Geistingen, Bonnerstr. 81, Tel.: 02242/2714

Nachtapotheke: Adler-Apotheke, Siegburg, Kaiserstr. 126, Tel.: 02241/52740

 

 

Mittwoch, den 13.03.2013

Dorotheen-Apotheke, Hennef, Frankfurter Str. 56a,  Tel.: 02242/82943

Nachtapotheke: Kaiser-Apotheke, Siegburg, Kaiserstr. 71, Tel.: 02241/50528

 

Donnerstag, den 14.03.2013

Burg-Apotheke, Hennef, Kaiserstraße 1, Tel.: 02242/3211

Nachtapotheke: Burg Apotheke, St. Augustin-Menden, Burgstr. 20, Tel.: 02241/312623

 

Freitag, den 15.03.2013

Malteser-Apotheke, Hennef, Frankfurter Str. 72, Tel.: 02242/81234

Nachtapotheke: Schloß Apotheke, St. Augustin-Birlinghoven, Birlinghovener Str. 8, Tel.: 02241/333300

 

Der Notdienst wechselt jeweils um 08.30 Uhr morgens.

 

 

LEUCHTTURM

Beratungsstelle für Alzheimer und andere Demenzerkrankungen

 

Caritasverband für den Rhein-Sieg-Kreis e.V.

Wilhelmstraße 155-157, 53721 Siegburg

Telefon: 02241/1209-0

Fax: 02241/1209-195

 

 

Homepage der Beratungsstelle „Leuchtturm“ des Caritasverbandes für den Rhein-Sieg-Kreis e.V.

www.caritas-rheinsieg.de

 

Ansprechpartnerinnen:

Jutta Fellmy, Tel.: 02241/1209305

E-mail: jutta.fellmy@caritas-rheinsieg.de

 

Doris Steubesand, Tel.: 02241/1209-311

E-mail: doris.steubesand@caritas-rheinsieg.de

 

Multiple Sklerose

DMSG Betroffenen-Berater

Uwe Stommel – DMSG Betroffenen-Berater

Tel.: 02295-902118

e-mail: Uwe.Stommel@online.de

Michael Wendel – DMSG Betroffenen-Berater

Tel.: 02243-80373

e-mail: mianwe@t-online.de

www.mskreis-ruppichteroth.de

 

 

 

 

 

 

 

             Drogen-Suchthilfen

 

1.

Suchtkrankenhilfe des Caritasverband für den Rhein-Sieg-Kreis e.V.

Ansprechpartner: Herr Pöplau

Tel.-Nr. (02241) 1209-302

2.

Diakonisches Werk Siegburg Drogenhilfe

-Zentrale und Beratungsstelle-

Ansprechpartner: Herr Wolf

Tel.-Nr.: 02241/66656

3.

Kommissariat Kriminalprävention/ Opferschutz Siegburg

Herr Seeger

Tel.-Nr.: 02241/541-4715

4.

Kriminalkommissariat 41 Siegburg

Ansprechpartner: Herr Krist

Tel.-Nr.: 02241/541-4411

5.

Gemeinschaftshauptschule Ruppichteroth

Ansprechpartnerin: Frau Stoquart

Tel.-Nr.: 02295/902301

 

Weitere Informationen sind im Rathaus, Tel.-Nr.: 02295/4925, erhältlich.

 

                  SOZIALPSYCHIATRISCHES ZENTRUM

 

Sozialpsychiatrisches Zentrum Eitorf/Siebengebirge

 

Beratungs- und Betreuungszentrum Eitorf, Spinnerweg 51-54, 53783 Eitorf
Telefon:               02243/84758-0    

Fax :                    02243/84758-11  

Beratungszeiten:
nach Vereinbarung !

 


Tagesstätte & Kontaktstelle:

Siegstrasse 16, 53783 Eitorf

Telefon:       02243/82670

Fax:             02243/842794


Öffnungszeiten:
montags         11.30 h – 14.30 h: Brunch, Offene Angebote
donnerstags   15.00 h - 19.00 h: Offener Treff

Jeden 2. Samstag  9.30 Uhr -12.00 Uhr

( Möglichkeit zum gemeinsamen Frühstück )

      

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sprechstunden der Sozialarbeiter des Jugendhilfezentrums Neunkirchen-Seelscheid,

zuständig für die Gemeinde Ruppichteroth

 

Seit dem 1. Oktober 2012 sind für die Gemeinde Ruppichteroth zwei neue Bezirkssozialarbeiter des Jugendhilfezentrums Neunkirchen-Seelscheid tätig.

Frau Wagner ist für Ruppichteroth Zentrum sowie für die Ortsteile Harth, Köttingen und Oeleroth zuständig, Herr Kastenholz für Schönenberg und Winterscheid.

Die Sprechstunde von Frau Wagner findet donnerstags in der Zeit von 14:00 - 15:00 Uhr in den Räumlichkeiten des Ökumenischen Familienzentrums „Unter`m Regenbogen“, Am Kindergarten 4, statt.

Herr Kastenholz Sprechstunde ist donnerstags von 14:00 - 15:00 Uhr im Rathaus in Schönenberg anzutreffen. Außerhalb der Sprechstunde sind die Mitarbeiter des Jugendhilfezentrums unter folgenden Rufnummern zu erreichen:

Frau Wagner: 02247/9215-5518,

Herr Kastenholz: 02247/9215-5528.

 

Außerhalb dieser Sprechzeiten und der Öffnungszeiten des Jugendhilfezentrums steht für dringende Meldungen in Sachen Kindeswohl die Feuer- und Rettungsleitstelle unter der Ruf-Nr. 112 zur Verfügung.

 

 

N e u b ü r g e r b e a u f t r a g t e r

 

des Kreistages des Rhein-Sieg-Kreises

für Aussiedler und zugezogene Ausländer

================================

 

Der Neubürgerbeauftragte   L u d w i g   N e u b e r   bietet nach telefonischer Vereinbarung

Sprechstunden an:.

 

a) in Siegburg, Kreishaus, Zimmer A 1.40

b) in Ruppichteroth, Grundschule, Schulstraße 5.

 

Anmeldung bitte über:

 

a) Tel.: 02241-133161, Fax: 02241-133198

    Email: marlene.hautkappe@rhein-sieg-kreis.de

 

b) Tel : 02295-90 23 18, Fax: 02295-90 23 19

     Email: ludwig@neuber.de

 

Eine telefonische Terminvereinbarung ist unbedingt erforderlich!