- Teilsperrung der Kreisstraße 17 – in Ruppichteroth
- Müllabfuhr in dieser Woche
- Rentensprechtag
- Fundsachen
- Jetzt Jugendgruppenleiter werden – Kreisjugendamt bietet in den Herbstferien Grundkurs an
- Aktuelle Bodenrichtwerte 2013
- Verkehrsregelung Burgstraße in Ruppichteroth
- Haushaltssatzung der Gemeinde Ruppichteroth
- Sitzung des Betriebsausschusses
- Sitzung des Hauptausschusses
- Sitzung des Ausschusses für Planung und Umweltschutz
- Wahl der Schöffinnen und Schöffen
- Bereitschaftsdienste
Teilsperrung der Kreisstraße 17 – in Ruppichteroth
Arbeiten zum Neubau des gemeinsamen Rad-/Gehweges beginnen am 26.02.2013
Nachdem die hartnäckige Winterwitterung den Beginn der Bauarbeiten bisher nachhaltig verhindert hat, ist nunmehr geplant am kommenden Dienstag, den 26.02.2013 zu starten.
Hierzu werden zunächst die bereits auf ihren Einsatz wartenden Baustellenabsicherungen in Betrieb genommen. Ab Mittwoch geht es dann mit den eigentlichen Arbeiten los.
Die Arbeiten werden in mehreren Bauabschnitten – jeweils unter Teilsperrung – durchgeführt, d. h. zur Durchführung der Arbeiten wird eine „Wanderbaustelle“ mit halbseitiger Sperrung eingerichtet und der Verkehr einbahnig signalgeregelt vorbeigeführt.
Gearbeitet wird immer an zwei Teilabschnitten gleichzeitig, wobei diese derart räumlich getrennt liegen werden, um gegenseitige den Verkehrsfluss beeinflussende Umstände auszuschließen.
Als Erstes wird unmittelbar angrenzend an die Bundesstraße B478 mit Teilabschnitt 1, sowie ab der Einmündung Zur Römerstraße mit Teilabschnitt 2 begonnen.
Der ÖPNV wird mit den bei derartigen Verkehrsführungen üblichen zeitlichen Verzögerung wie gewohnt verkehren. Auf etwaige bauablaufbedingte Verlegungen von Haltestellen wird vorher durch Aushang hingewiesen.
Nach Fertigstellung des Geh-/Radweges wird dann die von allen betroffenen Verkehrsteilnehmern schon lange herbeigesehnte Komplettsanierung der Fahrbahn durchgeführt. Über Einzelheiten dieser Arbeiten wird zeitnah zur Ausführung nochmals informiert.
Mit der Ausführung der Arbeiten ist die Firma Martin Wurzel Baugesellschaft mbH aus Jülich beauftragt.
Die Baukosten betragen für alle Abschnitte zusammen ca. 4.150.000,-- €.
Die Gesamtarbeiten werden voraussichtlich im Frühherbst 2014 beendet sein.
Feuerwehr und Rettungsdienste sind über die Sperrung unterrichtet.
Das Planungsamt des Rhein-Sieg-Kreises bittet um Verständnis für die mit den Bauarbeiten verbundenen Beeinträchtigungen.
Müllabfuhr in dieser Woche
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Donnerstag |
Freitag |
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07.03.2013 |
08.03.2013 |
Restmüll 14tägig |
1 |
2 |
Restmüll 4wöchentlich |
1 |
2 |
Biotonne, Grünabfall |
3 |
4 |
Service-Telefon der RSAG: 0 22 41 – 306-306
CD-Recycling – eine runde Sache
Mitmachen – Umwelt schützen
Sie können CDs unverpackt (ohne Hülle o.ä.) und ohne Aufkleber im Rathaus Schönenberg, Zimmer 104, abgeben. Diese CDs werden von der RSAG abgeholt und zum Recycling weitergeleitet.
Rentensprechtag
Die Deutsche Rentenversicherung Rheinland führt an jedem vierten Dienstag eines Monats Rentensprechtage für alle Versicherten der Deutschen Rentenversicherung im Rathaus der Gemeinde Ruppichteroth in Schönenberg durch.
Der nächste Rentensprechtag findet somit am
26. März 2013 in der Zeit von 08.30 Uhr – 11.45 Uhr
im Rathaus in Schönenberg, Zimmer 121, statt.
Neben allen anderen Fragen, können Sie sich insbesondere über die Anspruchsvoraussetzungen der einzelnen Altersrenten, die Anhebung der Altersgrenzen und die jeweiligen Vertrauensschutzregelungen informieren.
Bei Ihrer Vorsprache bitte ich Ihre Versicherungsnummer und Ihren Personalausweis mitzubringen.
Eine Beratung findet nur nach vorhergehender Terminverein-
barung statt.
Terminvereinbarungen sind unmittelbar mit dem Service-Zentrum Gummersbach unter der Telefon Nr. 02261 / 805-01 zu treffen.
Fundsachen
Dem Fundamt der Gemeinde Ruppichteroth wurde folgende Fundsache gemeldet:
1 Fahrrad, Schönenberg, 25.02.2013
Eigentümer bzw. Verlierer von Fundsachen sowie Fundtieren können bei Eigentums- bzw. Besitznachweis die Fundsache beim Ordnungsamt, Zimmer 101, in Empfang nehmen oder sich telefonisch unter der Rufnummer 02295/4924, 4956 melden.
Jetzt Jugendgruppenleiter werden –
Kreisjugendamt bietet in den Herbstferien Grundkurs an
Rhein-Sieg-Kreis (ke) – Vom 23. bis 27. März 2013 veranstaltet das Kreisjugendamt des Rhein-Sieg-Kreises gemeinsam mit den Jugendämtern der Städte Lohmar, Meckenheim, Rheinbach und Sankt Augustin ein einwöchiges Ausbildungsseminar für angehende Jugendgruppenleiterinnen und Jugendgruppenleiter.
„Immer mehr Kinder und Jugendliche engagieren sich freiwillig in der Kinder- und Jugendarbeit. Sie investieren oft einen großen Teil ihrer Freizeit in eine ehrenamtliche Tätigkeit, um Kindern und Gleichaltrigen eine sinnvolle Freizeitgestaltung anzubieten. Sie wollen ihre eigene Erlebniswelt gestalten“, so Rüdiger Hötger, Mitarbeiter des Kreisjugendamtes für den Rhein-Sieg-Kreis.
Um dieser erfreulichen Entwicklung und dem begeisterten Engagement vieler junger Helfer Rechnung zu tragen, bietet das Kreisjugendamt auch in den Osterferien wieder einen Grundkurs für die Arbeit mit Jugendgruppen an. Unter dem Motto „Gruppen leiten mit Spaß, Mut und Methode“ werden die notwendigen pädagogischen, methodischen, organisatorischen und rechtlichen Grundlagen für eine qualifizierte Arbeit mit Jugendlichen vermittelt. Neben allgemeinen Informationen zur Gruppenarbeit steht das „praktische Einmaleins“ auf dem Programm, von der Gestaltung einer Gruppenstunde über Events für Jugendliche bis zur Organisation und Durchführung von Ferienfreizeiten. Aber auch Spiel, Spaß und Aktion kommen während des Kurses nicht zu kurz.
Teilnehmen können alle, die mindestens 16 Jahre alt sind. Die Kursgebühr beträgt 60 Euro inklusive Übernachtung und Verpflegung.
Nähere Informationen zum Kursinhalt und zur Anmeldung erhalten Interessierte bei Rüdiger Hötger vom Jugendhilfezentrum des Rhein-Sieg-Kreises für Neunkirchen-Seelscheid, Much und Ruppichteroth (Telefon: 02247/9215-5539, E-Mail: ruediger.hoetger@rhein-sieg-kreis.de). Eine verbindliche schriftliche Anmeldung ist erforderlich.
Juleica – Die Jugendgruppenleitercard
Juleica ist ein bundesweit einheitlicher Ausweis für ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Jugendarbeit. Sie ist Legitimation - z.B. gegenüber öffentlichen Stellen - und Qualifikationsnachweis zugleich – wer eine Juleica hat, hat eine Ausbildung nach festgeschriebenen Qualitätsstandards absolviert. Bundesweit gibt es über 100.000 Ehrenamtliche in der Jugendarbeit, die eine gültige Juleica besitzen.
Ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Jugendarbeit können eine Juleica beantragen, wenn sie mindestens 16 Jahre alt sind und die Teilnahme an einer den Richtlinien entsprechenden Ausbildung nachweisen können.
Nähere Informationen zur Juleica und zum Antragsverfahren gibt es unter www.juleica.de.
Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Rhein-Sieg-Kreis und in der Stadt Troisdorf
Aktuelle Bodenrichtwerte 2013
Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Rhein-Sieg-Kreis und in der Stadt Troisdorf hat gemäß § 196 Baugesetzbuch (neugefasst durch Bekanntmachung vom 23.09.2004 - BGBl. I S. 2414 unter Berücksichtigung erfolgter Änderungen) und gemäß § 11 der Verordnung über die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte (Gutachterausschussverordnung - GAVO NRW) vom 23.03.2004 (GV. NRW. 2004 S. 146) die Bodenrichtwerte zum 01.01.2013 ermittelt und in der Zeit vom 24.01.2013 bis 04.02.2013 für die folgenden Gemeinden und Städte beschlossen:
Gemeinde: Alfter, Eitorf, Much, Neunkirchen-Seelscheid, Ruppichteroth, Swisttal,
Wachtberg, Windeck
Stadt: Bad Honnef, Bornheim, Hennef, Königswinter, Lohmar, Meckenheim,
Niederkassel, Rheinbach, Sankt Augustin, Siegburg, Troisdorf
Die Bodenrichtwerte sind voraussichtlich ab dem 15.03.2013 für jedermann kostenfrei im Internet einsehbar. Unter der Adresse www.borisplus.nrw.de wird dem interessierten Bürger nach Eingabe von Gemeinde/Stadt, Straßenname und Hausnummer ein Kartenausschnitt mit Darstellung des aktuellen Bodenrichtwertes präsentiert, wobei auch dessen beschreibende Informationen abgerufen werden können. Ein Bodenrichtwert ist ein aus Kaufpreisen ermittelter durchschnittlicher Bodenwert innerhalb eines Gebietes. Er ist bezogen auf den Quadratmeter Grundstücksfläche eines Grundstücks mit einem definierten Grundstückszustand (Bodenrichtwertgrundstück).
Jedermann kann während der üblichen Geschäftszeiten von der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses im Kreishaus in 53721 Siegburg, Kaiser-Wilhelm-Platz 1, Zimmer A 5.06 Auskunft über die Bodenrichtwerte erhalten.
Verkehrsregelung Burgstraße in Ruppichteroth
Entsprechend dem Ratsbeschluss vom 04.12.2012 und vorliegender Zustimmung durch den Rhein-Sieg-Kreis, als Straßenverkehrsamt, wird die am 10.11.2011 probeweise eingerichtete Einbahnstraßenregelung in der Gemeindestraße „Burgstraße“ (zwischen Mucher Straße und Marktstraße) aufgehoben. Die Änderung der Beschilderung wird seitens des gemeindlichen Bauhofes in der 10. KW 2013 vorgenommen. Ich bitte die Anwohnerinnen und Anwohner sowie die Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer ein besonderes Augenmerk auf die geänderte Verkehrssituation zu legen.
Haushaltssatzung der Gemeinde Ruppichteroth
Der Entwurf der Haushaltssatzung der Gemeinde Ruppichteroth für die Haushaltsjahre 2013 und 2014 liegt während der Dauer des Beratungsverfahrens durch den Rat in der Zeit vom
18. März 2013 bis 29. April 2013 montags bis freitags von 8.30 Uhr – 12.00 Uhr sowie dienstags von 14.00 Uhr – 17.00 Uhr und donnerstags von 14.00 Uhr - 18.00 Uhr bei der Gemeindeverwaltung (Zimmer 229) öffentlich aus. Einwendungen von Einwohnern oder Abgabepflichtigen gegen diesen Entwurf können in der Zeit vom 25. März 2013 bis einschl.
15. April 2013 erhoben werden. Die Einwendungen sind schriftlich bei dem Bürgermeister, 53809 Ruppichteroth, Schönenberg, Rathausstraße 18, zu erheben oder im Rathaus, Zimmer 229, zur Niederschrift zu erklären.
Über Einwendungen, die von Einwohnern oder Abgabepflichtigen erhoben werden, beschließt der Rat der Gemeinde in öffentlicher Sitzung.
Sitzung des Betriebsausschusses
Am Dienstag, dem 5. März 2013, um 18.00 Uhr, findet im Sitzungssaal des Rathauses
in Schönenberg eine nichtöffentliche Sitzung des Betriebsausschusses des Rates der Gemeinde Ruppichteroth mit folgender Tagesordnung statt:
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Nichtöffentlicher Teil
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1. |
Schlüsselfertige Errichtung einer netzgekoppelten Fotovoltaikanlage auf dem Dach der Bröltalhalle; hier: Auftragsvergabe
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2. |
Rohrnetzerneuerung DN 200 PE-HD in 53809 Ruppichteroth, OT Niederlückerath; hier: Auftragsvergabe der Tiefbauarbeiten
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3. |
Benennung des Prüfers der Jahresabschlüsse 2013 der Betriebe Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung der Gemeindewerke Ruppichteroth
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4. |
Mitteilungen und Anfragen
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Sitzung des Hauptausschusses
Am Dienstag, dem 5. März 2013, um 19.00 Uhr, findet im Sitzungssaal des Rathauses
in Schönenberg eine Sitzung des Hauptausschusses des Rates der Gemeinde Ruppichteroth mit folgender Tagesordnung statt:
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Öffentlicher Teil
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1. |
Fragestunde für Einwohner
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2. |
Kommunalwahl 2014; hier: Satzung über die Zahl der Gemeindevertreter/innen
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3. |
Beitritt zur interkommunalen Verbraucher-Genossenschaft im Städte- und Gemeindebund NRW
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4. |
Mitteilungen und Anfragen
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Nichtöffentlicher Teil
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5. |
Bauliche Unterhaltung von Brücken über den Waldbrölbach: hier: Auftragsvergabe der Bauarbeiten
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6. |
Erlass von Gewerbesteuer
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7. |
Mitteilungen und Anfragen
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Sitzung des Ausschusses für Planung und Umweltschutz
Am Donnerstag, dem 7. März 2013, um 18.00 Uhr, findet im Sitzungssaal des Rathauses
in Schönenberg eine öffentliche Sitzung des Ausschusses für Planung und Umweltschutz des Rates der Gemeinde Ruppichteroth mit folgender Tagesordnung statt:
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Öffentlicher Teil
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1. |
Fragestunde für Einwohner
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2. |
1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3.03/2 Gewerbegebiet Bröleck-Ost; hier: Erneute Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit, der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
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3. |
2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1.01/4 Ruppichteroth Ost;
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4. |
Abstimmung des Taxibusses Linie 534 auf die Linie 531; - Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 21.01.2013 -
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5. |
Lückenschluss Rad- und Gehweg von der B 478 (Bröl) über die K 17 und L 86 zur B 478 (Schönenberg); - Antrag der CDU-Fraktion vom 23.02.2013 -
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6. |
Mitteilungen und Anfragen |
6.1 |
Aktueller Stand zum Thema „Windenergie“
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Wahl der Schöffinnen und Schöffen für die Amtszeit von 2014 bis 2018
für die Strafkammer am Landgericht Bonn und die Schöffengerichte bei den Amtsgerichten Bonn
Die Gemeinde Ruppichteroth hat dem Amtsgericht für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen für die Amtszeit von 2014 bis 2018 Vorschläge von Personen zu unterbreiten, die zur Übernahme dieses Amtes bereit und geeignet sind.
Das Schöffenamt ist ein Ehrenamt und kann nur von Deutschen wahrgenommen werden.
Personen, die bereit sind, ein Schöffenamt zu übernehmen und für die Aufnahme in die von mir zu erstellende Vorschlagsliste in Frage kommen, werden gebeten, sich umgehend
- spätestens bis zum 31.05.2013 – beim Ordnungsamt der Gemeinde Ruppichteroth,
Zimmer 101, unter Vorlage ihres Personalausweises oder Reisepasses zu melden oder ihre Bewerbung mit folgenden Angaben schriftlich vorzulegen:
- Familienname,
- Geburtsname, wenn er anders als der Familienname lautet,
- Vorname,
- Geburtsort,
- bei kreisangehörigen Orten in der Bundesrepublik Deutschland mit Angabe des Kreises, bei nicht in der Bundesrepublik Deutschland gelegenen Orten mit Angabe des Landes,
- Geburtstag,
- Beruf und
- Anschrift mit Postleitzahl, Ort, Straße und Hausnummer.
Ein Bewerbungsformular kann auch unter www.ruppichteroth.de heruntergeladen werden.
Nach den Vorschriften des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) in der zur Zeit gültigen Fassung können in die dem Amtsgericht vorzulegende Vorschlagsliste nicht aufgenommen werden,
- Personen, die gemäß § 32 GVG zum Schöffenamt unfähig sind, nämlich:
- Personen, die infolge Richterspruchs die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter
nicht besitzen oder wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als
sechs Monaten verurteilt sind,
- Personen, gegen die ein Ermittlungsverfahren wegen einer Tat schwebt, die den
Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann.
- Personen, die gemäß § 33 GVG aus persönlichen Gründen nicht zum Schöffenamt berufen
werden sollen, nämlich:
- Personen, die bei Beginn der Amtsperiode das fünfundzwanzigste Lebensjahr noch
nicht vollendet haben würden,
- Personen, die das siebzigste Lebensjahr vollendet haben oder es bis zum Beginn der
Amtsperiode vollendet haben würden,
- Personen, die zur Zeit der Aufstellung der Vorschlagsliste noch nicht ein Jahr in der
Gemeinde wohnen,
- Personen, die wegen geistiger oder körperlicher Gebrechen zu dem Amt nicht geeignet
sind,
- Personen, die in Vermögensverfall geraten sind.
- Personen, die gemäß § 34 GVG aus beruflichen Gründen nicht zum Schöffenamt berufen
werden sollen, nämlich:
- die Bundespräsidentin bzw. der Bundespräsident,
- die Mitglieder der Bundesregierung oder einer Landesregierung,
- Beamtinnen und Beamte, die jederzeit einstweilig in den Warte- oder Ruhestand versetzt werden können,
- Richterinnen und Richter, Beamtinnen und Beamte der Staatsanwaltschaft, Notarinnen und Notare, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte,
- gerichtliche Vollstreckungsbeamtinnen und –beamte, Polizeivollzugsbeamtinnen und –beamte, Bedienstete des Strafvollzugs sowie hauptamtliche Bewährungs- und Gerichtshelferinnen und –helfer,
- Religionsdienerinnen und –diener und Mitglieder solcher religiösen Vereinigungen, die satzungsgemäß zum gemeinsamen Leben verpflichtet sind,
- Personen, die acht Jahre lang als ehrenamtliche Richterinnen bzw. Richter in der Strafrechtspflege tätig gewesen sind und deren letzte Dienstleistung zu Beginn der Amtsperiode weniger als acht Jahre zurückliegt.
- Personen, die gemäß § 9 des Gesetzes zur Prüfung von Rechtsanwaltszulassungen,
Notarbestellungen und Berufungen ehrenamtlicher Richter vom 24. Juli 1992 nicht zum
Schöffenamt berufen werden sollen, nämlich Personen, die
- gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder der Rechtsstaatlichkeit verstoßen haben
oder
- wegen einer Tätigkeit als hauptamtliche oder inoffizielle Mitarbeiter des
Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik im Sinne des § 6 Abs. 4 des Stasi-Unterlagen-Gesetzes vom 20. Dezember 1991 oder als diesen Mitarbeiter nach § 6 Abs. 5 des Stasi-Unterlagen-Gesetzes gleichgestellte Personen für das Ehrenrichteramt nicht geeignet sind.
Bereitschaftsdienste
Polizei-Notruf 110
Feuerwehr- und Rettungsdienst: 112
Krankentransporte 02241/19-222
GEMEINDEWERKE RUPPICHTEROTH
VER- UND ENTSORGUNGSBETRIEBE
Störfall – Telefon- Nummer
0800/ 7766655
Unter den o.g. Rufnummern erreichen Sie den Notdienst der Gemeindewerke Ruppichteroth für
die öffentliche Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung der Gemeinde Ruppichteroth über die Leitstelle des Aggerverbandes
NOTDIENST DES RWE
Bei Stromausfall im Versorgungsnetz erreichen Sie den Störungsdienst der RWE Energie AG
unter der Telefon – Nr. 0180/2112244
Notruf-Nummer der Rhenag 0180/2484848
Ärztlicher Bereitschaftsdienst für die Gemeinde Ruppichteroth
In der sprechstundenfreien Zeit erreichen Sie den ärztlichen Bereitschaftsdienst aller Fachrichtungen für den Rhein-Sieg-Kreis unter der
zentralen Rufnummer 116 117
Bei lebensbedrohenden Zwischenfällen und Unfällen: 112
ZAHNÄRZTE des rechtsrheinischen Rhein-Sieg-Kreises
Telefonischer Ansagedienst zum zahnärztlichen Notdienst: 01805-986700
Die Notfalldienstzentrale für den gesamten rechtsrheinischen RSK ist folgendermaßen besetzt:
- wöchentlich von 18.00 Uhr bis 08.00 Uhr des darauffolgenden Morgens,
- mittwochs von 13.00 Uhr bis zum nächsten Morgen 08.00 Uhr,
- freitags von 14.00 Uhr bis zum nächsten Morgen 08.00 Uhr und
- an Samstagen, Sonntagen, sowie an Feiertagen, ganztägig.
INFORMATIONSZENTRALE FÜR VERGIFTUNGSFÄLLE
Universitätsklinik Bonn, Telefon-Nr.: 0228-19240
APOTHEKEN-NOTDIENST:
Außerhalb der Geschäftszeiten ist ein Notdienst eingerichtet:
Ruppichteroth und Umgebung
Samstag, den 02.03.2013
Die Linden-Apotheke, Zeithstraße 109, 53819 Seelscheid, Tel.: 02247/97510
Sonntag, den 03.03.2013
Forellen-Apotheke, Zeithstraße 137, 53819 Seelscheid, Tel.: 02247/6033
Montag, den 04.03.2013
Forellen-Apotheke, Zeithstraße 137, 53819 Seelscheid, Tel.: 02247/6033
Dienstag, den 05.03.2013
Forellen-Apotheke, Zeithstraße 137, 53819 Seelscheid, Tel.: 02247/6033
Mittwoch, den 06.03.2013
Forellen-Apotheke, Zeithstraße 137, 53819 Seelscheid, Tel.: 02247/6033
Donnerstag, den 07.03.2013
Forellen-Apotheke, Zeithstraße 137, 53819 Seelscheid, Tel.: 02247/6033
Freitag, den 08.03.2013
Forellen-Apotheke, Zeithstraße 137, 53819 Seelscheid, Tel.: 02247/6033
Während der Nachtzeiten (22.00 – 08.30 Uhr) ist eine Nachtapotheke dienstbereit.
Die Notdienstgebühr beträgt 2,50 Euro.
Samstag, den 02.03.2013
Burg-Apotheke, Hennef, Kaiserstraße 1, Tel.: 02242/3211
Nachtapotheke: Engelberth-Humperdinck- Apotheke, Siegburg, Humperdinckstr. 14, Tel.: 02241/592040
Sonntag, den 03.03.2013
Malteser-Apotheke, Hennef, Frankfurter Str. 72, Tel.: 02242/81234
Nachtapotheke: Apotheke am Holztor, Siegburg, Zeithstr. 7, Tel.: 02241/62944
Montag, den 04.03.2013
Albertus-Magnus-Apotheke, Hennef, Frankfurterstr. 120, Tel.: 02242/80900
Nachtapotheke: Rats-Apotheke, Siegburg, Nogenter Platz 3, Tel.: 02241/51132
Dienstag, den 05.03.2013
Adler-Apotheke, Hennef, Frankfurter Str. 100, Tel.: 02242/2626
Nachtapotheke: Alte Apotheke, Siegburg, Markt 47, Tel.: 02241/63160
Mittwoch, den 06.03.2013
Marien-Apotheke, Hennef-Geistingen, Bonnerstr. 81, Tel.: 02242/2714
Nachtapotheke: Wilhelm-Apotheke, Siegburg, Wilhelmstr. 68, Tel.: 02241/65950
Donnerstag, den 07.03.2013
Dorotheen-Apotheke, Hennef, Frankfurter Str. 56a, Tel.: 02242/82943
Nachtapotheke: Apotheke im Siegburgmed, Siegburg, Wilhelmstr. 55-63, Tel.: 02241-265230
Freitag, den 08.03.2013
Burg-Apotheke, Hennef, Kaiserstraße 1, Tel.: 02242/3211
Nachtapotheke: Apotheke Am Europaplatz, Siegburg, Europaplatz 6, Tel.: 02241/61333
Der Notdienst wechselt jeweils um 08.30 Uhr morgens.
LEUCHTTURM
Beratungsstelle für Alzheimer und andere Demenzerkrankungen
Caritasverband für den Rhein-Sieg-Kreis e.V.
Wilhelmstraße 155-157, 53721 Siegburg
Telefon: 02241/1209-0
Fax: 02241/1209-195
Homepage der Beratungsstelle „Leuchtturm“ des Caritasverbandes für den Rhein-Sieg-Kreis e.V.
www.caritas-rheinsieg.de
Ansprechpartnerinnen:
Jutta Fellmy, Tel.: 02241/1209305
E-mail: jutta.fellmy@caritas-rheinsieg.de
Doris Steubesand, Tel.: 02241/1209-311
E-mail: doris.steubesand@caritas-rheinsieg.de
Multiple Sklerose
DMSG Betroffenen-Berater
Uwe Stommel – DMSG Betroffenen-Berater
Tel.: 02295-902118
e-mail: Uwe.Stommel@online.de
Michael Wendel – DMSG Betroffenen-Berater
Tel.: 02243-80373
e-mail: mianwe@t-online.de
Drogen-Suchthilfen
1. |
Suchtkrankenhilfe des Caritasverband für den Rhein-Sieg-Kreis e.V. Ansprechpartner: Herr Pöplau Tel.-Nr. (02241) 1209-302 |
2. |
Diakonisches Werk Siegburg Drogenhilfe -Zentrale und Beratungsstelle- Ansprechpartner: Herr Wolf Tel.-Nr.: 02241/66656 |
3. |
Kommissariat Kriminalprävention/ Opferschutz Siegburg Herr Seeger Tel.-Nr.: 02241/541-4715 |
4. |
Kriminalkommissariat 41 Siegburg Ansprechpartner: Herr Krist Tel.-Nr.: 02241/541-4411 |
5. |
Gemeinschaftshauptschule Ruppichteroth Ansprechpartnerin: Frau Stoquart Tel.-Nr.: 02295/902301 |
Weitere Informationen sind im Rathaus, Tel.-Nr.: 02295/4925, erhältlich.
SOZIALPSYCHIATRISCHES ZENTRUM
Sozialpsychiatrisches Zentrum Eitorf/Siebengebirge
Beratungs- und Betreuungszentrum Eitorf, Spinnerweg 51-54, 53783 Eitorf
Telefon: 02243/84758-0
Fax : 02243/84758-11
Beratungszeiten:
nach Vereinbarung !
Tagesstätte & Kontaktstelle:
Siegstrasse 16, 53783 Eitorf
Telefon: 02243/82670
Fax: 02243/842794
Öffnungszeiten:
montags 11.30 h – 14.30 h: Brunch, Offene Angebote
donnerstags 15.00 h - 19.00 h: Offener Treff
Jeden 2. Samstag 9.30 Uhr -12.00 Uhr
( Möglichkeit zum gemeinsamen Frühstück )
Sprechstunden der Sozialarbeiter des Jugendhilfezentrums Neunkirchen-Seelscheid,
zuständig für die Gemeinde Ruppichteroth
Seit dem 1. Oktober 2012 sind für die Gemeinde Ruppichteroth zwei neue Bezirkssozialarbeiter des Jugendhilfezentrums Neunkirchen-Seelscheid tätig.
Frau Wagner ist für Ruppichteroth Zentrum sowie für die Ortsteile Harth, Köttingen und Oeleroth zuständig, Herr Kastenholz für Schönenberg und Winterscheid.
Die Sprechstunde von Frau Wagner findet donnerstags in der Zeit von 14:00 - 15:00 Uhr in den Räumlichkeiten des Ökumenischen Familienzentrums „Unter`m Regenbogen“, Am Kindergarten 4, statt.
Herr Kastenholz Sprechstunde ist donnerstags von 14:00 - 15:00 Uhr im Rathaus in Schönenberg anzutreffen. Außerhalb der Sprechstunde sind die Mitarbeiter des Jugendhilfezentrums unter folgenden Rufnummern zu erreichen:
Frau Wagner: 02247/9215-5518,
Herr Kastenholz: 02247/9215-5528.
Außerhalb dieser Sprechzeiten und der Öffnungszeiten des Jugendhilfezentrums steht für dringende Meldungen in Sachen Kindeswohl die Feuer- und Rettungsleitstelle unter der Ruf-Nr. 112 zur Verfügung.
N e u b ü r g e r b e a u f t r a g t e r
des Kreistages des Rhein-Sieg-Kreises
für Aussiedler und zugezogene Ausländer
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Der Neubürgerbeauftragte L u d w i g N e u b e r bietet nach telefonischer Vereinbarung
Sprechstunden an:.
a) in Siegburg, Kreishaus, Zimmer A 1.40
b) in Ruppichteroth, Grundschule, Schulstraße 5.
Anmeldung bitte über:
a) Tel.: 02241-133161, Fax: 02241-133198
Email: marlene.hautkappe@rhein-sieg-kreis.de
b) Tel : 02295-90 23 18, Fax: 02295-90 23 19
Email: ludwig@neuber.de
Eine telefonische Terminvereinbarung ist unbedingt erforderlich!